horus 4/2019
Schwerpunkt:
"Strukturelles Förderdefizit"

Inhalt


Vorangestellt

Claus Duncker

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Schwerpunktthema dieser Ausgabe, "Strukturelles Förderdefizit", kommt diesmal sperrig daher. Aber was könnten wir nicht alles tun, wenn wir von nichts und niemandem gehindert würden? Wenn es keine Zwänge gäbe, keine festgefahrenen, scheinbar unveränderbaren Strukturen?

Solche "strukturellen Defizite", die in der Sache selbst schon begründet sind, begegnen uns nahezu täglich. Viele Ideen und neue Entwicklungen sind aber erst dadurch entstanden, weil wir festgefahrene Strukturen und gewohnte Wege verlassen haben. Wo wir Mängel als Herausforderung verstehen. Nach dem Motto: Lasst uns aus den Steinen, die uns in den Weg gelegt werden, neue Brücken bauen.

Allerdings stoßen wir auch mit den kreativsten Ideen, dem größten Improvisationstalent und Engagement an Grenzen. Es gilt Partner zu gewinnen, Politiker zu überzeugen, Verwaltungen zu begreifen und Kräfte zu mobilisieren. Das ist auch weiterhin die gemeinsame Aufgabe von DVBS und blista.

Zum Inhalt

Michael Richter und sein Team der "rbm gGmbH - Rechte behinderter Menschen" schildern auf beeindruckende Weise, in welchen Bereichen Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung einem "strukturellen Förderdefizit" begegnen und wie sie auf juristischem Wege dagegen vorgehen. Im Beitrag von Dr. Werner Hecker lesen Sie, wie die blista mit ihrer Fachschule für Rehafachkräfte versucht, dem Fachkräftemangel die Stirn zu bieten. Ramin Siegmund von der Philipps-Universität Marburg stellt die ersten Ergebnisse einer Studie vor, die sich mit dem Fortbildungsmöglichkeiten von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung an Volkshochschulen beschäftigt. Klaus Winger und Ursula Weber widmen sich der beruflichen Weiterqualifikation. Dass das Thema Barrierefreiheit als fester Punkt in die Ausbildung für alle Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker integriert werden soll, dafür plädieren Marianne Preis-Dewey und Klaus Winger in ihrem Text.

All das lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des "horus".

Ich wünsche Ihnen eine anregende und aufschlussreiche Lektüre!

Ihr

Claus Duncker

Foto: Claus Duncker. Foto: Bruno Axhausen. [Claus Duncker lächelt. Er hat kurze graue Haare und trägt eine randlose Brille.]

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Aus der Redaktion

Schon stehen mit Weihnachten und dem Jahreswechsel Festtage vor der Tür, an denen traditionell viele gute Wünsche ausgetauscht werden. Wir wünschen uns und Ihnen, dass vom "Strukturellen Förderdefizit", um das es in dieser horus-Ausgabe geht, bald nichts zu spüren übrig bleibt. Dennoch wird sich die horus-Redaktion für Sie auch im nächsten Jahr um Aspekte kümmern, die mit ambivalenten oder schmerzhaften Eindrücken verbunden sein können. Verlieren Sie mit uns trotzdem nicht den Mut, denn nur so kann die eine oder andere Stagnation überwunden und können Alternativen entwickelt werden.

Freuen Sie sich 2020 auf horus-Ausgaben zu den Themen Sport, Technik im Alltag und den Kongress des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, der im August unter dem Motto "Leben. Bildung. Partizipation. individuell - spezifisch - flexibel" tagen wird. Los geht es in der nächsten horus-Ausgabe, die Ende Februar erscheint, mit dem Schwerpunkt-Thema:

Vergessen - erinnern - verarbeiten

Was sind die Dinge, an die wir uns gern oder unangenehm berührt erinnern? Welche Dinge wollen wir lieber so schnell wie möglich vergessen? Und was ist, wenn uns das misslingt? Wie gehen wir mit Traumatisierungen um, etwa beim eigenen Sehverlust oder wenn wir feststellen, dass wir auf Grund unserer Blindheit bestimmte Dinge nicht tun oder erreichen können? Wer hat uns bei der Verarbeitung solcher Ereignisse geholfen, oder wie haben wir es selbst geschafft?

All das sind Fragen, auf die wir gern Antworten aus unserem Leserkreis erbitten. Wenn Ihnen dazu etwas einfällt, schreiben Sie es für den horus auf. Die Redaktion freut sich auf Ihre Reaktionen!

Senden Sie uns Ihren Beitrag bitte bis zum 5. Januar 2020 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Artikel für den Schwerpunkt können - inklusive Leerzeichen - bis zu 12.000 Zeichen lang sein, allgemeine Berichte bis zu 4.000 Zeichen, kürzere Meldungen bis zu 2.000 Zeichen.

Die Redaktion wünscht Ihnen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches, friedvolles neues Jahr 2020.

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Schwerpunkt: "Strukturelles Förderdefizit"

Dr. Michael Richter, Marion Böttcher, Yisita Escobar Hernández, Stefanie Jonasch, Renata Kohn

Strukturelle Förderdefizite bei der Versorgung blinder und sehbehinderter Menschen
- Ein Erfahrungsbericht verschiedener Mitarbeiter der Rechtsberatungsgesellschaft rbm gGmbH

Als Jurist bei der Rechte behinderter Menschen gGmbH (rbm) hat man es normalerweise mit Rechtsfragen zu tun, die letztlich einer juristischen Beurteilung bedürfen und sich zumeist darauf beschränken, ob ein Anspruch gegenüber einem bestimmten Leistungsträger auf Versorgung besteht oder nicht. Darüber hinaus ist es aber bei der Betreuung solcher Fälle unvermeidlich, den Ursachen für strukturelle Versorgungsdefizite auf den Grund zu gehen. Einige solcher Versorgungslücken oder -defizite werden im Folgenden durch verschiedene rbm-Mitarbeiter beschrieben, ohne hierbei systematisch oder gar vollständig sein zu wollen.

Förderdefizit im Bereich inklusive Beschulung bei blinden Schülern

Für blinde Kinder gilt ein sog. "duales" Curriculum. Dies bedeutet, dass neben den eigentlichen Lerninhalten wie Mathematik, Deutsch etc., die jedes Kind zu absolvieren hat, auch noch spezielle Förderbereiche vorhanden sind. Das ist zunächst einmal der Umgang mit den benötigten Hilfsmitteln, aber auch die blindenspezifische Herangehensweise an Themen, die sich zum Teil ganz erheblich von denen der sehenden Mitschüler unterscheiden. Dazu gehört weiter die Thematik Lebenspraktische Fähigkeitem (LPF) und Mobilitätstraining. Für beide Bereiche werden speziell ausgebildete Rehabilitationslehrer gebraucht, welche aber - inzwischen selbst an den Förderschulen - im Schulalltag nicht vorhanden sind. Daher werden diese Bedarfe ganz häufig gar nicht bedient und nicht einmal darauf aufmerksam gemacht, dass ein frühzeitiges und altersangepasstes Training notwendig ist. Hinzu kommt, dass es nicht so viele Rehabilitationslehrer gibt, die sich mit der speziellen Problematik bei geburtsblinden Kindern auskennen.

Hat man dennoch einen geeigneten Lehrer gefunden, dann ergibt sich die wohl größte Hürde bei der Beantragung der konkreten Leistung. LPF- und Mobtraining können über die Eingliederungshilfe einkommens- und vermögensunabhängig beantragt werden, sofern die Schulungsinhalte Hilfen zur angemessenen Beschulung darstellen, also schulalltagserleichternd sind. Problematisch ist jedoch, dass viele Fertigkeiten nicht nur in der Schule, sondern auch im täglichen Leben gebraucht werden und deshalb die Träger der Eingliederungshilfe häufig die Finanzierung dieser Maßnahmen verweigern oder darauf verweisen, dass der blinde Schüler über einen Integrationshelfer verfügt, der ihn unterstützen kann. Dabei wird übersehen, dass der Verweis auf die Hilfe Dritter unzulässig ist, sofern es andere Möglichkeiten gibt. Darüber hinaus wird aber auch übersehen, dass wenn die Schule nicht in der Lage ist, die sonderpädagogischen Förderbedarfe selbstständig zu decken, dies durch andere Maßnahmen erfolgen muss, welche dann durch die Eingliederungshilfe zu übernehmen sind. Leider entfällt durch diese Verweigerungshaltung die blindenspezifische Förderung, was im Ergebnis die Selbstständigkeit dieser Personengruppe konterkariert.

Überlange Bearbeitungszeiten für Hilfsmittel oder Assistenzen im Studium bleiben auch nach den Neuregelungen im SGB IX weiter ein Problem

Blinde und sehbehinderte Studierende können Hilfsmittel oder die Übernahme von Assistenzkosten als Leistung der Eingliederungshilfe beim Sozialhilfeträger beantragen, um das Studium erfolgreich abzuschließen. Nach den neuen Regelungen des SGB IX gilt eine beantragte Leistung als genehmigt, wenn innerhalb von zwei Monaten keine Rückmeldung des Rehabilitationsträgers erfolgt (§ 18 Abs. 3 SGB IX). Bedauerlicherweise gilt diese Regelung jedoch nicht für Leistungen der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe (§ 18 Abs. 7 SGB IX), mit der Folge, dass die Sachbearbeiter keinen Grund für eine rasche Entscheidung sehen. Die einzige Möglichkeit, etwas Druck auszuüben, besteht erst, wenn seit Antragstellung sechs Monate verstrichen sind und wenn der Leistungsträger überhaupt keine Rückmeldung gibt. Dann kann eine sog. Untätigkeitsklage erhoben werden, bei der die Unterstützung durch einen Juristen gesucht werden sollte. Üblicherweise fordert der Leistungsträger recht schnell Unterlagen an. Doch es vergeht nicht selten ein Jahr, bis die Bewilligung erteilt wird.

Diese Herangehensweise ist für blinde und sehbehinderte Studierende untragbar, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Studienzeit und Studienleistungen zur Folge hat. Die ohnehin schwierige Studienanfangszeit wird dadurch zusätzlich beeinträchtigt, dass die Studierenden keine Unterstützung bei der Orientierung oder bei der Digitalisierung von Texten haben. So können anfangs viele Studierende mit einer Behinderung nicht die Leistungen erbringen, zu denen sie an sich fähig wären. Erschwerend kommt hinzu, dass blinde und sehbehinderte Studierende ohnehin zumeist mit einer längeren Studiendauer rechnen müssen, da sie mehr Zeit bei der Umwandlung von Texten oder bei der Erstellung von Hausarbeiten benötigen.

Bei der Beantragung von Leistungen sind alltags- und praxisnahe sowie detaillierte Anträge erforderlich, damit der Sachbearbeiter eine konkrete Vorstellung davon bekommt, weshalb welches Hilfsmittel benötigt wird. So können Rückfragen erspart und die Bearbeitungszeit etwas verkürzt werden. Die Meisten Sachbearbeiter kennen viele Hilfsmittel nicht oder können sich nicht vorstellen, wie man als blinder Mensch studieren kann.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die fehlende Genehmigungsfiktion bei der Eingliederungshilfe zu einer erheblichen Benachteiligung von oft äußerst motivierten und qualifizierten Studierenden führt, da sie in der Regel nicht vor dem zweiten Semester mit der Erbringung von ordentlichen Studienleistungen beginnen können. Hier muss gesetzgeberisch dringend Abhilfe geschaffen werden!

Unterversorgung mit Mobilitäts- und LPF-Training

Ein weiterer Bereich, in dem strukturelle Förderdefizite feststellbar sind, ist das Training in Orientierung und Mobilität. Hier treten Schwierigkeiten häufig nicht nur im Zusammenhang mit der Beantragung von Mobilitätstraining bei den gesetzlichen Krankenkassen auf. Oft fehlt es auch an den notwendigen Rehabilitationslehrern.

Voraussetzung für die Bewilligung von Mobilitätstraining ist nach dem Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich das Vorliegen von Blindheit oder einer hochgradigen Sehbehinderung. Dabei wird vonseiten der Krankenkassen oft verkannt, dass es einige Augenerkrankungen gibt, bei denen die Fähigkeit der betroffenen Personen, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen, derart eingeschränkt sein kann, dass Mobilitätstraining erforderlich ist, ohne dass die Sehschärfe oder Gesichtsfeldeinschränkung bereits die versorgungsmedizinischen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Blindheit oder hochgradigen Sehbehinderung erfüllt. Zu denken ist hier insbesondere an Nachtblindheit, starke Blendempfindlichkeit oder Störungen des Kontrastsehens. In diesen Fällen ist üblicherweise mit einer Ablehnung der Krankenkassen zu rechnen. Es lohnt sich jedoch, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Das Hilfsmittelverzeichnis enthält nämlich keine abschließende Regelung, so dass auch in diesen Fällen Mobilitätstraining bewilligt werden muss, wenn die medizinische Indikation gegeben ist. Empfehlenswert ist es dann, eine augenfachärztliche Stellungnahme vorzulegen, aus der die genauen Einschränkungen hervorgehen, die die Durchführung eines Mobilitätstrainings notwendig machen.

Selbst wenn eine Bewilligung der Krankenkasse vorliegt, müssen Betroffene oft noch bis zu einem halben Jahr warten, bevor mit dem Training begonnen werden kann, weil in vielen Gegenden nicht genügend Rehabilitationslehrer zur Verfügung stehen. Hier können ggf. Anbieter für stationäres Mobilitätstraining helfen. Obwohl diese stationären Maßnahmen, entgegen der eindeutigen Intention des GKV-Spitzenverbandes, im Antragsverfahren häufig auf große Widerstände bei den Krankenkassen stoßen, könnte eine solche Maßnahme eine Alternative für diejenigen sein, die Schwierigkeiten haben, einen Mobilitätstrainer vor Ort zu finden.

Taubblindenassistenten (TBA) sind für taubblinde Menschen der Zugang zur Welt

Sie ermöglichen ihnen Kommunikation und Mobilität, etwa dadurch, dass sie in die Lage versetzt werden, ihre weitere Umgebung zu erfassen und Informationen zu erhalten. Der Einkauf, ein Treffen mit Freunden, Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel das Training im Fitnessstudio, der Besuch von Ausstellungen, Vorträgen oder Selbsthilfegruppen, sind ohne TBA nicht machbar - ganz zu schweigen von Arztbesuchen und Behördengängen. TBA beseitigen diese Barrieren. Hierfür beherrschen TBA besondere Techniken wie Lormen, taktiles Gebärden, Gebärdensprache und Brailleschrift, welche die Kommunikation ermöglichen. Zudem ersetzen Führtechniken das Sehen und schaffen Mobilität. Bisher gibt es allerdings zu wenige TBA. Meist werden die taubblinden Menschen von Familienangehörigen und einer kleinen Zahl von engagierten Begleitern unterstützt. Der Bedarf ist jedoch um ein Vielfaches größer.

Bereits 2004 hat das europäische Parlament Taubblindheit als eigenständige Behinderung anerkannt. In Deutschland wurde das Merkzeichen "TBl" erst mit Umsetzung des BTHG 2017 im Schwerbehindertenausweis eingeführt. Nachteilsausgleiche wie eine angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln, Rehabilitationsmaßnahmen und vor allem TBA-Leistungen sind damit allerdings bisher nicht verknüpft. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf deren Finanzierung. In den meisten Fällen müssen die Assistenten von den betroffenen Menschen selbst entlohnt werden. Nur in Ausnahmefällen können TBA-Leistungen über Kostenträger abgerechnet werden (z.B. Krankenkassen oder Eingliederungshilfe). Damit eine TBA ihre erbrachten Assistenzleistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann, muss sie eine TBA-Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen und eine entsprechende Schulung bei der Krankenkasse besucht haben sowie im TBA-Verband in der Liste der besonders geschulten Assistenten für Krankenkassenleistungen eingetragen sein.

Taubblinde Menschen können mit dieser TBA zum Arzt oder zur Therapie gehen. Einige Taubblinde bekommen Eingliederungshilfe. Sie soll helfen, dass Taubblinde so gut wie möglich selbstbestimmt leben können. Hierzu stellt die taubblinde Person einen Antrag bei dem zuständigen Sozialamt. Dieses entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (nach Bedarfsermittlung), wie viele Stunden TBA der Taubblinde in der Woche bekommt. Dabei ist zu beachten, dass die Bewilligung der TBA-Leistungen Einkommens- und Vermögensabhängig ist und auch eine Anrechnung von Landesblindengeld und Blindenhilfe in Höhe von 20-30 % (unterschiedlich je nach Bundesland) erfolgt. Nur eine TBA mit erfolgreich abgeschlossener TBA-Qualifizierung kann mit dem Sozialamt abrechnen, nicht hingegen TBAen, die keine Qualifizierung haben.

Diese Situation ist für taubblinde Menschen absolut unbefriedigend. Es fehlen klare Vereinbarungen, wie Assistenz-Stunden entlohnt werden und wann ein taubblinder Mensch Anspruch auf Assistenz hat. Dadurch wird taubblinden Menschen die Chance genommen, ihre Isolation zu überwinden und am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilzuhaben. Sie sind und bleiben abhängig von der Gunst der Angehörigen oder Taubblindenassistenten, die es sich leisten können, für ein sehr geringes Honorar zu arbeiten.

Fatale Regelungslücke für Teilnehmer an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen

Ist eine berufliche stationäre Rehabilitationsmaßnahme im Laufe des Erwerbslebens durch den Erwerb oder die Verschlechterung einer Behinderung notwendig, so haben die Teilnehmer an derartigen Maßnahmen in der Regel - sofern sie zuvor in den letzten zwei Jahren Erwerbseinkünfte erlangt haben - während der Maßnahme einen Anspruch auf ein sog. Übergangsgeld (§ 119 SGB III). Hiervon können sie in der Regel ihre bisherige Wohnung weiter unterhalten und nach Abschluss der Maßnahme wieder in ihr soziales Umfeld zurückkehren. Anders liegt indes der Fall, wenn man zwar eine berufliche Rehamaßnahme für sein zukünftiges Berufsleben benötigt, zuvor aber nicht gearbeitet hat, z.B. wegen einer Erblindung sein Studium abbrechen musste und für neue Perspektiven unbedingt eine Blindentechnische Grundausbildung benötigt. In diesem Fall werden zwar die Kosten für die notwendige stationäre Maßnahme in der Regel übernommen, nicht jedoch die Kosten zur Fortführung eines eventuell vorhandenen eigenen Hausstandes. Ergänzende unterhaltssichernde Leistungen gibt es hier weder nach dem SGB II (steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung) noch nach der Grundsicherung (ist nicht berufsunfähig) oder nach anderen Rechtsgrundlagen (z.B. ist für BAFöG zu alt), so dass diese Menschen entweder Erspartes einsetzen müssen oder zur Auflösung ihrer Wohnung gezwungen sind.

Was dies für erwachsene und an Selbstständigkeit gewohnte Menschen bedeutet, muss wohl nicht weiter erläutert werden und ist schlichtweg ein Skandal, denn hier werden Menschen wegen einer Behinderung und der hierdurch notwendigen Maßnahmen gerade an der angestrebten Selbstständigkeit gehindert und sogar aus ihrem sozialen Umfeld gerissen. In der Konsequenz heißt dies für Betroffene: keine eigene Wohnung nach der Maßnahme und während der Maßnahme von einem Taschengeld in Höhe von 111 € monatlich leben, wovon man kaum Telefon, Kleidung und Freizeitaktivitäten finanzieren kann.

Ein kurzes Fazit

In den hier behandelten Bereichen

  • des notwendigen speziellen Curriculums für blinde Kinder,
  • der langwierigen und aufreibenden Bewilligungspraxis für Studienhilfen,
  • den Lücken bei der Bewilligung von Trainings in Mobilität und lebenspraktischen Fähigkeiten,
  • den Defiziten bei der Finanzierung von Leistungen für taubblinde Menschen und
  • den Härten bei der beruflichen Rehabilitation

sind sowohl weiterführende gesetzliche Regelungen zu schaffen, aber auch eine Veränderung der Bewilligungspraxis der Sozialleistungsträger wie der Krankenkassen dringend notwendig.

Zum Autorenteam

Marion Böttcher ist eine der Rechtsassessorinnen der rbm. Sie schloss ihre juristische Ausbildung 1998 mit dem II. Staatsexamen in Köln ab. Da ihr jüngerer Sohn blind und hochgradig hörgeschädigt ist, war sie von 2005 bis 2014 u. a. 1. Vorsitzende der Bundesvereinigung der Eltern blinder und sehbehinderter Kinder e. V. (BEBSK e. V.).

Rechtsassessorin Stefanie Jonasch schloss ihre Ausbildung 2012 mit dem II. Staatsexamen an der Universität Passau ab. Sie ist blind im Sinne des Gesetzes, verfügt aber noch über einen Sehrest.

Rechtsassessorin Yisita Hernández Escobar hat in Freiburg Rechtswissenschaften studiert und 2016 mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Während ihrer Studienzeit engagierte sie sich vor allem für die Belange von Studierenden mit Behinderung. Sie verfügt über einen Sehrest, der zur Orientierung dient.

Co-Autorin und Rechtsassessorin Renata Kohn hat in Marburg studiert. Auch sie ist blind im Sinne des Gesetzes. Zusammen mit Dr. Richter hat sie z. B. das "Sozialrechtliche Kurzgutachten zur Frage der Finanzierungssituation von speziellen Fort- und Weiterbildungsangeboten für insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen" verfasst (Marburg, 2019, erhältlich im DVBS).

Dr. Michael Richter leitet seit 2009 als Geschäftsführer die rbm gGmbH (www.rbm-rechtsberatung.de). Der blinde Jurist engagiert sich seit vielen Jahren für die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe und war von 2004 bis 2008 Geschäftsführer des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS).

Fotos: (1) Wann kommt das "Go"? Strukturelles Förderdefizit hat viele Gesichter. Mit dem Ausbau von Ausbildungsplätzen für Reha-Fachkräfte versucht z. B. die blista, dagegen anzugehen. Foto: blista. [Ampelübergang mit Signalkästchen für blinde und sehbehinderte Menschen. Auf der anderen Straßenseite wartet eine junge Frau mit Blindenstock.] (2): Rasche Bearbeitung tut Not. Foto: Gisbert Heim / pixelio [Ein gefüllter Aktenhefter mit Fokus auf das Buchstabenregister E - H.] (3) Dr. Michael Richter. Foto: DVBS [Portraitfoto. Dr. Richter hat einen kurz geschnitten Haarkranz und einen Oberlippenbart. Zum dunklen Jackett trägt er ein hellblaues Hemd mit offenem Kragen.] Abbildung: Logo rbm

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Dr. Werner Hecker

Deutliche Erhöhung der Kapazitäten für die Weiterbildungen zur Reha-Fachkraft an der blista

Die blista hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um dem Mangel an Reha-Fachkräften für die Bereiche "Orientierung und Mobilität" (O&M) und "Lebenspraktische Fähigkeiten" (LPF) entgegen zu wirken. Ziel war es, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und die Absolventenquote zu steigern.

In der Vergangenheit bot die staatlich anerkannte Fachschule für Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation an der blista eine 1 ½-jährige Weiterbildung in Vollzeit für jeweils maximal neun Teilnehmende mit der kombinierten Qualifikation für beide Rehafelder O&M und LPF an. Die Gesamtzahl der Absolventinnen und Absolventen der letzten sieben Weiterbildungsdurchgänge lag in den knapp 13 Jahren seit 2006 bei insgesamt 49 Personen.

Vor dem Hintergrund des sich schon seit Längerem abzeichnenden Fachkräftemangels erschien die Erhöhung der Weiterbildungsplätze und der Absolventenquote als eine vordringliche Aufgabe. Der Bedarf nach Unterricht ist deutschlandweit vielerorts groß und in einigen Regionen ist die Situation bereits regelrecht verzweifelt.

Neues berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot seit 2017

Ein erster, wesentlicher Meilenstein für die Erhöhung der Kapazitäten war die Etablierung eines gemeinsamen Konzepts für zusätzliche berufsbegleitende Weiterbildungen zur Reha-Fachkraft mit nur einem Rehafeld (O&M oder LPF). Dieses wurde in einer länderübergreifenden Zusammenarbeit der blista, des IRIS-Instituts (Hamburg), des SZBlind (Schweiz) und des Odilieninstituts (Österreich) entwickelt und realisiert. Mittlerweile sind die ersten Weiterbildungsdurchgänge der berufsbegleitenden Qualifikation zur Rehabilitationsfachkraft für LPF (in Marburg) und für O&M (in Hamburg) abgeschlossen und die neuen Durchgänge haben begonnen.

An der blista wurden im ersten Durchgang 2017/18 acht neue Reha-Fachkräfte für LPF qualifiziert; am aktuellen Durchgang nehmen zwölf Personen teil, die ihre Weiterbildung spätestens im Februar 2021 abschließen werden.

Vollzeitweiterbildung in zwölf Monaten ab 2020

Um die Vollzeitweiterbildung an der staatlich anerkannten Fachschule niedrigschwelliger und sowohl für Interessenten als auch für ggf. entsendende Einrichtungen attraktiver zu gestalten, wurden das Konzept und das Curriculum der Weiterbildung weiterentwickelt und verändert. Die Ausbildungsdauer wurde auf zwölf Monate verkürzt; die Teilnehmenden müssen sich künftig für einen Reha-Schwerpunkt, O&M oder LPF, entscheiden. Der zweite fehlende Schwerpunkt kann bei Interesse in einem der Folgekurse mit deutlich verkürzter Präsenzzeit in Marburg nachgeholt werden. So wie in der berufsbegleitenden Qualifikation wird künftig bei Vorliegen der erforderlichen Rahmenbedingungen auch in der Vollzeitweiterbildung die Möglichkeit eingeräumt, die eigene Unterrichtspraxis in O&M oder LPF als Lehrpraktikum außerhalb der Weiterbildungsstätte an der eigenen Einrichtung bzw. in Heimatnähe zu absolvieren. Die erforderliche Präsenzzeit in Marburg verkürzt sich in diesem Falle auf ca. acht Monate. Darüber hinaus wurde die maximale Teilnehmerzahl der Weiterbildungsdurchgänge auch in der Vollzeitausbildung von neun auf zwölf erhöht.

