Gemeinsam sehen. Gemeinsam gehen. Gemeinsam blinden und sehbehinderten Menschen helfen!
Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf

In der Schwarzschriftausgabe (Format 21 x 21 cm) ist die Umschlagvorderseite in verschiedenen Blautönen gestaltet. Die Flächen sind wie die Schnittmengen dreier Kreise aufgeteilt, wobei die Fläche, in der sich alle drei Kreisflächen überlagern, zentriert unteren Drittel platziert ist. In gleicher Höhe befinden sich das schwarze Stiftungslogo sowie der weiße Schriftzug „Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf“.

Inhalt

Manchmal fehlt nur ein Puzzleteil, und man kommt nicht weiter. Manchmal wird einem klar, wie viele kleine Beiträge man braucht um etwas ganz Großes zu erreichen. Manchmal blickt man gar nicht durch.
Bildung, berufliche und soziale Teilhabe für blinde und sehbehinderte Menschen sichern und erschließen: Wie das erreicht werden kann, muss immer wieder neu gefragt und beantwortet werden.

  1. Vorwort
  2. Einblick in den Lebensalltag Blinder und Sehbehinderter in Studium und Beruf
  3. Gemeinsam blinden und sehbehinderten Menschen helfen!
  4. 12 Jahre Gemeinschaftsstiftung: Arbeitsschwerpunkte und Projekte
  5. Wir helfen beim Aufbau des Stiftungsvermögens!
  6. Die Zukunft mitgestalten
  7. Auskunft und Beratung

VORWORT

Liebe Leserin, lieber Leser,
können Sie sich vorstellen, blind zu sein? Wenn wir sehenden Menschen es versuchen, schließen wir vielleicht die Augen, strecken die Hände aus und machen einige unsichere Schritte. Schnell stellt sich ein beklemmendes Gefühl ein, wir öffnen sie wieder und sind zurück in unserer optisch geprägten und vertrauten Welt. Das Augenlicht zu verlieren, ist für die meisten von uns die schlimmste aller vorstellbaren Behinderungen.

In meiner Heimatstadt Marburg gehören blinde Menschen zum Stadtbild. Mit einem Blindenstock oder einem Führhund sieht man sie durch die Straßen gehen, einkaufen, Bus fahren etc. Ein zentrales Wohnheim gibt es in Marburg nicht. Sie leben mitten unter uns. Das ist gut so.
Was viele von uns nicht wissen: Mit dem richtigen Training, mit einigen Hilfsmitteln und ein bisschen Hilfe sind blinde Menschen durchaus in der Lage, ein weitgehend selbständiges Leben zu führen. Sie bewältigen ihren eigenen Haushalt, gehen aus, engagieren sich ehrenamtlich etc. Sie möchten nicht Fürsorgeempfänger, sondern geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft sein.
Viele von ihnen tun alles dafür, beruflich Fuß zu fassen. Meine ersten Kontakte zu Blinden hatte ich während meines juristischen Studiums und ich war tief beeindruckt von diesen Menschen. Einige von ihnen bringen es zu akademischen Weihen, sind als Theologen, Informatiker, Sozialarbeiter, ja sogar als Richter unserer obersten Gerichte tätig. Sie müssen mehr leisten, härter arbeiten als andere, um beruflich Erfolg zu haben, aber sie stellen sich dieser Herausforderung.
Mehr als 1.300 von ihnen haben sich im „Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf“ zusammengefunden, um sich gegenseitig auf ihrem Bildungs- und Berufsweg zu helfen. Die „Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf“ unterstützt diese Selbsthilfearbeit. Als Mitglied des Vorstandes konnte ich einen Beitrag zum erfolgreichen Aufbau der Gemeinschaftsstiftung leisten. Nun freue ich mich, dass wir uns heute mit dieser Informationsbroschüre an Sie wenden können.
In der Gemeinschaftsstiftung gibt es konkrete Möglichkeiten, sich für die Bildung und berufliche Teilhabe blinder Menschen zu engagieren. In vielen Bereichen kann geholfen werden. Mir persönlich ist der gleichberechtigte Zugang zu Informationen in unserer heutigen Wissensgesellschaft sehr wichtig. Doch wichtig ist auch die Unterstützung blinder Menschen, die ihr Augenlicht mitten im Leben stehend verloren. Die Hilfe für blinde Senioren, für junge Menschen, für Arbeitssuchende und Berufstätige gehört ebenso dazu.

Lesen Sie auf den folgenden Seiten vom Leben blinder Menschen. Lesen Sie, welche Visionen die Gemeinschaftsstiftung hat und auf welche Erfolge sie zurückblicken kann. Einige Informationen zu rechtlichen Aspekten runden diese Broschüre ab. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich zu einem Engagement in der Gemeinschaftsstiftung entschließen würden. Jede Unterstützung ist Hilfe zur Selbsthilfe!

Ihr
Friedrich Bohl
(Kanzleramtsminister a. D. und von 1998 bis 2004 Beisitzer im Stiftungsvorstand)

 

Einblick in den Lebensalltag Blinder und Sehbehinderter in Studium und Beruf

Natürlich kostet mich das Studieren und Lernen mehr Zeit

Was ich anders mache, als andere, normal sehende Studenten? Das Erste sind die Kontaktlinsen, die setze ich schon ein, wenn ich noch im Bett liege, denn sonst sehe ich nix. Dann geht es „normal“ weiter: Anziehen, frühstücken, zur Bushaltestelle laufen und – hoffentlich! - den richtigen Bus zur Uni erwischen. Denn die Anzeige oder die Busnummer kann ich von der Haltestelle aus nicht erkennen. Meine Sehbehinderung ist vielfältig. Grob zusammengefasst könnte man sagen, mein linkes Auge ist blind, das rechte hatte einen Grauen Star, hat jetzt einen grünen Star (Glaukom) und meine Sehkraft schwankt durch immer wiederkehrende Entzündungen stark.
Mein Wunschstudium Biologie musste ich leider abbrechen, da gab es einfach zu viele Barrieren. Beim Mikroskopieren zum Beispiel fand sich überhaupt keine adäquate Lösung. Aber hier in der Pädagogik schaffe ich es und das sogar in der Regelzeit! Die meisten Prüfungen erfolgen mündlich oder auf Basis einer Semesterarbeit, bei den Vorlesungen und Seminaren höre ich hauptsächlich zu und die Präsentationen schaue ich mir dann am Computer zuhause an. Während der Vorlesungen kann ich zwar die Bilder und Grafiken in den Präsentationen meist erkennen, aber Text gar nicht. Auch wenn ich ganz vorn sitze. Da muss ich mich auf mein Gehör verlassen und auf das, was meine Nachbarn mir zu den Präsentationsfolien schnell zuflüstern können. Viele Professorinnen und Professoren stellen ihre Präsentationen nach der Vorlesung für alle ins Netz und mit anderen habe ich mich so abgesprochen, dass sie mir per E-Mail die wichtigsten Dinge zukommen lassen. Aber natürlich kostet das Studieren und Lernen so mehr Zeit.

