horus 1/2025
Schwerpunkt: Noch 200 Jahre Brailleschrift?

Titelbild horus;

Titelbild (Collage): oben: Finger gleiten über Braillenoten auf Papier in einem Ordner. U.r.: Ein blinder Teilnehmer des DVBS-Musikseminars spielt Flügel; Noten und Langstock liegen auf dem Deckel. U. l.: Hände bedienen eine Braillezeile. Fotos: DVBS/DVBS/blista.


Inhalt

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Vorangestellt

Liebe Leser*innen,

mit dieser Ausgabe wird ein spannendes Jahr für die Punktschrift eingeläutet.

200 Jahre ist es her, dass der damals 16 Jahre alte Louis Braille seine nach ihm benannte Punktschrift erfunden hat. Dies mit viel Erfindertum, Widerstand und Leidenschaft.

Mein erster Kontakt war im Rahmen des Studiums der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik: Wir Studierenden erhielten einen Crash-Kursus zu Aufbau und Systematik, danach jeweils eine gute alte "Perkins" und einige Bögen Papier mit ins Studentenzimmer. Die Möglichkeit, umsonst Briefe damit verschicken zu können, intensivierte mein Selbststudium, und so erhielt auch meine damalige Freundin Liebesbriefe in Punktschrift.

Eine faszinierende, erfolgreiche Reise der Punktschrift (nicht nur für mich), und nicht erst seit heute wird leidenschaftlich-konträr darüber diskutiert.

Aktuell steht die Frage im Raum, welchen Stellenwert sie einnimmt, wenn zunehmend mit Sprachein- und ausgaben gearbeitet wird und die KI vieles übernimmt. Und: Wird noch eine Kurzschrift benötigt?

Anregungen und Antworten finden Sie nachfolgend, aber ich möchte nicht schließen, ohne ein Statement dazu abgegeben zu haben - als blista-Vorstand, als VBS-Vorsitzender und als ehemaliger Förderschul- und Deutschlehrer.

Schrift ist Kultur. Mit ihr umzugehen, sich aktiv damit zu befassen, zu schreiben bedeutet auch, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen. Schreiben ist Liebe, Leidenschaft, Sachlichkeit, Fantasie, Informationen - über Zeit und Raum hinweg mit anderen Menschen zu kommunizieren und sich mitzuteilen. Im Unterschied zur Sprache bleibt Schrift erhalten.

Alles Argumente, immer den Zugang zur Schrift zu erhalten, sich immer dafür einzusetzen, dass Lesen und Schreiben zur Allgemeinbildung gehören und immer gehören sollten.

Somit lassen Sie uns einsteigen in die faszinierende Welt von Schriften, vom Lesen und sich darin Wiederfinden.

Dabei wünscht Ihnen viel Vergnügen

Patrick Temmesfeld
(Vorstandsvorsitzender der blista)

Bild: Patrick Temmesfeld lächelt. Er hat dunkle Augen, eine hohe Stirn und kurzes graues Haar. Am Revers seines dunklen Jacketts trägt er einen kleinen Button mit dem blista-Punktschrift-Logo. Foto: blista

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Aus der Redaktion

Mit großer Freude

Frühlingsanfang und Sommerzeit - das bringt uns der März, und beides klingt nach einem leichteren Leben nach der dunklen Jahreszeit. Während viele Menschen auf die Umstellung der Winter- auf die Sommerzeit lieber verzichten würden, bleibt der Frühling für die Mehrheit eine höchst willkommene Jahreszeit, die Aufbruch und Entwicklung fördert. Auch als im März 2020 im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes die "Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland" erstmals aufgeführt wurde, war die Freude groß. An Entwicklungsmöglichkeiten knüpft nun auch die horus-Redaktion an, wenn sie in dieser März-Ausgabe die Brailleschrift ins Zentrum stellt. "Die Brailleschrift ist heute eine international geltende Schrift blinder Menschen. Sie wurde nicht von sehenden, sondern von blinden Menschen entwickelt. Auch heute organisieren diese die Pflege und Weiterentwicklung der Brailleschrift selbst, ebenso wie die Entwicklung technischer Geräte, die das Drucken und Anzeigen der Schrift ermöglichen", heißt es auf S. 145 im oben genannten Verzeichnis. Damit sind wir direkt angesprochen - schließlich sind fünf unserer sechs horus-Redaktionsmitglieder blind und haben seit früher Schulzeit ihre persönlichen Erfahrungen mit der Brailleschrift gemacht. Deshalb bedeutet es für uns eine große Freude, im Jubiläumsjahr der Brailleschrift mit einer horus-Ausgabe zu ihrer Pflege und Weiterentwicklung beizutragen. Dazu gehört natürlich auch, Fragen zu stellen und Probleme offenzulegen. Lassen Sie uns ruhig wissen, wie Ihnen die Ausgabe gefällt - gerne vertiefen wir mit Ihnen das Thema das Jahr über!

"Tierisch, tierisch"

Auf horus 2/2025 können Sie sich im Mai freuen. Hier soll es diesmal nicht allein um Menschen gehen, sondern um andere Spezies. Wer davon eine oder mehrere hat, weiß: Es handelt sich ebenfalls um Persönlichkeiten - sei es der eigene Hund, die Schildkröte oder ein Reitpferd. Vielleicht engagieren Sie sich im Tierschutz, konnten schonmal eine Bindung zu einem eher scheuen Tier aufbauen oder nutzen die Hilfe tierischer Begleiter auf die eine oder andere Weise? Dann schildern Sie uns doch Ihre Erfahrungen und senden Sie uns Ihren Beitrag bis zum Redaktionsschluss am 14. März an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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Schwerpunkt: "Noch 200 Jahre Brailleschrift?"

Die Zukunft der Brailleschrift: Chancen und Herausforderungen

Interview mit Professor Dr. Fabian Winter

Von Andrea Katemann

Vorbemerkungen zur Studie über die Zukunft der Brailleschrift (ZuBra-Studie)

Von 2015 bis 2018 wurde die Studie zur Zukunft der Brailleschrift (ZuBra-Studie) durchgeführt. Fabian Winter war an der Studie als wissenschaftlicher Mitarbeiter beteiligt. In dem Interview, das ich mit ihm geführt habe, wird diese Studie mehrfach erwähnt. Daher vorab eine kurze Einführung dazu.

Die ZuBra-Studie wurde von der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg durchgeführt. Sie erfasste schriftsprachliche Kompetenzen sowie die Nutzung von Schriftsystemen und Technologien bei hochgradig sehbehinderten und blinden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Ziele der Studie
  • Nutzungsverhalten: Erfassung der Verwendung von Brailleschriftsystemen (Vollschrift, Kurzschrift, Eurobraille) und assistiven Technologien.
  • Einflussfaktoren: Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Alter, Grad und Zeitpunkt der Sehschädigung sowie schulischen Rahmenbedingungen und dem Nutzungsverhalten.
  • Kompetenzen: Analyse der Lese- und Schreibfähigkeiten und Kompetenzen des Hörverstehens sowie der Nutzung assistiver Technologien.
Methodisches Vorgehen

Die Studie umfasste drei Etappen:

  1. Eine quantitative Online-/Offlinebefragung von Braille Nutzenden aller Altersstufen 2015.
  2. Eine Kompetenzerhebung von 190 Braille Nutzenden in der Altersgruppe 11-22 Jahre in den Jahren 2016 bis 2017.
  3. Mehrere Fokusgruppen-Interviews mit Expertinnen und Experten zum Thema Brailleschrift im Jahr 2018.
Ergebnisse
  • Nutzung der Brailleschrift: Die Studie zeigt, dass die Brailleschrift weiterhin eine wichtige Rolle spielt. Die Forschungsergebnisse verdeutlichen auch, dass Brailleschrift und assistive Technologien nicht als Entweder-Oder, sondern als sich ergänzende Optionen betrachtet werden. In der ersten Erhebung zeigte sich, dass die Kurzschrift von den jüngsten Teilnehmenden deutlich seltener genutzt wurde als von der gesamten Gruppe, die Vollschrift hingegen häufiger.
  • Schriftsprachliche Kompetenzen: Gute Kenntnisse in der Brailleschrift gehen einher mit guten schriftsprachlichen Kenntnissen, z.B. einer besseren Rechtschreibfähigkeit.
  • Pädagogische Angebote: Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung angepasster Bildungsangebote, die sowohl traditionelle Brailleschrift als auch moderne Technologien integrieren, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

In horus 2/2019 wurde ein längerer Artikel zu den Forschungsergebnissen abgedruckt, der zuvor in der Zeitschrift "blind - sehbehindert" erschienen ist.

Interview

Andrea Katemann (AK): Vielen Dank, Fabian, dass du dich als Experte zu einem Interview für die Brailleschrift bereit erklärt hast. Du warst an der großen Studie zur Zukunft der Brailleschrift (ZuBra) maßgeblich beteiligt und erlebst dieses Braille-Jahr an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich. Wir feiern das 200-jährige Jubiläum der Brailleschrift. Gibt es spezielle Veranstaltungen oder Projekte in der Schweiz, die zu diesem Anlass geplant sind?

Fabian Winter (FW): Ja, definitiv. Wir haben an der Hochschule ein größeres Weiterbildungsprogramm namens "CAS Brailleschrift unterrichten" auf den Weg gebracht, das 2025 startet. Es richtet sich speziell an Lehrpersonen sowie Selbstbetroffene und umfasst 15 Weiterbildungstage mit über zehn Referent*innen. Ziel ist es, die Kenntnisse über Punktschrift zu vertiefen, didaktische Kompetenzen zu erweitern und moderne Technologien in den Unterricht zu integrieren. Wir wollen die Brailleschrift stärken und zeigen, wie wichtig sie auch in der heutigen Zeit ist.