Für die Umsetzung der beschriebenen Änderungen unter dem Dach der staatlich anerkannten Fachschule war eine Änderung der entsprechenden Verordnung durch das hessische Kultusministerium erforderlich. Im September 2019 wurde diese Änderungsverordnung nun im Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums veröffentlicht. Das heißt, auch die veränderte Weiterbildung führt zu einem staatlich anerkannten Abschluss und ist aus diesem Grunde, anders als die berufsbegleitende Qualifikation, förderfähig durch das sogenannte "Aufstiegs-BAföG".

Die beschriebene Veränderung der Weiterbildung scheint die erwünschte Wirkung zu haben. In dem im Februar 2020 beginnenden Weiterbildungsdurchgang sind aktuell bereits neun Plätze belegt bzw. verbindlich reserviert; aufgrund entsprechender Anfragen und Interessenbekundungen weiterer Personen und Einrichtungen hoffen wir, den Kurs dann tatsächlich mit zwölf Teilnehmenden durchführen zu können. Einrichtungen, die um eine Reservierung eines Platzes gebeten haben, sollten nun zeitnah Bewerbungen von konkreten Interessent/innen veranlassen, um sich noch einen Platz zu sichern.

Fazit

Unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmenden den Abschluss schaffen, würde die Weiterbildungsstätte der blista mit zwölf Teilnehmer/innen in der berufsbegleitenden Weiterbildung und zwölf weiteren Studierenden an der Fachschule bis Februar 2021 insgesamt 24 neue Reha-Fachkräfte qualifizieren.

Langfristig ist geplant, in einem Zeitraum von drei Jahren jeweils zwei Vollzeitkurse und eine berufsbegleitende Weiterbildung anzubieten. Bei voller Belegung könnten somit in Drei-Jahres-Zyklen jeweils 36 neue Reha-Fachkräfte durch die blista qualifiziert werden. Die Zahl der Teilnehmerplätze wurde damit gegenüber der Vergangenheit verdoppelt. Zusammen mit den durch das IRIS-Institut angebotenen Kursen wären diese Kapazitäten ausreichend, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass entsprechend viele Interessenten für die Weiterbildungen gewonnen werden können. Neben der Erweiterung der Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Weiterbildung bildet dafür die Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Berufsbildes eine vordringliche Aufgabe!

Zum Autor

Dr. Werner Hecker, Diplompsychologe, ist seit 1994 an der blista beschäftigt. Nach mehrjähriger Tätigkeit als begleitender Fachdienst in der Frühförderung und als klinischer Psychologe im Psychologischen Dienst ist er seit 2017 Ressortleiter der Rehabilitationseinrichtung und seit 2019 Schulleiter der Staatlich anerkannten Fachschule für Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation.

Fotos: (1) Eine Schülerin und ein Rehabilitationslehrer erkunden den Vorplatz der Elisabethkirche in Marburg. Foto: blista [Die junge Frau mit Blindenstock hat lange braune Haare und trägt eine Jeans. Ihre blaue Jacke verdeckt den Anfangsbuchstaben des Spruchs auf ihrem schwarzen T-Shirt, auf dem ".etz mich nicht!" zu lesen ist. Der Rehalehrer hat seine Arme hinter dem Rücken verschränkt und geht mit etwas Abstand neben ihr. Beide lächeln.] (2) Dr. Werner Hecker. Foto: blista [Portraitfoto. Dr. Hecker hat kurze rotblonde Haare und trägt eine Brille. Er lächelt.]

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Ramin Siegmund
unter Mitarbeit von Sabine Zimmermann

Erfahrungen blinder und sehbeeinträchtigter Menschen mit Bildungsangeboten an Volkshochschulen
Erste Ergebnisse des BMBF-Projektes iQ_EB

Lebenslanges Lernen und Inklusion sind zwei zentrale gesellschaftliche Ziele der Gegenwart, die sich in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion etabliert haben. Allerdings werden beide Diskussionsstränge in der Regel getrennt voneinander geführt. Anforderungen an die inklusive Gestaltung von Bildung orientieren sich zu großen Teilen am Kontext Schule und Ausbildung. Dass über die erste Schul- und Berufsausbildung hinaus im Sektor der allgemeinen Erwachsenenbildung ebenfalls starke Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigungen vorhanden sind, findet in der Diskussion bisher wenig Beachtung. Hinzu kommt eine relativ schwache Datengrundlage über die Bedarfe an und Erfahrungen von sehbeeinträchtigten Adressatinnen und Adressaten mit Einrichtungen der öffentlichen Weiterbildung, wie z.B. Volkshochschulen. Um jedoch Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe auch über die erste Ausbildungsphase hinaus zu ermöglichen, ist es notwendig, die berufliche Weiterbildung und die allgemeine, öffentliche Weiterbildung mitzudenken. Dieses Vorhaben wird zurzeit in mehreren Projekten verfolgt. Während sich das Projekt iBoB (DVBS; BMAS) vorrangig mit der beruflichen Weiterbildung bei Blindheit und Sehbeeinträchtigung befasst, greift das Projekt iQ_EB (Philipps-Universität Marburg, BMBF) die allgemeine öffentliche Weiterbildung am Beispiel der hessischen Volkshochschulen auf.

Zum Projekt

Ziel des Projektes "iQ_EB: Qualifizierung für eine inklusive, allgemeine Erwachsenenbildung am Beispiel von Blindheit und Sehbeeinträchtigung" (2017-2020) ist es, sowohl die Erfahrungen und Bedarfe von Menschen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung im Rahmen einer öffentlichen, allgemeinen Weiterbildung zu erfragen als auch die Perspektive der Einrichtungen auf das Thema Inklusion zu erheben. Anschließend wird auf der Grundlage dieser Erkenntnisse ein Fortbildungskonzept für planende und lehrende Mitarbeitende an Volkshochschulen zum Thema "Inklusive Erwachsenenbildung bei Blindheit und Sehbehinderung" entwickelt. Das Projekt wird in der Förderrichtlinie "Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung" gefördert und durch die Kooperationspartner DVBS e.V., DBSV e.V., Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) sowie den hessischen Volkshochschulverband (hvv e.V.) unterstützt.

Teilnahme an allgemeiner Erwachsenenbildung - Perspektive der Adressaten

Die folgenden Auswertungen beziehen sich zum einen auf die Überlegungen der Volkshochschulen einer Region mit Blick auf die Anforderungen an das Personal und die Besonderheiten in den unterschiedlichen Programmbereichen in Bezug auf Inklusion, zum anderen auf die Bedarfe blinder und sehbeeinträchtigter Adressatinnen und Adressaten sowie auf das Wissen von Expertinnen und Experten der Selbsthilfe und einschlägiger Fachgesellschaften. Die Daten wurden mittels Online-Befragung und vertiefenden, persönlichen Interviews erhoben.

Ergebnisse der Online-Befragung

Die Online-Erhebung wurde mit dem Online-Tool Survey Monkey erstellt. Um den Teilnehmenden einen möglichst barrierearmen Zugang zum Fragebogen zu ermöglichen, fand eine Vorabtestung und eingehende Prüfung auf Barrierefreiheit statt, die in enger Zusammenarbeit mit dem DBSV e.V., DVBS e.V. sowie der blista vollzogen wurde. Der Fragebogen richtete sich an blinde und sehbeeinträchtigte Erwachsene. Die Ansprache erfolgte deutschlandweit und wurde vor allem über Newsletter und Multiplikatoren verbreitet, u.a. über die DBSV-Landesverbände, dem DVBS e.V., Pro-Retina e.V., blista sowie weitere Verbänden und Einrichtungen der Selbsthilfe. Die Umfrage bestand aus 34 Fragen, unterteilt in 6 Kategorien. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug 26 Minuten. Die Befragung selbst fand von Oktober 2018 bis Ende Januar 2019 statt. In dieser Zeit gab es 115 Aufrufe des Fragebogens, 75 davon wurden vollständig beantwortet und abgeschickt.

Erfahrung und Einschätzung von Barrierefreiheit

Mit 47 Prozent geben fast die Hälfte aller Antwortenden an, sich bereits einmal gegen die Teilnahme einer Weiterbildung entschieden zu haben, weil kein barrierefreier Zugang möglich war. Daraufhin konnten diese Personen mithilfe von Multiple-Choice-Fragen beschreiben, welche Barrieren genau identifiziert wurden. Mit 78 Prozent wurden nicht barrierefrei aufbereitete Dokumente als Hinderungsgrund genannt. 62 Prozent gaben an, dass die jeweilige Lehrperson keine Kompetenz in Bezug auf Barrierefreiheit zeigte, 60 Prozent fehlten spezifische Beratungs- und Informationsmöglichkeiten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. In 30 Prozent der Fälle war eine räumliche Orientierung unzureichend oder gar nicht möglich.

Bezogen auf die Volkshochschule im Speziellen zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Wunsch nach Teilnahme an Angeboten der Volkshochschule und der eingeschätzten Zugänglichkeit der Einrichtung. 57 Prozent der Befragten gaben an, dass sie die Volkshochschule als "offen für alle" betrachten. 65 Prozent nehmen gerne an Volkshochschulangeboten teil oder würden gerne teilnehmen und 45 Prozent schätzen die Angebote der Volkshochschule als attraktiv ein. Dem gegenüber steht allerdings die negative Einschätzung der Zugänglichkeit: Lediglich 10 Prozent sind der Meinung, dass die Volkshochschule einen barrierefreien Zugang ermöglicht, 63 Prozent stimmen dieser Aussage dagegen nicht zu. Mit 27 Prozent entschied sich ein erheblicher Teil der Befragten für keine Angabe bzw. "weiß nicht".

Zum Abschluss wurden die Befragten um eine persönliche Einschätzung gebeten, inwiefern sie Volkshochschulen in Bezug auf barrierefreie Zugänglichkeit bewerten. Die Ergebnisse zeigen, dass nur 17 Prozent eine positive Einschätzung abgeben. Der Großteil (55 Prozent) bewertet die Volkshochschule als sehr oder komplett unzugänglich. Immerhin 27 Prozent wählen die Option "weiß nicht".

Auffällig ist der große Anteil an "Weiß-Nicht"-Angaben bei Fragen zur Volkshochschule. Dies könnte darauf hinweisen, dass die Volkshochschule als Bildungsanbieter für viele sehbeeinträchtigte Menschen gar nicht im Bewusstsein ist bzw. dass sich bisher noch keine Berührungspunkte ergeben haben. Das zeigt sich unter anderem auch an anderer Stelle: Nur 46 Prozent der befragten Personen fühlen sich gut informiert über Weiterbildungsangebote der Volkshochschulen.

Ergebnisse der persönlichen Interviews

Neben der quantitativen Onlinebefragung wurden persönliche Interviews mit 12 Personen mit Blindheit oder Sehbeeinträchtigung geführt. Im Fokus der Befragungen standen die Erfahrungen der Befragten hinsichtlich der Teilnahme an allgemeiner Erwachsenenbildung generell und an Volkshochschulen im Speziellen. Die Dauer der Interviews war auf 45 Minuten anvisiert. Sie wurden als Audiomitschnitt aufgezeichnet, transkribiert und anonymisiert. Im Folgenden werden einige ausgewählte Ergebnisse der Auswertung präsentiert. Die ausgewählten Interviewsequenzen repräsentieren dabei Themen, die in den Gesprächen einen hohen Stellenwert einnahmen.

Der Großteil der Befragten stellt im Einklang mit den quantitativen Befragungen fest, dass Menschen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung häufig immer noch mit Barrieren konfrontiert sind, die den Zugang zu Volkshochschulen erschweren. So begründet eine blinde Person die Teilnahme an dem Interview so:

"Und ja, ich habe halt gedacht, vielleicht schafft man es ja mal, Volkshochschulkurse anzubieten, die barrierefrei sind, weil wir Blinden eigentlich überhaupt gar keinen Zugang zur Volkshochschule haben. Und das ist ja nicht gut."

Das Zitat verdeutlicht, dass die Partizipation von blinden und sehbeeinträchtigten Adressatinnen und Adressaten essenziell für eine mögliche Veränderung der Verhältnisse anzusehen ist. Die Ergebnisse der Onlinebefragung und das große Interesse an einer Teilnahme am Interview sprechen für eine hohe Verbundenheit und einen Kooperationswillen seitens der Adressatinnen und Adressaten, die von organisationaler Seite bearbeitet werden sollten.

Ein weiterer zentraler Punkt in Bezug auf die Barrierefreiheit von Volkshochschulen sind die Wege zu und von der Volkshochschule bzw. deren Veranstaltungsräumen. Ein blinder Befragter erinnert sich an einen Abbruch einer Veranstaltung:

"Es waren halt täglich immer diese Wege dahin, wie kommt man jetzt dahin. In jeder Richtung ist es dahinzulaufen einfach gefährlich. Und das war es mir nicht mehr wert, ganz einfach. Ich habe mich dann verabschiedet von der Gruppe und fertig. Wir haben es zwar alles bedauert, aber naja, es bringt ja nichts".

Dieses Zitat zeigt einen entscheidenden Aspekt, Bildungseinrichtungen inklusiv zu gestalten: Die Inklusion beginnt nicht erst im eigentlichen Lehr-Lernsetting bzw. in der eigenen Einrichtung. Bereits der Weg in die Veranstaltung muss auf ihre Zugänglichkeit hin überprüft werden. Da die Umsetzung barrierefreier Wege außerhalb der eigenen Einrichtung in der Regel nicht in die Zuständigkeit von Volkshochschulen fällt, ist hierbei eine Kooperation mit öffentlichen Stellen zu überlegen. Zugang ist in diesem Verhältnis wortwörtlich zu nehmen, denn wenn die Einrichtung für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen nicht oder nur schlecht auffindbar ist, dann ist es auch nicht verwunderlich, warum die Volkshochschule als möglicher Bildungsanbieter kaum ins Bewusstsein rückt oder aber abgelehnt wird. Gleiches gilt für die Kommunikations- und Distributionspolitik: Die Informationen über Angebote und Möglichkeiten der Zugänglichkeit müssen mindestens über die klassischen Vertriebswege des Programmheftes und des Internetauftritts zugänglich sein.

Schließlich ist festzuhalten, dass öffentliche allgemeine Erwachsenenbildung in der Vergangenheit bei vielen der befragten Personen negative Erfahrungen und Erinnerungen bezüglich der Barrierefreiheit der Organisation auslöst. Eine befragte Person merkt dabei Folgendes an:

"Vielleicht ist es auch nicht mehr so. Kann durchaus sein. Also deshalb ist es auch ein Ansporn, dass ich mir das nach dem Gespräch mal angucke. Bisher war es nur so, dass die Volkshochschule wirklich so war, einmal hingegangen und man stellt fest, ach das bringt mir nichts".

Mehrere Personen in den Befragungen und Interviews haben in ihrer Vergangenheit negative Erfahrungen bezüglich der Zugänglichkeit von (Weiter-) Bildungseinrichtungen gemacht. Es fehlte zumeist an Sensibilität und Kompetenz bezüglich Blindheit und Sehbeeinträchtigung. Die aktuelle Forcierung des Inklusionsgedankens der letzten Jahre hat allerdings für viel Bewegung in der Bildungslandschaft gesorgt, sodass viele Bildungseinrichtungen - auf unterschiedliche Weise - auf diese Anforderungen reagieren. Viele der Befragten äußerten den Willen, der Volkshochschule nach langen Jahren der Abstinenz nun eine neue Chance zu geben. Für die Organisation würde ein solches Verhalten bedeuten, dass die Maßnahmen und Veränderungen hinsichtlich einer inklusiveren Gestaltung der eigenen Bildungsarbeit auf tatsächliche Nachfrage stoßen. Volkshochschulen als Bildungsanbieter, deren Angebote vor allem auf der Freiwilligkeit ihrer Adressatinnen und Adressaten beruhen, sind maßgeblich auf ein solches Feedback und einen kommunikativen Austausch angewiesen.

Fazit

Volkshochschulen befinden sich zurzeit mitten im Prozess zu einer inklusiveren Erwachsenenbildung, die die Bedarfe und Bedürfnisse von Menschen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung mitberücksichtigt und deren Zugang selbstverständlich ermöglicht. Dazu braucht es die Qualifikation des pädagogischen Personals, und zwar sowohl aufseiten der Kursleitungen als auch aufseiten des hauptamtlich planenden Personals. Die Perspektive blinder und sehbeeinträchtigter Adressatinnen und Adressaten spielt dabei eine zentrale Rolle, damit diese Qualifikationskonzepte nachhaltig und an der Lebensrealität blinder und sehbeeinträchtigter Menschen anknüpfen. Das Wechselverhältnis zwischen den Erwartungen und Bedürfnissen der Adressatinnen und Adressaten und den Vorstellungen und Angeboten der Volkshochschulen gilt es im weiteren Verlauf der Studie miteinander zu verschränken. Gelingt dies, stehen die Chancen gut, eine in Zukunft größere Passungswahrscheinlichkeit zwischen Volkshochschulen und bildungsinteressierten Menschen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung zu erreichen.

Zum Autor

Ramin Siegmund M. A. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Erziehungswissenschaft der Philipps-Universität Marburg, Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Foto: Ramin Siegmund. Foto: privat [Portraitfoto. Ramin Siegmund hat dunkle Haare, dunkle Augen und trägt einen kurzen Bart. Er verschränkt die Arme vor der Brust und lächelt. In der Brusttasche seines blauen Hemds steckt ein Kugelschreiber.]

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Ursula Weber, Klaus Winger

Bleib am Ball, sonst kippst Du raus!
- Berufliche Weiterbildung blinder und sehbehinderter Beschäftigter angesichts der digitalen Transformation der Arbeitswelt

(gekürzte Fassung aus: blind-sehbehindert 3/2019, S. 159-165)

1. Weiterbildung - Schlüssel für erfolgreiche Teilhabe am Digitalisierungsprozess

Am 13. Juni 2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) mit dem Titel "Wissen teilen. Zukunft gestalten. Zusammen wachsen". (1)

Die NWS wurde entwickelt und wird getragen von einem breiten Trägerkreis aus Bundesministerien, Länderministerkonferenzen, der Bundesagentur für Arbeit (BA), Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen. Schöner als im Text unter "I. Ausgangssituation und weiterbildungspolitische Herausforderung" kann man Motiv und Anliegen der NWS kaum formulieren:

"Das Wichtigste in unserem Land sind die Menschen mit ihrem Können, ihrer Kreativität und ihrem Engagement. Diese Stärke baut auf Qualifikationen und Kompetenzen. Durch den - insbesondere von der Digitalisierung getriebenen - Wandel in der Arbeitswelt werden sich Berufsbilder und Qualifikationsprofile massiv verändern. Weiterbildung ist der Schlüssel zur Fachkräftesicherung, zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ... Sie ist zugleich Investition in gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Weiterbildung und Qualifizierung sind mehr denn je Voraussetzung, das Berufsleben in die eigene Hand zu nehmen." (NWS, S. 2).

Und weiter:

"Das bedeutet auch, dass Menschen die Weiterbildungschancen nicht erst dann nutzen sollten, wenn konkrete oder drohende Arbeitslosigkeit vorliegt, sondern dass sie frühzeitig und präventiv aktiv werden können." (NWS, S. 5)

Hierauf wird zurück zu kommen sein, wenn weiter unten die in der NWS selbst überhaupt nicht erwähnte Rolle der Reha-Leistungsträger und Integrationsämter als Finanzierungszuständige für die berufliche Weiterbildung schwerbehinderter Beschäftigter anzusprechen ist.

Digitalisierung als Megatrend treibt zunehmend die sich beschleunigenden und weiter ausbreitenden Prozesse des Wandels in der Arbeitswelt. Auch die Gesamtheit der Öffentlichen Verwaltung (e-Government), der sozialen Sicherung und des Gesundheitswesens (e-Health) sind im Umbruch.

Die Digitalisierung ist ein stetiger Entwicklungsprozess und geht weit über bloße technische Veränderungen hinaus. Er betrifft organisatorische Aspekte, nicht nur die Planung von Meetings oder das Projektmanagement über immer neue Tools, sondern auch und vor allem die Flexibilisierung der Arbeitsweise in Unternehmen. Kommunikative Aspekte sind die Nutzung von Tools wie WebEx und Skype. Sie ermöglichen den Austausch ohne physische Präsenz. Und auch kooperative Aspekte spielen eine Rolle, z.B. die parallele, ortsunabhängige Bearbeitung von Dokumenten in der Cloud.

Wie können die Beschäftigten generell befähigt werden in diesem Wandel zu bestehen? Wie können sie die Veränderungen mitvollziehen und mitgestalten? Insbesondere jedoch ist zu fragen: Wie können schwerbehinderte Beschäftigte, die besondere Aufwände treiben müssen, um ihre behinderungsbedingten Beeinträchtigungen zu kompensieren, den Anforderungen des Wandels erfolgreich standhalten? Wie können sie ihn möglichst sogar nutzen? Eine frühzeitige Qualifizierung ist hier unabdingbar und eine zeitnahe Bewilligung der Kostenübernahme der behinderungsbedingten Mehraufwendungen ist unerlässlich.

Aus der aktuellen Praxis: Es kann nicht sein, dass Betroffene z. B. bei zertifizierten Qualifizierungen neben der eigentlichen Qualifizierung und Prüfungsvorbereitung zunächst ihren Arbeitgeber für ihre Belange sensibilisieren müssen, dann den Bildungsanbieter überzeugen müssen, dass er erlaubt, seine Prüfungsaufgaben in eine barrierefreie Form zu wandeln, dann einen Umsetzungsdienst finden müssen, der dies kompetent tun kann und dazu einen Kostenvoranschlag erstellt, der dann beim zuständigen Amt einzureichen ist.(2)

Dem kritischen Leser aus der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe fällt auf, dass im immerhin 23-seitigen NWS-Text zwar mehrfach - und zu Recht! - auf die Notwendigkeit besonderer Bemühungen um die Weiterbildung nicht- und geringqualifizierter oder analphabetischer Beschäftigter und solcher mit Zuwanderungshintergrund hingewiesen wird. Aber nur an einer Stelle und eher unvermittelt ist die Rede von den spezifischen Bedarfen behinderter Beschäftigter: "Eine wesentliche Voraussetzung für inklusive Weiterbildung ist das Angebot barrierefreier Weiterbildung." (NWS S. 16). Hier kann die Selbsthilfe blinder und sehbehinderter Menschen ansetzen und die NWS-Partner mit Substantiierungsvorschlägen und -forderungen konfrontieren. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA geht davon aus, dass 25% der Beschäftigten in Berufen mit hohem Ersetzungspotential durch Digitalisierung arbeiten. (3) Die Erfahrungen des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) in der berufsbezogenen Beratung und Begleitung blinder und sehbehinderter Beschäftigter zeigen, dass viele von ihnen in eben diesen gefährdeten Bereichen tätig sind: Routinetätigkeiten in Verwaltung, Kommunikation und IT.

2. Weiterbildungsbedarfe blinder und sehbehinderter Beschäftigter

Im Rahmen des DVBS-Projektes inklusive berufliche Bildung ohne Barrieren (iBoB) haben 2017 307 blinde und sehbehinderte Beschäftigte im Rahmen einer umfänglichen Befragung die folgenden Bildungsbedarfe gemeldet:

  • 80% EDV und digitale Medien (z.B. Anwenderkenntnisse von Excel bis SAP, Programmiersprachen, online-Marketing)
  • 62% Sozialkompetenz, Persönlichkeitsentwicklung (z.B. Selbstpräsentation gegenüber Vorgesetzten und Kollegen, Behinderungsbewältigung, Stressbewältigung, Arbeitsorganisation)
  • 49% assistive Technologien (z.B. Einsatz und Nutzung von Screen Readern, Smartphone und Tablet)
  • 44% Führungskompetenz (Mitarbeiterführung und Projektmanagement)

Als persönliches Ziel geben 60% an, die Kompetenz für die derzeit ausgeführte Tätigkeit erweitern zu wollen. 16% denken an eine Erweiterung des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs, nur sieben Prozent an beruflichen Aufstieg, 17% an eine berufliche Neuorientierung.

Befragt zu ihren Einschätzungen, welche Auswirkungen die Veränderung am Arbeitsmarkt auf ihren Bedarf an Weiterbildungsangeboten haben könnte, geben 61% der Antwortenden an, dass regelmäßige Weiterbildung erforderlich sein würde; 21% hingegen erwarten keine Auswirkungen und 30% sind hinsichtlich der Auswirkungen unsicher. Nur 3% gehen davon aus, einen ganz neuen Beruf erlernen zu müssen." (4)

In der im Projekt iBoB angebotenen Weiterbildungsberatung wird immer wieder deutlich, dass viele blinde und sehbehinderte Weiterbildungsinteressierte erheblichen (Re-)Qualifizierungsbedarf im effektiven Umgang mit ihren Hilfsmitteln und bzgl. der zielgerichteten Ausrichtung ihrer Lernmethoden haben. Beide sind sehr häufig auf nötigste Routine reduziert und werden nicht souverän und bedarfsgerecht neuen Möglichkeiten und Bedarfen angepasst bzw. geübt und aufgefrischt. Hilfsmittel sind häufig technisch nicht up to date. Ohne die Überwindung der Hürde der souveränen und anforderungsgerechten Nutzung der Hilfsmittel und des Einsatzes effektiver Methoden der Informationsgewinnung und des Lernens ist berufliche Weiterbildung, und sei sie auch barrierefrei angeboten, grundsätzlich nicht ausreichend nutzbar. Im Projekt iBoB wurde deshalb ein viertägiges Qualifizierungsangebot "Fit für Weiterbildung" entwickelt, mit dem diese Hürde überwunden, zumindest reduziert werden kann. Das Angebot wird gut nachgefragt und von den Integrationsämtern im Bedarfsfall finanziert.

