Beispiel 6: Vertriebsassistent / Technischer Berater für den Einsatz von Blindenhilfsmitteln im Beruf

Der Arbeitsassistenznehmende ist mit einer vollen Stelle als Vertriebsassistent / Technischer Berater für Blindenhilfsmittel-IT-Anwendungen in einem Hilfsmittelunternehmen beschäftigt. Er arbeitet in seinem betrieblichen Büro, im Homeoffice und auch im Rahmen mehrtägiger Dienstreisen bundesweit in Kundenbetrieben und -verwaltungen. Der Assistenznehmende ist zu 100 Prozent blind. Er hat eine Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung abgeschlossen.

An Hilfsmitteln nutzt er selbst Screenreader, Braillezeile, Smartphone und Langstock.

Der Technische Berater kann wöchentlich bis zu 31 Stunden Assistenzkräfte einsetzen. Pro Stunde werden die Assistenzkräfte im Rahmen des angewandten Dienstleistungsmodells mit € 25,10 Stundenlohn kalkuliert. Regelmäßig wird dem Assistenznehmer an zwei Tagen in der Woche zu jeweils 4 Stunden im Büro und bei Kundeneinsätzen in der Region durch eine bei einem externen Dienstleister beschäftigte Kraft assistiert (Postdienste, vorlesen techn. Texte und Grafiken, Papierformularbearbeitung, Geräte auspacken und aufbauen, Mobilitätsassistenz und Unterstützung bei Präsentationen). Zusätzlich kann der Assistenznehmer insbesondere bei längeren Dienstreisen außerhalb der Region aber auch für Verrichtungen im Betrieb im Volumen von 23 Wochenstunden auf Arbeitskolleg*innen zurückgreifen, insb. für die Unterstützung beim Aufbau des technischen Equipments für Schulungen, Präsentationen, Tests etc. Diese Arbeitsassistenzform wird dem Unternehmen vom Integrationsamt monatlich pauschal in Höhe von € 2482,- vergütet. Das wöchentliche Stundenvolumen kann variieren und muss zum Jahresende insgesamt nachgewiesen werden.

Das Integrationsamt vergütet den regionalen Dienstleister entsprechend dessen Preisen in Höhe von € 25.10 pro Stunde.

Der Assistenznehmer und auch das Unternehmen sind mit dem Mischmodell zufrieden. Sie hat kaufmännische und PC-Anwendungsvorkenntnisse. Sie hat persönlich starkes Interesse an einer langfristigen Beschäftigung und besitzt gute Kooperationsfähigkeiten.

Der Assistenzeinsatz der Arbeitskollegen wird unternehmensintern abgegolten durch Überstundenbezahlung oder Zeitausgleich.


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