Darüber hinaus planen wir im Juni 2026 erstmalig ein Braille-Fest bei uns an der Hochschule. Dort werden Kinder und Jugendliche aus der gesamten Deutschschweiz zusammenkommen, um sich über ihre Erfahrungen im Lernen mit Brailleschrift auszutauschen. Es wird ein Ort der Begegnung, der Motivation und des Miteinanders, bei dem speziell die Leistungen von Braille Nutzenden gewürdigt werden sollen. Dabei haben wir sowohl die Lernenden selbst als auch die Lehrpersonen im Blick.

AK: Wie steht es um die Kompetenzen von Lehrpersonen in Bezug auf die Brailleschrift? Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen dazu? In der Praxis haben wir manchmal den Eindruck, dass einige Lehrpersonen, die blinde und hochgradig sehbehinderte Schüler*innen unterrichten, keine fundierten Kenntnisse in Bezug auf Brailleschrift besitzen.

FW: Studien aus Nordamerika zeigen, dass Lehrpersonen mit höherem Wissen und positiver Einstellung zur Brailleschrift diese auch effektiver im Unterricht einsetzen. Gleichzeitig offenbart die Forschung, dass fehlende Kenntnisse und negative Einstellungen dazu führen können, dass die Brailleschrift im Unterricht vernachlässigt wird. In Europa fehlen vergleichbare Studien. Eine solche Untersuchung wäre wünschenswert.

AK: Um die Brailleschrift zu erlernen wird Grundschüler*innen auch im inklusiven Unterricht, so wurde es mir geschildert, durchaus bis zur dritten Klasse, das Arbeiten mit der Sprachausgabe verboten. Wie stehst du aus wissenschaftlicher Sicht zu einem solchen Ansatz?

FW: Der Grund für diesen Ansatz scheint mir zu sein, dass man erst einmal die Kompetenz auf einen Erwerb von Schriftsprache legt. Das kann durchaus sinnvoll sein. Es gibt Studien, die nahelegen, dass beim Braillelesen phonologische Prozesse im Vergleich zum visuellen Lesen eine wichtigere Rolle spielen. Gerade am Anfang geht es viel um die Zuordnung von Lauten zu Buchstaben. Eine Sprachausgabe, die zwar buchstabieren, aber nicht lautieren oder verschleifen kann, ist dabei nicht förderlich.

Ein anderer Grund könnte sein, dass die Lehrpersonen den Fokus zu Beginn auf Lesestrategien auf Papier legen. Fragen, was ein Buch überhaupt ist, wie eine Seite aufgebaut ist und welche Lesestrategien es gibt, sind wichtige, zu erlernende Kompetenzen.

Dazu braucht es gerade am Anfang des Schriftspracherwerbs viel Zeit und Motivation, um die Automatisierung für eine gute Leseflüssigkeit aufzubauen. Die Sprachausgabe kommt dann früh genug in Klasse zwei oder drei. Dort wird sie auch gebraucht, z.B. bei der Navigation am Computer. Prinzipiell sollte allerdings dann auch das Lesen an der Braillezeile im Vordergrund stehen, sodass die Chance besteht, es hinreichend zu üben. Dieses Üben erfordert viel Zeit, die im Unterricht gegeben sein muss, was nicht immer einfach zu realisieren ist. Letztlich hängt der Umgang mit unterschiedlichen Arbeitstechniken aber auch von den Möglichkeiten und Voraussetzungen des jeweiligen Kindes ab.

AK: Wenn ich richtig informiert bin, führt man die Kurzschrift im amerikanischen Sprachraum schon recht früh in den ersten Schuljahren ein. Sollte sie auch in Deutschland früher eingeführt werden oder hängt dieser Punkt auch stark von der Biografie und den damit einhergehenden Voraussetzungen des Kindes ab?

FW: Das hängt einerseits von den Lernvoraussetzungen des Kindes ab, andererseits aber auch von Systemunterschieden zwischen deutscher und englischer Kurzschrift. Tatsächlich hat man in der ABC Braille Studie in den USA sehr gute Erfahrungen damit gemacht, die Kurzschrift als Erstschrift einzuführen. Kürzungen werden bei diesem Ansatz erst nach und nach eingeführt. In Nordamerika ist das kein ungewöhnlicher Lernweg. Dabei darf man allerdings nicht außer Acht lassen, dass die englische Kurzschrift deutlich weniger Kürzungen und Regeln umfasst als die deutsche Kurzschrift, die mehr Kürzungen und Regeln enthält und auch ein hohes Sprachbewusstsein, beispielsweise für Silbengrenzen oder Prä- und Suffixe, erfordert. Meines Wissens gibt es deshalb auch keine vergleichbaren deutschen Versuche, die Kurzschrift als Erstschrift einzuführen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass ein möglichst früher Zugang zur Kurzschrift bei Schüler*innen mit entsprechenden Voraussetzungen dabei helfen kann, die Lesegeschwindigkeit und damit einhergehend die Motivation beim Lesen zu steigern.

AK: Gibt es dann Tests für Lehrer*innen zur Ermittlung der jeweiligen Voraussetzungen bei Kindern? Denn wenn ein Kind in die erste Klasse kommt, weiß man natürlich nicht, wie schnell es lesen können wird.

FW: Prinzipiell ist jeder Schriftspracherwerb an Voraussetzungen gebunden. In der frühen Kindheit sind das Sprachbewusstsein, Wahrnehmungsfähigkeit, kognitive Fähigkeiten, aber auch frühe literale Erfahrungen in der Familie. Viele dieser Vorläuferfertigkeiten können auch mit Tests erhoben werden. Die Aufzählung macht jedoch deutlich: Viel hängt nicht nur vom Kind ab, sondern auch von der Umwelt. Also der Familie und den pädagogischen Fachpersonen. Kinder mit guten individuellen Voraussetzungen und einem unterstützenden Umfeld werden es insbesondere bei der Deutschen Kurzschrift einfacher haben.

AK: Wenn man Kurzschrift lernt, genügt es doch in erster Näherung, dass man lernt, sie zu lesen. Das regelgerechte Schreiben ist dann eine andere Ebene, zumindest würde ich dieses behaupten, wenn ich an mich selbst denke. Ich kann Kurzschrift lesen, doch kann ich sie vermutlich nicht exakt regelgerecht schreiben.

FW: Das ist ein spannender Punkt: Beim Schreiben der Kurzschrift kann sich durch Abweichen von den Regeln ein ganz individueller, kreativer Schreibstil bilden. Somit kann es auch bei blinden Menschen so etwas wie eine eigene Handschrift geben. Grundsätzlich scheint die Kurzschrift häufiger zum Lesen als zum Schreiben genutzt zu werden. Das zeigen jedenfalls unsere Studiendaten. Vor dem Hintergrund, dass auch immer mehr auf dem PC geschrieben wird, ist das auch plausibel.

AK: Wenn ich es richtig weiß, konnte man in der ZuBra-Studie nachweisen, dass auf dem Papier schneller als an der Braillezeile gelesen wird. Ist es dann hilfreich, dass Brailledisplays mit mehreren Zeilen inzwischen preislich durchaus erschwinglich sind?

FW: Ja, beides stimmt. Unsere Tests haben ergeben, dass man auf dem Papier schneller liest. Das hat viel mit dem beidhändigen Lesen zu tun, welches deutlich öfter auf Papier genutzt wird. Auf der Braillezeile nutzen die meisten Personen eine Hand, um die Braillezeile zu kontrollieren, während die zweite Hand liest. Dadurch ist das beidhändige Lesen erschwert. Brailledisplays mit mehreren Zeilen könnten in diesem Zusammenhang dabei helfen, einen besseren "Überblick" über eine Seite zu bekommen, man nähert sich also einem Zugang zur Schrift auf dem Papier etwas an, und das flüssigere Lesen mit beiden Händen könnte einfacher möglich sein.

AK: Stimmt es, dass man prinzipiell in Braille langsamer als sehende Personen liest und auch langsamer als mit einer Sprachausgabe, dass man sich in Blindenschrift aufgenommene Dinge jedoch schneller merkt und sie besser versteht?

FW: Das konnten wir im Grundsatz bestätigen. Die Brailleschrift wird im Schnitt ca. dreimal langsamer gelesen. In der Kompetenzerhebung zeigte sich zudem, dass Lesen besser für das Verstehen ist als Hören, letzteres jedoch Geschwindigkeitsvorteile mit sich bringt.

AK: Bei einer Veranstaltung, bei der etwa 35 Personen anwesend waren, die gut Braille lesen können, stellte sich heraus, dass nur eine der Personen ihre Braillezeile im beruflichen Kontext auf Kurzschrift umstellt. Ich selbst nutze beruflich an der Zeile auch Computerbraille. Hängt es mit dem zum Teil nicht sinnvollen Bediensystem der Braillezeilen zusammen, oder liegt es daran, dass man das Zusammenspiel zwischen Kurzschrift und der Sprachausgabe nicht gewohnt ist? Hat vielleicht auch meine Generation die Kurzschrift stark als eigenes Medium verinnerlicht, weil man sie in der Grundschule intensiv auf dem Papier und noch gar nicht mit dem Computer genutzt hat?

FW: All die Hypothesen, die man spontan zu dieser Thematik haben könnte, hast du genannt. Man bräuchte hierzu eigene Untersuchungen. Aus ZuBra lässt sich deine Beobachtung, dass am PC vorwiegend mit Computerbraille gearbeitet wird, tatsächlich belegen. Auf der Braillezeile war Computerbraille das mit Abstand am meisten genutzte Brailleschriftsystem. Auf Papier wurden wiederum die Vollschrift und Kurzschrift häufiger genutzt.

AK: Wer verwendet noch die Kurzschrift?

FW: Die ZuBra-Studie zeigt eine deutliche Abnahme der Kurzschriftnutzung bei jüngeren Generationen. Schon bei Personen unter 42 Jahren nimmt die Nutzung der Kurzschrift ab und bei denen unter 22 Jahren noch stärker. Dies könnte mit inklusiven Bildungssettings, konkurrierenden Lernzielen, einer Zunahme von Personen mit Deutsch als Zweitsprache oder Fremdsprache und der Dominanz neuer Technologien zusammenhängen.

