Arbeitskreis Nachteilsausgleiche

Seit 1997 besteht beim DVBS der „Arbeitskreis Nachteilsausgleiche“ (AKN). Ihm gehören 12 Vereinsmitglieder an, und zwar 9 Juristinnen und Juristen aus verschiedenen Fachgebieten sowie 3 Referenten für Öffentlichkeitsarbeit. Der Arbeitskreis wird seit seiner Gründung von Dr. Otto Hauck geleitet, dem ehemaligen Vorsitzenden und jetzigen Ehrenvorsitzenden des DVBS.

Der AKN trifft sich regelmäßig einmal im Jahr; ansonsten benutzt er für seine Arbeit eine geschlossene Mailingliste und Telefonkonferenzen.

Die Aufgabe des Arbeitskreises besteht darin, die rechtlichen und sozialpolitischen Grundlagen für die Arbeit der Selbshilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten zu schaffen und weiterzuentwickeln mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die Bildung und die gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe Blinder und Sehbehinderter zu verbessern.

Schwerpunkte der Arbeit

Der AKN befasst sich mit rechtlichen Regelungen und Entwicklungen, die für blinde und sehbehinderte Menschen von Bedeutung sind. Er erarbeitet Empfehlungen und Vorlagen für die Vereinsorgane des DVBS (Vorstand, Arbeitsausschuss und Mitgliederversammlung) und hält dabei Kontakt zu anderen Selbsthilfeorganisationen.

Die wichtigsten Themen für den Arbeitskreis waren und sind:

  • Schaffung und Aktualisierung von Gleichstellungsgesetzen und Diskriminierungsverboten

  • Herstellung von Barrierefreiheit auf den Gebieten von Information und Kommunikation einschließlich des Urheberrechts

  • Reform der Eingliederungshilfe

  • Finanzierung der Elementarrehabilitation

  • Verbesserung der Ausbildungs- und Studienbedingungen einschließlich der Finanzierung des Studiums

  • Hilfen bei der Eingliederung in das Arbeitsleben und bei der beruflichen Fortbildung

  • Finanzierung der Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

  • Gewährung der notwendigen Hilfsmittel durch die Kostenträger, insbesondere die Krankenkassen

  • Entwicklungen beim Blinden- und Sehbehindertengeld

  • Zulassung blinder Menschen zum Schöffenamt

Vor allem aber beschäftigte sich der AKN in den letzten Jahren mit der Erarbeitung und Aktualisierung des „Wegweisers Sozialpolitik“ (WWS) und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland.

Der Wegweiser Sozialpolitik

2006 verabschiedete die Mitgliederversammlung des DVBS die „Marburger Erklärung“, ein Grundsatzpapier, in welchem der Verein seine Ziele für die Bereiche Bildung, berufliche Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen formuliert hat.

Auf dieser Grundlage hat der AKN den „Wegweiser Sozialpolitik“ (WWS) erarbeitet. In ihm werden, ausgehend von einer umfassenden Bestandsaufnahme der einschlägigen Rechtsvorschriften und der gängigen Praxis der Sozialleistungsträger, konkrete Forderungen für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation entwickelt.

Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im März 2009 auch in Deutschland geltendes Recht geworden ist, hat der AKN untersucht, inwieweit sich die erhobenen Forderungen auch auf die Grundsätze der BRK stützen lassen. Dem entsprechend wurde der WWS fortgeschrieben.

Er soll dazu dienen, den Selbsthilfeorganisationen und den Entscheidungsträgern Empfehlungen und Argumentationshilfen an die Hand zu geben sowie die Ratsuchenden bei der Durchsetzung ihrer Reche zu unterstützen.

Die Umsetzung der BRK

Seit 2009 beherrscht das Thema, wie sich die Vorgaben der BRK in Deutschland verwirklichen lassen, die rechts- und sozialpolitische Arbeit des DVBS.

Die im WWS unter Berücksichtigung der BRK erarbeiteten Ergebnisse wurden in den Prozess eingebracht, der zur Entwicklung des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung (NAP) geführt hat.

Außerdem hat der AKN umfangreiche Vorarbeiten für das Ende 2016 erlassene Bundesteilhabegesetz (BTHG) geleistet. Dieses Gesetz wird jedoch den Forderungen der Blinden- und Sehbehindertenverbände und den Intentionen der BRK nur zum Teil gerecht. Es wird noch großer Anstrengungen bedürfen, bis die Vorschriften der BRK vollständig in deutsches Recht umgesetzt sind und das Handeln von Verwaltung und Kostenträgern bestimmen. Deshalb wird es eine der wichtigsten Aufgaben des AKN bleiben, diesen Prozess zu begleiten und insbesondere den „Wegweiser Sozialpolitik“ auf dem Laufenden zu halten.