Was bietet der DVBS seinen Mitgliedern?

Unser Angebot: Information, Beratung, Weiterbildung, Austausch und Vernetzung.

Zu unseren Informationsangeboten gehören unter anderem die für Mitglieder kostenlose Vereinszeitschrift „Horus“, der Newsletter „Horus aktuell“ , der Job-Service und der regelmäßige Mitgliedernewsletter.

Unsere Beratungsangebote verstehen wir als Hilfe zur Selbsthilfe: Ganz gleich ob Sie Fragen zur Hilfsmittelausstattung am Arbeitsplatz haben, Erfahrungsaustausch mit Betroffenen suchen oder rechtliche Unterstützung benötigen. Als Ansprechpartner für all diese Fragen stehen Ihnen sowohl Mitglieder, Fach-, Interessen- und Bezirksgruppenleitungen, als auch das hauptamtliche DVBS-Geschäftsstellen-Team zur Verfügung. In schwierigeren Rechtsfragen unterstützt uns die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm).

Seminare der  Fach-, Interessen- oder Projektgruppen und Fachtagungen des DVBS unterstützen Sie beim Erwerb von Wissen und Handlungskompetenz. Die Veranstaltungen werden von „Experten in eigener Sache“ bedarfsgerecht konzipiert. Externe Sachverständige wirken mit.

Unser Mentoringprogramm ist offen für alle. Es baut auf Vernetzung und Erfahrungsaustausch ähnlich betroffener Personen auf (Peer to Peer). Wir bringen Interessenten und Ratsuchende mit selbst betroffenen Menschen zusammen, die Vergleichbares schon erlebt und erfolgreich durchgestanden haben.

Mitglied werden

Ordentliche Mitgliedschaft

Wenn Sie blind oder sehbehindert sind und ein Mindestalter von 16 Jahre haben, sind Sie bei uns als ordentliches Mitglied willkommen. Wir setzen voraus, dass Sie einen mittleren allgemeinbildenden Abschluss - bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand - haben oder momentan anstreben. Dabei ist unwichtig, ob Sie zur Schule gehen, studieren, berufstätig, arbeitslos, selbständig oder im Ruhestand sind. Als Mitglied gehen wir davon aus, dass Sie die Ziele unseres Vereins unterstützen.

Elternmitgliedschaft

Für Interessierte, deren von Sehbehinderung oder Blindheit betroffene Kinder noch unter 16 Jahre alt sind, ist eine Elternmitgliedschaft möglich. Sie erlischt automatisch im dem Jahr, in dem ein Kind volljährig wird. Wenn das Kind ab 16 Jahren selbst Mitglied werden möchte und Eltern den Mitgliedsbeitrag übernehmen möchten, ist dies natürlich auch möglich.

Fördermitgliedschaft

Fördermitglieder unterstützen uns vor allem ideell und durch ihren Mitgliedsbeitrag. Auch Organisationen können Fördermitglied werden und sind willkommen.

Der Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 132,00 Euro. Eine Ermäßigung auf 66,00 Euro ist auf Antrag für Studierende, Schüler, Arbeitslose und Geringverdienende möglich.

Ihr Mitgliedsantrag

Den entsprechenden Antrag zur Mitgliedschaft finden Sie nachstehend als PDF. Sie können ihn sich auch per Post zusenden lassen. Das Blatt mit Ihrer Originalunterschrift benötigen wir auf dem Postweg zurück, alles andere können Sie gerne mailen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 06421 94888-0 gerne zur Seite.