horus 2/2025
Schwerpunkt: "Tierisch, tierisch"
Auszüge aus horus 2/2025 stehen Ihnen bereits jetzt zur Verfügung. Die gesamte Ausgabe wird nach Erscheinen von horus 3/2025 online gestellt. Wenn Sie eine kostenlose Probeausgabe des horus erhalten wollen (Print, Braille, per Download-Link oder auf CD-ROM mit DAISY-Hörversion), wenden Sie sich an die DVBS-Geschäftsstelle, Tel.: 06421 94888-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Inhalt
- Vorangestellt
- Aus der Redaktion
- Schwerpunkt: "Tierisch, tierisch"
- L. Mümmler: Vom Blinddate zum Festivalführhund
- "Mit meinem Führhund hatte ich wieder ein völlig neues Mobilitätsgefühl": Über den Weg zum eigenen Führhund - Johannes Sperling im horus-Interview mit Thorsten Büchner
- Mit sechs Beinen geht es besser oder: Warum blinde Menschen auf den Hund kommen. Mirien Carvalho Rodrigues im horus-Interview mit Peter Beck
- Tauben in der Stadt - von Tierschutz ist selten eine Rede. Über das harte Leben der Stadttauben und eine sinnvolle Hilfsmaßnahme - Marion Happe im horus-Interview mit Sabine Hahn
- M. Herrmann: Ein Leben ohne Pferd ist möglich, aber sinnlos! Frei nach Loriot
- J. Hüttich und D. Balzer: Sportunterricht mit Kopf, Herz und Huf an der blista
- G. Lütgens: Tiere in meiner Nähe oder: Auch für Ohr und Hand sind Tiere interessant
- M. Saegebarth: Unterwegs im Großstadtdschungel - Den Zoo Leipzig mit allen Sinnen erleben
- Dr. E. Hahn: Nur nicht knausern!
- Beruf, Bildung und Wissenschaft
- O. Altfeld: Auswärtsspiel: Ein Besuch bei der Association Paul et Liliane Guinot
- Recht
- U. Boysen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ante Portas (Teil 2)
- Dr. M. Richter und A. Fischer: "Hürden und Hindernisse": Weitere Neuigkeiten aus der Bewilligungspraxis in Sachen Arbeitsassistenz
- Noch 200 Jahre Brailleschrift?
- Aus der Arbeit des DVBS
- N. Bongartz: Über die Sitzung des DVBS-Arbeitsausschusses 2024
- Rückenwind für die Öffentlichkeitsarbeit: DVBS erhielt Förderung durch Betriebskrankenkassen
- Update der DVBS-Geschäftsstelle
- C. Axnick: Seminare 2025
- Für Kurzentschlossene: DVBS-Selbsthilfetage 2025
- Aus der blista
- J. Flach: Leselust am Nachmittag - Spannende Abenteuer in der Welt der Bücher
- F. Stollenwerk: Elf Absolvent*innen der Reha-Fachschule starten in den neuen Beruf
- T. Büchner: "So tatkräftig wie kreativ": Große Auszeichnung für ehemaligen blista-Vorstand Claus Duncker
- Bücher
- T. Büchner: Hörbuchtipps aus der blista
- W. Lutz-Gemril und J. Schäfer: Aus der Braille-Druckerei: Braille for Kids - die Super-Quizshow für junge Leute rund um unsere Neuerscheinungen (Staffel 2)
- Panorama
- Geführte Rundgänge im Zoo Heidelberg
- Bundesteilhabegesetz endlich umsetzen und weiterentwickeln!
- REHADAT-Verzeichnis 2025 erschienen
- Kreativwettbewerb: "Siehst Du mich? - Die Lebenswelten von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung"
- Deutsche Hörfilme mit Auszeichnung
- Impressum horus 2/2025
- Anzeigen
Die Herausgabe des horus in Braille wird 2025 von der BAHN-BKK und der BKK VerbundPlus unterstützt.
Schwerpunkt: "Tierisch, tierisch"
Vom Blinddate zum Festivalführhund
Von Lisa Mümmler
Ich schloss die Augen, ließ mich tief ins Kissen sinken, lauschte der Stille und fühlte mit all meinem Sein, dass an diesem Dezemberabend mein altes Leben enden und mit dem morgigen Augenaufschlag ein neues beginnen würde. Mein Leben mit Führhund. Mein Leben mit Harry.
Die Idee zum Blindenführhund wurde im Sommer 2016 geboren. Nach langem Kampf um das Rezept landete vier Jahre später die Bewilligung in meinem Briefkasten - ein papierener Schatz, auf dem noch heute die Spuren meiner Freudentränen zu sehen sind. Mindestens zwölf Monate Wartezeit wurde mir angekündigt. Doch Mitte November las ich "Dringender Rückruf erbeten" auf meinem Smartphonedisplay. In zwei Wochen sollte ich meinen Führhund bekommen. Schlagartig war ich in Aufruhr. So viel vorzubereiten! Am selben Tag bestellte ich ein Hundebett, Näpfe und einen Sack Futter. Ich informierte meinen Arbeitgeber, meinen Vermieter, ließ mich "zur Anpassung von Hilfsmitteln" krankschreiben, buchte die Fahrkarte... die Checkliste war plötzlich abgehakt, mir blieb nur noch das Warten. Zähes, vorfreudiges, schier unerträgliches Warten.
Und dann war sie da, unsere erste Begegnung. Unser Blinddate. Nach einer unruhigen Nacht mit drei Stunden Schlaf klingelte die Trainerin der Führhundschule pünktlich um 10 Uhr. Sie stand mit einem blonden, flauschigen Etwas vor der Türe. Oh Gott, das war er also. Der Hund. Viel größer als auf dem Foto, das ich gesehen hatte. Ich unterhielt mich mit der Trainerin, aber ich hatte nur Augen für das wuselige Bärchen, das schwanzwedelnd um mich herum hüpfte und aufgeregt durch die Wohnung flitzte - die Nase am Boden, flankiert von wehenden Schlappohren.
Ignorieren sollte ich ihn erstmal, damit er sich beruhigt. Und wer beruhigte mich? Vor Hunden hatte ich mein Leben lang Angst. Sobald ich merkte, dass mir einer entgegenkam, habe ich die Straßenseite gewechselt. Meinen ersten Nebenjob als Prospekteverteilerin kündigte ich schließlich wegen der Hunde, die hinter Briefkastenschlitzen und Gartentoren tobten. Aber ich wusste auch, dass meine Angst aus dem Unbekannten resultierte. Ich verstand Hunde nicht, kannte weder ihre Verhaltensweisen noch ihre Körpersprache. Trotzdem ließ ich mich auf das Abenteuer Führhund ein, denn ich wusste, dass ich meinen eigenen Hund von Grund auf kennenlernen würde. Und mit den blonden Löckchen, den tapsigen Pfoten und den braunen Knopfaugen sah Harry wirklich nicht zum Fürchten aus.