Am Anfang musste ich mich ziemlich durchschlagen. Da war ich auf die Lupenbrille angewiesen und auf die Mitschriften meiner Kommilitonen. Obwohl bereits im Vorfeld beantragt, wurden mir technische Hilfsmittel wie Buchscanner, Laptop und großer Monitor zunächst verweigert. Um nur mal ein Beispiel zu nennen: Wenn ich einen Text lese, dann schaffe ich mit der Lupenbrille ungefähr drei Seiten pro Stunde. Mit einem Vorlesegerät komme ich auf sechs bis sieben. Mit einem geschlossenen Lesesystem mit Sprachausgabe schafft man in der gleichen Zeit 15 bis 20 Seiten. Aber auf die Ablehnung vom zuständigen Amt folgte die Ablehnung der Krankenkasse und auf meine Einsprüche nach Wochen Erwiderungen. Ein schier ewiges Hin und Her, trotz anwaltlicher Hilfe. Drei Jahre um genau zu sein. Erst jetzt, wo ich an der Bachelor-Arbeit sitze, bin ich mit Laptop und Vergrößerungssoftware wie „ZoomText“ hinreichend ausgestattet.
In der Uni-Bibliothek bin ich darauf angewiesen, Zeitschriften und Bücher auszuleihen, denn zum Arbeiten brauche ich sehr gute Lichtverhältnisse und im Lesesaal reicht das Licht nicht aus. Aber auch da habe ich keine Sonderrechte. Und so muss man sich vergleichsweise sehr, sehr gut organisieren. Finanziell bin ich definitiv eingeschränkter als meine Kommilitoninnen und Kommilitonen. Das reicht von der Wohnung, die ein bisschen teurer ist, weil sie in Uni-Nähe liegt und die Bushaltestelle gleich um die Ecke hat, über die vielen, vielen Kopien, die ich mir in der Uni-Bibliothek von Literaturquellen machen muss, die man eben nicht ausleihen kann, bis hin zu den Studentenjobs, die mir als Einnahmequelle leider verwehrt sind, weil ich zum Beispiel beim Servieren in einer Kneipe die Abrechnungsbelege nicht erkennen könnte. Es ist wirklich sehr schade, dass es keine speziellen Stipendien gibt, auf die man sich bewerben könnte…
Pädagogikstudentin im 6. Semester

In der Schwarzschriftausgabe zeigt ein farbiges Foto am Beginn dieses Abschnitts drei Menschen, die gemeinsam vergnügt einen Weg bergab gehen (hier abgebildet). Die Frau hält einen Blindenstock. Ob ihre Begleiter blind, sehbehindert oder sehend sind, das lässt sich kaum entscheiden. Die Szene wirkt entspannt, im Hintergrund ist eine sommerliche Parklandschaft zu erkennen: grüne Bäume, eine Sitzbank, die Sonne scheint.

Die Bildunterschrift informiert unter dem Titel „Gemeinsam sehen. Gemeinsam gehen“: „Blind“ im Sinne des Gesetzes ist in Deutschland, wer auf dem besseren Auge weniger als 1/50 des Sehvermögens eines normalsehenden Menschen besitzt. Als „hochgradig sehbehindert“ gelten Personen, bei denen dieser Wert 1/20 nicht übersteigt. „Sehbehindert“ schließlich ist, wer weniger als 30 % des vollsichtigen Menschen sieht. Gemessen wird all dies natürlich mit Sehhilfe (Brille, Kontaktlinse). Genaue Zahlen gibt es nicht, aber man schätzt, dass es in der Bundesrepublik ca. 155.000 blinde, etwa 10.000 hochgradig sehbehinderte und rund 500.000 sehbehinderte Menschen gibt. Über 2/3 von ihnen sind älter als 60 Jahre.

Eigentlich kann ich mich nicht beschweren...

Ich lebe im Ruhrgebiet, arbeite seit 2005 selbstständig als technischer Berater für barrierefreies Webdesign, schreibe Fachbücher, bin verheiratet und im letzten Jahr wurde meine Tochter geboren. Morgens weckt mich mein sprechender Wecker: Aufstehen! Frühstück machen! In der Küche sind die modernen, intelligenten Küchengeräte leider tabu. Denn elektronische Anzeigen lassen sich taktil nicht unterscheiden. Dabei müsste es so leicht sein, solche Displays mit einer Sprachausgabe zu kombinieren…
Danach geht es mit dem Bus ins Büro, die Haltestelle ist gleich vor der Haustür. Die neuen Elektrobusse kann man schlecht hören, dafür ist die Haltestellenansage mit einem GPS verknüpft und erfolgt automatisch und immer an der gleichen Stelle. Dann raus aus dem Bus und über zwei Straßen, eigentlich ist es nicht schwer, die Ampeln piepen und vibrieren. Jedoch sind sie schlecht eingestellt; um die Signale klar zu hören, müsste man in die Knie gehen. Aber wirklich dumm ist, dass sie ab 22 Uhr ausgeschaltet sind. Wenn ich also ab und an länger arbeiten muss, wird es kompliziert und gefährlich.
Im Büro angekommen, höre ich den Anrufbeantworter ab. Die Telefonanlage der Bürogemeinschaft stellt ähnliche Hürden dar wie die Küchengeräte zuhause: Das Display nutzt mir nichts, ich sehe nicht, wer anruft, kann selbst auch kaum Einstellungen vornehmen. Meine Arbeit sieht so aus, dass ich per Computer und Internet Datenbanken betreue und verwalte, riesige Tabellen also, die Informationen in Zeilen und Spalten aufführen. Die Sprachausgabe liest mir das aus. Ob männlich tief, weiblich charmant oder synthetisch prägnant, die Stimme kann ich wählen. Aber er denkt ja nicht mit. Wenn ich die Sprachausgabe wirklich Spalte für Spalte auslesen ließe, um die Information zu finden, die sich dann zum Beispiel irgendwo zwischen Zeile 151 und 456 befindet, dann kostet mich das so viel Zeit, dass ich am Markt nicht mehr wettbewerbsfähig wäre. Punktschrift habe ich als Späterblindeter zwar gelernt und nutze diese auch zur Markierung, mein Lesetempo ist für den Arbeitsalltag aber zu gering, so dass hauptsächlich die Sprachausgabe zum Einsatz kommt.

Ja, ich habe Anspruch auf Arbeitsassistenz. Also kommt an zwei oder drei Vormittagen jemand, der mich bei meiner Tätigkeit unterstützt. Doch da gibt es am Anfang meist ein Riesenmissverständnis, denn was ich brauche ist keine Hilfe, sondern schlichtweg Information. Jemand, der auf den ersten Blick sieht, dass die gesuchte Sache in Zeile 400 steht, der mir die fehlenden Augen ersetzt. Der auch erkennt, was mir durchgeht. Wenn also die Arbeitsassistenz wechselt – so wie jetzt -, dann muss ich mein Geschäft für etwa drei Monate zurückfahren, muss einweisen, schulen, erklären. Das kostet so viel Zeit, dass dann leider auch die Umsätze runter sacken. Um an das normale Arbeitspensum heranzukommen, muss ich drauflegen. Warum gibt es kein Standard-Training für Assistentenanwärter…?

In der Freizeit ist meine kleine Tochter natürlich der Mittelpunkt. Aber ich höre auch ausgiebig Bücher, koche gerne für Freunde und mache regelmäßig Sport. Die Leute in dem Fitness-Studio sind nett, kennen mich. Da gehe ich aufs Laufband oder setze mich aufs Fahrrad. Trete so richtig in die Pedalen, um mich körperlich fit zu halten: Und da ist es wieder! Das Problem mit dem Display. Wo es für Sehende Informationen über die Geschwindigkeit, Energie­verbrauch, Zeit, Schwierigkeitsgrad etc. gibt, da fühle ich nur Glas. Lautsprecher, ein bisschen Software – eigentlich müsste das ganz einfach zu lösen sein…
Jan Eric Hellbusch, IT-Berater und Autor

