Massengeschäfte sind vor allem Geschäfte im Konsumgüterbereich und standardisierte Dienstleistungen, z.B. Einkäufe in Warenhäusern oder im Einzelhandel, Dienstleistungen in der Gastronomie, Hotelübernachtungen, Besuch kultureller Veranstaltungen, die Buchung von Ferienreisen, Handwerkerleistungen, Dienstleistungen im Transportgewerbe oder in Freizeiteinrichtungen. Behinderten darf der Zugang zu Restaurants, Hotels, Bars, Diskotheken, Schwimmbädern und Saunen grundsätzlich nicht mehr versagt werden. Ein Beispiel für ein den Massengeschäften gleichgestelltes Geschäft ist z.B. die Vermietung einer Garage durch eine Privatperson.

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