Gelassener wurde ich, als wir zur ersten Gassirunde gingen. Frische Luft, durchatmen. Ich bekam viele Infos, Kommandos mit Laut- und Handzeichen sowie eine Flexi-Leine, mit der ich den zwanzig Monate alten Goldendoodle über die hauseigene Wiese führte. Er war so süß! Dieser leichtfüßige Gang, das neugierige Näschen übers Gras tanzend und die Rute wie ein fröhliches Fähnchen erhoben. Kurz darauf lernte ich außerdem seine Pinkel- und Häufchenhaltung kennen. Für ein Blinddate ganz schön persönlich.
Dann waren wir allein. Er und ich. Beide aufgeregt und unruhig. Harry verfolgte mich auf Schritt und Tritt. Ich ging zur Kaffeemaschine. Tapp tapp tapp. Ich ging ins Bad. Tapp tapp tapp. Ich hatte jetzt einen Hund, nur überhaupt keine Ahnung, wie ich mit ihm umgehen, was ich mit ihm tun sollte. Mit Tieren generell habe ich keine Erfahrungen, da ich gegen viele allergisch bin. Durch puren Zufall fand ich 2016 heraus, dass ich nur auf manche Hunderassen reagiere. Darum auch ein nichthaarender Goldendoodle. Und der saß nun neben mir mit seinem schäfchenweichen Fell, gerade nah genug, dass ich ihn streicheln konnte, und wir "nahmen Kontakt auf". Mehr als Kopf und Rücken ging da noch nicht - absurd, wenn ich heute darüber nachdenke, wo ich ihm den Schlaf aus den Augen reibe, Zähne und Lefzen kontrolliere, seine Pfoten und Ohren putze und vieles mehr.
Großen Respekt hatte ich vor dem ersten Gang am Führbügel. Im Vorfeld hatte ich gehört, dass Führhundhaltende mit Sehrest oft Schwierigkeiten hätten, sich auf den Hund einzulassen. Das verunsicherte mich mit meinen acht Prozent Restsehvermögen und den fünf Grad Gesichtsfeld. Zu Unrecht. Als es soweit war, hielt ich mich am Führgeschirr, gab Harry das Go und etwas in mir machte Klick, fühlte sich einfach richtig an. Beschwingt ließ ich mich von Harry durch die fremde Stadt leiten - voller Bereitschaft, diesem Hund irgendwann zu vertrauen.
"Irgendwann" kam schneller als gedacht. Wir bestanden unsere Gespannprüfung, gewöhnten uns mit Höhen und Tiefen aneinander und sind seit vier Jahren ein unzertrennliches Team. Gewünscht hatte ich mir einen Führhund, der mich auf meinen Wegen entlastet. Bekommen habe ich so viel mehr. Die Führarbeit ist nur ein kleiner Part von dem, was Harry mir schenkt. Er ist Teil meiner Familie, bringt mich mit seiner charmanten, drolligen Art zum Lachen, spendet Trost, wenn ich traurig oder krank bin, und gibt mir Sicherheit und Zuversicht. Und ich darf mich um seine Bedürfnisse kümmern, ihn pflegen, ermutigen, Spiel-Dates für ihn arrangieren und sein Fels in der Brandung sein. Er hat sich nicht bei mir als Assistenzhund beworben, er hat sich das nicht ausgesucht. Schon alleine darum möchte ich ihm das schönstmögliche Leben bieten, als ein tägliches Dankeschön für alles, was er für mich tut.
Wie sehr Harry mein Leben verändert hat, erkenne ich überdeutlich im Rückblick. Zum Beispiel habe ich seinetwegen nun ein Gartengrundstück. Ursprünglich wollte ich eine kleine, eingezäunte Wiese pachten, letzten Endes kaufte ich einen 800 Quadratmeter großen Schrebergarten. Die Vorbesitzer hatte Harry bei der Besichtigung ordentlich um die Pfote gewickelt. In unserer grünen Oase treffen wir uns seither mit Familie und den vielen neuen zwei- und vierbeinigen Freund*innen, die wir auf Gassirunden und über Online-Anzeigen für Hundebegegnungen gefunden haben. Limo und Hundepool gibt's im Sommer, Glühwein und Schneebälle im Winter.
Tollen Austausch fand ich in einer WhatsApp-Gruppe für Führhundhaltende im Raum Stuttgart. Über Umwege kam ich dadurch zu einem neuen Ehrenamt: Ich wurde stellvertretende Leiterin der Führhundfachgruppe des Blinden- und Sehbehindertenverbands Württemberg. In dieser Funktion organisiere ich mehrmals im Jahr Stammtische für Führhundhaltende oder unterstütze Mitglieder dabei, selbst Treffen durchzuführen. Anliegen aller Art beantworte ich per Mail, telefonisch oder über WhatsApp - die Kontakte sind vielfältig. Manche Leute möchten einen Führhund beantragen und haben viele Fragen dazu. Andere haben bereits einen vierbeinigen Helfer und brauchen Unterstützung bei verweigertem Zutrittsrecht. Es kommen aber auch Anfragen von Studierenden, die für eine Arbeit recherchieren. Neben zahlreichen Umfragen, Fragebögen und Interviews wurden Harry und ich einige Wochen von einem Filmstudenten mit der Kamera begleitet. Entstanden ist ein 25-minütiger Dokumentarfilm über uns. Das war eines dieser vielen Erlebnisse, das ich ohne Harry nicht gehabt hätte.
Genauso wie das Fotoshooting für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Bundesinitiative Barrierefreiheit. Unerwartet kam diese wundervolle Erfahrung zu mir. Die Mitarbeiterin der zuständigen Agentur rief mich an, meinte, jemand hätte mich für das Shooting vorgeschlagen und ihr ein Bild von Harry und mir geschickt. Ich hatte mich dort also nicht beworben, aber sie wollten mich haben! Perplex und neugierig sagte ich zu. Das bedeutete eine Reise von Stuttgart nach Berlin. Geplant war eine gemütliche Zugfahrt, aber bundesweite Warnstreiks machten uns einen Strich durch die Rechnung. Schließlich fuhren meine Eltern uns mit dem Auto in die Hauptstadt und Harry und ich kamen pünktlich zum Shooting.
Eine völlig neue Welt für uns. Die Location, nachts ein Tanzclub, war voller beschäftigter Menschen. Leute von der Agentur, der Fotograf und Personen vom BMAS. Und mein Goldbärchen und ich mittendrin. Ich probierte ein paar Outfits an, bekam etwas Puder ins Gesicht, und Harry, frisch gewaschen und gebürstet, war natürlich perfekt, so wie er war, und bezauberte die Crew. Einen ganzen Vormittag dauerte das Shooting und unser Foto hing für mehrere Wochen an Bahnhöfen, Litfaßsäulen und Haltestellen, wurde in Online-Anzeigen ausgespielt und in Fachmagazinen abgedruckt.
