horus 4/2013 - Übergänge

Inhaltsverzeichnis

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Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,

Passagen, so sollte das unvollendet gebliebene große Werk des von den Nazis in den Tod getriebenen großen deutschen Literaturwissenschaftlers und Philosophen Walter Benjamin heißen. Er meinte damit die überdachten großen Flächen, die in den Großstädten des beginnenden 20. Jahrhunderts entstanden und zahlreiche Geschäfte beherbergten. Das Wort "Passage" kommt aber auch in anderen Zusammenhängen vor und beschreibt etwa, wenn es um eine Schiffspassage geht, die Fortbewegung von einem Ort zum anderen. So ist es auch mit dem Passagier, der sich von einem Verkehrsmittel bewegen lässt.

Sich bewegen oder bewegt werden, das ist im weitesten Sinne auch das Thema dieser Ausgabe des horus. Wir spüren dabei den Übergängen nach, bringen sie uns nun von einem Lebensabschnitt in den nächsten, etwa wenn wir von der Schule in eine Ausbildung, von der Ausbildung in den Beruf und danach irgendwann in den Ruhestand wechseln, oder bereiten sie uns Probleme, etwa wenn eine Sehbehinderung zur Blindheit zu werden droht.

Übergänge - seien sie auch schmerzlich - stellen immer eine Chance dar, die Chance, etwas Neues zu erleben, zu fühlen, in sich aufzunehmen. Andererseits können sie - wie eben gezeigt - auch Verluste uns wichtiger Eigenschaften oder Gewissheiten erzeugen. Sie sind also ambivalent. Diese Ambivalenz auszuhalten, sie, wenn möglich, positiv zu wenden, dabei können wir als Selbsthilfe unterstützen, durch unser Beispiel, aber auch durch theoretischen wie praktischen Rat.

In einigen Wochen erleben wir einen weiteren Übergang, denjenigen von einem Kalenderjahr ins nächste. Möge dieser Übergang sich für Sie, unsere Leserinnen und Leser, positiv gestalten und viele Ihrer Hoffnungen ein wenig näher an ihre Erfüllung herantragen.

Das wünscht Ihnen und Euch im Namen der Herausgeber und der Redaktion

Ihr und Euer

Uwe Boysen

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In eigener Sache

"Länger, härter, konsequenter: blind und sehbehindert mithalten"

Die horus-Ausgabe 1/2014 erscheint am 24. Februar 2014 mit dem Schwerpunktthema "Länger, härter, konsequenter: blind und sehbehindert mithalten". Das Stichwort "behinderungsbedingter Mehraufwand" dürfte Ihnen sicherlich schon häufiger begegnet sein. Doch was verbirgt sich tatsächlich dahinter? Mit welchen Alltagsschwierigkeiten sind blinde und sehbehinderte Menschen zusätzlich konfrontiert? Diesen Fragestellungen widmet sich horus 1/2014 in seinem Schwerpunkt. Haben auch Sie Anregungen oder möchten Sie über Ihre Erfahrungen zu diesem Thema berichten? Ihre Beiträge können Sie wie gewohnt per E-Mail an die horus-Redaktion schicken: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Redaktionsschluss ist der 7. Januar 2014.

Berichte für den Schwerpunkt können bis zu 10.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) lang sein, allgemeine Berichte bis zu 4.000 Zeichen. Kürzere Meldungen sollten eine Länge von 2.000 Zeichen nicht überschreiten.

Überraschung in der Adventszeit

Die Redakteurinnen und Redakteure der DVBS-Hörmedien "Ansicht" und "Intern" haben beschlossen, Ihren Hörerinnen und Hörern eine kleine Überraschung zu bieten: In der Adventszeit wird eine gemeinsame Ausgabe erscheinen. Über den Inhalt verraten Andrea Katemann und Michael Herbst noch nichts - Sie dürfen also gespannt sein!

Die horus-Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe Weihnachtstage und alles Gute für das neue Jahr 2014.

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Schwerpunkt: Übergänge

Michael Herbst

Leben mit Retinopathia Pigmentosa
Vortrag im Rahmen des 17. Retina International World Congress im Juli 2012 in Hamburg

Ich leide selten unter meiner Blindheit. Nur abends, 22:30 Uhr, an irgendeiner Hotelbar dieser Republik. Wenn mir ein Mensch von schräg hinten die Hand auf die Schulter legt und lallt: "Ich bewundere Dich so sehr." Dann leide ich. Ich werde auf meine Blindheit reduziert, bin nicht der 46-jährige Familienvater, der selbst betroffene Geschäftsführer einer Selbsthilfeorganisation, der Hobbymusiker, sehe nicht gut oder schlecht aus, ich bin nur blind. Da hilft es mir nur wenig, wenn dieser Mensch mir immerhin einen Drink spendiert.

Dieser Vortrag soll keine pure biografische Nabelschau werden. Es gibt reichlich Lektüre dazu. Jedes einzelne Beispiel ist untypisch und wir wollen nach Grundmustern suchen. Ich kann aus dem Blickwinkel meiner persönlichen Retrospektive, meiner Tätigkeit als Berater, aus Rückmeldungen meines sozialen Umfeldes und mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse meinen Erblindungsprozess und mein heutiges Leben mit RP betrachten.

Die Hälfte aller erblindenden Menschen scheitert an der Herausforderung, sich als soziales Subjekt und gegenüber seiner Umwelt neu zu erfinden.

Sie verharrt in der Bewältigung, kann sich von gehabtem Lifestyle nicht trennen. Die andere Hälfte blickt nach vorne, sucht die Chancen, lebt im Augenblick. Das ist vor allem eine Frage der Persönlichkeitsstruktur und die ist niemandem vorzuwerfen. Sie ist aber auch nicht unveränderlich. Menschen können sich z.B. einen anderen Umgang mit Stress aneignen. Erblindung, Blindheit, Behinderung ganz allgemein ist Stress. Der Mensch ist darauf programmiert, Probleme im Voraus zu erkennen und sich Lösungsmöglichkeiten zu überlegen. Da hat man mit einer Sehbehinderung in unserer optisch geprägten Gesellschaft schon einiges zu tun.

In Deutschland sagt man: "Ein Unglück kommt selten allein." Menschen, die außer mit ihrer Erblindung / ihrer Blindheit noch mit anderen Problemen fertig zu werden haben, stehen noch mehr unter Stress. Bisweilen ist es gar nicht leicht, die einzelnen Problemkreise auseinanderzuhalten. Sie beeinflussen sich gegenseitig und es stellt sich immer wieder die Frage, was ist eigentlich das Kernproblem? Lassen wir meine Frau beispielhaft zu Wort kommen: "Dass du so wenig im Haushalt machst, liegt nicht daran, dass du blind bist. Es liegt daran, dass du ein Mann bist."

Empfehlungen: Lassen Sie, liebe Betroffene, die Dinge mehr auf sich zukommen und halten Sie sich informiert über Hilfen usw. Akzeptieren Sie, dass Sie Ihre Zeit brauchen werden, um die Dinge neu zu ordnen. Gehen Sie auf Entdeckungsreise bei Ihren Talenten. Da sind welche, die Sie auch blind zur Geltung bringen können, ganz sicher.

Den "Fahrplan" des Umgangs mit einer fortschreitenden Sehbehinderung bestimmt der Betroffene und sonst niemand.

"Warum setzt du die Brille nicht auf?" "Warum kennzeichnest du dich nicht mit dem Blinden-Sticker?" "Warum benutzt du nicht endlich den Blindenstock?" "Warum lernst du nicht endlich die Blindenschrift?" Fragen, die jeder an RP Erkrankte kennt. Gestellt von den Eltern, der Ehefrau, Internatserziehern, zuweilen sogar Augenärzten. Sie meinen es gut. Bisweilen bauen sie aber auch emotionalen Druck auf: "Wenn die Leute sehen, dass Du blind bist, glauben sie nicht mehr, ich sei mit einem geistig Behinderten unterwegs."

In der Fachliteratur lernt man, dass eine Erblindung ein traumatischer Prozess ist, der Wut, Verdrängung, Verzweiflung, Trauer und Annahme kennt. Je nachdem, in welcher Phase vom sozialen Umfeld welche Anregungen gegeben / Forderungen erhoben werden, tut das den Betroffenen weh. Sie hören nicht mehr zu, sie sind gekränkt, wütend… eine erblindende Frau sagt: "Wenn sie mir zu erzählen versuchen, wie sexy ein Blindenstock ist, finde ich das einfach nur noch lächerlich."

Empfehlungen: Lassen Sie"s, liebe Angehörige, es schadet mehr als es nützt! Erinnern Sie in ruhigen Stunden, bei Empfangsbereitschaft des Betroffenen, sachlich an diese eventuell noch anstehenden Dinge und belassen Sie es dabei. Der Betroffene wird sich ihnen widmen, wenn er so weit ist und er wird es als Befreiung empfinden, ganz sicher.

Sehbehinderte verkaufen sich oft unter Wert. Nicht sehende, aber eben auch nicht blinde Menschen haben in ihrer Situation mindestens drei Dinge zu vergegenwärtigen, die es ihnen nicht eben leichter machen als völlig Blinden:

Man sieht stark aus dem Gedächtnis. Es ist für Sehbehinderte gar nicht so einfach, tagesaktuell in vertrauter Umgebung für sich herauszufinden geschweige denn zu formulieren, was man noch sieht und was nicht. Im Grunde bedarf es hierzu der Exkursion ins Unbekannte. Dann fehlt aber wiederum der Vergleich zu früheren Zeitpunkten. Der ist aber eigentlich auch nicht wichtig zur Bewältigung von Gegenwart und Zukunft.

Sehbehinderung kann man zumindest situationsweise negieren. Die Verlockung ist groß, die Behinderung zu verbergen, ihre Folgen zu bagatellisieren, für sich selbst und gegenüber anderen. Gut, man kann nicht Autofahren, klebt vor dem Bildschirm, aber sonst...

Sehbehinderung ist individuell. Fragen Sie 20 Sehbehinderte nach dem optimalen Layout einer Zeitschrift, erhalten Sie 24 Meinungen. Allzu unterschiedlich sind die Sehfunktionen (Orientierung, Lesefähigkeit auf Nah- und Ferndistanz, Farbsehen, Nachtsehen ...) selbst bei RP-Patienten. Allzu unterschiedlich sind auch die Sehbeeinträchtigungen (Farbkontrastwahrnehmung, Blendempfindlichkeit...). Der eine Sehbehinderte findet das richtige Regal, aber kann die Produktbeschriftung nicht lesen. Ein anderer muss sich das Regal zeigen lassen, um dann ohne Hilfsmittel das Preisschild zu entziffern. Blindheit besitzt dagegen etwas Klares, Eindeutiges.

All das führt zunächst zu Verunsicherung, im Falle von fortschreitender Sehbehinderung, wenn nicht zu wachsender, dann doch zu immer neuer Verunsicherung. Dann führt diese Verunsicherung dazu, dass man sich im Zweifel überschätzt und meint, es geht auch ohne Hilfe, ohne Nachteilsausgleich, auf die "normale Tour". Für viele Betroffene kommt die Stunde der Ernüchterung, wenn sie einen "Schonraum" verlassen und z.B. aus der Förderschule an die Universität wechseln. Ich bin ein lebendes Beispiel: Statt mir zustehende Studien- und Klausurzeitverlängerungen einzufordern, statt mich um die Finanzierung von technischen Hilfsmitteln und Studienassistenz zu kümmern, trat ich sozusagen mit platten Reifen zum Radrennen an.

Empfehlungen: Informieren Sie, liebe Sehbehinderte, sich über Ihnen zustehende Nachteilsausgleiche und fordern Sie sie ein. Wenn Sie im Sinne des Gesetzes sehbehindert und damit schwerbehindert sind, sind Sie eindeutig im Nachteil, vor allem wenn es um Informationsaufnahme geht, ganz sicher.

Das soziale Umfeld ist Segen und Fluch zugleich.

Die Beziehung eines erblindenden Menschen zur Familie, den Mitbewohnern, zum direkten sozialen Umfeld scheint mir in drei Phasen zu verlaufen:

Gleitphase: Das Sehen wird schlechter und der Betroffene kann seine soziale Rolle faktisch und psychisch nicht mehr wahrnehmen. Faktisch meint z.B., seine Putzergebnisse werden indiskutabel. Psychisch meint, er ist mit sich selbst zu stark beschäftigt, um noch Humor, Hilfsbereitschaft, Organisationsgeschick oder für was er in der sozialen Gruppe bislang auch sonst immer stand, entfalten zu können. Er wird zur Belastung für die Menschen in seiner Nähe, sowohl in seinem Selbstbild als auch - eher zeitversetzt - im Empfinden dieser Menschen. Es gibt Ups und Downs.

Aufsetzphase: Spätestens mit dem Verlust der letzten Sehfunktionalität, im Falle von RP zumeist die Lesefähigkeit, taucht der Betroffene aus der Welt der Sehenden ab in die Welt der Blinden. Für viele fällt in diese Zeit die Neuordnung der sozialen Verhältnisse. Es finden Trennungen statt, Ehen halten die Wochenendbeziehung während der blindentechnischen Grundausbildung nicht aus usw.

Ausrollphase: Die neue Rolle ggf. im neuen Lebensumfeld ist gefunden. Was nun organisiert werden muss, ist der Alltag. Zu klären sind Abhängigkeiten. Oft werden erst jetzt bei gleichem sozialem Umfeld Verletztheiten, schleichende Änderungen im Verhältnis etc. sichtbar und führen sozusagen zu Spätschäden.

Glaube niemand, mit der Ausrollphase sei alles gut. Mit Abhängigkeits- und Ohnmachtsgefühlen im Verhältnis zur sehenden Umgebung umzugehen, ist nicht eben einfach. Allzu leicht gerät man in eine pure Nehmerrolle oder baut emotionalen Druck auf (Ich kann halt nicht Autofahren ...). Ein Betroffener sagt: "Über all dies kann ich mit meiner Familie natürlich nicht reden, was sollen die denn sagen, deshalb rede ich darüber ausschließlich mit ebenfalls Betroffenen. Das ist für mich Selbsthilfe."

Empfehlungen: Sie, liebe Angehörige, sind nicht Therapeut des Erblindenden, Sie sind soziale Gruppe. Im Leben kann man nie einen anderen Menschen ändern. Was man ändern kann, ist sein Verhältnis zu ihm. Positionieren Sie sich in diesem Sinne und positionieren Sie sich keinesfalls als schicksalhaftes Opfer des Betroffenen. Schließlich: Gewalt, Verantwortungslosigkeit, tyrannisches Verhalten sind auch bei Erblindenden inakzeptabel, ganz sicher.

Die Beratung setzt viel zu oft viel zu spät ein.

Bei Erblindenden gehen dann und wann bewusstseinsmäßige "Fenster der Klarheit" auf und sie stellen sich Fragen, auf die sie dringend Antworten brauchen. Diese Fenster schließen sich zumeist recht schnell wieder, weshalb alle Beratenden gut daran tun, alles stehen und liegen zu lassen, wenn ein solcher Klient anklopft. Der sozusagen naturgegebene Erstansprechpartner für den Erblindenden ist der Augenarzt. Der will heilen, therapieren, dafür ist er ausgebildet. Doch viele Augenheilkundler stellen an sich selbst den lobenswerten Anspruch, bei Versagen der Medizin immerhin noch helfen zu wollen. Damit werden sie zu Beratern in Sachen "gesellschaftliche Rehabilitation", wofür es eines entsprechenden Know-hows bedarf.

Immer wieder kommen zur Selbsthilfe Menschen, die weder einen Schwerbehindertenausweis haben noch wissen, welchen weiteren Verlauf ihr Augenleiden nehmen wird. Das erleichtert die Beratung nicht unbedingt und macht die Einleitung konkreter erster Schritte in der Reha vorerst unmöglich. Es ist schwieriger als es aussieht, den richtigen Zeitpunkt zu finden, an dem der Augenarzt an die Selbsthilfe überweisen sollte. Auf der einen Seite verfügt der Mediziner über das nötige Vertrauensverhältnis und ein "Blinden- und Sehbehindertenverband" wirkt oft abschreckend auf die im Bewältigungsprozess begriffenen Betroffenen. Auf der anderen Seite tickt die Uhr der Ansprüche und ggf. auch die von Fristen und es macht wenig Sinn, einen Menschen, dem medizinisch nicht mehr zu helfen ist, weiter hoffen zu lassen, indem sich ein Augenarzt um ihn bemüht und kein Berater. Vielleicht hilft folgende Rückschau eines Betroffenen: "Erst rannte ich von Augenarzt zu Augenarzt und suchte einen, der mir helfen kann. Dann stellte ich mir die Frage, wie geht"s beruflich weiter und im Alltag."

Empfehlungen: Bilden Sie sich, liebe Augenärzte, Ihr Informationsnetzwerk in der Selbsthilfe und nutzen Sie es. Gemeinsam mit der Selbsthilfe und Ihrem Patienten finden Sie den richtigen Zeitpunkt, zu dem Sie von indirekter Informationsweitergabe zu direkter wechseln können, ganz sicher.

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Thorsten Büchner im Gespräch mit Ute Mölter

"Helfen, die Münze zu wenden"

Berufliche Perspektiven entdecken und umsetzen

So vielfältig wie die Menschen sind die Übergänge, die das Reha-Beratungszentrum der Deutschen Blindenstudienanstalt e. V. (blista) unterstützt, begleitet und berät. Sie beziehen sich meist auf den Arbeitsmarkt, die Arbeitsmarktintegration, den Arbeitsplatzerhalt, die Neuorientierung innerhalb des Arbeitsmarktes, den Berufsein- oder -wiedereinstieg und betreffen Berufsanfängerinnen und -anfänger wie auch die "Alten Hasen". Manchmal weist der Weg zunächst in den Bildungssektor, wenn eine Ausbildung, ein Praktikum, ein Studium oder eine berufsorientierte Reha-Maßnahme erst die Voraussetzungen für den gewünschten Beruf schafft.

"Oft geht es zum Beispiel darum, wie man nach einer Sehverschlechterung die bisherige Arbeitsstelle erhalten kann", erzählt Ute Mölter, die Leiterin des Reha-Beratungszentrums. "Dann unterstützen wir unsere blinden und sehbehinderten Kundinnen und Kunden darin, ihre Potenziale zu erkennen, zu entwickeln und auszubauen. Individuell wird überprüft, wie die jeweiligen Arbeitsbedingungen aussehen, welches Leistungsprofil der jeweilige Arbeitnehmer hat und wo vielleicht Barrieren im Betrieb sind, die einem effektiveren Einsatz für alle Beteiligten im Wege stehen. Häufig beraten und schulen wir den Gebrauch von IT-Anwendungen und Arbeitstechniken oder sprechen mit dem Arbeitgeber und den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb vor Ort." Die Fachkräfte im elfköpfigen Team des Reha-Beratungszentrums arbeiten Hand in Hand, sie bieten Beratung und Schulung in den Bereichen Low-Vision, EDV- und Hilfsmittelanwendung, Orientierung und Mobilität sowie Unterricht in Lebens- und berufspraktischen Fähigkeiten.

"Diese vielfältige Fachlichkeit ist für unsere Arbeit besonders wichtig, weil es an verlässlichen Instrumenten zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration blinder und sehbehinderter Menschen mangelt", sagt Mölter und erläutert dies an dem Fallbeispiel einer Klientin: Frau Maier (der Name wurde geändert), die seit Jahren an Rheuma leide, habe ihren Beruf als Datenkauffrau in einem Computergeschäft neun Jahre ausgeübt. Da sie bis dato noch über einen einsetzbaren Sehrest verfügte, habe sie problemlos mit einer Vergrößerungssoftware am Computer arbeiten können und zum Lesen der Belege eine Lupe eingesetzt. Im Jahr 2010 erlitt sie einen gravierenden Rheumaschub, woraufhin sie mehrere Male operiert wurde, was leider trotzdem zur vollständigen Erblindung geführt habe. Frau Maier sei von ihrem Arbeitgeber nahegelegt worden zu kündigen, da die Probleme unüberwindbar schienen.

Erhalt des Arbeitsplatzes

In einer solchen Situation gehe es um beides: für die Arbeitnehmerin Frau Maier um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und für den Geschäftsführer des Computerladens darum, die erblindete Mitarbeiterin weiterhin betriebswirtschaftlich effektiv im Betrieb einzusetzen. Frau Maier stimmte damals zu, meldete sich arbeitslos und fand erst auf Empfehlung der Arbeitsagentur den Weg zum Reha-Beratungszentrum der blista. "Genau aus diesen Gründen können sich jedoch auch Arbeitgeber jederzeit an uns wenden", betont Frau Mölter, "um gemeinsam zu überlegen, in welchen Bereichen sich blinde oder sehbehinderte Arbeitnehmer mit ihren fachlichen Kompetenzen in die betrieblichen Abläufe einbringen können, wie man also die Arbeitssituation verbessern kann. Wir versuchen zu helfen, die Münze wieder zu wenden", beschreibt Ute Mölter die Arbeit des Reha-Beratungsteams.

In einem anderen Fall habe ein Arzt mit seinen Fragen bezüglich einer Mitarbeiterin, die eine Sehverschlechterung erlitten hatte, das Reha-Beratungszentrum rechtzeitig konsultiert. "Zusammen konnten wir Aufgaben im Ablauf einer Arztpraxis erarbeiten, bei denen die Angestellte trotz der Verschlechterung ihres Sehvermögens sinnvoll und nutzbringend eingesetzt werden konnte."

