Leitfragen:
  • Wie und in welchen Bereichen wirken E-Government, E-Justice, E-Commerce und E-Health?
  • Wie ändern sich durch E-Government die Beziehungen zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen?
  • Wie ist Digitalisierung durch gesetzliche Vorschriften im Interesse sehbehinderter und blinder Menschen zu steuern?
Moderation:

Dr. Alexander von Boehmer

Impulse:

Uwe Boysen (Vors. Richter am Landgericht i.R.; blind) und Roland Dietze (M.A. Politikwissenschaft und Anglistik; blind)

E-Government

Wir werden uns im Workshop auf den Bereich des E-Government beschränken, da alle Bürger notwendigerweise mit staatlichen Stellen kommunizieren müssen. Die Einschätzungen gelten aber ähnlich auch für viele andere Bereiche gesellschaftlicherTeilhabe.

Ziel von E-Government-Gesetzen ist, die Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung zu erleichtern. Gleichwohl war anfangs im Entwurf zum E-Government-Gesetz des Bundes keine Vorschrift zur Gewährleistung von Barrierefreiheit vorgesehen. Erst aufgrund intensiver politischer Arbeit des DVBS konnte sie schließlich, wenn auch unvollkommen, im Gesetz verankert werden. Im Workshop werden wir diese Arbeit kurz skizzieren, da sie beispielgebend auch für zukünftige Beeinflussung von Gesetzgebungsvorhaben sein kann. Nicht erreicht werden konnten - ebenfalls notwendige - Änderungen im Personalausweis-, im sog. De-Mail- und im Signaturgesetz.

Teilweise ließen sich bei den E-Government-Gesetzen in den Ländern bessere Formulierungen zur Barrierefreiheit durchsetzen, etwa in Sachsen und Berlin. Teilweise sind Landesgesetze auch noch nicht verabschiedet.

  • Für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung heißt Barrierefreiheit im E-Government konkret: Digitale behördliche Dokumente einschließlich elektronischer Akten und Formulare sowie die elektronischen Übermittlungswege zu den Behörden müssen mit Hilfe der diversen Screenreader-Technologien vollständig les- und bedienbar bzw. zugänglich sein. Das gilt beispielsweise für die elektronische Steuer- und die Gesundheitskarte wie für den elektronischen Personalausweis.
  • Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung benötigen darüber hinaus in besonders hohem Maße klar strukturierte und übersichtliche E-Government-Angebote, denn es ist für sie schwieriger als für Nutzer ohne Einschränkungen, sich auf unbekannten Websites und in Formularen zu orientieren. Verlässliche Listen der vorhandenen Angebote sind ebenfalls erforderlich, damit nicht mühsam von den verschiedensten Seiten Erkundigungen über digitale Dienstleistungen der Behörden und ihre Barrierefreiheit eingeholt werden müssen.
  • Gerade im Hinblick auf die Informationspolitik der Behörden und die Strukturierung der Angebote kritisieren der E-Government-Monitor 2015 und eine Reihe anderer Studien, dass es den Anbietern bisher nicht gelungen ist, ihre digitalen Dienstleistungen durchgehend übersichtlich zu gestalten. Zudem sind E-Government-Angebote in Deutschland relativ unbekannt und werden deshalb vergleichsweise wenig genutzt.
  • Darüber hinaus sind, trotz der gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit, bei Weitem nicht alle Dokumente und Formulare für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen bedienbar. Ursachen dafür sind oft mangelnde Sensibilisierung oder fehlende Medienkompetenz der Verwaltungsangestellten. Häufig schrecken die Anbieter auch vor dem vermeintlichen oder tatsächlichen Aufwand einer barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote zurück. Dieser Zustand ist einigermaßen unverständlich, da bereits im E-Government-Handbuch 2004 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein ausführlicher Leitfaden zum Thema Barrierefreiheit erschienen ist. Die Autoren führen dort im Detail aus, wie Programmierer und Softwareentwickler oft verhältnismäßig leicht und kostengünstig viele digitale Angebote barrierefrei gestalten können. Sie weisen sogar darauf hin, dass von klar strukturierten und übersichtlichen Websites alle Nutzer profitieren.
  • Gezielte Mitarbeiterschulungen und die Einhaltung der in der Barrierefreie Informationstechnikverordnung (BITV 2.0) bzw. in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) festgelegten Standards, schon bei der Entwicklung der Angebote, sind zu fordern.
  • Im Bereich der Barrierefreiheit war und ist die Gesetzgebung bisher viel schneller als die Praxis. Daran dürfte sich auch künftig nichts ändern. Zu diskutieren ist, welche Schritte hier von wem zu einer besseren Implementation ergriffen werden müssen.
Statements zum Workshop 3 im Abschlussplenum
  1. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Umsetzung der barrierefrei-Standards zeigen in der Praxis zu wenig Wirkung.
  2. Es bedarf einer Barriefreiheit-Strategie der Blinden- und Sehbehindertenverbände:
    • Ziel ist ein in allen gesellschaftlichen Bereichen geltendes Behindertengleichstellungsgesetz.
    • Es müssen Bündnisse zur Durchsetzung der Barrierefreiheit gegründet werden.
    • Es muss von interdisziplinären Fachteams Barrierefreiheits-Know-How aufgebaut werden
    • Es muss Öffentlichkeit geschaffen werden zu Barrierefreiheits-Fragen, z.B. durch die Dokumentation von Fortschritten bzw. guten Lösungen.
    • Sehbeeinträchtigte Bürger / Arbeitnehmer müssen aufgefordert und dabei unterstützt werden, ihre Ansprüche einzufordern.
Für ausführlichere Informationen siehe z. B.:
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