Ja, mit Harry geht es wohl nicht ohne Rampenlicht. So wurde er zufällig Maskottchen für das Louis Braille Festival 2024 in Stuttgart. Das kam so: Seit drei Jahren arbeite ich beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) als Redakteurin für das Verbandsmagazin Sichtweisen. In der Berliner Geschäftsstelle freute man sich über die Stuttgarter Kollegin vor Ort. Insbesondere die Führhundlounge sollte ich mitorganisieren. Bei der Besichtigung des Geländes wurde ein Bild von Harry geschossen, das auf Social Media gut ankam. Daraus entstand die Idee des Festivalführhundes: Mit schönen Fotos und Videos vor Stuttgarter Kulissen warb Harry für das Festival. Wir zeigten den Schlossplatz, den Bahnhof, besuchten den SWR und das Mercedes-Benz-Museum. Schließlich trafen sich Festival-Schirmherr und Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, und Festivalführhund Harry vor dem Neuen Schloss zum Pressetermin. Kein Wunder, dass Harry für dieses Event sogar seine eigenen Autogrammkarten, natürlich mit Pfotenabdruck, bekam.
Ich hätte mir bei meinem Antrag nie träumen lassen, was ich alles mit und wegen Harry erleben würde, wohin die Reise führen würde. Beruflich und privat. Und leider nicht immer nur auf die Sonnenseite. Drei Monate, nachdem wir zusammengefunden hatten, musste ich meinen Liebling in die Tierklinik bringen - vergiftet. Als Golden-Retriever-Pudel-Mischling ist Harrys größter Fehler, wenn man das so nennen möchte, dass er Abfälle und so manches Taschentuch vom Boden frisst. Durch meine anfänglichen Ängste habe ich mich nicht getraut, ihm aufgenommene Dinge aus dem Maul zu nehmen. Etwas, das sich mit einem Schlag geändert hat nach dem überstandenen Klinikbesuch. Ich schwor mir, lieber einen Biss zu riskieren, als jemals wieder dieses furchtbare, hilflose Bangen durchmachen zu müssen. In städtischen Grünanlagen trägt Harry einen Fressschutz.
Hart war auch die Diagnose, die Harry im vergangenen Jahr bekommen hat: Aufgrund von Rückenbeschwerden wurde ein Röntgenbild angefertigt, das eine beginnende Spondylose, eine Erkrankung der Wirbelsäule, zeigte. Ich googelte, sah mein Bärchen an und mir brach es das Herz. Unheilbar. Degenerativ. Diese beiden Worte waren wie ein Schlag ins Gesicht. Ich weinte, einen Tag und eine Nacht. Dann legte sich der Schock und ich wurde wieder handlungsfähig. Sofort stellte ich unseren Alltag um: Orthopädische Hundebetten wurden besorgt, Nahrungsergänzungsmittel für Rücken und Gelenke bestellt und rückenunfreundliche Gewohnheiten gestrichen. Stattdessen gehen wir zur Physiotherapie, wo ich lernte, Harry effektiv zu massieren und mit einfachen Mitteln im Alltag zu trainieren. Denn Muskelaufbau ist das A und O. Darum haben wir mittlerweile ein Set Steckhürden zu Hause, ein Balance Board für Gleichgewichts-Übungen und Hütchen für Slalom. Dreimal wöchentlich baue ich aus unserem bunten Trainingszubehör einen Parcours quer durch die Wohnung, und Harry absolviert ihn, wie es sich für einen sportlichen, schlauen Doodle gehört, mit Bravour.
Durch all diese Maßnahmen ist er nicht nur schmerzfrei, unsere Bindung ist durch die präventiven Maßnahmen noch inniger geworden. Das gemeinsame Training macht uns Spaß, und ich liebe es, wie Harry neue Übungen meistert, wie er mehr und mehr versteht, was ich von ihm will, wenn ich ihm Neues zeige. Wie wir uns auch durch schlechte Zeiten kämpfen und die guten dadurch umso intensiver erleben.
Ich bin so unendlich dankbar und überglücklich, diesen wunderbaren, liebenswerten Begleiter an meiner Seite zu haben. Gemeinsam stellen wir uns der Zukunft: Vier Pfoten und zwei Beine, verbunden durch einen Führbügel und Vertrauen.
Zur Autorin
Lisa Mümmler (36) hat Germanistik und Philosophie in Heidelberg studiert und arbeitet seither als Online-Redakteurin, zunächst im Marketing, seit 2022 in der Selbsthilfe beim DBSV. Seit Kurzem moderiert sie den Podcast "Fell und Führbügel" (https://fell-und-fuerhbuegel.podigee.io/). Ihre Freizeit verbringt sie mit Yoga, Pilates, Wandern, Ausflügen und Reisen, kreativen Dingen - und natürlich mit ihrem Führhund Harry.
Bild: Lisa Mümmler lächelt. Sie hat ein schmales Gesicht, blaue Augen und blondes, schulterlanges, lockiges Haar. Foto: privat
Bild: Führhund Harry bleibt auch auf dem Bahnhof gelassen. Der cremeweiße Goldendoodle mit lockig-flauschigem Fell sitzt auf dem Bahnsteig, Lisa Mümmler geht neben ihm in die Hocke und legt eine Hand auf seine Schulter. Lisa Mümmler hat langes, lockiges Haar und trägt eine große, sportliche Brille mit schwarz getönten Gläsern. Foto: privat
Recht
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ante Portas (Teil 2)
Von Uwe Boysen
In diesem zweiten Teil meines Beitrages zum am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird es in erster Linie darum gehen, welche Mechanismen es nach dem Gesetz gibt, um Barrierefreiheit zu gewährleisten oder jedenfalls voranzubringen.
Marktüberwachung bei Produkten und Dienstleistungen
Zentrale Bedeutung für das Gelingen des BFSG hat die sog. Marktüberwachung, die in §§ 20-31 BFSG geregelt ist. Dass eine Marktüberwachung im Hinblick auf Barrierefreiheit Neuland ist, wird hier indirekt eingeräumt[1]: Die Länder sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können[2], und sie müssen ihnen dazu die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen[3].Weiter müssen die Länder eine effiziente Zusammenarbeit und einen wirksamen Informationsaustausch ihrer Marktüberwachungsbehörden sowohl untereinander als auch mit den Marktüberwachungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherstellen.[4] Schließlich wird von den Ländern verlangt, eine Marktüberwachungsstrategie für Produkte zu erstellen.[5] Eine entsprechende Verpflichtung für Dienstleistungen sieht das BFSG nicht vor.