"Zunächst habe ich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und der betroffenen Mitarbeiterin in deren Praxis geführt, um mir ein Bild von der Situation zu machen, die in diesem Fall geeigneten Unterstützungsangebote vorzustellen und bei der Beantragung der Kostenübernahme zu beraten", sagt Frau Mölter. Nachdem im interdisziplinären Team des Reha-Beratungszentrums der Fall vorgestellt wurde, konnte ein Integrationsplan aufgestellt werden, als dessen erste Maßnahme ein Assessment vereinbart wurde. In dieser berufsbezogenen Diagnostik wird festgestellt, mit welchen Hilfsmitteln das vorhandene Sehvermögen optimiert werden kann, welche Hilfsmittel und Arbeitstechniken für die Arbeit am Computer vorhanden sind oder geschult werden müssen und welche Fach- und Sozialkompetenz die Klientin besitzt.

Mit Hilfe dieser "Standortanalyse" wurde in der Arztpraxis eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt und es wurde geprüft, wo die Mitarbeiterin ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Sehbehinderung nutzbringend einsetzen kann. Außerdem wurde untersucht, welche sehbehindertenspezifischen Hilfsmittel zur Erledigung der Aufgaben notwendig sind und ob es einer Schulung der Mitarbeiterin in deren Anwendung bedarf. Es stellte sich heraus, dass die Tätigkeiten im Kontakt mit dem Patienten neu ausgelotet werden mussten. So wurden zum Beispiel sprechende Hilfsmittel eingesetzt, um eine verlässliche Messung des Blutdrucks und der Körpertemperatur zu sichern. Anstatt der Versorgung der Patienten mit Spritzen und Medikamenten übernahm die betroffene Mitarbeiterin einen Großteil der Arbeiten in der Terminvereinbarung und in der Datenpflege der Patienten. "Diesbezüglich wurde sie von unseren EDV- und Hilfsmittel-Spezialisten in ihren Arbeitstechniken im Umgang mit einer Vergrößerungssoftware geschult", so Mölter weiter. Die Umstrukturierung der Tätigkeitsfelder der sehbehinderten Mitarbeiterin wurde unter Einbeziehung des ganzen Kollegenteams entwickelt und es stellte sich heraus, dass die Neuverteilung der Tätigkeiten sogar auch zur Entlastung der anderen beitragen konnte.

Weg von defizitorientierten Herangehensweisen

In der Regel seien Arbeitgeber nicht hinreichend über die Möglichkeiten informiert, was mit technischen Hilfsmitteln wie dem Computer für Blinde und Sehbehinderte alles möglich ist. Bei Frau Maier habe man sich damals auf beiden Seiten gar nicht vorstellen können, dass es Fördermaßnahmen gab, die es ihr ermöglichen könnten, in ihrem alten Beruf zu bleiben. Zudem seien die Kolleginnen und Kollegen zwar sehr hilfsbereit, aber doch überfordert gewesen im Umgang mit ihrer Behinderung. Auch das sei nicht ungewöhnlich, erläutert Mölter: "In einem solchen Fall unterstützen wir die blinden Arbeitnehmer darin, mit den angemessenen Hilfsmitteln und Arbeitstechniken ihr fachliches Können zeigen zu können und bieten dem Team ein Coaching an, damit Vorbehalte und Ängste abgebaut und die Betroffenen wirklich als gleichberechtigter Teil des Unternehmens wertgeschätzt werden."

Manchmal werde der Übergang in die Arbeitswelt - gerade bei jungen Menschen - auch dadurch erschwert, dass eine Sehbehinderung nicht oder nicht hinreichend erkannt sei. "Im Gespräch stellt sich dann schnell heraus, dass die Sehbehinderung aus Angst vor Diskriminierung in Schule und Ausbildung nicht aktiv mitgeteilt worden ist. Zum Bewerbungstraining gehört daher neben der Erstellung der Unterlagen, der Recherche nach Jobangeboten, dem Training von Bewerbungsgesprächen und der Vermittlung von Know-how zum Bewerbungsverfahren, auch das Wissen und die Kommunikation über die finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten für die berufliche Teilhabe sehbehinderter Menschen. Gerade diese vorbereitenden Maßnahmen, das "Empowerment" im Vorfeld einer Bewerbung, erachtet Mölter als ungemein wichtig.

Berufliche Zukunft auf Augenhöhe

Empowerment in Arbeitszusammenhängen und die Einbeziehung der unternehmerischen Perspektive, seien daher auch Kerninhalte des neuen Pilotprojekts "Inklusion & Innovation". Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Hessischen Sozialministeriums geförderte Projekt zielt darauf hin, in enger Zusammenarbeit mit dem KOMPASS Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt/Main betriebswirtschaftliche Ansätze mit spezifischen Ansätzen für eine gelingende Inklusion zu verknüpfen. Auf der Basis eines innovativen Ansatzes sollen individuelle Kompetenzen sichtbar gemacht und innerhalb von unternehmerischen Wertschöpfungsketten verortet werden, um den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und einschlägige Instrumente zu entwickeln und zu erproben.

Das ESF Pilotprojekt "Inklusion & Innovation" richtet sich an blinde und sehbehinderte Personen, die den (Wieder-)Einstieg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt suchen. Beim neuen Vermittlungsansatz liegt ein Fokus darauf, die Teilnehmer durch eine persönliche Standortanalyse, einer sehbehinderten- und blindenspezifischen Bewerbungsbegleitung und einem barrierefreien Vermittlungscoaching zu stärken. Die Einbeziehung der unternehmerischen Perspektive und der Austausch mit Jungunternehmern zählen zu den weiteren Inhalten des neuen Ansatzes für eine berufliche Zukunft auf Augenhöhe.

Dass es gelingt, die neue Sichtweise - weg von der defizitorientierten Perspektive, hin zu einem potentialorientierten Herangehen - mit anschieben zu können, da ist die Leiterin des Reha-Beratungszentrums optimistisch: "Das habe ich bei der Vermittlung der IT-Auszubildenden gelernt. In diesem Bereich sind alle daran gewöhnt, im Team zu arbeiten. Da wird es oft selbstverständlich, dass der sehende Teil eines Teams die grafische Gestaltung im IT-Bereich übernimmt und der blinde oder schlecht sehende Teil die Eingabe der Quellcodes. Da hat jede Seite etwas davon!"

Kontakt:

Deutsche Blindenstudienanstalt, Reha-Beratungszentrum, Biegenstraße 20 ½, 35037 Marburg, Tel.: 06421 - 606-500, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Isabella Brawata

Ins tiefe Tal und wieder auf den Berg!
Wie ich als Geburtsblinde seelisch erblindete

Wenn ich Leuten, die sich nach dem Zeitpunkt meiner Erblindung erkundigen, berichte, dass ich schon seit meiner Geburt blind bin, folgt meist prompt die Feststellung: "Dann ist es für Sie ja nicht so schlimm, denn Sie kennen es nicht anders." Lange Zeit habe ich dieser Feststellung zugestimmt, denn es ist tatsächlich so, dass ich nicht weiß, wie es ist, sehend zu sein und bestimmt habe ich es in vielen Dingen leichter als Menschen, die in der Mitte ihres Lebens oder im hohen Alter ihr Augenlicht verlieren, weil ich viele Fertigkeiten schon früh erlernen konnte. Doch auch in meinem Leben gab es einen tiefen Einschnitt, eine Art Schock, eine Zeit der schmerzhaften Bewusstwerdung meiner Blindheit.

Im Alter so zwischen drei und zehn Jahren war es für mich wirklich so, dass mein Blind-Sein für mich normal war. Ich habe es eher pragmatisch gesehen: Andere Menschen haben Fähigkeiten, die ich mir zunutze machen kann. Sie können mich auf den Spielplatz führen, Dinge suchen, die ich verbummelt habe, Zeichentrickfilme erläutern und spannende Geschichten über Farben erzählen. Sie wissen, wann man über die Straße gehen kann und ich kann mich auf sie verlassen und ihre Augen für Nützliches einsetzen.

Ich wusste zwar, dass ich blind bin, aber diese Tatsache weckte in mir keinerlei Empfindungen. Für mich gab es Kühe und Hunde, Erwachsene und Kinder, blinde und sehende Menschen. Kühe geben Milch, Hunde bewachen das Haus, Kinder spielen mit Kindern; Erwachsene auch, aber Erwachsene dürfen Kindern Sachen erlauben oder verbieten. Das ist eben so. So sind die Regeln. Diese Tatsachen waren damals für mich einfach Gesetzmäßigkeiten, die ich nicht in Frage stellte und die bei mir ähnlich große Gefühle auslösten wie die Tatsache, dass eins und eins zwei ist. Alle sind verschieden und können Verschiedenes, aber sie sind alle gleichwertig.

In der Pubertät nimmt man Dinge nicht nur zur Kenntnis, sondern beginnt, sie zu bewerten. Als Kind weiß man, dass Mama kein Fleisch isst und gerne Liebesromane liest und dass Papa selten zu Hause ist, weil er beruflich viel zu tun hat. In der Pubertät stellt man Dinge in Frage. Man macht sich Gedanken, ob es richtig ist, so viel Lebenszeit in die Arbeit zu stecken, ob es sinnvoll ist, auf Fleisch zu verzichten und macht sich vielleicht über den schlechten Lesegeschmack der Mutter lustig. Auch sich selbst betrachtet man nicht mehr wertfrei, sondern vergleicht sich mit Anderen. Mir wurde in der Pubertät zum ersten Mal bewusst, dass die Menschen mit mir wegen meiner Blindheit anders umgehen und dass meine Blindheit von anderen als etwas Negatives oder zumindest als etwas Besonderes gesehen wird. Ich spürte nun bewusst, dass einige Menschen mir wenig zutrauen, andere mir aus dem Weg gehen, wieder andere mich nicht für voll nehmen und wieder andere mich übermäßig bewundern und übertrieben wertschätzen. Mir wurde schlagartig bewusst, dass mir nicht alle Berufsmöglichkeiten offenstehen und ich bekam Zukunftsangst.

In der fünften Klasse kamen meine ebenfalls geburtsblinde Freundin und ich auf die Regelschule. Es war eine kooperative Gesamtschule. In der Fünften und Sechsten waren wir in der Orientierungsstufe. Da waren Haupt-, Real- und Gymnasialschüler gemischt. Wir wurden zu Geburtstagen eingeladen, alberten mit den anderen herum, fochten Stockkämpfe aus und wurden von den Jungs geneckt.

Doch dann, in der Sieben, als wir aufs Gymnasium kamen, schlug die Pubertät voll durch. Da wurde mir plötzlich und schmerzlich bewusst, dass ich "anders" bin. Dieses Gefühl wurde noch dadurch verstärkt, dass ich auf einer Regelschule war. Ich fühlte mich wie das Mädchen vom Lande, das in die Großstadt zieht. Die anderen Jugendlichen kamen mir viel reifer und toller vor. Sie engagierten sich in der Kirche, waren politisch interessiert, arbeiteten als Babysitter oder räumten in Kaufhäusern Regale ein. Ich erlebte sie als witzig, intelligent und schlagfertig. Ich fühlte mich vollkommen unterlegen und war deshalb total schüchtern und gehemmt. Das verstärkte den Teufelskreis. Die anderen ignorierten mich, und ich fühlte mich noch einsamer, trauriger und wertloser. Ein Erlebnis ist mir besonders eindrücklich in Erinnerung geblieben. Wir waren mit einer anderen Klasse auf Klassenfahrt. Niemand beachtete uns beide Blinde. Ich bekam aber mit, dass es in der anderen Klasse einen Jungen gab, der sich an alle Mädchen heranmachte. Erst an die Allerschönsten, Nettesten und Klügsten, dann an die weniger Hübschen, etwas Langweiligen und schließlich an die ganz Doofen, Zickigen und Hässlichen, so sahen das zumindest meine Mitschüler. Und was war mit mir? War ich denn kein Mädchen? Oder war ich, weil ich blind war, noch unattraktiver als die Unattraktivsten? Meine Freundin wurde sogar auf der Klassenfahrt von den Mädchen der anderen Klasse sexuell gedemütigt. Von Partys erfuhren wir erst am nächsten Tag, wenn die Jungs damit prahlten, wie viel sie getrunken und dann gekotzt hatten.

Doch es gab auch nette Mitschülerinnen, die ein soziales Gewissen hatten und sich für uns verantwortlich fühlten. Sie nahmen uns mal ins Kino oder zu sich nach Hause oder auf den Weihnachtsmarkt. Aber wir kamen einfach nicht aus uns raus, meine Freundin und ich. Obwohl wir die Mitschülerinnen sehr nett fanden und ihnen auch dankbar waren, dass sie sich unser annahmen. Dennoch blieben wir stumm und verstockt. Hinterher fühlte ich mich elend, weil ich wusste, welch einen langweiligen und blöden Eindruck ich hinterlassen haben musste. In den Pausen hingen wir mit Außenseiterinnen aus den unteren Klassen herum. Die eine wurde früher dauernd von ihren Mitschülern verprügelt und war in ihren Ansichten viel weiter als ihre Mitschüler. Sie war ehrlich entsetzt darüber, was die Deutschen im Nationalsozialismus den Juden angetan haben. Sie machte sich über Raucher lustig, weil sie fand, dass sie wie Babies aussehen, die an ihrem Schnuller nuckeln. Ihr Vater hat ihre Mutter und die drei Kinder von einem Tag auf den anderen verlassen. die andere war sehr dick, lispelte, hörte Stimmen und war absoluter Kelly-Fan und kleidete sich dementsprechend. Ich mochte die Kelly-Familie nicht, spielte aber tapfer mit ihr, dass die Kellys in unsere Schule kommen und sich Paddy Kelly in sie verliebt, weil ich fürchtete, sie sonst als Freundin zu verlieren.

Als ich dann in der zwölften Klasse an die blista kam, gewann ich einen Teil meines Selbstbewusstseins zurück, weil ich Eine unter Vielen war, gemocht wurde und meine Persönlichkeit entfalten konnte. Aber auch ein innerer Reifungsprozess setzte ein. So wurde mir bewusst, dass die Mädchen, an die sich der Junge auf der Klassenfahrt heranmachte und die in der Rangordnung ganz unten standen, interessante Persönlichkeiten waren. Die eine war Pfadfinderin und die andere wollte Theaterschauspielerin werden. Beide hatten eine spitze Zunge und einen scharfen Verstand, waren freundlich, aber auch psychisch labil.

Heute habe ich gelernt, mit der Blindheit zu leben, denke ich wenigstens. Ich beurteile Menschen nicht mehr danach, ob sie sehend, sehbehindert oder blind sind. Es war aber ein schwieriger Weg bis dahin. Ich kenne auch geburtsblinde Menschen, die andere Blinde hassen und verachten und solche, die Sehende abwerten und geringschätzen.

Wie man mit einer Behinderung zurechtkommt, ob man sie akzeptiert oder nicht, hängt nicht davon ab, wann man sie erworben hat. Geburtsblinde Menschen stürzen vielleicht nicht in einen so bodenlosen Abgrund wie Personen, die im Laufe ihres Lebens erblinden und in tiefe Depressionen fallen oder heftige Aggressionsausbrüche durchleben können, aber manche von uns müssen auch gelegentlich ein tiefes Tal überwinden. Zorn, Verzweiflung, Trauer und Angst sowie Minderwertigkeitsgefühle sind auch einigen Geburtsblinden nicht fremd. Manchen von uns gelingt es, unsere Situation anzunehmen, anderen nicht. Auch für Geburtsblinde ist ihre Behinderung, selbst wenn sie von Geburt besteht, nicht normal, sondern sie müssen, wie Menschen, die ihre Behinderung im Laufe ihres Lebens bekommen haben, lernen, damit umzugehen, ihre Stärken entdecken, ihren Platz in der Gesellschaft finden und ihre Persönlichkeit entfalten. Das ist ein schwieriger und oft lebenslanger Prozess.

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Dr. Heinz Willi Bach

Die vielen Facetten von Arbeit und Beruf

Übergänge prägen die Arbeitswelt. Übergänge im Bereich des Sektors Arbeit/Beruf/Beschäftigung selbst als auch Übergänge in diesen Sektor hinein und aus ihm heraus. Die Bestände und Bewegungen in den und aus dem Sektor Arbeit stellt anschaulich die Arbeitskräfte-Gesamtrechnung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung dar. (Die "Arbeitskräfte-Gesamtrechnung" (AGR) des IAB verknüpft die üblichen Bestandsgrößen über Arbeitskräfte durch Bewegungszahlen. Bewegungen im Sinne der AGR sind Wechsel des individuellen Erwerbslebens-Status. Als Bewegung gilt hier jegliche Statusveränderung- z.B. vom Bildungsbeteiligten zum Erwerbstätigen oder vom Erwerbstätigen zum Arbeitslosen. Die Arbeitskräftegesamtrechnung ist voll in die demographischen Eckdaten integriert und mit dem Ausland über die Wanderungen verknüpft. Reyher/Bach: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 13, H. 4, S. 498-513. http://www.iab.de/199/section.aspx/Publikation/i801227w02)

Wir werden uns in diesem Schwerpunkt-Beitrag systematisch mit beiden Dimensionen beschäftigen. Auch unter dem Gesichtspunkt, welche Bedeutung sie für sehbeeinträchtigte Menschen aufweisen.

Betrachten wir zuerst die Übergänge in den und aus dem Beschäftigungssektor, so stellen wir eine große Vielfalt fest. Übergänge vom Sektor Allgemeinbildung, berufliche Ausbildung, dem Hochschulstudium, dem Ausbildungs- oder Studienabbruch, der Fort- und Weiterbildung, der beruflichen Rehabilitation etc. sind sämtlich Übergänge aus dem Bildungssektor. Entsprechend kommen ebenfalls Übergänge in diese Bereiche vor. Es gibt Übergänge vom und in den Krankenstand, die medizinische Rehabilitation, die Mutter- bzw. Elternschaft, die registrierte Arbeitslosigkeit (hier ist seit 2005 zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter zu unterscheiden, vgl. SGB III, SGB II, SGB IX, SGB XII), die Stille Reserve (die man auch verdeckte, also nicht registrierte Arbeitslosigkeit nennt), die Tätigkeit in der Schattenwirtschaft, die (freiwillige) Nichterwerbstätigkeit, den zeitlichen Rentenbezug. Der Betrachtung wert ist auch der Austausch mit dem Sektor ehrenamtliche Tätigkeit, z.B. in Selbsthilfeeinrichtungen wie dem DVBS. Dies kann eine sinnvolle Überbrückung von Zeiten der Nichtbeschäftigung sein, die gleichzeitig eine Referenz für Bewerbungen um Arbeitsplätze darstellt. Der einzige Übergang, der nur in eine Richtung führt, ist der zwischen Arbeit und Tod. Eine Sonderrolle spielt das sog. Duale Studium, man befindet sich zugleich im Bildungs- und im Beschäftigungsbereich.

Übergänge im Beschäftigungssystem

Verhältnismäßig einfach(er) gestaltet sich die Darstellung von Übergängen im Beschäftigungssystem selbst. Es wird unterschieden zwischen freiwilligem und erzwungenem Wechsel des Arbeitsplatzes (durch Kündigung, Änderungskündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers), zwischen innerbetrieblicher und zwischenbetrieblicher Mobilität, zwischen beruflichem Aufstieg, Umstieg und Abstieg und - nicht zuletzt - zwischen befristeten und unbefristeten, Vollzeit- und Teilzeit-Arbeitsverhältnissen sowie Sonderformen der Beschäftigung, die man überwiegend als prekäre, d.h. ungesicherte, betrachtet. Schließlich ist die sog. Zeitarbeit, auch Leiharbeit genannt, zu erwähnen und "Sonderformen" wie Arbeit auf Abruf, sog. Freie Mitarbeit(er) und verschiedene Formen der Scheinselbständigkeit, z.B. in Form von Werkverträgen.

PC und Internet bieten in diesem Zusammenhang neue Möglichkeiten des Gelderwerbs, indem man hier Dienstleistungen anbietet, seien es Softwareprodukte, auch im Verbund, sei es Schulung oder Service. Der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt. Für diese sehr spezifischen Tätigkeitsformen von Selbständigkeit hat sich der Begriff "Arbeitskraftunternehmer" entwickelt.

Prof. Dr. Günther Schmid (Wissenschaftszentrum Berlin und Humboldt-Universität) hat vor gut einem Jahrzehnt den Begriff und das Konzept der Übergangsarbeitsmärkte wesentlich geprägt. Es handelt sich dabei um spezifische institutionelle Arrangements, die sämtliche nicht vermeidbaren Übergänge auf dem Arbeitsmarkt und deren Risiken im Verlauf des Erwerbslebens absichern sollen, nicht nur das Risiko zwischen Beschäftigung und Nichtbeschäftigung (vgl. http://www2000.wzb.eu/alt/ab/concept.de.htm ).

Die obige Aufzählung der diversen Möglichkeiten kann durchaus die Fantasie der Leser darüber beflügeln, wie vielfältig unsere soziale Welt ist. Haben wir nicht diesen oder jenen Übergang in unserer eigenen Biografie bereits erlebt? Wie konnten wir ihn gestalten, wie stark wurden wir "gestaltet"? Wie stehen wir heute zu den Resultaten des Übergangs? Oder: Haben wir in absehbarer Zeit einen solchen Übergang "vor der Brust"? Wie gehen wir das Problem an?

Hoffnung auf stabile Beschäftigung

Unter blinden und (hochgradig) sehbehinderten Menschen sind bis heute die beschriebenen eher prekären Sonderformen der Arbeit wenig verbreitet, mit Ausnahme der unfreiwilligen Teilzeit- sowie der befristeten Beschäftigung. Auch "freie Mitarbeit" ist aus dem Rechtsanwaltsbereich bekannt geworden.

Während im 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein häufiger Wechsel der Arbeitsplätze zu beobachten war, erbrachte das sog. Wirtschaftswunder eine höhere Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse angesichts des Mangels an Arbeitskräften. Dies kam auch uns zugute. Angesichts hoher und sogar von Massenarbeitslosigkeit, die in Westdeutschland 1975 begonnen hat, beobachtet man erneut steigende Fluktuation. Die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts berechtigt verbreitete Auffassung, dass es der nachfolgenden Generation einmal besser gehen wird, auch gespeist durch die ökonomischen Fortschritte Westdeutschlands (Wirtschaftswunder), hat inzwischen deutlich an Berechtigung eingebüßt.

