Sowohl in den Workshops als auch im anschließenden Plenum, das von Klaus Winger moderiert wurde, war häufig das Schlagwort "Digitalisierung" zu hören, und damit stand auch die bisher zumeist noch nicht realisierte Barrierefreiheit im Fokus. Barrierefreiheit ist die wichtigste Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsplatz. Doch sind Hard- und Software, die Arbeitgeber einsetzen, von behinderten Beschäftigten oft nicht uneingeschränkt nutzbar. In diesem Punkt sahen die Teilnehmenden erheblichen Nachholbedarf. Durch Barrierefreiheit könnte auch eine verbreitete Befürchtung von Arbeitgebern, behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien nicht verlässlich, entkräftet werden. Wenn sich beispielsweise die Software nach einem Update nicht mehr über blindenspezifische Hilfsmittel bedienen lässt, dann liegt die Verzögerung im Arbeitsablauf nicht am schwerbehinderten Arbeitnehmer, sondern an der nicht (mehr) barrierefreien Arbeitsplatzumgebung. Dies lässt sich vermeiden, werden z. B. Kriterien der Barrierefreiheit stetig und von Beginn an berücksichtigt.

Als großes Problem bei Weiterbildungs- und Karriereambitionen schwerbehinderter Erwerbstätiger wurde außerdem die Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit, den Integrationsämtern und der Rentenversicherung benannt.

Für Rehabilitationsträger wiederum ist es eine große Herausforderung, aufgrund der geringen Zahl blinder und sehbeeinträchtigter Erwerbstätiger diese Zielgruppe sachgerecht zu beraten. So ist es durchaus möglich, dass ein Berater im Laufe seines Berufslebens keinen einzigen oder nur einen blinden bzw. sehbehinderten Menschen zu beraten hat und daher wenig Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen gewinnen kann. Hier wäre es hilfreicher, auf ein Netz kompetenter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zurückgreifen zu können, die z. B. innerhalb der Selbsthilfe - naheliegendes Beispiel: DVBS - tätig sind.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sammelten im Abschlussplenum Forderungen für eine gemeinsame Resolution, die sich an Politik, Sozialleistungsträger und Integrationsämter wendet. Einigkeit bestand darin, dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen - und natürlich auch selbst Betroffene als Experten in eigener Sache und damit Ratgebende - bei der Ausgestaltung der Förderpraxis der zuständigen Stellen wie Arbeitsagenturen, Rentenversicherungen und Integrationsämter stärker als bisher einbezogen werden sollen. Verfahren und Entscheidungskriterien müssen sich an den Interessen schwerbehinderter Erwerbstätiger orientieren, damit die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Kontext von Arbeit 4.0 gelingt.

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