Der Bundesteilhabepreis wird seit 2019 jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vergeben. Mit ihm werden Vorbilder der gelungenen inklusiven Sozialraumgestaltung ausgezeichnet. Das diesjährige Thema lautet „Gesundheit inklusiv – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Der Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert und wird 2024 von Bundesminister Hubertus Heil im Rahmen der Inklusionstage verliehen werden. Bewerbungen sind noch bis zum 20. Dezember 2023 möglich.
Gesucht werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien, die Vorbilder für andere Projekte sein können, besonders auch in Kommunen oder ländlichen Räumen. Im Fokus der eingereichten Projekte sollte das Zusammenspiel von Zugänglichkeit und Qualität der inklusiven Gesundheitsversorgung stehen. Besondere Relevanz haben dabei sowohl die Aspekte Prävention, Behandlung und therapeutische Versorgung als auch der persönliche Umgang und die Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, eine inklusive ambulante Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau und ohne soziale Isolation sicherzustellen.
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Dies bezieht sich insbesondere auf Arzt-, Facharzt- und Zahnarztpraxen, Spezial- oder Fachzentren und Ärzte-Netze, Krankenhäuser und Rehakliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktikerpraxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen und Dienstleister, Schulungsanbieter für Fachpersonal, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen.
Das Bewerbungsformular, Teilnahmebedingungen und alle Infos finden Sie unter www.bundesteilhabepreis.de