Wenngleich von ihr nicht unmittelbar betroffen, spüren auch blinde und sehbehinderte Menschen die geringere Stabilität der Arbeitsplätze, oft verbunden mit steigenden Arbeitsanforderungen.

Angesichts der demografischen Wende, an deren Beginn wir uns befinden, ist zu erwarten, dass die Beschäftigungen wieder stabiler werden. Davon werden auch wir profitieren, dennoch gibt es gravierende Probleme: Menschen, die während ihres Erwerbslebens im höheren Lebensalter ihr Augenlicht (teilweise) einbüßen, erleben zumeist Entlassung, Verrentung, Ausschluss aus dem Beschäftigungsbereich. Werden sie beruflich (noch) rehabilitiert, ist dies zumeist mit einem erheblichen beruflichen Abstieg verbunden (etwa vom Ingenieur zum Physiotherapeuten), falls sie überhaupt noch vermittelt werden. Haben sie das Glück, in ihrer bisherigen Firma/Behörde/Institution weiter beschäftigt zu werden, ist dies oft ebenfalls mit beruflichem Abstieg verbunden.

Die "Marburger Erklärung" des DVBS von 1996 und der "Wegweiser Sozialpolitik" zeigen Mängel und Probleme für blinde und sehbehinderte Menschen auf und weisen die richtigen Schritte zur nachhaltigen Verbesserung der Verhältnisse aus. Schub bekommt der Vorstoß auch durch die Behindertenrechtskonvention, die darauf fußenden Aktionspläne, den Staatenbericht und den Parallelbericht der Zivilgesellschaft, bei dessen Erstellung der DVBS sowie der DBSV unter 74 Organisationen eine wichtige Rolle spielen. Der reformierte Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von beeinträchtigten und behinderten Menschen (Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung), der in Kürze barrierefrei in Schrift und Wort zur Verfügung gestellt wird, zeigt die Problemlagen behinderter Menschen im Erwerbsleben differenziert auf.

Die Schröderstudie (Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 1997) weist u.a. nach, dass in den 1990er Jahren nur etwa jeder vierte blinde und sehbehinderte Mensch zwischen 20 und 60 Jahren erwerbstätig war, nur jeder dritte war an einer Erwerbsarbeit interessiert. So ernüchternd diese Zahlen wirken, so zeigt der Teilhabebericht der Bundesregierung, dass es anders betroffenen schwerbehinderten Menschen derzeit nicht besser ergeht.

Kompensierende Arbeitstechniken

Bei den DVBS-Mitgliedern ist die Beschäftigungsquote vielfach deutlich höher als 50 Prozent. Die Arbeitslosigkeit liegt allerdings in fast allen Fachgruppen bei mehr als zehn Prozent.

Wesentlichen Anteil am Erfolg blinder und sehbehinderter Menschen im Erwerbsleben hat die Qualität von Allgemein- und Berufsbildung und - nicht zuletzt - dass angesichts der Sinnesbeeinträchtigung kompensierende Arbeitstechniken vermittelt und so eingeübt werden, dass die Menschen in der Lage sind, im Erwerbsleben ihren Mann oder ihre Frau zu stehen. Dies ist im Falle progredienter Augenerkrankungen für die entsprechenden Bildungseinrichtungen und -institutionen keine leichte Aufgabe.

Der Verfasser erfuhr kürzlich, dass in der hessischen Justiz nacheinander sechs Nachwuchskräfte zumeist im ersten Jahr ihrer mit Fachhochschulstudium verbundenen Ausbildung zum Rechtspfleger gescheitert sind, zwei blinde und vier sehbehinderte Anwärter. Dies sei vor allem auf defizitäre Arbeitstechniken zurückzuführen, so hieß es. Solche Übergänge wünschen wir uns nicht.

Zum Autor

Dr. Heinz Willi Bach ist zweiter Vorsitzender des DVBS. Der Diplom-Volkswirt war viele Jahre Dozent und Schwerbehindertenvertretung an der Fachhochschule des Bundes in Mannheim und vertrat die Fachgebiete Volkswirtschaftslehre, Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsvermittlung. Zuvor war er zehn Jahre in der Praxis der öffentlichen Arbeitsvermittlung tätig. 2009 wurde er wissenschaftlicher Oberrat beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Anschließend führte er an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit ein empirisches Forschungsprojekt durch. Dr. Bach gehört dem Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales an, der die Gestaltung des Teilhabeberichts der Bundesregierung wissenschaftlich begleitet.

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Andrea Katemann

"Offenheit ist wichtig"
Interview mit Saskia Welty zum Übergang Studium/Beruf

Andrea Katemann (AK): Frau Welty, Sie haben soziale Arbeit studiert und standen nun vor der Aufgabe, als vollblinde Frau einen Einstieg in die "Arbeitswelt" zu finden. Welche beruflichen Vorstellungen hatten Sie am Ende Ihres Studiums?

Saskia Welty (SW): Ich wollte immer gerne mit Familien mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, hierauf habe ich schon während des Studiums meinen Schwerpunkt gelegt.

AK: Hat sich hier im Laufe der Stellensuche eine Änderung ergeben?

SW: Dieser Schwerpunkt ist für mich nach wie vor wichtig, auch wollte ich schon immer in der Beratung arbeiten, weil dies aufgrund der nicht vorhandenen Aufsichtspflicht für blinde oder sehbehinderte Menschen gut möglich ist. aber ich bin für andere Bereiche offener geworden. Inzwischen finde ich die sogenannte "peer-to-peer-Arbeit" auch sehr spannend. Ich arbeite auch gerade in diesem Bereich, eben als DBSV-Jugendvertreterin, mit Menschen, die selbst blind oder sehbehindert sind. Inzwischen kann ich mir auch vorstellen, in der Erwachsenenarbeit tätig zu sein.

AK: Haben Sie sich über Ihren Berufseinstieg zum Teil andere Gedanken gemacht als Ihre sehenden Kommilitonen?

SW: Ja, ich musste selbstverständlich darüber nachdenken, welche Bereiche ich in der Arbeit mit Menschen überhaupt abdecken kann, denn schließlich hat man hier viel Verantwortung für Personen. Außerdem gibt es bei der Arbeit mit Menschen viele ausschließlich visuell erlebbare und wahrnehmbare Dinge. Auch habe ich mir schon früh Gedanken darüber gemacht, welche Hilfsmittel ich auf jeden Fall brauchen würde.

AK: Welche Unterstützung haben Sie bei der Jobsuche erhalten?

SW: Ich habe viele Gespräche mit berufserfahrenen Freunden und Bekannten geführt, um neue Ideen und Perspektiven zu bekommen. Regelmäßig genutzt habe ich den Job-Newsletter des DVBS, in dem auch Stellenangebote zu finden sind, die sich zunächst an behinderte Menschen richten. So etwas finde ich sehr hilfreich. Die barrierearme Jobbörse der Arbeitsagentur habe ich auch oft verwendet, mit meiner Rehaberaterin bei der Arbeitsagentur gab es auch Termine. Sie hat mit mir sinnvollerweise ein "Jobprofil" in der genannten Jobbörse angelegt, sodass ich theoretisch auch von Arbeitgebern hätte gefunden werden können, die nach Personal suchen. Das ist mir aber nie passiert. Ansonsten hat die Rehaberaterin mit mir Stellen durchgesehen. Das konnte ich aber auch alleine zu Hause und fand es von daher wenig hilfreich. Ich hätte mir mehr individuelle Beratung oder auch ein Coaching zur Entwicklung von Berufsperspektiven gewünscht. Auch ein spezielles Bewerbungstraining für blinde und sehbehinderte Menschen hätte ich sinnvoll gefunden. Ich hätte auch gerne den Integrationsfachdienst genutzt, da ich mir von diesem eine individuellere Beratung erhoffte, doch wurde mir erklärt, dass dieser für mich nicht zuständig sei. Er wäre nur dann zuständig gewesen, wenn es um eine Wiedereingliederung und nicht um eine Ersteingliederung gegangen wäre. Die ZAV habe ich auch gerne genutzt. Hier wurde mir angeboten, alle in der Region in Frage kommenden Arbeitgeber gezielt mit einem Infobrief zu versorgen. Eine entsprechende Liste hätte ich zusammenstellen müssen, doch bevor ich diese verschicken konnte, hatte ich schon eine Vertretungstätigkeit in einer blista-Wohngruppe gefunden.

AK: Welche Tipps würden Sie heute jemandem geben, der einen Einstieg in den Beruf finden muss?

SW: Augen und Ohren offenhalten, wachsam sein, nicht den Kopf in den Sand stecken und resignieren. Meine Aussagen klingen vielleicht sehr banal und allgemein, dennoch bin ich der Meinung, dass Wachsamkeit sehr wichtig ist. Auch wenn man Rückschläge erlebt und erfahren muss, dass alle Bemühungen zu nichts führen, darf man sich nicht entmutigen lassen! Auch eine ehrenamtliche Tätigkeit kann in dieser Phase sinnvoll sein. Somit hat man zumindest das Gefühl, gebraucht zu werden und etwas zu tun zu haben.

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Isabella Brawata im Gespräch mit Dr. Werner Hecker, stellvertretender Ressortleiter Rehabilitation an der blista

Auf der Taststraße in die Inklusion
Wie die Frühförderung der blista sehbehinderte Kinder beim Eintritt in Kindergarten und Schule unterstützt

Wenn das Kind zum ersten Mal in der Bärengruppe des Kindergartens begrüßt und wenn es dann mit der Schultüte in der Hand zum abc-Schützen wird, ist es für das Kind, seine Eltern sowie die ErzieherInnen und LehrerInnen ein aufregender Moment. Wenn das Kind eine Behinderung hat, benötigen alle Beteiligten viel Unterstützung, damit der Eintritt in Kindergarten und Schule gelingt. Die Frühförderstelle der blista begleitet blinde und sehbehinderte Kinder und ihre Eltern intensiv bei diesem Prozess.

"Die Kinder, die wir betreuen, sind sehr unterschiedlich", erläutert Dr. Werner Hecker, stellvertretender Ressortleiter Rehabilitation an der blista, "viele haben neben der Sehbehinderung eine oder mehrere zusätzliche verschieden stark ausgeprägte körperliche oder geistige Einschränkungen. Deshalb braucht jedes Kind eine individuelle Förderung und Begleitung."

Bevor das Kind in den Kindergarten kommt, gilt es zunächst, Befürchtungen auf allen Seiten abzubauen. So haben manche Eltern Angst, dass ihr Kind in einem Regelkindergarten von den anderen Kindern aufgrund seiner Behinderung geärgert werden könnte. ErzieherInnen können sich oft nicht vorstellen, wie die soziale Integration eines blinden oder sehbehinderten Kindes in die Gruppe klappen könnte oder machen sich Sorgen, wie sie die Sicherheit des Kindes bei der eigenständigen Fortbewegung im Kindergarten gewährleisten können.

Deswegen ist es wichtig, die Frage des geeigneten Kindergartens schon frühzeitig zu besprechen. Häufig suchen die FrühförderInnen gemeinsam mit den Eltern verschiedene infrage kommende Kindergärten auf, um anschließend zu entscheiden, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll. "Wenn Eltern und FrühförderInnen feststellen, dass die Vorbehalte der ErzieherInnen zu groß sind, raten wir den Eltern eher davon ab, ihr Kind in diesen Kindergarten zu schicken. Wenn die grundsätzliche Bereitschaft fehlt, sich auf ein behindertes Kind einzulassen, ist zu befürchten, dass die Inklusion letztendlich scheitert und zu Lasten des Kindes geht." Wenn die ErzieherInnen dagegen offen für und neugierig auf das behinderte Kind sind, bieten die FrühförderInnen Fortbildungen an, in deren Rahmen die ErzieherInnen lernen können, sich besser in das blinde oder sehbehinderte Kind hineinzuversetzen. Mit Augenbinden und Simulationsbrillen wird der Kindergarten erkundet oder vorhandene Spiele und Spielmaterialien erprobt, um für die speziellen Bedürfnisse blinder oder sehbehinderter Kinder zu sensibilisieren. Die ErzieherInnen erhalten Hinweise darauf, wie die Beleuchtung gestaltet sein soll, welche Spielsachen und Bilderbücher sich für sehbehinderte Kinder besonders gut eignen oder was sie beachten müssen, um die Sicherheit des blinden Kindes zu gewährleisten.

Wenn das blinde oder sehbehinderte Kind einen Kindergarten besucht, finden die Frühförderbesuche nicht mehr nur im Elternhaus, sondern auch im Kindergarten statt. Ziel ist es, den Prozess der Integration in die Kindergartengruppe zu begleiten und den ErzieherInnen bei allen Fragen, die das behinderte Kind betreffen, beratend zur Seite zu stehen.

Eine besondere Herausforderung stellt oft die soziale Integration dar. "Man kann die Kinder ja nicht dazu zwingen, miteinander zu spielen", gibt Dr. Hecker zu bedenken. Je weniger gravierend die Seheinschränkung und je geringer die sonstigen Einschränkungen sind, die ein Kind mitbringt, desto größer die Chance, dass auch die soziale Integration gelingt. Ein vollblindes Kind hat es dagegen schwer, von den anderen aufgenommen zu werden. Das liegt zum einen daran, dass Kinder im Vorschulalter noch nicht die Fähigkeit besitzen, sich gedanklich gut in andere Personen hineinzuversetzen. Insofern können sie sich nicht vorstellen, was es genau bedeutet, nicht sehen zu können, und können sich dementsprechend nicht so gut auf die Bedürfnisse eines blinden Kindes einstellen. Aus diesem Grund bevorzugen blinde Kinder oft den Kontakt zu den ErzieherInnen.

Gleichzeitig sind die allermeisten Spiele im Kindergarten visuell ausgerichtet, sodass sich zunächst wenige gemeinsame Spielmöglichkeiten für blinde und sehende Kinder ergeben. Die sehenden Kinder können mit dem blinden Kind nichts anfangen, da es weder toben und rennen, noch malen oder Bilderbücher schauen kann.

Hier ist die Unterstützung durch die Frühförderung sehr wichtig. Die Fachkräfte der Frühförderung beraten die ErzieherInnen, welche Spiele und Spielmaterialien für das gemeinsame Spiel geeignet sind oder wie blinde oder sehbehinderte Kinder auch in schnellere Bewegungsspiele integriert werden können. Gleichzeitig führen sie das blinde oder sehbehinderte Kind schrittweise an das gemeinsame Spiel mit anderen Kindern heran, indem sie beispielsweise bestimmte Spiele zunächst in einer Kleingruppe mit nur zwei anderen, etwas jüngeren Kindern anbahnen.

Allerdings kann es dauern, bis das blinde Kind seinen Platz in der Gruppe gefunden hat und sich im günstigen Fall erste Freundschaften ergeben.

"Die Eingliederung blinder und sehbehinderter Kinder in den Regelkindergarten ist möglich und häufig für alle Seiten gewinnbringend, aber sie ist kein Selbstläufer", fasst Dr. Hecker die langjährigen Erfahrungen der Frühförderstelle zusammen. "Damit die Integration gelingt, brauchen Eltern, ErzieherInnen und Kinder fachkundige Anleitung und Betreuung."

Die Frühförderung endet, sobald das behinderte Kind eingeschult wird. Für die Beratung und Betreuung der Kinder, Eltern und LehrerInnen sind dann die örtlichen und überregionalen Förderzentren zuständig. Die örtlichen Förderzentren sind meist an örtliche Förderschulen angegliedert und unterstützen alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die überregionalen Förderzentren, zu denen auch die blista zählt, sind auf eine bestimmte Behinderungsart spezialisiert und beraten in einem größeren Einzugsbereich.

Die Frühförderstellen leisten einen wichtigen Beitrag, damit der Übergang in die Schule so gut wie möglich gelingt. Zur Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten als Grundlage für die Schule zählen bei sehbehinderten Kindern die Förderung der Auge-Hand-Koordination und feinmotorischer Fähigkeiten, wie einen Stift zu halten, zu malen und zu zeichnen als Vorbereitung für den Schriftspracherwerb. Bei blinden Kindern werden über die gezielte Förderung der Tastwahrnehmung Grundlagen für den Erwerb der Brailleschrift gelegt. Als hilfreich hat sich das Material von Prof. Markus Lang "Auf der Taststraße zur Punktschrift" erwiesen, das spielerisch an die Brailleschrift heranführt. Aber auch kognitive Fähigkeiten, wie Gedächtnisfunktionen, das Vergleichen und Kategorisieren oder der Mengenbegriff, spielen in der Vorschulzeit in der Förderung eine besondere Rolle. Sehbehinderte Kinder werden zudem gezielt an die Nutzung optischer Hilfsmittel wie Lupe, Monokular oder Bildschirmlesegerät herangeführt, damit sie diese Hilfen bereits zu Schulbeginn optimal nutzen können.

Bei den meisten Kindern, die von der Frühförderung betreut werden, liegen zusätzlich zur Sehbehinderung weitere körperliche und geistige Behinderungen vor. Hier können solche für die lernzielgleiche Beschulung nötigen Kompetenzen oft auch bei bester Förderung nicht erreicht werden. Daher kann bei Kindern mit Behinderung nicht definiert werden, was ein Kind können muss, damit es die Schule erfolgreich bewältigt. In der Förderung geht es darum, dass jedes Kind das Potential, das in ihm steckt, optimal entfaltet. Wie in der Frühförderung, so wird auch in der Schule das Kind "dort abgeholt, wo es steht".

Für Eltern von Kindern mit Behinderung ist der Übergang in die Schule oft ein schwieriger Prozess. Sie müssen sich erneut mit der Tatsache auseinandersetzen, dass ihr Kind anders ist als andere Kinder und in der Schule besonderer Hilfen bedarf oder unter Umständen auch eine besondere Schule besuchen muss. Der Prozess der Auseinandersetzung mit der Frage, welche Schule die geeignete für das eigene Kind ist, benötigt Zeit. Daher rücken die Fachkräfte der Frühförderung das Thema Schulwahl bereits frühzeitig ins Bewusstsein der Eltern. Sie wägen mit den Eltern die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen sorgfältig ab: Ist die Regelschule vor Ort, die örtliche Förderschule oder das überregionale Förderzentrum für Kinder mit Blindheit oder Sehbehinderung der beste Lernort für das Kind? Wenn die Eltern es wünschen, werden gemeinsame Informationstermine in den in Frage kommenden Schulen vereinbart, um die Bedingungen in den verschiedenen Schulen kennen zu lernen und sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Wie auch immer die Entscheidung letztlich ausgeht: Es ist wichtig, dass die Eltern hinter ihrer Entscheidung stehen.

Inwieweit die Inklusion auf einer Regelschule gelingt, hängt ganz wesentlich davon ab, ob die dafür nötigen Ressourcen vorhanden sind. So ist es zum einen wichtig, dass die Schulleitung und das Lehrerkollegium der aufnehmenden Schule dem behinderten Schüler gegenüber aufgeschlossen sind und die Inklusion als positive Herausforderung annehmen. Es muss gewährleistet sein, dass neben den benötigten Hilfsmitteln und Medien vor allem auch eine ausreichende und fachlich spezialisierte sonderpädagogische Unterstützung für das Kind, aber auch für die Beratung des Kollegiums vor Ort zur Verfügung steht.

Für Eltern, die ihr Kind auf einer Regelschule beschulen lassen, ist oft ein erhöhtes Engagement erforderlich: So sollten Eltern blinder Kinder die Punktschrift erlernen oder manchmal auch Medien zur Veranschaulichung selbst herstellen. Diese hohe Einsatzbereitschaft können manche Eltern nicht aufbringen.

Ein weiterer Faktor ist die Persönlichkeit des Kindes: Im optimalen Fall sollte das Kind nicht zu ängstlich sein, sondern offen auf die sehenden Mitschüler zugehen und auch gegebenenfalls gelegentliche Hänseleien wegen seiner Sonderrolle wegstecken können.

Doch auch der Besuch der überregionalen Förderschule für Blinde und Sehbehinderte bringt Nachteile mit sich. Da die Förderzentren selten in der Nähe des Wohnortes des Kindes angesiedelt sind, bedeutet dies, dass das Kind lange Fahrtwege auf sich nehmen oder sogar in einem Internat untergebracht werden muss. "Daran drohen manche Familien zu zerbrechen", berichtet Dr. Hecker, "weil die Trennung im frühen Alter von sechs oder sieben Jahren für Eltern und/oder Kinder zu schmerzhaft ist."

Da so viele Faktoren eine Rolle spielen, hängt die Entscheidung für eine bestimmte Schule nicht allein davon ab, wo die besten Lernbedingungen für ein Kind gegeben sind, sondern es sollte die Schule gefunden werden, die unter Berücksichtigung aller Umstände für das Kind und die gesamte Familie die am besten geeignete ist.

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Regina Pfanger

Von Sonnen-, Jagd- und Führerschein
Oder warum Urlaub am Chiemsee gefährlich ist

Zugegeben: Einfach war es nicht. Obwohl ich nie eine leidenschaftliche Autofahrerin war. Wenn ich heute vom Beifahrersitz die Kommentare der Chauffeure angesichts friedlich und bescheiden vor uns hertuckernder Fahrer - angeblich sind es fast immer Fahrerinnen! - höre, dann zucke ich phantomschmerzmäßig zusammen, weil ich eine Idee davon bekomme, welche derben Verwünschungen mich verfolgten, wenn ich in meinem früheren Leben vergnügt der Freiheit frönte, selbstständig von A nach B zu kutschieren.

