horus: Bevor wir uns inhaltlich dem Thema Blindenführhund nähern. Wie ist deine persönliche Beziehung dazu und wann hattest du zum ersten Mal Berührungspunkte mit Führhunden?
Johannes Sperling: Ich bin eigentlich mit Hunden aufgewachsen und wusste früh, dass ich später auch Hunde haben wollte. Während meiner Schulzeit in Marburg und auch in meinen ersten Studienjahren dort habe ich noch ein wenig gesehen. Ein paar Bekannte von mir hatten Führhunde, und ich war fasziniert, was die konnten. 2009 verschlechterte sich meine Sehkraft dann rapide und ich bin erblindet. Dann haben meine Geschwister mich auf die Idee gebracht, mich um einen Blindenführhund zu bemühen. Ein Jahr später habe ich dann Goya bekommen und hatte ein völlig neues Mobilitätsgefühl. Derzeit habe ich keinen eigenen Führhund, kümmere mich aber ein wenig mit um den schon älteren Führhund meiner Freundin.
h.: Was würdest du sagen? Für wen können Führhunde eine Alternative zum Langstock sein?
J. S.: Zunächst einmal: Für Leute, die sich ein Leben mit Hund vorstellen können. Das klingt vielleicht seltsam, aber es ist elementar wichtig. Du musst dich auf ein Tier einlassen wollen, das Aufmerksamkeit, Pflege und Beschäftigung braucht. Der Hund muss zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jedem Wetter raus, ist auch mal krank, wird alt und sterben. All das muss in dein eigenes Leben passen und sollte am Beginn deiner Überlegungen stehen. Nicht nur die Vorteile, die ein Führhund mit sich bringen kann. Wer prinzipiell gut mit dem Stock zurechtkommt, sich aber eine einfachere und schnellere Fortbewegung wünscht, könnte von einem Führhund profitieren. Viele Führhundhaltende sind auch späterblindet und fühlen sich mit Hund eher an ihre früheren Gehgewohnheiten zurückerinnert. Ein Führhund, der beispielsweise Hindernisse umgehen, Treppen anzeigen oder in gerader Linie über große Plätze laufen kann, erleichtert die eigene Orientierung und Mobilität enorm.
Klar muss aber auch sein: Der Hund kann solch anspruchsvolle Arbeit nur wenige Stunden am Tag leisten und braucht dabei auch Pausen. Kurzum: Für alle, die sich vorstellen können, Verantwortung für ein Lebewesen zu übernehmen, das ihnen gelegentlich bei Orientierung und Mobilität hilft.
h.: Kann mich jemand im Entscheidungsprozess unterstützen?
J. S.: Was ich auf jeden Fall raten würde, ist, mit Führhundhaltenden Kontakt aufzunehmen. Das geht oft sehr gut über die Landesvereine im DBSV. In vielen gibt es Ansprechpersonen und Fachgruppen für Führhund-Angelegenheiten (https://www.dbsv.org/bfh-fachgruppenleiter.html). Manchmal gibt es auch Treffen für Führhundinteressierte, während denen man in das Thema reinschnuppern kann, Infos bekommt, sogar mal ausprobieren kann, wie es sich mit einem Führhund läuft. An diesen Wochenenden hat man die Chance, zwei Tage lang für einen Führhund verantwortlich zu sein und alles einmal ausprobieren zu können. Das würde ich, wenn möglich, auf jeden Fall machen, bevor die ganz konkreten Überlegungen starten. Manche Personen verwerfen nämlich nach solchen Gesprächen und Praxiserfahrungen ihren Plan. Andere fühlen sich nach solchen Kontakten und Begegnungen auch gerade bestärkt, den Weg zu beschreiten.
h.: Wenn ich für mich die Frage beantwortet habe, ob ich einen Führhund haben möchte: Wie wären dann die nächsten Schritte?
J. S.: Führhunde sind, rechtlich gesehen, Hilfsmittel, so wie Blindenlangstöcke, Brillen oder Hörgeräte. Daher ist das Vorgehen eigentlich ähnlich wie bei anderen Hilfsmitteln. Erst einmal brauche ich einen Kostenträger, bei dem ich den Führhund beantrage. Für die meisten ist das ihre gesetzliche Krankenkasse. Im Einzelfall kann auch ein anderer Kostenträger zuständig sein, zum Beispiel die private Krankenversicherung, die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung usw. Die Beantragung läuft aber im Prinzip immer ähnlich ab. Zunächst solltest du dich auf die Suche nach einer geeigneten Führhundschule machen. Das sind Hundetrainer*innen, die Führhunde ausbilden.
h.: Wie finde ich denn eine geeignete Führhundschule?
