Die Fachgruppe "Jura" im DVBS
Die Fachgruppe Jura ist eine der größten Fachgruppen des Vereins. In ihr sind alle Mitglieder zusammengefasst, die in juristischen Berufen tätig sind oder waren oder sich in der juristischen Ausbildung (Studium und Referendariat) befinden. Die Arbeitsfelder der Mitglieder sind weit gespannt und umfassen - wie bei nicht behinderten Juristen auch - Positionen als Richter, Beamte in Behörden und Ministerien, Rechtspfleger, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Juristen in der Wirtschaft. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind juristische Berufe nach wie vor sehr gut geeignet.
Neben ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützen Mitglieder der Fachgruppe mit ihrem Sachverstand die allgemeine Arbeit des Vereins und anderer Organisationen der Selbsthilfe.
Unsere Ziele
Ziele unserer Arbeit sind
- die Förderung von Vernetzung und Erfahrungsaustausch unter blinden und sehbehinderten Juristen
- die Fortbildung zu behinderungsspezifischen und allgemeinen juristischen Themen
- die Sicherung und Förderung von Arbeitsmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Juristen.
Unser Angebot
Die Fachgruppe Jura gibt einen alle zwei Monate erscheinenden Informationsdienst als DAISY-CD ("FI Jura") heraus, der über aktuelle rechtliche und rechtspolitische Themen, aber auch über Dinge informiert, die speziell für uns als Blinde und Sehbehinderte relevant sind. Alle zwei Jahre veranstalten wir zudem ein Wochenendseminar. Die Wochenendseminare bieten die vertiefte Möglichkeit, andere Mitglieder kennen zu lernen und Erfahrungen auszutauschen. Inhaltlich behandeln sie entweder ein für uns spezifisch relevantes Thema (z. B. besondere Arbeitstechniken) oder ein allgemein-juristisches Thema (z. B. Europarecht). Für einzelne Fragen steht außerdem eine Mailingliste zur Verfügung.
Arbeitsmöglichkeiten sichern und fördern
Neben der Förderung individueller Fähigkeiten und Kontakte besteht ein wichtiger Teil unserer Arbeit darin, die Arbeitsmöglichkeiten unserer aktuellen und künftigen Mitglieder allgemein zu sichern und zu verbessern.
Einerseits gibt es nach wie vor Diskriminierung, die auf mangelndem Vertrauen von Arbeitgebern in die Fähigkeiten von blinden und sehbehinderten Juristen beruht. Hier gilt es, darüber aufzuklären, welche speziellen Techniken und Eigenschaften wir uns im Laufe unseres Lebens angeeignet haben und wie wir sie einsetzen, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen und uns in das Arbeitsumfeld einzufügen. Darüber hinaus informieren wir über die Möglichkeiten finanzieller Förderung und die Übernahme von Kosten z. B. für Hilfsmittel.
Andererseits darf die Einstellung eines blinden oder sehbehinderten Juristen aber nicht daran scheitern, dass das Arbeitsumfeld selbst mit den besten Hilfsmitteln überhaupt nicht oder nur mit sehr viel mehr an Anstrengung und Zeit zugänglich ist - sprich, dass es nicht barrierefrei ist. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der in Unternehmen, aber auch in Verwaltungen und in der Justiz verwendeten anwendungsspezifischen Software (Fachanwendungen). Hier versuchen wir, uns möglichst schon in einem frühen Stadium der Entwicklung einzubringen und zu erreichen, dass Barrierefreiheit von vornherein „mitgedacht“ wird.