In meinem Führerschein stand ja, dass ich nur 100 fahren sollte, und das tat ich meist auch brav, und ich war jedes Mal heilfroh, wenn ich vom Augenarzt kam und der Sehtest ergab, dass ich noch keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellte - was die forschen Motoristen, die ihrem Fahrstil gerne eigenmächtig das Prädikat "sportlich" verleihen, vermutlich anders gesehen hätten. 36 Jahre lang war ich unsportlich, aber unfallfrei unterwegs, zuletzt mit einem Navi, das mir das immer mühevoller werdende Entziffern der Hinweisschilder abnahm. Dankbar und willig folgte ich seinen freundlichen Anweisungen und staunte über die Geduld der in meiner kindlichen Vorstellung in den Wolken thronenden Göttin der Fuhrleute - Hermine schien ein passender Name für sie - , die auch dann die Stimme nicht hob, wenn ich den empfohlenen Spurwechsel versäumte oder in einer Einbahnstraße strandete… Alles ging trotzdem gut, ich fuhr sozusagen auf Gehör, und wo Hermines Weisheit an meinem Unvermögen abprallte, da sprang mein offenbar auf der Rückbank sitzender Schutzengel ein und bewahrte mich vor allem Unheil - wenn auch nicht vor der Unbill der hinter mir her Fahrenden.

Bis ich dann eines herrlichen Sommermorgens der aufgehenden Sonne entgegenfuhr und Bilder vor mir hatte, die sich in einem Thriller gut gemacht hätten - als Ankündigung eines drohenden Unglücks, weil alles plötzlich im gleißenden Licht verschwamm - und dabei doch fantastisch schön. Wie auf einem impressionistischen Gemälde lösten sich alle harten Konturen auf, die Fahrbahn verwandelte sich zur Milchstraße, auf der ich sanft dahinglitt, die vertraute Umgebung glich einer Traumlandschaft - in der nur ein plötzlich vor mir auftauchendes Umleitungsschild störte. Meine Bremsen funktionierten tadellos, passiert ist nichts - aber ich glaube, es war der Augenblick, als meinem Schutzengel der Geduldsfaden riss, er sich des Sicherheitsgurtes entledigte und sich kurz entschlossen selber hinters Steuer klemmte. Die Leviten las er mir zu Hause, und das war der Tag, an dem ich beschloss, meinen Führerschein zwar nicht abzugeben, sondern dem alten Schuhkarton anzuvertrauen, in dem sich auch Haferflockensammelpunkte, abgelaufene Gutscheine, mein Schülerausweis und sonstige Pretiosen für meine Erben befinden.

Vielleicht war ich voreilig. Bei Arztbesuchen jedenfalls (bei denen meine drastisch gesunkene Sehkraft bescheinigt wurde) haben mich die Sprechstundenhilfen mehrfach freundlich gebeten, nicht selber nach Hause zu fahren oder mit dem Autofahren zu warten, bis die Pupillen wieder enger wären. "Wegen der geweiteten Pupillen", wurde mir erklärt, und ich nickte jedes Mal einsichtig. Die Ärzte selber haben von sich aus mit dem Thema nie angefangen - mit einer Ausnahme, aber bis zu diesem Zeitpunkt hätte ich auf Deutschlands Straßen noch einiges anrichten können. Es war eine Optikerin in einem bayrischen Augenkurort, die mir ungeniert die Gretchenfrage stellte und auf Bayrisch wissen wollte, wie ich es denn mit dem Autofahren hielte. Ich holte Luft, bevor ich antwortete: Wenn sie mich fragte, dann hieß es ja wohl, dass sie es mir doch eigentlich schon zutraute, oder? Oder würde sie mich jetzt auffordern, ihr unverzüglich den Führerschein, der sich immer noch in meiner Handtasche befand, abzugeben? Oder mich persönlich zur Polizei begleiten, um meine immerhin noch virtuelle Anbindung an die automobile Gesellschaft mit dem Schwert des Gesetzes zu durchschneiden? Mein im Eilantrag befragtes inneres Team entschied sich unter Aufbietung aller moralischen Kräfte für eine wahrheitsgemäße Auskunft und ich erzählte ihr von meinem oben beschriebenen Erlebnis und der daraus gezogenen Konsequenz. Sie lobte mich wortreich für meine Einsicht und meine Vernunft. Meinen bescheidenen Einwand, das sei ja eigentlich normal und vernünftig - mit dem ich meinen Kummer über diesen Entschluss möglichst cool zur Seite zu wischen versuchte -, ließ sie allerdings nicht gelten. Neulich hätte sie einen Herrn beraten, der noch weniger sah, erzählte sie mir, und der sei indigniert gewesen über ihre Frage. Natürlich fahre er Auto, habe er gesagt, und auf ihren vorsichtigen Appell, doch lieber darauf zu verzichten, sei er geradezu wütend geworden. "Wo denken"s denn hin?", habe er sie angedonnert, "Ich bin auf das Auto angewiesen, wie soll ich denn sonst zur Jagd kommen, mit meinen Gewehren und all den Gerätschaften?"

Sie habe ihn dann nur noch zu fragen gewagt, wo er denn zur Jagd ginge. Und sie sei sehr beruhigt gewesen, als er, durch ihr waidmännisches Interesse etwas besänftigt, von dem herrlichen Revier am Chiemsee geschwärmt hatte. Seither sei sie damit versöhnt, keine Villa am Chiemsee zu haben und empfehle den Touristen, schusssichere Westen im Gepäck zu haben.

Ich fahre da auch nicht hin, und selber mit dem Auto schon mal gar nicht. Aber ab und zu würde ich das gerne, und wenn ich etwas vom Chiemsee höre, dann flammt eine alte Sehnsucht nach dem Führerschein und dem Autofahren auf, und ich frage mich, ob ich nicht zu schnell aufgegeben habe. Vielleicht hätte es ja doch einen Weg gegeben? Vielleicht hätte ich eine Petition beim Bundestag eingeben können, mit dem Vorschlag, das ganze deutsche Straßennetz zur 30er-Zone zu erklären. Dann würde ich mich doch noch hinters Lenkrad trauen… Aber seit ich neulich die erbosten Reaktionen auf Gabriels Vorschlag eines Tempolimits 120 gehört habe, traue ich mich auch das nicht mehr. Vermutlich würden sie mich für unzurechnungsfähig erklären - dann bekäme ich, statt des Führerscheins, ganz offiziell einen Jagdschein ausgestellt.

Zur Autorin

Regina Pfanger, geboren 1957 in Landau (Pfalz), arbeitet als Lehrerin. Sie muss sich nicht mehr mit TÜV, Öl- und Reifenwechsel herumschlagen, spart Autoversicherung und -steuer - und kommt trotzdem noch immer in der Welt herum.

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Jürgen Nagel

Sehverschlechterung - und wie geht es dann weiter?

Diese Frage stellen sich viele Menschen und ihre Angehörigen. Unabhängig vom Alter des Einzelnen und seiner individuellen Lebenssituation bedeutet ein gravierender Verlust des Sehvermögens einen meist tiefen Einschnitt, verbunden mit einer persönlichen Krise, in deren Mittelpunkt die Frage steht: "Wie geht es jetzt weiter? Was kann ich überhaupt noch tun?"

Die ungewohnte Hilflosigkeit und die alltägliche Abhängigkeit werden als endgültig erlebt, solange nicht eine professionelle Beratung erste Informationen an Frau oder Mann bringt und diese Beratung auch konkrete Möglichkeiten und Wege aufzeigt, was zumindest möglich sein kann bzw. wie man sein Leben wieder selbstbestimmt und eigenständig meistern kann.

Eine wichtige Option stellt hier das Angebot einer sehbehinderten- oder blindentechnischen Grundrehabilitation (BtG) dar, denn eine BtG eröffnet den Zugang zu speziellen Techniken und Technologien, spezifischen Vorgehensweisen und Hilfsmitteln und bietet Zeit und Raum, sich mit der neuen Lebenssituation, mit der eingetretenen Behinderung auseinanderzusetzen.

Schritt für Schritt trainieren die Teilnehmer mit fachlicher Anleitung ihre Orientierung und Mobilität. Sie erwerben Arbeitstechniken, die es erlauben, sich künftig mit eingeschränkter bzw. ohne visuelle Kontrolle in Schule, Ausbildung, Beruf und Alltag aktiv einzubringen. Darüber hinaus bietet das Angebot psychosoziale Begleitung und sozialpädagogische Betreuung.

Schülerinnen und Schüler können im Anschluss an die BtG z.B. die Schule erfolgreich abschließen und Auszubildende und Studierende den gewählten Bildungsweg fortsetzen.

Durch den Erwerb guter EDV-Kenntnisse gelingt es vielen Berufstätigen, an ihren Arbeitsplatz oder in ihr Berufsfeld zurückzukehren. Andere finden im Rahmen des Rehabilitationsangebotes Unterstützung, um neue berufliche Perspektiven zu entwickeln und umzusetzen.

Beginn und Dauer der Rehabilitation werden individuell und bedarfsgerecht geplant

Persönliche Wünsche und Ziele finden Berücksichtigung. Erfahrungsgemäß dauert eine BtG zwischen drei und zwölf Monaten. Ganz am Anfang steht ein zwei- bis dreitägiges Orientierungsangebot, das an der blista durchgeführt wird. Hier werden die Bedürfnisse und die persönlichen Ziele besprochen, die Vorkenntnisse und Lernbedarfe ermittelt sowie die möglichen Techniken, Vorgehensweisen und Technologien vorgestellt.

Auf Basis der Orientierungstage entwickeln die blista-Fachkräfte einen Vorschlag für die individuelle Rehabilitationsplanung. Der Plan beschreibt die Inhalte und die vorgesehene Dauer der individuellen BtG.

Auf dieser Grundlage können die Interessentinnen und Interessenten die Finanzierung der BtG beim zuständigen Kostenträger beantragen. Auch dabei beraten die Experten. Die blista hat z. B. Vereinbarungen für eine Kostenübernahme mit der Agentur für Arbeit und weiteren Kostenträgern abgeschlossen.

In der ersten Phase der Rehabilitation geht es vorrangig darum, die eigenen Ressourcen zu erkennen und weiterzuentwickeln. Die Teilnehmenden erwerben grundlegende Techniken und Fertigkeiten. Die erfahrenen Reha-Fachkräfte berücksichtigen das Lerntempo jedes Einzelnen. Die Angebote werden in Kleingruppen und in Einzelschulungen durchgeführt.

In der zweiten Phase steht im Mittelpunkt, die neu erlernten Techniken und Fertigkeiten zu festigen und zu automatisieren. Schüler hospitieren in ausgewählten Fächern an der Carl-Strehl-Schule, Studenten besuchen einzelne Vorlesungen an der Philipps-Universität Marburg, Berufstätige absolvieren Arbeitspraktika. Die Praxiserlebnisse werden gemeinsam reflektiert und gezielt unterstützt.

Mit wachsender Erfahrung gewinnen die Teilnehmenden Sicherheit und Zuversicht. Sie stärken die neuen Fähigkeiten und bauen ihre Kompetenzen aus. Insgesamt reicht das Spektrum der Schulungsangebote von Orientierung und Mobilität (O&M), Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) und dem Einsatz von Hilfsmitteln, über Lese- und Schreibtechniken der Blindenschrift bis hin zum Erlernen der Computerbrailleschrift und EDV sowie Bewerbungs-, Kommunikations- und Gedächtnistraining.

In einer regelmäßig stattfindenden Gesprächsrunde werden die persönlichen Erfahrungen ausgetauscht und reflektiert.

In Abhängigkeit vom zuständigen Kostenträger besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, in einer der unterschiedlichen blista-Wohngruppen zu leben. Viele empfinden den Austausch als hilfreich. Die sozialpädagogische Begleitung unterstützt bei der Gestaltung des Alltags und der Freizeit. Sport, Kultur, Geselligkeit - an der blista und in der Universitätsstadt Marburg stehen hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen besonders vielfältige Möglichkeiten zur Auswahl.

In den vergangenen mehr als 30 Jahren haben weit mehr als 300 blinde und sehbehinderte Menschen an einer BtG in Marburg teilgenommen und dadurch für sich neue Perspektiven für die persönliche Lebensgestaltung entwickelt. Interessenten und Angehörige, Lehrer, pädagogische Fachkräfte und Reha-Fachkräfte, und natürlich auch Kostenträgervertreter, können sich mit allen Fragen an die Leiterin der BtG, Dipl.-Psych. Annette Stelker, Tel.: 06421 606-195, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

Zum Autor

Jürgen Nagel, geb. 1956, arbeitet seit 1981 bei der blista und ist seit 2001 Ressortleiter der RES.

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Bildung und Forschung

"Der Versuch, die inklusive Beschulung zum Sparmodell zu machen, lässt blinde und sehbehinderte Schüler sowie deren Eltern verzweifeln"

"Inklusion" heißt das Leitmotiv der 2008 von Deutschland ratifizierten UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Kein Kind darf seither mehr gegen seinen Willen bzw. den seiner Eltern in eine Förderschule gesteckt werden. Doch dieser eindeutige Fortschritt in den Behindertenrechten hat eine Kehrseite: "Inklusion" wird allzu oft als Sparmodell praktiziert. Die Kostenträger, allen voran die Eingliederungshilfe, drängen, unter Verweis auf Artikel 24 der Konvention, auf ambulante Beschulung. Doch was für viele Behinderungsformen richtig ist, wird spätestens im Falle höherer Schulbildung Blinder und Sehbehinderter schwierig. Der Lernstoff muss geeignet vermittelt, spezielle Arbeitstechniken müssen erlernt und die Alltagsbewältigung unter Anleitung geübt werden. Deshalb schränkt die Norm den Vorrang der gemeinsamen Beschulung mit Nichtbehinderten im Falle Blinder und Sehbehinderter auch ein und spricht vom "bestmöglichen Lernumfeld". Das kann nur dann die "Schule um die Ecke" sein, wenn die Betroffenen dort intensiv gefördert werden. Doch in der Praxis liegt hier vieles im Argen.

Dr. Michael Richter ist mit seinem Team der "Rechte behinderter Menschen gGmbH (rbm)" Rechtsberater des DVBS. Nötigenfalls vertritt er die Mitglieder des DVBS in sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten auch vor Gericht. Er kennt die Schwierigkeiten inklusiver Schulbildung Blinder und Sehbehinderter aus dem Blickwinkel eines Rechtsanwaltes.

horus: Seit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen kann kein Kind mehr gegen seinen Willen oder den seiner Eltern in eine Förderschule gesteckt werden. Das jedenfalls sagt ein Rechtsgutachten von Prof. Riedel. Ist das anerkannt oder muss heute noch klageweise nachgeholfen werden?

Dr. Richter: In einigen Bundesländern gibt es inzwischen tatsächlich einen Rechtsanspruch behinderter Kinder zur Aufnahme in die Regelschule. Dieser Rechtsanspruch ist aber keinesfalls eine Garantie, dass diese Kinder konkret in der ortsnahen Grundschule willkommen sind oder am nahegelegensten Gymnasium die behinderungsbedingt notwendige Unterstützung erhalten.

horus: Wie ist es umgekehrt, wenn sich also Eltern und Kind für eine Förderschule entscheiden?

Dr. Richter: Im Einzelfall müssen sich Eltern und Kinder, die sich für eine "Sonderschule" entscheiden, häufig - mit Blick auf die hiermit fix anfallenden Kosten - für diese Wahl rechtfertigen. Teils ist es allerdings auch nicht mit einer Rechtfertigung getan und sie müssen die Notwendigkeit eines "Sonderschulbesuchs" gerichtlich feststellen lassen und hierdurch eventuell entstehende Mehrkosten gegenüber dem Sozialamt als regelmäßig zuständigem Leistungsträger "entschuldigen".

horus: Welche Ansprüche auf Förderung haben inklusiv beschulte Blinde und Sehbehinderte und wie sieht es in der Praxis mit der Förderung aus?

Dr. Richter: Theoretisch haben inklusiv, wie auch exklusiv beschulte blinde und sehbehinderte Schüler auf die Unterstützung einen Anspruch, die für die im Einzelfall angemessene Schulbildung notwendig ist oder die Entwicklung wenigstens unterstützt. Fehlende Beratungsangebote, fehlende Unterstützung durch speziell geschulte Lehrer vor Ort oder eine mangelnde Vernetzung zu behinderungsspezifisch notwendigen Unterstützungsangeboten (Orientierungs- und Mobilitätsunterricht, LPF, Einweisung in den Hilfsmittelgebrauch, Sehrestberatung, etc.) lassen inklusiv beschulte Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern aber häufig diese wichtigen Hilfsangebote für die Potentialentwicklung erst gar nicht erkennen.

horus: Für die Kostenträger ist es doch letztlich eine Geldfrage: Können die inklusive Beschulung und die Förderschulen dauerhaft nebeneinander bestehen?

Dr. Richter: Es macht sicherlich keinen Sinn, den "Sonderschulbereich" in der bisherigen Form und im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Allerdings muss unbedingt erkannt werden, dass die vorhandenen Experten auch im Rahmen der inklusiven Beschulung von sehbehinderten und blinden Kindern dringend benötigt werden. Denkbar ist z.B., dass Sonderschulen in Förderzentren umgewandelt werden, die im Bedarfsfall den "Normalschulen" bei der Beschulung von blinden und sehbehinderten Kindern durch die Unterstützung mit ihrem Fachwissen zur Seite stehen.

horus: Oft müssen Sie mit Ihren Fällen in den einstweiligen Rechtsschutz. Sind die heutigen blinden und sehbehinderten Schüler die "Opfer" eines pädagogischen Richtungsstreites und klammer Kassen bei den Kostenträgern?

Dr. Richter: Ich habe nicht das Gefühl, dass es sich bei der Entscheidung für die inklusive Beschulung von behinderten Kindern als Regelfall um einen pädagogischen Richtungsstreit handelt, denn letztlich handelt es sich ja auch um eine Forderung von behinderten Menschen sowie Eltern von Betroffenen. Wenn ich mir allerdings unsere Rechtsvertretungen in diesem Sommer anschaue, dann muss man allerdings wohl davon ausgehen, dass mindestens einige Jahrgänge von blinden und sehbehinderten Schülern ganz massiv für Probleme beim Paradigmenwechsel in der Schulpolitik zahlen müssen. Der Versuch, die inklusive Beschulung zum Sparmodell zu machen, eingeführte und bewährte Standards in der Pädagogik abzuschaffen und nicht zuletzt ein für die Priorisierung des Fördergrundsatzes nur schlecht geeignetes Schulsystem lassen zurzeit blinde und sehbehinderte Schüler sowie deren Eltern schlichtweg verzweifeln und die Anzahl der anfragen um rechtlichen Beistand explodieren.

Zur Person

Dr. Michael Richter ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der rbm - Rechte behinderter Menschen gGmbH in Marburg.

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Recht

Uwe Boysen

E-Justice und E-Government: Was haben wir erreicht?*

I. Einleitung

In Horus 3/2013 habe ich darüber berichtet, wie wir bei den Gesetzgebungsvorhaben zu E-Justice und E-Government vorgegangen sind, um dafür zu sorgen, dass Vorkehrungen zur Barrierefreiheit in diesen Gesetzen verankert werden (eine ausführlichere Darstellung des Beitrags findet sich im Internet unter www.dvbs-online.de/). Aus Platzgründen war es damals nicht mehr möglich, eine Einschätzung unseres Erfolges oder Misserfolges zu geben. Das soll im Folgenden nachgeholt werden.

II. Gründe für unsere größeren und kleineren Erfolge

Ganz grob kann man zunächst feststellen, dass wir bei E-Justice erheblich erfolgreicher waren als bei E-Government. Woran hat das gelegen? Meine These hierzu ist, dass wir von einer letztlich großen Übereinstimmung in der Zielsetzung der Gesetzesinitiativen zwischen Bund und Ländern einerseits, aber auch der Rechtspolitiker in den Bundestagsfraktionen andererseits profitiert haben. Hätte es hier in der politischen Auseinandersetzung erhebliche Kontroversen gegeben, so wäre das Thema Barrierefreiheit diesem Streit mit großer Wahrscheinlichkeit zum Opfer gefallen und wäre nicht in dem Maße aufgegriffen worden, wie es tatsächlich geschehen ist. So aber gab es Raum für unser Anliegen und glücklicherweise unter den Rechtspolitikern auch ein erhebliches Maß an Verständnis für unsere Wünsche und Forderungen, nicht zuletzt auch deshalb, weil wir in verschiedenen Diskussionsforen (vor allem dem EDV-Gerichtstag und Veranstaltungen der Europäischen EDV-Akademie des Rechts) präsent sein konnten. Dieses Verständnis gab es - allerdings in geringerem Umfang - auch bei den Sachverständigen in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, wo nur Prof. Maximilian Herberger von der Universität Saarbrücken unser Anliegen erfreulich prägnant thematisierte. Hinzu kam eine erhebliche Beharrlichkeit bei der Vertretung unserer Forderungen, die - so einige Rückmeldungen - offenbar Eindruck gemacht hat. Kein Zugang ergab sich für uns jedoch zum Bundesjustizministerium, dessen Gesetzesvorschlag schließlich verabschiedet wurde. Hier dürften wir eher als "Störenfriede" gegolten haben, die bei dem engen Zeitplan noch Sand ins Getriebe brachten.

