Der Hilfebedarf wird sich vor allem bei aktiven blinden Menschen auf einen weiteren Radius verlagern. Auf welchem Gebiet die Bedürfnisse entstehen, hängt auch davon ab, in welchem Umfang durch Rehabilitationsleistungen die Fähigkeiten zur Kompensation der Behinderung des einzelnen entwickelt werden konnten. Die Bedürfnisse können sich dann mehr vom Bereich des Ausgleichs von Disabilities auf den Bereich der Sicherung der Rehabilitation verlagern. Unterschiedlichster Hilfebedarf bleibt aber auch hier zur persönlichen Entfaltung bestehen.
Im Folgenden werden typische blindheitsbedingte Mehraufwendungen, welche insbesondere bei einer aktiven Lebensgestaltung entstehen, beispielhaft vorgestellt. Die Beispiele sind dabei nicht abschließend zu verstehen. Sie sollen zeigen, wofür das Blindengeld normalerweise und seinem Zweck entsprechend aufgewendet wird.
Die Blindheit wirkt sich bei aktiver Lebensgestaltung vor allem in folgenden Bereichen aus, so dass zum Ausgleich Aufwendungen erforderlich werden:
- Persönliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung,
- Mobilität,
- Information,
- Kommunikation,
- Bewältigung des täglichen Lebens (Anwendung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten),
- Kleider- und Materialverschleiß,
- erhöhter Wohnraumbedarf,
- sonstige Assistenzleistungen.
Zu 1. Persönliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung:
Je nach dem Grad der Hilflosigkeit oder wiedergewonnenen Aktivität wird hier der Hilfebedarf unterschiedlich sein. Dazu siehe auch oben. Hilfe ist in jedem Fall beim Einkaufen (Finden der Einkaufsmöglichkeiten, Preisvergleich, Auswahl der Waren, Inanspruchnahme von Lieferservice), häufig aber auch beim Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung z. B. durch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sowie bei der Bedienung der Heizung notwendig. Beachtet muss ferner werden, dass viele Reparaturen, z. B. Kleinreparaturen oder Schönheitsreparaturen, im häuslichen Bereich vom Blinden selbst nicht ausgeführt werden können. Deshalb entstehen Aufwendungen entweder für Handwerker oder für Gefälligkeiten, wenn diese Arbeiten im Wege der nachbarschaftlichen Hilfe geleistet werden, da ein Ausgleich durch eine eigene nachbarschaftliche Hilfe in aller Regel nicht in Frage kommt.
Zu 2. Mobilität:
Hier ist Mobilität im Alltagsleben und nicht nur im Sinn der Pflegebedürftigkeit gemäß § 14 Abs. 3 SGB XI gemeint. Weil ein Blinder die zur Orientierung erforderlichen Informationen seiner Umwelt nicht entnehmen kann, was effektiv nur durch den Fernsinn Sehen möglich ist, ist im Mobilitätsbereich der Hilfebedarf besonders groß. Das gilt selbst dann, wenn ein Blinder ein Orientierungs- und Mobilitätstraining absolviert hat; denn das ermöglicht ihm im Wesentlichen nur die eigenständige Zurücklegung bekannter Wege. In unbekannter Umgebung und zur Zurücklegung unbekannter Wege ist die Hilfe durch Begleitpersonen, die Inanspruchnahme von Taxen oder von privaten Chauffeuren unerlässlich. Die Notwendigkeit der Begleitung bzw. der Dienstleistungen durch Taxis kann dabei in den verschiedensten Lebensbereichen erforderlich werden.
Zu 3. Information:
Die meisten Informationen werden optisch aufgenommen, sei es über Schrift, Bilder, Pläne, Piktogramme, optische Erscheinungsformen der Umwelt usw. Da die optische Information beim Blinden ganz oder zum größten Teil, beim hochgradig Sehbehinderten zu einem erheblichen Teil ausfällt, kann bei der Blindheit von einer "Informationsbehinderung" gesprochen werden. Die Information muss akustisch oder taktil gewonnen werden. Dazu ist eine entsprechende Anpassung der optischen Information notwendig. Das geschieht durch technische Hilfsmittel wie z. B. Lese-Sprech-Geräte. Das Schriftgut wird bei diesen über einen Scanner aufgenommen und mit Hilfe einer Erkennungssoftware in digitale Form umgesetzt, so dass die Informationen über Sprache oder mit Hilfe einer Braillezeile in Blindenschrift ausgegeben werden können. Hochgradig Sehbehinderte können häufig mit einem Bildschirmlesegerät Informationen aufnehmen. Das Schriftgut wird mit einer Kamera eingelesen und dann bis zu 60fach vergrößert auf einem Bildschirm wiedergegeben. Nicht in jedem Fall werden die Kosten für die Lesegeräte und Braillezeilen von den Krankenkassen übernommen.
Schriftliche Informationen können auch in Blindenschrift umgesetzt oder auf Tonträger aufgelesen werden. Auf diese Weise werden Bücher und Zeitschriften erstellt. Die Kosten sind gegenüber normalen Druckerzeugnissen um ein Vielfaches höher.
