Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Absätze 1 bis 3 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen oder - bei Pflege- und Betreuungsleistungen - der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht wird. Wenn die Betreuung oder Pflege in einem Heim erbracht wird, muss sich dieses im Gebiet der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraumes befinden.
Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen oder unter § 9c fallen und soweit sie nicht als außergewöhnliche Belastung nach §§ 33 ff. EStG berücksichtigt worden sind (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG). Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach § 35a Abs. 2 und 3 EStG gilt nur für Arbeitskosten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 oder für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat, in welcher die Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Das muss z.B. durch Vorlage von Kontoauszügen nachgewiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sind haushaltsbezogen. Das bedeutet, dass sich die Höchstbeträge für Ehegatten nicht erhöhen. Wenn zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen leben, können Sie die Höchstbeträge insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen. Auch wenn zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt gepflegt werden, kann die Steuerermäßigung nur einmal in Anspruch genommen werden.