Was haben die Marktüberwachungsbehörden nun im Einzelnen zu tun? Sie müssen u.a. prüfen, ob die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen eingehalten wurden. Verbraucher können beantragen, Informationen, die den Marktüberwachungsbehörden vorliegen, in einem barrierefreien Format zu erhalten.[6] Warum hierzu ein Antrag erforderlich sein soll und die Informationen nicht sowieso von den Marktüberwachungsbehörden barrierefrei zu veröffentlichen sind, ist nicht ersichtlich. Denn diese Behörden fallen ohnehin, was ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen angeht, unter die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen sowie unter die Umsetzungsregelungen in BGG und den Landesgleichstellungsgesetzen. Vorzuziehen gewesen wäre daher eine allgemeine Veröffentlichungspflicht in einem barrierefreien Format.
Die für die Marktüberwachung von Dienstleistungen geschaffenen Vorschriften sind wesentlich weniger umfangreich.[7] Grund ist, dass es für Dienstleistungen bisher kein anerkanntes Verfahren zur Überprüfung der Barrierefreiheit und der Konformität gibt, sondern dieses erst noch zu entwickeln ist. Davon geht jedenfalls der European Accessibility Act (EAA) aus. Denn sein Art. 23 Abs. 1 bestimmt, dass die Mitgliedstaaten regelmäßig geeignete Verfahren entwickeln, implementieren und aktualisieren müssen, um zu überprüfen, ob die Dienstleistungen mit den Anforderungen dieser Richtlinie - einschließlich der Beurteilung (von ausnahmsweisen Abweichungen abgesehen) - übereinstimmen. Das BFSG meint offenbar, dass eine solche Überprüfungsstrategie bereits existiert. Denn die Marktüberwachungsbehörde überprüft eine Dienstleistung auch ohne konkreten Anlass stichprobenartig darauf, ob und inwiefern die Dienstleistung den Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung genügt.[8] Bei Webseiten oder mobilen Anwendungen zieht sie die Vorgaben der Anlage 1 zum BFSG heran.[9]
Rechtsdurchsetzung und Bußgeldvorschriften
Recht ist nur gut, wenn es sich auch durchsetzen lässt. Das BFSG verpflichtet die Marktüberwachungsbehörden daher, gegen Wirtschaftsakteure, die sich nicht an die Bestimmungen zur Barrierefreiheit halten, ein Verwaltungsverfahren einzuleiten. Dies geschieht auch, wenn Verbraucher das beantragen, etwa weil sie das fragliche Produkt oder die Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen können.[10] Dabei können Verbraucher auch einen Verband, der nach § 15 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannt ist, oder eine qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Unterlassungsklagengesetz einschalten, die in ihrem Namen und an ihrer Stelle den entsprechenden Antrag stellen.[11]
Verbände und qualifizierte Einrichtungen können solche Anträge auch selbstständig stellen, wenn der Verstoß ihren jeweiligen satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt[12], was im Antrag darzulegen ist[13]. Wichtig ist, dass eine Verletzung eigener Rechte des Verbandes oder der qualifizierten Stelle hierfür nicht vorliegen muss.[14] Gleiches gilt für die Barrierefreiheit von Bescheiden und für leichte Sprache[15] in Verwaltungsverfahren[16].
Geben die Überwachungsbehörden entsprechenden Anträgen nicht statt, können Verbraucher konsequenterweise mit der weiteren Rechtsdurchsetzung gegen die Marktüberwachungsbehörde wiederum die o. g. Verbände und Einrichtungen beauftragen[17], die auch selbst nach § 33 Abs. 2 tätig werden können. Verbraucher haben unter den o. g. Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Bundes gem. § 16 BGG einzuschalten.[18] Entsprechendes gilt für die erwähnten Verbände und Einrichtungen.[19] Für das Verfahren gelten die dazu erlassenen Vorschriften des BGG.
Um den Verpflichtungen aus dem BFSG den nötigen "Biss" zu geben, enthält § 37 Abs. 1 Nrn. 1-10 eine Aufzählung von Ordnungswidrigkeiten, die zu Bußgeldern führen können, teilweise Bußgelder bis zu 100.000 Euro.[20]
Übergangsvorschriften
Zu sehr viel Kritik haben die extrem langen Übergangsvorschriften nach Art. 32 EAA bzw. § 38 geführt. Nicht nur treten die meisten Vorschriften erst am 28. Juni 2025 in Kraft, während der EAA schon aus 2019 und das BFSG aus 2021 stammt, sondern es gilt eine noch längere Frist für Dienstleistungserbringer. Sie können ihre Dienstleistungen bis 27. Juni 2030 weiterhin so anbieten, wie sie dies bereits vor dem 28. Juni 2025 für diese oder ähnliche Dienstleistungen rechtmäßig getan haben.[21] Die dazu vor dem 28. Juni 2025 geschlossenen Verträge bleiben bis Vertragsende unverändert in Kraft[22], jedoch nicht länger als bis zum 27. Juni 2030. Eine noch krassere Frist enthält § 38 Abs. 2. Danach dürfen Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 eingesetzt wurden, bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aber nicht länger als fünfzehn Jahre nach ihrer Ingebrauchnahme, weiter eingesetzt werden. Im schlimmsten Fall bedeutet das eine Frist bis sage und schreibe 2040! Die allermeisten Abgeordneten, die dieses Gesetz im Mai 2021 beschlossen haben, dürften dem Bundestag dann nicht mehr angehören.
Kritik und Schlussbemerkung
Die Herstellung von Barrierefreiheit auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet, d. h. in allen gesellschaftlichen Bereichen, ist seit Langem eine Forderung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände. Auch die Politik hebt die Notwendigkeit, Verhältnisse zu schaffen, in denen Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können, immer wieder hervor. Bislang gab es dazu weitgehend nur Vorschriften, die sich an staatliche Stellen richteten. Umso wichtiger war es, Anforderungen an Barrierefreiheit nunmehr auch auf private Wirtschaftsakteure auszudehnen und Menschen mit Behinderungen dadurch mehr Lebenschancen zu eröffnen.
Leider bleibt das BFSG hinter diesen Erwartungen zurück. Durch eine krampfhafte 1:1-Umsetzung des EAA in deutsches Recht wird eine effektive Rechtsdurchsetzung weitgehend erschwert, obwohl es nach dem EAA hier - nicht genutzte - Spielräume für den nationalen Gesetzgeber gegeben hätte. Die behördliche Überwachung, ob die privaten Wirtschaftsakteure sich an die Vorgaben zur Barrierefreiheit halten, schafft bürokratische Hindernisse, abgesehen von der Frage, ob die Mitarbeiter*innen dieser neuen Behörden über den erforderlichen Sachverstand verfügen werden. Problematisch ist außerdem, dass es im Gesetzgebungsverfahren nicht gelang, dazu eine Bundesregelung zu treffen und es eigentlich somit 16 Länderbehörden geben muss. Hier hatten die Länder - vielleicht notgedrungen - aber inzwischen ein Einsehen und wollen mittels Staatsvertrag eine einzige zuständige Behörde, wohl in Sachsen-Anhalt, schaffen.