Manchmal habe ich das Gefühl, ich sei allein auf weiter Flur

Für jemanden wie mich, der es geliebt hat autark zu leben, ist es schwer zu akzeptieren, dass man nun hier und da Hilfe braucht. Bis auf die Nachtblindheit ging es ja lange Zeit gut. Heute weiß ich zwar nicht mehr, woher ich in meinen jungen Jahren den Optimismus genommen habe, den Lehrerberuf zu ergreifen. Aber ich habe es geschafft und ein Jahr sogar im Ausland studiert. Später kam mir die Technik zu Hilfe: Als eine der ersten Lehrerinnen nutzte ich den PC für die Arbeit, und für den Russischunterricht hatte ich mir ein spezielles Programm beschafft, mit dem ich sogar in der kyrillischen Schrift schreiben konnte. Heute bleibt der Bildschirm am PC aus. Denn dann wurden die Augen immer schlechter und die Filzstifte für die Markierung der Hefte und Akten von Mal zu Mal dicker. Die Blindenschrift habe ich mir selbst beigebracht. Wenn in nächtlichen Stunden der Schlaf ausblieb, die Zeit sich zog und Zukunftsängste aus den Laken krochen, dann lernte ich Braille: Erst die Vollschrift, später auch die Kurzschrift. Wenn man das nicht schon als Kind gelernt hat, dann erfordert sie nämlich enorm viel Konzentration, diese Kommunikation von den Fingerspitzen bis zum Kopf. Nach einer halben Stunde bin ich dann wieder herrlich eingeschlafen.
Seit ich die Suche nach der Wundertherapie für mich abgeschlossen habe, sind die Dinge wieder im Fluss: Ich stehe morgens auf, mache Frühstück, lese die Zeitung am PC, schreibe E-Mails, engagiere mich in mehreren Vereinen, im Behindertenarbeitskreis der Stadt und in der Arbeitsgruppe für Mobilitätshilfen. Für die Erledigung bürokratischer Dinge habe ich inzwischen einen vertrauenswürdigen Dienstleister gefunden, meine regelmäßigen Waldspaziergänge unternehme ich meist mit einem netten Ehepaar aus der Nachbarschaft. Und als die Stadträte bei der Neugestaltung des Stadtzentrums einer Ästhetik den Vorzug gegenüber der Barrierefreiheit gaben, da habe ich ein neues Orientierungstraining gemacht und finde mich jetzt wieder besser zurecht.
Doch den Möglichkeiten sind Grenzen gesetzt, denn all das kostet nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Wenn der Screenreader einen deutschen Text  plötzlich in Englisch, Französisch oder Italienisch vorliest, weil Programmversionen nicht kompatibel sind, wenn die Stadträte kein Ohr für Barrierefreiheit erübrigen, wenn für die Kinos, Museen und Theater vor Ort Audiodeskription und Audioguides Fremdworte bleiben, fühle ich mich blockiert. Manchmal habe ich dann das Gefühl, ich sei allein auf weiter Flur, und das Mithalten wird mir unmöglich gemacht. Genau deshalb sind zum Beispiel die DVBS-Seniorenseminare so wichtig. Denn gemeinsam Neues zu lernen macht Spaß und tut einfach gut, dazu kommt der Austausch mit anderen. Nach dem Gespräch mit einem DVBS-Mitglied habe ich zum Beispiel angefangen Klavier zu spielen, was mich herrlich entspannt. Mit dem Erlernen der Blindennotenschrift bin ich noch am Anfang. Es dauert wohl noch, bis ich den Durchblick habe. Vorerst muss ich vor allem mein Gehör einsetzen. Und da eignet sich der DAISY-Player ganz hervorragend, um sich selbst zu kontrollieren und abzuhören.
Für 70 % aller Blinden und Sehbehinderten hat sich - statistisch gesehen - der Sehsinn erst im Alter von 65 Jahren reduziert. Ihnen droht im Rentenalter ein zweifaches Handicap. Zum einen müssen sie gegen gesellschaftliche Tendenzen, als Ergraute ins Abseits geschoben zu werden, angehen. Zum anderen zwingt der Sehverlust dazu, sich neue Techniken anzueignen, um sich informieren und orientieren zu können.
Gertrud Herold, Lehrerin i. R., spät erblindet durch Retinopathia Pigmentosa (RP)

Gemeinsam blinden und sehbehinderten Menschen helfen!

Eine Gemeinschaftsstiftung – was ist das?

1998 und auch später noch musste Dr. Otto Hauck, der geistige Vater unserer Stiftung, das oft erklären. Dass ein Stiftungsvermögen für einen guten Zweck auch von vielen Beteiligten gemeinschaftlich aufgebaut werden kann, war in Deutschland damals noch nahezu unbekannt. Die Idee, auf diese Weise gemeinsam nachhaltig zu helfen, kommt aus den USA, wo das Engagement in den „Community fonds“ einen sehr hohen Stellenwert genießt.
Als Vorsitzender des „Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)“ verfolgte Hauck das Ziel, die Selbsthilfearbeit im DVBS dauerhaft zu sichern. So war es 1998 der DVBS selbst, der mit 50.000 DM den Grundstock zur Gründung unserer Gemeinschaftsstiftung legte. Wann immer es wirtschaftlich möglich war - seine Freunde und Förderer den DVBS mit Nachlässen und großzügigen Spenden bedachten - stiftete er weiter und handelte damit im besten Sinne des Wortes nachhaltig. So ist jener Verein, dessen Wirken unsere Gemeinschaftsstiftung fördern möchte, selbst ihr mit Abstand größter Stifter. Doch er ist längst nicht mehr der einzige. Menschen in- und außerhalb des DVBS engagieren sich gemeinsam für unsere Sache.

Wie fördert die Gemeinschaftsstiftung?

Wir unterstützen Projekte des DVBS. Dessen Mission ist es, als Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung Blinder und Sehbehinderter Bildung, berufliche und soziale Teilhabe zu sichern und zu erschließen. Dabei hilft unsere Stiftung nur dann, wenn für ein wichtiges Projekt an anderer Stelle keine oder nicht genügend finanzielle Mittel zur Umsetzung beschafft werden können.
Der DVBS wendet sich in solchen Fällen mit der Bitte um Förderung an unsere Stiftung. Der Vorstand unserer Gemeinschaftsstiftung prüft das jeweilige Projekt und entscheidet darüber. Dabei berücksichtigt er die Förderschwerpunkte, die von unserer Stiftergemeinschaft festgelegt und fortlaufend aktualisiert werden. In regelmäßigen Abständen erstattet der DVBS Bericht über den Fortgang der bewilligten Projekte. Der Vorstand informiert dann seinerseits persönlich und in jährlichen Tätigkeitsberichten die Stiftergemeinschaft, die Aufsichtsbehörden und die interessierte Öffentlichkeit.

Die Stiftergemeinschaft tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. Sie besteht aus jenen Menschen, die eine Zustiftung in das Vermögen unserer Gemeinschaftsstiftung gegeben haben. Zusätzlich wählt der DVBS alle vier Jahre aus den Reihen seiner Mitglieder drei Vertreterinnen oder Vertreter in die Stiftergemeinschaft.

Der Stiftungsvorstand besteht aus vier Personen: Der Vorsitzende des DVBS und sein Stellvertreter werden alle vier Jahre von der DVBS-Mitgliederversammlung gewählt und übernehmen die gleichen Ämter im Vorstand der Stiftung. Die beiden Beisitzenden werden im selben Turnus von der Stiftergemeinschaft gewählt. In der Regel können für diese Ämter Wirtschaftsfachleute gewonnen werden.
Das Ansprechpartnernetz besteht aus dem Geschäftsführer des DVBS und aus ehrenamtlich tätigen Juristinnen und Juristen, die selbst blind oder sehbehindert sind. Diese Fachleute beraten Interessierte vertraulich und informieren im persönlichen Gespräch über rechtliche Aspekte ihres möglichen Engagements für unsere Stiftung.

Warum sollte ich mich engagieren?

Wenn Sie dazu beitragen möchten, dass Blinde und Sehbehinderte selbstbestimmt und gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben können, wenn Ihnen die Chancen auf eine gute Ausbildung und die berufliche Integration dieser Menschen am Herzen liegen, dann ist unsere Gemeinschaftsstiftung sicher eine sehr gute Adresse für Sie.

