Leitfragen:
  • Welche digitalen Lern- und Bildungsangebote gibt es und wird es geben?
  • Mit welchen Formen des Lernens und der Bildung werden wir diese Angebote nutzen?
  • Wie ist die Zugänglichkeit solcher Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen zu sichern?
Moderation:

Carolin Wahl-Knoop

Impulse:

Dr. Johannes-Jürgen Meister (Bildungswissenschaftler a. D.; blind) und Ursula Weber (Usability und Accessibility Expert; T-Systems Multimedia Solutions GmbH; blind)

Impuls 1

Von Dr. Johannes-Jürgen Meister

1. Ausgangslage

Technologischer und demographischer Wandel verändern das klassische Bildungsverständnis hin zu lebenslangem Lernen. "Wir lernen so lange wir leben". Das meinen die Schlagworte livelong learning = permanent education, education permanent.

Bildung hat drei wesentliche Bestimmungen:

  1. persönliche Bildung,
  2. praktische Bildung,
  3. politische, gesellschaftliche Bildung.
2. Lebenslanges Lernen

Lebenslanges Lernen ist nicht nur Aneignung von Wissen.

Lernformen ändern sich während verschiedener Lebensphasen: Hier lassen sich formales, nicht-formales und informelles lernen unterscheiden.

Lernen in der Spätphase der Berufstätigkeit ist wichtig für die Lebensgestaltung nach dem Ausscheiden aus dem Beruf. "Lebenslanges Lernen ist existenznotwendig".

3. Digitalisierung des Lernens

Digitale Kompetenz ist eine neue Kulturtechnik und bedeutet mehr als die Bedienung neuer Medien. Es gibt eine wachsende Kluft zwischen "Onlinern" und Nonlinern", weniger zwischen Generationen.

Die Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen ist hier oftmals erschwert oder unmöglich, weil die Angebote und Präsentationen nicht barrierefrei sind. Beispiele sind E-Learning und Blended Learning - sie sind oftmals multimedial. Dafür sind die Tutoren oder Lehrer nicht vorbereitet und ausgebildet.

4. Lernen im Alter

Gefahren drohen gerade im Alter in vielen Lebensbereichen: Gesundheit, Partizipation an der Gesellschaft, Kultur, nicht zuletzt bei der Bewältigung des Alltags.

Der demographische Wandel verschärft das Problem, mit steigender Lebenserwartung wächst die Bedrohung, von einer Beeinträchtigung oder Behinderung betroffen zu werden.

5. Was ist zu tun?
  • Barrierefreiheit muss in den Lerninhalten an Schulen und entsprechenden Ausbildungs- und Studiengängen unabdingbarer Bestandteil sein.
  • Weiterbildung in den späten Berufsjahren und Lernen im Alter müssen als existenznotwendige Grundlage für ein selbstständiges, selbstbestimmtes Leben eingefordert werden.
  • Die Selbsthilfeorganisationen müssen selbst ihren Beitrag dazu leisten, durch Beratung, Information und Unterstützung von Behinderung betroffener und bedrohter Menschen.
  • Behinderte Menschen selber können durch ehrenamtliches Engagement in ihrem sozioökologischen Umfeld ihr Know-how unterstützend und helfend weitergeben.
  • Sie müssen als Experten in eigener Sache und als Endnutzer bei der Planung und Entwicklung neuer Produkte und Programme beteiligt werden.
Impuls 2

Von Ursula Weber

Ausgangssituation

Sie ist gekennzeichnet durch Zunehmende Digitalisierung, Flexibilisierung der Arbeitswelt, Veränderungen im Bildungserwerb sowie Verschmelzung von Bildung und Beruf.

Lernformen und Lernformate

Traditionell haben sich ganz unterschiedliche Lernformen entwickelt wie Frontalunterricht in der Schule, Vorlesungen und Übungen an Universitäten, Präsenzschulungen in der betrieblichen Weiterbildung, Sprachreisen oder Kurse an Volkshochschulen. Seit einiger Zeit werden sie mit E-Learning-Angeboten ergänzt.

Die herkömmlichen Lernformate wie Lehrbücher und Lernkarteien werden heute mit elektronischen Formaten erweitert, wie:

  • Klassische E-Learning-Plattformen,
  • Web Based Trainings (WBT),
  • Blended Learning: eine Kombination von Präsenzschulung und E-Learning-Angebot
  • MOOCs (Massiv Open Online Course): ein kostenfreies online-Angebot für eine nahezu unbegrenzte Anzahl an Teilnehmern mit verschiedenen Lernformaten, wie Videos und Quiz,
  • Virtual Reality Angebote, wie z. B. Flugsimulatoren für Piloten.
Anforderungen blinder und sehbehinderter Nutzer an E-Learning Angebote

Zu fordern ist die Einhaltung der Kriterien der BITV 2.0 und der WCAG 2.0. Darüber hinaus gehende Anforderungen sind z.B. Bildbeschreibungen, die Entwicklung von E-Learning-Angeboten und die Entwicklung von Autorentools zur barrierefreien Erstellung von E-Learning-Angeboten. Schließlich müssen die Prüfungsbedingungen für Menschen mit besonderen Anforderungen angepasst werden. All das sind Herausforderungen an Entwickler und Redakteure.

Zusammenfassende Thesen
  • Um für blinde und sehbehinderte Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme an Schulungen zu gewährleisten, müssen ihre besonderen Anforderungen berücksichtigt werden.
  • Für die Erstellung von E-Learning-Plattformen sind die Kriterien der BITV 2.0 nicht ausreichend.
  • Wenn Vorleser in schriftlichen Prüfungen eingesetzt werden, benötigen sie eine Mindestqualifikation.
  • Eine schriftliche Prüfung mit Vorleser ist keine gleichberechtigte Prüfung.
  • Zur Erstellung barrierefreier E-Learning-Angebote ist die Entwicklung von Autoren-Werkzeugen erforderlich.
  • Redakteure von E-Learning-Plattformen müssen für Barrierefreiheit sensibilisiert werden.
Statements zu Workshop 4 im Abschlussplenum
  1. Es muss kommuniziert werden, dass Barrierefreiheit, z.B. BITV 3.0, für viele Menschen - nicht nur für solche mit Behinderungen - Nutzen bringt.
  2. Selbsthilfe kann die Teilhabearbeit sehbeeinträchtigter Beschäftigter unterstützen durch Training von Selbstkompetenz im Umgang mit Hilfsmitteln, im Erschließen von Informationen, im Umgehen mit Texten, auch mit Punktschrift.

Einige Doppelungen mit Statements anderer Workshops werden hier nicht weiter aufgeführt.

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