Resolution

Der DVBS setzt sich als Selbsthilfeorganisation seit mehr als 100 Jahren für die gleichberechtigte Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft ein. Dazu gehören Gesetze, die diesen Anspruch verwirklichen.

Angesichts der Absicht der Bundesregierung, sowohl das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu novellieren, hat die Mitgliederversammlung des DVBS am 20. Mai d.J. die folgende Resolution verabschiedet:

Chancen für mehr Teilhabe nutzen

Behindertengleichstellungs- und Teilhabegesetze sind in der Bunddesrepublik seit Längerem in Kraft. Ihre Überarbeitung im Sinne besserer Teilhabechancen für die betroffenen Menschen ist daher dringend erforderlich. Dazu gehört ein ganzes Bündel von Maßnahmen in allen drei Gesetzen, die nach den Vorgaben im Koalitionsvertrag der Bundesregierung neu gestaltet werden sollen.

Entscheidend sind Veränderungen, die den Zugang zu staatlichen Leistungen (insbesondere auch im digitalen Bereich), aber auch zu privat angebotenen Produkten und Dienstleistungen barrierefrei gestalten und damit erleichtern. Dafür müssen die drei genannten Gesetze inhaltlich besser aufeinander abgestimmt und weiter an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention angeglichen werden.

Des Weiteren fordern wir zur besseren Rechtsdurchsetzung die Hürden zur Anrufung der Gerichte durch gezielte Maßnahmen zu senken, aber auch die außergerichtliche Streitbeilegung auszubauen.

Schließlich bedarf es bei Verstößen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften nachhaltiger Sanktionen, ohne die gesetzliche Ge- und Verbote häufig wirkungslos bleiben. Vor allem für sehbehinderte und blinde Menschen in Ausbildung und Beruf, aber auch im Ruhestand ist die Verwirklichung dieser Forderungen eine entscheidende Voraussetzung für ihr berufliches Fortkommen wie für ihre gesellschaftliche Anerkennung. Es darf nicht länger sein, dass ihre tagtäglich aufgewandte Energie in diesen Bereichen auf rechtliche wie tatsächliche Barrieren stößt, die generell oder durch angemessene Vorkehrungen beseitigt werden könnten.

Im Übrigen schließt sich der DVBS den Forderungen und Empfehlungen, wie sie vom Verbandsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und vom Deutschen Behindertenrat verabschiedet worden sind, inhaltlich an und fordert den Gesetzgeber auf, hier unverzüglich und nachhaltig tätig zu werden.

Die Chancen für ein modernes Behinderten- Antidiskriminierungsrecht dürfen nicht vertan werden.