  • Jeder Cent Ihrer Spende, jeder Ertrag, den Ihre Stiftung erlöst, kommt blinden und sehbehinderten Menschen zugute. Die anfallenden Kosten der Arbeit unserer Gemeinschaftsstiftung trägt der DVBS. Wir sind Mitglied im „Bundesverband Deutscher Stiftungen“ und deren Grundsätzen ordentlicher Stiftungsführung verpflichtet.
  • Als Stifterin oder Stifter werden Sie ein Mitglied unserer Gemeinschaft. Sie erhalten nicht nur eine Zustiftungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Unsere Gemeinschaftsstiftung heißt Sie mit der Stifterurkunde herzlich willkommen. Sie werden in das Stifterbuch eingetragen und entscheiden als Mitglied der Stiftergemeinschaft über unsere Förderschwerpunkte selbst mit. Fortlaufend werden Sie über unsere Arbeit informiert und erfahren dabei auch Neuigkeiten aus dem Wirken des DVBS und über das Leben blinder und sehbehinderter Menschen.
  • Es sind vielfach selbst betroffene Menschen, die unsere Stiftung aufbauen und darüber entscheiden, welche Projekte gefördert werden. Sie tun dies gemeinsam mit nicht behinderten Menschen und sind als „Experten in eigener Sache“ mit dabei. Es sind blinde oder sehbehinderte Menschen, die Sie beraten und es sind ausschließlich blinde und sehbehinderte Menschen, die von den Projekten profitieren, die von unserer Gemeinschaftsstiftung gefördert werden.
  • Unsere Arbeit findet Anerkennung: Im Juni 2007 zeichnete die hessische Landesregierung unsere Gemeinschaftsstiftung als „Stiftung des Monats“ aus.

12 Jahre Gemeinschaftsstiftung: Arbeitsschwerpunkte und Projekte

Fach- und Sachliteratur für Blinde und Sehbehinderte: Vom Tonband zur CD

Nicht einmal 3 % aller jährlich in Deutschland erscheinenden Literatur ist blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich. Wer ohne Augenlicht lernen möchte, ein Leben lang, der ist auf Fach- und Sachbücher angewiesen, die er nutzen kann. Als Uwe Boysen 1966 sein Studium der Rechtswissenschaften aufnahm, stand er genau vor diesem Problem. Er besann sich auf die Selbsthilfe und suchte sich Gleichgesinnte. Gemeinsam ließen sie sich Standardwerke auf Tonband sprechen. „Eine Übertragung in Blindenschrift wäre zum wissenschaftlichen Arbeiten zwar praktischer, aber für uns viel zu teuer gewesen“, blickt Boysen zurück.

Zwölf Jahre später startete der DVBS seinen „Aufsprachedienst für wissenschaftliche Literatur (ADW)“. Nun konnten Betroffene Bücher einsenden und bekamen sie gegen Umkostenbeitrag nebst Aufsprache auf Audiokassette zurück. „Die gelesene Fassung hat einige Nachteile“, erläutert der in Bremen lebende Jurist: „Man erkennt nicht unbedingt die Schreibweise eines Namens, wenn man ihn hört, und bei umfangreicheren Werken war es mühsam, einen bestimmten Abschnitt zu finden.“
Deshalb entwickelte der ADW feste Aufspracheregeln die z.B. besagten, dass Eigennamen zu buchstabieren und Seitenzahlen anzusagen sind. Mit einem speziellen Gerät setzte er niederfrequente Signale bei Kapitel-, Absatz- und Seitenwechseln. Diese Signale werden hörbar, wenn man mit eingeschalteten Tonköpfen spult. Außerdem erhielten umfangreichere Werke wie das „Assessorexamen im Öffentlichen Recht“ (48 Kassetten, Buch Nr. 6) eine zusätzliche Registerkassette, der zu entnehmen ist, auf welcher Seite welcher Kassette sich welcher Teil des Inhaltsverzeichnisses befindet.
Das war ein riesiger Fortschritt für Blinde und Sehbehinderte. Einen weiteren versprach das Computerzeitalter. Doch hierzu waren umfangreiche Investitionen nötig: „Zunächst mussten wir digitale Aufnahmestudios einrichten“, erinnert sich Uwe Boysen, der inzwischen zum 1. Vorsitzenden des DVBS und zum vorsitzenden Richter am Landgericht avanciert war, „dann galt es einen Weg zu finden, diese Aufsprachen zu strukturieren.“ Man beteiligte sich an der Entwicklung eines weltweiten öffentlichen Standards, des „digital accessable information system“ kurz „DAISY“.
„Auch dank der Unterstützung unserer Gemeinschaftsstiftung haben wir heute völlig neue Möglichkeiten“, schwärmt Boysen, „von Seite zu Seite blättern, vom Inhaltsverzeichnis zum entsprechenden Kapitel springen – alles kein Problem mehr und alles auf einer einzigen CD.“ Dereinst, so sagt er voraus, wird man die Aufsprache und eine Textversion am Computer parallel nutzen können und sich das Buch aus dem Internet herunterladen. „Schon heute experimentieren wir mit dem multimedialen Buch, in dem Grafiken verbal beschrieben werden, man zwischen mehreren Ausgabeformen wählen kann usw.“

Der ADW ist zum DVBS-Textservice geworden, der heute auch Audio-Zeitschriften produziert und Informationen aller Art für Firmen und Behörden blind nutzbar macht. Auch bei der Finanzierung der beiden CD-Vervielfältigungsroboter half unsere Gemeinschaftsstiftung.

Die Bildunterschrift erklärt unter dem Titel „Punktschriftdokumente“: Blinde Menschen lesen mit den Fingern. In Deutschland gibt es acht Punktschriftbibliotheken, die ihre Bücher per „Blindensendung“ an ihre Leserinnen und Leser versenden. Obgleich Blindenschriftbücher zumeist in einer mit dem Steno der Sehenden vergleichbaren Kurzschrift geschrieben sind, sind sie enorm viel platzraubender als Gedrucktes für Sehende. Zum Vergleich: Die Mitgliederzeitschrift „horus - Marburger Beiträge zur Integration Blinder und Sehbehinderter“ hat bei vierteljährlichem Erscheinen als Schwarzschriftausgabe im DIN-A4 Format einen Umfang von ca. 50 Seiten und ein Gewicht von 160 g. Die horus-Punktschriftausgabe kommt auf 150 Seiten und wiegt knapp 1,5 Kilo. Ein weiterer Vergleich: Die deutschsprachigen Punktschriftdruckereien übertragen jedes Jahr ca. 500 Buchtitel neu. Aber allein im Jahr 2007 wurden für sehende Menschen 96.500 Neuerscheinungen auf den Markt gebracht.

Rechtsberatung und –vertretung Blinder und Sehbehinderter: Von der gelegentlichen Frage zur gemeinnützigen Firma

Telefonsprechstunde bei der „rbm gemeinnützige GmbH Rechte behinderter Menschen“. Konzentrierte Arbeitsatmosphäre. Im Büro rechts wird in ruhigem sachlichen Ton telefoniert. Links besprechen sich halblaut zwei Juristen. Vorn macht eine Dame stapelweise Post fertig. Ihre Kollegin tippt auf ihrem Computer. Zwei Telefone klingeln zeitgleich. Die beiden Damen halten inne, nehmen den Hörer ab und melden sich – „rbm, mein Name ist…“
60 bis 80 Anfragen schaffen die fünf Menschen, die hier arbeiten, binnen der vier Stunden Beratungszeit. Dreimal wöchentlich wiederholt sich das Schauspiel. Danach schweigen die Telefone und die Arbeit geht weiter. 16 laufende Verfahren übernahm Dr. Michael Richter, als ihn der DVBS als selbst blinden Anwalt 2002 mit der sozial- und verwaltungsrechtlichen Vertretung seiner Mitglieder beauftragte; wohl gemerkt, nur in Fällen, die in Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen. Heute sind es hunderte.
Bereits der erste hauptamtliche DVBS-Geschäftsführer war Jurist und so lag es nahe, rechtliche Beratung für blinde und sehbehinderte Menschen anzubieten. Für Mitglieder klagte man exemplarisch manch einen Hilfeanspruch durch. Später übernahm ein renommierter Sozialrechtsexperte als Anwalt diese Aufgaben von München aus. Von ihm übernahm Michael Richter besagte 16 Fälle. Fortan fanden in der DVBS-Geschäftsstelle regelmäßige Sprechzeiten statt. Das führte zu immer häufigeren Anfragen. 2004 explodierten sie regelrecht. 50, 100, 150 Verfahren kamen jährlich hinzu. Mit Verwaltungspersonal, Praktikanten, einer Rechtsreferendarin, kooperierenden Anwälten und Aufgabenumverteilungen innerhalb der Geschäftsleitung versuchten wir der steigenden Nachfrage Herr zu werden. 2008 zogen wir die Notbremse. Gemeinsam mit dem Verband der bundesweit 20 Landesblinden- und Sehbehindertenvereine, die zusammen 35.000 Mitglieder repräsentieren, entschlossen wir uns zur Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft. 2009 ging die rbm gemeinnützige GmbH an den Start.

