Leitfragen:
- Welche Veränderungen in Arbeits-, Kooperations- und Kommunikationsbeziehungen werden durch zunehmende Digitalisierung erzeugt?
- Welche Bereiche der Arbeitswelt sind von Digitalisierung besonders betroffen?
- Wie entwickeln sich Qualifikations- und Kompetenzanforderungen an die "Digital Worker"?
- Was bedeutet das für sehbehinderte und blinde Menschen und für ihre Karrieren?
Moderation:
Dr. Heinz Willi Bach
Impulse:
- Dr. Andreas Wagner (Computerlinguist, Softwareentwickler; sehbehindert)
- Gert Schulz (Bankfachwirt, Informatiker; blind)
Impuls 1
Von Dr. Andreas Wagner.
These 1
Digitalisierung bietet Chancen! Die Digitalisierung der Arbeitswelt birgt ein gewaltiges Potenzial für blinde und sehbehinderte Menschen.
Beispiel: Elektronisch lesbare Dokumente und elektronische Ablage vs. Regale voller Bücher und Aktenordner.
These 2
Aber - Das Ausschöpfen dieses Potenzials ist kein Selbstläufer. Die Herstellung barrierefreier Zugänglichkeit zu Dokumenten und Software erfordert neben technischer Kreativität oft die Überwindung von Widerständen.
Beispiel: Kampf um Barrierefreiheit im Bereich E-Justice.
These 3
Die Schaffung von Barrierefreiheit ist ein andauernder Prozess, bei dem differenzierte und sich wandelnde Anforderungen zu berücksichtigen sind.
Nicht alles, was Blinden nützt, nützt auch Sehbehinderten - und umgekehrt (z. B. Screenreader vs. Vergrößerung/Kontrast). Auch innerhalb der Gruppe der Sehbehinderten gibt es z.T. heterogene Anforderungen. Wenn wir die Interessen unseres Personenkreises in Gänze vertreten wollen, müssen wir uns für ein breites Bündel von Maßnahmen einsetzen, von denen jede einzelne u.U. nur einem Teil der Betroffenen nützt. Dieser Prozess ist nie zu Ende. Neue Entwicklungen erfordern neue Maßnahmen.
Beispiel (Persönlicher Wunsch): Fokusmarkierung bei Screensharing-Software - dies würde jedoch Blinden und vielen Sehbehinderten nichts nützen.
These 4
Barrierefreiheit nützt allen. Synergieeffekte gilt es auszureizen.
Oft (nicht immer) bringen Maßnahmen zur Barrierefreiheit auch für normal Sehende wesentliche Vorteile. Solche Synergien sollten erkannt und argumentativ genutzt werden.
Beispiele:
- Elektronische Akte: Bei einem 1000-seitigen PDF-Dokument freuen sich auch Sehende über eine Volltextsuche und navigierbare Kapitel und Abschnitte.
- Programmierung: Die Beschränkung auf max. 80 Zeichen pro Zeile ist nicht nur bei Vergrößerung und Braillezeile vorteilhaft, sondern führt auch zu besserem Programmcode.
Fazit
Digitalisierung birgt Chancen. Diese Chancen um- und durchzusetzen ist ein steiniger, aber lohnender Weg!
Impuls 2
Von Gert Schulz.
Vorbemerkung
In diesem Impulsreferat konzentriere ich mich ausdrücklich auf persönliche Erfahrungen und Einschätzungen. Ich provoziere ganz bewusst und möchte Anregungen geben für eine lebhafte Diskussion.
Persönliche Erfahrungen im Arbeitsleben
Nach dem Abitur an einer Regelschule absolvierte ich bei einer Volksbank die Ausbildung zum Bankkaufmann. Ich wurde übernommen und erhielt eine Stelle als Sachbearbeiter in der Kreditverwaltung. Zwei Jahre besuchte ich berufsbegleitend die Abendschule und bestand vor der IHK die Prüfung zum Bankfachwirt - alles ohne Hilfsmittel. Als meine Sehkraft sich so verschlechtert hatte, dass ich ohne Lupe nicht mehr lesen konnte, erfuhr ich mit 25 Jahren "endlich" die Diagnose: Netzhautdegeneration. Mein Arbeitgeber war völlig unkooperativ, so dass ich - auch durch meine Unwissenheit - meine Arbeitsstelle verlor. Als Umschulung studierte ich Informatik und begann gleichzeitig, mich in der Selbsthilfe zu engagieren. Nach der Umschulung fand ich eine Stelle bei der Dresdner Bank in Frankfurt, wo ich in 14 Jahren verschiedene Funktionen innehatte.
Nicht zuletzt durch meine Doppelqualifikation konnte ich mich beruflich weiter entwickeln und fand immer wieder attraktive Stellen, bei denen ich meine Stärken gut zur Geltung bringen konnte. Hätte ich Braille gekonnt, würde ich vermutlich heute noch arbeiten und hätte nicht mit Mitte 40 die volle Erwerbsminderungsrente anstreben müssen.
Als besonders wichtig erachte ich:
- stetige Weiterqualifizierung,
- Ehrlichkeit und Offenheit im Umgang mit der eigenen Behinderung,
- Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft.
Banken als Arbeitgeber für blinde und sehbehinderte Menschen
IT ist Kernkompetenz (Negativbeispiel: Datenpanne am 18. Juli 2016 bei Comdirect - beim Internet Banking werden fremde Kundenkonten sichtbar). Wenn die Firmenleitung IT ausgliedert, gesteht sie damit ein, dass sie die IT nicht im Griff hat. Outsourcing (zumal ins Ausland) steigert in der Regel nie die Qualität oder Effizienz - sie verfolgt meist andere Ziele.
Wie schreibt man die neue Technologie: "cloud" oder "klaut"???
Blinde und sehbehinderte Menschen als Bankkunden
Barrierefreiheit vorausgesetzt, zeigt sich hier das ganze Potenzial, das die Digitalisierung für unseren Personenkreis bietet:
- Bankgeschäfte können von zuhause oder auch dezentral getätigt werden.
- Elektronische Verwaltung von Dokumenten.
- Bedienbarkeit von Geldautomaten (Bargeld ist im neuen Zivilschutzkonzept ausdrücklich erwähnt).
Statements zum Workshop 2 im Abschlussplenum
- Hilfsmittelsicherheit, fachliches Spezialistentum und Weiterbildungsneugier sind Bringschulden sehbeeinträchtigter Arbeitnehmer, die für eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben streite
- Die Chancen auf digitale Teilhabe dürfen sich nicht auf die intellektuelle Wissens- und Kompetenzoberschicht und deren Jobs beschränken, sondern müssen auch im handwerklich-technischen, gesundheitspflegerischen und im Dienstleistungsbereich gelten.
- Bei der Beschaffung von IT-Anwendungen muss im gesamten Prozess, von der Konzipierung bis zu Abnahme, auf die Einhaltung der definierten Barrierefreiheitsnormen geachtet werden.
- Die Barrierefreiheitsanforderungen müssen aus Sicht der Softwareentwicklung von Anfang an gegeben sein. Nachbesserungen werden sehr teuer.