An den Lerngelegenheiten scheint es jedenfalls nicht zu liegen. Ein Großteil der besagten Teilnehmenden hat angegeben, dass er oder sie in der Schulzeit Angebote zur Kurzschrift erhalten hat.

Neben dem Rückgang zeigt sich in den Daten jedoch auch, dass die Kurzschrift ihren grundsätzlichen Zweck erfüllt. Die Nutzenden zeigen höhere Lesegeschwindigkeiten und interessanterweise auch bessere Rechtschreibkompetenzen. Die häufig geäußerte These, dass sich Kurzschrift bei Schüler*innen negativ auf die Rechtschreibung auswirkt, bestätigt sich folglich nicht.

AK: Lässt sich beurteilen, welchen Eingang die Ergebnisse der ZuBra-Studie in die Praxis des Unterrichtens der Brailleschrift gefunden haben?

FW: Tatsächlich können wir das so genau nicht sagen. Ich bin mir aber sicher, dass die Studie den Austausch unter Fachpersonen zum Thema Brailleschrift angeregt hat. Das haben wir schon während der Durchführung angeregt, indem wir zehn Fokusgruppen-Interviews in Österreich, Deutschland und der Schweiz gemacht haben. Dazu haben die Ergebnisse Einzug in die Ausbildungsgänge der Hochschulen und Universitäten gefunden und sind Teil von Weiterbildungen.

AK: Vielen Dank, Fabian, für die interessanten Einblicke in die Verwendung von Brailleschrift aus wissenschaftlicher Sicht.

Zum Autor

Dr. Fabian Winter ist Professor für Bildung bei Beeinträchtigung des Sehens an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich. Sein Forschungsinteresse liegt in den Bereichen der Didaktik und Diagnostik. Er forscht zum Lesen und Schreiben der Braille- und Schwarzschrift.

Bild: Prof. Dr. Winter lächelt. Er hat grau-blaue Augen und trägt eine Brille in ähnlichem Farbton. Zum kurz geschnittenen braunen Haar trägt er einen Dreitagebart, über dem weißen Hemd ein graues Jackett. Foto: HfH-Kommunikation

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Von schweren Rucksäcken zu digitalen Hosentaschen: Braille in der Schule

Was bleibt, was sich ändert, was uns herausfordert

Von Jens Flach

Ich erinnere mich noch gut an die Zeit, als die Brailleschrift erst zarte 170 Jahre alt war. Damals, Mitte der 90er-Jahre, ging ich selbst noch zur Schule - jeden Tag aufs Neue so gespannt wie die Nähte meines Rucksacks, in dem man mit viel Geduld und ein wenig Gewalt zwei Bände der Braille-Ausgabe des Englisch-Buches unterbringen konnte. Die extra Ordner für Grammatik und Vokabeln mussten trotz Hausaufgaben leider in der Schule bleiben. Dennoch habe ich es irgendwie gelernt und unterrichte heute Englisch an der blista. So ändern sich die Zeiten! Mittlerweile passen die Englisch-Bücher aller Jahrgangsstufen auf einem USB-Stick bequem in die Hosentasche und auch mein Rucksack ist wieder wesentlich entspannter. Doch was bedeutet dies für die nunmehr 200-jährige Brailleschrift? Ist sie an ihrem Endpunkt angekommen?

Um es gleich vorwegzunehmen: Meine persönliche Antwort lautet nein. Braille punktet noch immer mit zahlreichen Alleinstellungsmerkmalen im Vergleich zu den jüngeren auditiven Mitbewerbern. Es ist viel mehr als nur eine bloße Schrift - es ist der Schlüssel zu echter Teilhabe, Selbständigkeit und Bildung. Klar, Hörbücher und Podcasts sind tolle Begleiter in der Freizeit, und auch die Sprachausgabe verschafft einen ersten schnellen Überblick, aber wer den vollen Sinn eines Textes erfassen will, kommt am Lesen nicht vorbei. Braille sorgt nicht nur dafür, dass Rechtschreibkenntnisse wachsen und erhalten bleiben, es öffnet auch Türen zu anspruchsvollen Aufgaben, was gerade in beruflichen Zusammenhängen umso bedeutsamer ist: Komplexe Texte durchdringen, Fremdsprachen lernen, exaktes Arbeiten in digitalen Umgebungen - all das wird erst mit Braille wirklich möglich.

Wie es aber bei 200-Jährigen eben so ist, hat sich Braille in seinem langen, bewegten Leben immer wieder an neue Bedingungen anpassen müssen und dadurch auch einige schrullige Eigenheiten entwickelt. Ja, man könnte sogar sagen, dass es je nach Situation ein anderes seiner mindestens drei Gesichter zeigt, was uns, die wir täglich mit ihm zu tun haben, bisweilen herausfordern kann. Im Vergleich zur Schwarzschrift, die nur ein System umfasst, besteht Braille nämlich aus Vollschrift, Kurzschrift und dem 8-punktigen Eurobraille sowie spezialisierten Formen etwa für Mathematik und Musik.

Ich selbst hatte als Kind genügend Zeit, Voll- und Kurzschrift ausreichend zu festigen, bevor sich Punkt 7 und Punkt 8 plötzlich überall ins Schriftbild mischten. Heute beobachte ich, dass Lernende durch die gleichzeitige Verfügbarkeit der unterschiedlichen Schriftsysteme in Lernprozessen verunsichert werden. Auch die ZuBra-Studie betont, wie komplex das Lernen des "Dreiklangs" der Brailleschrift ist und Komplexität bedeutet Mehraufwand - besonders für dual Schriftnutzende, die sowohl Schwarzschrift als auch Braille erlernen müssen. Es ist also nicht verwunderlich, dass das Schriftsystem die Nase vorne hat, das völlig ohne Sonderzeichen für Lautgruppen oder mehr oder weniger einprägsame Zeichenkombinationen auskommt. ZuBra zeigt: Eurobraille wird im Alltag der Teilnehmenden am häufigsten gelesen, gefolgt von Vollschrift, während Kurzschrift deutlich seltener genutzt wird. Dennoch bringt die Kurzschrift klare Vorteile: Regelmäßige Nutzung geht mit höherer Lesegeschwindigkeit und besserer Rechtschreibung einher. Gleichzeitig sehen Fachleute die Kurzschrift aber auch kritisch, da ihr komplexes Regelwerk eine Hürde darstellen kann, insbesondere im inklusiven Unterricht, wo Zeit und Ressourcen oft knapp sind. Jüngere Teilnehmende ziehen daher Eurobraille vor - nicht zuletzt wegen seiner digitalen Zugänglichkeit und der damit einhergehenden Eignung fürs gemeinsame Lernen mit Nicht-Braille-Nutzenden. [vgl. Hofer/Lang/Winter]

Es liegt also auf der Hand, dass das Erlernen von Eurobraille in der heutigen digitalisierten Zeit äußerst sinnvoll ist. Dennoch müssen wir als Lehrkräfte im Förderbereich Sehen uns genügend Zeit nehmen, den Lernenden zu vermitteln, gelegentlich auch mal nur mit sechs Punkten auszukommen. Besonders im öffentlichen Raum begegnet uns mitunter die Vollschrift mit ihren Lautgruppenkürzungen und da sollte man gewappnet sein: Ein Eurobraille-Leser könnte am Geländer eines Bahnsteigs in Mittelhessen das Wort "Gleis" aufgrund der unterschiedlichen Darstellung von Zahlen als "gl3s" lesen - und somit für einen Goldkurs-Ticker, 90er-Jahre Sneaker oder eine kopflose E-Gitarre halten, die allesamt die Bezeichnung "gl3s" tragen. Und in anderen Sprachräumen ist es nicht besser: Hätte ich nicht die englische Kurzschrift bzw. das heutige UEB gelernt, hätte ich die Beschriftung "d9n", die mir auf Malta begegnete, für den Startknopf eines 50-Tonnen-Bulldozers halten können. Da das Zeichen, das man von der Braillezeile als 9 kennt, im englischen die Kürzung für "ow" ist, war mir aber sofort klar, dass ich lediglich den Aufzug "down" schicken würde.

Spaß beiseite, natürlich hilft der Kontext (an einem Bahnhof oder in einem Aufzug zu stehen), unbekannte Zeichen zu entschlüsseln. Verdeutlicht man sich aber, dass alle Großbuchstaben, die Ziffern 0 bis 9, die Umlaute und das ß in Eurobraille anders dargestellt werden, so kann man sich schnell ausrechnen, dass bei einem Umstieg auf das jeweils andere Schriftsystem in jedem Falle 43 neue Zeichen zu lernen sind. Je nach Anwendungsbereich und persönlichem Interesse kommen noch zahlreiche Sonderzeichen wie z. B. eine illustre Sammlung von Strich- und Anführungszeichen, vielgestaltige Klammern und weitgereiste Akzentbuchstaben hinzu. Während das Auge in der Schwarzschrift stets treffsicher einen - (Gedankenstrich) als einen Strich, eine { (geschweifte Klammer auf) als eine Klammer und ein á (a mit Akutakzent) erkennt, ist in Braille doch einige Fingerfertigkeit gefragt, da die Zuordnung eines Zeichens zu verwandten Zeichen aufgrund seiner Gestalt nicht möglich ist.

In diesem Kontext nehme ich als Lehrkraft an einer weiterführenden Schule eine besondere Herausforderung wahr: Unsere Lernenden bringen die unterschiedlichsten Vorkenntnisse und Prägungen in Bezug auf die drei Schriftsysteme aus ihren vorherigen Schulen mit, und gleichzeitig müssen wir ihnen alle Facetten der Braille-Nutzung anbieten. Alle haben überdies einen anderen Zugang zur Braille-Welt, und darauf müssen wir flexibel eingehen. Dabei geht es nicht nur um den Umgang mit den digitalen Erscheinungsformen des Braille, sondern auch um das Lesen und Schreiben auf Papier - ein Ansatz, der auf den ersten Blick altmodisch wirken mag, aber eine erstaunliche Bandbreite an Kompetenzen vermittelt.

