Leitfragen:
  • Entwickeln sich neue/andere Tätigkeitsfelder und entsprechende Berufsbilder, auch für blinde und sehbehinderte Berufstätige?
  • Ändern sich die Einstiegsvoraussetzungen für Berufsausbildung- und Studium?
  • Welche digitalen Lernmittel in Berufsausbildung und Studium existieren und welche adäquaten Hilfsmittel gibt es, wird oder sollte es geben?
  • Was bedeutet dies für blinde und sehbehinderte Auszubildende und Studierende?
Moderation:

Maike Gattermann-Kasper

Impulse:

Dr. Inge Jansen (Dipl. Psychologin; Geschäftsführerin Berufsförderungswerk Düren; sehend) und Oliver Nadig (Dipl. Psychologe; Rehabilitationslehrer der Rehabilitationseinrichtung für Blinde und Sehbehinderte (RES), Deutsche Blindenstudienanstalt e. V.; blind).

Neue Ausbildungen, Berufsbilder und Tätigkeitsfelder für sehbehinderte und blinde Menschen im Lichte zunehmender Digitalisierung

Der Prozess "Industrie 4.0" beschleunigt den Strukturwandel weg von einer Produktions-, hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft. "IT-Berufe und Lehrende Berufe profitieren, Berufe des Verarbeitenden Gewerbes sind dagegen vom Personalabbau am stärksten betroffen. Bis 2025 werden 920.000 Arbeitsplätze zwischen Berufsfeldern umgeschichtet", so Peter Gudat, Reha-Experte der Bundesagentur für Arbeit auf dem diesjährigen Marburger Forum "Zukunft der Arbeit".

Neue schulische Ausbildungen für sehbehinderte und blinde Menschen, wie die "Fachoberschule Gesundheit" und die Berufsbilder "Medizinische Tastuntersucherin" und "Schriftdolmetscher", tragen der Entwicklung Rechnung. Es ist davon auszugehen, dass beratende und interagierende Tätigkeiten stärker in den Vordergrund rücken werden. Auch die gezielte Platzierung durch betriebsnahe Qualifizierungen schafft spezifisches Wissen und Sicherheit.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flexibilität, sowohl räumlich als auch kognitiv. Nur wer bereit ist sich anzupassen, fortzubilden und zu verändern, kommt weiter.

Doch gibt es nicht auch positive Beschäftigungseffekte?

Die Logistikbranche beispielsweise birgt zukünftig Möglichkeiten, die sehbehinderten Menschen durch Industrie 4.0-Entwicklungen Vorteile eröffnen könnten: Wenn technische Systeme die Ware auf Knopfdruck zum Mann liefern, wenn ganze Regale im Logistik-Center bewegt werden, können bzw. müssen bisherige Rahmenbedingungen völlig über Bord geworfen werden.

Digitale Lern- und Hilfsmittel der Gegenwart

Genutzt werden Materialien in E-Braille und Daisy, gescannte Papierliteratur, freie und kommerzielle E-Texte und E-Books, elektronische Wörterbücher, Nachschlagewerke und Enzyklopädien, Podcasts, Mediatheken und Multimediaportale wie YouTube sowie konventionelle Lernplattformen und Lernsoftware. Bei Bedarf kommen hierbei Lupen, Kamera-Systeme, Bildschirmlesegeräte, Bildschirmvergrößerungssoftware, Screenreader, Texterkennungs- und Vorleseprogramme, Braillezeilen, Brailledrucker und - vereinzelt - Braille-Flächendisplays zum Einsatz.

Weiterentwickelte Hilfsmittel, wie z.B. die OrCam, eröffnen einigen blinden und sehbehinderten Menschen ebenfalls neue Möglichkeiten. Auf Fingerzeig wird hier ein Text vorgelesen und ermöglicht damit in vielen Situationen ein selbstständiges Arbeiten. Ein weiteres Beispiel sind Industriekameras, die in der Produktion digitale Anzeigen ergänzen, wodurch Arbeitsplätze ergonomisch ganz neu gestaltet werden können.