„Nein, die Blinden und Sehbehinderten dieses Landes sind kein Volk von Klagewütigen“, sagt der Geschäftsführer Michael Richter. Er erklärt: „Meist geht es bei uns um staatliche Hilfen für unsere Klienten. An den Gesetzen hat sich hier nicht viel geändert, an der Rechtsauslegung der neun sozialrechtlichen Kostenträger leider aber durchaus.“ Bei vielen Gesetzeswerken der letzten Jahre sind die sozialen Belange Behinderter nicht berücksichtigt worden, was zum Beispiel bei der Hochschulreform zu einigen Problemen führte. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in der Behindertenpolitik Bahnbrechendes geleistet. Richtschnur staatlichen Handelns ist heute nicht mehr die Fürsorge, sondern die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft. Die hierzu erlassenen Gesetze bedürfen der Konkretisierung durch die Gerichte.
…und wieder klingelt das Telefon. Jemand fragt, bei welcher Stelle er seinen Antrag auf Finanzierung eines Farberkennungsgerätes stellen kann. Die Arbeit dürfte Richter und seinem Team aus selbst behinderten Juristen und sehenden Helferinnen sobald nicht ausgehen. Dass er sie heute professionell und als Integrationsbetrieb, der Menschen für den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet, leisten kann, verdanken wir nicht zuletzt der Hilfe durch unsere Gemeinschaftsstiftung.

Die Bildunterschrift informiert: Screenreader nennt man eine Software, die den Inhalt des Computerbildschirms per Sprachausgabe und/oder „Blindenschriftzeile“ ausgibt. Da auf diese Weise immer nur ein kleiner Teil des Monitors dargestellt werden kann, sind blinde Computernutzer auf mit Überschriften, Listen usw. strukturierte Dokumente, zusätzlich textlich dargebotene grafische Informationen und internationale Standards zum Bildschirmaufbau (Menü- und Statuszeile etc.) angewiesen, um sich die auf dem Bildschirm zu sehenden Informationen leichter erschließen zu können. Den Mausklick ersetzen bei der blinden Computernutzung meist Tastenbefehle. Bei Nutzung einer Blindenschriftzeile kann auch mittels der oberhalb des Textes befindlichen sog. „Rootingtasten“ geklickt werden.

Die politische Arbeit im DVBS: Von der bloßen Fürsorge zur selbstbestimmten Teilhabe

Die Aufklärungsarbeit des DVBS für die Belange blinder und sehbehinderter Menschen bei Personen in politischer Verantwortung und in der Öffentlichkeit nahm in den letzten Jahren einen außerordentlich breiten Raum in der Verbandstätigkeit ein. Die vielfältigen Aufgaben auf zumeist Länder- und/oder Bundesebene konnten nur in enger Verbindung eines sehr intensiven ehrenamtlichen Engagements mit hauptamtlicher Unterstützung bewältigt werden. Unsere Gemeinschaftsstiftung hat diese Arbeit stets begleitet und unterstützt.

Im „Arbeitskreis Nachteilsausgleiche (AKN)“ versammelte der DVBS in den 90er Jahren Rechts- und PR-Fachleute aus seinen Reihen. Das Gremium blickt in diesem Bericht auf die erfolgreiche Arbeit seit seinem Bestehen zurück: Ende der neunziger Jahre standen die Bemühungen um die Einführung eines Rechtsanspruches auf Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen im Vordergrund, die im Jahre 2000 mit der Aufnahme eines solchen Anspruches in das Schwerbehindertengesetz ihren Abschluss fanden. Bis Mitte 2001 wurde dann von Vereinsseite die Einführung eines Sozialgesetzbuches (SGB) IX - und damit die Vollziehung des Paradigmenwechsels von einem Fürsorgeverständnis zum Anspruch auf eine selbstständige Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft - intensiv fachlich begleitet. Der Kampf um notwendige Verbesserungen dieses Gesetzes sowie die Einforderung von Nachbesserungen im Rahmen der Einführung des SGB II (sog. Hartz-Reformen) bildeten die Arbeitsschwerpunkte in den Folgejahren bis mindestens 2008. Gleichzeitig wurde sehr intensiv an der Einführung eines Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes sowie gleichartiger Landesgesetze mitgearbeitet.
Sehr arbeitsaufwendig war die Mitarbeit an der äußerst schwierigen und umstrittenen Umsetzung eines Bundesgesetzes für den zivilen Diskriminierungsschutz und die adäquate Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen in einem solchen Gesetz, das endlich in Gestalt des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“ 2006 in Kraft trat.

An der Schwelle zum zweiten Jahrzehnt dieses Jahrtausends bindet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit ihren weitreichenden Forderungen wiederum erhebliche Ressourcen.

Neben der Behandlung dieser „großen Themen“ wurde immer auch an Grundsatzfragen der Behindertenpolitik gearbeitet. So entstanden beispielsweise ein Vorschlag für ein Bundesbehindertenteilhabegesetz sowie eine „Marburger Erklärung“ mit grundsätzlichen Forderungen inkl. umfassender Erläuterungen in einem sog. "Wegweiser Sozialpolitik". All diese Aktivitäten führten zu einer, im Verhältnis zu seiner vergleichsweise geringen Mitgliederzahl, weit überdurchschnittlichen Wahrnehmung des DVBS in der Politik, die nicht zuletzt dadurch Bestätigung gefunden hat, dass inzwischen fünf der 16 Landesbehindertenbeauftragten DVBS-Mitglieder sind.

Wir helfen beim Aufbau des Stiftungsvermögens!

Es ist ein Wunder, jeden neuen Tag mit den Augen begrüßen und erleben zu dürfen

Aus Glück und Dankbarkeit sind wir Zustifter geworden. Wir können den Wert dieser Gemeinschaftsstiftung wirklich ermessen, denn blind wäre ich selbst beinahe geworden. Als eine seltene Augenkrankheit bei mir diagnostiziert wurde, hatte ich gerade den Sprung vom Studium in den Beruf geschafft, wollte an meiner Karriere arbeiten, eine Existenz aufbauen. Und dann das. Der behandelnde Professor sagte: „Diese Krankheit haben Sie schon lange unerkannt mit sich herumgeschleppt. Ob Sie je wieder arbeiten können, weiß ich nicht.“ Wir fühlten wir uns damals sehr allein mit der medizinischen Broschüre im Halb-Latein, die man uns in die Hand gedrückt hatte. Neun sorgenschwere Jahre lang schwebte das Damokles-Schwert über uns, neun Jahre, in denen wir gebangt, gehofft, versucht und uns auch mal gegen den therapeutischen Rat aufgelehnt haben.

