Beispiel 5: Hörfilmautorin und Audiodeskriptorin

Die Assistenznehmerin ist seit 14 Jahren als Hörfilmautorin tätig. Mit Unterstützung einer Arbeitsassistenzkraft beschreibt sie Szenen in Filmen speziell für sehbeeinträchtigte „Zuschauende“. Die Hörfilmautorin hört einen Film durch und formuliert in weiteren Arbeitsgängen Texte, die Filmszenen beschreiben, welche nur visuell zu erschließend sind und in von ihr gekennzeichnete Dialoglücken des Films eingepasst werden. Die Assistenzkraft unterstützt sie dabei, indem sie als sehende Person auf entsprechende Anfragen der Assistenznehmerin die konkrete Szene beschreibt. Die Arbeitsassistenznehmerin arbeitet freiberuflich. Sie bewirbt sich um Aufträge bei Rundfunk- und Fernsehanstalten, Kinofilmfirmen, Streamingdiensten usw. Seit etwa drei Jahren arbeitet sie mit Assistenz, nachdem früher die gleiche Tätigkeit in Teams von Sehenden und blinden Hörfilmautor*innen durchgeführt wurde.

Sie geht davon aus, dass Sie deshalb gut mit Aufträgen bedacht wird, weil Sie als blinde Hörfilmautorin den Auftraggebern einen Mehrwert erbringt: Sie kann die Hörbedürfnisse der blinden und sehbehinderten Film-“Zuschauenden“ präziser erkennen und durch ihre Texte noch besser bedienen als sehende Hörfilmautor*innen.

Die Arbeitsassistenznehmerin ist vollblind und inzwischen in Vollzeit tätig. Sie hat sich in Seminarform zur Hörfilmautorin fortgebildet. Als Hilfsmittel setzt sie Screenreader und iPhone ein. Beruflich nutzt sie darüber hinaus eine Software zur Definition der Positionen im Film, in denen ihre Texte eingefügt werden sollen.

Die Arbeitsassistenznehmerin setzt ihre jeweilige Assistenzkraft zu 60 – 70 Prozent ihrer eigenen Arbeitszeit ein, z.B. 3,5 Tage im Rahmen einer fünftägigen Auftragsbearbeitung an einem Film. Die Einsatzhäufigkeit ist abhängig von der jeweiligen Auftragslage. Die Arbeitsassistenzkräfte werden für jeden Auftrag aus einem kleinen Fundus rekrutiert. Sie sind selbst qualifizierte Hörfilmautor*innen und arbeiten für die Arbeitsassistenznehmerin gegen Rechnung.

Die Assistenznehmerin hat mit dem Integrationsamt ein monatliches Rahmenbudget von derzeit (2021) € 4000,- ausgehandelt, aus dem sie die Rechnungen ihrer jeweiligen Assistenzkräfte bezahlt. Je nach Auftragslage wird das Budget angepasst. Die Arbeitsassistenzkräfte stellen ihr übliches Honorar als Hörfilmautor*innen in Rechnung.


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