3. Berufliche Weiterbildung in der digitalen Transformation

Generell besteht Einigkeit, dass in der digitalen Transformation die Qualifikationen Fachwissen, Arbeitstechniken, Material- und Verfahrenskenntnisse an Bedeutung verlieren. Sie sind als Video oder elektronische Dokumentation in der Cloud jederzeit leicht zugänglich oder in der Steuerung der Maschinen selbst enthalten. An Bedeutung gewinnen Fähigkeiten wie zielgerichtete Recherche, effektiver Umgang mit Smartphone, Tablet etc., Verstehen und Einordnen der vorgefundenen Information und ihres Transfers in den konkreten Bedarfsrahmen im Aufgabenumfeld.

Je nach bereits vorhandener Durchdringung des Unternehmens unterscheiden sich die Kompetenzanforderungen an die Beschäftigten:

"Der Bedarf an Digitalkompetenzen von Beschäftigten orientiert sich nach dem jeweiligen Betriebstyp. Je nach Status im Rahmen der kontinuierlichen Entwicklung der Digitalisierung im konkreten Betrieb entwickelt sich der Kompetenzbedarf. Benötigen die Beschäftigten im Unternehmenstyp mit geringer digitaler Durchdringung noch Technikaffinität, Offenheit für Veränderungen und sozial-kommunikative Fähigkeiten, so wird von Beschäftigten im Unternehmen mit fortgeschrittener Digitalisierung neben Technikaffinität auch schon Steuerungs- und Monitoringkompetenz sowie Selbststeuerungskompetenz erwartet. Mit zunehmendem Digitalisierungsgrad wachsen die Anforderungen an Digitalkompetenz zu technischem und IT-Verständnis, Kommunikationsfähigkeit und einem sogenannten Digital Mindset. Dieses Mindset umfasst die Kompetenzen Offenheit für Veränderung, Flexibilität und Lebenslange Lernbereitschaft. (...)

Im Feld Personale Kompetenzen sind als nötige Digitalkompetenzen insbesondere Selbstmanagement, Eigenverantwortung, Offenheit für Veränderungen, Lernbereitschaft und Ganzheitliches Denken adressiert.

Aus dem Feld Sozial-Kommunikative Kompetenzen werden als Digitalkompetenzen vorrangig Problemlösefähigkeit, Teamfähigkeit, Kundenorientierung, Beratungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Beziehungsmanagement und Anpassungsfähigkeit erwartet.

Im Feld Aktivitäts- und Handlungskompetenzen sind insbesondere die Entscheidungsfähigkeit und die Innovationsfreudigkeit angesprochen.

Im Kompetenzfeld Fach- und Methodenkompetenzen liegt der Bedarf besonders bei Beurteilungsvermögen, Folgebewusstsein, Marktkenntnis und Fachübergreifenden Kenntnissen, wobei bei letzterem im Kontext der Digitalisierung insbesondere Technische Anwenderkompetenz, Rechtsexpertise sowie Medien- und Onlinekompetenz gemeint sind." (5)

4. Besondere Weiterbildungsbedarfe blinder und sehbehinderter Beschäftigter und Anforderungen an die Reha-Leistungsträger

"Erwerbstätige mit Behinderungen erleben Veränderungen im Arbeitsumfeld als Mehrfachherausforderung. Sie müssen sich mit der digitalen Innovation auseinandersetzen und ihre Hilfsmittel und Arbeitsroutinen den neuen organisatorischen und technischen Herausforderungen anpassen. Und sie müssen ihre räumliche Mobilität, aber auch ihr Kooperations- und Kommunikationsverhalten neu justieren. Deshalb müssen sie zum einen - wie alle anderen auch - die Nutzung der digitalen Innovationen erlernen. Aber sie müssen sich zum anderen auch für die effektive Nutzung der neuen oder angepassten Hilfsmitteltechnologie sowie die effiziente Leistungserbringung in einer veränderten räumlichen und sozialen Umgebung qualifizieren. Diese Mehrfachherausforderung gilt nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern in jeweiligen behinderungs- und krankheitsspezifischen Varianten für alle Erwerbstätigen mit Behinderungen." (6)

Die erfolgreiche Bewältigung von Veränderungen im personellen und räumlichen Arbeitsumfeld, Organisation und IT-Anwendungen erfordern von blinden und sehbehinderten Beschäftigten besondere Kompetenzen:

  • Kompetenzen in Orientierung und Mobilität
  • ausgeprägte Wahrnehmungsfähigkeit,
  • gut entwickeltes Körperschema,
  • gute psychomotorische Fähigkeiten,
  • Personal Managementfertigkeiten, die die eigene Person betreffen,
  • Kenntnisse über Funktionsabläufe und Prozesse,
  • Kenntnisse über effektive Hilfen.

Aufbau, Auffrischung und Erweiterung dieser Kompetenzen als Voraussetzung für Teilhabeaktivitäten setzen bei blinden und sehbehinderten Beschäftigten ein entsprechendes Resilienzbewusstsein voraus. Und es sind hier besondere Mehraufwände zu betreiben, denn üblicherweise taucht das Training solcher Kompetenzen nicht im Kanon der beruflichen Weiterbildung auf. Seine Durchführung erfordert erhebliche Eigeninitiative sowie zeitliche und finanzielle Mehraufwände.

Die zuständigen Leistungsträger für die finanzielle Förderung behinderungsspezifischer Mehraufwände sind hauptsächlich die Bundesagentur für Arbeit (Qualifizierungschancengesetz, SGB III § 82), die Rentenversicherungen und die Integrationsämter. In der Praxis und zusätzlich erschwert durch ihre geteilten Zuständigkeiten, sind sie nach Beratungserfahrungen des DVBS und im Projekt iBoB aus Sicht der behinderten Bedarfsträger insbesondere in der Frage der präventiven Kompetenzvermittlung angesichts der digitalen Transformation der Arbeitswelt noch längst nicht auf dem Niveau angekommen, das sie als NWS-Partner selbst fordern (s. o.). Nach wie vor gelten die Kriterien "Arbeitsplatz ist bedroht", "Technik ändert sich", "Gesundheitsstatus hat sich verschlechtert" als wesentlich für die Weiterbildungsförderung. Die Förderentscheidungen sind nur allzu häufig reaktiv statt proaktiv.

Der DVBS bereitet sich aktuell vor auf Gespräche mit den Reha-Leistungsträgern und Integrationsämtern über verstärkte und behinderungsspezifisch passgenaue Weiterbildungsbemühungen für blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer. Diese Gespräche orientieren sich an den 10 Forderungen der bereits oben zitierten Resolution, u. a.:

"1. Erwerbstätige mit Behinderung werden präventiv, rechtzeitig vor Einführung neuer Technologien und Arbeitsabläufe über erwartbare Veränderungen informiert und durch spezifische, barrierefreie und inklusive Weiterbildungsangebote auf solche Veränderungen vorbereitet.

(...)

3. Arbeitgeber, zuständige Rehabilitationsträger und Integrationsämter fördern neben dem Erwerb von erforderlichen fachlichen Fertigkeiten auch die Weiterbildung in den allgemeinen und behinderungsspezifischen Kompetenzen, die das Teilhabeverhalten von Beschäftigten mit Behinderung stärken (Soft Skills sowie allgemeine und behinderungsspezifische Digitalkompetenzen)."

Weitere Informationen

"Inklusive berufliche Bildung ohne Barrieren" (iBoB) ist ein Projekt des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS). Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert. Die Projektergebnisse werden auch nach Beendigung des Projekts weiter zur Verfügung stehen. Informationen zu den Angeboten erhalten Sie unter weiterbildung.dvbs-online.de/infothek oder bei Marianne Preis-Dewey in der DVBS-Geschäftsstelle.

Zur Autorin und zum Autor

Ursula Weber ist hauptberuflich als Seniortrainerin bei der Bundesagentur für Arbeit tätig und engagiert sich ehrenamtlich als Expertin für Accessibility und Usability im Arbeitskreis Barrierefreiheit des Berufsverbandes der Deutschen Usability und User Experience Professionals (German UPA) sowie seit 2016 als Erste Vorsitzende des DVBS. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dipl.-Päd. Klaus Winger leitet das Projekt iBoB und war von 2014 bis 2018 Geschäftsführer des DVBS. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anmerkungen

(1) NWS (Nationale Weiterbildungsstrategie), (Juni 2019): Online verfügbar unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Aus-Weiterbildung/strategiepapier-nationale-weiterbildungsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=3 zurück zum Text

(2) Weber, Ursula (2019): Begrüßung, in horus spezial 9/2019, S. 5-8, S. 6f. zurück zum Text

(3) Dengler, Katharina; Matthes, Britta; Wydra-Somaggio, Gabriele (2018): Regionale Branchen- und Berufsstrukturen prägen die Substituierbarkeitspotentiale; in: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA, IAB Kurzbericht 22/2018; S. 2 zurück zum Text

(4) Onken, Frauke (2017): Ergebnisse der iBoB-Befragung, Bericht iBoB-Projektmanagement an den Arbeitsausschuss des DVBS vom 18.11. 2017, Dokument der Geschäftsstelle des DVBS, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg (unveröffentlicht) zurück zum Text

(5) Dr. Larsen, Christa (2019): Wirtschaft digital - Herausforderungen für die Weiterbildung und Kompetenzentwicklung (von Beschäftigten und Betrieben), zusammengefasst von Klaus Winger, in: horus spezial 9/2019, S. 18-21, S.20. zurück zum Text

(6) Abschlussresolution der DVBS-Fachtagung "Teilhabe im Job - vor Reha, vor Rente. Bedarfe blinder und sehbehinderter Erwerbstätiger an und ihre Ansprüche auf berufliche Weiterbildung" am 4. und 5. März 2019, in: horus spezial, 9/2019, S. 39. zurück zum Text

Fotos: (1) Die Zukunft hat begonnen: Arbeit 4.0 erfordert ständige Weiterbildung. Foto: pixabay [Eine blaue Kugel, die mit den Ziffern 0 und 1 bedruckt ist, wird rechts von einer Roboterhand, links von einer menschlichen Hand mit dem Zeigefinger gehalten. Im Hintergrund verschwommen der Begriff "industry 4.0"]/ (2) Abbildung: Logo iBoB / (3) Autorenfoto Ursula Weber und Klaus Winger. Foto: AVIGRO. [Links Ursula Weber in dunklem Blazer und weißer Bluse mit Standmikrofon bei einer Rede. Rechts Klaus Winger in grauem Jackett mit Mikrofon in der rechten Hand, er steht vor einem Rollup mit Logo des DVBS.]

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Klaus Winger, Marianne Preis-Dewey

Barrierefreiheit muss in den Ausbildungsrahmenplan!

Anfang September schickte der DVBS mit der fachlichen Unterstützung der blista und in Abstimmung mit dem DBSV die nachstehenden Forderungen samt Begründung und Vorschlägen an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das für die Modernisierung des Ausbildungsrahmenplans der Fachinformatiker-Ausbildungen zuständig ist:

Forderungen zur Modernisierung der Ausbildungsberufe "Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung" und "Fachinformatiker/in Systemintegration"

Die Selbsthilfe blinder und sehbehinderter Menschen fordert im eigenen, aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse die zuständigen Stellen auf, bei der aktuell laufenden Modernisierung des Ausbildungsberufes "Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung" das Thema "Barrierefreiheit" unbedingt zu berücksichtigen. Sie werden dabei fachlich unterstützt durch die Ausbildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen.

Im Rahmen der Modernisierung des Ausbildungsberufes "Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung" soll auch der Themenbereich "Entwicklung barrierefreier IT-Anwendungen" in den Ausbildungsrahmenplan (vgl. den fachlichen Vorschlag ab Seite 5 dieses Dokuments [Anm. der Redaktion: entspricht Ende des horus-Beitrags ]) aufgenommen werden.

Begründung:
  • Blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch die zunehmende Zahl aufgrund ihres Alters sinnesbeeinträchtigter Menschen, wollen vollumfänglich am Leben in der Gesellschaft teilhaben. In der Informationsgesellschaft, bei zunehmender Digitalisierung, bedeuten barrierefreie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit webbasierter und anderer IT-Anwendungen eine sehr wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Grundsätzlich bieten digitale Arbeitsplätze wegen der in der Regel guten Konfigurierbarkeit gute Voraussetzungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sehbehinderung oder Blindheit. Dieses inklusive Potenzial kann aber nur genutzt werden, wenn die verwendeten informationstechnischen Systeme durch die Bereitstellung barrierefreier Benutzerschnittstellen zugänglich gemacht werden. Barrierefreiheit ist hier nicht ausschließlich technisch definiert, sondern soll ebenso die Usability und damit die Ergonomie hinsichtlich der unterschiedlichen Benutzergruppen umfassen, denn "Digitale Inklusion" in professioneller Umgebung erfordert den Einsatz informationstechnischer Systeme, die für alle Beteiligten barrierefrei und produktiv einsetzbar sind.
  • In den letzten Jahren und Monaten wurde o.g. Teilhabeanliegen durch einschlägige Gesetzesneuregelungen und -änderungen wesentlich unterstützt:
    • a. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) wurde mit Wirkung zum 14.7.2018 geändert. Damit wurde die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen für den Bereich des Bundes in deutsches Recht umgesetzt. Die in § 12a BGG enthaltene Regelung zur barrierefreien Informationstechnik verpflichtet die öffentlichen Stellen des Bundes, die Träger der öffentlichen Gewalt (§ 12 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a BGG) und auch die sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts (§ 12 Satz 1 Nr. 2 u. Nr. 3 BGG) dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Gleiches gilt für die für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet.
    • b. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0), zuletzt am 21. Mai 2019 vom BMAS aktualisiert, legt für die Behörden der Bundesverwaltung die Anforderungen zur Barrierefreiheit mit hohem Detaillierungsgrad fest. Sie sind bei der Gestaltung von Auftritten und Angeboten im Internet und im Intranet zu beachten (siehe § 3 BITV 2.0 i. V. m. der Anlage 2). Die Regelungen der Behindertengleichstellungsgesetze der Länder beziehen sich fachlich weitgehend auf die BITV.
    • c. In Folge der o.g. EU-Richtlinie 2016/2102 wurden ähnliche, dem BGG 2018 vergleichbare Vorschriften auch in die Behindertengleichstellungsgesetze der Länder eingearbeitet. Sie gelten für die Landes- und die Kommunalebene.
    • d. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) aus 2017 regelt die Schaffung eines gemeinsamen Verbundportals, über das die Bürgerinnen und Bürger sämtliche Onlineangebote (elektronische Verwaltungsleistungen) des Bundes, der Länder und der Kommunen zentral, direkt sowie barriere- und medienbruchfrei erreichen können sollen.

Insgesamt ist allein schon durch diese gesetzlichen Regelungen ein ausgesprochen umfänglicher Nutzungsbereich und damit auch ein sehr großer Markt für barrierefreie Softwareanwendungen unterschiedlicher Art beschrieben, auch wenn der privatwirtschaftliche Sektor noch nicht in die Anforderungen zur Barrierefreiheit einbezogen ist, was sich aber in den kommenden Jahren mit der notwendigen Umsetzung des "European Accessibility Act (EAA)" in deutsches Recht ändern wird. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen nicht nur bestehende IT-Anwendungen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie ihnen rechtlich zu- und nachgeordneter Organisationen in den kommenden Jahren innerhalb im Einzelnen festgelegter Fristen barrierefrei gestaltet werden. Vielmehr sind die Anforderungen der Barrierefreiheit bereits bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen im Rahmen der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen (vgl. § 12a Abs. 3 BGG).

Die zur digitalen Barrierefreiheit einzuhaltenden Standards sind international geregelt durch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 mit Stand Juni 2018) und insbesondere für die EU auch durch den von den Europäischen Normungsinstituten im August 2018 im Auftrag der EU-Kommission veröffentlichten europäischen Standard EN 301 549 in der Version 2.1.2.

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 werden Monitoring- und Beschwerdemechanismen zur Durchsetzung der Barrierefreiheitsvorgaben im Nutzeralltag eingeführt, die es bisher so noch nicht gab. Gemäß § 12b BGG müssen die öffentlichen Stellen Feedbackmechanismen errichten und bekannt machen, die es den Nutzerinnen und Nutzern niedrigschwellig ermöglichen, sich über nicht barrierefreie Anwendungen zu beschweren und Abhilfe einzufordern. Sollte diese nicht erfolgen, können sich Beschwerdeführer gem. § 16 BGG an eine einschlägige Schlichtungsstelle wenden. Strukturgleiche Mechanismen wie auf Bundesebene werden zurzeit auch auf Landes- und Kommunalebene eingeführt bzw. entsprechende Stellen haben bereits ihre Arbeit aufgenommen.

Nicht nur zur fachlichen Betreuung dieser Mechanismen, sondern besonders für die Entwicklung neuer barrierefreier sowie zur Überarbeitung vorhandener Anwendungen werden bereits jetzt dringend und in Zukunft verstärkt fachkundige Anwendungsentwickler notwendig sein.

Insofern ist die Aufnahme des Ausbildungsinhalts "Entwicklung barrierefreier IT-Anwendungen" in den Ausbildungsrahmenplan für den Ausbildungsberuf "Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung" ein dringendes Gebot der Stunde und nicht allein die Forderung der von Blindheit und Sehbehinderung betroffenen Menschen. Denn auch hier gilt wie in vielen anderen Bereichen auch: Barrierefreiheit kommt allen Anwendern zugute!

Techniken und Prinzipien der Entwicklung barrierefreier IT-Systeme sollen daher im Rahmen der Neuordnung der informationstechnischen Ausbildungsberufe in die Curricula der Ausbildungsberufe Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung und Systemintegration aufgenommen werden, um die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungen in die Lage zu versetzen, Informationssysteme zu entwickeln, die bestimmte Benutzergruppen nicht von vornherein von produktiver Arbeit ausschließen, weil eine Sinnesbehinderung wie etwa eine bestehende Blindheit oder Sehbehinderung eine Bedienung der Systeme erschwert oder unmöglich macht.

Barrierefreiheit in den Ausbildungsrahmenplänen/Rahmenlehrplänen

Wir schlagen aus all diesen Gründen dringend die Aufnahme der weiter unten aufgeführten Ausbildungsinhalte in die zukünftigen Rahmenlehr- und Ausbildungsrahmenpläne der reformierten Berufe Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung und Systemintegration vor. Dabei orientieren wir uns strukturell an den zurzeit (Stand 09/2019) noch gültigen Ausbildungsrahmenplänen.

Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung / Fachinformatiker/in Systemintegration
Teil des Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und Kenntnisse
3.1 Informieren und Kommunizieren Vorgeschlagene Änderung:
f) Informationen zusammenführen und barrierefrei dokumentieren
4.1 Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte Vorgeschlagene Änderung:
a) marktgängige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach Einsatzbereichen, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Usability und Accessibility (u.a. Barrierefreiheit) unterscheiden
5.1 Ist-Analyse und Konzeption Vorgeschlagene Änderung:
b) Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Berücksichtigung der organisatorischen Abläufe und der Anforderungen der Benutzer (u.a. an die Barrierefreiheit) feststellen
6.2 Programmerstellung und -dokumentation Vorgeschlagene Änderung:
h) Benutzerschnittstellen nach den Prinzipien der Barrierefreiheit, Usability, Accessibility und Ergonomie planen und implementieren
i) Barrierefreie Dokumentationen des Entwicklungsprozesses und des entwickelten Produktes erstellen
7 Schulung Vorgeschlagene Änderung:
f) Teilnehmerbezogene Schulungsunterlagen barrierefrei bereitstellen
Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung
Teil des Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und Kenntnisse
9.2 Bedienoberflächen Vorgeschlagene Änderung:
a) menügesteuerte und grafische Bedienoberflächen von Software und Webanwendungen ergonomisch und barrierefrei gestalten
9.4 Technisches Marketing Vorgeschlagene Änderung:
a) Leistungsumfang und Spezifikationen erstellter Anwendungslösungen kundengerecht und barrierefrei dokumentieren

Zur Autorin und zum Autor

Marianne Preis-Dewey ist seit November 2018 Geschäftsführerin des DVBS. Zuvor hat sie u. a. als Fachübersetzerin für Technik und als Beraterin und Redakteurin im Bereich barrierefreie Information und Kommunikation gearbeitet. Sie ist seit den frühen 90er Jahren in der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe aktiv, darunter auch einige Jahre in den USA. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Klaus Winger, ihr Vorgänger im Amt der DVBS-Geschäftsführung, setzt sich für die berufliche Entwicklung blinder und sehbehinderter Menschen im Rahmen der Projekte iBoB und AKTILA ein.

Nachtrag:

Selbsthilfe lohnt sich! Inzwischen hat das BIBB mitgeteilt, dass das Thema Barrierefreiheit an verschiedenen Stellen in die neue Ausbildungsordnung aufgenommen werden soll. Näheres hierzu erfahren Sie in horus 2/2020.

Fotos: (1) Beispielhaft: Die IT-Ausbildung der blista. Doch erst wenn Barrierefreiheit laut allgemeinem Lehrplan relevant ist, werden die Bedürfnisse sinnesbeeinträchtigter Menschen überall berücksichtigt. Foto: blista [4 Bildschirmarbeitsplätze der beruflichen Reha, Blick auf einen Bildschirm mit stark vergrößerter Schrift und einen jungen Erwachsenen davor.] (2) Autorenfotos Marianne Preis-Dewey (Foto: privat) und Klaus Winger (Foto: fotoagentur-friese.de. [Marianne Preis-Dewey lächelt. Sie hat lange braune Haare, dunkle Augen und trägt Ohrringe. Klaus Winger hat blaue Augen und graue Haare. Er trägt eine Brille und einen Vollbart.]

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Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)

Unterstützen statt vertreten - BAGSO fordert Paradigmenwechsel im Betreuungsrecht

Derzeit wird in einem groß angelegten Diskussionsprozess mit Fachleuten und Interessensvertretern darüber beraten, wie die rechtliche Betreuung in Deutschland verbessert werden kann. Denn nach erheblicher Kritik am deutschen System der rechtlichen Betreuung und insbesondere an der Betreuungspraxis, hatten die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD 2018 im Koalitionsvertrag die Reform des Betreuungsrechts vereinbart. Erste Ergebnisse wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereits veröffentlicht.

Im August dieses Jahres hat nun die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) zur geplanten Reform des Betreuungsrechts und zu den Empfehlungen der vom BMJV eingesetzten Facharbeitsgruppen Stellung genommen. Die BAGSO weist auf die aus ihrer Sicht wichtigsten und drängendsten Änderungsbedarfe hin. Sie fordert eine Neuausrichtung der rechtlichen Betreuung in Deutschland und setzt sich für einen Paradigmenwechsel ein: hin zu mehr Selbstbestimmung. Die zentrale Aufgabe rechtlicher Betreuung muss es sein, Menschen bei Entscheidungen zu unterstützen und ihnen zu helfen, ihre Rechte geltend zu machen. Dieser Grundgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention muss im deutschen Betreuungsrecht umgesetzt werden.

Soziale Dienste und andere Unterstützungsangebote, die nach dem Gesetz bereits jetzt Vorrang haben, müssen überall in Deutschland angeboten werden. Dringend notwendig sind Hilfsangebote im Umgang mit Sozialämtern, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern.

Um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern, fordert die BAGSO angemessene Rahmenbedingungen für alle am Verfahren Beteiligten. Dazu gehören verpflichtende Fortbildungen für alle, die in die rechtliche Betreuung involviert sind, eine angemessene Vergütung von hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie eine bessere Ausstattung der etwa 800 Betreuungsvereine in Deutschland. Die BAGSO fordert zudem eine bundesweite Aufklärungskampagne, die den Unterschied einer rechtlichen Betreuung zu der 1992 abgeschafften Entmündigung ins allgemeine Bewusstsein bringt.

Aktuell haben in Deutschland etwa 1,25 Mio. Menschen eine rechtliche Betreuerin bzw. einen Betreuer, die oder der vom Amtsgericht auf Antrag bestellt wurde, die Tendenz ist steigend. In knapp 600.000 Fällen wird die Aufgabe von insgesamt rund 16.000 Berufsbetreuerinnen bzw. -betreuern übernommen, in weiteren etwa 600.000 Fällen von Angehörigen und in den verbleibenden rund 50.000 Fällen von (anderen) ehrenamtlich Tätigen.(1)

Die Stellungnahme der BAGSO ist online zugänglich unter www.bagso.de

(Quelle: Pressemitteilung BAGSO, 05.09.2019, ergänzte Fassung)

Anmerkung:

(1) Wie die BAGSO in ihrer Stellungnahme mitteilt, handelt es sich bei den Zahlen um Schätzungen für das Jahr 2015 auf der Basis von Erhebungsergebnissen und statistischen Rahmendaten. Vgl. Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (Hrsg.), Qualität in der rechtlichen Betreuung, Nov. 2017, Kurzfassung, S. 1 f.

Foto: Die rechtliche Betreuung muss ein Miteinander auf Augenhöhe ermöglichen. Foto: pixabay [Das Händepaar einer älteren Frau liegt auf ihrem Schoß, eine jüngere Frauenhand berührt sie.]

