Scharfe Kritik des DVBS am Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen für behinderte Menschen
In seiner Mitgliederversammlung vom 12. Mai 2018 hat der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf den derzeit in der parlamentarischen Diskussion befindlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen scharf kritisiert.
„Wer wie die Bundesregierung einerseits die Vorzüge der Digitalisierung auch für Menschen mit Behinderungen hervorhebt, aber andererseits nicht dafür sorgt, dass die eigenen Internet- und mobilen Angebote digital barrierefrei sind, der macht sich unglaubwürdig und missachtet die Interessen von Menschen mit Behinderungen eklatant“, heißt es in der Erklärung. Wir fordern daher den Bundesgesetzgeber wie die Länder auf, entgegen dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundes die EU-Richtlinie zu diesem Themenkomplex effektiv umzusetzen und darüber hinaus keine Verschlechterungen des bisherigen Rechtszustandes vorzunehmen, die durch nichts gerechtfertigt sind. Nur so lassen sich Arbeitsplätze für seheingeschränkte Menschen dauerhaft sichern und ihre gesellschaftliche Gleichstellung voranbringen“, wird in der einmütig verabschiedeten Resolution weiter ausgeführt.
Hintergrund: Der erst jetzt ins parlamentarische Verfahren eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16.3.2018 (Bundesratsdrucksache 86/18) soll in seinem Artikel 3 die Richtlinie (EU) 2016/2102 umsetzen, die seit 22.12.2016 in Kraft ist und bis 23.9.2018 in innerstaatliches Recht transformiert werden muss. Die von der Mitgliederversammlung verabschiedete Resolution sowie eine Stellungnahme des DVBS zum Gesetzesentwurf finden Sie unter Aktuelles > Stellungnahmen.