Wenn EAA und BFSG nach ihrer Umsetzung ab Ende Juni 2025 einen Großteil ihrer Wirkungen entfalten, werden sie die Zugänglichkeit der vom Geltungsbereich erfassten Produkte und Dienstleistungen für behinderte Menschen voraussichtlich verbessern. Doch bleiben andere von ihnen nicht erfasste Produkte, Dienstleistungen und Lebensbereiche unberücksichtigt. Dies gilt beispielsweise für den Zugang zu Gesundheitsdiensten sowie für die Bedienbarkeit von Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik.
Der Erfolg von EAA und BFSG wird dabei auch davon abhängen, ob und inwieweit es gelingt, die Einhaltung der Pflichten zur Schaffung von Barrierefreiheit bei Herstellern, Importeuren, Händlern und Dienstleistungserbringern durchzusetzen. Ohne eine schon angesprochene wirksame Marktüberwachung wird das nicht möglich sein. Sie wird es aber in effizienter Weise nur mit einer substanziellen - auch fiskalischen - Anstrengung geben.
Insgesamt wird mit dem BFSG zum wiederholten Mal die Chance vertan, gesetzlich zu deutlichen Verbesserungen der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen beizutragen, wie es Leitmotiv der UN-BRK ist. Die Hoffnung, dass an dem Entwurf des BFSG im Gesetzgebungsverfahren noch weitere positive Änderungen erzielt werden könnten, hat sich leider nicht erfüllt, ebenso wenig die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigte Verbesserung der Regelungen des BFSG. Dennoch werden sich die Verbände von Menschen mit Beeinträchtigungen darum bemühen, die zweifellos gegebenen Chancen des Gesetzes zu nutzen, damit Standards zur gleichberechtigten Teilhabe unseres Personenkreises auch in der Privatwirtschaft mehr beachtet werden als bisher.
Fußnoten
[1] Soweit keine Gesetzesangabe erfolgt, handelt es sich um Vorschriften des BFSG. Siehe § 20 Abs. 1 und 2 zurück
[2] § 20 Abs. 1 Satz 1 zurück
[3] § 20 Abs. 1 Satz 2 zurück
[4] § 20 Abs. 1 Satz 3 zurück
[5] § 20 Abs. 2 Satz 1 zurück
[6] § 21 Abs. 4 und § 28 Abs. 4 zurück
[7] §§ 28-31 zurück
[8] § 28 Abs. 2 Satz 1 zurück
[9] § 28 Abs. 2 Satz 2 zurück
[10] § 32 Abs. 1 Satz 1 zurück
[11] § 32 Abs. 1 Satz 2 zurück
[12] § 32 Abs. 2 Satz 1 zurück
[13] § 32 Abs. 2 Satz 2 zurück
[14] § 32 Abs. 2 Satz 3 zurück
[15] §§ 10, 11 BGG zurück
[16] § 32 Abs. 5 zurück
[17] gem. § 33 Abs. 1 zurück
[18] § 34 Abs. 1 Satz 1 zurück
[19] § 34 Abs. 3. zurück
[20] Einzelheiten in § 37 Abs. 2 zurück
[21] § 38 Abs. 1 Satz 1 bis 27 zurück
[22] § 38 Abs. 1 Satz 2 zurück
Noch 200 Jahre Brailleschrift?
Anwendung und Verwendung der Brailleschrift in der Breite und Tiefe erhalten
Von Alexander Dörrbecker
Im 200. Jahr der Erfindung der Blindenschrift durch Louis Braille sind wir aufgerufen, uns weiterhin nachdrücklich für diese Schrift einzusetzen und öffentlichkeitswirksam für den Erhalt und die weitere Verbreitung insbesondere in der schulischen Ausbildung einzutreten.
Worum geht es heute
Worum muss es uns heute gehen, nachdem sich die Brailleschrift spätestens zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Verwendung unter Blinden durchgesetzt hat?
Ich nehme wahr, dass die Brailleschrift unter Schülern und jungen Leuten, die hochgradig sehbehindert oder blind sind, in der Verwendungsbreite abnimmt. Eine rudimentäre Kenntnis der Vollschrift für gelegentliche Braillezeilennutzung wird für ausreichend gehalten. Das schöpft die Hilfestellung, die uns diese Schrift bieten kann, bei weitem nicht aus.
Hier müssen wir entgegenwirken, um den jungen Menschen zu zeigen, welchen Nutzen die Brailleschrift für Nicht-Sehende hat und was sie zur Inklusion beitragen kann. Viele nehmen diesen Nutzen nicht wahr, weil sie ihn nicht kennen und niemand da ist, der es ihnen vermittelt.
Wir alle kennen es und erleben es zur Zeit. Blindenschriftbibliotheken schließen, Zeitschriften werden eingestellt, weil die Leserzahlen drastisch sinken. Wie auch bei Sehenden nimmt auch bei Blinden und Sehbehinderten die Nutzung anderer Medien wie sozialen Medien und Büchern über Tablets und Smartphones zu. Anders als bei Sehenden: Das Vorlesenlassen löst das Selbstlesen ab.
Probleme der Braillenutzung im Alltag
Blindenschriftbücher und Material ist natürlich nicht überall verfügbar und Blindenschriftbücher nehmen mehr Platz weg und sind schwerer zu transportieren. Auch ist die Herstellung aufwendiger und teurer. Braillezeilen wiederum, die das elektronische Lesen ermöglichen, sind nach wie vor kostspielig und technisch in ihren Anwendungsmöglichkeiten nicht mit dem allgemeinen Fortschritt der modernen Elektronik der letzten Jahre mitgegangen. Sie sind zu groß und die Mechanik ist wartungsintensiv. Braillezeilen und Notizgeräte von vor 20 Jahren konnten nicht weniger als die heutigen Modelle. Hersteller gibt es weltweit weniger als damals. Vom Ganzseitendisplay wird seit Jahrzehnten gesprochen und damit experimentiert. Aber brauchbare Geräte für den Endkonsumenten sind leider nicht auf den Markt gekommen. Die Kosten sind einfach zu hoch und die Stückzahlen zu klein.