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Bildung, Beruf und Wissenschaft

Dr. Sabine Lauber-Pohle

Inklusion in Schule und Hochschule: Drei Projekte mit der Universität Tiflis in Georgien auf den Weg gebracht

Erfolgreiche Kooperation der Universität Tiflis (TSU) mit der blista und der Kooperationsstelle der blista an der Philipps-Universität Marburg am Institut für Erziehungswissenschaft

Dr. Tamar Makharadze vom Disability Research Center der Universität Tiflis und verantwortliche Koordinatorin für internationale Projekte an der Universität Tiflis fragte im Frühjahr dieses Jahres an, ob sich die Philipps-Universität Marburg und die blista an drei verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsprojektanträgen beteiligen wolle. Dem ersten gemeinsamen Antrag für ein EU-Projekt folgten zwei weitere, kleinere Anträge. Alle drei Projektanträge befassten sich mit der Inklusion in der Schule und Hochschule. Mittlerweile hat uns die Förderzusage für alle drei Projektanträge erreicht!

Fortbildungsangebote für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung

Im Zentrum der Kooperation mit der Universität Tiflis steht das EU-Projekt "CISI - Curriculum Innovation for Social Inclusion", das im Rahmen des Erasmus+-Programms gefördert wird. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren und beginnt im Januar 2020. Ziel ist es, Kurse und Seminare zu entwickeln, in denen sich Lehrerkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie weitere pädagogische Fachkräfte in vier Förderschwerpunkten (Sehen, Hören, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung) qualifizieren und weiterentwickeln können. Die im Projekt entwickelten Fortbildungsangebote sollen während der Projektphase erprobt und anschließend an mehreren georgischen Universitäten angeboten werden. Kooperationspartner für dieses Projekt sind die Universität Tiflis (TSU), vier georgische Universitäten, das georgische Bildungsministerium und lokale Akteure aus dem Bildungswesen sowie vier internationale Partner: die Universität Warschau, Polen; die Universität University Transilvania of Brasov, Rumänien; die Universität Palacký University Olomouc, Tschechien und die Philipps-Universität Marburg.

Verbesserung staatlicher Unterstützung für eine inklusive Bildung in Georgien

Das erste der beiden kleineren Projekte trägt den Titel "Improving state services supporting inclusive education in Georgia" (Verbesserung staatlicher Unterstützung für eine inklusive Bildung in Georgien). Das Ziel des Projektes besteht darin, die Förderung von Inklusion im georgischen Schulsystem zu verbessern, insbesondere die Entwicklung von finanziellen und rechtlichen Strukturen zur Umsetzung von Inklusion in Schulen. Dazu werden zum einen Schulleitungen, Lehrer_innen und Verwaltungskräfte in vier georgischen Regionen nach ihren bisherigen Erfahrungen und Ideen zur weiteren Entwicklung befragt. Ergänzend dazu werden Erfahrungen aus den europäischen Partnerländern Polen und Deutschland in den Bericht aufgenommen. Die Laufzeit des im Rahmen des UNDP (United Nations Development Programme) geförderten Projektes ist August bis Dezember 2019.

Zugänglichkeit und Barrierefreiheit an Universitäten in Georgien

Das zweite kleinere Projekt mit dem Titel "Accessible and Barrier Free Environment at Georgian Universities - Main Challenges and Perspectives" (Zugänglichkeit und barrierefreie Umwelt/Umgebung an Universitäten in Georgien - Herausforderungen und Perspektiven) wird von der Shota Rusatveli National Science Foundation of Georgia (Nationale Stiftung für Wissenschaft, Georgien) für den Zeitraum von zwei Jahren finanziert. Es befasst sich mit den Studienbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigung in Georgien. Die Mitarbeitenden der Kooperationsstelle der blista am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Marburg werden ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Projekten "Studieren bei Blindheit und Sehbehinderung" (2012-2014) und "V#d - Vielfalt digital stärken" (2019-2020) einbringen, beide gefördert durch das Land Hessen im Rahmen des Studienstrukturprogramms. Ziel ist es, die Studienbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigung insbesondere mit Blindheit und Sehbehinderung an der Universität Tiflis und an den weiteren georgischen Universitäten zu verbessern.

Wir bedanken uns herzlich bei den Partnern in Georgien für die hervorragende Arbeit bei der Antragstellung und der Koordination der Projekte. Auch gebührt ein herzliches Dankeschön der blista für die Vermittlung dieser Kooperation. Die Zusammenarbeit wird sicher äußerst spannend und gewinnbringend für alle Beteiligten.

Im Besonderen aber gilt der Dank Herrn Dr. Matthias Weström, der sich mit großem Engagement seit vielen Jahren dafür einsetzt, die Bildung und Rehabilitation von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung in Georgien aufzubauen und zu verbessern. Dazu gründete er im Jahr 2009 den "Verein der Freunde und Förderer der Blindenschule Tbilisi e.V.". Als Anerkennung für sein herausragendes Engagement in Georgien zeichneten die blista und der DVBS den ehemaligen Schulleiter Dr. Matthias Weström bereits 2017 mit der Carl-Strehl-Plakette aus (www.blista.de).

Zur Autorin

Dr. Sabine Lauber-Pohle arbeitet auf der Kooperationsstelle der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) am Institut für Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg. Sie ist zuständig für die Studiengangkoordination des Masterstudiengangs "Blinden- und Sehbehindertenpädagogik" und die Studiengangkoordination des Zertifikatskurses "Grundlagen inklusiver Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung". Ihr Forschungsschwerpunkt ist Pädagogik bei Beeinträchtigung des Sehens im Erwachsenenalter.

Kontakt: Philipps-Universität Marburg, Wilhelm-Röpke-Str. 6A, Raum +2A05, Telefon: 06421 2823029, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Fotos: (1) Auch in Tiflis, der Hauptstadt Georgiens an der Kura, ist Inklusion ein Forschungsthema. Foto: pixabay [Blick über Fluss und Verkehrsstraße auf den Altstadthügel von Tiflis und die historische Festung auf dem Gebirgskamm.] Abbildung: Karte Georgien. Abbildung: wikimedia.org (2)Dr. Matthias Weström (rechts) setzt sich für die Bildung und Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen in Georgien ein. Foto: blista [Dr. Weström hält das offene Etui mit der Carl-Strehl-Plakette in den Händen. Links neben ihm stehen Claus Duncker, Bernd Höhmann und Ursula Weber.] (3) Autorenfoto Dr. Sabine Lauber-Pohle. Foto: privat [Portraitfoto in Schwarz-Weiß. Dr. Lauber-Pohle hat dunkle Augen und dunkle, lockige Haare. Sie trägt eine Brille und einen dunklen Blazer und blickt den Betrachtenden ernst, aber freundlich an.]

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Recht

Uwe Boysen

Wer unsere Wahrnehmungsfähigkeit in Zweifel zieht, diskriminiert uns!

Mit dem Referentenentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens will das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in einem § 176 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) auch ein Verbot der Gesichtsverhüllung einführen. Auf den ersten Blick ist das nichts, was für den DVBS oder für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen insgesamt von Relevanz erscheint. Schaut man sich jedoch insbesondere die Begründung zu dieser Vorschrift an, so ergibt sich ein anderes Bild. In der Begründung wird nämlich behauptet, die nonverbale Kommunikation sei "ein zentrales Element von Gerichtsverhandlungen". Nur wenn ein visueller Kontakt mit den Verfahrensbeteiligten möglich sei, könne ein ordnungsgemäßes Verfahren geführt werden.

Deshalb hat der DVBS zu diesem Teil des Gesetzentwurfs Stellung genommen und unter anderem ausgeführt:

"Für blinde und hochgradig sehbehinderte Juristinnen und Juristen trifft diese Behauptung nicht zu. Sie sind auch ohne bzw. mit eingeschränktem Sehvermögen sehr wohl in der Lage, Verhandlungen angemessen zu leiten und sich von den Verfahrensbeteiligten ohne visuelle Wahrnehmung einen für die Urteilsfindung erforderlichen hinreichenden Eindruck zu verschaffen. Wer - direkt oder indirekt - behauptet, das sei so nicht möglich, diskriminiert unsere Personengruppe pauschal. Wir wenden uns daher mit aller Entschiedenheit gegen diese in der Begründung zum Gesetzentwurf (dort S. 45) aufgestellte und durch keinerlei empirische Fakten belegte Behauptung und machen darauf aufmerksam, dass, sollte sich die mit dieser Begründung ausgedrückte Tendenz insgesamt durchsetzen, Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Menschen in juristischen Berufen, aber auch generell, gefährdet sein könnten, sobald ihre Möglichkeit, angemessen zu kommunizieren, in Frage gestellt wird.

Zwar hat der BGH (Bundesgerichtshof) 1987 (BGHSt 35, 164 ff.) - vor Inkrafttreten von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und vor Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in deutsches Recht - im Fall eines blinden Strafkammervorsitzenden ausgeführt, damit sei die Große Strafkammer nicht ordnungsgemäß besetzt. Er hat aber generell die Fähigkeit blinder Richter, in verschiedenen Gerichtszweigen tätig zu sein, nicht in Abrede genommen, sondern vielmehr auch in dieser Entscheidung bestätigt. (...)

Ob und ggf. wie die Gerichte ihre Erkenntnisse gewinnen und ob dazu insbesondere ein visueller Eindruck zwingend erforderlich ist, wird in der Begründung zum Gesetzentwurf weder thematisiert, geschweige denn begründet. Einen solchen - wie der Entwurf nicht verkennt - grundrechtlich erheblichen Eingriff auf bloße Alltagstheorien zu stützen, anstatt die Erkenntnisse der Aussagepsychologie zur Kenntnis zu nehmen und auszuwerten, ist völlig inakzeptabel. Nach deren Ergebnissen ist hierfür entscheidendes Kriterium eine saubere Analyse des Inhalts einer Aussage selbst. Visuelle Eindrücke treten dahinter weitestgehend zurück und lassen regelmäßig keinen sicheren Schluss auf eine wahrheitsgemäße Bekundung zu. Nicht ohne Grund verwendet das Gesetz überdies den Begriff des rechtlichen Gehörs und / oder der Anhörung. (...)

Sollte die Norm nebst der gegebenen Begründung aufrecht erhalten bleiben, so werden wir ihr auch weiter energisch entgegentreten."

Eine Reaktion auf unsere Stellungnahme, die wir auch den rechtspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen (mit Ausnahme der AfD) übermittelt haben, ist bisher nicht erfolgt.

Die vollständige Stellungnahme wurde auf der Homepage des DVBS unter Aktuelles/Stellungnahmen veröffentlicht.

Foto: Blinde und hochgradig sehbehinderte Juristinnen und Juristen haben viel Erfahrung, mit Situationen ohne visuellen Kontakt umzugehen. Foto: DVBS [Ausschnitt einer Person in Robe mit dickem roten Gesetzbuch der Reihe C. H. Beck unter dem Arm und einem Blindenstock in der anderen Hand.]

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Thorsten Mittag

Veröffentlichung des ersten "Berichts des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf"

Der "Erste Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" ist durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht worden. Mit diesem Bericht nimmt der Beirat Stellung zur aktuellen Situation bei Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, indem er die zentralen Ergebnisse seiner Beratungen vorstellt sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten aufzeigt und konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Der Beirat hat sich an den Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes orientiert - was der langjährigen Position des Paritätischen entspricht - und die besonderen Anforderungen der Pflege berücksichtigt. Die häusliche Pflege ist wie die Kinderbetreuung auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen muss perspektivisch ein (zeitlich befristeter) Ausgleich für die durch Angehörigenpflege entstehenden Einkommensverluste geschaffen werden. Initiativen und Regelungen, die eine phasenweise Sorgearbeit möglich machen, ohne dass durch die Zurückstellung der Erwerbsarbeit Nachteile entstehen, sind dringend erforderlich.

Der Beirat empfiehlt, dass die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Frauen und Männer gleichermaßen verbessert werden soll, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  • Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate, die das Darlehen als finanzielle Unterstützung ablöst.
  • Erhöhung der teilweisen Freistellung auf 36 Monate, bei einer Mindestarbeitszeit von durchschnittlich 15 Stunden pro Woche. Dieser Anspruch gilt einmalig für jede beschäftigte Person für die Pflege ein und desselben pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Die maximal 6-monatige vollständige Freistellung innerhalb der max. 36-monatigen Dauer erfolgt unabhängig von der Größe des Betriebes, in dem die Person beschäftigt ist.
  • Erweiterung der Regelung zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG) und deren Finanzierung durch das Pflegeunterstützungsgeld von bis zu zehn Arbeitstagen pro Jahr.
  • Zusammenführung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes in ein Gesetz.
  • Verbesserung und Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur.
  • Unterstützungsangebote, die für pflegende Angehörige einfach und schnell zugänglich, flexibel und verlässlich sind.

Der Bericht (Stand Juni 2019) steht online unter: www.bmfsfj.de

Quelle: Newsletter des Paritätischen Gesamtverbandes, 19.09.2019

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Uwe Boysen

Erfolgreicher Workshop zu digitaler Barrierefreiheit im Vergabeverfahren

"Digitale Barrierefreiheit im Vergabeverfahren", das ist ein ziemlich sperriger Seminartitel, der gleichwohl 31 Teilnehmende am 31. August und 1. September auf Einladung des DVBS ins Frankfurter Speenerhaus führte. Aber was verbirgt sich dahinter?

2018 wurde das BGG (= Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes) mit neuen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit versehen. Jetzt müssen öffentliche Stellen sowohl des Bundes wie der Länder und Gemeinden - vereinfacht gesagt also die Verwaltung - schon bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen von Hard- und Software darauf achten, dass diese auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich und nutzbar ist (für den Bund § 12a Abs. 3 BGG). Das kann aber nur gelingen, wenn die Ausschreibungen für neue Produkte tatsächlich entsprechende Standards enthalten. Und da sind wir beim Vergaberecht angekommen, einer Materie, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in dazu erlassenen Verordnungen geregelt ist.

Zu den Teilnehmenden zählten nicht nur DVBS-Mitglieder, sondern auch weitere Interessierte, und so setzte sich die Runde zusammen aus Juristen, Informatikexperten, Schwerbehindertenvertretern, Entscheidungsträgern und Dienstleistern. Sie alle sollten bei diesem Workshop nicht unbedingt zu Fachleuten in diesem zugegebenermaßen etwas abgelegenen Rechtsgebiet ausgebildet werden. Aber die Frage, die uns veranlasst hat, hierzu eine Schulung anzubieten, war, wie Betroffene die Vorbereitung und Entscheidung auf diesem Gebiet nachvollziehen und kontrollieren können. Hierzu ist neben dem Verständnis der juristischen Vorschriften ebenso Wissen über die durchaus vorhandenen technischen Standards zur Erreichung von digitaler Barrierefreiheit erforderlich.

In Referaten und Arbeitsgruppen wurde die Thematik beginnend mit der Frage, wie man eine Ausschreibung im IT-Bereich im Lichte von Barrierefreiheit zu gestalten hat, über das Problem, wie man die Eignung der sogenannten Bieter feststellen kann, bis zur Zuschlagsentscheidung der Behörde und den sich anschließenden Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung von Andreas Carstens und Uwe Boysen dargestellt. Dazu wurden dann noch am Samstagabend und Sonntagfrüh in 5 Arbeitsgruppen Fallbeispiele diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet, die zeigten, dass die Referate auf fruchtbaren Boden gefallen waren. So musste beispielsweise eine Arbeitsgruppe ein Vergabeverfahren für die Einführung einer Software zu einer elektronischen Akte entwickeln.

Ein solcher Workshop darf keine Eintagsfliege bleiben, darüber waren sich alle Beteiligten am Ende einig. Sonst verpufft das mühsam erarbeitete Wissen wieder. Mittlerweile haben die Teilnehmenden deshalb einige Hilfreiche Materialien und die Ausarbeitungen der einzelnen Arbeitsgruppen erhalten. In welcher Form man die Ergebnisse weiter sichern und die erworbenen Kenntnisse ausbauen kann, wird in der nächsten Zeit intensiv zu diskutieren sein, unter anderem auch darüber, ob dieses Wissen vom DVBS nicht als zu bezahlende Dienstleistung der öffentlichen Verwaltung angeboten werden sollte, damit dort der dringend notwendige Lernprozess zu digitaler Barrierefreiheit in Gang gesetzt wird.

Insgesamt gab es für die Inhalte und Organisation viel Lob, was uns als Verantwortliche natürlich gefreut hat und zeigt, dass die gewählte Konzeption trotz der durchaus nicht einfachen Materie auf sehr positive Resonanz gestoßen ist.

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Hunde für Handicaps - Verein für Behinderten-Begleithunde e. V.

Behindertenverbände fordern gemeinsam ein Assistenzhundgesetz

Sie warnen vor Unterzuckerung, bringen Unterarmstützen und führen sicher durchs Verkehrsgetümmel: Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unersetzlich. Trotzdem gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage für die Ausbildung, Haltung und Finanzierung der Helfer auf vier Pfoten. Nun kommt endlich Bewegung in die Sache: Der Verein Hunde für Handicaps e. V. hat gemeinsam mit drei anderen Vereinen - dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, Pfotenpiloten und Vita - ein Eckpunktepapier erarbeitet und am 10. September 2019 den zuständigen Bundesministern für Soziales und Gesundheit übergeben. Darin wird unter Berufung auf die UN-Behindertenrechtskonvention ein Gesetz gefordert, das den Einsatz von Assistenzhunden regelt.

Die Unterzeichnenden - bis Mitte Oktober waren es insgesamt 36 Verbände - fordern, dass der Begriff "Assistenzhund" endlich mit bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards und einer verbindlichen Zertifizierung definiert wird. Außerdem sollen Zugangs- und Mitnahmerechte zu öffentlichen Einrichtungen verbindlich geregelt werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Finanzierung von Ausbildung und Haltung der Hunde, die öffentliche Kostenträger bislang nicht unterstützen. Nicht zuletzt fordern die Unterzeichner, Assistenzhundhalterinnen und -halter und ihre Interessenvertretungen bei der Entwicklung der gesetzlichen Regelungen einzubinden.

Das Eckpunktepapier und die Liste der Unterzeichner ist unter www.hundefuerhandicaps.de/seiten/167-gesetzliche_regelung zu finden. Interessierte Verbände, Organisationen und Institutionen können sich anschließen (Kontakt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Der Berliner Verein "Hunde für Handicaps e. V." (www.hundefuerhandicaps.de) unterstützt behinderte und chronisch kranke Menschen in Fragen der Hundehaltung, bietet ihnen Trainings mit ihren Hunden an und bildet selbst Behinderten-Begleithunde aus.

Foto: Assistenzhund Mars behält auch im Bahnhof die Ruhe. Foto: F. Koark / Hunde für Handicaps e.V. [Mars liegt auf einem U-Bahn-Bahnsteig und schaut eine Frau im Rollstuhl, die ihn an der Leine hält, aufmerksam an. Er trägt einen kurzen blauen Umhang mit der Aufschrift "Behinderten-Begleithund" und dem Logo "Hunde für Handicaps". Im Hintergrund fährt eine Bahn ein.]

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Barrierefreiheit und Mobilität

Mathias Knigge

Kultur im Design für Alle - Barrierefreien Zugang attraktiv gestalten

Produkte, Gebäude und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderung oder mit altersbedingten Veränderungen zum Teil nur schwer oder gar nicht nutzbar. Dabei ist es sinnvoll - vor dem Hintergrund von Inklusion und demografischem Wandel -, anstelle spezieller und oftmals defizitorientierter Lösungen für wenige Menschen klare Mehrwerte für möglichst große Gruppen zu schaffen. Mathias Knigge, Inhaber der Agentur "grauwert - Büro für Inklusion und demografiefeste Lösungen" und Vorstandsmitglied von EDAD (Design für Alle - Deutschland e. V.) ist überzeugt: Das Konzept "Design für Alle" bietet hier den richtigen Ansatz, um Angebote zu entwickeln, die unabhängig von Alter oder Behinderung einfach und komfortabel funktionieren, ohne zu stigmatisieren.

Unsere Gesellschaft verändert sich. Hersteller und Handel, aber auch Dienstleister, Tourismus und der Kulturbetrieb, stehen in Zukunft zunehmend Kundinnen und Kunden höheren Alters oder mit Behinderung gegenüber und müssen auf deren spezifische Bedürfnisse eingehen. Als attraktive Angebote gelten daher eher jene, die nicht nur gut aussehen, sondern auch durch leichte Nutzbarkeit überzeugen - ohne als "Seniorenprodukt" oder Hilfsmittel wahrgenommen zu werden.

Arbeit im Kulturbereich

Auslöser für diese Arbeit war für Mathias Knigge die sechs Jahre dauernde Forschungstätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im DFG geförderten Forschungsprojekt "Seniorengerechte Technik im häuslichen Alltag" (sentha.). Ein wichtiges Ergebnis der Arbeit waren attraktive Produktkonzepte im "Design für Alle", die auf eine defizitorientierte Gestaltung verzichten.

In einer Studie für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat grauwert mit Partnern (u. a. Kompetenznetzwerk EDAD) das Potenzial gut gestalteter Lösungen im Design für Alle aufgezeigt. Darin wird anschaulich mit zahlreichen Beispielen illustriert, welche Kriterien berücksichtigt werden sollten, damit barrierefreie Lösungen allen Nutzerinnen und Nutzern offenstehen (Neumann et al. 2014). Wichtige Prinzipien dabei sind:

  • Gebrauchsfreundlichkeit: Lösungen so gestalten, dass sie einfach und sicher nutzbar sind.
    Damit ein Produkt von einem möglichst großen Nutzerkreis niedrigschwellig und komfortabel eingesetzt werden kann, dürfen keine unverhältnismäßig großen körperlichen Anstrengungen und komplexen Bewegungen notwendig werden. Kraft, Motorik, Sinneswahrnehmung, Denkvermögen, Erfahrung sowie der kulturelle Hintergrund möglichst vieler Nutzerinnen und Nutzer müssen bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden. Um Informationen gut wahrnehmen zu können, sollte ein Produkt immer mehrere Sinne ansprechen ("2-Sinne-Prinzip"). Durch einfache, leicht verständliche Bedienungsabläufe und eine hohe Fehlertoleranz werden Anwendungsprobleme vermieden.
  • Anpassbarkeit: Lösungen so entwickeln, dass unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer sie an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.
    Individuelle Einstellmöglichkeiten ermöglichen mehreren Menschen den Umgang mit einem Produkt. Die veränderbare Höhe von Stühlen oder die Anpassung von Schriftgrößen auf dem Bildschirm können den Nutzerkomfort maßgeblich steigern. Für die Verwendung individueller Hilfsmittel (Brille, Hörgerät etc.) sollten entsprechende Schnittstellen vorgesehen werden.
  • Nutzerorientierung: Nutzerinnen und Nutzer und deren Perspektiven frühzeitig im Entwicklungsprozess berücksichtigen.
    Wer die Bedürfnisse potenzieller Nutzerinnen und Nutzer kennt und sie rechtzeitig in die Produktentwicklung einbezieht, erspart sich kostspielige Planungsfehler. Davon profitieren nicht nur die Kundinnen und Kunden (positives Nutzungserlebnis), sondern auch das Unternehmen (z. B. durch schlankere Prozesse, weniger Serviceanfragen und zusätzliche innovative Ideen). Der Fokus sollte nicht nur auf die Endnutzerinnen und -nutzer gerichtet sein. Auch andere Personen werden das Produkt einsetzen, zum Beispiel Verkaufs-, Reinigungs- oder Kundendienstpersonal sowie Angehörige oder Gäste der Endverbraucherin oder des Endverbrauchers. Durch verschiedene Methoden wie Befragungen, Beobachtungen, Produkttests, Simulationen oder die Verwendung von Normen und Checklisten können die Wünsche der Kundinnen und Kunden ermittelt werden. Verbraucher-, Senioren- und Behindertenverbände bieten dazu weitere Informationen an.
  • Ästhetische Qualität: Nur attraktive Produkte können alle erreichen.
    Wesentliche Grundlage für eine Kaufentscheidung ist es, Aufmerksamkeit und Begehrlichkeiten, zum Beispiel durch Emotionen, zu wecken. Maßgeblich dafür ist eine ansprechende äußere Gestaltung der Produkte, die sich in die Lebenswelt der Nutzerinnen und Nutzer positiv einfügt.
    Eventuelle Unterstützungsfunktionen zur besseren Bedienbarkeit sollen nicht als stigmatisierende Sonderlösung, sondern als attraktiver Mehrwert dargestellt und auch so wahrgenommen werden.
  • Marktorientierung: Produkte breit positionieren, um das gesamte Marktpotenzial optimal auszuschöpfen.
    Die Anforderungen von "Design für Alle" dürfen weder für die Kundschaft noch für das Unternehmen zum Preistreiber werden. Es sind letztlich die Mehrwerte der Produkte, die am Markt überzeugen und die Zahlungsbereitschaft erhöhen. Preis, Kommunikation und Vertrieb des Produkts müssen auf die jeweiligen Zielgruppen abgestimmt sein. Dafür sollten die Gestaltungsspielräume bei Produktentwicklungen genutzt werden, damit sich vielfältige Nutzer angesprochen fühlen.

Ausgangspunkt der Arbeit im Kulturbereich

Viele Jahre hat Mathias Knigge in einem Entwicklungsprojekt der Fa. Sennheiser gearbeitet, in dem es um barrierefreie Hör- und Sehunterstützung im Theater und Kino ging. Dort entstanden viele Ideen, wie Kultur besser zugänglich und trotzdem attraktiv für verschiedenste Besucher sein kann.