Bei E-Government, einem Thema, das alle Bürgerinnen und Bürger, und damit auch alle blinden und sehbehinderten Menschen, angeht, letztendlich also fast noch wichtiger für eine Verankerung von Barrierefreiheit gewesen wäre, haben wir dagegen auf sehr viel mehr Granit gebissen. Zwar wurden wir hier immerhin - ganz im Gegensatz zu E-Justice, wo wir diese Möglichkeit ungefragt genutzt haben - offiziell zu einer Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums aufgefordert und entsprechend auch zu der darauf folgenden Anhörung eingeladen. Danach gab es aber von Seiten des Ministeriums keinerlei Bemühungen mehr, mit uns Kontakt aufzunehmen, obwohl wir noch im Nachgang zur Veranstaltung ausdrücklich darum gebeten hatten. Den Versuch, Einfluss zu nehmen, konnten wir hier erst wieder starten, als das Gesetz sich bereits im Bundestag befand. Dabei waren dann die Kontakte zum Bundesbehindertenbeauftragten und seiner Fraktion, der CDU/CSU, dann doch hilfreich. Offensichtlich war das auch der Grund, dass man - allerdings ohne jede vorherige Rücksprache mit uns - den neuen § 16 EGovG "aus dem Hut zauberte", wie er dann auch Gesetz geworden ist. Wir wurden zwar gefragt, ob wir (endlich) damit zufrieden seien. Als wir das aber für weite Teile der Vorschrift verneinen mussten, wurde das von der Koalition schlicht ignoriert.

III. Eine kleine Vorschriftenanalyse

1.

§ 16 des E-Government-Gesetzes (EGovG; offiziell: Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung - im Bundesgesetzblatt am 31. Juli 2013 veröffentlicht; BGBl. I. S. 2749) lautet: "Die Behörden des Bundes sollen die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektronischer Dokumente nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes in angemessener Form gewährleisten." Die Vorschrift ist schon sprachlich teilweise verunglückt: Die "barrierefreie Ausgestaltung ... der Verwendung elektronischer Dokumente" hört sich schon merkwürdig an. Was zur elektronischen Kommunikation gehört, wird gleichfalls nicht definiert. Hinzu kommt, dass die Vorschrift sich nur auf Bundesbehörden bezieht, also Länderbehörden, die Bundesaufgaben in sog. Auftragsverwaltung ausführen, nicht erfasst.

Darüber hinaus ist § 16 EGovG als bloße Soll-Vorschrift formuliert. "Sollen" bedeutet in diesem Gesetzeszusammenhang zwar in der Regel "müssen", Ausnahmen sind aber in "atypischen Fällen" zulässig. Und hier ist nicht auszuschließen, dass beispielsweise ein besonders hoher (finanzieller oder zeitlicher) Aufwand als ein solcher atypischer Fall angesehen wird, der eine Ausnahme von der eigentlich gebotenen Barrierefreiheit rechtfertigt. Problematisch wird es zudem, weil die Soll-Vorschrift auf der Rechtsfolgenseite mit einem unbestimmten Rechtsbegriff auf der Tatbestandseite ("in angemessener Form") verknüpft wurde. Mehr als unklar ist, welche Aufgabe diesem Tatbestandsmerkmal bei der Auslegung und Anwendung des § 16 EGovG zukommt. Vermutlich ging es darum, die verbindliche Festlegung von Verpflichtungen, deren Umfang der Gesetzgeber nicht überschaut hat, zu vermeiden. Soll es danach aber vielleicht auch genügen, wenn nur einer von mehreren Übermittlungswegen für elektronische Dokumente barrierefrei ausgestaltet wird? Noch gravierender wäre es, wenn das Tatbestandsmerkmal so verstanden würde, dass die Vorschrift unter einem allgemeinen Angemessenheits-Vorbehalt stünde, etwa so, dass eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit nur besteht, wenn und soweit sich diese mit (beispielsweise zeitlich oder finanziell) angemessenem Aufwand herstellen lässt. Gegen eine solche Auslegung lässt sich zwar - auch mit der UN-BRK im Rücken - gut argumentieren. Gleichwohl liegt hier eine Achillesferse des Gesetzes.

Eine weitere Schwachstelle ergibt sich daraus, dass das EGovG in § 2 Abs. 2 die Bundesbehörden verpflichtet, zukünftig auch einen elektronischen Zugang über De-Mail zu eröffnen, ohne dass ausdrücklich für die Barrierefreiheit dieses Übermittlungsweges gesorgt ist. Jedenfalls fehlt es an einer Regelung, die die privaten Anbieter dieser Dienste dazu verpflichtet, ihre Programme barrierefrei zu gestalten, wie man sie etwa in einem § 8a des De-Mail-Gesetzes hätte verankern können.

Viele dieser Probleme hätten sich vermeiden lassen, wenn der Gesetzgeber bereit gewesen wäre, die von uns vorgeschlagene Formulierung für § 16 EGovG zu übernehmen. Sie lautete: "Elektronische Formen der Information und Kommunikation nach diesem Gesetz müssen technisch so gestaltet sein, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Elektronische Dokumente, die eine Behörde in einem Verwaltungsverfahren versendet, sind grundsätzlich barrierefrei im Sinne des § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes zu gestalten. Für die nach Satz 1 und 2 zu beachtenden Anforderungen gelten die Standards der zu § 11 Abs. 1 BGG erlassenen Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung."

Derzeit hoffe ich allerdings, dass wir durch unsere beharrlichen Aktionen allgemein in Politik und Verwaltung die Bereitschaft gefördert haben, in Sachen Barrierefreiheit zu unseren Gunsten tätig zu werden. Die sich daraus ergebenden Chancen sollten wir ergreifen, zumal der Bundesrat in seiner Entschließung vom 7. Juni 2013 selbst eine Nachbesserung des EGovG zur Barrierefreiheit gefordert hat (Bundesratsdrucksache 356/13 - Beschluss).

2.

§ 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat uns mehr Positives als das EGovG zu bieten. Das beginnt bereits mit dem Abs. 1. Nach seinem Satz 1 kann nunmehr eine blinde oder sehbehinderte Person Schriftsätze und Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form einreichen. Es ist damit nach dem Gesetzeswortlaut sogar möglich, eine Klage in Blindenschrift ans Gericht zu übermitteln. Sinnvoll wird das indes nicht sein, da es die Bearbeitung dieses Schriftstücks mit Sicherheit verzögern wird. Nach Abs. 1 Satz 2 können wir nunmehr verlangen, dass Schriftstücke und Dokumente nach Maßgabe der sog. Zugänglichkeitsmachungsverordnung (ZMV) barrierefrei zugänglich gemacht werden. Entscheidend ist für mich noch Abs. 1 Satz 4: Danach können auch blinde oder sehbehinderte Prozessbevollmächtigte, in der Regel also Rechtsanwälte, barrierefreie Dokumente verlangen. Hier werden die Gerichte darüber nachzudenken haben, wie sie diesen Anspruch in Verbindung mit der ZMV einlösen wollen.

§ 191a Abs. 3 GVG befasst sich ausdrücklich mit der Barrierefreiheit von elektronischen Formularen, vom Gesetz als sicher definierten elektronischen Übermittlungswegen und elektronischen Dokumenten.

  • Werden elektronische Formulare eingeführt (diese Möglichkeit wird in anderen Verfahrensvorschriften eröffnet), so müssen sie nach Maßgabe der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich gemacht werden, was die Arbeit blinder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiter erheblich erleichtern kann. Diese Regelung tritt bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft.
  • Als elektronische Dokumente definiert die Gesetzesbegründung des Rechtsausschusses Schriftsätze und gerichtliche Dokumente nach den §§ 130a und 130b ZPO sowie der entsprechenden Parallelvorschriften in anderen Verfahrensordnungen. Von diesem Anspruch nicht umfasst sind indes Inhalte der Dokumente, die nicht in Schriftzeichen wiedergegeben werden, etwa durch bildliche oder grafische Darstellungen wie beispielsweise Bilder oder Skizzen. Dies - so die Begründung - "trägt den technischen Möglichkeiten bei der automatischen Erfassung elektronischer Dokumente Rechnung. Grafiken, die Textelemente enthalten, stellen daher keine Schriftzeichen im Sinne dieser Vorschrift dar". Mit dieser Einschränkung wird man sich zufrieden geben müssen.
  • Wichtig ist noch, dass Abs. 3 des § 191a GVG ab 1. Januar 2018 neben der Barrierefreiheit der elektronischen Dokumente auch dazu verpflichtet, die sog. sicheren Übermittlungswege, mit deren Hilfe Dokumente von Anwälten ans Gericht oder umgekehrt übersandt werden sollen, barrierefrei auszugestalten. Wie der Gesetzgeber allerdings die privaten Anbieter solcher Programme, etwa von De-Mail, hierzu verpflichten will, ist für mich ein ungelöstes Problem.

Nicht durchgesetzt haben wir uns mit unserer Forderung nach Barrierefreiheit auch der sog. elektronischen Akte, deren Einführung das Gesetz gleichfalls ins Auge fasst. Das erscheint allerdings weniger gravierend, wenn tatsächlich die elektronischen Dokumente barrierefrei ausgestaltet werden müssen. Ebenso wenig konnte sich der Gesetzgeber dazu verstehen, eine Vorschrift aufzunehmen, die die Gerichte auch zur Barrierefreiheit ihrer Internetauftritte verpflichtet hätte. Dies sei - so wurde uns entgegengehalten - Ländersache. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz gilt für die Justiz nicht, da es sich insoweit nicht um Behörden handelt. Gleichwohl ist auch hier zu hoffen, dass das allgemein gestiegene Bewusstsein für die Notwendigkeit von Barrierefreiheit, nach und nach auf diesem Gebiet ebenfalls zu Verbesserungen führen wird.

IV. Ruhe gibt es nicht

Es wäre schön, könnten wir uns ein wenig auf den unbestreitbaren Erfolgen ausruhen. Doch dazu besteht kein Anlass. Vielmehr wird es notwendig sein, weiter auf verschiedenen Ebenen für unser Anliegen zu werben und zu kämpfen.

1.

So wird es E-Government-Gesetze absehbar in nächster Zeit auch in den Bundesländern geben. Ziel muss es sein, hier bessere Formulierungen durchzusetzen, als sie im Bund Gesetz geworden sind. Dazu haben wir mittlerweile die Innenministerien der Länder angeschrieben. Im Land Berlin gibt es bereits einen Entwurf. Dessen § 15 geht erfreulicherweise erheblich über die Formulierung des Bundesgesetzes hinaus. Doch auch er hat immer noch einige Schwächen, auf die wir in einer ersten Stellungnahme hingewiesen haben. Daneben wird es gelten, die neue Bundesregierung an die vom Bundesrat angemahnte Verbesserung der Vorschrift zur Barrierefreiheit im EGovG des Bundes zu erinnern.

2.

Im Justizbereich wird es ein von der Bundesrechtsanwaltskammer für jeden Rechtsanwalt einzurichtendes elektronisches Anwaltspostfach geben, das nach § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung barrierefrei zugänglich sein "soll". Wünschenswert ist hier, dass wir uns an dessen Einrichtung (sie muss spätestens bis 1. Januar 2016 abgeschlossen sein) beteiligen, möglichst durch praktizierende Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Weiter hat die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz in ihrer 93. Sitzung im Mai 2013 ihre AG "Zukunft" mit der Erstellung eines Themenpapiers zur Barrierefreiheit beauftragt. Dafür sind wir um Mitwirkung gebeten worden.

3.

Die hier behandelten Gesetze betreffen ausschließlich das Außenverhältnis zwischen Nutzer und staatlichen Einrichtungen, nicht aber das Innenverhältnis zwischen mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren staatlichen Arbeitgebern. Bei einer Novellierung der Vorschriften des SGB IX und/oder des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes wird es darum gehen, auch für dieses Verhältnis weiterreichende Regelungen zur Barrierefreiheit durchzusetzen.

Bei all diesen Themen verschränken sich juristische mit technischen Anforderungen, was uns organisatorisch und personell vor erhebliche Herausforderungen stellt, von denen ich heute noch nicht weiß, ob wir ihnen tatsächlich gerecht werden können. Immerhin besteht die Gefahr, dass wir an unserem doch erheblichen Erfolg gewissermaßen ersticken. Sowohl haupt- wie ehrenamtliche Unterstützung ist daher dringend erforderlich, um erzielte positive Ergebnisse nicht wieder in Gefahr zu bringen und weitere Fortschritte zu erreichen.

* Für viele Anregungen zur rechtlichen Analyse danke ich Andreas Carstens.

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Dr. Michael Richter

Verfolgung von Diskriminierungstatbeständen in der anwaltlichen Praxis

Gekürztes und überarbeitetes Impulsreferat für die Fachveranstaltung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Deutschen Behindertenrat "Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung - Unterstützungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten"

I. Einführung

Die rbm gGmbH ist eine bundesweit tätige, 2009 gegründete, gemeinsame Rechtsberatungsgesellschaft der maßgeblichen Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfeorganisationen und vertritt deren Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer behinderungsspezifisch auftretenden Rechte im Bereich des Sozial- und Verwaltungsrechtes. Beispielsweise hilft die rbm bei der behinderungsadäquaten Anerkennung der jeweiligen Beeinträchtigungen im Schwerbehindertenausweis, setzt Ansprüche auf Gewährung von Nachteilsausgleichen wie z.B. Dem Blindengeld durch oder streitet für eine angemessene Hilfsmittelausstattung der Betroffenen (vgl. www.rbm-rechtsberatung.de). Aufgrund der von den Gesellschafterverbänden abgeleiteten Vertretungsbefugnis (z.B. § 73 Nr. 8 und 9 SGG) darf sie nur auf den zuvor benannten Rechtsgebieten für Mitglieder tätig werden.

Heute spreche ich mithin in meiner Eigenschaft als zugelassener Rechtsanwalt und dies deshalb, weil die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mangels fehlender Vertretungsbefugnis für solche Fälle leider in der Regel nicht durch die rbm gGmbH erfolgen kann, denn in der Regel wird es sich um Klagen vor den Zivil- oder Arbeitsgerichten handeln. Gleichwohl werden an die rbm natürlich Anliegen herangetragen, die gerade die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen einer behinderungsbedingt erlittenen Diskriminierung betreffen.

II. Aus der Praxis der Vertretung von behinderungsbedingten Diskriminierungsfällen

Generell kann man feststellen, dass Klagen auf Entschädigung - wegen einer erlittenen behinderungsbedingten Diskriminierung, je nach Bereich - sehr unterschiedlich etabliert sind. Es gibt Teilbereiche, in denen sich dementsprechend eine relativ gefestigte Rechtsprechung mit klaren Maßstäben herauskristallisiert hat oder andere, weite Bereiche, in denen nur "Einzelfallurteile" ohne erkennbare Linie eine grobe Orientierung ermöglichen.

1. Diskriminierungsfälle aus dem Bereich der Arbeitswelt

Die mit Abstand am häufigsten nach dem AGG geltend gemachten Diskriminierungsfälle stammen aus dem Bereich der Arbeit. Zumeist handelte es sich bei den - von den Arbeitsgerichten - zu entscheidenden Fällen um solche, die im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Diskriminierung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens um eine Stelle bei öffentlichen Arbeitgebern standen. In diesen Fällen gibt es eine relativ differenzierte Rechtsprechung (vgl. dazu den Beitrag in Horus 3/2012), die den Anspruchstellern gute Erfolgschancen bieten.

2. Sonstige Diskriminierungsfälle wegen einer Behinderung vor den ordentlichen Gerichten

Ein vom Gesetzgeber durchaus auch im Rahmen der Gestaltung des AGG berücksichtigter, wichtiger Bereich im Zusammenhang mit einem effektiven Diskriminierungsschutz ist das Versicherungswesen. Beispielsweise hat das Amtsgericht Saarbrücken eine Versicherung zum Vertragsabschluss mit einem schwerbehinderten Menschen verurteilt, obwohl im AGG kein ausdrücklicher "Kontrahierungszwang" als Anspruch formuliert ist. Es sah sich zu diesem Schritt allerdings als letztes Mittel gezwungen, da im zu verhandelnden Fall sich die Versicherung strikt weigerte, überhaupt ein Angebot abzugeben und sie es entgegen der Verpflichtung aus § 20 Abs. 2 Nr. 3 AGG auch nicht für nötig hielt, ihre Entscheidung aufgrund versicherungsmathematischer Kalkulationen zu begründen. Leider wurde dieses Urteil jedoch als zu weitreichend durch das Landgericht Saarbrücken aufgehoben, da das Gericht im Berufungsverfahren selbst eine versicherungsmathematische Kalkulation in Form eines Sachverständigengutachtens nachholte und hierdurch die Haltung des Versicherers nachträglich selbst rechtfertigte (LG Saarbrücken vom 25. Juni13, Az.: 14 S 13/12).

In einem anderen "Versicherungsfall" ging es um die Verweigerung einer zur Berufsausübung unabdingbaren Berufshaftpflichtversicherung. Die beklagte Versicherung verwies bei ihrer Ablehnung auf einen ihr vorliegenden Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 90, der eine Berufsunfähigkeit und damit die Nichtversicherbarkeit bewiese. Der Kläger legte der Versicherung allerdings umfangreiche medizinische Gutachten vor, aus denen eindeutig die Unrichtigkeit dieser Behauptung hervorging. Im Ergebnis verurteilte das zuständige Landgericht Heidelberg die Beklagte mit Urteil vom 25. Mai 2012 (Az.: 1 O 120/11) zu einer Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro. Ein interessantes Detail in diesem Fall war noch, dass der Kläger selbst die Versicherung gar nicht abschließen konnte, da er als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber versichert werden musste (Vertrag zugunsten Dritter), trotzdem aber natürlich durch die ausgesprochene Ablehnung direkt betroffen war.

Andere Diskriminierungsklagen im Zusammenhang mit einer Behinderung, z.B. wegen eines verweigerten Zutritts zu einer Diskothek oder zu einem Konzert oder eine verweigerte Mitnahme in einem Taxi führten zwar - zumeist im Vergleichsweg - zu Zahlungen von Entschädigungen, der Entschädigungsbetrag belief sich jedoch durchweg auf einen Betrag im dreistelligen Eurobereich.

3. Diskriminierungsklagen wegen des "Nichtvorhandenseins" von angemessenen Vorkehrungen zur Gewährung der Teilhabe behinderter Menschen

In Anlehnung an die Verpflichtung öffentlicher Arbeitgeber zur Einladung nicht offensichtlich ungeeigneter schwerbehinderter Bewerber könnte zukünftig auch der Begriff des "Nichtvorhandenseins" angemessener Vorkehrungen von Bedeutung werden. Dieser nach Art. 5 BRK auch als Diskriminierung nach deutschem Recht zu qualifizierende Sachverhalt könnte insbesondere in Fällen zum Tragen kommen, in denen z.B. öffentliche Stellen Aspekte der Barrierefreiheit nicht oder nicht ausreichend berücksichtigen. Beispielsweise trifft der Personenkreis der sehbehinderten und blinden Menschen aufgrund seiner Behinderung insbesondere auf Barrieren in den Bereichen Informationsaufnahme, Mobilitätsbewältigung und auf Nutzungseinschränkungen generell öffentlich zugänglicher Angebote aufgrund von insb. Haftungsbedenken (Nutzung von Fahrgeschäften, Bädern, Sportstudios, etc.). Allein der verwehrte Zugang zu öffentlichen Angeboten könnte mithin eine entschädigungspflichtige Diskriminierung nach dem AGG darstellen.

III. Bewertung der bisherigen AGG-Rechtsprechung im Bereich der Diskriminierungen wegen einer Behinderung

Sowohl zum Thema Schadensersatz im Rahmen des nach AGG gewährten Diskriminierungsschutzes mit dem Fokus "Arbeitsverhältnisse" als auch bei dem Thema "Versicherungswesen" seien einzelne Betroffene vor überhöhten Erwartungen auf eine erhebliche Entschädigung im geltend gemachten Diskriminierungsfall gewarnt. Dennoch bietet das AGG behinderten Menschen einen relativ effektiven Diskriminierungsschutz in Lebensbereichen, wo es mit klaren Verhaltensvorschriften zur Gewährung von Diskriminierungsfreiheit, wie z.B. in Verbindung mit § 82 SGB IX (Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber für geeignete, behinderte Bewerber) zusammenwirkt. Gleiches zeigt sich auch beim Thema "diskriminierungsfreie" Versicherungsangebote. Selbst die beiden geschilderten Fälle aus diesem Bereich mit jeweils sehr unterschiedlichem Ausgang zeigen, dass ein bloßes "Nein" einer Versicherung wohl in der Zukunft nicht ausreichen wird, um behinderte Menschen von ihrem Angebot auszuschließen. Allerdings wird der Diskriminierungsschutz wohl auch nicht so weit gehen, dass Versicherungen in unwirtschaftliche Vertragsabschlüsse gedrängt werden können, zumindest dann nicht, wenn sie versicherungsmathematisch ermittelte Risiken transparent machen können, d.h. ihren genau beschriebenen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Diskriminierungen im Sinne von § 20 Abs. 2 Nr. 2 (vormals Nr. 3) AGG nachgekommen sind.

Generell bietet das AGG nach Einschätzung des Autors ein großes Potential durch Diskriminierungsklagen von behinderten Menschen, die öffentliche Hand auf Standards der Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf das eigene Handeln zu verpflichten. Dies gilt umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass ein umfangreicher "Anforderungskodex" mit der UN-Behindertenrechtskonvention im Range eines einfachen Bundesgesetzes für diesen Bereich besteht. Im rein zivilrechtlichen Bereich, d.h. gegenüber privaten Akteuren, ist die Tendenz der Gerichte, Aspekte des Grundsatzes der Vertragsfreiheit sehr hoch zu bewerten und ggf. zumindest mildernd, die gute Absicht im Sinne des vorgesehenen Rechtfertigungstatbestandes gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 AGG mildernd zu berücksichtigen, noch sehr verbreitet. Hier heißt es unter der Überschrift "Zulässige unterschiedliche Behandlung": "Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen ... einer Behinderung ... ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient ..."

Für diesen ausschließlich zivilrechtlichen Bereich ist es zukünftig erforderlich, dass entweder über die Rechtsprechung klare Verhaltensnormen für die Vermeidung von Diskriminierungen entwickelt werden oder der Gesetzgeber, wie im Bereich des Versicherungswesens, durch allgemeingültige Vorschriften dafür sorgt, dass Sorgfaltspflichten im Umgang mit behinderten Menschen zur Vermeidung von Diskriminierungen ausdrücklich gesetzlich normiert werden.

