Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet
Online shoppen, Geld am Automaten abheben, E-Books lesen, Terminals bedienen u.v.m. ist für blinde und sehbehinderte Menschen wegen der nach wie vor auftretenden Barrieren oft nicht möglich. Das hätte durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wesentlich geändert werden können, das auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurückgeht, und endlich auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit der im Einzelnen genannten Produkte und Dienstleistungen verpflichten sollte.
Viel Freude macht das Gesetz, das der Bundestag gegen 22:45 Uhr am 20. Mai 2021 beschlossen hat, jedoch nicht. Seine Wirkungen entfaltet es frühestens ab 2025 und das auch noch mit weiteren Schlupflöchern. Und sage und schreibe erst ab 2040 müssen alle Terminals barrierefrei nutzbar sein.
Damit bleibt das Gesetz weit hinter den Erwartungen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände zurück. So werden durchaus gegebene Spielräume nicht genutzt. Etwa wenn die den Ländern übertragene behördliche Marktüberwachung mangels vorhandenen Knowhows kaum dazu führen kann, dass die privaten Wirtschaftsakteure sich an die Vorgaben zur Barrierefreiheit halten. Oder wenn im Gesetz eindeutige Kriterien fehlen, wann die Schaffung von Barrierefreiheit eine unzumutbare Belastung darstellt.
Auch wie das Gesetz im Eiltempo durch den Bundestag gebracht wurde, muss als blamabel bezeichnet werden. Nur mit energischem Druck der Verbände konnte überhaupt eine Anhörung im zuständigen Ausschuss durchgesetzt werden, wobei die Kritik der Sachverständigen fast ungehört verhallte. Wir haben den Eindruck von Mutlosigkeit und Desinteresse für ein Gesetz, das über sieben Millionen Menschen in Deutschland betrifft.
„Die Arbeit der Selbsthilfe wird jetzt sein, beharrlich weiter für Barrierefreiheit und Teilhabe zu kämpfen. Die nächste wichtige Marke ist die Bundestagswahl im September. Mit einer neuen Regierungskonstellation sollten sich neue Chancen ergeben“, betont Ursula Weber.
Mehr zu unserer Kritik am BFSG lesen Sie in unserer Stellungnahme, die Sie als PDF herunterladen können.