Kulturelle Veranstaltungen werden bei Sprachbarrieren, Hör- oder Seheinschränkungen durch alternative Inhalte zugänglich. Dazu zählen Hörunterstützung oder Szenenbeschreibung (Audiodeskription) genauso wie Untertitel oder Sprachversionen (wie Originalsprache). Mit einem speziellen WLAN-Streamer können Spielstätten den Live-Ton verzögerungsfrei auf Smartphones (oder Leihgeräte) der Zuschauerinnen und Zuschauer übertragen. Die Nutzung der barrierefreien App erfolgt im Theater oder Kinosaal individuell und für andere nicht wahrnehmbar.

Als weiteres Beispiel sei das Demografiekonzept für die Kunsthalle Emden kurz beschrieben. Es wurde von der Agentur grauwert mit dem Ziel entwickelt, Barrieren zu entfernen und attraktiven Komfort bei der Kunstbetrachtung zu schaffen. Ein ebener Zugang, leserliche Beschriftungen, aber auch erhöhte Sitzgelegenheiten gehören dazu. Neben den konkreten Maßnahmen unterstützte grauwert das Museum bei der langfristigen Umsetzung dieser Anpassungen mit einem Planungshandbuch.

Beispiele der inzwischen etablierten Arbeit im Kulturbereich

Mathias Knigge unterstützt hier Museen und Theater bei der Analyse ihres Angebotes, bei der Planung neuer Lösungen und Gestaltung attraktiver Ausstellungen. Das Spektrum reicht von der Hamburger Kulturbehörde, der Hamburger Kunsthalle, dem Altonaer Theater bis zur Klassik Stiftung Weimar. Dabei profitieren die Häuser von den Erfahrungen mit barrierefreien Angeboten im Tourismus (scandic Hotel) und Politik/Verwaltung (Hamburger Bürgerschaft / Rathaus).

Die Hamburger Kulturbehörde hat sich zum Ziel gesetzt, langfristig barrierefreie Kulturangebote in der Stadt zu etablieren. Dazu gab sie die Entwicklung einer Workshop-Reihe zu diesem Thema für Museen und Theater in Auftrag. Inzwischen wurden dazu sechs Workshops in Theatern und Museen durchgeführt. Teilnehmende aus den Bereichen Leitung und Personal, Bau und Technik, Vermittlung und Kommunikation sowie dem kuratorischen Bereich konnten so eine neue Blickweise auf die vielfältigen Bedürfnisse von Besucherinnen und Besuchern entwickeln und eruieren, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.

Die Workshops helfen zu differenzieren, welche Schritte schnell erfolgversprechend umgesetzt und positiv zu kommunizieren sind. Kultureinrichtungen können dadurch ihre begrenzten finanziellen Mittel sinnvoll und gezielt einsetzen. Praxistipps und Beispiele aus der interdisziplinären Arbeit ermöglichen es den Teilnehmenden, bereits im Rahmen der Workshops Lösungsansätze abzustimmen.

Für die Ausstellung "Art and Alphabet" im Jahr 2017 in der Hamburger Kunsthalle wurde ein Vermittlungskonzept entwickelt, um einer möglichst breiten Gruppe von Besucherinnen und Besuchern den Zugang zur Ausstellung zu eröffnen. Durch eigens konzipierte und gestaltete Stationen werden die Kunstwerke für verschiedene Sinne (Sehen, Hören, Tasten, Riechen) erfahrbar. Das Konzept legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Vermittlung an Blinde und Sehbehinderte, lädt mit seinen Angeboten aber ausdrücklich alle Besucherinnen und Besucher ein, die Ausstellung in ihrer sinnlichen Vielfalt kennenzulernen. Von den Vermittlungsstationen, den deskriptiven Bildbeschreibungen und der akustischen Führung durch die Ausstellung profitieren Besucherinnen und Besucher mit unterschiedlichsten Bedürfnissen.

Auch im Rahmen des derzeit laufenden Hamburger Projekts KulturPlus (https://www.stadtkultur-hh.de/kulturplus) wird der Ansatz des Designs für Alle in den Kulturbereich einbezogen, damit nicht spezielle Lösungen für wenige, sondern attraktive Angebote für viele Menschen geplant, umgesetzt und wahrgenommen werden.

Design als Schlüssel für Veränderung

Es ist ein Kernbestandteil des Designs, mit Vielfalt umzugehen und Komplexität in einfache Lösungen zu überführen, die für sämtliche Lebenslagen geeignet sind. Studien belegen: Es ist kein bedeutender Mehraufwand, die Dimension der Diversität bei der Produktentwicklung mitzudenken, doch der dadurch erzeugte Mehrwert ist im Ergebnis hoch - etwa zufriedene Kundinnen und Kunden, mehr potenzielle Nutzerinnen und Nutzer, weniger Rückläufe, Fehlbedienungen und ähnliches -, so dass sich das zusätzliche Engagement als eine Investition in die Zukunft lohnt.

Der Autor

Mathias Knigge ist Ingenieur (Technische Universität Berlin) und Produktdesigner (Universität der Künste Berlin). Er hat sich auf die Entwicklung generationenübergreifender und inklusiver Lösungen spezialisiert. 2004 gründete er "grauwert - Büro für Inklusion und demografiefeste Lösungen in Hamburg" (www.grauwert.info). Knigge berät Unternehmen, unterstützt bei der Produktentwicklung, führt Produkttests und Analysen durch und vermittelt sein Wissen durch Trainings, Workshops sowie Publikationen und Vorträge.

Weitere Informationen

Das deutschlandweite Kompetenznetzwerk "Design für Alle - Deutschland e. V." (EDAD) berät, informiert, forscht und vernetzt, damit Produkte, Dienstleistungen und eine gebaute Umwelt besonders leicht und komfortabel für alle Menschen nutzbar sind (siehe www.design-fuer-alle.de). Die Mitglieder von EDAD kommen sowohl aus der Forschung als auch aus der Praxis. EDAD ist die deutsche Mitgliedsorganisation des EIDD "Design for All Europe" mit Partnern in 23 europäischen Staaten (www.dfaeurope.eu).

Literatur:

Mathias Knigge (2018): Barrierefreie Kultur-Angebote im Design für alle. In Deutscher Kulturrat: Dossier "Inklusion in Kultur und Medien", Berlin

Mathias Knigge (2013): Produktentwicklung für Alt und Jung. In: Axel Börsch-Supan: Verbrauchervielfalt: Chancen des demographischen Wandels für Konsum und Finanzen. Frankfurt a. M., S. 216-227.

Mathias Knigge (2016): Design für alle - Attraktiv und hilfreich. In: Angewandte Gerontologie 2016 [http://econtent.hogrefe.com/doi/pdf/10.1024/2297-5160/a000036, letzter Zugriff: 20.10.2016].

Mathias Knigge/Jörn Erkau (2014): Cinema and Theatre: Accessible Entertainment, with Benefits for All. In: UD 2014, Proceedings of the international conference on Universal Design 2014, S. 421-422.

Peter Neumann/Mathias Knigge/Klaus Iffländer/Simon Kesting (2014): Entwicklung handlungsleitender Kriterien für KMU zur Berücksichtigung des Konzepts "Design für Alle" in der Unternehmenspraxis. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Hamburg / Münster.

Fotos: (1) Gemeinsames Kino-Erlebnis: Ton und Audiodeskription werden per App "CinemaConnect" auf das Smartphone gestreamt. Foto: grauwert [Eine Frau und ein Junge sitzen in roten Kinosesseln nebeneinander. Sie hält ein Smartphone in der Hand und trägt Kopfhörer, er hat eine Popcorntüte. Beide wenden sich lächelnd dem Smartphone zu.] (2) Sensibilisierungs-Workshop: Im Simulationsanzug werden die Einschränkungen im Alter, bei Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen erfahrbar. Foto: adit [Im Simulationsanzug eingezurrt und durch ihn beschwert senkt eine Frau vorsichtig ihre Knie und fühlt mit der Hand hinter sich, um sich auf einen großen weißen Kubus zu setzen.] (3) Taststation in der Ausstellung "Art and Alphabet" in der Hamburger Kunsthalle. Foto: grauwert [Im geöffneten Kasten können weiße Buchstaben auf schwarzen Untergrund eingerastet und ertastet werden.] (4) Autorenfoto: Mathias Knigge. Foto: grauwert [Mathias Knigge lächelt. Er hat kurze braune Haare, braune Augen und trägt ein dunkles Jackett.]

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Berichte und Schilderungen

Florian Siebachmeyer, Abitur 2014

Zeitenwende - Vom Leben nach der blista

Ich mach' Urlaub!

Was sich im ersten Moment nach Sonnenbaden, Sandstrand, Meeresrauschen und Erholung anhört, gehört für mich seit Abschluss des Abiturs im Juni 2014 zum Berufsalltag. Ich mache keinen Urlaub, bei dem ich unter der Sonne über dem Mittelmeer brate. Nein. Ich mache den Urlaub, den der Erholungssuchende später im Reisebüro oder im Internet buchen kann. Zumindest trage ich zusammen mit meinem Team einen Teil dazu bei. Ich bin ausgebildeter Tourismuskaufmann bei einem mittelgroßen Reiseveranstalter in Frankfurt am Main. Doch ganz von vorn ...

Studium - Ja? Nein? Vielleicht?

Irgendwie konnte ich mich während meiner Schulzeit an der blista nie wirklich mit dem Thema Studium anfreunden. Das lag nicht an meiner Sehbehinderung, sondern vielmehr daran, dass ich etwas lernen wollte, was mir ermöglicht, finanziell relativ schnell auf eigenen Beinen zu stehen und auch einen gewissen Praxisanteil enthielt. Ein Studium hätte viel Engagement und vor allem Zeit erfordert, die ich zu diesem Zeitpunkt nicht aufbringen wollte, auch wenn mich die Inhalte vielleicht brennend interessiert hätten. Das Thema "Studium" liegt selbst jetzt noch in der Schublade: "Vielleicht später!" Also befasste ich mich schon früh mit der klassischen Berufsausbildung. Hier kam es nun darauf an herauszufinden, was mich interessierte und was ich im Rahmen meiner visuellen Möglichkeiten überhaupt leisten kann. Das konnte ich in der 10. Klasse während eines zweiwöchigen Praktikums gleich mal testen. Ich probierte mich wegen meines Interesses für die Fliegerei, für Kulturen und für andere Länder im Reisebüro aus. Da mir der Umgang mit Kunden, mit den Kollegen und mit der erforderlichen Technik Spaß bereitete, entschloss ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt, in die Tourismusbranche zu gehen.

Wer suchet, der findet

Ich war noch mitten im Schulalltag der 12. Klasse, da durchforstete ich sämtliche Lehrstellenbörsen, Jobportale und Webseiten, die Suchenden Ausbildungsplätze aller Art nur so um die Ohren hauen. Ich schrieb schon verhältnismäßig früh eine ganze Reihe an Bewerbungen, da ich mir keinen Plan B in Form eines Studiums oder Auslandsjahrs zurechtgelegt hatte. Es dauerte nicht lange, da machte sich ein klein wenig Frust breit. Ich werde mit Abitur die Schule verlassen, die Noten waren zwar nicht die allerbesten, aber in den Bereichen, die meine gewünschte Branche größtenteils forderte, waren sie gut. Damals war im Tourismusbereich noch ein Realschulabschluss üblich. Trotzdem trudelten nach und nach nur Absagen herein. Soll ja alles ganz normal sein. Irgendwann fing ich dann an, branchenübergreifend eine Lehrstelle zu suchen: Industrie, Groß- und Außenhandel, Spedition und Personaldienstleistung. Die Bereiche hatten durchaus ihre inhaltlichen Highlights und man hätte schnell selbst verdientes Geld.

"Wir laden Sie herzlich ein ..."

Im Januar 2014 war es dann soweit. Ein Spediteur aus dem Raum Frankfurt lud mich zum ersten Bewerbungsgespräch überhaupt ein. Spoiler: Es sollte nur noch ein weiteres folgen. Ich lieferte gar nicht so schlecht ab und wusste sogar, wie die Hauptstadt von Australien heißt. Fun Fact: Es ist nicht Sydney. Doch als man dann so ins Gespräch kam, ist beiden Seiten irgendwie klar geworden: "Nein, das klappt nicht, kein Führerschein vorhanden." Die durchaus ausführliche Information, dass ich von Geburt an sehbehindert bin, an einem Nystagmus und grauem Star leide, der meine Sehkraft um ein Wesentliches reduziert, ich aber - abgesehen von einer Lupe - ohne weitere Hilfsmittel zurechtkäme und sich der Krankheitsverlauf stabil verhält und nicht von einer Verschlechterung in den kommenden Jahren auszugehen ist - wurde von meinem potentiellen Arbeitgeber schlichtweg überlesen. Einen Führerschein ließ selbst die Stellenanzeige vermissen. Aber was soll's, ich war bereit für weitere Gespräche.

Im April 2014, wenige Wochen nach Abschluss der schriftlichen Abiturprüfungen,erhielt ich eine Antwort eines Reiseveranstalters, der sich seinerzeit auf Reisen nach Ägypten spezialisierte, mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Also dann: "Herzlich willkommen!"

"Bingo!", dachte ich mir. Tourismus, Reiseveranstaltung, Frankfurt. Ich habe eine Chance auf eine Ausbildung in der gewünschten Branche, zudem in einem Bereich, der mich mehr reizt als nur die Vermittlung von Reisen im direkten Kundenkontakt. Das Aufgabenfeld bei Reiseveranstaltern ist dagegen vielseitiger. Ich würde lernen, wie ein Reisekatalog entsteht, wie sich einzelne Leistungen zu einer Reise zusammenfügen, welche Partner dabei eine Rolle spielen und wie das Produkt letztlich an den Urlauber kommt. Alles klar.

Also fuhr ich in die Frankfurter Innenstadt und stellte mich vor. Ich bekundete mein Interesse an der Branche und man stellte mir die einzelnen Aufgaben während meiner Ausbildung vor. Ich würde während meiner Ausbildung alle relevanten Stationen eines Reiseveranstalters kennenlernen können. Die Atmosphäre während des Gesprächs war locker und sehr freundlich. Als meine Sehbehinderung angesprochen wurde, hat man sogar den Kollegen aus der IT in den Konferenzraum geholt, um sicherzustellen, dass jeder einzelne Arbeitsplatz, egal in welcher künftigen Abteilung, auf meine Bedürfnisse angepasst werden kann. Ein sehr positives Signal. Ich schien überzeugt zu haben, da man mir am Ende per Handschlag den Ausbildungsplatz anbot, den ich dankend annahm. Ein Glücksgefühl! Wenig später habe ich den Vertrag dazu unterschrieben und konnte mich auf meine Zukunft in Frankfurt vorbereiten.

Leben und arbeiten "Im Herzen von Europa"

So klangvoll die erste Zeile der Vereinshymne von Eintracht Frankfurt klingt, so hartnäckig halten sich die Klischees von Kriminalität, Rotlicht und trister Bankenmetropole, in welche es mich nun verschlagen hat. Ich begann mit der Wohnungssuche und wollte so nah wie möglich an der Innenstadt und an meinem Arbeitsplatz wohnen. Ich fand schnell eine kleine Wohnung am Stadtrand mit guter Anbindung ins Zentrum von Mainhatten, sodass ich einen unerwartet angenehmen Start in die Zeit nach der blista hatte, denn wichtig für mich als Mensch mit Behinderung ist es, sich immer selbstständig von A nach B, weiter nach C, zurück nach A und anschließend nach D zu bewegen. Ich wollte auf niemanden angewiesen sein, weder im Alltag noch dann, wenn ich liebgewonnene Freunde aus blista-Tagen in ganz Deutschland oder meine Familie in Nürnberg besuchen wollte. In Frankfurt bin ich mittlerweile rund um die Uhr mobil. Das Netz aus U-, S- und Straßenbahn erreicht fast jeden Winkel der Stadt und sogar des Umlands. Ich komme sogar raus ins Grüne ohne Auto. Hinzu kommt, dass hier immer irgendwas los ist und mich die Stadt bis heute nicht langweilt.

Lehrjahre

Etwa vier Wochen nach dem Abi begann meine zweieinhalb Jahre dauernde Ausbildung zum Tourismuskaufmann. Ich arbeitete das erste halbe Jahr in der Buchhaltung des Unternehmens, dort hatte ich erstmals schriftlichen und telefonischen Kontakt mit Kunden, musste mich auch mit zahlungsunwilligen Kunden auseinandersetzen und den Schriftverkehr für unsere Rechtsabteilung vorbereiten. Weitere sechs Monate verbrachte ich mit der Betreuung der treuesten Kunden, die Mitglied des hauseigenen Stammkundenprogramms sind. Dort lernte ich viel über den Stellenwert und die Vermarktung der eigenen Hotelkette am Roten Meer kennen und bearbeitete die Wünsche und Anfragen unserer Stammkunden per E-Mail. Die nächste Station war die Flugdisposition, ein wesentliches Kernstück eines Reiseveranstalters. Jeder Flug, den der Kunde pauschal oder ohne Hotelleistung bucht, wird hier eingekauft, im Reservierungssystem angelegt, für den Verkauf kalkuliert und über technische Schnittstellen für Kunden über jegliche Vertriebskanäle buchbar gemacht. Ich lernte die Eigenheiten des Chartergeschäfts, die Arbeitsweisen sämtlicher Airlines und den Preiskampf auf dem Markt so richtig kennen und konnte aktiv am Geschehen in den verschiedensten Aufgabenbereichen teilnehmen und wurde trotz meiner Sehbeeinträchtigung gut in alle Teams, die ich während meiner Ausbildungszeit unterstützen durfte, integriert. Von Berührungsängsten, die meine Einschränkung betrafen, keine Spur. Jeder wusste allmählich, dass, wenn ich zuschaue, nur die Excel-Tabelle größer gestellt, der Bildschirm näher herangezogen oder einfach nur die Farben auf dem Schirm umgekehrt werden müssen. Und entgegen meiner Befürchtungen oder Zweifel, hatten sowohl Kollegen als auch die Vorgesetzten keine Bedenken, dass ich ihnen durch falsch gelesene Zahlen die Arbeit verhagele. Ich habe mir angewöhnt, jedes Ergebnis, jede Eingabe und jeden Euro noch mal zu überprüfen, um sicherzugehen, dass ich alles genauso bearbeitet habe wie meine sehenden Kollegen auch. Bisher ist mir das sehr gut gelungen, und ich habe mit den Jahren so viel Routine entwickelt, dass die Handgriffe viel lockerer und sicherer sitzen.

Mit der Zeit in der Produktabteilung, wo ich in die Verwaltung unseres Hotelportfolios im Reservierungssystem, in die Verwaltung von Text- und Bildmaterial für die Webseite und Online-Buchungsportale eingearbeitet wurde, endete das muntere Abteilungsschnuppern. Dann nach rund zwei Jahren, im Schlussspurt der Ausbildung, kam man auf mich zu und bot mir an, auch nach meiner Ausbildung im Unternehmen zu bleiben und eine Stelle in der Flugdisposition anzutreten. Da ich die Aufgaben, das Team und die Herausforderungen bereits kannte und die Zeit als besonders lehrreich und interessant empfunden hatte, war ich gern bereit, mich in diesem Bereich weiterzuentwickeln.

Schulbankdrücken

Die Entscheidung gegen ein Studium und für eine Ausbildung in dualer Form, wie sie in Deutschland üblich ist, ist auch eine Entscheidung für das Schulbankdrücken in der Berufsschule. Es dauerte ein wenig, bis ich mich an die Klassenstärke von 30 Schülern gewöhnt hatte, denn bis dahin saß ich mit maximal 8 weiteren Schülern und einer Lehrkraft im Raum. Ich merkte schnell, wie behütet man in Marburg war, und bekam nun einen Einblick in die Welt "da draußen", außerhalb der blista. Unterrichtsmaterial in kleiner Schrift auf Recycling-Papier, kein Laptop, keine Individualität, wenig Engagement aufseiten der Lehrer und meiner Meinung nach eine niedrige Unterrichtsqualität gehörten zum Schulalltag. Ich konnte mich glücklich schätzen, dass ich mit meinem Sehvermögen und mit nur wenigen Hilfsmitteln noch ganz gut zurechtkam. In der Schule brauchte ich nur meine Lupe. Ich saß vorne und konnte am Overhead-Projektor und an der Tafel noch halbwegs folgen, aber man bewegte sich hier weit weg von blista-Standards. Umso wichtiger empfinde ich es heute, dass man sich nicht in seiner Komfortzone verliert und auch die Gegebenheiten kennenlernt, in denen man sich auf eigene Faust durchboxen muss.

Schließlich rückte die Abschlussprüfung der IHK näher. Da ich meine Sehschwäche gut einschätzen konnte, verzichtete ich auf Schreibzeitverlängerung und andere Hilfen, meldete meinen Freund, die Lupe, zur Prüfung an und bestand mit ganz passablem Ergebnis im Winter 2016 meine schriftlichen und im Januar 2017 schließlich noch die mündliche Prüfung.

Ready for Takeoff

Seit dem Ende der Ausbildung arbeite ich als einer von sieben Flugdisponenten, die dafür sorgen, dass unser Reisegast zu dem Sonnenziel seiner Wahl fliegen kann. Ich schaue mir an, wie gut oder wie schlecht einzelne Strecken in der Saison ausgelastet sind, ich beobachte den Flugmarkt und prüfe, was die Konkurrenz macht, kommuniziere mit Airlines und versuche, an buchungsstarken Terminen mehr Kontingent zu bekommen und ein risikobehaftetes Kontingent möglichst ertragreich im Zusammenspiel mit unserem Hotelprodukt an den Mann, an die Frau und an das Kind zu bringen. Kein Tag ist wie der andere. Fluglotsenstreiks, Insolvenzen, politische Unruhen, Unwetter, Vulkanausbrüche, verspätet gelieferte Flugzeuge, Flughafenschließungen, und, und, und ... All das kann unseren Tag beeinflussen und erfordert oft Geduld und starke Nerven. Es wird einfach nicht langweilig. Heute bin ich im Berufsleben angekommen, aber die Zeit in Marburg, in der ich den Umgang mit meiner Sehbehinderung weiterentwickeln konnte und sich mir durch die Schule und im WG-Leben neue Wege eröffnet haben, möchte ich nicht missen - und natürlich bin ich stolz darauf, in einer so schnelllebigen Arbeitswelt mit meiner nicht unwesentlichen Einschränkung bestehen zu können.

Fotos: (1) Guten Flug! Als Flugdisponenten eines Reiseveranstalters ist die Arbeit nie langweilig. Foto: pixabay / Gellinger [Drei Flugzeuge zwischen großen Wolken am blauen Himmel.] (2) Mobilsein ist in Frankfurt auch ohne Führerschein und mit Sehbehinderung gut möglich. Foto: privat. [Blick von weit oben auf die Stadt mit Main.]

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Nick Schofield (CEO VICTA)

Ein internationales Computercamp in England ohne Regen - wer hätte das gedacht

Das 25. International Camp on Communication and Computers (ICC), ausgerichtet von der britischen Hilfsorganisation VICTA in Hereford, konnte vom 22. bis 31. Juli 2019 mit blauem Himmel, sonnigen Tagen und lauen Sommerabenden aufwarten. 120 Jugendliche aus 15 Ländern folgten der Einladung nach England und an das Royal National College for the Blind.>

Im ICC treffen sich jedes Jahr an einem anderen Ort blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler aus ganz Europa und Japan zum Informations- und Gedankenaustausch über spezifische Fragestellungen. Die Teilnehmenden kommen außerhalb ihres vertrauten Umfelds mit neuen Sichtweisen und Verhaltensnormen in Berührung und erhalten dadurch die Gelegenheit, ihre Einstellung zu den eigenen Möglichkeiten zu überprüfen. Der ungeheure Reichtum an unterschiedlichen Hintergründen, Erfahrungen und Erwartungen motiviert die Teilnehmenden dazu, Dinge auszuprobieren, die sie bisher für unmöglich gehalten hatten, und ihr eigenes Potenzial in einem anderen Licht zu sehen. Aus den Reihen der Jugendlichen klingt das zum Beispiel so: "Ich glaube, viele blinde Menschen müssen - wie ich - einfach manchmal mit anderen blinden Personen zusammen sein. Das ICC ist dafür ideal. Ein wahrhaft einzigartiges Camp mit einem besonderen Fokus auf unsere Themen."

Sämtliche Lerninhalte und Diskussionen dienten zur Vorbereitung auf den Schritt in Richtung Studium, Ausbildung und Arbeitsplatz. Indem wir Informations- und Kommunikationstechnologie an einem Ort zusammengeführt haben, gaben wir den jungen Menschen die Möglichkeit, aus einem reichhaltigen Angebot von Workshops mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Technologie, sicherer Umgang mit dem Computer, Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und soziale Kompetenz auszuwählen. Durch seine Vielfalt an Methoden und Inhalten ist das ICC-Programm genau auf die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen mit einer Sehbehinderung zugeschnitten. Sie können hier ihr Selbstbewusstsein stärken, ihr Selbstwertgefühl steigern und Schlüsselqualifikationen für das Leben nach der Schule erwerben. Dank des Schwerpunkts neue Technologie können die Teilnehmenden Software und Apps ausprobieren, die ihnen den Zugang zu Bildung erleichtern, und durch die sie zudem sozial besser eingebunden sind.

Microsoft Research Cambridge führte beim diesjährigen ICC in Zusammenarbeit mit der Stadt London, der University of London und VICTA eine Studie zur Bewertung eines neuen Geräts durch, das mittels künstlicher Intelligenz (KI) Personen in ihrer Umgebung entdecken und identifizieren soll.

Darüber hinaus stellten die Forscher Code Jumper vor, ein taktiles Hilfsmittel, das jungen Menschen mit Seheinschränkungen den Einstieg in das Programmieren erleichtern soll.

Zum Glück ging es aber nicht immer nur ums Arbeiten. Einige der Teilnehmenden hielten die Freizeitaktivitäten für mindestens ebenso wertvoll, da sie dort näher miteinander in Kontakt kamen und neue Freundschaften schlossen - eines der wichtigsten Ziele des ICC überhaupt.