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Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets

Veröffentlicht am Samstag, 10. August 2013, von Ottmar Miles-Paul

Der Endbericht des Wirtschaftsforschungs-Unternehmens Prognos verteilt schlechte Noten für die Kostenträger im Hinblick auf die Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets. Gunther Neumann vom Kasseler Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen hat sich den Bericht genauer angeschaut und kommentiert.

"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Prognos AG im Jahr 2010 mit der Durchführung einer Untersuchung zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets beauftragt. Der Endbericht ist nun veröffentlicht und kann im Internet kostenfrei abgerufen werden.

Schon bei der Vorstellung der Ergebnisse für das Gutachten zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets am 24. November 2012 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin wurde deutlich, dass die Kostenträger, allen voran der Deutsche Städtetag, es als empörend empfanden, dass ihre von ihnen selbst hoch gelobten Beratungstätigkeiten im damals vorgestellten Bericht der Prognos AG nicht gut wegkamen.

Zeitgenossen, die die Beratungstätigkeit der Kostenträger ebenso kritisch sehen wie die Prognos AG - oder sogar noch kritischer -, befürchteten seit der Sitzung im November 2012, dass nach dieser Welle der Empörung der offizielle Endbericht nicht der Realität, sondern der Sichtweise der Kostenträger angepasst werden würde. Nun liegt der Endbericht vor und es kann festgestellt werden, dass sich die Prognos AG nicht hat ins Bockshorn jagen lassen. Die Kostenträger werden in so vielen Punkten mit schlechten Noten bedacht, dass der Bericht der Prognos AG einem Blauen Brief gleichkommt:

In Gesprächen mit den Betroffenen stellte Prognos fest, dass sowohl Budgetnehmerinnen und -nehmer als auch jene Menschen, die mit ihren Anträgen "gescheitert" waren, von einer "häufig ablehnenden Haltung der Leistungsträger" sprachen: Diese reichte von Totalverweigerung ("Das Persönliche Budget gibt es bei uns nicht!"; "Den Antrag werden wir sowieso ablehnen!") über Überredungsversuche ("Sie sind doch gut versorgt!") bis hin zu "spezifischen Ablehnungsgründen" ("Dafür ist das Persönliche Budget nicht vorgesehen!"; "Es gibt doch ausreichend Heimplätze bei uns!"). (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Forschungsbericht 433, Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets - Endbericht, S. 46)

Im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren fielen den Befragten zuerst Begriffe wie "Kampf, Frust und Enttäuschung" ein. Immer wieder habe das Amt neue Forderungen gestellt und Gründe gefunden, warum der Antrag nicht bewilligt werden konnte, weshalb in der "subjektiven Erfahrung der Budgetnehmerinnen und -nehmer" der Eindruck entstand, dass "einige Leistungserbringer gezielt vom Persönlichen Budget abraten" (Endbericht S. 47). Zudem fehle es auf Seiten der Leistungsträger an "guter, empathischer Beratung". Ja, nach Ansicht befragter Experten besteht in der Frage der Feststellung des Unterstützungsbedarfs und seiner Übersetzung in eine bedarfsgerechte Budgethöhe ein "Grundkonflikt zwischen Leistungsträgern und Leistungsberechtigten" (Endbericht S. 59). Wohlgemerkt: Es handelt sich um zum Leistungsempfang Berechtigte! Was anders ist denn die Aufgabe eines Leistungsträgers, als Berechtigten Leistungen zu gewähren?

Dass dies und andere Missstände so unverblümt im Bericht dargelegt werden, ist nicht allein das Verdienst der Prognos AG. Ausdrücklich gedankt werden muss in diesem Zusammenhang Bärbel Kroll und Rolf Hamacher-Heinemann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die darauf bestanden, die subjektive Wiedergabe von Erfahrungen durch die befragten Menschen mit Behinderung beizubehalten. Gerade die Sichtweise der eigentlichen Betroffenen war nämlich den Kostenträgern ein Dorn im Auge gewesen. Es geht ja nicht an, dass da jemand die Dinge so schildert, wie sie sind, und nicht so, wie sie sein könnten. Dass Steuer- und Beitragszahlende die Kostenträger gerade deshalb mit Geld ausstatten, damit sie für die Menschen mit Behinderung arbeiten, kommt diesen Institutionen selten in den Sinn.

All denen, die sich schon lange fragen, wessen Interessen die Leistungsträger da verfolgen - die der Gesellschaft oder doch eher die der Interessenverbände und der Heimbetreiber -, und auch denen, die die Antwort kennen und vielleicht sogar gutheißen, sei der Endbericht über die Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets wärmstens zur Lektüre empfohlen." (© kobinet/omp)

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Bücher

Sabine Hahn

Hörtipp

Übergänge gestalten - Alter bewusst leben: DAISY-Magazin "Pro Alter" wirbt um neue Abonnenten

Älterwerden bedeutet ständige Veränderung, mal unmerklich, mal in großen Schritten. Das Alter hat den Vorteil, dass es nicht plötzlich kommt. So können wir uns vorher Gedanken machen: Wie wollen wir leben? Was möchten wir tun? Und wer älter ist, wird mit den Planungen nicht aufhören: Was kann und möchte ich umsetzen? Welche Unterstützung bekomme ich dafür wo? Wie kann ich mich vernetzen, um meine Ideen zu leben? Welche Entwicklungen sind zurzeit im Gespräch?

Fernab von allen Lifestyle-Magazinen bietet das Kuratorium Deutsche Altershilfe mit seinem Fachmagazin "Pro Alter" fundierte Anregungen und Impulse. Die aktuellen und praxisnahen Themen wenden sich an alle, die sich privat, beruflich oder ehrenamtlich mit Fragen des Älterwerdens beschäftigen. Allgemein verständlich und auf fachlich hohem Niveau geht es etwa um Bürgerschaftliches Engagement, Biographien, Pflege, Forschung, Altenhilfe, Personalmanagement und Seniorenarbeit.

Jede Ausgabe widmet sich einem Schwerpunktthema. "Maikäfer flieg … Kriegserinnerungen im Alter: Aufbrechen - verarbeiten - bewältigen - begleiten" lautet beispielsweise das Titelthema von Heft 5/2013. Die Ausgabe beschäftigt sich außerdem mit Hunde-Besuchsdiensten für Menschen mit Demenz oder mangelhaften Bewohnerverträgen. Abwechslungsreiche Berichte, Reportagen, Interviews und Kommentare zeigen Lebensentwürfe und stellen Projekte und Forschungsergebnisse vor. Aktuelle Rechtsprechungen bieten konkrete Hilfen.

Ziel von "Pro Alter" ist es, die Lebensqualität zu verbessern. Herausgegeben wird das Magazin vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), das als "Wegbereiter für eine moderne Altenhilfe" gilt. Absolut hörenswert und für einen breiten Interessentenkreis geschrieben, ist es für die Lektüre dieser Zeitschrift nie zu früh.

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) wird die DAISY-Hörausgabe der Zeitschrift 2014 anbieten, sofern sich genügend Abonnenten melden. Das Jahres-Abonnement (6 Ausgaben pro Jahr, ca. 4 Stunden pro Heft) ist zum Preis von 31 Euro erhältlich. Ein kostenloses Einzelheft auf DAISY-CD wird auf Wunsch vom DVBS-Textservice zugeschickt.

Als Dankeschön für ein Jahres-Abo erhalten neue Abonnenten wahlweise die DAISY-CD "Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform: Ein Wegweiser für ältere Menschen" (Bestellnummer 16994) oder "Psychisch krank im Job: Was tun?" (Bestellnummer 16861).

Info und Kontakt: DVBS-Textservice, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, Telefon: 06421 94888-22, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Näheres zum KDA und eine Übersicht der Hefte ist online verfügbar unter http://www.kda.de/proalter.html

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Savo Ivanic

Buchtipps aus der blista

Unser Schmöker-Angebot für kalte Herbstabende: Spannende Neuerscheinungen aus unserer Braille-Druckerei sowie Literarisches aus und über Brasilien, dem diesjährigen Gastland der Frankfurter Buchmesse. Dazu: Ein paar Hörbuch- und Zeitschriften-Tipps und ein Schmankerl für alle Freunde taktiler Stadtpläne.

Scheer, Hermann: Der energ-ethische Imperativ. 100% jetzt: Wie der vollständige Wechsel zu erneuerbaren Energien zu realisieren ist

München: Verlag Antje Kunstmann, 2010

Bestell-Nr.: 4701, reformierte Kurzschrift (KR), 3 Bde., 64,50 €; auch als DAISY-Ausgabe mit synthetischer Stimme und Blindenkurzschrift kombiniert erhältlich

Hermann Scheer, 2010 verstorbener Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler und Solarexperte sowie einstiger Vorsitzender des Weltrates für Erneuerbare Energien, plädiert in seinem Buch für eine Inventur der Energiedebatte. Scheers Resümee: Über wohlfeilen Sympathiebekundungen für erneuerbare Energien und über der Diskussion um Projekte wie "Desertec" und sogenannte Brückentechnologien drohen wir das wahre Ziel der Energiewende aus den Augen zu verlieren: die vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien. Wer sie nicht unverzüglich in Angriff nimmt, handelt Scheer zufolge unverantwortlich und beschwört neue Krisen herauf. Beschleunigung ist daher das Kernthema seines Buches. Zur Untermauerung zeigt der Zeit seines Lebens streitbare SPD-Politiker Konfliktlinien auf und benennt Bremser und Blockierer. Vor allem aber bietet er eine realistische Bilanz der verschiedenen Konzepte nach ihren unterschiedlichen Wirkungen und Erfolgsaussichten.

Giles, Gail: Der erste Tod der Cass McBride

Stuttgart / Wien: Thienemann Verlag, 2011

Bestell-Nr.: 4711, reformierte Kurzschrift (KR), 1 Bd., 1 Hbd., 36 €; auch als DAISY-Ausgabe mit synthetischer Stimme und Blindenkurzschrift kombiniert erhältlich

High-School-Schönheit Cass lässt ihren Verehrer David abblitzen, natürlich auf ihre gewohnt arrogante Art. Am nächsten Tag ist David tot. Und Cass steckt in einer engen Kiste unter der Erde. Über Walkie-Talkie steht sie mit ihrem Kidnapper in Verbindung. Kann sie ihn von ihrer Unschuld überzeugen? Ein gnadenloser Wettlauf gegen die Zeit beginnt.

Prose, Francine: Am Tag danach

Ravensburg: Ravensburger Buchverlag, 2009

Bestell-Nr.: 4689, reformierte Kurzschrift (KR), 2 Bde., 43 €; auch als DAISY-Ausgabe mit synthetischer Stimme und Blindenkurzschrift kombiniert erhältlich

Als an der Nachbarschule des 14-jährigen Tom Jugendliche ein Massaker mit mehreren Toten anrichten, hat das auch für ihn und seine Schule Konsequenzen. Der als Krisenmanager eingestellte Dr. Wilson führt Sicherheitsmaßnahmen ein, die letztendlich ein System totaler Überwachung bewirken: Kameras werden installiert, Taschenkontrollen durchgeführt, auffällige Jugendliche in "Turnaround Camps" zur Umerziehung geschickt. Eltern und Lehrer stehen dem bald hilflos gegenüber…

Bosshard, Marco Thomas & Machado Nunes, Marcos: Rio de Janeiro. Eine literarische Einladung

Berlin: Verlag Klaus Wagenbach, 2013

Bestell-Nr.: 4736, reformierte Kurzschrift (KR), 1 Bd., 1 Hbd., 36 €

Druckfrisch zur Buchmesse: Brasilianische Autoren laden ein zu einem literarischen Stadtrundgang durch Rio de Janeiro: Clarice Lispector zeigt, dass man sich in den Gängen und Katakomben unter dem Maracanã-Fußballstadion trefflich verlaufen kann, Aníbal M. Machado heftet sich einer Standartenträgerin beim Karneval an die Fersen, bei Miguel Sanches Neto erhebt sich die berühmte Christus-Statue nicht nur auf dem Corcovado hoch über der Stadt, sondern ziert gleichzeitig den Bauch eines Transvestiten, und Sonia Coutinho beschreibt den Zauber der Copacabana selbst im Angesicht des Todes.

Außerdem: Erzählungen und Gedichte von Luiz Ruffato, João Gilberto Noll, Nélida Piñon, Carlos Drummond de Andrade, Caetano Veloso, Sérgio Sant"Anna und vielen anderen - fast alle in deutscher Erstübersetzung.

Unter uns - das Magazin für Frauen

"Unter uns", das sind zahlreiche Artikel aus diversen Frauen-Zeitschriften zu den Themen Gesundheit, Unterhaltung, Recht oder Medizin sowie jede Menge Rezepte rund ums Kochen und Backen.

Wir bieten "Unter uns" in folgenden Abo-Varianten an:

  • Papierfassung in Blindenkurzschrift, jährlich 87 € (12 Ausgaben)
  • Papierfassung in Blindenvollschrift, jährlich 87 € (12 Ausgaben)
  • CD-ROM mit Blindenschrift-DAISY-Fassung (synthetische Stimme),

jährlich 87 € (12 Ausgaben mit Jahres-CD-ROM)

  • Kombipack Papierfassung und CD-ROM, jährlich 121,80 € (12 Ausgaben mit Jahres-CD-ROM)

Innenstadtplan Frankfurt am Main

Format ca. 71x55 cm mit zusätzlicher Legende, Maßstab 1:2600

Der Plan ist in zwei Ausfertigungen erhältlich:

  • farbig-taktile Folie, 160 €
  • taktile Folie ohne Farbaufdruck in Folienfarbe Weiß, 60 €

jeweils zzgl. Verpackungs-/Versandkosten und ggf. zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen -, Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen

Berlin: Beuth Verlag, 2011

Bestell-Nr.: 4725, reformierte Kurzschrift (KR), 1 Bd., 28,20 €; auch als DAISY-CD mit synthetischer Stimme und Blindenkurzschrift kombiniert erhältlich

Blas de Roblès, Jean-Marie: Wo Tiger zu Hause sind

Frankfurt/M.: S. Fischer, 2012

DAISY-CD zur Ausleihe, Sprecher: Manfred Spitzer, Laufzeit: 27,5 Stunden

Eléazard lebt als Pressekorrespondent im tiefsten Nordosten Brasiliens. Dort wird er mit der Erstellung eines Kommentars zu den Lebensaufzeichnungen des berühmten Jesuiten Athanasius Kircher betraut. Die Abenteuer des Jesuiten und Eléazards mischen sich daraufhin zu einem fabelhaften Fresko zwischen Vergangenheit und Gegenwart.

Lackinger, Reinhard: Ade Favela. Aus dem Alltag Brasiliens

Graz: Leykam, 2004

DAISY-CD zur Ausleihe, Sprecher: Günter Mack, Laufzeit: 2,5 Stunden

Lackingers Werk bietet fesselnde Einblicke in den Alltag Brasiliens. Von einem, der dieses Land nicht mit den Augen eines Touristen sieht, sondern der selbst seit vielen Jahren dort lebt und sich unter teils schwierigen Bedingungen in einer fremden Welt bewähren muss.

Viele weitere Punktschrift- und DAISY-Bücher aus und über Brasilien finden Sie unter http://katalog.blista.de

Cronin, Justin: Der Übergang

München: Goldmann, 2010

2 DAISY-CDs zur Ausleihe, Sprecherin: Gisela Schulze, Laufzeit: 43,5 Stunden

Das Hörbuch zum aktuellen horus-Titelthema. US-Autor und Literatur-Professor Cronin entwirft darin ein düsteres Endzeit-Szenario: Iowa in der nahen Zukunft. Das Mädchen Amy ist gerade mal sechs Jahre alt, als sie von zwei FBI-Agenten entführt und auf ein geheimes medizinisches Versuchsgelände verschleppt wird. Man hat lange nach Amy gesucht, der optimalen Versuchsperson für ein mysteriöses Experiment, das nichts Geringeres zum Ziel hat als die menschliche Unsterblichkeit. Doch dann geht etwas schief - völlig schief. Und von einem Tag auf den anderen rast die Welt dem Untergang entgegen…

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Deutsche Blindenstudienanstalt e.V., Postfach 1160, 35001 Marburg.

Telefon: 06421/606-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Panorama

Museum der Sinne: Kultur- und Erdgeschichte barrierefrei erleben

Das Roemer- und Pelizaeus-Museum (RPM) ist weit über die Grenzen Hildesheims für seine kulturellen Schätze aus der ganzen Welt bekannt: Ägypten, Alt-Peru, China, frühe Menschheit und Erdgeschichte können ab 22. März 2014 mit allen Sinnen auf faszinierende Weise neu erlebt werden. Dabei wird diese Dauerausstellung inhaltlich und technisch speziell auf die Bedürfnisse von Blinden und Sehbehinderten zugeschnitten sein, soll zusätzlich aber auch Menschen mit anderen Behinderungen das im Grundgesetz verankerte Recht auf kulturelle Teilhabe ermöglichen. Ins Leben gerufen wurde die Ausstellungsidee durch Rudolf Scheps, selbst blind und Mitarbeiter des RPM.

Zentrale Elemente des innovativen Konzepts sind interaktive Stationen, die blinden ebenso wie sehenden Besuchern eine aktive Wissensaufnahme mit allen Sinnen ermöglichen. Die Neugier der Besucher und eine aktive Wissensvermittlung stehen dabei im Vordergrund. Einer der Grundsätze der Ausstellung wird lauten: "Anfassen, Ausprobieren und Experimentieren sind ausdrücklich erwünscht!"

Für Blinde und Sehbehinderte werden zu diesem Zweck eine spezielle Wegeführung und ein auditives Guide-System angeboten werden. Informationen werden neben der Schwarzschrift selbstverständlich auch in Brailleschrift sowie in Form von taktilem Kartenmaterial zur Verfügung gestellt. Für Gruppen steht ein breitgefächertes Workshop- und Führungsangebot bereit.

Eröffnung am 21. März 2014; erster Besuchstag: 22. März 2014.

Informationen und Anmeldung: Rudolf Scheps, Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim GmbH, Am Steine 1-2, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 9369-066, Fax: 05121 35283


Internetseite für Angehörige sehbehinderter Menschen gestartet

Wenn die Sehfähigkeit nachlässt, hat das weitreichende Folgen. Auch für die Angehörigen ist das eine schwierige Situation - sie wollen helfen, wissen aber oft nicht wie. Anlässlich der Woche des Sehens 2013 vom 8.-15. Oktober haben deshalb drei Selbsthilfeorganisationen eine Internetseite mit Tipps für Angehörige sehbehinderter Menschen gestartet: www.angehoerige.dbsv.org

Oft sind die Tipps verblüffend einfach. So kann man an Haushaltsgeräten tastbare Punkte aufkleben, um wichtige Schalter-Positionen zu markieren, beispielsweise an der Waschmaschine 30, 60 und 90 Grad. Bei Tassen ist es hilfreich, wenn sie innen weiß sind - so kann man besser erkennen, ob der Kaffee schon bis zum Rand steht.

Aber es geht nicht nur um Ordnung, Kontraste und mehr Sicherheit. Ganz wichtig ist es, die Selbstständigkeit sehbehinderter Menschen zu unterstützen, auch wenn manche Aktivität länger dauert oder mühsam erscheint. Die Angehörigen sollten aber zwischendurch auch einmal an sich selbst denken und Hilfsangebote wie die Beratung der Selbsthilfe nutzen.

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Aura-Hotel Saulgrub erfolgreich zertifiziert

Das Aura-Hotel in Saulgrub konnte seine Therapie und Versorgung im Bereich Rehabilitation von blinden und sehbehinderten Menschen erfolgreich zertifizieren. Die Zertifikate sind seit 18. Juni 2013 für drei Jahre gültig. Das betriebsinterne Qualitätsmanagement im Bereich Rehabilitation wurde nach dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation anerkannten Qualitätsmanagementsystem QMS-REHA® - Version 2.0 zertifiziert. Zeitgleich wurden die Einbindung des Qualitätsmanagementsystems und deren Umsetzung im Bereich Therapie und Versorgung bei der Rehabilitation von blinden und sehbehinderten Menschen nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Seit September 2012 ist die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems für REHA-Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für eine Belegung mit stationären Rehabilitationsgästen durch die gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger.

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Seminare für Berufstätige

Einführung in Internet und E-Mail

Termin: 12. bis 17. Januar 2014. Zielgruppen sind Blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer, die Grundlagen für den Umgang mit E-Mail und Internet erlernen möchten. Anmeldeschluss ist der 20. Dezember 2013.

Schulung für Microsoft Office 2010 - Die Veränderungen und die Bedienung

Termin: 19. bis 22. Januar 2014. Angesprochen sind blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer, die den Umstieg auf Microsoft Office 2010 erlernen möchten. Anmeldeschluss ist der 23. Dezember 2013.

Tagungsstätte für beide Veranstaltungen ist das Aura-Hotel Saulgrub. Anmeldung: ab sofort bei Bildung Ohne Barrieren - bitte verwenden Sie unser Anmeldeformular im Internet: http://www.bildung-ohne-barrieren.de/angebote/seminaranmeldung.html.

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Uwe Boysen

Vielsinnig wahrnehmbar - sprechende Tafel in Kiel

Aufklärung über unsere Vergangenheit ist nie falsch. Und deshalb freut es mich besonders, dass ein Stück dieser Vergangenheit nun in Kiel hörbar wird. Gedenktafeln gibt es ja in unseren Städten zu Hauf. Da wird an Dichter, Denker, Musiker oder an couragierte Männer und Frauen erinnert oder auch an besondere Ereignisse, die sich hier und da zugetragen haben.