Und dann dieses Mords-Glück: Es wurde besser. Ja, es ging endlich bergauf! In einem dieser vergnügten Momente habe ich Ende der 1990er am Computer einfach „Stiftung + Blinde“ eingegeben. Da war das Internet gerade aufgekommen und die DVBS-Gemeinschaftsstiftung stand an zweiter Stelle der Trefferliste: „Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf Kraft und Energie zu verleihen, die Krise zu überwinden und mit der Behinderung leben zu können…“ Aha! Genau darum ging es. Das wollten wir unterstützen. Wir haben angerufen, gute Gespräche geführt und seither viele Projekte begleitet. Wir helfen gern, auch weil es nicht so anonym ist wie sonst. Meine Frau und ich, wir kennen die Menschen, die sich für den DVBS einsetzen, im Vorstand und in der Geschäftsstelle. Hinzu kommen die Stiftertagungen, wie letztes Jahr in dem schönen Hotel bei Bad Hersfeld. Da werden wir alle direkt in Entscheidungen eingebunden. Das Projekt „Ein Buch für ALLE“ hat meine Frau und mich zum Beispiel dermaßen beeindruckt, dass wir neben namhaften Zustiftungen auch mit Spenden für den DVBS die Starthilfe für das IT-Projekt geleistet haben. Es wird junge Sehbehinderte und Blinde auf bislang einmalige Weise beim Start in die Ausbildung und den Beruf unterstützen und für mehr Chancengleichheit in der Nutzung von Fachliteratur sorgen.

Dr. Horst-Dieter Schultze-Kimmle baut mit seiner Frau Regina seit 2004 in unserer Gemeinschaftsstiftung einen Fonds unter beider Namen auf und unterstützt mit Spenden zusätzlich immer wieder Projekte des DVBS, die ihnen wichtig sind.

Von Anfang an dabei

Schon als Schüler bin ich wie die meisten meiner Klassenkameraden in den DVBS eingetreten. Der Gedanke der Selbsthilfe mit dem Schwerpunkt Ausbildung und Beruf war einleuchtend und sprach an, was uns aktuell auf den Nägeln brannte: Standen wir doch alle kurz vor der für blinde Menschen nur sehr eingeschränkt möglichen Berufswahl. In der Kontinuität von fast 100 Jahren hat der Verein durch das solidarische Zusammenstehen seiner Mitglieder mit Rat und Tat und durch überzeugende Interessenvertretung und Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit immer die Erschließung neuer Berufsfelder vorangetrieben und bestehende Positionen trotz oftmals veränderter technischer oder wirtschaftlicher Verhältnisse mit Zähnen und Klauen verteidigt. Gleich nach der Gründung von Berufsfachgruppen im Jahre 1971 schloss ich mich den Juristen an, habe dort viele, viele Seminare mitgemacht und von so manchem der Fortbildungsangebote profitiert.

All diese Aktivitäten sowie die Bereithaltung einer allzeit funktionsfähigen Organisation kosten viel Geld, das möglichst kontinuierlich fließen sollte. Das ist bei einem Verein, der sich aus öffentlichen Geldern und Spenden finanzieren muss, keinesfalls immer gewährleistet.
Insofern fand ich die Idee unseres Vereinsvorstandes, eine Stiftung zu gründen, aus deren Erträgen momentane finanzielle Engpässe abgefedert bzw. Sonderaufgaben finanziert werden können, bestechend. Stiftungen genießen in der Öffentlichkeit ein hohes Ansehen, weil allgemein bekannt ist, dass sie viel stärker kontrolliert werden als Vereine. Der Geber kann in besonderem Maße darauf vertrauen, dass mit seinem Geld verantwortungsvoll umgegangen wird und es einem guten Zweck dient.

Allerdings wirft eine Stiftung nur dann Erträge ab, wenn sie über ein entsprechendes Grundkapital verfügt. Daher stand es für mich von Anfang an fest, mich durch eine Zustiftung an der gemeinsamen Sache zu beteiligen. Diesen Schritt habe ich nie bereut. Das Geld ist gut angelegt. So konnte, um nur ein Beispiel zu nennen, mit dem Einsatz von Stiftungsmitteln die kostspielige technische Umrüstung des Aufsprachedienstes von Hörkassetten auf das digitale DAISY-Format finanziert werden, das sehgeschädigten Menschen den Zugriff auf aufgesprochene wissenschaftliche Literatur ungemein erleichtert. 
Hubertus Ellerhusen

Hubertus Ellerhusen, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht i. R., gehört dem DVBS seit über 50 Jahren an. Er ist Gründungsmitglied der Stiftergemeinschaft und war viele Jahre ehrenamtlich als DVBS-Bezirksgruppenleiter tätig.

Es hat mich fasziniert, was Blinde und Sehbehinderte alles auf die Beine stellen

Als ich im Jahr 2002 nach Marburg kam, da habe ich ihn erstmal nur von meinem Vorgänger übernommen, den „Job“ im Vorstand der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf. Aber fasziniert hat mich diese Arbeit von Anfang an. Welche Leistungskraft dahinter steckt. Was diese Leute im DVBS alles auf die Beine stellen: Dr. Otto Hauck, Andreas Bethke, Uwe Boysen, Dr. Richter, Michael Herbst … - um nur einige Namen zu nennen. Von daher hat sich die Zusammenarbeit über die vielen Jahre immer enger verzahnt. Mal habe ich die Gemeinschaftsstiftung beim Hessischen Stiftungstag vertreten, mal an den Sitzungen der DVBS-Gremien teilgenommen und die Verbindung zu unserer IT-Abteilung hergestellt. Unsere Personalverantwortlichen haben ein Bewerber-Training mit blinden und sehbehinderten Ausbildungsabgängern durchgeführt und wir bieten Praktikumsplätze für EDV-Kaufleute und Programmierer an. Als ich zum ersten Mal gesehen habe, wie sich diese jungen Leute unser internes EDV-System mit dem Screenreader JAWS erschlossen haben, war ich war total überrascht. Jetzt weiß man natürlich genauer, worauf es ankommt. Deshalb haben wir die Produktion der DAISY CDs unterstützt, durch professionelle Sprecherkabinen und CD-Vervielfältigungsgeräte zum Beispiel.

Das neue DVBS-Projekt setzt genau da an, wo ich persönlichen den größten Handlungsbedarf sehe: Aktuelle Fachliteratur soll blinden und sehbehinderten Menschen noch besser zugänglich gemacht werden. Denn das ist für gute Ausbildungsabschlüsse und das berufliche Standing enorm wichtig. Aber wenngleich sich die Commerzbank traditionell auch sozial engagiert, so bedeuten die einmal aufgebauten Kontakte keine Gewähr für Selbstläufer. Es sind die Filialen vor Ort, die die Vorschläge für die förderfähigen Projekte einbringen und dann auch vertreten müssen. Als Filialdirektor bemühe ich mich um die Förderung von Projekten, die mir wichtig erscheinen. Bei den Blinden und Sehbehinderten engagiere ich mich auch persönlich. Denn die Integration in die Arbeitswelt liegt mir sehr am Herzen und ich wünsche mir, dass sie noch viel öfter und besser gelingt.
Gerd-Bernd Schulmeier

 

Die Bildunterschrift führt dazu aus: Fachgruppenseminare unterstützen beim Erwerb von Wissen und Handlungskompetenz. Bedarfsgerecht und passgenau werden sie zu behinderungs-, ausbildungs-, berufs- und seniorenspezifischen Fragen konzipiert und angeboten. Themenbezogene Tagungen und Fortbildungen machen Mut, helfen Ängste überwinden, stärken Fähigkeiten und Fertigkeiten im Kontext von lebenslangem Lernen. Sie werden in der DVBS-Geschäftsstelle mit ehrenamtlicher Unterstützung geplant, vorbereitet und durchgeführt.

