Fachgruppe „Verwaltung“

Dieser Fachgruppe gehören hauptsächlich Mitglieder an, die als Arbeitnehmer oder Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung arbeiten. Sehgeschädigte sind hier mittlerweile in den unterschiedlichsten Bereichen tätig. Dadurch gibt es innerhalb der Fachgruppe Verwaltung ein vielfältiges Spektrum an Berufsfeldern. Darüber hinaus ist diese Fachgruppe auch die „berufliche Heimat“ für Vereinsmitglieder, die in verschiedenen Bereichen der Privatwirtschaft arbeiten
(z. B. Telefonistinnen und Telefonisten, Masseure und Physiotherapeuten).

Am 15. Januar 1972 gegründet, verfolgt man in der Fachgruppe Verwaltung seit jeher das Ziel, den berufsbezogenen Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander zu fördern und die Weiterbildung fachbezogen durch die Vermittlung von Informationen sowie durch die Veranstaltung von Seminaren und Workshops zu unterstützen.

Plattform für Erfahrungsaustausch

Die Fachgruppe Verwaltung eröffnet sehgeschädigten Arbeitnehmern und Beamten eine Plattform, auf der berufsbezogene Erfahrungen, Vorstellungen und Probleme miteinander erörtert und gemeinsam Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation entwickelt werden können. Zentrale Themen in diesem Zusammenhang sind das Einfordern der Fürsorgepflicht der öffentlichen Arbeitgeber gegenüber ihren sehgeschädigten Mitarbeitern, das vertraut Machen mit den Spielregeln der nonverbalen Kommunikation und die Gestaltung des sozialen Umfelds.  

Fragen und Probleme rund um die Arbeitsplatzassistenz für sehgeschädigte Beamte und Arbeitnehmer ist ein weiteres wichtiges Thema, zu dem die Fachgruppe Verwaltung in den vergangenen Jahren bereits mehrere Seminare durchführte. Denn sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in der gewerblichen Wirtschaft sind viele sehgeschädigte Beschäftigte mit eigenständiger Tätigkeit auf eine Hilfskraft am Arbeitsplatz angewiesen; solche Kräfte werden gebraucht, um die blinden Beschäftigten bei den Arbeitsvorgängen zu unterstützen, die sie behinderungsbedingt nicht allein ausführen können. Hierzu gehören beispielsweise das Vorlesen von handgeschriebenen Texten, das Ausfüllen von Listen und Formularen, das Führen von Akten, die Vorbereitung von visuellen Präsentationen, die Begleitung auf Dienstreisen und zu Außenterminen sowie auch die Vermittlung von visuellen Kontakten bei Sitzungen und Tagungen.

Expertise in eigener Sache

Das Thema Arbeitsplatzassistenz hat die Fachgruppe Verwaltung in den letzten Jahren deshalb verstärkt beschäftigt, weil man sich immer wieder mit dem Argument der öffentlichen Kostenträger auseinander setzen muss, ein blindentechnisch gut ausgestatteter Arbeitsplatz mache eine sehende Assistenz entbehrlich. Dem nachdrücklich entgegenzutreten, ist besonders wichtig, denn es gibt verschiedene Arbeitsvorgänge, die selbst mit der hochwertigsten Technik ohne eine sehende Hilfskraft nicht erledigt werden können, wie vorstehend beispielhaft benannt.

Wie können wir als Sehgeschädigte faire Teilhabechancen am Arbeitsplatz und in der Arbeitsstelle erreichen? Wie gelingt es, sehgeschädigten Berufstätigen in vollem Umfang die Ressourcen für eine inklusive Teilhabe am Arbeitsleben zugänglich zu machen, die in Gesetzen und weiteren Vorschriften bereits potenziell enthalten sind? So und ähnlich lauten die Fragen, mit denen sich die Fachgruppe auseinandersetzt.

Beratungsangebot

Wir bieten nicht nur DVBS-Mitgliedern umfassende Beratung an. Vor allem Schüle­rinnen und Schüler, Berufsanfänger und Späterblindete können das Angebot wahr­nehmen, sich von uns ausführlich über Fragen der Berufswahl, der Finanzierung von geeigneten Hilfsmitteln für den Ar­beits- oder Ausbildungsplatz, über die Finanzierungsmöglichkeiten von Arbeitsplatzassistenz usw. nach dem Motto „von Betroffenen für Betrof­fene“ beraten zu lassen. So hat die Arbeitsagentur beispielsweise schon mehrfach gemeinsam mit Angehöri­gen der FG Verwaltung Seminare für sehgeschädigte Studien- und Ausbildungsinteressierte durchgeführt.