Die Tafel, von der hier die Rede sein soll, beschäftigt sich mit Blindenbildung, einem für uns immer aktuellen Thema. Sie würdigt die Kieler Blindenschule, die von 1862 Bis 1941 bestanden hat und in der Zeit von 1877 bis zu ihrem kriegsbedingten Ende am Königsweg 80 in Kiel unweit des dortigen Hauptbahnhofs als "Provinzial-Blindenanstalt" ihr Domizil hatte. Allzu viel wissen wir nicht über das Leben dieser Schule. Einige Einblicke haben jedoch die Forschungsergebnisse von Klaus Wissmann vom Landesförderzentrum Sehen in Schleswig erbracht, und außerdem konnte eine der letzten Schülerinnen der Einrichtung, Annemarie Rönnfeldt, über ihren Schulalltag berichten. Ebenso fand Jürgen Trinkus, der mit seinem Verein Andersicht die Idee zu dieser Gedenktafel hatte und auch Motor bei ihrer Umsetzung war, Tochter und Enkelin eines der letzten Lehrer der Kieler Blindenschule.

Und hier kommen meine eigenen Erinnerungen ins Spiel: Als in Kiel nach dem 2. Weltkrieg Geborener habe ich diese Schule natürlich nicht besucht, und doch fühle ich mich gewissermaßen als ihr letzter virtueller Schüler; denn besagter Blindenlehrer, Gustav Jungjohann, führte mich Mitte der 1950er Jahre in die Geheimnisse des Lesens und Schreibens der Blindenschrift ein (beim Schreiben natürlich - wie damals üblich - noch mit Tafel und Stift) und öffnete mir so gewissermaßen den Weg in die Bildungswelt. Blindenschrift hatte immer in der Kieler Schule eine wichtige Rolle gespielt; denn sie war die erste Einrichtung, an der die damals unter Blindenpädagogen in Deutschland noch umstrittene Brailleschrift offiziell gelehrt wurde, ein nicht zu vergessendes Ruhmesblatt für die dortigen Pädagogen, die beispielsweise 1891 auch den 7. Blindenlehrerkongress in Kiel ausrichteten.

Aber zurück zur Gedenktafel. Neben einer kurzen Inschrift (auch in Braille und Relief) lässt sich gut die vergrößerte Briefsiegelmarke der Schule ertasten. Besonderer Clou der Tafel ist aber, dass sie, kommt man ihr nahe, sich akustisch bemerkbar macht. Dann werden nämlich 8 kleine Originaltöne von Zeitzeugen über den Schulalltag, aber auch über die Bedeutung der Schule hörbar. So hat die Tafel nicht nur eine visuelle, sondern eben für uns auch eine haptische und auditive Komponente und kann daher, wie in der kleinen Feierstunde zu ihrer Enthüllung betont wurde, mit mehr als nur einem Sinn wahrgenommen werden. Auch wenn eine solche Blindenschule in der heutigen Zeit so wohl nicht mehr gegründet worden wäre, im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert war sie für blinde Menschen gut und wichtig. Daran zu erinnern, war die Mühe wert, die sich die Initiatoren dieses Projektes gemeinsam gemacht haben.

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UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)

In horus 3/2013 schrieb Dr. Heinz Willi Bach zum Thema "BRK-konforme behindertengerechte Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik für Deutschland - ordnungs-, prozess- und inklusionspolitische Überlegungen". Lesen Sie hier die Fortsetzung dieser Betrachtungen.

Was kann, was muss konkret getan werden?

Instrumente und strategische Faktoren einer BRK-konformen behindertengerechten Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland

Die Möglichkeiten von beeinträchtigten und behinderten Menschen, am Erwerbsleben gleichberechtigt teilzuhaben, müssen durch Verbesserung der Wettbewerbschancen geschehen. Dies kann auf verschiedene Weise bewirkt werden. Es empfiehlt sich, Maßnahmen zu Programmbündeln zusammenzufassen, um die Wirksamkeit zu erhöhen. Die Instrumente kann man nach ihren jeweiligen strategischen Einsatzpunkten differenzieren:

In solche zur

  • Erhöhung und qualitativen Verbesserung der Nachfrage nach beeinträchtigten Erwerbspersonen sowie der Bedingungen zur Gestaltung selbständiger Existenzen
  • qualitativen Verbesserung der Angebotsbedingungen benachteiligter/behinderter Erwerbspersonen
  • Optimierung der Vermittlungsqualität, intensive Beratung und Coaching, Empowerment (1).

Beeinflussung der Nachfrage nach beeinträchtigten Erwerbspersonen

Das grundsätzliche Ziel besteht darin, tatsächliche oder vermeintliche Nachteile beeinträchtigter Bewerberinnen und Bewerber um Arbeit auszugleichen.

Dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Man unterscheidet folgende Kategorien von Instrumenten:

  • Aufklärung, Information, Werbung für die Personenkreise.
  • finanzielle Zuwendungen, die geeignet sind, Produktivität und Flexibilität, also die Wettbewerbsfähigkeit der Personen(-kreise) zu erhöhen. Dies kann etwa durch teilweise Übernahme von Lohnkosten durch Zuwendung an die Arbeitgeber geschehen, um zeitweilig oder dauerhaft geringere Produktivität auszugleichen. Gleichermaßen können Zuwendungen an die Arbeitnehmer, freigewerbliche Existenzen oder Startups erfolgen, um Niedrigentgelte oder selbstständige Einkommen auf eine vertretbare Höhe zu bringen.
  • Zuwendungen in Gestalt von Sach- oder Dienstleistungen - z.B. Assistenz-, Unterweisungs-, Beratungs- oder Bildungsleistungen, Arbeitsplatzausstattung, KFZ- oder Wohnungshilfe u.a.m.
  • Freistellung des Arbeitgebers von bestimmten Risiken, etwa dem häufiger Arbeitsunfähigkeit, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung beeinträchtigter Personen auftreten können oder befürchtet werden.
  • Sanktionieren der Nichtbeschäftigung von beeinträchtigten Menschen. Durch finanzielle Sanktionen können Fonds gespeist werden, aus denen die oben angeführten Leistungen für bestehende oder neue Arbeitsplätze finanziert werden. Diese Finanzierungsart hat eine spezielle Logik, da die Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen nicht aus allgemeinen Haushalts-/Steuermitteln, sondern aus Sanktionserlösen finanziert wird. So entsteht ein spezieller Förder-Finanzierungs-Kreislauf.
  • Herbeiführen der Beschäftigung von beeinträchtigten Menschen durch entsprechende Vorschriften - für den Beschäftigungssektor allgemein oder auch etwa im öffentlichen Dienst oder in Wirtschaftszweigen, die, da kein oder nur geringer Wettbewerb herbeigeführt werden kann, dauerhaft über "Monopolgewinne" verfügen.
  • Gestalten eines speziellen öffentlich geförderten Arbeitsmarktes zur Beschäftigung von stark beeinträchtigten Menschen, die auf den regulären Arbeitsmärkten dauerhaft keinen Einsatz finden können. Dies betrifft z. B. Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten. Da das übergeordnete Ziel gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ist, müssen solche Sondereinrichtungen der ständigen Kontrolle unterliegen hinsichtlich der Möglichkeiten, die dort beschäftigten Menschen in reguläre Beschäftigung zu überführen, wenn sie dies wünschen.

Beeinflussung des Angebots an beeinträchtigten Erwerbspersonen

Ziel ist es, die Qualität und Attraktivität beeinträchtigter Menschen auf dem Arbeitsmarkt so günstig wie möglich zu gestalten. Denn je qualifizierter und kompetenter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, desto attraktiver erscheinen sie auf dem Arbeitsmarkt. Angesichts der Zwänge durch die wirtschaftliche Globalisierung und der wirtschaftsstrukturellen Wandlungen werden die hiesigen Arbeitsmärkte "von unten geräumt".

Das bedeutet: Die Chancen gering qualifizierter Arbeitsuchender werden kontinuierlich geringer.

Instrumente, die die Qualifikation und Kompetenz beeinträchtigter Menschen auf den Arbeitsmärkten positiv beeinflussen, sind

  • bestmögliche Allgemeinbildung (höherer Schulabschluss, wo immer möglich)
  • bestmögliche berufliche Ausbildung
  • kontinuierliche berufliche Fortbildung (in höchster pädagogischer und didaktischer Qualität)
  • entsprechende Qualitätsanforderungen an die berufliche Rehabilitation (2)
  • nicht zuletzt: Empowerment für Menschen mit Beeinträchtigungen, also Strategien und Maßnahmen, die den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung erhöhen sollen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten.

Die Angebote müssen barrierefrei, zugänglich und nicht diskriminierend gestaltet sein.

Optimierung der Beratungs- und Vermittlungsprozesse

Dies ist die Frage nach der Güte des Prozesses, bei dem Arbeitgeber und Arbeit suchende Menschen zur Begründung von Beschäftigungsverhältnissen zusammengeführt werden oder bestehende Beschäftigungsverhältnisse gesichert werden. Schließlich geht es um optimales Coaching im Prozess der Gründung oder Fortführung einer selbständigen Existenz.

Erfahrungsgemäß hängt das Ergebnis dieser Vermittlungs- und Beratungsprozesse in hohem Maße zusammen mit der Kompetenz, Professionalität, Kreativität, Erfahrung und Empathie der Fachleute, die die Beratung und Arbeitsvermittlung beeinträchtigter und behinderter Menschen durchführen. Es geht darum, "die richtige Person zum richtigen Arbeitsplatz" zu vermitteln. Das bedeutet, unter Berücksichtigung der Beeinträchtigungen für die behinderte Person den Arbeitsplatz zu finden, an dem sie ihre Stärken voll entfalten kann, an dem ihre Beeinträchtigungen möglichst geringfügig zur Geltung kommen.

Dies bedeutet weitaus mehr als mechanisches Vermitteln oder IT-gestütztes Matching. Dies umfasst Coaching- und Empowermentelemente für die zu vermittelnden beeinträchtigten Personen. Die Qualität des Allokationsprozesses steigt nachweislich, wenn spezialisierte Vermittlungsteams diese Aufgaben wahrnehmen, die über detaillierte Kenntnisse zu den Arten von Beeinträchtigung verfügen, ihre Auswirkungen im Arbeitssektor einschätzen können, fundierte Kenntnisse der relevanten Arbeitsmärkte sowie der Qualifikationen und Kompetenzen der Rat- und Arbeitsuchenden aufweisen (3).

Entsprechendes gilt für die Beratung im Zusammenhang mit dem Aufbau oder der Absicherung einer selbständigen Existenz.

Zu einem umfassenden Vermittlungsprozess gehört ebenfalls Nachsorge, um ggf. Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren.

In einem so verstandenen Beratungs- und Vermittlungsprozess steht der Gedanke der Diversity im Mittelpunkt. Verschiedenheit in den Belegschaften gilt als Gewinn für die Institution. Beeinträchtigte Mitarbeiter als Gewinn für die Institution zu verstehen, muss weiter stark verbreitet werden. Noch werden beeinträchtigte Menschen oft als hauptsächlich defizitär eingeschätzt. Solche Einstellungen - auch bei den Betroffenen selbst - stehen der Inklusion im Wege. Daher ist Empowerment unabdingbar.

Unter diesen Gesichtspunkten treten an die Stelle dieser traditionellen Defizitorientierung bei der Beratung und Vermittlung beeinträchtigter Menschen Gesichtspunkte von Stärken, Chancen, Vielfalt und Teilhabe.

Anmerkungen

(1) Empowerment bezeichnet in unserem Zusammenhang Strategien und Maßnahmen, die den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen erhöhen sollen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten. Es bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihr Gefühl der Macht- und Einflusslosigkeit zu überwinden und ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen. zurück zum Text

(2) siehe z.B. Stellungnahme der wissenschaftlichen Fachgruppe RehaFutur zur Zukunft der beruflichen Rehabilitation in Deutschland (2009), im Auftrag des BMAS, hg. Deutsche Akademie für Rehabilitation, Bonn 2009. zurück zum Text

(3) vgl.: Bach, H.W.: (2012) Berufliche Partizipation blinder, sehbehinderter und mehrfach behinderter Hochschulabsolventen in Deutschland - der Einfluss von Beratung, Schriftenreihe der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), Band 4, Mannheim. zurück zum Text

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Berichte und Schilderungen

Dr. Otto Hauck

Dr. Hans-Eugen Schulze zum Gedenken

Am 17. September 2013 ist Dr. Schulze im Alter von 91 Jahren in Karlsruhe verstorben.

Mit ihm hat das Blinden- und Sehbehindertenwesen eine herausragende Persönlichkeit verloren. Seine einzigartige berufliche Karriere und sein vorbildliches ehrenamtliches Wirken für blinde und sehbehinderte Menschen werden unvergessen bleiben.

Schon in frühester Kindheit verlor er sein Augenlicht. Er besuchte die Blindenschule in Soest und wurde dort nach seiner Volksschulzeit zum Stenotypisten und Telefonisten ausgebildet, was damals für begabte Blinde durchaus üblich war. Daneben erlernte er Stuhl- und Mattenflechten. Von 1939 bis 1944 war er als Protokollführer beim Landgericht Dortmund tätig. Hier lernte er die richterliche Arbeit aus nächster Nähe kennen, und er sagte sich: "Das will ich und das werde ich eines Tages auch können." Deshalb bereitete er sich als Autodidakt auf das Abitur vor, ging dann 1944 nach Marburg und legte bereits ein Jahr später an der Deutschen Blindenstudienanstalt seine Reifeprüfung ab. Er studierte Jura und bestand beide Staatsprüfungen mit Auszeichnung, was bei Juristen äußerst selten vorkommt. An der Universität Münster erwarb er den Doktorgrad, ebenfalls mit einer ausgezeichneten Bewertung. Ende 1951 nahm er seinen Richterdienst beim Landgericht Bochum auf. Schon 1957 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat in Hamm befördert und Anfang 1963 an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe berufen. Er war damals erst 40 Jahre alt und der jüngste Bundesrichter. Ende 1985 trat er in den Ruhestand.

Nunmehr nutzte er seine Kenntnisse und Fähigkeiten sowie sein im Berufsleben erworbenes Ansehen verstärkt, um blinden und sehbehinderten Menschen im In- und Ausland zu helfen, wo immer es ihm möglich war. So leitete er 25 Jahre lang den Bezirk Baden des DVBS. In diese Zeit fiel 1996 der erste Kampf um die Erhaltung des Landesblindengeldgesetzes in Baden-Württemberg. Es war ernstlich zu befürchten, dass dieses Bundesland als erstes das Landesblindengeld abschafft und damit eine Kettenreaktion unter den übrigen Bundesländern auslöst. Dass diese Gefahr abgewendet werden konnte, ist vor allem sein Verdienst.

Als sein hauptsächliches Betätigungsfeld erwählte sich Dr. Schulze die Seniorenarbeit. Seit Gründung der Gruppe "Ruhestand" des DVBS im Jahre 1987 wirkte er tatkräftig an deren Aufbau mit, von 1994 bis 2000 als deren Leiter. Er hat ganz wesentlichen Anteil daran, dass sich diese Gruppe - um es mit den Worten von Uwe Boysen zu sagen - "zu einem Kristallisationspunkt der Arbeit für ältere blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland entwickeln konnte", was sie bis heute geblieben ist. Um Späterblindete zu ermutigen und ihnen Ratschläge für die Bewältigung des Alltagslebens zu geben, hat Dr. Schulze mehrere "Ratgeber" verfasst. Zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) knüpfte er fruchtbare Kontakte. Höhepunkt seiner Seniorenarbeit war die internationale Konferenz für die besonderen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Senioren im März 2000 in Heidelberg, die er für den DVBS in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Alternsforschung an der Universität Heidelberg organisierte. Diese Veranstaltung, an der Vertreter aus 25 Ländern teilgenommen haben, diente dem Wissens- und Erfahrungsaustausch auf den Gebieten der Medizin, der Gerontologie und der Rehabilitation.

Als 1987 der "Arbeitskreis Nachteilsausgleiche" des DVBS entstand, zögerte Dr. Schulze nicht, sich diesem Arbeitskreis anzuschließen und seine wertvollen Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. Hier entwickeln Juristen und Öffentlichkeitsarbeiter grundlegende Positionen auf dem Gebiet der Sozialpolitik und leisten Vorarbeiten für Gesetze, die für Blinde und Sehbehinderte von Bedeutung sind. Beispielhaft seien hier nur das SGB IX und die Behindertengleichstellungsgesetze genannt.

Intensiv hat sich Dr. Schulze darum bemüht, dass blinde Richter auch in Strafsachen, soweit es um die Aufklärung und Bewertung von Tatsachen geht, uneingeschränkt mitwirken dürfen. Leider ist ihm dieser Erfolg versagt geblieben. Der Einsatz blinder Richter in Strafsachen ist in der Rechtsprechung nach wie vor umstritten.

Ferner war Dr. Schulze langjähriges Mitglied im Trägerverein der Deutschen Blindenstudienanstalt. Auch hier gab er wichtige Impulse und man zählte auf ihn und seine Bereitschaft zu raten und zu helfen.

Ebenso engagierte er sich im evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst, in der Badischen Landeskirche und bei der Christoffel-Blindenmission für Blinde und Sehbehinderte in Deutschland und weit darüber hinaus. Besonders am Herzen lag ihm das Schicksal blinder Mädchen und Frauen in Indien, die in ihrer Gesellschaft im Allgemeinen noch weniger gelten als behinderte Männer. Er sorgte dafür, dass mit finanzieller Unterstützung durch den DVBS und die CBM ständig 36 von ihnen eine weiterführende Schulausbildung erhalten, um studieren und einen qualifizierten Beruf ergreifen zu können, der ihnen die Chance für ein unabhängiges Leben gibt.

Über sein ehrenamtliches Wirken hinaus hat er in hohem Alter seine kranke Frau über Jahre hinweg hingebungsvoll betreut.

Noch vieles verdiente es, erwähnt zu werden, denn sein Ideenreichtum, seine Energie und seine Aktivitäten waren schier unerschöpflich.

Für sein segensreiches Wirken wurde er 2002 mit der Verleihung der Carl-Strehl-Plakette durch die Deutsche Blindenstudienanstalt und den DVBS sowie im Jahre 2012 mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse geehrt.

Fragt man nun nach der Triebfeder seines so umfangreichen Engagements, so scheint mir seine christliche Grundüberzeugung entscheidend gewesen zu sein. Sie bewog ihn, die Gaben, die er empfangen hatte, und die Kenntnisse und Fähigkeiten, die er erworben hatte, in den Dienst am Nächsten zu stellen. Charakteristisch für ihn waren seine Herzenswärme, seine edle Gesinnung, seine Verlässlichkeit und seine spontane Hilfsbereitschaft.

So wird er uns immer in allerbester Erinnerung bleiben.

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Dr. Helmut Vollert

Karl Hansen zum Gedenken

Karl Johannes Hansen ist am 16. September 1930 in Nindorf, Dithmarschen, geboren und am 21. Juli 2013 nach langer schwerer Krankheit in Flensburg gestorben. Er hat in seinem Leben viel bewegt und bewirkt und viel für andere getan.

Nach dem Besuch der heimatlichen Schule in Esgrusschauby, wohin die Familie umgezogen war, wechselte er infolge einer schleichend fortschreitenden Verringerung seines Sehvermögens als Zwölfjähriger auf das Gymnasium der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg. Es folgten das Jurastudium in Heidelberg und die anschließende Referendarausbildung in Baden-Württemberg.

Danach entschied er sich für einen Berufsweg in der Arbeitsverwaltung, zunächst in Nürnberg und dann in Schleswig-Holstein. Nach seiner Tätigkeit als Aus- und Fortbildungsreferent und als Personalreferent wurde er im Alter von 42 Jahren zum Direktor des Arbeitsamts Flensburg befördert. Dies geschah jedoch zunächst nur unter Vorbehalt mit der Begründung, es sei abzuwarten, ob er wegen seiner Sehbehinderung die ihm als Behördenleiter obliegenden Repräsentationspflichten angemessen erfüllen könne. Die vorhandenen Bedenken und Widerstände zerstreute er jedoch rasch, denn bereits nach einem Vierteljahr entfiel der Vorbehalt. Karl Hansen hatte die Bedenkenträger durch seine Amtsführung schnell überzeugt. Er hat die Behörde mit 400 Mitarbeitern und zeitweise darüber hinaus 22 Jahre bis zu seiner Pensionierung geleitet.

Zu den Marburger Veranstaltungen der DBStA und des DVBS sind Karl und ich fast immer gemeinsam gefahren. Es war ihm ein großes Anliegen, die Berufsmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen zu fördern. Zu diesem Thema hat er zahlreiche Vorträge gehalten und in vielen Einzelfällen arbeit suchenden Betroffenen hilfreich zur Seite gestanden. Sein Rat war stets gefragt und hoch geschätzt. Nahezu 40 Jahre haben er und ich gemeinsam den Bezirk Schleswig-Holstein des DVBS geleitet.

Mit Karl Hansen hat mich eine lange und enge Freundschaft verbunden, die mir sehr fehlen wird. Bei meinem letzten Besuch, es war nur zwei Tage vor seinem Tod, fragte er mich, ob ich mit meiner IRIS-Stiftung etwas für die Beschäftigung blinder und sehbehinderter Menschen tun könne. Diese Frage nehme ich als Auftrag, soweit es in meinen Kräften steht. Durch seine Umsicht und seinen Weitblick hat Karl Hansen bleibende Spuren gelegt, die auf unseren künftigen Veranstaltungen noch lange sichtbar und spürbar sein werden. In derartigen Augenblicken wird er mir besonders nahe sein.

