Zehn gute Gründe, DVBS-Mitglied zu werden:

  1. Die Rechtsberatung in sozial- und verwaltungsrechtlichen Fragen durch Fachjuristen erfolgt für Sie als Mitglied kostenfrei. Die Rechtsvertretung wird von spezialisierten, zum Teil selbst betroffenen Fachjuristen übernommen.
  2. Beratung in beruflichen Fragen wird bei uns groß geschrieben. Nutzen Sie die Gelegenheit, durch unsere aktuellen Projekte neue Perspektiven zu entwickeln, sei es durch Weiterbildungsberatung oder Mentoring.
  3. Bei Seminaren des DVBS wird Ihre Anmeldung als Mitglied vorrangig behandelt. Aus unserem „Solidaritätsfonds" können Sie bei Bedürftigkeit Reise- und Teilnahmekosten zumindest teilweise erstattet bekommen.
  4. In den Berufsfachgruppen profitieren Sie bei Bedarf vom beruflichen Erfahrungsaustausch. In unseren Interessengruppen "Sehbehinderte" und "Ruhestand" tauschen Sie sich mit Mitgliedern aus, die in ähnlichen Lebenssituationen sind wie Sie selbst. Seminare der Fach- und Interessengruppen bieten Gelegenheit, Kompetenz und Persönlichkeit zu stärken.
  5. In den Bezirksgruppen erfahren Sie als Mitglied Unterstützung und Gemeinschaft bei Treffen in kleinerem Rahmen oder bei gemeinsamen Ausflügen. So kommen Sie auch außerhalb von Bildungs- und Berufsfragen mit Gleichgesinnten zusammen.
  6. Als Mitglied sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft, die Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen voranbringt. Ohne intensiven politischen Einsatz hätte der DVBS viele Dinge, die heute selbstverständlich sind, nie erreicht. Der Verein sieht deshalb ein Kernanliegen darin, wichtige politische Forderungen für blinde und sehbehinderte Menschen zu formulieren, Gesetzesinitiativen anzustoßen und ihre Umsetzung kritisch zu begleiten - z. B. wenn es um Digitalisierung und Teilhabe geht.
  7. Wir bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten des freiwilligen Engagements im DVBS. Sie können etwa in einer zeitlich befristeten Arbeitsgemeinschaft mitwirken, nach Wahl durch Ihre Bezirks- oder Fachgruppe im Leitungsteam Ihrer Gruppe tätig sein oder als Vertreterin bzw. Vertreter des DVBS in überverbandlichen Gremien und Organen der Bürgerbeteiligung und der Mitbestimmung wirken (z.B. Behindertenbeiräte, ehrenamtliche Richter, begleitende Ausschüsse in Politik, Verwaltung und Unternehmen …).
  8. Ihr freiwilliges Engagement wird im DVBS professionell unterstützt: Die Geschäftsstelle ist Zuarbeiterin der Ehrenamtlichkeit, Unkosten von freiwilligem Engagement werden allermeist erstattet. Im DVBS engagierte Mitglieder können sich stetig fortbilden, z.B. beim zweijährlich stattfindenden „Seminar für ehrenamtlich Aktive“ oder in Seminaren unserer "Ehrenamtsakademie".
  9. Vernetzung innerhalb des DVBS bedeutet für Sie als Mitglied, auf ein enorm breites Wissen anderer Mitglieder zurückgreifen zu können, von Hilfsmittelfachleuten bis zu Blindenschriftexperten, vom Fachjuristen bis zum Musiker, von Mitstudierenden bis zu Mitgliedern im Ausland, vom Wissenschaftler bis zum potentiellen Probanden für eine Studie …
  10. Als DVBS-Mitglieder erhalten Sie unsere Fachzeitschrift „horus“ in der Medienform Ihrer Wahl (Braille, Print, DAISY-Hörversion, Digital) kostenlos und werden über allgemeine Vereinsaktivitäten durch unseren Mitgliedernewsletter auf dem Laufenden gehalten.

Was bietet der DVBS seinen Mitgliedern?

Unser Angebot: Information, Beratung, Weiterbildung, Austausch und Vernetzung.

Zu unseren Informationsangeboten gehören unter anderem die für Mitglieder kostenlose Vereinszeitschrift „Horus“, der Newsletter „Horus aktuell“ , der Job-Service und der regelmäßige Mitgliedernewsletter.

Unsere Beratungsangebote verstehen wir als Hilfe zur Selbsthilfe: Ganz gleich ob Sie Fragen zur Hilfsmittelausstattung am Arbeitsplatz haben, Erfahrungsaustausch mit Betroffenen suchen oder rechtliche Unterstützung benötigen. Als Ansprechpartner für all diese Fragen stehen Ihnen sowohl Mitglieder, Fach-, Interessen- und Bezirksgruppenleitungen, als auch das hauptamtliche DVBS-Geschäftsstellen-Team zur Verfügung. In schwierigeren Rechtsfragen unterstützt uns die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm).

Seminare der  Fach-, Interessen- oder Projektgruppen und Fachtagungen des DVBS unterstützen Sie beim Erwerb von Wissen und Handlungskompetenz. Die Veranstaltungen werden von „Experten in eigener Sache“ bedarfsgerecht konzipiert. Externe Sachverständige wirken mit.

Unser Mentoringprogramm ist offen für alle. Es baut auf Vernetzung und Erfahrungsaustausch ähnlich betroffener Personen auf (Peer to Peer). Wir bringen Interessenten und Ratsuchende mit selbst betroffenen Menschen zusammen, die Vergleichbares schon erlebt und erfolgreich durchgestanden haben.

Mitglied werden

Ordentliche Mitgliedschaft

Wenn Sie blind oder sehbehindert sind und ein Mindestalter von 16 Jahre haben, sind Sie bei uns als ordentliches Mitglied willkommen. Wir setzen voraus, dass Sie einen mittleren allgemeinbildenden Abschluss - bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand - haben oder momentan anstreben. Dabei ist unwichtig, ob Sie zur Schule gehen, studieren, berufstätig, arbeitslos, selbständig oder im Ruhestand sind. Als Mitglied gehen wir davon aus, dass Sie die Ziele unseres Vereins unterstützen.

Mitgliedschaft für Eltern blinder oder sehbehinderter Kinder

Auch für Interessierte, deren von Sehbehinderung oder Blindheit betroffene Kinder noch unter 16 Jahre alt sind, ist eine Mitgliedschaft möglich. Sie erlischt automatisch im dem Jahr, in dem ein Kind volljährig wird. Wenn das Kind ab 16 Jahren selbst Mitglied werden möchte und Eltern den Mitgliedsbeitrag übernehmen möchten, ist dies natürlich auch möglich. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Fördermitgliedschaft

Fördermitglieder unterstützen uns vor allem ideell und durch ihren Mitgliedsbeitrag. Auch Organisationen können Fördermitglied werden und sind willkommen.

Der Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 132,00 Euro. Eine Ermäßigung auf 66,00 Euro ist auf Antrag für Studierende, Schüler, Arbeitslose und Geringverdienende möglich.

Ihr Mitgliedsantrag

Den entsprechenden Antrag zur Mitgliedschaft finden Sie nachstehend als PDF. Sie können ihn sich auch per Post zusenden lassen. Das Blatt mit Ihrer Originalunterschrift benötigen wir auf dem Postweg zurück, alles andere können Sie gerne mailen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 06421 94888-0 gerne zur Seite.