J. S.: Das ist durchaus knifflig. Führhundschulen gibt es einige. Auf den Seiten des DBSV gibt es eine Übersicht von Schulen (https://www.dbsv.org/fuehrhundschulen.html), aber das sind bei weitem nicht alle. Es wird sicherlich von anderen Führhundhaltenden Tipps geben, mit welchen Schulen gute oder schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Das ist aber natürlich sehr subjektiv. Letztlich muss man das für sich selbst herausfinden. Finde ich die Ausbildungsmethoden gut? Welchen Eindruck macht die Schule? Sind mir die Trainer*innen sympathisch? Sind sie an meiner Motivation interessiert, weswegen ich einen Führhund haben möchte? Fragen sie nach meiner Lebenssituation, dem Wohnumfeld, meinem Alltag? Wie wirken die Hunde auf mich? Es ist sinnvoll, ggf. in Begleitung einer Vertrauensperson zu verschiedenen Schulen hinzufahren und sie sich anzuschauen. Hilfreich kann es auch sein, sich vor einem Besuch zu überlegen, wonach man fragen möchte. Auch dazu gibt es auf der DBSV-Seite Anregungen (https://www.dbsv.org/fragen-an-die-fuehrhundschule.html).
Es empfiehlt sich, bei der gesetzlichen Krankenkasse als Kostenträger nachzufragen, ob sie so genannte Rahmenvertrags-Schulen hat. Einige Kassen schließen – vor allem aus Kostengründen – mit mehreren Führhundschulen Rahmenverträge. In diesem Fall kann die Kasse dich auf diese Schulen verweisen, von denen du dir eine aussuchen sollst. Möchtest du den Führhund von einer Schule, die nicht am Rahmenvertrag deiner Kasse teilnimmt, musst du gut begründen, warum keine der Rahmenvertrags-Schulen für dich passt. Das kann schwierig sein, unmöglich ist es nicht.
Andere Kassen arbeiten ohne Rahmenverträge und schließen Einzelverträge mit Führhundschulen ab.
h.: Wie geht es dann weiter, wenn ich die richtige Schule für mich gefunden habe?
J. S.: Die Schule erstellt dann einen Kostenvoranschlag. Momentan liegen die Kosten für einen Führhund bei circa 40.000, 45.000 Euro und darüber. Dann brauchst du noch eine Verordnung – am besten von einem Augenarzt bzw. einer Augenärztin –, dass du einen Führhund bekommen sollst. Verordnung und Kostenvoranschlag reichst du beim Kostenträger ein. Gut wäre sicher noch, wenn du in wenigen Zeilen begründen würdest, weshalb du einen Führhund benötigst. Dabei kann dir die Führhundschule helfen, auch der Austausch mit Führhundhalter*innen.
h.: Was macht dann der Kostenträger, sagen wir: die gesetzliche Krankenkasse?
J. S.: Er prüft den Antrag. Manche gesetzlichen Kassen entscheiden recht schnell, manche fragen weitere Informationen ab, schalten eventuell den Medizinischen Dienst ein. Der erstellt – meist nach Aktenlage – ein Gutachten, ob das Hilfsmittel Führhund für dich erforderlich ist. Für die Kasse ist entscheidend, ob du allein mit dem Stock gut zurechtkommst oder ob du darüber hinaus einen Führhund unbedingt brauchst. Auf jeden Fall musst du eine Schulung in Orientierung und Mobilität mit dem Langstock nachweisen. Wenn das schwierig ist, etwa weil es schon zu lange her ist, kann es sein, dass die Kasse verlangt, ein Auffrischungstraining zu absolvieren, bevor sie den Antrag auf einen Führhund weiterbearbeitet.
h.: Wie finde ich denn dann eigentlich den passenden Hund für mich?
J. S.: Eine gute Schule wird darauf achten, dass der Hund und du möglichst gut zueinander passen. Sie wird dich sehr gründlich befragen, etwa zu deinen Lebensumständen und Gewohnheiten: Bist du ein eher schneller oder langsamer Läufer? Hast du zusätzliche Beeinträchtigungen? etc. Auf dieser Basis wird sie versuchen herauszuarbeiten, welche Charaktereigenschaften des Hundes gut zu dir und deinem Alltag passen könnten. Andere Schulen stellen dir quasi den Hund bei der Einarbeitungsphase vor die Tür und hoffen, dass ihr gut harmoniert. Das kann durchaus auch mal klappen, muss es aber nicht.
h.: Wie lange dauert es, bis ich meinen Führhund bekomme?
J. S.: In der Regel ist „dein“ Hund, wenn du dich auf den gedanklichen Weg machst, einen Führhund zu beantragen, noch gar nicht geboren. Hast du eine Schule gefunden, kommst du in der Regel auf deren Warteliste. Bis du deinen Führhund bekommst, kann es durchaus mehrere Jahre dauern. Zumal du nicht weißt, wie lang der Genehmigungsprozess läuft, ob du etwa in Widerspruch gehen oder gar klagen musst.
h.: Wenn ich diese ganzen Prozesse bis hin zur Genehmigung durch die Kasse durchlaufen habe und meinen Führhund bekomme – gibt es dann eine Art Katalog von Dingen, die der Führhund können muss, wenn er mir übergeben wird? Oder ist das eher dem Zufall überlassen?
