Beispiel 4: Lehrerin an einer Regelgrundschule

Die Arbeitsassistenznehmende ist mit einer 75prozentigen Stelle als Lehrerin an einer Regelgrundschule beschäftigt. Sie arbeitet mit Sprachlerngruppen in mehreren Kitas und gibt Ethikunterricht in Klassenverbänden für deren Beaufsichtigung in Innenbereichen sie auch verantwortlich ist. Pausenaufsicht für alle Schüler übernimmt sie nicht.

Die Lehrerin ist hochgradig sehbehindert, gesetzlich blind. An Hilfsmitteln nutzt sie Screenreader, Spracherkennungssoftware, Orcam, ein Bildschirmlesegerät und hauptsächlich ihr iPhone.

Sie kann pro Woche 17,5 Stunden Arbeitsassistenzleistungen im Rahmen des von ihr favorisierten Arbeitgebermodells einsetzen. Die Lehrerin beschäftigt drei Assistenzkräfte in Minijobs. Die Assistenzkräfte fahren die Arbeitsassistenznehmerin zu ihren unterschiedlichen Einsatzorten für die Sprachförderung, holen die Förderkinder dort aus ihren Gruppen und sind im Unterricht präsent. Sie teilen nach Anweisung Arbeitsblätter aus, lesen vor, überprüfen, wo nötig, ob die Schüler die Arbeitsanweisungen auch ausführen, bedienen eine Videokamera und unterstützen bei der Korrektur von Heften und Arbeitsblättern. Außerdem wird die Assistenznehmerin von ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht im Unterricht unterstützt.

Die Arbeitsassistenzkräfte sind für ihre Tätigkeiten nicht besonders qualifiziert. Die in einer sehr ländlichen Region tätige Assistenznehmerin hatte und hat keine Möglichkeiten der Auswahl besser geeigneter Kräfte. Sie hat deshalb in Absprache mit der Schulleitung ihr Tätigkeitsspektrum pragmatisch so gestalten können, dass sie die anfallenden pädagogischen Tätigkeiten wie auch die Unterrichtsvorbereitung weitestgehend selbständig durchführen kann. Diese Tatsache reduziert auch die Abhängigkeit von der Assistenzkraft, was die Lehrerin als großen Vorteil empfindet.

Die Assistenzkräfte werden bei konkreten Anlässen durch Ansprache möglicher Verhaltensoptimierungen oder von Fehlverhalten von der Arbeitsassistenznehmerin so gut wie möglich fortgebildet.

Die Lehrerin nutzt Arbeitsassistenz seit etwa sieben Jahren. Das Integrationsamt finanziert die Arbeitsassistenzleistung in 2021 durch einen monatlichen Betrag von ca. 1.200,-Euro.

Die Assistenzkräfte erhalten In ihren Minijobs 11,- € pro Leistungsstunde. Vom Integrationsamt ist angekündigt, dass die Finanzierung bei Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- € entsprechend angepasst wird.

Die Assistenznehmerin hat ihr Modell entsprechend der regionalen Möglichkeiten pragmatisch nach Machbarkeit gestaltet. Durch die Beschäftigung der drei Assistenzkräfte kann sie krankheitsbedingte Fehlzeiten gut ausgleichen.


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