Ziel dieser Hilfe ist es, schwerbehinderten Menschen, die in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen können, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern. Häufig gewährt der Sozialhilfeträger eine monatliche Geldpauschale. Damit kann der Empfänger der Mobilitätshilfe eigenverantwortlich Beförderungsunternehmen (zum Beispiel Taxi) und Behindertenfahrdienste in Anspruch nehmen. Der Anbieter kann frei gewählt werden.

Mobilitätshilfen dienen der Teilnahme am Gemeinschaftsleben. Sie sollen helfen, die Begegnung und den Umgang mit anderen Menschen zu erleichtern. Mobilitätshilfen können genutzt werden, um Veranstaltungen oder Einrichtungen zu besuchen, die der Geselligkeit, Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen. Die Kosten für Fahrten zu ärztlichen oder sonstigen therapeutischen Maßnahmen, zum Arbeitsplatz, zur Ausbildungsstätte, zu teilstationären Einrichtungen und dergleichen zählen nicht zur Eingliederungshilfe.

Blinde Menschen können Mobilitätshilfe erhalten, wenn sie den öffentlichen Personennahverkehr nicht benutzen können.

Damit die zweckmäßige Verwendung der Mobilitätshilfe überprüft werden kann, müssen die Belege für alle durchgeführten Fahrten mindestens 1 Jahr aufbewahrt werden.

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