Auf den folgenden Seiten zeigt die Schwarzschriftausgabe vier Fotos, die mit freundlicher Genehmigung dem Sehbehinderungs-Simulator des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin unter www.absv.de entnommen und wie folgt erläutert sind:

  • Retinopathia Pigmentosa (RP) ist eine erbliche Augenerkrankung, bei der die Sehzellen der Netzhaut i. d. R. von außen nach innen nach und nach absterben, wobei die zentrale Sehschärfe sehr lange erhalten bleibt. Die Folgen sind zunächst Nachtblindheit, dann ein stetig abnehmendes Gesichtsfeld bis zum sog. „Flintenröhrenblick“ und schließlich der Verlust der Lesefähigkeit durch den Ausfall von Sehzellen innerhalb des Restsichtfeldes. RP ist nicht therapierbar. Forscher versuchen, einen Fotochip auf die Netzhaut aufzubringen, der an Stelle der Sehzellen optische Reize via Sehnerv zum Gehirn befördert. Evtl. wird man den Betroffenen auf diese Weise eines Tages zumindest einen kleinen Seheindruck zurückgeben können.
  • Altersbedingte Makuladegeneration (AMD) ist die häufigste Ursache für Sehbehinderung und Blindheit im höheren Lebensalter in Deutschland und zeigt sich durch auftretende Wucherungen (feuchte AMD) oder Vernarbungen (trockene AMD) in der Makula, der Stelle des schärfsten Sehens. Augenärzte behandeln die feuchte AMD mit dem Laser oder durch Injektion sog. VGF-Hemmer. Damit kann der Krankheitsverlauf vielfach aufgehalten, bisweilen sogar eine Verbesserung des Sehvermögens erreicht werden.
  • Glaukom: Beim sog. „grünen Star“ handelt es sich um eine Schädigung des Sehnervs, hervorgerufen zumeist durch erhöhten Innendruck im Auge. Die Sehnervschädigung ist nicht heilbar. Relativ gut therapieren lässt sich hingegen der erhöhte Augeninnendruck. Dazu muss er aber möglichst früh erkannt werden, weshalb Augenärzte zu regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen mit Inspektion der Sehnerven raten.
  • Grauer Star: Hierbei handelt es sich um eine Trübung der Linse im Auge. Therapieren lässt sich diese Augenerkrankung z.B. durch das Entfernen der Linse und dem Einsetzen einer künstlichen Linse bzw. den Einsatz einer allerdings nicht eben optisch ansprechenden sog. „Starbrille“. Manchmal kommt es nach der Staroperation zum sog. Nachstar, d.h. die Kunstlinse trübt sich etwas ein. Diese Trübung kann man recht einfach mit dem Laser beseitigen. Übrigens: In früheren Zeiten stach der Operateur durch die Hornhaut und drückte die getrübte Linse in den Glaskörper des Auges hinein, daher rührt der Ausdruck „den Star stechen“. Das war damals nicht ohne Risiko: Häufig kam es zu Entzündungen und damit zum Verlust des Auges.

Die Zukunft mitgestalten

Steuerliche Aspekte für Stifter und Spender

Wenn Sie in Erwägung ziehen, der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf eine Zustiftung oder eine Spende zukommen zu lassen, könnten für Sie folgende steuerliche Hinweise von Interesse sein:

Ihre Zuwendungen kommen der Gemeinschaftsstiftung uneingeschränkt zugute, denn die Gemeinschaftsstiftung ist vom zuständigen Finanzamt Gießen als gemeinnützig anerkannt und damit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Außerdem wird ihr die pauschal erhobene Abgeltungssteuer vom Finanzamt in vollem Umfang erstattet.

Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ aus dem Jahre 2007 hat auf dem Gebiet des Steuerrechts für Stifter (bzw. Zustifter) und auch für Spender wesentliche Verbesserungen gebracht. Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beträge wurden beträchtlich erhöht. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich steuermindernd bei der Einkommen-, der Körperschafts- und der Gewerbesteuer aus.

Stiften und Zustiften

Um den Aufbau von Stiftungsvermögen zu fördern, werden „Zuwendungen in den Vermögensstock“ einer Stiftung steuerlich besonders begünstigt. Diese können bis zum Höchstbetrag von 1 Million Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das gilt nicht nur für Geldzuwendungen, sondern auch für die Übertragung anderer Wirtschaftsgüter auf die Stiftung, wie bspw. von Wertpapieren, Grundstücken oder Kunstgegenständen. Der gestiftete Betrag bzw. Sachwert kann beim Sonderausgabenabzug vom Stifter beliebig aufgeteilt und in Teilbeträgen geltend gemacht werden, und zwar in einem Zeitraum bis zu zehn Jahren.
Unter „Vermögensstock“ versteht man diejenigen Mittel, die von der Stiftung grundsätzlich nicht ausgegeben werden dürfen, sondern im Stiftungskapital verbleiben müssen, um Erträge abzuwerfen (z. B. Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen). Die Erträge dienen der Stiftung zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben. Nach dem jetzt geltenden Recht ist es gleichgültig, ob die „Zuwendung in den Vermögensstock“ schon bei Errichtung der Stiftung erfolgt, um das notwendige Gründungskapital aufzubringen, oder ob sie in eine bereits bestehende Stiftung (wie die Gemeinschaftsstiftung) gegeben wird, um deren Stiftungsvermögen zu vermehren. In letzterem Falle spricht man von einer „Zustiftung“.

Spenden

Spenden gelangen nicht in den „Vermögensstock“ der Stiftung, sondern sie unterliegen dem steuerlichen Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Das bedeutet, dass sie zur Verwirklichung der Stiftungszwecke alsbald ausgegeben werden müssen. Für sie gilt nicht der Höchstbetrag von 1 Million Euro. Sie sind vielmehr abzugsfähig bis zu 20 % der jährlichen Einkünfte des Spenders.

Sonderregelungen für Unternehmen

Auch für Unternehmen ist es attraktiver geworden, großzügig zu stiften und zu spenden. Sie können jetzt 4 ‰  (früher zur 2 ‰) ihrer Gesamtumsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne  bzw. Gehälter als Sonderausgaben steuersparend geltend machen.

Wegfall der Steuerpflicht

Für Erben und Beschenkte erlischt die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschafts- und Schenkungssteuer rückwirkend, wenn der Erbe oder Beschenkte Vermögensgegenstände aus dem ihm zugefallenen Nachlass bzw. aus der empfangenen Schenkung an eine Stiftung weitergibt. Voraussetzung ist, dass dies innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall bzw. der Schenkung geschieht.

Über den Tod hinaus die Zukunft gestalten und Gutes bewirken

Vielen Menschen fällt es nicht leicht, über die eigene Lebenszeit hinaus zu planen und zu bestimmen, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll.
Wer aber kein Testament errichtet und auch keinen Erbvertrag schließt, verzichtet auf die Chance, die Zukunft selbst aktiv mit zu gestalten. In diesem Falle tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Das bedeutet, dass neben dem Ehegatten die Kinder oder, falls nicht vorhanden, die übrigen Verwandten in einer genau festgelegten Reihenfolge erben, zuletzt der Staat. Wer die gesetzliche Erbfolge ausschließen oder hiervon abweichen möchte, kann dies tun, indem er ein Testament errichtet und darin seinen letzten Willen niederlegt. Dabei müssen die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden, sonst ist das Testament ungültig.

Wie kann man ein wirksames Testament errichten?

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt im Wesentlichen zwei Testamentsformen: das eigenhändige und das notarielle Testament.
Beim eigenhändigen Testament muss die gesamte Willenserklärung von Ihnen mit eigener Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift soll aus Vor- und Familiennamen bestehen. Auch Ort und Datum der Errichtung sollen in dem Testament angegeben und mit eigener Hand geschrieben werden. Das Testament ist ungültig, wenn es mit einer Schreibmaschine oder dem Computer, in Blindenschrift oder von einer anderen Person handschriftlich niedergeschrieben ist.
Blinde oder so wesentlich Sehbehinderte, dass sie ihre eigene Handschrift nicht mehr zu lesen vermögen, können ein wirksames eigenhändiges Testament nicht errichten. Sie müssen sich des notariellen Testaments bedienen und teilen ihren letzten Willen einer Notarin oder einem Notar ihres Vertrauens mit. Auf diese Weise werden Ihre Vorstellungen inhaltlich korrekt und in der richtigen Form beurkundet. Dabei dürften die Vorteile in aller Regel den Nachteil, dass bei Inanspruchnahme notarieller Hilfe Gebühren entstehen, weit überwiegen. Die Höhe der Gebühren hängt vom Wert des Vermögens ab, über das verfügt wird. Man kann sich vor der Beurkundung beim Notar danach erkundigen.
Eine Besonderheit, die ausschließlich für Ehegatten gilt, stellt das gemeinschaftliche Testament dar. Es kann – ebenso wie die anderen Testamente – eigenhändig oder notariell errichtet werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament genügt es jedoch, wenn ein Ehegatte den Text eigenhändig schreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Familiennamen eigenhändig unterzeichnen. Auch hier sollen Ort und Datum hinzugefügt werden. Aber selbst wenn nur einer der Ehegatten blind oder wesentlich sehbehindert ist, sind die Ehegatten auf die notarielle Beurkundung ihres gemeinschaftlichen Testaments angewiesen.