Mit Beispielen vorangehen
Wir müssen mit guten Beispielen vorangehen und den Förder- und Pädagogikeinrichtungen nahelegen, diese Beispiele zur Kenntnis zu nehmen und das Lesen und Schreiben der Brailleschrift in Bildungseinrichtungen intensiv zu fördern. Dies ist bei inklusiver Beschulung teilweise nicht mehr so einfach wie früher, als Blindenschulen mit Fachpädagogen gut ausgestattet waren. Mir berichten junge Leute, dass ihnen die Blindenschrift zu schwer falle und gerade die Kurzschrift unzumutbar zu lernen wäre. Sie erkennen den Nutzen nicht, weil sie weder ein Beispiel vor Augen haben, wie man die Blindenschrift nutzen kann, noch einen Lehrer, der ihnen die Technik mit einer ausreichenden Stundenzahl beibringt. Bei meinem Studium in den USA traf ich bereits vor 25 Jahren einen blinden Jurastudenten, der mir damals schon sagte, dass er die Brailleschrift wegen des PCs und JAWS nicht mehr benötige. Als er später bei Vorbereitungen, um Plädoyers zu halten, Notizen machen wollte, änderte sich seine Ansicht. Ich sollte ihm die Einleitung in Braille aufschreiben und ihm meine Tafel ausleihen, damit er während der Zeugenbefragung Notizen machen könne. Der Kommilitone hat später Brailleschrift gelernt.
Brailleschrift im Alltag
Ich möchte die Brailleschrift in meinem privaten und beruflichen Alltag nicht missen und nutze sie intensiv. Zwar nicht mehr mit Tafel, Steno- oder Bogenmaschine, wie wir es früher alle gelernt haben, sondern mit Braillezeile am PC und Braillenotizgeräten. Letztere haben die mobile Nutzung erheblich vereinfacht. Gerade unterwegs ist das Gehör so ausgelastet, dass ich froh bin, Zielorte oder genaue Straßenangaben direkt unter den Fingern lesen zu können. Dabei ersetzt das Smartphone für mich noch nicht die Braillezeile, weil man dort immer nachhören muss. Unterwegs oder in Besprechungen finde ich es sehr lästig und störend, wenn ich erst einmal mit Kopfhörer oder Lautsprecher hantieren müsste. Da empfinde ich es als sehr hilfreich, auf der Braillezeile etwas schnell nachlesen zu können, ohne dass mein Gehör abgelenkt wird. Auch die Umgebung bekommt so kaum mit, dass ich etwas nachgelesen habe.
Das Berliner Integrationsamt hat mir bei der Beantragung einer neuen Braillezeile und eines Notizgeräts entgegengehalten, dass es doch nicht mehr zeitgemäß sei, so teure Geräte anzuschaffen. Blinde könnten längst mit Smartphones ohne jede Zusatzhilfe und Zusatzsoftware arbeiten. Natürlich können Smartphones und Computer heute auch mit bestimmten Einstellungen weitgehend ohne sehende Hilfe bedient werden. Aber die Schrift bedeutet zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Zahlen, Formeln, tabellarische Übersichten sind schriftlich viel schneller und leichter zu erfassen.
Gleichberechtigte Teilhabe durch Schrift
Kein Sehender käme auf die Idee, den Bildschirm des PC oder des Smartphones durch bloße Sprache zu ersetzen. Es bedarf besonderer Konzentration, alles nur mit der Sprachausgabe zu machen, und es blendet die Umgebung aus. Wenn man also in einer Besprechung oder im Unterricht sitzt und nur die Kopfhörer aufhat, wird man von den anderen Teilnehmern nicht gleichberechtigt wahrgenommen und kann unter Umständen auch nicht folgen.
Ich nutze im Arbeitsalltag auch gern ausgedrucktes Braillematerial. Bei längeren Dokumenten oder Tabellendarstellungen finde ich eine Ganzseitendarstellung sehr hilfreich. Wenn man mit Kollegen gemeinsam an Dokumenten arbeitet und diese in einer Besprechung durchspricht, kann ein Ausdruck in Brailleschrift sehr nützlich sein, weil man dann ähnlich wie die sehenden Kolleginnen und Kollegen den genauen Wortlaut stets zwar nicht vor Augen, aber unter den Fingern hat.
Auch hier bewährt es sich, wenn man als blinde Person zeigt, dass man sich in den Arbeitsprozess integrieren kann. Man wird von den Sehenden ganz anders wahrgenommen, wenn man sprichwörtlich im Text ist.
Lese- und Schreibfähigkeit
Lesefähigkeit erhöht generell die Schreibfähigkeit. Auch hier kann die Blindenschrift ihren Beitrag leisten. Literatur, Gedichte, Geschichten wollen gelesen und zwischendurch auch vorgelesen werden. Ich nutze die Brailleschrift als ehrenamtlicher Lektor in der Kirche. Und schließlich gibt es ja auch professionelle blinde Vorleser, die die Punktschrift nutzen. Aber auch fürs gemeinsame Singen und Musizieren, selbst wenn man kein professioneller Musiker ist, kann man die Brailleschrift einsetzen. Mit Braillenotizgeräten muss man dafür auch keine 20 Bände Gesangbücher mehr mit sich herumtragen.
Die Erfindung
Die Diskussion über das Für und Wider der Brailleschrift gab es von Beginn an. Die Punktschrift hatte es nicht leicht, als Louis Braille sie 1825 erfand. Unter den blinden Mitschülern und erwachsenen Blinden damals ist sie sofort aufgegriffen und intensiv genutzt worden. Die einfache Lesbarkeit und die Möglichkeit, mit einfachen Mitteln wie Stichel und Tafel die Schrift selbst zu schreiben, überzeugte sofort. Im Gegensatz zur Notenschrift hielten die Blindenpädagogen seiner Zeit aber lange daran fest, dass Blinde mit Reliefschrift in Büchern arbeiten sollten.
Als im Jahr 1840 der langjährige Direktor und Förderer Louis Brailles Dr. Pignier von seinem Stellvertreter Pierre-Armand Dufau abgelöst wurde, wurde nach jahrelanger Nutzung der brailleschen Punktschrift diese wieder in Frage gestellt. Er hielt nämlich nichts von der Blindenschrift, weil sie nach seiner Ansicht Barrieren zwischen Blinden und Sehenden aufbaute. Blinde sollten die gleiche Schrift verwenden wie Sehende. Das konnte dann aber nur eine Art Reliefschrift sein. Der Haken dabei ist, so eine Schriftdarstellung ist mit der Hand kaum zu schreiben und wesentlich schwerer mit den Fingern zu lesen als die Punktschrift. Glücklicherweise hielten sich die Schüler und Teile der Lehrer des Pariser Blindeninstituts nicht an das verordnete Verwendungsverbot. So musste der Leiter der Einrichtung 1844 anerkennen, dass die Brailleschrift nicht zu verhindern war. Eine öffentliche Vorführung bestätigte den überragenden Nutzen der Brailleschrift.
Verbreitung durch Blinde
Der Pädagogische Erfolg führte dazu, dass die Brailleschrift bereits ab den 1850er Jahren in vielen Ländern über die Schweiz, Belgien, Deutschland, Großbritannien und den USA mehr und mehr Verbreitung fand. Dies, obwohl viele Blindenpädagogen andere Schriften, Stachelschrift, Moon-Schrift oder das New Yorker Point-System bevorzugten.