Man muss sich nur Folgendes vergegenwärtigen: Eine Braillezeile stellt Texte nur eindimensional dar - wie die Laufschrift eines Newstickers im Fernsehen. Strukturelemente wie Überschriften, Absätze und Tabellen gehen im eindimensionalen Zeichenstrom schnell unter. Doch das Wahrnehmen eben dieser zweidimensionalen Strukturen auf Papier ist aktive Begriffsbildung, damit die Lernenden überhaupt eine Vorstellung davon entwickeln können, was bei der eigenen Textproduktion, die dann zumeist am Computer erfolgt, von ihnen verlangt wird. Unsere Aufgabe als Schule ist es, diese unterschiedlichen Systeme in Einklang zu bringen. Nur wer eine Tabelle auf Papier erfahren hat, weiß um die Vorteile, die ihre Strukturierung bietet. Erst dann kann man die Navigationsbefehle des Screen Readers verstehen und auch auf der Braillezeile gezielt Informationen aus Tabellen entnehmen - und natürlich auch selbst welche erstellen. Lernende, die etwa Daten in einer Tabelle sauber organisieren, lernen dabei nicht nur das Werkzeug selbst, sondern auch, Informationen zu strukturieren und gedanklich zu ordnen.

Nicht zuletzt bleibt die Fähigkeit, mit Papier arbeiten zu können, ein unschlagbarer Pluspunkt beispielsweise in Präsentationssituationen. Technik kann ausfallen oder nicht wie gewünscht funktionieren. Wer auf handschriftliche Notizen zurückgreifen kann, fühlt sich sicherer, steigert die eigene Souveränität und reduziert Nervosität. Das ist ein entscheidender Faktor für Selbstwirksamkeitserfahrungen.

Ich möchte nochmals betonen, dass durch diese Besonderheiten rund um die Schriftsysteme und ihre medialen Repräsentationen ein extra Lernfeld entsteht, das dementsprechend auch extra Zeit in Anspruch nimmt. Dazu kommen oftmals weitere Fördermaßnahmen aus dem spezifischen Curriculum (z. B. O&M und LPF) - völlig klar, dass Lernende dann auch gerne mal einen bequemeren Lernkanal nutzen möchten.

Und in der Tat zeigt der Alltag, dass sich der auditive Zugang - sei es durch Sprachausgabe oder Hörbücher - als unverzichtbare Ergänzung etabliert hat. Gerade bei großen Textmengen bietet er eine effiziente Alternative. Die Kunst besteht darin, Lernende dazu zu befähigen, je nach Kontext und individuellem Bedarf das passende Medium auszuwählen. So lernen sie, wann das eigene Lesen auf Papier, wann die Braillezeile und wann der auditive Kanal die beste Wahl ist. Diese Fähigkeit zur strategischen Mediennutzung ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch eine der Selbstbestimmung.

Zusammenfassend stelle ich im Vergleich zu meiner eigenen Schulzeit fest, das Erlernen und Beherrschen der verschiedenen Schriftsysteme ist kein Selbstläufer mehr. Es gibt nicht mehr den "einen Weg" und alte Dogmen helfen uns unter den heutigen veränderten Vorzeichen nicht weiter. Es erfordert Zeit, Geduld und individualisierte Zusammenarbeit zwischen Lehrenden und Lernenden, um die spezifischen Lernwege und -ziele zu beschreiten und erreichen. Doch der Aufwand lohnt sich: Denn am Ende steht nicht nur die Kompetenz, Texte zu erfassen und zu produzieren, sondern auch das Vertrauen, eigene Gedanken klar und strukturiert auszudrücken - sei es auf Papier, digital oder in freier Rede. Und so bleibt die Brailleschrift, auch nach 200 Jahren, ein unverzichtbares Werkzeug - flexibel, facettenreich und stets bereit, sich den Anforderungen der Zukunft zu stellen.

Ach so, beinahe hätte ich den wichtigsten Punkt vergessen: Die Rucksäcke der Lernenden im Jahr 2025 sind durch all diese Wandlungen auch nicht mehr bis zum Bersten gefüllt. So findet sich neben Laptop und Braillezeile noch genügend Platz für ausreichend Luftschlangen und Ballons, um den 200. Geburtstag der Brailleschrift gebührend zu feiern.

Literatur

Hofer, Ursula; Lang, Markus; Winter, Fabian: "Zukunft der Brailleschrift": Grundlegende Erkenntnisse und notwendige Schlussfolgerungen für die Praxis aus der ZuBra-Studie (Teil 1 und 2). In: blind - sehbehindert: Fachzeitschrift des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V., 2021, S. 265-275 und 338-352.

Zur Person

Jens Flach war selbst bis 2001 Schüler der blista. Seit 2009 unterrichtet er Englisch und Ethik an der Carl-Strehl-Schule. Dort ist er Leiter des sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfelds. Jens Flach hat zusätzlich einen Master in Blinden- und Sehbehindertenpädagogik absolviert.

Bild: Jens Flach hat blaue Augen, kurzes dunkelbraunes Haar und einen Zweitagebart. Er trägt einen petrolfarbenen Pulli und lächelt. Foto: privat

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Einmal Braille hin und zurück

Von Wolfgang Hubert

Hinweis

Dieser Beitrag enthält Beispiele für Blindenkurzschrift. Diese Beispiele sind in der HTML-Version als 6-Punkt-Schrift visuell nur erkennbar, wenn die Schriftart "Blista Braille Plus (ANSI)" auf Ihrem Rechner installiert ist.

Bei der Lektüre via Braillezeile muss der Westeuropäische Zeichensatz eingestellt sein. Andernfalls werden einige Zeichen falsch dargestellt.

Betrachtungen zur Rückübersetzung der deutschen Blindenkurzschrift

Im Jahre 1825 hat Louis Braille seine 6-Punkt-Blindenschrift am königlichen Institut für junge Blinde in Paris vorgestellt. Seine geniale Erfindung wurde von Pädagogen und öffentlichen Ämtern zunächst skeptisch beurteilt. Sie war optisch schlecht lesbar, schien kompliziert zu handhaben und schwer zu erlernen. Außerdem stellte Sie die etablierten institutionellen Lehrmethoden in Frage, deren Grundlage erhabene Buchstaben bildeten. Sie erhöhte die Lesegeschwindigkeit gegenüber Reliefschrift jedoch beträchtlich, reichte aber in dieser Hinsicht noch nicht an die Schwarzschrift heran. Das war die Hauptmotivation zur späteren Ausarbeitung verschiedener nationaler Kurzschriften, von denen die deutsche im Jahre 1904 in Halle (Sachsen-Anhalt) verabschiedet wurde. Diese Blindenkurzschrift reduzierte den Umfang deutscher Texte um knapp ein Drittel, was sie zum weltweit effektivsten Brailleschriftsystem machte. Eine beeindruckende Leistung für die damalige Zeit, in der es noch keine Computer gab. Wer würde sich heute an die Entwicklung eines ähnlich effektiven Kompressionsalgorithmus heranwagen, bei dem alle Texte menschenlesbar bleiben sollen? Die Betonung liegt auf "menschenlesbar", denn es hat nach der Erfindung des Personal Computers in den späten 1970er Jahren noch rund 30 Jahre gedauert, bis mit RTFC eine praxistaugliche und qualitativ hochwertige Rückübersetzung auf den Markt kam. Doch warum hat es so lange gedauert? Was macht die Rückübersetzung so schwierig? Und wer braucht das überhaupt?

Nutzen der Rückübersetzung

Vor allem Geburtsblinde können mit der Brailleschrift eine Schreib- und Lesegeschwindigkeit erreichen, die der von Sehenden genutzten Schwarzschrift in nichts nachsteht. Eine Brailletastatur benötigt im Gegensatz zu einer PC-Tastatur nur 6 Tasten, um alle Zeichen schreiben zu können. Man könnte das Schreiben von Texten auf der Brailletastatur und der Computertastatur mit dem Unterschied zwischen einem Flötisten und einem Pianisten vergleichen. Der Pianist muss mit Armen und Händen arbeiten, um die Finger zu den richtigen Tasten zu bewegen. Der Flötist hat die Finger immer schon am richtigen Ort und muss nur eine oder mehrere Klappen zum richtigen Zeitpunkt niederdrücken. Auch wer auf einer Brailletastatur schreibt, hat die Finger immer schon am richtigen Ort. Was wirklich Übung braucht, ist das gleichzeitige Niederdrücken mehrerer Tasten. Diese kleine Unbequemlichkeit wird aber durch die Kurzschrift wettgemacht.

Der Autor erinnert sich noch lebhaft an seine blindentechnische Grundausbildung, wo er mit über 300 Anschlägen pro Minute auf der herkömmlichen Schreibmaschine als Sekretär prädestiniert war. Dennoch konnte er nicht mit einer blinden Lehrerin an der Nikolauspflege Stuttgart mithalten. Sie erreichte auf dem guten alten Perkins Brailler ein vergleichsweise höheres Tempo in Kurzschrift. Das Problem für den beruflichen Alltag ist nur, dass derart geschriebene Texte von Sehenden nicht unmittelbar gelesen werden können. Man könnte sogar sagen, dass Sehende durch die Verwendung der Blindenkurzschrift ausgegrenzt werden. Es geht hierbei nicht nur um das Lesen der Zeichen per Auge, sondern auch um das Beherrschen der derzeit 352 Kürzungen und des dazugehörigen Regelwerks. Blinde wären gezwungen, Texte für Sehende entweder direkt in 8-Punkt-Computerbraille einzugeben oder von Hand in Normalschrift zu übertragen. Beides ist langsamer als die direkte Kurzschrifteingabe mit Rückübersetzung.