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Nachruf Thomas Wendling

Am 18. August verstarb plötzlich und völlig unerwartet unser langjähriger Kollege Thomas Wendling im Alter von 59 Jahren. "Tom", wie ihn alle nannten, war seit 1982 als Bibliothekar an der blista beschäftigt und seit 2010 Leiter der Deutschen Blinden-Bibliothek (DBB). Außerdem leitete er seit 1994 die in Marburg ansässige Geschäftsstelle der "Mediengemeinschaft für Blinde und Sehbehinderte" (MediBuS), in der die deutschsprachigen Blindenbibliotheken und Produzenten von Hör- und Punktschriftmedien zusammengeschlossen sind.

Als Sohn eines Bibliothekar-Ehepaares wurde ihm die Liebe zu Büchern sozusagen in die Wiege gelegt. Und dieses Engagement für Literatur im Allgemeinen, aber auch speziell sein unentwegter Einsatz, mehr Bücher für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich zu machen, konnte man tagtäglich spüren. Dabei war sein Leitspruch in den letzten Jahren: "Man muss nicht alle Bücher haben, aber wissen, wo sie ausgeliehen werden können." Um dieses Wissen aufzubauen und möglichst vielen Interessierten zur Verfügung zu stellen, baute er für die blista und MediBuS in den letzten Jahrzehnten komplexe Datenbanken und Kataloge auf. Mit seinen frühzeitig erworbenen umfangreichen Kenntnissen über Datenbanken und insbesondere über dBASE leistete er wertvolle Arbeit und war über viele Jahre tragende Säule der bibliografischen Arbeit von MediBuS und blista. Seine besondere Liebe galt der Schülerbibliothek, deren Arbeit er gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CSS und der DBB mit besonderem Herzblut förderte. Wir trauern aber nicht nur um einen besonders kompetenten und engagierten Kollegen, wir verlieren mit Tom einen immer freundlichen und äußerst hilfsbereiten Freund. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten im besonderen Maße seiner Frau und seinen vier Kindern.

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Aus der Arbeit des DVBS

DVBS erweitert "Marburger Schriftenreihe": "Blinde und Sehbehinderte in juristischen Berufen Teil IV" ist erschienen

Welche Hürden muss ein blinder Rechtsanwalt bei der Eröffnung einer eigenen Kanzlei überwinden? Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag einer sehbehinderten Referentin in einem Bundesministerium, und welche Angebote hält der DVBS für blinde und sehbehinderte Juristinnen und Juristen bereit? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der neu erschienene Band 18 der "Marburger Schriftenreihe", der den Titel "Blinde und Sehbehinderte in juristischen Berufen (Teil IV)" trägt. Auf rund 170 Seiten berichten blinde und sehbehinderte Juristinnen und Juristen über ihre Tätigkeit und die damit eventuell verbundenen, behinderungsbedingten Probleme. Zudem gibt es einen Überblick über Fördermöglichkeiten und Informationen zu den Themen BRK und Teilhabegesetz.

Zusammengestellt wurden die Beiträge von Uwe Boysen, DVBS-Vorsitzender und Vorsitzender Richter am Landgericht i.R.

Die Broschüre inklusive DAISY-CD kann beim DVBS zum Preis von 7,90 Euro bestellt werden. Telefon: 06421 94 888 0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Michael Herbst

"Really impressed" - Eindrücke vom ICC 2013 in Telc

Eine malerische Innenstadt, ein Park mit viel Grün, einigen Brücken, dicke Klostermauern und schließlich ein Innenhof. "Eine Wahnsinns-Location", urteilen Patrik und Max. Meine beiden Söhne sagten spontan ja, als ich ihnen vorschlug, den Besuch beim ICC in einen Tschechien-Urlaub des männlichen Familienteils zu integrieren. Was sie auf den letzten Landstraßenkilometern auf der Fahrt hierher sahen, wirkte eher trist, um nicht heruntergekommen zu sagen, aber jetzt sind sie beeindruckt. Beim Barbecue am ersten Abend hören wir an beinahe jedem Tisch eine andere Sprache. Man empfängt uns herzlich beim "International Camp on Communication and Computer 2013", überreicht uns Lageskizzen, Tagungsunterlagen etc. auf Papier und digital auf einem Stick. Wir bekommen ein T-Shirt geschenkt und einen kleinen Rucksack, um alles verstauen zu können. Die Stimmung ist locker. Man stellt uns verschiedenen Leuten vor, erklärt uns den weiteren Ablauf. Patrik und Max passen altersmäßig hierher. Die Teilnehmer sind 16 bis 21 Jahre alt. Aber auch mit dem ICC-Veteranen Jochen Klaus, der für den DVBS ehrenamtlich in der Organisation mitarbeitet, verstehen sie sich sofort.

"ICC is for fun, so please have fun!" So beendet ICC-Chef Klaus Miesenberger tags drauf seine Begrüßung. Im Camp wird Englisch gesprochen, das mag dann und wann ein Problem sein, aber diese Aufforderung des Österreichers versteht jeder. Der Applaus macht es deutlich. Gruppen für die Orientierungsworkshops des Vormittags werden gebildet, nach Nationen, und alle werden stürmisch beklatscht. Zwischendurch Koordinatorentreffen: "Wie war die Nacht", fragen die lokalen Organisatoren der Uni Brünn. "Zu hell in den Zimmern. Die Türen in den Gängen wecken Tote auf, wenn sie zuschlagen." Lösungen werden diskutiert, Vereinbarungen getroffen, eine Viertelstunde lang, dann geht"s zum Lunch.

Nachmittags Workshops von "Neuigkeiten bei JAWS" über "Orientierung in unbekanntem Gebiet" bis zum "großen iPhone-App Austausch". Schluss mit der Sitzordnung nach Nationen. Ich gehe zur "Einführung in die Soundbearbeitung", werde vom Dozenten als Halbprofi entlarvt und wechsele nach der Einleitung zur "Straßenmusik". Vier Gruppen verteilen sich über den Park, sitzen im Gras und schreiben mal so eben einen Song. Terry, in Holland lebende Norwegerin und Frontfrau einer Rockband, gibt mir fünf Minuten, um die zweite Strophe zu texten, als Rap. Man wächst mit seinen Aufgaben… Die gegenseitige Vorführung im Innenhof endet in einer Session vor stetig wachsendem Publikum, bis man uns zum Abendessen ruft.

In der workshopfreien Zeit gibt es diverse Freizeitangebote. Tandem fahren, Rudern, chillen… Abends sehen wir, dass der Turm beim Kloster geöffnet ist. Also rein und hoch. Auf dem Weg nach unten bittet man uns zur Seite und dann läuten zwei Mann eigens für die ICC-Teilnehmer die Glocken - unvergesslich, wenn man daneben steht. Unvergesslich laut. Entlang der Leuchtstäbe, die man für Sehbehinderte ausgelegt hat, geht"s durch den Park zurück ins Hotel.

Nach der Pressekonferenz und dem Mittagessen heißt es am nächsten Tag Abschied nehmen. Dass uns Christoph Damm, ehemaliger ICC-Teilnehmer und jetzt einer der lokalen Organisatoren, erzählt, was am Exkursionstag, dem Freitag, geplant ist, macht es uns wirklich nicht leichter. Bis bald irgendwo in Europa!

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Rechtzeitig Mitgliedsbeitragsermäßigung beantragen

Der Antrag auf Ermäßigung des DVBS-Mitgliedsbeitrages für das Jahr 2014 muss bis spätestens 28. Februar 2014 formlos schriftlich, per Fax oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Fristgerechte Anträge werden bestätigt und die Mitgliedsdaten in der Datenbank angepasst. Die Bestätigung, und ausschließlich sie, gilt als Nachweis gegenüber dem Verein. Anträge, die nicht fristgerecht bei uns eintreffen, können nachträglich leider nicht mehr genehmigt werden. Mitglieder, denen im vergangenen Jahr eine Ermäßigung bis auf Widerruf gewährt wurde (z.B. Mitglieder, die im Ausland leben, oder Ruheständler, die eine Beitragsermäßigung beantragen), sind von der jährlichen Antragstellung ausgenommen. Auskunft erteilt Stefanie Görge, Tel.: 06421 94 888-16, montags bis freitags, von 8 bis 12 Uhr, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Neue Leitungsteams gewählt

Während ihrer Tagung im September wählten die Mitglieder der Fachgruppe Jura ein neues Leitungsteam. Diesem gehören jetzt Harald Schoen, Katrin Auer, Klaus Düsterhöft und Dorothea Schönemann-Koschnick an. Auch in der Bezirksgruppe Mecklenburg-Vorpommern wurde ein neues Leitungsteam gewählt: Sylvia Kahl, Klaus Düsterhöft und Bodo Sbiegay. Anette Bach wurde als Vorsitzende der Bezirksgruppe Hessen bestätigt, ebenso die Beisitzer Barbara Knobloch und Jürgen Bopp. Neu im Leitungsteam ist Melanie Dörnemann.

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Terminvorschau

Geplante Seminare 2014:

27. Januar bis 1. Februar 2014: Fortbildungsseminar der Fachgruppe Musik in Hannover

31. Januar bis 1. Februar 2014: Notennetzwerktagung der Fachgruppe Musik in Hannover

13. bis 16. März 2014: Seminar "Nicht sehend - nicht blind" der Fachgruppe Sehbehinderte in Herrenberg

19. bis 21. Juni 2014: Selbsthilfetage des DVBS in Marburg

26. bis 29. Juni 2014: Fortbildungsseminar der Fachgruppe Wirtschaft in Herrenberg

18. bis 21. September 2014: Fortbildungsseminar der Fachgruppe Wirtschaft in Herrenberg, Thema "Reden und Präsentieren"

4. bis 11. Oktober 2014: Seminar "Altern und Blindheit" der Gruppe Ruhestand in Saulgrub

Weitere Informationen zu den Terminen finden Sie unter www.dvbs-online.de/php/aktuell.php

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Aus der blista

Sehen, Hören, Riechen, Fühlen, Schmecken - "blista-Abend der Sinne" fasziniert Gäste
"SEHmobil" wurde seiner Bestimmung übergeben

Bevor die insgesamt 90 Gäste in der Dank kreativer Dekoration einladende Atmosphäre ausstrahlenden Aula der blista Platz nahmen, nutzten viele Besucher die Möglichkeit, sich an Infoständen über verschiedene Angebote der "Rehabilitationseinrichtung für Sehbehinderte" (RES) zu informieren. Nachdem im vergangenen Jahr der naturwissenschaftliche Unterricht im Mittelpunkt des alljährlichen blista-Dinners stand, waren diesmal Freunde und Unterstützer der Deutschen Blindenstudienanstalt zum "Abend der Sinne" eingeladen, um sich über die Arbeit der RES zu informieren. So konnten die Gäste etwa verschiedene Hilfsmittel wie sprechende Küchenwaagen, taktile Armbanduhren und DAISY-Abspielgeräte bestaunen und ausprobieren. An einem weiteren Stand wurde über die Arbeit der Frühförderung informiert, und es bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Vor der offiziellen Eröffnung der Veranstaltung wurde das "SEHmobil" seiner Bestimmung übergeben. Dabei handelt es sich um einen Kleinbus, der quasi als mobiles Hilfsmittel- und Beratungszentrum Menschen aus der Stadt Marburg und im Landkreis Marburg-Biedenkopf besucht, die entweder bereits blind und sehbehindert sind oder von einer Sehverschlechterung bedroht sind, um über Beratungsangebote und Hilfsmittel zu informieren. Dank einer Spende der Commerzbankstiftung konnte der Kleinbus so ausgestattet werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reha-Beratungszentrums der blista ihre Arbeit nun aufnehmen können.

Claus Duncker, Direktor der blista, ging in seiner Begrüßungsrede auf die Bedeutung von "Orientierung & Mobilität", "Lebenspraktischen Fähigkeiten" sowie dem richtigen Hilfsmitteleinsatz für die Lebensqualität von Blinden und Sehbehinderten ein. Das "SEHmobil" könne einen Beitrag dazu leisten, diesen Personenkreis auf bestehende Angebote hinzuweisen und unterstützend tätig zu sein. Deshalb habe man sich bewusst dafür entschieden, das blista-Dinner unter das Motto "Abend der Sinne" zu stellen. So wolle man verdeutlichen, dass es für Blinde und Sehbehinderte enorm wichtig ist, neben der rein schulischen Bildung die Selbstständigkeit bei Orientierung, Alltagsfähigkeiten und Arbeitstechniken zu erlernen.

Auf das Thema Orientierung wurden die Gäste mit einem Filmausschnitt aus der Sendung "Das Superhirn" eingestimmt, in dem der blista-Schüler Dave Janischak vorgestellt wurde. Dave nutzt neben dem Blindenstock zur Orientierung das so genannte "Klick-Sonar". In einem Interview mit dem Moderator des Abends, Thorsten Büchner, erläuterte Dave, dass es beim für diese Orientierungstechnik charakteristischen Schnalzen auf einen hohen, trockenen Ton ankomme, so dass der Schall ideal zurückgeworfen wird, damit er daraus Schlussfolgerungen für seine Umgebung ziehen kann. Dave plädierte dafür, dass der "Klick-Sonar" in die "O&M"-Schulungen von Kleinkindern aufgenommen werden sollte, betonte gleichzeitig aber, dass die Technik nur als Ergänzung zum Stock funktioniere. "Sie ist sehr hilfreich, aber nur mit Klick-Sonar würde ich in jede Baugrube fallen, da brauche ich schon den Stock."

Nachdem sich die Besucher mit dem äußerst schmackhaften Vorspeisenteller gestärkt hatten, erläuterte Oliver Nadig, EDV- und Hilfsmittellehrer der RES, auf amüsante Weise, wie Blinde und Sehbehinderte Smartphones und Tablet-PCs für sich nutzen können. Nadig demonstrierte etwa verschiedene Apps, die unter anderem die Fähigkeit in sich vereinten, ähnlich wie ein Barcodereader Produkte voneinander zu unterscheiden. So konnte Nadig die Dose Hundefutter von einer Gulaschsuppe unterscheiden. Andere Apps fungierten als Farberkennungsgeräte. So wurde spielerisch, aber umso nachdrücklicher demonstriert, welchen immensen Fortschritt die modernen Kommunikationsgeräte wie Smartphones und Tablet-PCs für Blinde und Sehbehinderte bedeuten können.

Kurz vor dem Hauptgang konnte Ulrich Kalina, Lehrer an der Carl-Strehl-Schule, die Ergebnisse eines Experiments präsentieren. Vor Beginn der Veranstaltung wurde nämlich bereits damit begonnen, mit Hilfe eines 3D-Druckers eine dreidimensionale mathematische Figur, ein Paraboloid, auszudrucken. Dies konnte per Kameraübertragung auf einer Leinwand live mitverfolgt werden. Für viele Gäste war es das erste Mal, dass sie einem 3D-Drucker beim Arbeiten zusehen konnten. Kalina erhofft sich durch diese neue Technik Unterstützung beim Veranschaulichen von geometrischen und mathematischen Formen und Figuren, die schnell und taktil am 3D-Drucker produziert werden können.

Während des gesamten "Abends der Sinne" lagen an den Plätzen verschiedene Simulationsbrillen aus, sodass die Gäste ausprobieren konnten, wie es sich mit einer Sehbehinderung anfühlt, das Wildschweingulasch vom Kalbsgeschnetzelten auseinanderhalten zu müssen.

Thorsten Büchner brachte am Schluss, unterstützt durch Imke Troltenier, die Gäste des Abends mit so manchen Alltagstricks, sei es beim Einkaufen oder im Haushalt, in Berührung. Büchner widmete sich in seinem nicht ganz ernstgemeinten Vortrag "Wie kommt der Erdbeer-Joghurt in den Kühlschrank?" dem Bereich "Lebenspraktische Fähigkeiten" (LPF) und konnte demonstrieren, wie hilfreich etwa sprechende Blutdruckmessgeräte sein können. Des Weiteren schilderte er recht plastisch, wie man auch ohne Hilfsmitteleinsatz Produkte, eben Joghurtbecher, voneinander unterscheiden kann. Neben dem sogenannten "Einkaufsfuchs" kam auch ein Farberkennungsgerät zum Einsatz. Büchner betonte jedoch, dass man bei manchen Dingen wie beim Einkaufen auch weiterhin häufig auf sehende Hilfe angewiesen sei.

Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von Ulrich Kalina und Peter Rollenske, die mit gekonnten Arrangements und pfiffigen Texten über den Alltag eines Pädagogen für gute Unterhaltung sorgten.

Nach erfolgreich absolviertem Nachtisch saßen manche Gäste noch beisammen und tauschten sich über das Gesehene, immer unterhaltsam-informative Programm des "Abends der Sinne" aus.

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Andrea Katemann

Am dritten Oktober war "Maustag"

Empfangen wurden die Gäste mit Waffelduft, Maus-Visitenkarten, Maus-Girlanden und die Maustörtchen durften auch nicht fehlen. die Braille-Druckerei der blista beteiligte sich Im Rahmen der "Sendung mit der Maus" an dem sogenannten "Türöffner-Tag". Zum dritten Mal öffneten an diesem Tag bundesweit mehr als 400 Institutionen und Unternehmen ihre Türen für Besucher.

Natürlich konnte man in der Braille-Druckerei unterschiedliche Dinge ausprobieren, erleben und beobachten, die mit dem Thema Blindenschrift zu tun haben. Wie bei unzähligen Veranstaltungen dieser Art konnten auch bei uns die Kinder ihren Namen mit einer Punktschriftmaschine schreiben und mit nach Hause nehmen. Wie immer kam diese vergleichsweise einfache Aktion bei unseren Besuchern sehr gut an, und sie mussten oft auch ein bisschen warten, um an die Reihe zu kommen, denn der Andrang war hier sehr groß.

Das Arbeiten mit Blindenschrift am Computer wurde von den meisten Kindern zunächst vorsichtig bestaunt. Eine Braillezeile wurde nur dann angefasst, wenn die Kollegin dazu aufforderte.

Offensichtlich spürten die meisten, welch empfindliche Technik in einem solchen Gerät verarbeitet ist. Einige Bilderbücher für blinde und sehbehinderte Kinder konnten angeschaut und ertastet werden. Viele der sehenden Kinder waren zunächst sprachlos, als sie sahen, wie Bücher und Zeitschriften für blinde Kinder gedruckt werden. Doch als man dann auf einem extra bereitgestellten Tisch die Stadt- und Landkarten, den großen Globus und die Wahlschablonen entdeckte, hatten nicht nur die Eltern viele Fragen. "Wie benutzen die blinden Kinder Landkarten im Unterricht?", "Fühlt sich das Wasser auf Karten immer gleich an?", und die Eltern gestanden zum Teil sehr offen, dass sie sich bisher noch nie Gedanken darüber gemacht hätten, wie blinde und sehbehinderte Menschen geheim wählen können.

Das schöne Wetter, die Lust und der Spaß an den Vorbereitungen dieses Tages bei allen Beteiligten Kolleginnen und Kollegen sowie die Veröffentlichung unseres Angebotes in der örtlichen Presse und über den Internetauftritt der "Sendung mit der Maus" führte dazu, dass wir mehr als 50 Kinder und 30 Erwachsene begrüßen durften. Der WDR, der die "Sendung mit der Maus" produziert, hatte uns zu Beginn der Anmeldefrist aufgefordert, mitzuteilen, wenn unser Veranstaltungsangebot ausgebucht ist. Nun ja, dachten wir wohl zunächst, so weit wird es wohl nicht kommen, denn sicherlich gibt es interessantere Angebote als uns: Aber da hatten wir uns geirrt. Am 2. Oktober konnten wir dem WDR mitteilen: "Wir sind ausgebucht."

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Impressum

Herausgeber:

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

Redaktion:

DVBS (Uwe Boysen, Michael Herbst, Andrea Katemann und Christina Muth) und blista (Isabella Brawata, Thorsten Büchner, Rudi Ullrich und Marika Winkel)

Koordination:

Christina Muth, Geschäftsstelle des DVBS, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, Telefon: 06421 94888-13, Fax: 06421 94888-10, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internet: www.dvbs-online.de

Beiträge und Bildmaterial schicken Sie bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle des DVBS, Redaktion. Wenn Ihre Einsendungen bereits in anderen Zeitschriften veröffentlicht wurden oder für eine Veröffentlichung vorgesehen sind, so geben Sie dies bitte an. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung der Redaktion.

Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.):

Michael Herbst (DVBS) und Rudi Ullrich (blista)

Erscheinungsweise:

Der "horus" erscheint alle drei Monate in Blindenschrift, in Schwarzschrift und auf einer CD-ROM, die die DAISY-Aufsprache, eine HTML-Version und die Braille-, RTF- und PDF-Dateien enthält.

Jahresbezugspreis:

22 Euro (zuzüglich Versandkosten) für die Schwarzschriftausgabe, 35 Euro für alle übrigen Ausgaben.

Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende eines Kalenderjahres.

Für Mitglieder des DVBS ist der Bezug im Jahresbeitrag enthalten.

Bankkonten des DVBS:

Sparkasse Marburg-Biedenkopf (BLZ 533 500 00), Konto 280

Commerzbank AG Marburg (BLZ 533 400 24), Konto 3 922 945

Postbank Frankfurt (BLZ 500 100 60), Konto 149 949 607

Verlag:

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V., Marburg,

ISSN 0724-7389, Jahrgang 75

Punktschriftdruck: Deutsche Blindenstudienanstalt e. V., Marburg

Digitalisierung und Aufsprache: Geschäftsstelle des DVBS, Marburg

Schwarzschrift-Druck: Druckerei Schröder, 35081 Wetter/Hessen

Die Herausgabe der Zeitschrift "horus" wird vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband aus Mitteln der "Glücksspirale" unterstützt.

Titelbild:

Übergänge. Foto: Christina Muth/DVBS

Nächste Ausgabe (horus 1/2014):

Schwerpunktthema: Länger, härter, konsequenter: blind und sehbehindert mithalten

Erscheinungstermin: 24. Februar 2014

Anzeigenannahmeschluss: 24. Januar 2014

Redaktionsschluss: 7. Januar 2014

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