Nationale Weiterbildungsstrategie – „Anreizmöglichkeiten“ reichen nicht!

Presseinformation 14.06.2019

Am 12. Juni 2019 haben Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Berlin die Nationale Weiterbildungsstrategie vorgestellt, auf die sich Bund, Länder, Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie die Bundesagentur für Arbeit geeinigt hatten. Die Erwartungen sind hoch; so sagte Anja Karliczek, dass Weiterbildung im Beruf in Zukunft zum Arbeitsalltag gehören müsse und stellte einen Innovationswettbewerb „Digitale Plattform Berufliche Weiterbildung“ in Aussicht, um modulare interaktive Lernplattformen zu entwickeln, die einen niedrigschwelligen Zugang zu lebensbegleitenden Weiterbildungsangeboten ermöglichen.

Für blinde und sehbehinderte Menschen, die selbstverständlich am Arbeitsleben teilnehmen, stellt sich die Frage nach der Möglichkeit von Weiterbildungen besonders drängend. Jede allgemeine Veränderung wie die Einführung neuer digitalisierter Arbeitsvorgänge bedeutet für sie eine Mehrfachherausforderung. Sie müssen die digitale Innovation auch mit ihrer behinderungsspezifischen Arbeitsplatzausstattung bewältigen können – so dass hier im Grunde bei jeder innovativen Veränderung des Arbeitsplatzes zwei Weiterbildungsbedarfe entstehen. Die Notwendigkeit, Weiterbildungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten, erkennt auch die Nationale Weiterbildungsstrategie: „Eine wesentliche Voraussetzung für inklusive Weiterbildung ist das Angebot barrierefreier Weiterbildung. (…) Um passgenaue Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, prüfen das BMAS und die BA, welche Anreizmöglichkeiten für inklusive bzw. barrierefreie Weiterbildungsstrukturen in der geförderten Weiterbildung geschaffen werden können.“

Sehbeeinträchtigte Menschen machen oft die Erfahrung, sich durch eine Weiterbildung mittels individueller Absprachen „durchwurschteln“ zu müssen, da weder die Lehrmaterialien barrierefrei aufbereitet sind, noch die Durchführung der Veranstaltung ihre Bedarfe berücksichtigt. Gerade eLearning-Plattformen machen hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit und Bedienbarkeit oft Probleme. Die in Aussicht gestellte „Digitale Plattform Berufliche Weiterbildung“ muss von Anfang an so geplant und programmiert werden, dass sie die Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0) erfüllt.

Darüber hinaus müssen Anbieter von Weiterbildungen für eine barrierefreie Gestaltung ihres Angebots sensibilisiert werden. Hier sind konkrete Anreize vorstellbar: So könnten die Aufgaben der Integrationsämter erweitert werden. Bisher fördern sie über die Leistungen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben die Teilnahme behinderter Menschen an Weiterbildungen. Sie sollten auch Bildungsanbieter für die barrierefreie Gestaltung ihrer Maßnahmen fördern können.

Langfristig wäre sicherzustellen, dass eine Anerkennung als zugelassener Weiterbildungsträger nur erfolgen kann, wenn das Angebot barrierefrei gestaltet ist oder zumindest angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um Menschen mit Behinderung eine Teilnahme sinnvoll zu ermöglichen.

Wenn die Nationale Weiterbildungsstrategie erklärtermaßen das Ziel verfolgt, Weiterbildungen als selbstverständlichen Teil des Lebens zu etablieren und die entsprechenden Angebote und Fördermöglichkeiten für alle transparenter und leichter zugänglich zu machen, wird es mit einer bloßen Prüfung von Anreizmöglichkeiten nicht getan sein. Konkretes Handeln und verbindliche Regelungen sind erforderlich.

Uwe Bruchmüller
Zweiter Vorsitzender DVBS e.V.