Da besonders Sport und Musik die Menschen zusammenbringen, motivieren und inspirieren, lag der Fokus bei den Aktivitäten jenseits des Klassenzimmers auf Blindenkricket, Blindenfußball und Goalball sowie Gesang und anderen Präsentationsformen. Um es mit den Worten einer Teilnehmerin zu sagen: "Es ist einfach phantastisch hier. Du kannst mit deinen Freunden Sport treiben, im Team spielen, dann im SPA abhängen und über Gott und die Welt reden. Es gibt eine Menge Möglichkeiten zur Auswahl: Goalball, Cricket, Kanufahren, Fußball, auch eine Turnhalle, um nur einiges zu nennen. Und alles ist so gestaltet, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen gut zurechtfinden."

Immer häufiger zeigen wissenschaftliche Untersuchungen einen direkten Zusammenhang von körperlicher Aktivität und im Sport vermittelten Fähigkeiten wie Zusammenarbeit, Respekt und Disziplin mit besseren Ergebnissen auf dem Bildungsweg. Und man erwartet, dass die Menschen durch verschiedene Sportarten auch mehr über einen gesunden Lebensstil und persönliches Wohlbefinden erfahren. Entscheidend ist jedoch, dass Sport und Spiel als Schritt in Richtung Bewegungskompetenz verstanden werden.

VICTA setzt auf Lernen durch Aktivitäten als positive Grundlage für soziale Kontakte und persönliche Entwicklung. Beim ICC hatten wir die Gelegenheit, Aufgaben zu gestalten, die den Teilnehmenden Problemlösungsstrategien, Resilienz, Durchhaltevermögen und Teamwork vermittelten. "Sehende Menschen müssen unbedingt verstehen, dass blinde Personen nicht notwendigerweise aufgrund ihrer Behinderung eingeschränkt sind. Wir brauchen einfach ein bisschen Hilfe, um dasselbe zu machen wie sie", betonte ein Teilnehmer. Unsere Floßbau-Aktionen in den Brecon Beacons untermauerten diesen Standpunkt. Dabei mussten alle an einem Strang ziehen, jeder und jede hatte eine klar definierte Rolle und fühlte sich zugehörig. Völlig neue körperliche und emotionale Grenzerfahrungen beim Klettern und Kajakfahren rundeten das Erlebnis ab.

Durch all unsere Angebote bauten die Teilnehmenden Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein auf, und es entstanden Freundschaften über Grenzen hinweg.

Und das alles ohne einen einzigen Regenschauer!

Übrigens: Die nationale ICC-Koordination für Deutschland obliegt dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS). Bei Interesse am ICC ist Ursula Weber gerne Ihre Ansprechpartnerin (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Fotos: (1) Neues ausprobieren am PC - das ICC ist dafür ideal. Foto: VICTA [Drei junge Frauen an Computerarbeitsplätzen wenden sich einer Teilnehmerin zu, die mit Kopfhörern am PC arbeitet.] (2) Im Team geht's leichter - z. B. beim Floßbau. (3) VICTA [10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen mit dem Floß an Land, die meisten tragen blaue Schutzhelme und Schwimmwesten.] Foto: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ICC 2019. Foto: VICTA [Gruppenfoto auf einer Wiese. Alle tragen weiße T-Shirts mit einem bunten Regenbogen und dem Aufdruck VICTA.]

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Aus der Arbeit des DVBS

Marianne Preis-Dewey

Dürfen wir vorstellen: die neu gegründete Tochtergesellschaft des DVBS

Auf der außerordentlichen Arbeitsausschusssitzung am 15. Juni 2019 erhielt der Vorstand durch einstimmigen Beschluss den Auftrag, eine Tochtergesellschaft zu gründen. Nachdem alle Vorbereitungen erfolgreich abgeschlossen und alle Formalitäten erledigt waren, hat sie im Oktober 2019 den Betrieb aufgenommen: die "AbD - Agentur für barrierefreie Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)".

Warum sollte überhaupt eine Tochterfirma gegründet werden?

Seit Jahren entwickelt der DVBS mittels geförderter Projekte wie iBoB und BITi eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen und baut sein Knowhow stetig aus. In der AbD UG möchten wir die Projektergebnisse weiterentwickeln und - ergänzt um weitere Leistungen - einer breiten Palette an potenziellen Kunden anbieten, darunter Reha-Leistungsträgern, öffentlichen und privaten Einrichtungen, Bildungsanbietern u.v.m. Auch betroffenen Menschen selbst sollen die Angebote der AbD zur Verfügung stehen.

Ziel der Tochtergesellschaft ist es, sich als spezialisierter Anbieter am Markt zu etablieren, der Produkte und Dienstleistungen vertreibt, die zunächst auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten sind. Später soll das Portfolio erweitert werden, indem auch Angebote für andere Zielgruppen aufgenommen werden, die Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen benötigen oder von ihr profitieren. Wichtig ist dem DVBS dabei, dass die AbD - wie bereits der DVBS - als eine Organisation wahrgenommen wird, bei der Experten in eigener Sache beschäftigt sind, d.h., die Produkte und Dienstleistungen sollen nicht nur für, sondern möglichst auch durch Menschen mit (Seh-)Beeinträchtigung angeboten werden. Die Hoffnung ist auch, dass die AbD dem DVBS längerfristig finanziell von Nutzen sein wird: Von der Gesellschaft erzielter Gewinn kann dazu beitragen, die wirtschaftliche Basis des Vereins zu sichern.

Natürlich braucht ein Unternehmen, um den Betrieb aufnehmen zu können, auch eine Geschäftsführung. Um vor allem in der Startphase die entstehenden Kosten möglichst gering zu halten, wurde die DVBS-Geschäftsführerin Marianne Preis-Dewey gebeten, hier übergangsweise einzuspringen. Zudem sollen zunächst Honorarkräfte engagiert werden, die den Auf- und Ausbau unterstützen. Jetzt gilt es, Produkte auf den Markt zu bringen. Die Nachfrage ist vorhanden, und dank der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt und den Entwicklungen in der Gesetzgebung die Barrierefreiheit betreffend wird sie noch weiter steigen. Zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen zählen zum Beispiel:

  • Coaching / Mentoring
  • Seminare / Workshops / Schulungen
  • Prüfung und ggf. Bearbeitung von digitalen Informationsangeboten wie Webseiten und PDF-Dokumenten sowie Prüfung von Software auf Barrierefreiheit

Die Angebote des DVBS für seine Mitglieder bleiben hiervon unberührt. So wird z.B. das Mentoring im Rahmen des Projekts TriTeam auch weiter kostenfrei bleiben, und auch die DVBS-Seminarpalette wird wie gewohnt fortgeführt. Kurz: Der DVBS hofft, mit der Gründung der Tochtergesellschaft sein Know-how nachhaltig zu sichern, seine Expertise weiter zu entwickeln, seine Kompetenzen an Behörden und Wirtschaft zu transportieren, das Bewusstsein für Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit weiter zu schärfen und entsprechendes Wissen zu vermitteln - und gleichzeitig ein weiteres Standbein für den Verein zu etablieren.

Aktuell ist eine Webseite im Entstehen, auf der Sie erste Informationen finden werden. Schauen Sie doch mal vorbei: www.abd.services.

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Was Ehrenamtliche bewegt - Eindrücke aus drei Jahren DVBS-Ehrenamtsakademie

Dr. Katarzyna Kalka im Gespräch mit Sabine Hahn

Frau Dr. Kalka, Sie haben seit Herbst 2016 die DVBS-Ehrenamtsakademie mit aufgebaut, haben Seminare organisiert und waren bei so gut wie allen Seminaren selbst mit vor Ort. Wo drückt Ehrenamtliche der Schuh?

Dr. Kalka: Ich konnte tatsächlich aus den insgesamt 13 Seminaren mit 155 Teilnehmenden der Ehrenamtsakademie einen guten Eindruck gewinnen, was Ehrenamtliche bewegt. Für sie sind aus meiner Sicht vor allem zwei Aspekte wichtig: Erstens der Austausch untereinander über die ehrenamtliche Arbeit. Zum Beispiel sind die Angebote der DVBS-Fach- und Interessengruppen selbst ja unterschiedlich, die organisatorische Arbeit ist es teilweise nicht. Zweitens wünschen sich die ehrenamtlich Engagierten, dass ihr Einsatz wertgeschätzt wird.

Welches Feedback haben Sie von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhalten?

Dr. Kalka: Nach den Seminaren habe ich immer positives Feedback erhalten, besonders zu den Referenten. Es gab Präferenzen, was die Tagungshäuser betrifft, weil manche größer oder kleiner sind und der eine oder andere Teilnehmer sich in diesem oder jenem Haus besser zurechtfand. Das war individuell sehr verschieden.

Was die Themen betrifft, so wurden am häufigsten die Seminare nachgefragt zum Coaching für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit, dem Publikumskontakt und der Bedeutung von Körpersprache, Präsenz und Sprache, sowie die Stil- und Farbberatung. Für diese Seminare hätten sich die Ehrenamtlichen häufig mehr Zeit gewünscht, weil dies umfangreiche Themen sind, die praktisches Üben verlangen. Es ist also durchaus so, dass ein Bedürfnis von Ehrenamtlichen nach Weiterbildung besteht und Ehrenamtliche dafür Freizeit aufwenden.

Was war das Besondere der Ehrenamtsseminare, etwa im Vergleich zu Schulungen von Freiwilligenagenturen oder Seminaren der Volkshochschulen?

Dr. Kalka: Die Seminare der Ehrenamtsakademie wurden so organisiert, dass sie wirklich auf die Bedürfnisse schwerbehinderter, insbesondere blinder und sehbehinderter Menschen ausgerichtet waren. Deshalb habe ich auch mit den Dozentinnen und Dozenten im Vorhinein über diese Bedürfnisse gesprochen. Dozenten, die bisher keine Erfahrung mit blinden und sehbehinderten Menschen hatten, haben daraufhin ihre Methoden oft dahingehend angepasst, dass sie z. B. beim Schreiben mitgesprochen oder mit Requisiten gearbeitet haben, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Hand nehmen konnten. Vor jedem Seminar habe ich mit den Tagungshäusern alles soweit abgeklärt, dass auch sie sich, wenn nötig, auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden einstellen konnten. Mit einigen Tagungshäusern hatten wir schon vorher im Rahmen von DVBS-Seminaren Kontakt, andere habe ich neu entdeckt und für die Ehrenamtsakademie und den DVBS gewinnen können. Da ich selbst trotz meiner Blindheit offen und mobil bin, war es mir wichtig, Ehrenamtlichen etwas Neues zu zeigen.

Wie verlief die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen anderer Selbsthilfeorganisationen?

Dr. Kalka: Die Zusammenarbeit hat sich gut entwickelt. Nach einigen Probeseminaren mit Vereinsmitgliedern standen die Seminare später auch Ehrenamtlichen aus anderen Selbsthilfeorganisationen offen. Die Anzahl der Anmeldungen aus anderen Organisationen, wie zum Beispiel der PRO RETINA oder dem Blickpunkt Auge-Netzwerk, ist erfreulich gestiegen und war zuletzt doppelt so hoch wie die der DVBS-Mitglieder.

Sind in Zeiten sozialer Netzwerke persönliche Treffen für Ehrenamtliche noch notwendig?

Dr. Kalka: Auf jeden Fall! Auch wenn die Technik für uns hilfreich ist, sollten wir uns von ihr nicht abhängig machen und beispielsweise nur Telefonkonferenzen oder Gruppen-Chats machen. Als zusätzliche Medien sind sie allerdings nützlich und können etwa Präsenzschulungen gut ergänzen.

Welche Erfahrungen ziehen Sie persönlich aus Ihrer Arbeit?

Dr. Kalka: Für mich persönlich war es eine sehr interessante Berufserfahrung und ich mochte die Vielfalt an Tätigkeiten für die Ehrenamtsakademie sehr. Es hat mir sehr viel Freude bereitet, die Veranstaltungen zu organisieren und Kontakt zu vielen Menschen sowohl beim DVBS als auch außerhalb zu haben. Auch aus den Seminaren habe ich persönlich viel mitnehmen können.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Teilnehmenden an den verschiedenen Veranstaltungen für diese drei Jahre bedanken. Ich wünsche ihnen allen weiterhin viel Erfolg für ihr ehrenamtliches Engagement.

Haben Sie vielen Dank!

Die DVBS-Ehrenamtsakademie ist ein von der Aktion Mensch gefördertes Projekt, dessen dreijährige Laufzeit am 30. September 2019 zu Ende ging. Der DVBS freut sich, dass die Aktion Mensch zugestimmt hat, den Förderbetrag aufzustocken, so dass das Projekt mit leichten inhaltlichen Anpassungen ab November um zwölf Monate verlängert wird. So können und sollen im Sinne der inklusiven Bildungsarbeit künftig u.a. auch Menschen ohne Behinderung angesprochen werden, die in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit schwerbehinderten Menschen Kontakt haben, bislang aber keine oder wenig Erfahrungen im Umgang miteinander haben.

Für weitere Infos über diese zweite Phase der Ehrenamtsakademie wenden Sie sich in der DVBS-Geschäftsstelle an Marianne Preis-Dewey (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Christian Axnick (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Fotos: (1) Dr. Katarzyna Kalka. Foto: privat [Dr. Kalka hat lockige, schulterlange Haare und trägt eine dunkel getönte Brille.] (2) Coaching-Wochenende im August 2019 unter der Leitung von Ute Mölter im Rahmen der DVBS-Ehrenamtsakademie. Foto: DVBS [Die Teilnehmergruppe sitzt in einem großen Stuhlhalbkreis und wendet sich Ute Mölter zu, die in der Mitte steht.]

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Jochen Schäfer

Eine langjährige Ära geht zu Ende - Bezirk Hessen hat eine neue Vorsitzende

Unsere hessische Bezirksgruppe ohne Anette Bach als Vorsitzende - diese Vorstellung fällt vielen DVBS-Mitgliedern schwer. Denn Anette Bach leitete 27 Jahre lang den Bezirk und trat nun bei der Neuwahl am 12. Oktober 2019 nicht mehr an. Rund 50 Personen wohnten der Bezirksversammlung bei, die im Haus der Begegnung der St. Vincenz-Gemeinde in der Bahnhofstraße in Marburg stattfand, davon 42 stimmberechtigte Mitglieder. Nachdem Jürgen Bopp als Mitglied des Leitungsteams den Tätigkeitsbericht erstattet hatte, fanden die Nominierungen für die nächstjährige Vorstandswahl statt.

Danach gingen wir zur Neuwahl der Bezirksleitung über. Einzige Kandidatin für den Posten der Leiterin war Claudia Gerike aus Marburg, die in geheimer Abstimmung gewählt wurde. Für die Ämter der Beisitzenden wurden vier Kandidierende vorgeschlagen, von denen sich drei zur Kandidatur bereit erklärten und mit großer Mehrheit gewählt wurden. Dies sind: Jürgen Bopp aus Marburg, Christian Karges aus Wolfhagen sowie Kristina Quanz aus Kassel.

Nach der Wahl wurde dem alten Leitungsteam für seine Arbeit gedankt, insbesondere natürlich Anette Bach für ihre 27-jährige ehrenamtliche Tätigkeit an der Spitze der Bezirksgruppe Hessen. Das alte Leitungsteam überreichte ihr einen sogenannten "Hessenkorb", der kulinarische Spezialitäten aus verschiedenen Regionen Hessens enthielt, sowie eine CD, auf der fast alle, mit denen Anette Bach während der letzten Jahre in den unterschiedlich zusammengesetzten Leitungsteams gearbeitet hatte, ihren Dank zum Ausdruck brachten. Von Jochen Schäfer, dem "horus-Archivkopf", erhielt sie eine digitale Zusammenstellung ihrer sämtlichen Artikel sowie derjenigen, die aus der Bezirksgruppe Hessen seit 1992 in unserer Zeitschrift erschienen sind, auf einem Speicherstick.

Uwe Bruchmüller, Zweiter Vorsitzender des DVBS, überreichte Anette Bach zum Dank im Namen des DVBS-Vorstands eine Orchidee und brachte seine Anerkennung für ihr langjähriges Engagement zum Ausdruck. Zum Schluss würdigte der DVBS-Ehrenvorsitzende Dr. Otto Hauck, der von 1971 bis 1975 selbst die hessische Bezirksgruppe leitete, Anette Bach für ihre unermüdliche Arbeit und ihre zahlreichen Veranstaltungsideen, die sie stets mit viel Phantasie und Energie umgesetzt hat. Bis zum Ende dieses Jahres wird Anette Bach noch die neue Bezirksleitung bei der Durchführung der traditionellen Veranstaltungen, wie das Martinsgans-Essen am 10. November und die Weihnachtsfeier am 7. Dezember, unterstützen. Ab dem neuen Jahr wird die neue Bezirksleitung die Organisation komplett übernehmen.

Wir wünschen dem neuen Leitungsteam Hessen viel Erfolg für die nächsten drei Jahre und Anette Bach eine schöne Zeit in ihrem neuen Lebensabschnitt ohne Bezirksvorsitz.

Foto: Uwe Bruchmüller würdigt die Arbeit Anette Bachs. Foto: DVBS [Anette Bach mit einer weißen Orchidee, links neben ihr steht Uwe Bruchmüller, im Hintergrund Marianne Preis-Dewey.]

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Antje Juchim

Nachklang: Das Seminar der IG Ruhestand 2019

Das Seminar der Gruppe Ruhestand fand in diesem Jahr vom 28.9. bis zum 5.10. im Aura-Hotel in Saulgrub/Bayern statt. Über 40 Personen hatten sich angemeldet, so dass die Veranstaltung voll ausgebucht war. Ein gutes Drittel der Teilnehmer nahm dabei zum ersten Mal an einem Seminar der Interessengruppe teil.

Die "neue" Leitung mit Renate Heider-Braun und ihrem Team (Anette Bach, Dr. Eberhard Hahn und Klaus Sommer) hatte das Seminar unter das Motto "Aktiv im Ruhestand" gestellt. Und so verlief dann auch diese Woche: Sieben Tage voller interessanter Angebote, viel Freude, Spaß und dem Wunsch nach "mehr".

Die Leitlinien, an denen sich das Seminar orientierte, waren die "differenzierten Interessen" der Teilnehmer an geistigen und lebenspraktischen sowie an sportlichen Angeboten. Diese vielseitigen Ressourcen sollten belebt oder wieder geweckt werden. Der Seminarstil beruhte also nicht auf frontal verlaufenden Vorträgen, sondern vielmehr auf der Erarbeitung und Vermittlung der Kursangebote in kleineren Gruppen, in denen sich jeder mit seinen Fragen und Wünschen kreativ einbringen konnte.

Das Programm war dicht gedrängt, entsprechend den vielschichtigen Interessen der Teilnehmer. Ausgehend von abwechselnd stattfindenden, hochinteressanten musikalischen und literarischen Veranstaltungsreihen, fanden parallel dazu täglich vormittags zwei iPhone Kurse jeweils für "Neueinsteiger" und "Fortgeschrittene" statt. Nachmittags konnte flott getanzt werden - vom Boogie-Woogie bis hin zum langsamen Walzer. Ein begehrter zweitägiger Erste-Hilfe-Kurs, gefolgt von einem Spiele-Workshop mit adaptierten Spielen, rundeten das Programm ab. Bei all den kopflastigen Angeboten dankten wir Annelie Vogel (Seminarteilnehmerin und Physiotherapeutin) sehr für ihre in den Pausen - nach Bedarf - angebotenen sportlichen Lockerungsübungen.

Am Abend bevölkerten die Teilnehmer dann das Bierstüberl und die Eingangshalle mit ihren tiefen Sesseln zum gemütlichen "Klönschnack" oder/und zum Erfahrungsaustausch. Aber damit nicht genug: Wer immer noch Kondition hatte, konnte früh morgens zum Frühsport gehen (mit Annelie Vogel) und dann nach dem Frühstück für eine halbe Stunde zur musikalischen Einstimmung (mit Dr. Hahn), die uns den Tagesanfang verzauberte. Und schließlich konnten wir am frühen Abend der beliebten Märchenstunde von Frau Brunotte (Psychologin) zuhören, passend zum Tagesausklang.

Bis auf den Erste-Hilfe Kurs wurden alle Workshops von selbst sehbeeinträchtigten Referenten durchgeführt. Sie alle betonten dabei ausdrücklich das gute Gemeinschaftsgefühl und standen weit über die Workshop-Zeiten hinaus den Teilnehmern mit zusätzlichen Beratungs- und Kursangeboten unterstützend zur Seite.

Ein besonderer Dank gilt auch Herrn Bernd Tasler, der in seiner Funktion als Seminar-Assistent jede Veranstaltung im Blick hatte und bei jeder Umorganisation und Erweiterung die Ruhe behielt.

Abschließend muss noch die Mitgliederversammlung erwähnt werden.

Auf der in das Seminar eingebetteten Mitgliederversammlung der Gruppe Ruhestand wurde u.a. beschlossen, dass das Seminar und die Versammlung zukünftig separat stattfinden werden. Die Gruppe Ruhestand hat 268 Mitglieder, und es ist zu hoffen, dass eine Mitgliederversammlung an einem für alle erreichbaren Ort und zu einem geeigneten Zeitpunkt eine breitere Resonanz finden wird, als es in der bisherigen Form möglich war.

Die nächste Mitgliederversammlung der IG Ruhestand wird somit im Mai 2020 in Marburg im Rahmen der MV des DVBS stattfinden.

Und zu guter Letzt noch ein wichtiger Aufruf an alle, die sich als sogenannte "Frühruheständler" bisher von der IG Ruhestand nicht angesprochen gefühlt haben: Wir würden Sie sehr gern mit Ihren Interessen, Stärken und Bedürfnissen verstärkt in unsere Arbeit einbeziehen und dadurch unser Programm erweitern und beleben.

Ein herzliches Willkommen!

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Christian Axnick

DVBS-Seminare 2020

Folgende DVBS-Seminare sind bisher für das nächste Jahr geplant:

  • FG Musik - Seminar "Chorleitung und Capella" und Notennetzwerktagung: 4.-8. Februar in Wernigerode
  • FG Soziale Berufe und Psychologie: 20.-22. März in Bad Soden-Salmünster
  • IG Sehbehinderte: 2.-5. April
  • FG Wirtschaft - Gesprächsführung: 2.-5. Juli in Herrenberg-Gültstein
  • FG Wirtschaft - Biografisches Theater: 10.-13. September in Herrenberg-Gültstein
  • IG Ruhestand: 19.-26. September in Timmendorf

Bei Interesse melden Sie sich bei Christian Axnick unter der E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon: 06421 94888-28. Alle weiteren Informationen zu den DVBS-Seminaren finden Sie auf der DVBS-Webseite unter: dvbs-online.de

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Marianne Preis-Dewey

Save the Date: DVBS-Selbsthilfetage 2020 vom 21. bis 23. Mai 2020

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. So haben wir in der Geschäftsstelle schon lange mit den Vorbereitungen für die Selbsthilfetage begonnen, die im kommenden Mai wieder in Marburg stattfinden werden und an die sich - wie gewohnt - die Mitgliederversammlung anschließt.

Am Donnerstag, dem 21. Mai, starten wir wie üblich mit einem Stelldichein auf dem Campus der blista, wo man alte Bekanntschaften auffrischen und neue knüpfen kann.

Am Freitag, dem 22. Mai, werden wieder die Fach- und Interessengruppen tagen. Hier haben Sie Möglichkeit, mit anderen Interessierten fachliche und sonstige relevante Themen zu besprechen und mehr über die Arbeit der einzelnen Gruppen zu erfahren. Außerdem müssen etliche Leitungsteams neu gewählt werden, so zum Beispiel in der Fachgruppe Medien und der Interessengruppe Selbständige. Möchten Sie jemanden nominieren, oder haben Sie vielleicht sogar selbst Lust, für eine Position in einem Leitungsteam zu kandidieren und sich so aktiv in die Selbsthilfearbeit einzubringen? Die Fach- und Interessengruppen freuen sich in jedem Fall über Ihre Teilnahme!

Für den Freitagabend ist eine Revue im TTZ geplant, bei der sicher wieder heitere Stimmung herrschen wird. Am Samstag, dem 23. Mai, schließt sich die Mitgliederversammlung an, die im Bürgerhaus Marbach stattfinden wird. Nutzen Sie die Gelegenheit, um mehr über die aktuellen Aktivitäten und Schwerpunkte der Arbeit unseres Vereins zu erfahren und seine Zukunft mit zu gestalten, indem Sie Fragen stellen, Vorschläge machen und sich an den alle vier Jahre stattfindenden Vorstandswahlen beteiligen. Die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten ist bereits angelaufen, denn nur wer bis Mitte Februar 2020 von mindestens zwei Vereinsgruppierungen nominiert wurde, darf kandidieren. Wenn Sie auch auf die Nominierungen Einfluss nehmen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, an den Veranstaltungen der Bezirks- und Fach- bzw. Interessengruppen teilzunehmen, denen Sie angehören.

Merken Sie sich den Termin bitte vor, denn es werden wieder spannende und informative Tage, und wir würden uns freuen, Sie in Marburg begrüßen zu dürfen!

Die offizielle Einladung mit näheren Informationen zum Ablauf geht allen Mitgliedern des DVBS rechtzeitig zu. Falls Sie vorab Fragen haben sollten, wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle unter 06421 - 94888-0 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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Aus der blista

"Unser Vorstandsalltag ist so bunt wie die blista selbst"
- Interview mit Claus Duncker und Patrick Temmesfeld

Herr Duncker, stellen Sie uns doch bitte Ihren neuen Kollegen im blista-Vorstand, Patrick Temmesfeld, kurz vor.