Brailleschrift in Deutschland
Als im Jahr 1873 der Blindenlehrerkongress (Ein Vorläufer des heutigen Kongresses der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen) über die Frage der zu verwendenden Punktschrift beriet, konnte man sich nicht zwischen dem Point-System und der Brailleschrift entscheiden.
Erst bei einer europäischen Blindenkonferenz in Paris in Jahre 1878 legte man sich in Europa auf die Brailleschrift fest, wobei ein längerer Streit darüber entbrannte, ob jede Sprache auch die von Braille verwendeten Buchstabenkombinationen verwenden oder ob es nicht sprachspezifische Modifikationen geben sollte. Dies wurde glücklicherweise abgelehnt, so dass die Brailleschrift universal wurde.
In Deutschland wurde die einheitliche Brailleschrift auf dem Blindenlehrerkongress 1879 in Berlin beschlossen.
Es entstanden Bibliotheken wie die in Leipzig (1894), Hamburg (1905) und Marburg (1917). Die Hamburger Blindenbibliothek hatte beispielsweise 1919 einen Bücherbestand von 22101 Büchern. Aber auch die Leserzahl mit ca. 1500 war für heutige Verhältnisse beachtlich. Die Entwicklung danach kann hier nicht skizziert werden. Der Umfang von Braillebüchern nahm in Quantität und Qualität über 100 Jahre erheblich zu. Es besteht ein Reservoir an Material, das nutzlos würde, wenn die Brailleschrift nicht mehr beherrscht würde.
Nutzen der Brailleschrift wird angezweifelt
Heute diskutieren wir nicht mehr über Point oder Braille. Aber der Nutzen der Brailleschrift wird immer wieder einmal angezweifelt. Auch die Kurzschrift hat es schwer, obwohl jeder, der sie beherrscht, weiß, dass man damit nicht nur schneller schreiben, sondern auch wesentlich flüssiger lesen kann. In den USA wird selbst auf der Braillezeile die Kurzschrift verwendet, weil der Lesefluss besser ist.
Für die Beschriftungen in Bussen und Bahnen oder Aufzügen wird heute vermehrt die sog. Pyramidenschrift anstatt der Brailleschrift empfohlen. Dabei ist diese Reliefschrift nicht immer leicht zu ertasten. Die Brailleschrift signalisiert zugleich, dass man dort als Blinder etwas Lesbares finden kann.
Wir müssen dafür sorgen, dass die Brailleschrift nicht nur als Kulturgut erhalten bleibt, sondern auch verbreitet wird, dass sie einen echten Mehrwert für Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen hat. Wie früher ist es auch heute für Sehende nicht immer eingängig, dass eine so andersartige Schrift tatsächlich besser ist als ein bloßes Relief oder das Zuhören. Dies haben wir bei der Diskussion über die Kurzschrift in den letzten Jahren erlebt. Zum Glück ist es "nur" bei der Abschaffung einiger weniger Kürzungen geblieben. Es drohte Schlimmeres.
Wir sollten heute Social-Media-Plattformen, YouTube-Filme und andere Kanäle dazu nutzen, die umfangreichen Möglichkeiten der Brailleschrift, einschließlich Kurz-, Mathematik- und Notenschrift, zu verbreiten. Menschen mit Sehbehinderung und Blinde, die davon noch nichts wissen, werden es uns Danken.
Bild: Alltagshelfer: Dank der Speisekarte in Braille, die aufgeschlagen in einem Ordner auf dem Tisch liegt, sucht eine blinde Besucherin im Café in Ruhe ihre Bestellung aus. Foto: DVBS/Georg Kronenberg.
Aus der Arbeit des DVBS
Für Kurzentschlossene: DVBS-Selbsthilfetage 2025
Die Veranstaltungen im Rahmen der DVBS-Selbsthilfetage vom 29. bis 31. Mai richten sich an alle DVBS-Mitglieder und finden in Marburg auf dem Campus der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista), Am Schlag 2-12, statt. Start ist am Donnerstag, 29.05.2025, ab 19.00 Uhr mit einem "Stelldichein" im blista-Speisesaal. Tags drauf treffen sich die Fach-, Interessen- und Projektgruppen in verschiedenen Räumen. Am Freitagabend gibt es ab 19.30 Uhr ein musikalisches Kulturprogramm. Am Samstag, dem 31.05.2025, findet in der Zeit von 09.00 Uhr bis gegen 15.30 Uhr in der Aula die DVBS-Mitgliederversammlung statt. Die Tagesordnung umfasst u. a. Vorträge, Vorstandswahlen und verschiedene Satzungsänderungsanträge.
Um Anmeldung wird gebeten (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Tel.: 06421 94888-21).
DVBS-Mitglieder, die sich nicht angemeldet haben, können aber auch spontan an den Selbsthilfetagen teilnehmen. Es wird spannend!
Aus der blista
"So tatkräftig wie kreativ": Große Auszeichnung für ehemaligen blista-Vorstand Claus Duncker
Von Thorsten Büchner
Während seiner "Ortszeit" im mittelhessischen Stadtallendorf hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zehn Persönlichkeiten aus Hessen für ihr herausragendes Engagement in den unterschiedlichsten Bereichen mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Zu den Geehrten gehörte auch der ehemalige blista-Vorstand Claus Duncker.
Der Bundespräsident hob in seiner Laudatio die besonderen Verdienste von Claus Duncker zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung hervor. "Dass blinde und sehbehinderte Menschen die Herausforderungen in der Schul- und Arbeitswelt meistern, das hat sich Claus Duncker zur Lebensaufgabe gemacht. Als Lehrer und bis 2022 Vorstandsvorsitzender der Deutschen Blindenstudienanstalt hat er sich so tatkräftig wie kreativ dafür engagiert, dass gesellschaftliche Teilhabe für alle keine Utopie ist. Auf Claus Duncker gehen zahlreiche Initiativen zurück, die im besten Sinne Schule gemacht haben, seien es neue Studiengänge für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, Erwachsenenbildung oder das Konzept der "umgekehrten inklusiven Beschulung". Bis heute bringt er sich in der Christoffel-Blindenmission ein und trägt unermüdlich dazu bei, dass die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in greifbare Nähe für Betroffene rücken."
Patrick Temmesfeld, Nachfolger im Amt des Vorstandsvorsitzenden der blista, freute sich ganz besonders über "diese großartige Wertschätzung, die Claus Duncker so für sein Maßstäbe setzendes Engagement entgegengebracht wird".