Für die Information aus dem Internet ist die Ausstattung eines PC mit einer Sprachausgabe, einer Braillezeile und einer speziellen Software zum Auslesen des Bildschirmes notwendig.
Die von den Hörbüchereien zur Ausleihe bereitgestellten Werke aus allen Bereichen der Literatur können nur mit speziellen Abspielgeräten gehört werden.
Ein anderer Weg, der häufig unverzichtbar ist, ist das Vorlesen durch eine Hilfskraft. Zum Vorlesen persönlicher Briefe oder zur Hilfe beim Schriftverkehr z. B. auch mit Behörden, Banken, Versicherungen, aber auch im privaten Bereich, ist vielfach die Hilfe durch Vertrauenspersonen oder spezielle Vorlesedienste nötig. Lesegeräte stehen nicht überall zur Verfügung. Sie sind meist nicht transportabel. Handschriftliche Mitteilungen können mit Lesegeräten nicht gelesen werden. Die meisten schriftlichen Informationen stehen auch nicht in angepasster Form, sei es in Blindenschrift oder auf Tonträgern, zur Verfügung. Man denke nur an Speisekarten im Lokal, Fahrpläne, Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr, Reiseführer u.v.a.m.
Besonders hohe Unkosten können für Informationsmaterial entstehen, wenn z. B. schriftliche Unterlagen für Lehrgänge und Kurse, sei es zur beruflichen Fortbildung oder im privaten Bereich, in Blindenschrift oder in akustische Form umgesetzt werden müssen.
Zu 4. Kommunikation:
Schon aus der eingeschränkten Mobilität ergibt sich, dass zur Kommunikation verstärkt auf Hilfsmittel wie das Telefon zurückgegriffen werden muss. Mit Hilfe des Telefons müssen häufig die erforderlichen Hilfen angefordert und organisiert sowie Informationen eingeholt werden. Zu denken ist z. B. an die Ermittlung von Telefonnummern und Adressen, Fahrplanauskünfte, Ordern von Umsteighilfen bei Reisen, Anforderung von Taxis oder anderen Dienstleistungen, Erledigung von Bankgeschäften, Aufgabe von Warenbestellungen und selbstverständlich die Pflege persönlicher Kontakte. Erforderlich sind dazu Großtastentelefon, Mobiltelefon mit Sprach- oder Brailleausgabe.
Zu 5. Bewältigung des täglichen Lebens (Anwendung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten):
Im täglichen Leben müssen vielfach spezielle Hilfsmittel eingesetzt werden, damit lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten angewandt werden können. Häufig geht es auch hier darum, optische Informationen durch taktile oder akustische zu ersetzen. Hierher zählen z. B. Uhren mit abtastbarer Skala oder Sprachausgabe, Thermometer mit Sprachausgabe, Personenwaagen mit Sprachausgabe, Haushaltsgeräte wie Waagen oder Messgeräte mit abtastbarer Skala oder Sprachausgabe, Notizgeräte und Blindenschriftschreibmaschinen, Spiele mit unterschiedlichen Spielfiguren, um die Farben der Spielsteine unterscheiden zu können. Diese Spielfiguren müssen außerdem fixiert sein, damit ein Abtasten möglich ist. Die taktil angepassten Spielpläne sind dazu entweder mit Magneten versehen, oder die Spielsteine können auf den Spielbrettern aufgesteckt werden.
Zu 6. Kleider- und Materialverschleiß:
Kleider und Schuhwerk unterliegen bei der Benutzung durch blinde Personen einem erhöhten Verschleiß. Hindernissen und Verschmutzungen kann nicht entsprechend ausgewichen werden. Erhöhte Aufwendungen entstehen deshalb für Reinigung, Reparaturen und Ersatzbeschaffung. Zur Kontrolle, ob Kleidung verschmutzt ist, wird Hilfe durch sehende Mitmenschen benötigt.
Zu 7. erhöhter Wohnraumbedarf:
Häufig führt Blindheit zu einem erhöhten Wohnraumbedarf. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Blinde in einer Gemeinschaft, z. B. in einer Familie oder zusammen mit Partnern leben. Schon die bisher aufgeführten speziellen Hilfsmittel und Literatur in Blindenschrift erfordern einen erheblichen Raumbedarf. Aber auch das ungestörte Zusammenleben macht es notwendig, dass der Blinde einen eigenen Raum zur Verfügung hat. Das Lesen mit Hilfe eines Lese-Sprech-Gerätes oder eines Bildschirmlesegerätes würde die übrigen Mitbewohner in vielen Fällen in unzumutbarer Weise stören. Außerdem muss es einem Blinden möglich sein, wenn er an Freizeitaktivitäten der Mitbewohner, z. B. am Fernsehen, nicht teilnehmen will, sich in einen anderen Raum, etwa zum Lesen oder Hören von Hörbüchern, zurückzuziehen.
Zu 8. sonstige Assistenzleistungen:
Auch in bisher noch nicht erwähnten Bereichen kann Bedarf auf Assistenzleistungen entstehen. So muss eine blinde Mutter bei der Erziehung und Betreuung der Kinder, z. B. Pflege von Säuglingen, bei der Beaufsichtigung auf Spielplätzen oder bei der Überwachung von Hausaufgaben, auf Hilfskräfte zurückgreifen.