Arbeit vor Reha, vor Rente.
Ein Statement aus Sicht der Rentenversicherung

Vortrag von Jan Miede

Jan Miede, Geschäftsführer Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (DRV BS-H), greift in seinem Vortrag folgende Themen auf:

  1. Rehabilitation der DRV: Zahlen, Daten, Fakten
  2. Ziele des SGB IX
  3. Leistungen zu Teilhabe der RV
  4. Firmenservice
  5. Fazit

Jan Miede unterstützt zu Beginn seines Vortrags explizit die von seiner Vorrednerin Ursula Weber geäußerte Forderung, angesichts des digitalen Wandels in der Arbeitswelt ein Mithalten von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben zu ermöglichen. Er bietet dazu seine uneingeschränkte Kooperation an.

Jan Miedes Vortrag mit der anschließenden Diskussion ist in dem nachfolgenden Video festgehalten.


Übersicht

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Zum Referenten

Jan Miede ist Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Der 57-jährige Jurist startete seine berufliche Karriere bei der Berufsgenossenschaft in Hannover und Hamburg und wechselte 2008 zum größten regionalen Rentenversicherer in Norddeutschland. Als stellvertretender Geschäftsführer verantwortete er dort zunächst die Arbeitsbereiche Leistungsrecht der Rehabilitation, Auskunft und Beratung, Kliniken und Ärztlicher Dienst. Anfang des Jahres stieg Jan Miede zum Geschäftsführer auf. Unter seiner Verantwortung brachte das Haus bundesweit wegweisende Rehaprojekte auf den Weg.

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover betreut in weiten Teilen Niedersachsens rund zwei Millionen Versicherte und mehr als eine Million Rentner.

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Zusätzliche Informationen

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Zusammenfassung des Vortrags

von Klaus Winger

Der nachfolgende Text ist eine nicht autorisierte kurze Zusammenfassung des Referats. Es gibt einen Überblick über die angesprochenen Themen. Es gilt ausschließlich das gesprochene Wort.

1. Rehabilitation der DRV

Die Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen stellt für die Rentenversicherungen nur einen quantitativ sehr kleinen Teil ihrer Rehabilitationsarbeit dar. In allen Rentenversicherungen werden bei gut einer Million Rehamaßnahmen pro Jahr unter eintausend mit blinden und sehbehinderten Menschen durchgeführt, in der DRV BS-H unter einhundert.

Miede erläutert, dass man sich aber auch für diese vergleichsweise kleine Kundengruppe Strukturen geschaffen habe. So arbeite man mit im augenmedizinischen Bereich spezialisierten Reha-Kliniken zusammen und nutze die Fachkompetenzen der auf die berufliche Reha von blinden und sehbehinderten Menschen spezialisierten Berufsförderungswerke, die auch regionale Anlaufstellen im Einzugsgebiet der DRV BS-H haben. Er zeigt sich auch offen für die Inanspruchnahme passender Rehaleistungen kompetenter regionaler Leistungserbringer.

2. Ziele des SGB IX

Jan Miede verweist ausführlich auf den durch das SGB IX und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) initiierten Paradigmenwechsel in der Rehabilitation von der Fürsorge und Versorgung zu aktiver Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Man gehe bei der Rehaplanung mittlerweile vom bio-psycho-sozialen Modell (ICF) der Behinderung aus und strebe von daher die umfassende Beseitigung der Hindernisse an, die der Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen entgegenstehen.

Weiter sei es das Ziel, die Unsicherheiten bzgl. der rechtlichen Zuständigkeiten der verschiedenen Rehaleistungsträger im gegliederten System zu überwinden und Abgrenzungsprobleme, die zu Lasten behinderter Menschen gehen, zu vermeiden. Hier gebe ist auch entsprechenden Druck aus der Politik. In der Folge stellt der Referent vor dem Hintergrund des Spektrums der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) dar, welche Schritte sein Haus geht, um dem Paradigmenwechsel zu folgen.

3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der RV

Der gesetzlich vorgegebene Fokus der RV im Kanon der Rehabilitation liegt auf der Beseitigung der gesundheitlichen Auswirkungen einer Krankheit bzw. Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit. Das Leistungsspektrum reicht von der Prävention bis zur Nachsorge, von der Finanzierung von Arbeitsassistenz, Arbeitsmitteln und -geräten bis zur Weiterbildung und Eingliederung.