Wir können also folgende Gründe für die Notwendigkeit einer automatisierten Rückübersetzung festhalten:

  1. In der inklusiven Beschulung blinder Schüler an Regelschulen ist die Rückübersetzung für die Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler unbedingt notwendig. Wie sollten sehende Lehrer sonst in der Lage sein, Texte zu lesen, die von Blinden in Kurzschrift verfasst wurden? Dies gilt auch für den Hochschulbereich und andre Bildungseinrichtungen.
  2. In Szenarien, in denen blinde Mitarbeiter eines Unternehmens Protokolle, Konzepte, Anleitungen usw. verfassen müssen, ist die Rückübersetzung notwendig, um Texte für sehende Mitarbeiter aufzubereiten. Dies gilt insbesondere bei Mitschriften von Besprechungen oder Vorträgen, bei denen die Kurzschrift das Mitschreiben aufgrund der Zeitersparnis bei der Eingabe erst ermöglicht.
  3. In Systemen, die mit Sprachausgabe und Braille arbeiten, können Kurzschrift-Texte in normaler Sprache wiedergegeben werden. Es gibt zahlreiche Braillezeilen, Notizgeräte, Smartphones oder Screenreader, die hiervon profitieren können.
  4. Druckereien und Verlage, die im Blindenwesen tätig sind, verfügen oftmals über Archive von Texten in Blindenkurzschrift, da andere Textformen aus urheberrechtlichen Gründen problematisch sein können. Mit der Rückübersetzung können diese und andere Texte aus privaten Beständen wieder in Schwarzschrift gewandelt und weiterverarbeitet werden.

Dass eine automatisierte Rückübersetzung eine große Hilfe für alle Blinden in Studium und Beruf wäre, ist keine Frage - aber geht das überhaupt?

Problemstellung

Nicht alle Wörter und Sonderzeichen der Blindenkurzschrift sind zweifelsfrei rückübersetzbar. Während ein menschlicher Leser diese Zweifelsfälle aus dem Kontext heraus auflösen kann, hat der Computer in manchen Fällen ernste Schwierigkeiten. Der Programmieraufwand für eine 100%-Lösung erscheint bald größer und größer, wenn man sich intensiver mit der Materie auseinandersetzt. Die deutsche Blindenkurzschrift galt deshalb in Fachkreisen weithin als "nicht rückübersetzbar".

Vorüberlegungen

Machen wir uns zunächst ein paar Gedanken zur Übersetzung von Text nach Braille, denn dabei gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse für die schwierigere Aufgabe der Rückübersetzung. Letztlich entscheidet sich die Rückübersetzbarkeit im Wesentlichen daran, ob und wie viele Wörter aus der Schwarzschrift zum gleichen Wortbild (Punktmuster) in Blindenschrift führen und somit nicht eindeutig sind.

Auf den ersten Blick sieht die Anwendung der Kürzungsregeln wie ein großer "Suchen und Ersetzen"-Algorithmus aus. Aber Vorsicht - die Tücke liegt im Detail. Denn dieser Vorgang muss in einer ganz bestimmten Reihenfolge durchgeführt werden. Eine zu frühe Anwendung von Lautgruppenkürzungen kann die Nutzung zweiformiger Kürzungen verhindern.

Beispiel:

Das Wort "ZUSAMMEN" (eigentlich gekürzt mit "zs") könnte auch mit "ZU", "MM" und "EN" gekürzt werden − oder vielleicht sogar mit "SAM"? Die Problematik liegt auf der Hand.

Nach der Reihenfolge der Anwendung kommt die Stellung im Wort. Manche Kürzungen dürfen nur am Wortanfang oder -ende, wieder andere nur im Wortinneren oder alleinstehend angewendet werden.

Beispiel:

Betrachten wir exemplarisch einmal das Zeichen "x" (Punkte 1, 3, 4, 6).

  • Am Wortanfang steht es für die Vorsilbe "EX-".
  • Im Wortinneren und am Wortende für "MM" oder die Endung "NIS".
  • Alleinstehend ist es die Kürzung für "IMMER".
  • Mit einem vorangestellten Punkt 2 steht es auch in Wörtern für "IMMER".
  • Mit einem vorangestellten Punkt 6 steht es schließlich für das, was es ist, nämlich der Buchstabe "x" − zumindest der Kleinbuchstabe. Für Großbuchstaben sind zusätzliche Großschreibzeichen notwendig.

Was dann noch bleibt, ist die Anwendung von Regeln zur Aussprache, der Sinnhaftigkeit, die Beachtung von Wortfugen, Präfixen und Suffixen und anderes mehr.

Haben wir das Problem der Übersetzung von Text nach Braille erschlagen, so besitzen wir eine wertvolle Grundlage für die eigentliche Aufgabe der Rückübersetzung. Durch die Kürzung kennen wir bereits alle Wortbilder und haben genug Material, um den Algorithmus für die Rückübersetzung zu testen.

Betrachten wir nun einige Schwierigkeiten der Rückübersetzung im Detail.

Mehrdeutigkeit von Kürzungen

Die meisten Kürzungen werden in Form einzelner Buchstaben oder Buchstabenkombinationen dargestellt, die in der Kurzschrift auch als normale Wortbestandteile auftreten. Sie bestehen nur selten aus eindeutig rückübersetzbaren Zeichen - etwa Zahlen oder Sonderzeichen, wie sie sonst in Wörtern nicht vorkommen.

Beispiele:

Die Endungen "UNG" und "HEIT" werden mit den einzelnen Buchstaben "u" und "h" dargestellt, und zwar sowohl am Ende eines Wortes als auch mitten im Wort. Eine typische Anwendung dieser Regel finden wir in Wörtern wie "Heizung" und "Heizungsmonteur" entsprechend "h3zu" und "h3zusmont2r" oder "Einheit" und "Einheiten" entsprechend "6h" und "6hc".

Demnach müsste das gekürzte Wort "kuh" (das Tier) bei der Rückübersetzung mit "Kungheit" wiedergegeben werden, was offensichtlich falsch ist.

Weiterhin gibt es zahlreiche zweiformige Kürzungen, wie etwa "zs" für "zusammen", die häufig als Wortbestandteil von Nomen oder Nomenkomposita auftreten. So darf "zs" bei Wortfugen wie in "Salzsäure" oder "Ersatzspur" nicht rückübersetzt werden.

Mehrdeutigkeit von Wörtern

Es gibt unterschiedliche Wörter, die nach der Kürzung zu gleichen Wortbildern (Punktmustern) führen. Diese Wörter können nur aus dem Kontext richtig interpretiert werden.

Beispiele:

  • Das Wort "möchten" und der chinesische Name "Chen" werden in Blindenkurzschrift beide als "4c" dargestellt.
  • Das Wort "Grabschrift" wird in Blindenkurzschrift als "grab5t" dargestellt, ebenso das Verb "grabscht" (von "grabschen"). Auch der Plural "Grabschriften" wird mit "grab5tc" identisch dargestellt wie das Verb "grabschten".
  • Das "Figurteil" wird ebenso wie das "Fertigurteil" als "f>urt3l" in Blindenschrift dargestellt.

Diese Aufzählung könnte noch fortgesetzt werden. Insbesondere bei Eigennamen, bei denen alle möglichen Zeichenfolgen jenseits linguistischer Regeln vorkommen können, sind solche Mehrdeutigkeiten zu finden.

Mehrdeutigkeit von Ankündigungszeichen

Da der Zeichenvorrat von 63 möglichen Punktkombinationen nicht zur Darstellung aller möglichen Textzeichen ausreicht, arbeitet die Blindenschrift mit Ankündigungszeichen, durch die nachfolgende Zeichen, Wörter oder Textpassagen eine andere Bedeutung erhalten. Es gibt Einschübe in Mathematikschrift, Computerbraille (zur Darstellung von Internet-Adressen und Dateinamen), Fremdsprachen und für ungekürzten Text. Diese Einschübe müssen erkannt und durch besondere Rückübersetzungsmodi in Normalschrift zurückgeführt werden.

Beispiele:

Das Wort "Tagesschau" wird mit "tag%51" übersetzt, die Internet-Adresse "tagesschau.de" dagegen als Einschub in Computerbraille mit "'$tagesschau.de". Der hierbei verwendete Apostroph (Punkt 6) kann in anderem Zusammenhang auch als Ankündigung für Kleinschreibung dienen, das Dollar-Zeichen (Punkte 4, 6) als Ankündigung für Großschreibung.

Fachbegriffe können in Blindenschrift zur besseren Lesbarkeit als Einschub in Vollschrift (weitgehend ungekürzt) dargestellt werden. Dann wird ihnen die Zeichenfolge "Apostroph-Punkt" vorangestellt wie in "'.desoxiribonukleins`ure".

Für fremdsprachliche Einschübe wird dasselbe Zeichen verwendet, das im Wortinneren oder am Wortende für die Kürzung "ACH" steht. Für die Großschreibung einzelner oder mehrerer Buchstaben im Wortinneren werden die gleichen Zeichen verwendet, die für die Kürzungen "CK" und "IG" stehen. In solchen Fällen dürfen dann keine Kürzungen innerhalb des Wortes verwendet werden.

Beispiele:

Das populäre Wort "iPhone" (in gemischter Groß-/Kleinschreibung) wird in Blindenschrift als "'i$phone"dargestellt. Wäre nicht der Punkt 6 am Anfang (hier steht er als Kleinschreibungspunkt), so könnte man das auch als "ICKPHONE" lesen. Was bedeutet aber "e$bank"? Ist das eine "eBank" für electronic Banking oder eine "Eckbank"?

