Begleitung im Krankenhaus: Empfehlungen zur Umsetzung veröffentlicht
Seit dem 1. November 2022 können Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt durch eine vertraute Person in Anspruch nehmen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat im September 2024 Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung im Krankenhaus veröffentlicht.
Die gesetzlichen Regelungen trennen zwischen zwei Formen der Begleitung. Zum einen ist eine Begleitung durch eine Person aus dem persönlichen Umfeld des Menschen mit Behinderungen möglich. Diese kann dann Krankengeld und einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch nach §§ 44b ff. SGB V in Anspruch nehmen. Zum anderen kann eine vertraute Person eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe nach § 113 Abs. 6 SGB IX als Begleitung eingesetzt werden.
Krankenhausaufenthalte und die Durchführung der erforderlichen diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen sind für behinderte Menschen häufig erst möglich, wenn sie durch eine Bezugsperson begleitet werden. Dabei kann der Unterstützungsbedarf quantitativ und qualitativ stark variieren. Die Unterstützungsleistungen überschneiden sich eventuell mit den therapeutischen und pflegerischen Verrichtungen, die vom Krankenhauspersonal zu erbringen sind. In der Praxis ergeben sich daraus Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins geben Anregungen und Hilfen zu diesen Umsetzungsfragen. Darüber hinaus setzen sie Impulse zur Fortentwicklung, um dem Gesetzgeber mögliche Änderungsbedarfe aufzuzeigen. Sie richten sich vorrangig an die Träger und Erbringer von Leistungen der Eingliederungshilfe und wenden sich mit Weiterentwicklungsfragen an den Bundesgesetzgeber. Als PDF-Datei steht das Empfehlungspapier zum Download bereit unter
www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen
Mit Stand vom Dezember 2022 gibt es außerdem eine Orientierungshilfe zu Assistenzleistungen im Krankenhaus, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe veröffentlicht hat (siehe www.bagues.de/de/veroeffentlichungen/orientierungshilfen-und-empfehlungen/).