Claus Duncker habe in seinen 15 Jahren an der blista-Spitze "so viel angeschoben und vorangebracht, von dem wir heute noch tagtäglich profitieren". So trage der heutige blistaCampus als inklusiver Bildungscampus ganz klar die Handschrift von Claus Duncker. "Innovativ, initiativ und schnell. So würde ich das Wirken von Claus Duncker in drei Worten zusammenfassen. Schön, dass dieser leidenschaftliche Einsatz gesehen und mit dieser Auszeichnung gewürdigt wird", charakterisiert Patrick Temmesfeld die Talente seines Vorgängers.
Seit vielen Jahren engagiert sich Claus Duncker auch im Aufsichtsrat der renommierten "Christoffel-Blindenmission" (CBM), derzeit als Vorsitzender, um auch Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung aus dem globalen Süden mehr Teilhabechancen zu ermöglichen. Darüber hinaus war und ist Claus Duncker vielfältig in der Marburger Stadtgesellschaft engagiert. Ganz nach seinem Motto, das er zu seinem Abschied als Vorsitzender der blista im Magazin "blista-News" formulierte: "Neu entwickeln, neu aufbauen und sich vernetzen. Das ist genau mein Ding!"
Bundespräsident Steinmeier bedankte sich bei allen frisch gebackenen Ordensträger*innen: "Sie geben anderen Menschen Kraft und Hoffnung." Hier seien die Mutmacher*innen und Bessermacher*innen versammelt, die nun mit der höchsten Auszeichnung der Bundesrepublik für ihr Wirken geehrt werden.
Claus Duncker bedankte sich für die Anerkennung und Auszeichnung durch den Bundespräsidenten. "Es freut mich sehr, dass der Bundespräsident mit der Verleihung des Verdienstordens dem Einsatz für mehr gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung zu mehr Aufmerksamkeit verhilft. Sich dafür einzusetzen, zusammen mit der Selbsthilfe, hat mir viel Freude gemacht und gehört zu den prägendsten Erfahrungen meines Lebens." Duncker hofft, dass die Auszeichnung "für einige Menschen vielleicht ein Ansporn sein kann, sich gesellschaftlich zu engagieren".
Bild: Feierliche Ordensverleihung am 20. März 2025 in der Stadthalle Stadtallendorf an Claus Duncker: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (li) und Claus Duncker (re) stehen nebeneinander und zeigen lächelnd die Urkunde und den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Im Hintergrund ein schwarzer Vorhang und die Deutschlandfahne. Foto: Bundesregierung/Jesco Denzel
Bücher
Aus der Braille-Druckerei
Braille for Kids - die Super-Quizshow für junge Leute rund um unsere Neuerscheinungen (2. Staffel)
Von Wencke Lutz-Gemril und Jochen Schäfer
Herzlich willkommen zur zweiten Staffel unseres Braille-Quiz! Ihr könnt Euch auch dann beteiligen, wenn ihr die erste Staffel nicht mitgemacht habt. Ihr kommt eine Runde weiter, wenn ihr jetzt die richtigen Antworten findet. Zu gewinnen gibt's natürlich auch was, und das hat mit Lesen und Punktschrift zu tun. Genaueres verraten wir in Staffel drei - die Spannung muss ja noch aufrecht erhalten bleiben. Wenn ihr euch am Quiz beteiligen wollt, schreibt einfach eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder ruft uns an unter: 06421 606-0. Die Kontaktdaten geben wir unten nochmal an.
Diese Staffel ist eine echte "Gangsterrunde", denn wir stellen euch Bücher vor, in denen es um Gangster und Diebe geht.
David Walliams: Gangsta-Oma
Rowohlt, Reinbek, 2016. 3 Bände in reformierter Kurz- und Vollschrift. Bestell-Nr. 6347.
Ben muss jeden Freitag bei seiner Oma verbringen, wenn seine tanzverrückten Eltern das Tanzbein schwingen. Bens Oma ist zwar nett, aber sooooooo langweilig! Immer will sie bloß Scrabble spielen und isst den ganzen Tag nichts anderes als Kohlsuppe - igitt! Doch eines Tages findet Ben heraus, dass seine Oma ein Geheimnis hat: Sie war früher eine berühmte Diebin und plant jetzt ihren größten Coup. Ben ist Feuer und Flamme. Was für ein Abenteuer! Von nun an können die Freitage gar nicht schnell genug kommen. Ein aufregendes Buch für Jungen und Mädchen ab 10, das Spannung pur verspricht.
Quiz-Fragen
- Worauf hat es die Oma als Diebin besonders abgesehen?
- Auf Geld?
- Auf Juwelen?
- Auf wertvolle Sammlerstücke?
- Welchen großen Coup plant Oma? Will sie
- eine Bank überfallen?
- die Kronjuwelen der englischen Königin stehlen?
- Sammlerstücke aus einem berühmten Museum klauen?
Charlotte Habersack: Bitte nicht öffnen, Bd. 7-9
Carlsen, Hamburg, 2022-24.
Nemo und seine Freunde Fred und Oda aus Boring bekommen noch immer geheimnisvolle Pakete, die vor Nemos Haustür liegen. Im ersten Paket wimmelt es von winzigen, wieselflinken Wesen, sogenannten "Maipupus", und in der ganzen Stadt hagelt es Bonbons. Das zweite Paket ist leer und zerfetzt, aber in der ganzen Stadt finden die Freunde fiese, kratzige Krallenspuren, die auf ein weiteres Spielzeug hindeuten. Im dritten Abenteuer ist Nemos geliebtes Kuscheltier, Kasimir Knautschowski Käsebauch, plötzlich verschwunden und taucht in einem neuen Paket auf. Natürlich müssen die Freunde Kasi retten, bevor ganz Boring zur knautschigen Hüpfburg wird. Ja, dieser Spielzeugdieb ist gerissen und geschickt, und den Kindern gelingt es nicht, ihn dingfest zu machen - oder etwa doch?
Neu erschienen sind: Bd. 7: Winzig! (Bestell-Nr. 6307), Bd. 8: Kratzig! (Nr. 6352), Bd. 9: Knautschig! (Nr. 6384). Alle 3 Abenteuer umfassen in Vollschrift 3 Bände, in reformierter Kurzschrift: "Winzig!" 3, die anderen 2 Bände.
Quiz-Fragen
- Wer ist der Hauptverdächtige als Spielzeugdieb?
- Franz Ach, Borings Bürgermeister?
- Herr Siebzehnrübel, der Spielwarenhändler?
- Hubsi Hubert, der berühmte Radio-Wettermann?
- Wird der Spielzeugdieb dingfest gemacht?
- Ja
- Nein
- Bleibt bis zum Schluss ungeklärt
Wir wünschen euch ganz viel Glück und gutes Gelingen beim Raten.
Kontakt (Bestellungen und Quiz)
Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
blistaCampus
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
Tel.: 06421 606-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder über unseren barrierefreien Online-Katalog
https://katalog.blista.de
bzw. die populäre App "Leselust"