Mehrdeutigkeit von Akzentbuchstaben

Akzentbuchstaben können in der deutschen Blindenschrift auf zweierlei Weise dargestellt werden: entweder in Umschrift oder mit den Braillezeichen aus der jeweiligen Sprache. In beiden Fällen wird ein Akzentbuchstabe mit einem vorangestellten Punkt 4 angekündigt (in der Schwarzschrift entspricht dieser einem Anführungszeichen).

Beispiel:

"Café Molière" kann entweder als "'caf"emoli"ere" oder als "'caf"% moli"~re" dargestellt werden. Selbst die letztgenannte Darstellungsform, die Hoffnungen auf eine eindeutige Rückübersetzbarkeit weckt, erweist sich als nicht hinreichend, da es bereits innerhalb der wenigen westeuropäischen Sprachen mehrfach verwendete Braillezeichen bei den Akzentbuchstaben gibt.

Mehrdeutigkeit von Sonderzeichen

Die deutsche Blindenschrift unterscheidet nicht zwischen sich öffnenden und schließenden Klammern, was die Zuordnung von Klammerpaaren erschwert.

Beispiele:

  • "(siehe unten)" wird übersetzt mit "=s0he /tc=".
  • "[Anmerkung des Verfassers]" wird übersetzt mit "'=+m7ku .-fa~7s'=".

Dazu kommen weitere Sonderzeichen, für die es in der Schwarzschrift mehrere unterschiedliche Zeichen gibt.

Beispiele:

  • Das Abtrennungszeichen, bestehend aus den Punkten 5 und 3, 6 kann je nach Kontext für einen senkrechten Strich, ein Aufzählungszeichen (Mittepunkt) oder ein Silbentrennzeichen usw. stehen.
  • Der Punkt 6 kann u. a. als Apostroph, als Ankündigungszeichen für Kleinschreibung oder als Aufhebungszeichen verwendet werden. Das Aufhebungszeichen gibt einem oder mehreren nachfolgenden Zeichen deren ursprüngliche Bedeutung zurück. Diese sind dann beispielsweise nicht mehr als Kürzung zu interpretieren.

Abhängigkeit von der Stellung im Wort

Wir haben bereits erwähnt, dass es Zeichen gibt, die abhängig von der Stellung im Wort für unterschiedliche Kürzungen stehen. Einige Zeichen können auch als Ankündigungs- oder Satzzeichen gelesen werden, was eine zusätzliche Hürde darstellt.

Beispiele:

Für die Zahlen 1 bis 9 und 0 werden die Buchstaben a bis j mit vorangestelltem ahlzeichen verwendet ("#a" bis "#i" und "#j"). Das Zahlzeichen kann jedoch innerhalb und am Ende von Wörtern auch für die Zeichenfolge "ICH" stehen. So wird das Wort "striche" als "}r#e" umgesetzt. Steht zusätzlich ein Komma vor dem Zahlzeichen, so steht es für "richt", etwa in "Gerichte" entsprechend "&,#e". "#e2 ist in diesen Fällen nicht als Zahl "5" zu lesen wie etwa bei "5fach" entsprechend "#e'f<".

Die Satzzeichen ",", ";", ":", "?" und "!" werden als Ankündigungszeichen oder zur Darstellung von Lautgruppen verwendet, wenn sie nicht am Ende eines Wortes stehen. So wird "analog!:" mit "+:og+:"übersetzt. "+:" ist am Wortanfang als Folge von Buchstaben, am Ende jedoch als Folge von Satzzeichen zu lesen.

Was ist die Lösung?

Die vorgenannten Schwierigkeiten verderben uns sozusagen die Suppe, weil sie nicht ohne weiteres in einen Algorithmus gefasst werden können. Das ist eine technologische Herausforderung. Benötigen wir hierfür ein großes Datenbanksystem, ein neuronales Netzwerk oder gar künstliche Intelligenz? Am Ende muss unser Programm möglichst schnell sein und in Notizgeräten laufen, die einen schwachen Prozessor und wenig Arbeitsspeicher haben.

Jede Lösung, die auf einem trainierten oder gespeicherten Wortschatz beruht, wäre auf eben diesen begrenzt. Ein algorithmischer Ansatz dagegen, der auf linguistischen Regeln basiert, hat das Potential, auch bei unbekannten Wörtern korrekte Ergebnisse zu liefern. Das ist der Ansatz, den RTFC verfolgt.

Verfügbarkeit der Rückübersetzung

Das RTFC Braille Modul ist als Dynamic Link Library (DLL) für Windows und als portabler C-Quellcode für die Implementierung in embedded Systems erhältlich.

Neben RTFC selbst haben bereits mehrere Firmen das RTFC Braille Modul in ihre Programme oder Geräte integriert. Während RTFC die Rückübersetzung von Dateien und Tastatureingaben unter Windows ermöglicht, bieten mittlerweile zahlreiche Braillezeilen, Notizgeräte und Screenreader gleichartige Funktionen mithilfe des RTFC Braille Moduls an. Dazu zählen Geräte von Help Tech (Deutschland), Humanware (Kanada) und Selvas (Korea), sowie die Screenreader JAWS und VoiceOver.

Zum Autor

Der Autor ist Ingenieur der Informatik und wurde 1987 mit dem Preis der Fördergesellschaft der FH Furtwangen bedacht. Er beschäftigt sich seit 1997 mit der maschinellen Übertragung von Blindenschrift. Er mag Erdbeeren mit Rahm und musiziert gerne auf der Querflöte.

Bild: Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Hubert lächelt. Er trägt zu seinem braunen Haarkranz einen gepflegten Vollbart und eine Brille mit Metallbügel. Foto: W. Hubert

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Mit Händen und Füßen zum Hochpräzisionsdruck:
Eine 200-jährige Zeitreise durch die Entwicklung der Braille-Produktionsmethoden

Von Mirko Melz

Die Brailleschrift, 1825 vom französischen Blindenlehrer Louis Braille entwickelt, ermöglichte es blinden Menschen erstmals, Texte selbstständig zu lesen und zu schreiben. Doch es dauerte einige Zeit, bis sich die Brailleschrift verbreitete. Die ersten Braillebücher erschienen Mitte des 19. Jahrhunderts, oft noch in mühevoller Handarbeit erstellt. In Deutschland war es unter anderem die Deutsche Blindenstudienanstalt in Marburg, die sich 1916 maßgeblich für die Verbreitung der Brailleschrift einsetzte und eine eigene Bücherei gründete, die später den Namen Deutsche Blinden-Bibliothek (DBB) erhielt.

Doch wie kommen die tastbaren Punkte eigentlich auf das Papier, und wie hat sich die Technik im Laufe der Zeit verändert? Ein Blick auf die verschiedenen Produktionsmethoden zeigt eine spannende Entwicklung: von Handarbeit über mechanische Verfahren und Fußpedalmaschinen bis hin zu modernen Hochpräzisionsdruckern, die in Sekundenschnelle komplexe Braille-Texte erzeugen.

Die Anfänge: Handarbeit und Stichelarbeit

Die ersten Braille-Texte wurden tatsächlich von Hand gefertigt. Mithilfe von Schrifttafeln und einem Stichel wurde jeder Punkt einzeln in das Papier geprägt. Diese Technik erforderte Geduld und Präzision, denn jeder Fehler bedeutete, dass der Text unlesbar werden konnte. Dennoch war es für blinde Menschen eine bahnbrechende Möglichkeit, Texte selbstständig zu verfassen und zu lesen.

Die ersten Punziermaschinen: Zu Fuß auf dem Weg zur Buchproduktion

Eine bedeutende Weiterentwicklung für die Braille-Produktion waren Ende des 19. Jahrhunderts die ersten Punziermaschinen. Auf der tischähnlichen Arbeitsfläche wurde eine Zinkplatte eingespannt. Darüber spannte sich ein Bogen, in dessen Mitte sich das Prägewerkzeug befand. Neben der Zinkplatte waren sechs Knöpfe, die jeweils einen Punkt steuerten. Unter dem Tisch war ein zentrales Pedal. Die Zeichen wurden in die Zinkplatten gestanzt - manche sagten auch "getrampelt". Die geprägten Metallplatten dienten dann als Druckplatten für Papierbögen. Die Textprägungen der Platten wurden mittels handbetriebener Druckerpressen - Seite für Seite - auf Papier geprägt. Texte konnten somit vervielfältigt werden. Diese Technik ermöglichte die Herstellung von Braillebüchern in kleinen Auflagen und trug damit entscheidend zur Verbreitung von Literatur in Brailleschrift bei.

Fortschritt im Privatbereich: Mechanische Braille-Schreibmaschinen

Im Jahr 1899 erfand Oskar Picht die erste Bogenschreibmaschine für Blindenschrift. Sie verfügte über 6 Grundtasten, die zum Erzeugen der Punktschriftzeichen in der jeweiligen Kombination gleichzeitig gedrückt werden. Die Punkte wurden in einem gleichmäßigen Raster direkt in einen Papierbogen geprägt. Die Entwicklung bis zur Serienreife benötigte noch einige Jahre, aber das Funktionsprinzip war für alle späteren Entwicklungen wegweisend. Die Verbreitung der mechanischen Braille-Schreibmaschinen, wie der "Erika Picht" oder des "Perkins Brailler" gab nun endlich auch Privatpersonen die Möglichkeit, in größerem Umfang eigene Texte zu verfassen. Auch bezogen auf die Bildung bedeutete es einen enormen Fortschritt für blinde Menschen.

Puma und Heidelberger Tiegel: Der Weg zur Massenproduktion

In der Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die berühmten Heidelberger Tiegel - ursprünglich als Druckerpressen für den konventionellen Buchdruck entwickelt - für die Produktion von Braille angepasst. Die Tiegel aus Heidelberg hatten bereits eine lange Tradition im Druckwesen und waren bekannt für ihre Präzision und Langlebigkeit. Um sie für den Braille-Druck zu nutzen, wurden sie so umgerüstet, dass sie anstatt mit gesetzten Lettern und Druckerfarbe mit geprägten Zinkplatten betrieben werden konnten.