CD: Patrick Temmesfeld ist ein alter Hase in der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik. Er ist sein gesamtes Berufsleben als qualifizierter Sonderpädagoge dort unterwegs. Er ist Langläufer. Langläufer zu sein heißt, dass man einen langen Atem hat und einem nicht so schnell die Puste ausgeht. Eigenschaften, die gerade für eine Tätigkeit im Bildungsbereich wichtig sind. Wir kennen uns seit über zwölf Jahren und ich habe auch schon in der früheren Funktion von Herrn Temmesfeld, als Einrichtungsleiter des bbs nürnberg, sehr gerne mit ihm zusammengearbeitet. Über die Fortsetzung dieser Zusammenarbeit - jetzt hier an der blista - freue ich mich sehr.

Welche Berührungspunkte hatten Sie in Ihrem bisherigen Berufsleben mit der blista, Herr Temmesfeld? Und was hat dann den Ausschlag gegeben, nach Marburg zu wechseln?

PT: Ich hatte von Beginn meines Berufslebens an Berührungspunkte mit der blista. Als Lehrer an der Johann-Peter-Schäfer-Schule in Friedberg war es für mich schon Alltag, dass Wege von Schülerinnen und Schülern nach Marburg führten. Daher kannte ich die blista und ihre Angebote schon früh. Über mein Steckenpferd, die EDV und IT, arbeitete ich schon damals in Friedberg eng mit Uli Kalina aus der Carl-Strehl-Schule zusammen. Später dann, als Geschäftsführer und Schulleiter des bbs nürnberg, habe ich viel über die blista in gemeinsamer Gremienarbeit erfahren und kennengelernt. Die blista ist für mich damit schon immer eine hochspannende Einrichtung gewesen. Daher habe ich diese Herausforderung sehr gerne angenommen, die Entwicklungen hier auf dem blistaCampus mitgestalten zu dürfen.

Wie waren Ihre ersten Wochen?

PT: Die ersten Wochen waren recht ruhig, weil ich mitten in den hessischen Schulferien angefangen habe. Das war sehr gut, weil ich so nach und nach die Aufgaben, Personen und einzelnen Bereiche an der blista besuchen und in Ruhe kennenlernen konnte. Nun im regulären Betrieb geht das Kennenlernen dieser komplexen Einrichtung weiter; jetzt kommen viele Termine, Gespräche, Planungen und Austausch dazu.

Wie würden Sie ihren Vorstandskollegen Claus Duncker jemandem beschreiben, der ihn nicht kennt?

PT: Claus Duncker ist dynamisch. Er ist schnell im Kopf und im Handeln. Claus Duncker ist jemand, der für die blista lebt und die Herausforderungen, die damit zusammenhängen, liebt und braucht. Er ist direkt, kritik- und lernfähig, was die Zusammenarbeit mit ihm für mich spannend und bereichernd macht.

Wie ist Ihre Arbeitsaufteilung an der blista und wie sieht konkret Ihre Zusammenarbeit aus?

CD: Beide blista-Vorstände leiten gleichermaßen verantwortlich die Geschäfte. Klar ist aber auch, dass wir Arbeitsbereiche aufgeteilt haben. Jeder von uns beiden hat die Verantwortung für bestimmte Teilbereiche der blista. Verantwortung bedeutet, dass wir für die inhaltliche Koordination mit den jeweiligen Ressortleitern zuständig sind. Patrick Temmesfeld verantwortet beispielsweise die schulischen, pädagogischen und berufsorientierten Bereiche der blista. Also die "Carl-Strehl-Schule", den Internatsbereich und das Ressort "Teilhabe und berufliche Bildung". In meinem Verantwortungsbereich liegen die Montessori-Schule, die Rehabilitationseinrichtung (RES), der mediale Bereich und die Verwaltung.

PT: Die Aufteilung, die Claus Duncker genannt hat, passt gut zu den Schwerpunkten meiner bisherigen Arbeit. Zudem bin ich auch für die Stabstelle "Öffentlichkeitsarbeit" der verantwortliche Vorstand.

Beschreiben Sie doch mal einen klassischen Arbeitstag als blista-Vorstand.

CD: Ein klassischer Arbeitstag würde ungefähr so beginnen. Ich komme in mein Büro und will eigentlich einen wichtigen Brief schreiben. Ich öffne das Textdokument und... - das war's dann erstmal. In der Zwischenzeit passiert so viel, dass abends manchmal nur die Anrede auf dem Bildschirm auftaucht. Von Personal- oder Budgetfragen über Öffentlichkeitsanfragen bis hin zu internen und externen Sitzungen. Der Alltag ist bunt und unvorhersehbar. Ich verfahre oft nach der Devise: Löse viele kleine Probleme, dann bekommst du keine großen Probleme.

PT: Man hat zwar seine tägliche Agenda, aber oft ist es so, dass man morgens in der Tat nicht weiß, was alles so zusätzlich auf einen zukommen wird. Der Vorstandsalltag ist daher so bunt und vielfältig wie die blista.

CD: Die blista ist gut vernetzt. Aufgrund der hochwertigen Arbeit, die wir als blista leisten, sind wir als Partner in vielen Gremien sehr gefragt. Das ist der Grund, weshalb ich qua Amt in zwölf Vorständen oder Aufsichtsräten sitze, von denen ich jetzt gerne einige an Patrick Temmesfeld abgebe. Neben diesen externen Terminen kommen natürlich auch noch Repräsentationstermine dazu. Vermutlich wird sich das zukünftig erhöhen, da die blista jetzt - mit ihren Montessori-Angeboten, Kinderhaus und Schule, - ja auch verstärkt als lokaler Bildungsträger in Marburg in Erscheinung tritt.

Herr Duncker, in den letzten Jahren hat sich die blista ziemlich verändert und viele neue Projekte auf den Weg gebracht. Was sind dabei für Sie die bemerkenswertesten Entwicklungen?

CD: Dass wir massiv daran gearbeitet haben, dass Inklusion mehr als nur ein guter schulischer Abschluss bedeutet. Inklusion kann nur dann funktionieren, wenn es gelingt, dass Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung ihren Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Dieser Prozess ist noch lange nicht abgeschlossen. Neue Arbeitsfelder zu identifizieren und Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung dabei zu unterstützen, die Herausforderungen der Arbeitswelt zu meistern.

Ein weiterer Punkt ist, dass wir in den letzten Jahren die Barrierefreiheit im umfassenden Sinne viel stärker in den Vordergrund unserer Arbeit gerückt haben. Bei der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung sind wir mit unseren barrierefreien Lösungen, ob im öffentlichen Raum, im IT-Bereich oder bei der medialen Versorgung, mit riesigen Schritten vorangekommen. Wir produzieren mittlerweile weit mehr als das reine, klassische Punktschriftbuch, sondern haben uns den medialen Trends angepasst und so die gesellschaftliche Teilhabemöglichkeit erweitert.

Als einen weiteren elementaren Punkt sehe ich die Herausforderung, ein schulisches Angebot mit dem klaren Schwerpunkt auf Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung zu etablieren, das im inklusiven Kontext sehende Menschen jeglichen Alters mit einbezieht.

Und wie werden Sie diesen eingeschlagenen Weg fortsetzen?

CD: Wenn man die blista mit einem großen Tanker vergleicht, dann kann man sagen: Der Tanker ist jetzt auf Kurs. Jeder weiß, welche Richtung die blista nimmt. Jetzt müssen wir nur aufpassen, dass wir keinen Eisberg, keine Hindernisse übersehen, damit wir unsere Ziele auch erreichen.

Was sind Ihrer Meinung nach die größten Herausforderungen der nächsten Jahre?

CD: Wie sich das Bundesteilhabegesetz in der konkreten Ausgestaltung auswirken wird, wird sicher nicht nur für uns eine Herausforderung. Zentral für unsere weitere erfolgreiche Arbeit und unsere Angebote ist, dass wir genügend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden oder qualifizieren. In vielen Abteilungen stehen Generationswechsel unmittelbar bevor.

PT: Es geht auch darum, neue Angebote zu entwickeln und alte, bisherige Angebote zu überprüfen und auch zu beenden, wenn sie den aktuellen Anforderungen und Bedarfen nicht mehr entsprechen. Stichwort "Digitalisierung der Arbeitswelt". Die Personen, für die sich die blista einsetzt, verändern sich. Dem müssen wir Rechnung tragen und unsere Angebote erweitern oder neue Angebote aufsetzen.

Wichtig auch, das Zusammenleben auf dem blistaCampus so zu gestalten, dass sich jeder Personenkreis, ob sehend, blind oder sehbehindert, aufgehoben, eingebunden und wohl fühlt. Diesen, in der bildungspolitischen Landschaft einmaligen, begonnenen Prozess, den blistaCampus zu einem inklusiven Ort zu machen, erfolgreich fortzusetzen.

Werfen wir einen Blick ins nächste Jahr. Vom 3. bis zum 7. August findet auf dem blistaCampus der VBS-Kongress statt: Was können die Besucher erwarten und wie wird sich die blista dort präsentieren?

PT: Die blista wird sich als großartiger Gastgeber präsentieren und sich um ihre Gäste kümmern und neugierig machen auf das, was hier tagtäglich geleistet wird. Wir erwarten einen bunten Kongress mit bis zu 800 Teilnehmenden, die zu den brennenden und entscheidenden Fragen der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik in Austausch treten und Impulse für die zukünftige Arbeit setzen.

CD: Für die blista-Kolleginnen und -Kollegen ist es eine Chance, mal in "andere Kochtöpfe" hineinzublicken und Anregungen für den eigenen Berufsalltag zu gewinnen.

Welche Schlagzeilen würden Sie gerne in zehn Jahren über die blista lesen?

CD: Die gleichen Schlagzeilen wie heute. Nämlich, dass wir eine innovative Einrichtung sind, die im Interesse der ihr anvertrauten Menschen versucht, das Optimum rauszuholen.

PT: "So geht es! 600 Schülerinnen und Schüler mit und ohne Sehbeeinträchtigung leben und lernen auf dem blistaCampus."

Herzlichen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Thorsten Büchner.

Foto: Patrick Temmesfeld und Claus Duncker. Foto: blista [Beide Männer lächeln freundlich. Sie tragen dunkle Jacketts und Hemden mit offenem Kragenknopf. Im Hintergrund sind ein blista-Gebäude und das Marburger Schloss zu sehen.]

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Woche des Sehens 2019: ZDF zeigt zwei Dokumentationen über die blista

In zwei Fernsehbeiträgen berichtet das ZDF zur bundesweiten "Woche des Sehens" über die lebendige Atmosphäre und das inklusive Miteinander auf dem blistaCampus.

Das ZDF-Servicemagazin "Volle Kanne" begleitete den Schulalltag der inklusiven Klasse 6a. Wie funktioniert inklusiver Sportunterricht? Wie begeben sich blinde, sehbehinderte und sehende Kinder gemeinsam auf die Spuren des eigenen ökologischen Fußabdrucks?

"Es freut mich sehr, dass sich das 'Volle Kanne'-Team beim Thema Inklusion für die blista entschieden hat. Gerade im gemeinsamen Sportunterricht wird deutlich, wie wir an der blista arbeiten und wie viel Spaß alle Beteiligten, ob sehend, sehbehindert oder blind, haben", sagt blista-Direktor Claus Duncker.

Am Tag des weißen Stocks, am Dienstag, dem 15.10., sendete der KiKa (Kinderkanal) in seiner Nachrichtensendung "LOGO!" ab 19:50 Uhr einen weiteren Beitrag, der mit tatkräftiger Unterstützung von vier blista-Schülerinnen und Schülern entstanden ist. Der Prototyp eines virtuellen Blindenlangstocks, eine spannende Erfindung aus der Uni Bochum, wird gemeinsam mit den Entwicklern auf seine Alltagstauglichkeit überprüft. Voller Neugier und Experimentierfreude gehen die vier Blistaner zur Sache.

" 'Nach vorne schauen', das Motto der diesjährigen Woche des Sehens, zeigt, wie wichtig der Austausch mit Wissenschaft und Forschung für mehr und bessere Inklusion von Menschen mit visuellen Einschränkungen ist. Toll, dass das ZDF dieses Thema zusammen mit den blista-Schülerinnen und Schülern aufgreift", freut sich Patrick Temmesfeld, seit Anfang August stellvertretender Direktor der blista, über die Ausstrahlung.

Die Direktlinks zu den Beiträgen in der ZDF-Mediathek finden sich unter www.blista.de.

Foto: Ein Schüler testet den virtuellen Langstock. Foto: blista [Ein Junge steht vor einem Baumstamm. Er hat den Kopf etwas geneigt und trägt Kopfhörer. Er hält mit beiden Händen ein blaues Gerät, das einer Taschenlampe mit Glühbirne gleicht. Eine Frau hält ihre linke Hand auf seine Schulter und trägt in ihrer rechten Hand einen gefalteten traditionellen Blindenstock.]

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Zeichen für die Stadt Marburg gesetzt
- Sportfreunde Blau-Gelb blista Marburg erneut Deutscher Meister im Blindenfußball

Ehrung durch Stadträtin Kirsten Dinnebier

"Wir sind stolz, dass wir Sie bei uns haben", betonte Stadträtin Kirsten Dinnebier beim Empfang der erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler Mitte Oktober im Historischen Saal des Marburger Rathauses. Auch Kreisfußballwart Peter Schmidt, Oberbürgermeister a.D. Egon Vaupel, der Leiter des Fachdienstes Sport, Björn Backes, sowie der Sportkreisvorsitzende Jürgen Hertlein hatten es sich nicht nehmen lassen, persönlich zu gratulieren.

"Zum 5. Mal haben Sie sich in einem nervenaufreibenden Finale gegen starke Gegner durchgesetzt und den Titel des Deutschen Meisters gesichert. Sie haben damit zugleich für den Blindenfußball geworben und ein Zeichen für die Stadt Marburg gesetzt", unterstrich Kreisfußballwart Schmidt. Mit einem "Herzlichen Dank!" überreichte er dem Team um den Meistertrainer Manfred Duensing die einschlägig sportlichen Geschenke: einen Gutschein für einen Klingelball der Wahl und einen Trophäen-Fußball zum Sammeln der Unterschriften.

"Die Deutsche Meisterschaft steht unserer Stadt besonders gut", freute sich Egon Vaupel und schilderte den Gästen, wie im Direktkontakt mit Teammitglied Niclas Schubert je nach Spielstand und Spannung die Kurznachrichten von einem zum anderen flogen - oder auch für lange Minuten völlig ausblieben. Ein bisschen leidgetan habe ihm der Final-Gegner St. Pauli allerdings, denn der Mannschaft gebühre höchster Respekt für die "Klasse Saison".

Abschließend zeichnete Stadträtin Dinnebier die Spielerinnen und Spieler sowie das unterstützende Team mit der Marburger Sportplakette in Silber und einer taktil lesbaren Urkunde aus.

Der erfolgreiche Trainer der SF BG blista Marburg, Manfred Duensing, richtete sich in seiner Dankesrede an alle Beteiligten, namentlich an Sport-Professor Ralf Benecke und Dr. Renate Leithäuser für die tolle fachliche Unterstützung, an Peter Gößmann, den "Vater des Blindenfußballs in Marburg" und an die engagierten Vorstände der blista, Claus Duncker und Patrick Temmesfeld. Die Sportförderung durch die blista habe einen riesigen Anteil an den sensationellen Erfolgen der Mannschaft. Zuletzt aber lobte er die hellseherische Gabe des Fachdienstleiters Björn Backes: Im diesjährigen Sportkalender des Fachdienstes prangte im Gewinnermonat August bereits ein Foto mit der Überschrift: "Blindenfußball: Deutscher Meister". Nur das abschließende Fragezeichen habe ein Quäntchen Zuversicht missen lassen.

Foto: Die Deutschen Meister im Blindenfußball erhielten beim offiziellen Empfang im Marburger Rathaus viele Glückwünsche. Foto: blista [Gruppenfoto der glücklichen Sportler mit Lokalpolitikern und Förderern. Die Sportler tragen blaue T-Shirts mit der Aufschrift "Finale Saarbrücken".]

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Goalball-EM: In Rostock holen Deutschlands Goalballer den ersten EM-Titel in der Geschichte

Damen gewinnen mit Bronze die erste Medaille seit 14 Jahren

Das Märchen ist perfekt, der Traum in Erfüllung gegangen: Deutschlands Goalballer sind bei der Heim-EM in Rostock erstmals in der Geschichte Europameister geworden. Vor 2000 Zuschauern feierte die Mannschaft von Cheftrainer Johannes Günther durch einen 6:2-Sieg im Finale gegen die Ukraine die Goldmedaille.

Auch die deutschen Damen jubelten: Sie gewannen im Spiel um Platz 3 sensationell Bronze. Noch nie zuvor hat es im Goalball eine stimmungsvollere und professionellere EM gegeben als in Rostock. "Wir wollten die beste Europameisterschaft aller Zeiten auf die Beine stellen. Dieses Ziel haben wir erreicht", sagte Nationalspieler Reno Tiede, der bis zum Sommer auch Organisationsleiter der EM in seiner Heimatstadt war.

Die Rostocker Stadthalle kochte bereits vor dem Anpfiff, nach der Schlusssirene brachen dann alle Dämme. Deutschlands Goalballer hüpften euphorisch über das Spielfeld, die 2000 Zuschauer auf den Rängen feierten die frischgebackenen Europameister lautstark. "Das war richtig geil. Alle waren auf unserer Seite und haben uns angefeuert, das war der Hammer", betonte blista-Alumni Reno Tiede und fügte hinzu: "Es ist ein unvergessliches Erlebnis, als Athlet in der eigenen Stadt Europameister zu werden." Stabil in der Defensive und mit gefährlichen Aktionen in der Offensive nahm Deutschland das Heft in die Hand. Auf das Konto von blista-Alumni Oliver Hörauf gingen vier Tore, das Geburtstagskind des Tages, der Vorsitzende der SSG blista Marburg, Michael Feistle, traf zweimal.

Die deutschen Damen haben bei der Heim-EM begeistert und nach tollen Auftritten verdient Bronze gewonnen. Die deutsche Topscorerin, die 24-jährige Hamburgerin Charlotte Hartz, spielt als ehemalige blista-Schülerin wie auch ihre Teamkolleginnen für die SSG blista Marburg.

"Wir gratulieren zu dem tollen Erfolg! Beide Teams haben dem Druck standgehalten und auch die schwierigen Phasen im Spielverlauf mit Bravour gemeistert. Gefreut hat mich gleichzeitig die großartige Anerkennung durch die vielen Zuschauer vor Ort und durch die breite Berichterstattung in Rundfunk und Fernsehen", zeigt sich blista-Direktor Claus Duncker begeistert.

Sportförderung wird an der blista großgeschrieben

Während der Schulsport an der Carl-Strehl-Schule und die sportlichen Freizeit-AGs besonders vielfältige Möglichkeiten eröffnen, sich die Bewegungs- und Sportwelt zu erschließen, bietet der blistaCampus auch leistungsinteressierten jungen Leuten tolle Chancen. Denn Leistungssport an der blista bedeutet gezielte Talentförderung: Hier befinden sich ein paralympischer Trainingsstützpunkt für Goalball sowie die Landesleistungsstützpunkte für Judo und Blindenfußball. Seit dem Schuljahr 2019/2020 verfügt die blista zudem über eine "Lehrertrainer-Stelle" für den Para-Leistungssport. Das ist derzeit wohl einzigartig im gesamten Bundesgebiet und stellt für sportliche Kinder und Jugendliche eine besondere Chance dar. Die SSG blista Marburg, im Februar 1970 von Schülern der Carl-Strehl-Schule gegründet, ist ein rund 120 Mitglieder starker, selbstverwalteter Verein und hat Marburg als Landesleistungsstützpunkt für Judo und Blindenfußball sowie als paralympischen Stützpunkt für Goalball etabliert. Des Weiteren umfasst das Angebot Leichtathletik, Rehasport, Schwimmen, Showdown und Torball. Seit der Gründung gewannen die Sportler der SSG bei über 200 Paralympics, Welt- und Europameisterschaften rund 140 Medaillen.

Den Imagefilm "Goalball Marburg" der SSG blista Marburg findet man im YouTube-Kanal der blista: www.blista.de > beliebte Seiten.

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Bücher

Jochen Schäfer

Blinden-Krimi unter der Augenbinde
- Schweizer Autorin las vor gebanntem Publikum in der blista-Aula

Gut besucht war die blista-Aula Am Schlag 2, als am 16. September 2019 die Schweizer Krimi-Autorin Christine Brand aus ihrem neuesten Fall las. Er trägt den Titel "Blind" und ist der fünfte Band, in dem die Journalistin Milla Nova ermittelt, zugleich der erste mit einer blinden Hauptperson.

Die Veranstaltung fand im Rahmen des diesjährigen "Marburger Krimifestivals" statt und wurde vom Soroptimist International Club organisiert, einem Club von "helfenden Schwestern" zur Unterstützung sozialer Projekte. Kooperationspartner und Gastgeber war die blista. Thorsten Büchner moderierte die Lesung, außerdem begrüßte Alexandra Klusmann von den "Soroptimistinnen" das Publikum. Da es sich ja um einen Blinden-Krimi handelte, bekamen die sehenden und sehbehinderten Zuhörer von der Autorin eine Augenbinde, die sie während der Lesung trugen.

Die Geschichte spielt in der Schweiz und handelt von dem blinden Nathaniel, der während eines Telefongesprächs einen Schrei hört. Plötzlich bricht die Verbindung ab und er befürchtet, dass der Frau, mit der er eben noch über eine App verbunden war, etwas zugestoßen ist. Diese erste Szene bot die Autorin in Form eines Hörspiels dar.

Danach gab sie Einblicke in ihr Schreiben. "Ich klaue die Realität", sagte sie, denn viele der handelnden Personen gibt es im wahren Leben unter anderen Namen. Die Journalistin Milla Nova zum Beispiel ist quasi ein Rückblick auf Christine Brands eigenes Leben, da sie früher selbst für die Medien arbeitete, bevor sie Krimis schrieb. Auch der blinde Nathaniel heißt in Wirklichkeit Silvan, und mit ihm hatte die Autorin eine prägende Begegnung.

Doch zurück zu Nathaniel. Abgesehen von seinem Vornamen ist er ein moderner Blinder. Er hat einen sprechenden Wecker, ein Smartphone, einen Führhund und ist mode- und selbstbewusst, er weiß, was er will. Da er davon ausgeht, dass der Frau am Telefon (Carole Stein) etwas Schlimmes passiert ist, bittet er seine Freundin Milla Nova, die Ermittlungen aufzunehmen, da sie für ihren Spürsinn bekannt ist und außerdem eine Beziehung mit dem Polizisten Sandro Bandini hat, der sogleich in den Fall involviert wird.

Anhand einiger Szenen wird das Verhältnis zwischen Sehenden und dem Blinden deutlich, wenn er zum Beispiel Frauen in seiner Umgebung fragt, welche Haarfarbe sie haben, da für ihn blonde Haare ein Symbol der Schönheit sind. Über diesen Sinn für "blinde Schönheit" sind seine Mitmenschen ziemlich verwundert.

Der Polizist Sandro wird beauftragt, bei Carole Stein anzurufen und sich nach ihrem Wohlbefinden zu erkundigen. Sie sagt ihm, es ginge ihr gut, und sie habe nur deshalb so geschrien, weil sie gerade vom Einkaufen zurückgekommen sei, eine schwere Tasche geschleppt habe und dabei gestolpert sei. An diese Version will Nathaniel nicht so recht glauben und fragt seine Bekannte Veronika, die wesentlich älter ist als er, ob sie nicht für ihn stolpern könne, damit er hört, ob es genau so klingt wie bei Carole am Telefon. "Ich soll für Dich stürzen?", fragt sie. Nachdem er verneint, stolpert sie über die Treppe. Zunächst glaubt er, dass alles in Ordnung sei - aber dann wird es still. Was ist geschehen? Diese Frage hat die Autorin am Ende ihrer Lesung nicht beantwortet, und auch wir wollen es nicht tun, denn schließlich soll dieser Artikel ja ein "Appetithäppchen" der Lektüre sein.

Den Krimi gibt es in mehreren Versionen: als Hörbuch (siehe http://katalog.blista.de bzw. www.medibus.info), in Schwarzschrift in der Dokumentation des Blinden- und Sehbehindertenwesens (Anfragen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und bald auch in Punktschrift in der Emil-Krückmann-Bibliothek. Bei der Lesung wurde eine Blindenschriftversion gezeigt, um deutlich zu machen, wie umfangreich ein solcher Krimi in Braille ist (5 Bände), präsentiert aus dem Privatbestand "eines eifrigen Krimilesers", wie Thorsten Büchner erläuterte.

Ein herzliches Dankeschön an die Organisatoren des Abends und insbesondere an Christine Brand für ihre Lesung.

Foto: Christine Brand (6. v. r.) und ihr Buch samt Audio- und Brailleausgabe im Kreis der VeranstalterInnen. Foto: blista [Gruppenfoto hinter dem Büchertisch, auf dem auch die Hör-CD und Brailleausgabe liegen.]

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Thorsten Büchner

Buchtipps aus der Braille-Druckerei

Michael Nast: Generation Beziehungsunfähig

Edel Books, Hamburg, 2016 Bestellnummer: 4844, 2 Bände, KR, 43 Euro (in Papier und für Braillezeile erhältlich)

In seinem neuen Buch "Generation Beziehungsunfähig" bringt Nast die Dinge auf den Punkt und beschreibt unvergleichlich charmant die Stimmung seiner Generation: Weshalb wir uns gegenseitig als beziehungsunfähig bezeichnen, wie Tinder unsere Partnersuche verändert und warum wir uns immer wieder selbst in den Mittelpunkt stellen, ohne Rücksicht auf Verluste. "Generation Beziehungsunfähig" hält uns einen Spiegel vor ohne zu urteilen, sondern ermutigt zur Selbstreflexion.