Demgegenüber ist das Integrationsamt zuständig für arbeitsplatzbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder Leistungen aus Gründen, die nicht unmittelbar durch die gesundheitliche Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit ausgelöst werden, also z.B. auch durch Digitalisierungsauswirkungen. An dieser Nahtstelle werde im Zuständigkeitsbereich der DRV BS-H eine enge Kooperation gepflegt. Grundlage für eine möglichst reibungslose und für die leistungsberechtigten Kunden effiziente Leistungserbringung der Leistungsträger DRV, BA, Integrationsämter (BIH), Unfall- und Krankenversicherung für einen Bedarfsträger ist eine gemeinsame Verwaltungsabsprache. Sie würde im Zuständigkeitsbereich des Referenten auch in der Praxis mit Leben gefüllt. Mehrfach jährlich fänden trägerübergreifende Treffen für Koordination und Absprachen statt, ein System, das nach Auffassung des Vortragenden auch belastbar funktioniert.

Die Rehafachberater der DRV kooperieren vor Ort und betriebsbezogen eng und fallbezogen mit den zuständigen Fachleuten der anderen Leistungsträger im Sinne eines trägerübergreifenden Fallmanagements. Die DRV BS-H führt für aufwändig zu unterstützende Reha-Kunden ein individuelles Fallmanagement durch das auch für blinde und sehbehinderte Bedarfsträger eingesetzt werden kann. Eine zentrale Rolle im Rehaprozeß spielen die Rehafachberater.

Die DRV-BS-H hat ihre Rehafachberater umfassend im Fallmanagement ausbilden lassen und in der Durchführung einer systematischen Situationsanalyse gemäß ICF geschult. Damit soll auch ein Perspektivwechsel im Sinne des umfassenden Teilhabegedankens im Selbstverständnis der Rehafachberater selbst gefördert werden.

4. Firmenservice

Als kostenloses Angebot an Firmen, Personalabteilungen, Personalvertretungen und Betriebsärzte halten die DRVen einen Firmenservice vor, der bundesweit unter der Telefonnummer 0800 1000 453 erreichbar ist. Auch Schwerbehindertenvertretungen und Inklusionsbeauftrage können diesen Service nutzen. In seinem Modul 1 „Gesunde Mitarbeiter“ bietet der Service z. B.:

  • Informationen zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation/Teilhabe am Arbeitsleben und Prävention
  • Informationen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und im Speziellen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Lotse/Wegweiser durch das Sozialversicherungssystem

5. Fazit

Jan Miede meint, dass das vorhandene Rechtssystem auch unter den Bedingungen des Digitalen Wandels in der Arbeitswelt für eine bedarfsgerechte berufliche Rehabilitation ausreicht. Die Logistik der Leistungsträgerschaft und -erbringung müsse jedoch orientiert an den aktuellen Erfordernissen jeweils weiterentwickelt werden, z.B. im trägerübergreifenden Fallmanagement. Probleme sieht er beim mangelnden Wissen um die möglichen Teilhabechancen und -leistungen und im begrenzten Engagement der Beteiligten. Er ruft Erwerbstätige mit Behinderungen auf, sich in den Betrieben, bei Betriebs- und Personalräten und den Schwerbehindertenvertretern und nicht zuletzt durch Ansprache der zuständigen Rehafachberater laut genug Gehör zu verschaffen, denn ihre Ansprüche seien Rechtsansprüche und keine Gefälligkeiten der Leistungsträger.

Diskussion

In der anschließenden Diskussion werden die tendenziell positiven und optimistischen Darstellungen des Referenten mit eher negativen Erfahrungen einzelner, selbst von Behinderung Betroffener und von Schwerbehindertenvertretungen (SBV) konfrontiert. Berichtet wird aus SBV-Sicht von schwerwiegenden Koordinations- und Kooperationsproblemen unter den Leistungsträgern, von extrem langen Antragslaufzeiten und Zuständigkeitsunklarheiten. Keiner der genannten Fälle stammt jedoch aus dem Zuständigkeitsbereich von Jan Miede. Der sagt zu, sich persönlich und schnell um Lösungen zu kümmern, wenn entsprechende Beschwerden an ihn etwa über den DVBS herangetragen werden. Aber auch einzelne positive Erfahrungen mit der Erbringung von Rehaleistungen werden berichtet. Auch die Forderung nach der Überwindung des gegliederten Rehaträgersystems durch die Schaffung einer umfassenden Bundesanstalt für Rehabilitation wird gefordert.

Der Tagungsmoderator dankt dem Referenten für seine ausführliche Darstellung und die Schilderung beispielgebender Initiativen der DRV BS-H für eine moderne und bedarfsgerechte Rehabilitation im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Regelungen.

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Sind die Leistungsträger noch up to date? (Podiumsdiskussion)