Die Auswahl des optimalen Assistenzmodells
Moderation: Klaus Winger (DVBS)
- Arbeitsassistenz kann in unterschiedlichen Formen gestaltet werden.
- Das Arbeitgebermodell: Beschäftigte mit Behinderung können Assistenzkräfte selbst als Arbeitgeber, d.h. auf Basis eines Arbeitsvertrages in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, anstellen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Honorarbeschäftigung möglich. Ebenso ist eine Übertragung des Anspruchs auf den Arbeitgeber möglich.
- Das Dienstleistungsmodell: Beschäftigte mit Behinderung beauftragen ein geeignetes Dienstleistungsunternehmen mit der Erbringung der Arbeitsassistenzleistungen.
- Auch durch einen Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ), bis vor kurzem hieß er noch "Minderleistungsausgleich", des Integrationsamtes können Betriebe und Verwaltungen Arbeitsassistenzkräfte für ihre behinderten Beschäftigten finanzieren.
- Es gibt keine grundsätzlich guten oder schlechten Formen von Arbeitsassistenz. Und: Ohne Zustimmung des Arbeitgebers läuft kaum etwas. Wichtige Entscheidungskriterien sind:
- Fähigkeit und Bereitschaft der Assistenznehmenden zu Personalführung und -verwaltung
- Regionales Arbeitsmarktangebot von geeigneten Assistenzkräften
- Existenz eines Dienstleistungsunternehmens mit Arbeitsassistenzangebot in der Region
- Art und Weise des geplanten Einsatzes der Arbeitsassistenzkräfte
- Art und Rechtsform der Tätigkeit der Assistenznehmenden
- Grad der Unterstützung des Arbeitsassistenzeinsatzes im Betrieb, in der Verwaltung
- Ausprägung der Unterstützung durch das Integrationsamt
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Im Workshop erfolgt anhand von Fällen, die Teilnehmende vorstellen, ein strukturierter Austausch von Informationen und Erfahrungen zur formellen Gestaltung bestmöglicher Arbeitsassistenz.