Harry Rowohlt: Und tschüs. Nicht weggeschmissene Briefe III

Kein und Aber, Zürich, 2016 Bestellnummer: 4872, 2 Bände, KR, 43 Euro (in Papier und für Braillezeile erhältlich)

Harry Rowohlt - Autor, Übersetzer und Vortragskünstler - hatte vor allem eines: Haltung. Freunden begegnete er mit diebischem Vergnügen an der gelungenen Formulierung, die Kritik der Gegner parierte er mit unvergleichlicher Wonne. Er nahm das Blatt vom Mund und steckte es direkt in seine Schreibmaschine; seine Briefe gelten als Meisterstücke einer vernachlässigten Kunst.

Vendela Vida: Des Tauchers leere Kleider

Aufbau-Verlag, Berlin, 2016 Bestellnummer: 4850, 2 Bände, KR, 43 Euro (in Papier und für Braillezeile erhältlich)

Eine Frau auf der Flucht vor großen privaten Problemen. Aber auch bei ihrer Reise nach Marokko begegnet sie Widrigkeiten.

Sarah Wagenknecht: Reichtum ohne Gier. Wie wir uns vor dem Kapitalismus retten

Campus Verlag, Frankfurt/Main, 2016 Bestellnummer: 4861, 3 Bände, KR, 72,30 Euro (in Papier und für Braillezeile erhältlich)

Mit ihrem Buch eröffnet Wagenknecht eine politische Diskussion über neue Eigentumsformen und die vergessenen Ideale der Aufklärung. Sie legt eine scharfsinnige Analyse der bestehenden Wirtschaftsordnung vor und zeigt Schritte in ein demokratisch gestaltetes Gemeinwesen, das niemandem mehr erlaubt, sich zulasten anderer zu bereichern.

Ihre Bestellungen richten sie bitte an

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
Telefon: 06421 6060
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder über unseren barrierefreien online-Katalog
unter https://katalog.blista.de

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Thorsten Büchner

Hörbuchtipps aus der blista

Petra Pinzler/Günther Wessel: Vier fürs Klima. Wie unsere Familie versucht C02-neutral zu leben

Droemer, München, 2018 Bestellnummer: 861511 Laufzeit: 10 Std. 08 Min.

Das Ehepaar Pinzler-Wessel, beide erfahrene Journalisten, versucht über ein Jahr hinweg möglichst CO2-neutral zu leben. Ein ambitioniertes Vorhaben bei zwei heranwachsenden Kindern und den gewohnten Konsumansprüchen. In diesem Buch berichten sie von Monat zu Monat von ihren Erfahrungen, ihren Diskussionen, den kleinen Triumphen und Niederlagen.

Andreas Kollender: Libertys Lächeln

Pendragon-Verlag, Bielefeld, 2019 Bestellnummer: 870121 Laufzeit: 8 Std. 16 Min.

Andreas Kollender hat mit "Libertys Lächeln" einen packenden Roman über das Leben von Carl Schurz (1829-1906) geschrieben. Schurz schmiedet mit Präsident Lincoln Pläne, die verwüsteten Südstaaten zu befrieden, er hilft seiner Frau bei der Arbeit im Kindergarten und redet in seinen späten Jahren mit Mark Twain nachts bei einem Glas Whisky über Liebe, Tod, Freiheit und Ideale.

Franziska Schreiber: Inside AfD. Der Bericht einer Aussteigerin

Europa-Verlag, München, 2018 Bestellnummer: 870601 Laufzeit: 8 Std. 05 Min.

Die heute 27-jährige Franziska Schreiber trat 2013 in die AfD ein und saß 2017 noch im Bundesvorstand der Jungen Alternative. Eine Woche vor der Bundestagswahl 2017 trat sie aus der Partei aus und klärte die Wähler über den Rechtsruck und den immer radikaler werdenden Flügel um Björn Höcke auf. Ihr Insiderbericht aus der Zeit als Pressereferentin beschreibt detailliert die Art und Weise, wie die AfD Nachrichten gezielt verfälscht, manipuliert und für ihre Zwecke einsetzt. Den langsamen, unaufhaltsamen Rechtsruck innerhalb der Partei verdeutlicht sie sehr eindrücklich.

Archil Kikodze: Der Südelefant

Ullstein, Berlin, 2018 Bestellnummer: 859961 Laufzeit: 10 Std. 22 Min.

Der Ich-Erzähler überlässt für einen Tag einem Jugendfreund seine Wohnung und streift in dieser Zeit durch die Straßen, Parks und Cafés seiner Heimatstadt Tiflis. Dabei beschreibt er nicht nur genau beobachtend die Gegenwart, sondern reflektiert assoziativ sein Leben mit seinen Brüchen, seine nicht erfüllten beruflichen Träume, seine Erfahrungen auf Reisen ins Ausland, seine meist gescheiterten Beziehungen und die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte.

Ihr Kontakt zur DBH

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Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB)

Die neuen Kalender für 2020 sind da!

Kalender begleiten durch das Jahr und helfen, Beruf und Freizeit, wie zum Beispiel Geburtstagstermine, Familienausflüge oder Arzttermine, zu organisieren. Die DZB bietet allen Interessierten eine breite Auswahl an Kalendern für das Jahr 2020. Neu im Kalender-Sortiment ist ein Abreißkalender in Brailleschrift und MAXI-Druck mit Informationen zu 365 Tagen im Jahr und Zitaten bzw. Sprüchen. Die handlichen Taschenkalender mit Monats- und Wochenkalendarium gibt es in den Editionsformen Vollschrift, Kurzschrift und MAXI-Druck. Diese sind nun auch in einem Kunstledereinband käuflich zu erwerben. Der Tischkalender in MAXI-Druck hält genügend Platz für eigene Notizen bereit. Und der beliebte Reliefkalender für 2020 zeigt die Blüten bienenfreundlicher Stauden, Kräuter und Sträucher.

Weitere Informationen unter: www.dzb.de (Verkauf/Kalender)

Bestellungen bitte telefonisch unter 0341 7113119 und per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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Panorama

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Dritter Bericht zum Leben mit Beeinträchtigung in Deutschland

Drei der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats wurden dank Vorschlag des Deutschen Behindertenrats ernannt.

Bundesminister Hubertus Heil hat den Wissenschaftlichen Beirat für den Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen einberufen.

Die Bundesregierung erstellt unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) alle vier Jahre einen Bericht über die Lage von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland. Damit wird die im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§ 88 SGB IX) und Artikel 31 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgelegte Berichtspflicht erfüllt.

Bundesminister Hubertus Heil führte dazu aus: "Der Bericht wird aufzeigen, wie Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland leben, wie es um ihre Teilhabechancen in einzelnen Lebensbereichen bestellt ist und wo es noch Barrieren abzubauen gilt. Ich gehe davon aus, dass der Wissenschaftliche Beirat daraus Handlungsbedarfe identifiziert und Erwartungen an die Politik formuliert. Das hilft bei der Entwicklung von staatlichen Maßnahmen weiter."

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel ergänzte: "Wenn es um Politik für Menschen mit Behinderungen geht, ist ihre Beteiligung unabdingbar. Deswegen begrüße ich es sehr, dass das BMAS mit einer umfassenden Repräsentativbefragung die Sicht der Menschen mit Beeinträchtigungen in den Teilhabebericht einfließen lässt. Ich bin auf die ersten Ergebnisse der Befragung gespannt, die bereits in den dritten Bericht Eingang finden werden."

Renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen und begleiten die Erstellung des Teilhabeberichts und erarbeiten eigene Stellungnahmen. Diese werden Einblick in aktuelle, wissenschaftliche, behinderungsspezifische Diskurse geben und Erwartungen an die Inklusionspolitik im Bund formulieren.

Das Prognos Institut wird die Datenanalyse für den Dritten Teilhabebericht vornehmen.

In den Wissenschaftlichen Beirat des Dritten Teilhabeberichts wurden zehn Vertreterinnen und Vertreter verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen berufen, drei von ihnen sind auf Vorschlag des Deutschen Behindertenrats ernannt worden:

  • Dr. Heinz Willi Bach, Hochschule der BA
  • Prof. Dr. Iris Beck, Universität Hamburg
  • Prof. Dr. Martina Brandt, Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Hans Förstl, Technische Universität München
  • Prof. Dr. Swantje Köbsell, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
  • Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen
  • Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht
  • Prof. Dr. Mathilde Niehaus, Universität zu Köln
  • Dr. Volker Sieger, Bundesfachstelle Barrierefreiheit
  • Prof. Dr. Elisabeth Wacker, Technische Universität München (Vorsitz)

Der zweite Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen mit Stand von Dezember 2016 ist online verfügbar unter www.bmas.de. Außerdem liegen eine gedruckte Fassung (Best.-Nr.: A 125-16) und eine DAISY-Hörversion (Best.-Nr.: C 125-16/1) vor, die kostenlos bestellt werden können, und zwar per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 030 182722721.

Foto: v.l.n.r.: Jürgen Dusel (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen), Prof. Dr. Elisabeth Wacker, Bundesminister Hubertus Heil, Dr. Volker Sieger, Prof. Dr. Hans Förstl und Dr. Heinz Willi Bach. Foto: BMAS [Gruppenfoto]

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Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung

Studieren mit Beeinträchtigung: Arbeitshilfe für die Beratung erschienen

Im Auftrag der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) hat Dr. Maike Gattermann-Kasper eine Arbeitshilfe zu "Nachteilsausgleichen für Studierende mit Beeinträchtigungen" erarbeitet. Die Arbeitshilfe richtet sich vor allem an Beauftragte sowie Beraterinnen und Berater für Studierende mit Behinderungen. Sie liefert Basisinformationen zum Instrument des Nachteilsausgleichs. Der Fokus liegt auf der Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen. Neben rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Maßnahmen und Verfahren des Nachteilsausgleichs werden Empfehlungen für die Gestaltung von Satzungen, Prozessen oder Beratungsgesprächen gegeben. Darüber hinaus skizziert die Arbeitshilfe, wie Studien- und Prüfungsleistungen von vornherein barrierefrei(er) gestaltet werden können.

Die Arbeitshilfe liegt nur in PDF vor und steht zum Download bereit unter: www.studentenwerke.de

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Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung

Deutscher Bundestag: Nachteilsausgleiche im internationalen Vergleich

Das Thema "Nachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen" beschäftigt auch den Deutschen Bundestag. "Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden", betonen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in der Dokumentation einer Umfrage, mit der sie in 12 europäischen Staaten nach dem rechtlichen, organisatorischen und technischen Umgang mit Studierenden mit Beeinträchtigungen fragten. Die Umfrage wurde im Frühjahr 2019 abgeschlossen und ist online zugänglich unter: www.bundestag.de

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Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.

"Einfach (was) bewegen": bezev und Eurodesk starten Kampagne für inklusiven Freiwilligendienst

Pünktlich zum Start der Bewerbungsphasen vieler Freiwilligendienste hat die Essener Organisation bezev (Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.) gemeinsam mit Eurodesk Deutschland die Kampagne "Einfach (was) bewegen" gestartet. Ziel der Kampagne ist es, junge Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts zu informieren und sie einzuladen, einen Freiwilligendienst im Ausland zu machen. "Denn das ist", wie Steffi, eine junge Freiwillige mit Glasknochen in Ghana sagt, "das einzige, was einem den Horizont wirklich erweitern lässt und Perspektiven ermöglicht, die man zu Hause einfach nicht hat."

Highlight der Kampagne ist ein weitgehend barrierefreier Film, der verschiedene Arten von Auslandsfreiwilligendiensten vorstellt: ein inklusives Workcamp in Wien, einen weltwärts-Freiwilligendienst in Ghana und einen ESK-Freiwilligendienst eines Österreichers in Deutschland. Der Film zeigt authentische Bilder von Freiwilligen mit Beeinträchtigung vor Ort, stellt die Vielfalt der Dienste vor und lädt dazu ein, sich von bezev beraten und an inklusiv arbeitende Organisationen vermitteln zu lassen.

Den Link zum Film finden Neugierige unter www.inklusivefreiwilligendienste.de oder www.jetzt-einfach-machen.de. Das Kampagnenvideo wurde von der Aktion Mensch Stiftung gefördert und steht in einer Version mit Gebärdensprachverdolmetschung und in einer Version mit Audiodeskription zur Verfügung, auch Untertitel lassen sich dazu schalten.

Auf der Seite www.inklusivefreiwilligendienste.de erhalten Interessierte außerdem alle wichtigen Informationen zu den Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts, zum Beispiel welche Unterstützung sie erhalten und wie sie sich bewerben können.

Eurodesk Deutschland ist ein Projekt von IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. und will Jugendlichen und Multiplikatoren der Jugendarbeit den Zugang zu Europa erleichtern (siehe: www.ijab.de). Der Verein bezev ist in der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit aktiv und engagiert sich für bessere Lebensbedingungen von Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung, vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika (www.bezev.de).

Die wichtigste Botschaft an Interessierte mit Beeinträchtigung lautet: "Es ist nicht wichtig, was du nicht kannst, sondern was du kannst!"

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Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.

Auf dem blistaCampus in Marburg: Kongress für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik 2020

Der Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V. (VBS) veranstaltet vom 3. bis 7. August 2020 in der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg den XXXVII. Kongress für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik mit dem Thema "Leben. Bildung. Partizipation. individuell - spezifisch - flexibel".

Der Kongress versteht sich als Plattform für den Austausch über die Gestaltung inklusiver Lern- und Lebenswelten. Studierende, Lehrende und alle Interessierten aus dem Feld der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik sind herzlich dazu eingeladen.

"Auf diesem VBS-Kongress werden wir Neues aus Alltag und Wissenschaft erfahren", betont Dieter Feser, 1. Vorsitzender des VBS, und erklärt: "Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung sollen an den Entwicklungen Anteil nehmen und sich einbringen können. Auch das bedeutet Partizipation. Wir freuen uns deshalb sehr, dass der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) Kooperationspartner ist. Dank der Beteiligung des ICEVI-Europe sind wir zudem wieder international aufgestellt als Plattform für Austausch und Vernetzung."

"Alle vier Jahre findet dieser Kongress als wichtiger Impulsgeber für Innovationen, Informationen und Austausch statt. Die blista freut sich, als Veranstalter nach Marburg auf den blistaCampus einzuladen. Es werden mehr als 600 Gäste erwartet, die neben vielen Informationen und Austauschmöglichkeiten auch eine faszinierende Stadt und natürlich die blista selbst erwartet", so der stellvertretende Vorsitzende der blista, Patrick Temmesfeld.

Eine lebendige Programmreihe "blista bewegt!" wird den Kongress begleiten, Workshops anbieten, die zum Mitmachen anregen und einen fachlichen, praxisnahen Austausch über wichtige Fragen rund um die Blinden- und Sehbehindertenpädagogik ermöglichen.

Unter www.vbs2020.de sind die Schwerpunkt-Themen des Kongresses und alle näheren Informationen zusammengestellt. Über die Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH können Sie bereits jetzt Hotels und Pensionen in verschiedenen Preiskategorien buchen. Alle Unterkunftsangebote finden Sie unter www.marburg-tourismus.de/VBS2020. Für Fragen rund um den VBS-Kongress 2020 wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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Deutscher Behindertensportverband

Countdown läuft: Noch acht Monate bis zu den Paralympics in Tokio

Die Deutsche Paralympische Mannschaft fiebert den Spielen in Tokio entgegen, die am 25. August 2020 eröffnet werden. Wie der Deutsche Behindertensportverband (DBS) mitteilt, werden rund 4400 Athletinnen und Athleten mit Behinderung aus etwa 160 Nationen in 22 Sportarten am Start sein und in 540 Medaillenentscheidungen um Edelmetall kämpfen. Diese Zahlen unterstreichen laut DBS die Bedeutung, die die Paralympics inzwischen erlangt haben. Der Verband prognostiziert schon jetzt eine große Begeisterung in Japan, die der paralympischen Bewegung einen Schub verleihen werde. Neu zum Programm der Paralympics 2020 in Tokio werden Para Badminton und Para Taekwondo gehören.

Mit hervorragenden Rahmenbedingungen in Tokio rechnet der Vizepräsident Leistungssport des DBS, Dr. Karl Quade. Laut DBS ist außerdem das weltweite mediale Interesse so groß wie nie zuvor. Das zeige ein Blick auf die hohe Zahl an Medienakkreditierungen. Außerdem seien noch nie zuvor so viele Sportarten übertragen worden, wie es in Tokio der Fall sein werde. Das verspreche eine deutlich größere Reichweite und einen weiteren Anstieg der globalen Zuschauerzahlen. Quade macht sich im Vorfeld lediglich Sorgen, ob genügend barrierefreie Zimmer in den Hotels und im Paralympischen Dorf vorhanden sind und ob der Verkehr in dieser riesigen Metropole so reibungslos wie möglich läuft.

Ob das Team der Deutschen Paralympischen Mannschaft größer wird als 2016 in Rio de Janeiro, als 155 Athletinnen und Athleten die deutschen Farben trugen, ist laut DBS noch nicht absehbar. In den Sportarten Para Judo, Para Kanu, Para Sportschießen und Para Dressursport werden Deutsche an den Start gehen. Sicher qualifiziert haben sich auf jeden Fall auch die Goalball-Herren und Rollstuhlbasketball-Damen. Weitere Mannschaften sollen folgen. "Einige bekannte Gesichter sind nicht mehr dabei, neue werden hinzukommen. Wir werden mit hochmotivierten Athletinnen und Athleten nach Tokio reisen, die Vorbilder für Menschen mit und ohne Behinderung sind sowie Botschafter für Deutschland", so Karl Quade.

Aktuelles von Tokio 2020 bietet der DBS unter www.dbs-npc.de, Hintergründe zu den Sportlerinnen und Sportlern der Deutschen Paralympischen Mannschaft finden Sie auch unter www.deutsche-paralympische-mannschaft.de.

Informationen zu Tickets für die Paralympics gibt es auf den Internetseiten des Internationalen Paralympischen Komitees (https://www.paralympic.org/) und von Tokyo 2020 (https://tokyo2020.org/en/). Direkte Anfragen können per Mail auch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden.

Ein Beispiel, wie Japan für den Besuch der Paralympics wirbt, ist auf der englischsprachigen Webseite des Senders Japan Broadcasting Corporation (NHK) zu sehen: Im Stil typisch japanischer Zeichentrickfilme strahlt NHK bereits seit einigen Monaten Kurzfilme zu Paralympischen Sportarten unter dem Titel "Animation x Paralympic: Who Is Your Hero?" aus (https://www3.nhk.or.jp/nhkworld/en/)

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Impressum horus 4/2019

Jg. 81 der Schwarzschriftausgabe

Herausgeber

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

Redaktion

  • für den DVBS: Uwe Boysen, Andrea Katemann und Mirien Carvalho Rodrigues
  • für die blista: Isabella Brawata, Thorsten Büchner und Dr. Imke Troltenier

Koordination

Sabine Hahn
Geschäftsstelle des DVBS
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-0
Fax: 06421 94888-10
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.dvbs-online.de

Beiträge und Bildmaterial schicken Sie bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle des DVBS, Redaktion. Wenn Ihre Einsendungen bereits in anderen Zeitschriften veröffentlicht wurden oder für eine Veröffentlichung vorgesehen sind, so geben Sie dies bitte an. Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung der Redaktion.

Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.)

Uwe Boysen (DVBS) und Dr. Imke Troltenier (blista)

Verlag

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V., Marburg, ISSN 0724-7389

  • Punktschriftdruck: Deutsche Blindenstudienanstalt e. V., Marburg
  • Digitalisierung und Aufsprache: Geschäftsstelle des DVBS, Marburg
  • Schwarzschrift-Druck: Druckerei Schröder, 35081 Wetter/Hessen

Die Herausgabe der Zeitschrift "horus" wird vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband aus Mitteln der "Glücksspirale" unterstützt.

Erscheinungsweise

Der "horus" erscheint alle drei Monate in Blindenschrift, in Schwarzschrift und digital (wahlweise auf einer CD-ROM oder als Download-Link). Die digitale Ausgabe enthält die DAISY-Aufsprache, eine HTML-Version sowie die Braille-, RTF- und PDF-Dateien.

Jahresbezugspreis

  • 22 Euro (zuzüglich Versandkosten) für die Schwarzschriftausgabe,
  • 35 Euro für alle übrigen Ausgaben.

Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende eines Kalenderjahres. Für Mitglieder des DVBS ist der Bezug im Jahresbeitrag enthalten.

Bankkonto des DVBS

Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE42 5335 0000 0000 0002 80
BIC: HELADEF1MAR

Titelbild

Eine Schülerin und ein Rehabilitationslehrer erkunden den Vorplatz der Elisabethkirche in Marburg. Foto: blista

Nächste Ausgabe (horus 1/2020)

Schwerpunktthema: "Vergessen - erinnern - verarbeiten"

Erscheinungstermin: 24. Februar 2020

Anzeigenannahmeschluss: 24. Januar 2020

Redaktionsschluss: 05. Januar 2020

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Kleinanzeigen

Private Kleinanzeigen bis zu einer Länge von 255 Zeichen werden kostenlos abgedruckt. Danach werden 17 Euro pro angefangene 255 Zeichen berechnet. Für die korrekte Wiedergabe ihres Inhalts (z. B. Namen, Anschriften usw.) kann keine Haftung übernommen werden.

Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen erhalten Sie gerne unsere horus-Mediadaten.

Bist du weiblich? Bist du 41 oder jünger? Bist du gebildet? Bist du kulturell interessiert? Suchst du eine Freundschaft plus oder sogar die große Liebe? Dann schreib mir doch einfach mal. Wir könnten uns mögen. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Anzeigen

blista

Schnuppern macht Spaß!

Reinschauen in eine Schule mit einem einmaligen Profil: Ganzheitliche Förderung, spezifische Unterstützung und eine große Auswahl an qualifizierten Bildungsabschlüssen ...

Schnuppertage (jeweils von 10 Uhr bis 15 Uhr)

  • 22. Februar 2020 - Anmeldeschluss: 12.02.2020
  • 25. April 2020 - Anmeldeschluss: 20.04.2020

Orientierungswochen

  • Owo 2 - Oberstufe ab Klasse 11 am Allgemeinen und Beruflichen Gymnasium: Dienstag, 11.02. bis Freitag, 14.02.2020
  • Owo 3 - Zielklasse 11 AG/BG und berufliche Schulzweige: Montag, 17.02. bis Freitag, 21.02.2020
  • Owo 4 - Zielklassen 7-10: Dienstag, 17.03. bis Samstag, 21.03.2020
  • Owo 5 - Nachzügler: Dienstag, 05.05. bis Samstag, 09.05.2020

Jetzt anmelden, wir beraten Sie gern!

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
blistaCampus
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 06421 606-339
www.blista.de/schnuppertage

DVBS

Mitglieder gewinnen: für eine starke Gemeinschaft

Als DVBS-Mitglied unterstützen Sie den DVBS auch durch Ihre Empfehlung und Mitgliederwerbung im Bekannten- und Kollegenkreis. Mit jedem neuen Mitglied gewinnen wir an Stärke und Expertise bei unserem Engagement für bessere Teilhabechancen im Beruf und beim Lebenslangen Lernen.

Mitglieder profitieren von unseren Angeboten zur Vernetzung, von Fachinformationen und DVBS-Seminaren, von Beratung, Coaching oder Mentoring und unserer Zusam-menarbeit mit Weiterbildungsanbietern im Rahmen aktueller Projekte. Fördermitglieder helfen uns ideell.

Weitere Infos:

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS)
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-0
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Help Tech

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Köln 0221 921556-0
Marburg 06421 690012-0
Lüneburg 04131 699698-0

Bildbeschreibung: Ein Help Tech-Kundenberater schult eine ältere Dame. Sie hat ein Tablet in ihrer Hand, auf dem er ihr Steuerungsgesten erklärt. In der rechten unteren Ecke befindet sich das blaue Jubiläums-Logo mit der Aufschrift - seit 1994. 25 Jahre.

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Unser WIR bei Ihnen vor Ort

F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
Talweg 2
58239 Schwerte
Telefon: 02304 946-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.papenmeier-rehatechnik.de

Bildbeschreibung: Unser WIR bei Ihnen vor Ort: Es ist eine Gruppe von zwei RehaTechnik-Außendienstmitarbeitern zu sehen, die lächelnd in die Kamera schauen.

RTB

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Leicht zu folgen. Die sichere Führung blinder und sehbehinderter Menschen über die Fahrbahn ist ein absolutes Muss. Bereits seit 25 Jahren leistet RTB mit der Akustik einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Mobilität.

  • Optimale Schallausrichtung gemäß Straßenbreite und Bebauung
  • Perfekter Anwohnerschutz durch individuelle Anpassung der Signalisierung
  • Automatische Anpassung der Lautstärke an den Umgebungslärmpegel.

RTB, www.rtb-bl.de

SynPhon

Elektronische Hilfen für Sehgeschädigte GmbH

Im Hilfsmittelkatalog gelistet: Der EinkaufsFuchs Produkterkenner sagt ganz einfach, was es ist. Abermillionen Waren erkennt er bereits und er merkt sich auch alle Dinge, die man selbst damit kennzeichnet.

"Tütütüt, Hallo!", begrüßt Sie der EinkaufsFuchs, und dann piepst er, sobald er den Produktcode erblickt. Sofort spricht er, was es denn diesmal ist: "Vollmilchschokolade, 100 Gramm ...". Er liest und spricht exakt und sehr sehr deutlich alle Produktangaben. Leichter kann Dinge unterscheiden nicht sein.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie an!

Telefon 07250 929555

www.synphon.de

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