Parallel zur Umrüstung der Drucktiegel gab es in Marburg eine ebenfalls wichtige Weiterentwicklung für die Serienproduktion von Braille: Die automatisierten Punziermaschinen - auch Puma genannt. Diese ermöglichten eine motorgetriebene Prägung von Braille-Punkten direkt auf Metallplatten. Sie konnten komplette Seitenlayouts in kürzester Zeit in die Druckplatten prägen. Diese vorgefertigten Druckplatten konnten dann in den Heidelberger Tiegeln verwendet werden, um Seiten oder ganze Bücher in hohen Stückzahlen zu produzieren.

Puma und Tiegel revolutionierten die Braille-Produktion. Für Blindenbibliotheken und Verlage bedeutete dies, dass Braille-Literatur wesentlich schneller und in größeren Mengen verfügbar gemacht werden konnte. Die Kombination aus den umgerüsteten Heidelberger Tiegeln und den Marburger Punziermaschinen legte damit einen entscheidenden Grundstein für die moderne Braille-Drucktechnik und trug maßgeblich zur weltweiten Verbreitung von Braillebüchern und -Materialien bei.

Die Computergestützte Textproduktion und Brailledrucker

Mit der Digitalisierung der 1980er-Jahre begann für die Braille-Produktion eine völlig neue Ära. Ein wesentlicher Schritt war die Einführung von Braille-Texteditoren, wie dem Programm "HBS" (Hagener Braille System), die es ermöglichten, digitale Texte regelkonform in Brailleschrift umzuwandeln und für den Druck aufzubereiten. Diese Braille-Texteditoren übersetzen die Buchstaben und Zeichen des "Alphabets der Sehenden" automatisch in das entsprechende Braille-Zeichen. Dabei können auch manuelle Formatierungen vorgenommen werden.

Wer mit diesen Programmen Texte übertrug, konnte sie auf einem normalen Bildschirm lesen und sie sich auch direkt in Braille-Notation anzeigen lassen. Mit dem Texteditor konnten auch besondere Texte, wie mathematische Formeln oder Noten für Musikschriften, übertragen und gesetzt werden. Die fertigen Texte wurden anschließend an eine PC-gestützte Punziermaschine oder einen damals ebenfalls neuartigen Brailledrucker gesendet.

Diese Brailledrucker (Embosser) arbeiten mit einem Nadel- oder Stempelsystem, das die Braille-Punkte durch mechanischen Druck in das Papier prägt. Das Papier wurde als Endlospapier mit Traktorlochung durch den Drucker befördert. Die Datenübertragung vom Texteditor an den Drucker erfolgte digital. Ein einziger Druckbefehl konnte somit komplette Dokumente oder Bücher in Brailleschrift innerhalb kurzer Zeit und in korrekter Lesereihenfolge ausgeben. Für die Menschen in der Produktion bedeutete dies eine enorme Verbesserung, da die Produktion nicht mehr Seite für Seite nacheinander erfolgte und anschließend zu ganzen Heften zusammengetragen werden musste. Die Entwicklung der Brailledrucker stellte einen riesigen Fortschritt für Schulen, Bibliotheken und Verlage dar, die blinde Menschen kurzfristig mit Literatur und Lernmaterial versorgen.

Matrizenbau und Tiefziehverfahren: Komplexere Druckformen und taktile Abbildungen

Parallel zu der Weiterentwicklung der Druckverfahren gewann auch das Tiefziehverfahren und der Matrizenbau an Bedeutung, denn was wären Schulbücher ohne tastbare Abbildungen? Bei diesem Verfahren werden Druckplatten mit taktilen Abbildungen, sogenannte Matrizen, mit großem handwerklichen Aufwand hergestellt. Diese Matrizen waren die Grundlage zur Produktion von taktilen Abbildungen oder Landkarten. Die Abzüge von den Matrizen wurden im Tiefziehverfahren vervielfältigt. Das Tiefziehverfahren stammt eigentlich aus der Verpackungsindustrie. Dabei wird eine spezielle Folie mittels einer Form, Hitze und Vakuum dreidimensional verformt. Auf diese Weise lassen sich taktile Abbildungen und Braille-Beschriftungen von der jeweiligen Matrize auf eine Folie übertragen und somit dauerhaft ertastbar machen. Mit diesem Verfahren wurden und werden Karten, Diagramme und Bildtafeln bis heute in Kleinserien produziert und zugänglich gemacht.

Hochmoderne Lösungen heute: UV-Direktdruck und Siebdruckverfahren

Heute ermöglichen moderne Techniken, Brailleschrift und Grafiken auf fast jedes Material zu bringen. Der UV-Direktdruck ist eine der fortschrittlichsten Methoden, um Braille-Punkte und taktile Abbildungen dauerhaft und präzise auf Oberflächen wie Metall oder Kunststoff anzubringen. Hierbei werden winzige Tropfen eines UV-härtenden Lacks exakt an den gewünschten Stellen aufgetragen und durch UV-Licht sofort ausgehärtet. Diese Methode sorgt für besonders haltbare, abriebfeste Braille-Beschriftungen, die auch in Außenbereichen und stark frequentierten öffentlichen Räumen einsetzbar sind. UV-Direktdruck wird vor allem bei taktilen Karten und Schildern verwendet und ermöglicht eine flexible Gestaltung, da Braille-Texte, Profilschrift sowie bunte Symbole und Abbildungen in einem Arbeitsgang aufgebracht werden können.

Auch das Siebdruckverfahren bietet sich als praktikable Methode zur Herstellung bestimmter Braille-Medien an. Beim Siebdruck wird eine Schablone - das Sieb - auf das Material gelegt, und die Braille-Punkte werden durch das Sieb mithilfe einer speziellen, dickflüssigen Farbe auf das Medium aufgetragen. Dieser Farbauftrag lässt die tastbaren Punkte entstehen und ist besonders geeignet für Kleinserien von Beschilderungen und taktilen Grafiken auf verschiedensten Materialien. Der Vorteil des Siebdrucks liegt in seiner Haltbarkeit und Flexibilität, da die Technik auf unterschiedlichste Oberflächen anwendbar ist und bei richtiger Ausführung eine hohe Widerstandsfähigkeit bietet.

Diese modernen Verfahren erweitern die Möglichkeiten, Braille-Texte und Informationen zugänglich zu machen, und bieten vielseitige Lösungen für taktile Beschilderungen und Informationsmaterialien.

Ein Ausblick: Die Zukunft der Braille-Produktion

Die Entwicklung der Braille-Produktionsmethoden zeigt eine beeindruckende Geschichte des technologischen Fortschritts, die vom manuellen Prägen über mechanische und computergesteuerte Verfahren bis hin zu modernen Hochpräzisionsdruckern reicht. Während Louis Braille seine Schrift noch mit einem einfachen Stichel erfand, steht uns heute eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung, um Braille effizient, qualitativ hochwertig und in großer Geschwindigkeit herzustellen. Es bleibt spannend zu sehen, welche weiteren Fortschritte die Zukunft bringt und wie die Braille-Produktion noch weiter verbessert werden kann, um für blinde und sehbehinderte Menschen den barrierefreien Zugang zur Welt der Information und Literatur zu sichern.

Bild: Eine alte mechanische Punziermaschine mit sechs Knöpfen oberhalb der Tischplatte und einem unteren Pedal steht ausgemustert im Keller (li). Die moderne Punziermaschine Puma 7 der Firma Brailletec (re) wird via Bildschirm digital gesteuert; sie hat einen Schaltschrank unterhalb der Prägeeinheit, einen Displayarm an der Seite sowie neben dem "Not-Aus-Schalter" zwei weitere zentrale Schalttasten. Fotos: Mirko Melz (blista)

Bild: Mirko Melz trägt einen grauen Rollkragenpulli und eine Brille mit dunklem Rand. Zum Dreitagebart trägt er sein braunes Haar im Igelschnitt. Foto: privat

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Punkte voll Klang: Mit Blindennotenschrift Musik begreifbar machen!
Zum 200-jährigen Jubiläum der Brailleschrift

Von Michael Kuhlmann

Das Jahr 1825 war ein Wendepunkt in der weltweiten Blindenbildung. Denn in diesem Jahr stellte Louis Braille seine Blindenschrift fertig. Diese Schrift hat bis heute weltweit unzähligen blinden Menschen zu eigenständigem Lesen und damit zu einer Chance auf Bildung verholfen. Da Braille als Organist auf Basis seiner Punktschrift auch eine Notenschrift erfunden hat, soll der Fokus dieses Artikels auf dieser Schrift liegen. Werfen wir also einen Blick auf die Entstehung, Verbreitung und den heutigen Status der Braillenotenschrift und lernen dabei außerdem, vier Takte eines bekannten Liedes in Blindennotenschrift zu lesen.

Die Anfänge

Die Punktschrift, wie wir sie heute kennen, ist das Ergebnis langjähriger Experimente, die Louis Braille während seiner Schulzeit in Paris durchführte. Dabei lernte er verschiedene damals übliche Schriftsysteme kennen, die ihm ungeeignet erschienen, weil sie zu kompliziert waren und nicht selbst geschrieben werden konnten. Eines dieser Systeme war ein Setzkasten, den die blinde Komponistin und Musikpädagogin Maria Theresia Paradis zum Notensetzen verwendete. Ob diese Entdeckung den Ausschlag zur Braillenotenschrift gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Klar ist allerdings, dass die Punktschrift 1825 fertiggestellt wurde und die darauf basierende Notenschrift drei Jahre später folgte. Nun war es blinden und sehbehinderten Menschen zum ersten mal möglich, selbstständig zu lesen und zu schreiben. Allerdings sollte es noch einige Jahre dauern, bis sich diese Innovation bahnbrechen und schließlich international anerkannt und standardisiert werden würde. Konkret wurde ab den 70er-Jahren des 19. Jahrhunderts organisiert begonnen, Musikalien in Brailleschrift zu übertragen. Heute gibt es weltweit zigtausende Musiktitel vieler Genres und Stile, weil sich mit Hilfe der Braillenotenschrift fast alles darstellen lässt. Anfänglich auf Musik für Klavier und Orgel beschränkt, verfügen wir heute über Musikalien für die unterschiedlichsten Instrumente von Klassik bis Pop.