J. S.: Der Führhund muss als Hilfsmittel bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese Kriterien sind im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe „Blindenhilfsmittel“ aufgeführt. Dort steht, dass der Führhund die Führleistungen erbringen muss, wie sie im Katalog der Führleistungen des DBSV oder vergleichbarer Organisationen festgelegt sind. Dort steht dann ganz konkret, wie der Führhund an Treppen reagieren sollte oder bei Straßenüberquerungen. Trotzdem ist es natürlich nicht so, dass du dich einfach, wenn du einen neuen Hund bekommst, dranhängen kannst und der Hund erledigt dann alles. Du musst immer bei der Sache sein, dich orientieren, auf den Verkehr achten, wissen, was der Hund macht, und ihm Anweisungen geben. All das übst du mit dem Hund im so genannten Einarbeitungslehrgang. Da wirst du von dem/der Führhundtrainer*in begleitet und angeleitet. Diese Phase dauert mehrere – mindestens zwei – Wochen.
h.: Nach der Einschulungsphase gibt es doch noch die so genannte Gespannprüfung. Was passiert dort?
J. S.: Da werden Mensch und Hund als Team („Gespann“) geprüft. Kann der Führhund, was er können muss? Bleibt er etwa an einem Bordstein stehen? Findet er die Ampel? Geht er nicht auf eine Rolltreppe? Und kann der Mensch den Hund als Hilfsmittel gut nutzen? Reagiert er adäquat auf das, was ihm der Hund zeigt? Gibt er ihm die richtigen Signale? Kann er sich mit dem Hund im Verkehr, in Gebäuden etc. orientieren? Und funktionieren beide als Team? Arbeiten sie gut zusammen?
Das wird von Gespannprüfer*innen begutachtet. Im Optimalfall sind es zwei: ein*e Lehrer*in für Orientierung und Mobilität für blinde und sehbehinderte Menschen und eine Person, deren Fachgebiet meist Hundetraining oder -verhalten ist. Damit keine Interessenkonflikte mit Führhundschulen entstehen, darf die Hundefach-Person kein*e Führhundtrainer*in sein. Beide Prüfer*innen haben aber jeweils Erfahrungen im Fachgebiet des/der jeweils anderen, so dass sie die Prüfung einheitlich beurteilen können.
Die Gespannprüfungen werden von den Kostenträgern beauftragt. Es kommt vor, dass Führhundschulen den Kassen bestimmte Prüfer*innen empfehlen, was schwierig ist. Manchmal wird auch nur eine prüfende Person beauftragt, wodurch vielleicht nicht immer beiden Aspekten – Orientierung und Mobilität des Menschen und Verhalten des Hundes – hinreichend Rechnung getragen wird. Manche Schulen lehnen bestimmte Prüfende ab, viele die Gespannprüfung in ihrer aktuellen Form insgesamt. Das ist ein ziemliches Spannungs- und Diskussionsfeld.
h.: Sind die Führhundschulen denn eigentlich so lange dein Ansprechpartner, wie du deren ausgebildeten Hund als Führhund nutzt?
J. S.: Im Idealfall schon. Die Ausbilder*innen kennen die Hunde gut. Sie sollten deshalb die ersten Ansprechpersonen bleiben, wenn Halter*innen Fragen haben oder wenn es Probleme mit dem Hund gibt. Und viele Trainer*innen möchten schon wissen, wie es Mensch und Hund geht, optimalerweise bis der Hund nicht mehr arbeitet oder bis zum Lebensende. Aber der Kontakt hält manchmal nicht, aus unterschiedlichsten Gründen.
Schwierig kann es werden, wenn das Hilfsmittel Führhund früher oder später nicht so „funktioniert“ wie gedacht, etwa Hindernisse nicht mehr umgeht, nicht am Bordstein stehenbleibt oder Tiere jagen möchte. Es kommt manchmal zu Diskussionen, wer oder was dafür verantwortlich ist: Sind es Mängel in der Ausbildung durch die Schule, hat der/die Halter*in im Alltag mit dem Hund Fehler gemacht? Es kann schwer sein, die Ursächlichkeit zu klären. Ein solcher Konflikt kann das Vertrauensverhältnis zwischen Führhundschule und -halter*in sehr belasten.
h.: Vielleicht kannst du uns bei einem recht häufigen Thema weiterhelfen. Darf ich meinen Führhund überall hin mitnehmen und wo gibt es Ausnahmen von dieser Regel?
