Rechtsberatung
Der DVBS hilft bei rechtlichen Schwierigkeiten. Er gewährt allen Betroffenen rechtliche Beratung in Dingen, für die die Sehbehinderung ursächlich ist.
Das kann auch die Rechtsvertretung für Mitglieder bei Widerspruch und Klage bedeuten. Die Fälle sind vielgestaltig und zahlreich. Um nur einige charakteristische Beispiele zu nennen:
Ausstattung von Schülern und Studenten mit den erforderlichen Hilfsmitteln, z. B. einem Personal-Computer mit Sprachausgabe oder Braillezeile; Kostenübernahme für ein Lesegerät (mit oder ohne Braillezeile) oder für ein Farberkennungsgerät; Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile bei Prüfungen; Bewilligung eines ergänzenden Mobilitätstrainings bei Umzug an einen anderen Ort; Kostenübernahme bei notwendiger Arbeitsplatzassistenz durch das Integrationsamt; Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen; Feststellung der Voraussetzungen für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit; Gewährung von Blindengeld oder Blindenhilfe, vor allem bei Streit über die örtliche Zuständigkeit des Leistungsträgers oder bei der Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Leistungsträgern (z. B. mit Krankenkassen, Integrationsämtern, überörtlichen Trägern der Sozialhilfe usw.), die notfalls auch vor Gericht ausgetragen werden müssen, sind oft langwierig und kompliziert. Gerade die Studierenden und Berufseinsteiger haben nicht selten darunter zu leiden, dass sie die benötigten Hilfsmittel erst sehr spät erhalten. Auf sich allein gestellt, hat es der Betroffene meist schwer, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen, wenn sich der Leistungsträger weigert.
Wie kann der DVBS da helfen?
Durch rechtliche Beratung und gegebenenfalls durch Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht. Diesen Service bietet die rbm gemeinnützige GmbH - Rechte behinderter Menschen.
Die Beratung geschieht in der Regel telefonisch oder schriftlich, bei Bedarf aber auch im direkten Kontakt mit den Juristinnen und Juristen der RbM.
Diese sind in der Regel selbst behindert und verfügen über reiche Erfahrung auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Sozialrechts. Sie haben schon vielen Betroffenen geholfen, zu ihrem Recht zu kommen, und sie haben auch schon eine Reihe von Grundsatzentscheidungen der obersten Bundesgerichte erstritten, die für Blinde und Sehbehinderte besonders bedeutsam sind. Sie geben dem Betroffenen nicht nur Argumentationshilfen an die Hand, sondern sie vertreten Mitglieder des DVBS auch, wenn ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg besitzt, im Widerspruchsverfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden und bei Klagen vor Gericht nach Maßgabe der RbM-Nutzungssatzung.
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Marburg
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Fax: 06421 94844 - 99
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