Was kann man im Testament regeln?

Es gilt der Grundsatz der Testierfreiheit. Sie können also den Inhalt Ihres Testaments selbst bestimmen, insbesondere einen oder mehrere Erben einsetzen und/oder ein oder mehrere Vermächtnisse anordnen. Sie können auch bestimmen, dass zunächst ein naher Angehöriger Sie beerben soll (z. B. Ihr Ehepartner) und nach dessen Tod eine andere Person oder Organisation.
Eine gewisse Begrenzung erfährt die Testierfreiheit durch das im Gesetz geregelte Pflichtteilsrecht. Werden der Ehegatte, Abkömmlinge oder die Eltern durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, so haben sie gegen den eingesetzten Erben einen Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht.
Wollen Sie mehrere Erben einsetzen, empfiehlt es sich, deren Anteile am Nachlass genau festzulegen (z. B. in Bruchteilen oder Prozentzahlen). Wollen Sie bestimmte Gegenstände, beispielsweise ein Grundstück, einen Geldbetrag, Wertpapiere, Sparkonten oder sonstige Wertgegenstände jemandem zukommen lassen, so bezeichnen Sie diese Gegenstände möglichst exakt. Man spricht dann von einem „Vermächtnis“ und der oder die Erben bzw. Testamentsvollstrecker sind verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen.
Wenn Sie die Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen über Ihren Tod hinaus nachhaltig unterstützen wollen, mögen einige Beispiele veranschaulichen, wie ein Testament zugunsten der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf gestaltet werden könnte:

  • Alleinerbschaft: „Hiermit setze ich die Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, zu meiner Alleinerbin ein.“
  • Miterbschaft: „Meine Erben sollen sein mein Neffe X, meine Nichte Y und die Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, zu je ein Drittel.“
  • Nacherbschaft: „Ich setze meine Ehefrau X zur befreiten Vorerbin ein. Nach deren Tod soll die Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, meine Nacherbin werden.“
  • Vermächtnis: „Ich setze meine beiden Kinder X und Y zu meinen Erben je zur Hälfte ein. Der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf, (Anschrift) vermache ich mein Hausgrundstück in Z (genaue Bezeichnung).“ Auch jeder andere Vermögenswert, kann Gegenstand eines Vermächtnisses sein, zum Beispiel Wertpapiere oder ein bestimmter Geldbetrag.
  • Zweckbestimmung: „Aus meinem Nachlass soll die Gemeinschaftsstiftung blinde und sehbehinderte Studentinnen und Studenten unterstützen.“ Oder: „Meine Zuwendung soll blinden und sehbehinderten Senioren und Seniorinnen zugute kommen.“
  • Verbindung mit dem Namen: „Die Gemeinschaftsstiftung soll meine Zuwendung unter dem Namen meiner verstorbenen Ehefrau X führen und bei jeder Hilfsmaßnahme aus den Erträgen meiner Zuwendung angeben, dass diese aus Mitteln des X-Fonds erfolgt.“

Wie sollte man sein Testament aufbewahren?

Damit Ihr letzter Wille verwirklicht werden kann, sollten Sie Ihr Testament sorgfältig aufbewahren und dafür sorgen, dass es nach Ihrem Tode von einer Person Ihres Vertrauens alsbald aufgefunden wird. Ein eigenhändiges Testament können Sie auch gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht (in Baden-Württemberg beim Notariat) hinterlegen. Notarielle Testamente werden von Amts wegen in Verwahrung genommen.

Kann ein Testament widerrufen oder geändert werden?

An Ihr Testament sind Sie in der Regel nicht gebunden. Sie können es als Ganzes oder einzelne darin enthaltene Verfügungen ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen oder ändern. Der Widerruf geschieht, indem Sie Ihr Testament bewusst vernichten, deutlich durchstreichen oder aus amtlicher Verwahrung zurückholen. Am zweckmäßigsten geschieht der Widerruf jedoch durch Errichtung eines neuen Testaments, weil Sie dann die Möglichkeit haben, in dem neuen Testament Ihre jetzigen Vorstellungen niederzulegen. Das neue Testament macht alle älteren Testamente insoweit ungültig, als es mit diesen in Widerspruch steht.
Ausnahmeregelungen gelten bei einem gemeinschaftlichen Testament. Es kann nur von beiden Ehegatten gemeinsam oder von einem Ehegatten vor einem Notar widerrufen werden, solange der andere Ehegatte lebt. Nach dessen Tod ist ein Widerruf nur noch in engen Grenzen möglich. Im Falle der Ehescheidung wird ein gemeinschaftliches Testament automatisch hinfällig.

Kann ich mich darauf verlassen, dass mein letzter Wille verwirklicht wird?

Wenn Sie ernsthafte Zweifel haben, können Sie in Ihrem Testament Testamentsvoll­streckung anordnen. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, Ihren letzten Willen zu verwirklichen. Wenn Sie die Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf in Ihrem Testament bedenken, können Sie sicher sein, dass Ihre Verfügungen peinlich genau ausgeführt werden. Auch die Abwicklung Ihres Nachlasses und die Grabpflege können Sie der Gemeinschaftsstiftung übertragen.

Auskunft und Beratung

Unser Ansprechpartnernetz

Die Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf verfügt über ein bundesweites Netz von Persönlichkeiten, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Es sind erfahrene blinde und sehbehinderte Juristinnen und Juristen, die Gewähr für eine sachkundige und streng vertrauliche Beratung bieten. Sie stehen jedem, der sich für die Gemeinschaftsstiftung interessiert, mit Rat und Tat zur Seite.
Wer Fragen hat oder beraten werden möchte, wende sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner. Sie informieren über aktuelle Schwerpunkte in der Arbeit des DVBS, über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten beim Zustiften, über die Errichtung von Testamenten, über steuerliche Aspekte u. a. m.

  • Elias Knell, Geschäftsführer der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, Tel.: 06421 94888-0
  • Dr. Otto Hauck, Vorsitzender Richter am Landgericht i. R., Plantage 16, 35043 Marburg, Tel.: 06424 1515
  • Uwe Boysen, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Wätjenstr. 132, 28213 Bremen, Tel.: 0421 2235854
  • Uwe Bruchmüller, Richter am Landgericht, Friedrich-Ebert-Str. 10, 39291 Möser, Tel.: 039222 95225
  • Ursula Possienke, Rechtsanwältin, Seedammweg 3, 61352 Bad Homburg, Tel.: 06172/45 66 71
  • Elisabeth Stiebeling, Ministerialrätin i. R., Angeraue 50, 40489 Düsseldorf, Tel.: 0203 740596
  • Dr. Hans Helmut Vollert, Richter am Oberlandesgericht i. R., Schulberg 1a, 24837 Schleswig, Tel.: 04621 35669

Die Umschlagrückseite der Schwarzschriftausgabe teilt sich vertikal im Verhältnis eins zu zwei in eine (kleinere) weiße und eine (größere) blaue Fläche. Erstere enthält das schwarze Stiftungslogo sowie den blauen Schriftzug „Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg“. Auf der blau unterlegten Fläche steht vertikal in weißer Schrift: Gemeinsam sehen. Gemeinsam gehen. Gemeinsam blinden und sehbehinderten Menschen helfen!