J. S.: Es gibt seit 2021 das Recht auf Zutritt von Menschen mit Behinderung in Begleitung ihrer Assistenzhunde. Das steht in § 12e Absatz 1 Behindertengleichstellungsgesetz. Es gilt für Bereiche, die üblicherweise für den regulären Publikums- und Benutzungsverkehr offen sind. Einfacher gesagt: Überall dort, wo man in normaler Straßenkleidung (ohne Spezialkleidung) und ohne besondere Erlaubnis rein darf. Also: Verkaufsraum im Supermarkt, Gastraum im Restaurant, ärztliches Behandlungszimmer, aber nicht: Intensivstation, Restaurantküche, Lebensmittel-Produktionsstätte etc.
Zutrittsverweigerungen pauschal zu begründen, etwa wegen der Hygiene, ist in der Regel unzureichend. Auf berechtigte Interessen, wie bei starken Phobien oder Allergien, muss Rücksicht genommen werden. Dann müssen Lösungen her, die allen gerecht werden. Der Verweis auf das Hausrecht zieht an der Stelle ebenfalls meist nicht. Das Hausrecht darf nicht ausgeübt werden, wenn dadurch eine behinderte Person unzulässig diskriminiert wird. Die Führhunde sind auch auf adäquates Verhalten, beispielsweise im Supermarkt, trainiert, und es liegt in der Verantwortung der Haltenden, dass der Hund sich auch so verhält. Wenn das Gemüseregal leergefressen wird, ist das eindeutig ein Fehlverhalten. Dann wäre der Verweis aus dem Laden wohl gerechtfertigt.
Eine andere Frage ist, wo ich den Hund überhaupt mitnehme und wo nicht. Als Halter*innen müssen wir im Sinne des Tierschutzes handeln. Deswegen darf ich den Hund etwa keinem unzumutbaren Stresspegel aussetzen. Sagen wir sehr laute Konzerte oder übervolle Stadtfeste. Vom Zutrittsrecht mag das eventuell gedeckt sein. ich muss nur überlegen, ob ich das meinem Hund auch zumuten kann und möchte. Da sollte das Interesse am Hilfsmittel Hund hinter dem Interesse des Lebewesens Hund zurückstehen. Das gilt auch dann, wenn ich langsam merke, dass mein Hund älter wird und ihm die Führarbeit schwerer fällt.
h.: Zum Schluss: Was würdest du dir in Sachen Führhunde für die Zukunft wünschen?
J. S.: Ein Wunsch wären verbindliche Standards für die Aus- und Weiterbildung von Führhundetrainer*innen. Ansätze dazu gibt es schon, aber da ist noch eindeutig Luft nach oben. Ziel wäre, dass alle Trainer*innen ungefähr den gleichen Wissensstand hätten und ungefähr nach den gleichen Standards arbeiten. Das wäre ein großer Schritt nach vorne.
Beim Thema Zutrittsrechte würde ich mir wünschen, dass eine unzulässige Verweigerung effektiver verfolgt werden kann. Es gibt eine Schlichtungsstelle und wir können klagen. Das ist gut und wichtig. Aber ein solcher Verstoß sollte nicht nur von uns behinderten Menschen durchgesetzt werden müssen. Er sollte als Ordnungswidrigkeit gewertet und geahndet werden können. So wie das jetzt schon bei einer Mitnahmeverweigerung in einem Taxi oder einem anderen Verkehrsmittel möglich ist.
Von der Politik würde ich mir auch wünschen, dass die Anstrengungen intensiviert werden, das Thema Assistenzhunde noch mehr in die Köpfe und in die Gesellschaft zu tragen. Mit dem Gesetz, das die Zutrittsrechte regelt, wurde schon ein wichtiger Schritt vollzogen. Die Aufklärung über das Thema wird aber bislang eher nur den Selbsthilfeverbänden wie DBSV oder DVBS überlassen. Da wäre ein bisschen mehr politische Unterstützung und Rückendeckung hilfreich und willkommen.
Zur Person
DVBS-Mitglied Johannes Sperling ist stellvertretender Referent für Führhund-Angelegenheiten im Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin sowie aktiv im DBSV-Arbeitskreis der Führhundhaltenden. Nach seinem Abitur an der blista und einem Jura-Studium in Marburg hat er Skandinavistik mit Nebenfach Jura (M.A.) in Berlin studiert. Er setzt sich seit Jahren für die Rechte von Assistenzhundehaltenden ein und hat die Einführung von Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz sowie der Assistenzhundeverordnung begleitet.
Bild: Johannes Sperling hat blaue Augen, kurze braune Haare und einen Vollbart. Er trägt ein weinrotes Poloshirt. Auf der Außenaufnahme dreht er seinen Oberkörper leicht den Betrachtenden zu. Foto: privat