Digitale Barrierefreiheit – Umsetzung der EU-Richtlinie stockend
Bis zum 23. September muss die EU-Richtlinie 2016/2102, die den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vorschreibt, umgesetzt werden. Seit März 2018 liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der entsprechende Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz vorsieht – bezeichnenderweise war er auf der Webseite des Bundesrats zunächst nicht barrierefrei für blinde Menschen lesbar.
Zum aktuellen Stand der Umsetzung der Richtlinie hat der langjährige Vorsitzende des DVBS Uwe Boysen im Gespräch mit kobinet deutliche Kritik geübt. So sei etwa der Beteiligungsprozess der Selbsthilfeverbände an der Entwicklung des Gesetzentwurfs heftig zu kritisieren: Die Fristen zur Stellungnahme seien so kurz bemessen gewesen, dass letztlich eine seriöse Berücksichtigung dieser Stellungnahmen ausgeschlossen sei. Außerdem eröffne der vorliegende Gesetzentwurf durch die Schwammigkeit der verwendeten Begriffe die Möglichkeit, Anforderungen der Richtlinie zu unterlaufen.
Das vollständige Interview ist auf der kobinet-Nachrichtenseite zu finden.