Digitale Lern- und Hilfsmittel der Zukunft

Nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen werden neben den Lernmitteln auch die Lernumgebungen immer stärker digitalisiert. MOOCs (Massive Open Online Courses), adaptive Lernsoftware, die aus den jederzeit protokollierten Handlungen und Fortschritten der Lernenden individuelle psychometrische Profile erstellt sowie rechnergestütztes Gruppenlernen (Computer Supported Cooperative / Collaborative Learning, CSCL) werden zunehmen.

Hilfstechnologien werden aus dem Computer und Smartphone zunehmend direkt an den Körper verlagert. So blenden Augmented-Reality-Brillen dem sehbehinderten Träger arbeits- und verhaltensrelevante Zusatzinformationen ein, Virtual Reality Brillen suggerieren Menschen nicht nur den Bildschirm, sondern ganze Arbeitsplatzumgebungen. Blinde Menschen erschließen sich Grafiken auf kostengünstigen taktilen Flächendisplays oder drucken sich Modelle gleich selbst am heimischen 3D-Drucker aus.

Digitale Herausforderungen der Zukunft

Die Ansprüche an individuelle IT-, Medien- und Hilfsmittelkompetenz werden steigen. Darauf muss die "Blindenbildung" reagieren. Mit zunehmender Komplexität steigen auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Lernmaterialien und Lernumgebungen. Deshalb sind entsprechende Standards zu formulieren, ständig zu aktualisieren und permanent auf ihre Einhaltung hin zu überprüfen. Durch die sich rasant verändernde Arbeitswelt wird ein lebenslanges Lernen erforderlich sein, noch stärker als es jetzt schon der Fall ist.

Anpassungen werden von Mensch, IT und Bildungsanbietern abverlangt werden. Die Wahrscheinlichkeit, einen Beruf ein Leben lang ausüben zu können, wird immer geringer.

Deshalb können und müssen Berufe, die gestern von blinden oder sehbehinderten Menschen nicht ausgeübt werden konnten, zukünftig immer wieder auf ihre Eignung für diesen Personenkreis hin überprüft werden. Denn manuelle, technisch-analytische und Routine-Tätigkeiten, z.B. in der Montage und in der Produktion, lassen sich rationalisieren, nicht aber Kreativität, Emotionalität und soziale Intelligenz, die angesichts der Schnelllebigkeit der Arbeitswelt und ihrer Bewältigung gefordert sind.

Statements zum Workshop 1 im Abschlussplenum
  1. Sehbeeinträchtigte Menschen müssen ausreichend Selbstkompetenz in der Nutzung nötiger Hilfsmittel haben, als Basis für die Einforderung von Teilhabeunterstützungen in der Arbeitswelt. Die Bildungsinstitutionen müssen die Selbstkompetenz vermitteln.
  2. Es müssen Vernetzungen, z.B. Foren, aufgebaut werden, um Barrierefreiheitsfragen klären zu können.
  3. Bundeskompetenzzentren sollen unter Einbringung der Expertise Betroffener ein zentrales Wissensmanagement in Sachen Barrierefreiheit aufbauen.
  4. Auch die Privatwirtschaft soll gesetzlich gezwungen werden, barrierefreie Produkte anzubieten und zu nutzen.
  5. Vorhandene Vorgaben für öffentliche Institutionen zum Einkauf barrierefreier Produkte wirken häufig nicht. Als barrierefrei ausgeschriebene und eingekaufte Produkte erweisen sich in der Praxis sehr häufig als barrierehaltig.
  6. Das Thema Barrierefreiheit muss in die Curricula der Informatikausbildungs- und Studiengänge einfließen.
  7. Bisher bestehen an den Hochschulen keine individuellen Ansprüche auf die Teilnahme an barrierefreien Softwarekursen. Solche Ansprüche müssen sichergestellt werden.
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