Geldspende

Ihre Geldspende unterstützt unsere Arbeit in verschiedenen Projekten oder auch ganz allgemein. Welche aktuellen Projekte Sie fördern können, sagen wir Ihnen auf Anfrage gern. Fordern Sie unseren Jahresbericht an und lesen Sie, welchen Aufgaben sich der DVBS im Einzelnen widmet.

Bei Anlassspenden für besondere Anlässe wie: Runder Geburtstag, Silberne bzw. Goldene Hochzeit oder Kranzspende bei Trauerfällen wenden Sie sich bitte an unseren Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie erhalten hierfür einer Sonderbankverbindung, damit diese eindeutig zugeordnet werden können und eine Aufstellung im Rahmen dieser Aktion für den Initiator erstellt werden kann.

Die Spende ist eine Zuwendung, die keine Gegenleistung beansprucht! Sie ist steuerlich abzugsfähig, und zwar bis 20 % des Einkommens.

Was man wissen sollte:

  • Spenden ab 200 € müssen durch den DVBS schriftlich quittiert werden. Bei kleineren Spenden reicht zur Vorlage beim Finanzamt allermeist der Zahlungsbeleg (Überweisungsträgerdurchschlag, Kontoauszug), ggf. später ergänzt durch eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit des DVBS, wenn das Finanzamt dies verlangt. Wir stellen aber schon ab 100 € eine Spendenquittung aus, als besonderen Service. Vorausgesetzt uns ist Ihre Adresse bekannt.
  • Auch der Mitgliedsbeitrag für ordentliche und fördernde Mitglieder ist steuerlich abzugsfähig.
  • Auch Sach- und Zeitspenden können quittiert werden. Allerdings muss der DVBS auf Verlangen des Finanzamtes glaubhaft machen können, dass es sich nicht um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelte, also für nicht erbrachte Zuwendungen oder oberhalb des tatsächlichen Wertes quittiert wurde. Bei Zeitspenden könnte bspw. auf die Internetseiten eines Referenten, bei Sachspenden auf den bilanziellen Buchwert verwiesen werden.
  • Sach- und Zeitspenden von Mitgliedern können durch den DVBS quittiert werden, wenn der Aufwand mit Belegen glaubhaft gemacht wird.
  • Spenden können mit einer gemeinnützigen Zweckbindung versehen werden. Das ist dann vom Spender bei der Überweisung im Verwendungszweck zu vermerken. Eine Spende für die Rettung der Robben müsste der DVBS dabei ablehnen, sie hat nichts mit seinem Satzungszweck zu tun.
  • Spenden, ob zweckgebunden oder nicht, muss der DVBS zeitnah ausgeben.
  • Der DVBS selbst darf nicht spenden! Er darf Ausgaben tätigen, mit denen er seinen Satzungszweck verfolgt, braucht also eine Rechnung.

Sachspende

Doch nicht nur Geld- sondern auch Sach- und Dienstleistungsspenden nehmen wir gern an. Oft findet bei uns durchaus sinnvoll Verwendung, was Sie oder Ihr Unternehmen leicht entbehren können. Seien es Büroausstattung und -material, ein Buffet bei einem der vielen Seminare, Kongresse etc., die der DVBS überall im Bundesgebiet fortlaufend veranstaltet, oder auch ein bisschen Ihrer fachkundigen Arbeitszeit.

Geldbußen zuweisen

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) ist eine Selbsthilfeorganisation von blinden und sehbehinderten Menschen, die trotz ihrer Behinderung selbstbestimmt leben und beruflichen Erfolg haben wollen.

Die Mitglieder des Vereins engagieren sich nach Expertise, Interesse und Region: Sie gehören der Bezirksgruppe ihres Wohnsitzes an und arbeiten in einer oder mehreren Fachgruppen mit. Im Jahre 1916 gegründet, ist Marburg/Lahn der Sitz unseres gemeinnützigen Vereins. Für nähere Informationen zum DVBS: Satzung / Jahresberichte / Vorstand.

In der Selbsthilfe sind wir neben viel persönlichem Einsatz auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit der Zuweisung von gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Geldauflagen unterstützen Sie unsere Arbeit für blinde und sehbehinderte Menschen.

Sponsoring und Werbung

Warum nicht eine "Fachzeitschrift, vertont mit freundlicher Unterstützung von..." Ihrem Unternehmen oder eine Broschüre unseres Vereins mit Ihrer Werbebotschaft darin. Wie wäre es einmal mit einer Anzeige in unserer Vereinszeitschrift "Horus"? Die Möglichkeiten mit dem DVBS zu werben sind vielfältig. Wir beraten Sie gern.

Neugierig geworden? Noch Fragen? Wir beraten Sie gern und informieren Sie näher.

Der DVBS ist gemeinnützig und Ihre Spende ist somit steuerlich abzugsfähig. Selbstverständlich stellen wir Ihnen einen entsprechenden Spendenbeleg aus. Als Unterstützer des DVBS erhalten Sie überdies regelmäßig aktuelle Informationen über die Vereinsarbeit.

Ihre Adresse verwenden wir nur um Ihnen eine Spenden-Bescheinigung zukommen zu lassen und Sie als Förderer über unsere Aktivitäten zu informieren. Ihre Daten geben wir keinesfalls an dritte weiter.

  • Datum des aktuellen Freistellungsbescheides: 26.10.2020
  • Steuernummer beim Finanzamt Marburg: 03125000293
  • Amtsgericht Marburg: VR 528

Herzlichen Dank!