Musik ertasten

Da wir nun wissen, wie die Notenschrift entstanden ist, wollen wir sie uns mal genauer anschauen bzw. ertasten.

Die Töne c bis h (Stammtöne) werden, angelehnt an die Solmisation (eine im Mittelalter entwickelte Technik, den Tönen einer Tonleiter bestimmte Silben zuzuordnen), mit den Buchstaben d bis j des Braille-Alphabets dargestellt.

Die C-Dur-Tonleiter sieht demnach wie folgt aus:

Ton c = Buchstabe d,
Ton d = Buchstabe e,
Ton e = Buchstabe f,
Ton f = Buchstabe g,
Ton g = Buchstabe h,
Ton a = Buchstabe i,
Ton h = Buchstabe j.

Hintereinander geschrieben: d e f g h i j

Das gerade gelesene Notenbeispiel war die C-Dur-Tonleiter in Achtelnoten. Will man Viertelnoten aufschreiben, fügt man jedem Zeichen den Punkt 6 hinzu. Für halbe Noten kommt der Punkt 3 und bei ganzen Noten die Punkte 3 und 6 dazu.

In der Reihenfolge Achtel, Viertel, halbe und ganze Noten schreibt man die C-Dur-Tonleiter also folgendermaßen auf:

Achtel: d e f g h i j d
Viertel: 4 5 6 7 8 9 w 4
halbe: n o p q r s t n
ganze: y z & % { ~ } y

Über jedem Musikstück steht als Überschrift etwas eingerückt der Titel sowie in der nächsten Zeile die Taktangabe als Bruchzahl.

 my Song
#d/

Um den Beginn des Notentextes anzuzeigen, schreibt man ein Präfixzeichen, z.B. '. Am Ende jedes Stückes steht das Schlusszeichen: 2k

Innerhalb der Takte werden die Noten ohne Leerzeichen direkt hintereinander geschrieben. Der Taktwechsel ist das Leerzeichen.

Da wir nun die Grundlagen kennen, sollten wir kein Problem damit haben, das folgende kleine Musikstück zu lesen und zu erkennen. Hier kommen die ersten vier Takte:

 Musikbeispiel

#d/

'.4564 4564 67r 67r2k

Lust auf mehr?

Wessen Interesse nun nach den Grundlagen geweckt ist, der kann sich auf eine spannende Reise mit der Braillenotenschrift freuen, bei der es viele tolle Musikstücke zu entdecken gibt. Außerdem lernt man durch Notenlesen, Musik zu verstehen und mit Sehenden eine gemeinsame musikalische Sprache zu sprechen.

Natürlich gibt es Leute, die nie ein Notenzeichen unter den Fingern hatten und trotzdem gute Musiker sind. Aber genauso, wie man ohne lesen und schreiben zu können Schwierigkeiten haben dürfte, einen Brief zu schreiben, so ist es ohne Notenkenntnisse schwierig, sich musikalisch auszudrücken. Zumindest hätte ich ohne Notenkenntnisse schon diverse Mitmusiker an den Rand der Verzweiflung gebracht, wenn die Probe ungefähr so abgelaufen wäre: "Fang doch bitte mal hier an!" - "Ja wo denn?" - "Na hier: Get down on it." - "Ich kann den Text nicht auswendig. Welcher Takt ist das?" - "Weiß ich nicht."

Solche oder ähnliche Unterhaltungen kennen Sie vielleicht. Mit Notenkenntnissen ist so etwas kein Problem, weil ja alle Beteiligten lesen und sich im Musikstück orientieren können.

Aber auch Notenschrift will gelernt sein, und glücklicherweise gibt es dafür heutzutage viele Möglichkeiten. So bietet der DBSV jedes Jahr in der Woche nach Ostern einen fünftägigen Blindennotenschriftkurs an, bei dem die Teilnehmer*innen sowohl einzeln als auch im Gruppenunterricht je nach Bedarf die Notenschriftgrundlagen lernen. Nähere Informationen dazu gibt es im Internet unter https://dbsv.org und dort im Jugendkalender.

Das Deutsche Zentrum für Barrierefreies Lesen (dzb lesen) ist die älteste deutsche Blindenbibliothek und vertreibt diverse Noten, die ausgeliehen oder gekauft werden können. Außerdem kann man sich beim MakeBraille-Service von dzb lesen Noten individuell übertragen lassen. Dazu schickt man die Schwarzschriftnoten per Post oder elektronisch dorthin und bekommt in der Regel innerhalb weniger Wochen die in Braille übertragenen Noten per E-Mail oder ausgedruckt zurück. Man kann sich außerdem im Internet digitalisierte Schwarzschriftnoten herunterladen und diese auf einen dzb lesen-Server hochladen, der sie dann vollautomatisch in Braille umwandelt und einem per E-Mail zuschickt. Wobei man natürlich das Urheberrecht beachten muss. Eine große und umfangreiche Musikdatenbank ist z.B. https://musescore.com. Nach der kostenpflichtigen Registrierung kann man dort Stücke vieler Genres im music.xml-Format herunterladen und per Server automatisch in Braille übertragen.

Die Fachgruppe Musik im DVBS steht Interessenten natürlich auch gern mit Rat und Tat zur Seite. Last but not least kann man mich bei Interesse gern kontaktieren. Als Blindennotenschriftlehrer habe ich langjährige Erfahrungen, die ich gern weitergebe.

Fazit

Bei jeder Errungenschaft gibt es Argumente dafür und dagegen. Und so ist die Diskussion pro und contra Brailleschrift und Braillenotenschrift so alt wie die Schrift selbst. Louis Braille musste sich zeitlebens mit Kritikern auseinandersetzen, die seine Schrift für zu schwierig, isolierend und für Sehende Lehrer unlernbar hielten. Unbestritten ist aber, dass es bislang kein Notenschriftsystem gibt, das für blinde Menschen so einfach und gleichzeitig so vielfältig ist wie die Braillenotenschrift. Alle bisherigen Versuche, die Braillenotenschrift an die Schwarzschrift anzugleichen, sind fehlgeschlagen.

Für mich als Berufsmusiker ist die Braillenotenschrift unverzichtbar, weil es mir immer wichtig war und ist, unabhängig von sehender Assistenz Musikstücke zu lernen und mit anderen Musikern zu kommunizieren. Die Braillenotenschrift ist von Grund auf logisch, und wer das System einmal verstanden hat und dranbleibt, wird schnell Fortschritte machen und viel Freude damit haben. Zumindest habe ich nach 16 Jahren Lehrtätigkeit noch niemanden erlebt, gewisse Blindenschriftkenntnisse vorausgesetzt, der die Noten frustriert in die Ecke geworfen hat. Deshalb empfehle ich jedem Musizierenden und besonders allen, die das obige Musikstück gelesen und nicht erkannt haben, ganz bald Braillenotenschrift zu lernen. Vielleicht begegnet man sich bei einem der nächsten Notenkurse. Ich würde mich freuen.

Zum Autor

Seit seinem Abschluss des Studiengangs Kirchenmusik arbeitet Michael Kuhlmann hauptamtlich als Kirchenmusiker und Musiklehrer. Außerdem unterrichtet er seit 2009 im Rahmen von Seminaren, die der DBSV veranstaltet, Blindennotenschrift und steht aktuell kurz vor dem Abschluss seines Tontechnikstudiums. Er ist von Geburt an blind, engagiert sich ehrenamtlich im DVBS und ist dort Mitglied im Leitungsteam der Fachgruppe Musik. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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DETAIL macht Computerbraille eindeutig

Von Vivian Aldridge

Für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung ist der Zugang zu Dokumenten, Webseiten und Anwendungen am Computer und Smartphone ein Dauerbrenner. In dieser Situation sind Braillelesende oft um alles froh, was ihnen auf Papier oder an der Braillezeile in Punkten angeboten wird.

Aber was, wenn die Brailleschrift den Text gar nicht eindeutig wiedergeben kann?

Ein Name ohne Kopf

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten auf einem Gemeindeamt, das Personaldaten bearbeitet. Dort müssen Sie eine Anpassung der Daten einer gewissen Person mit rumänischem Pass vornehmen. Den Vornamen lesen Sie mit Ihrem Screenreader - sagen wir mit JAWS oder NVDA -, der Ihnen alles über die Sprachausgabe vorliest und an der Braillezeile in Computerbraille anzeigt. Oder doch nicht alles? Der Vorname kommt Ihnen komisch vor: "tefan" mit kleinem t! Sie gehen auf die Stelle vor dem t und können schon feststellen, dass dort etwas steht. Aber was? Das wird Ihnen weder über die Ohren noch über die Finger verraten. Auf der Braillezeile steht eine Lücke (bei JAWS) bzw. eine kryptische Zeichenfolge (bei NVDA). Eine sehende Kollegin lüftet das Geheimnis: Es steht zwar ein großes S, aber darunter ist ein Komma. Zumindest für Rumänischkundige wird damit klar, wie das S ausgesprochen wird. Ihnen geht es aber nicht um die Aussprache, sondern um die richtige Schreibweise.

Gemäß EU-Vorschriften müssen Behörden alle Namen so verarbeiten und speichern, dass die Daten in der ganzen EU austauschbar sind. Daher muss man in Deutschland auch mit rumänischen Buchstaben umgehen können.

Hier ein Beispiel andersherum: Eine gewisse Anna Strauß lebt nun in Spanien. Die dortigen Behörden wollen wissen, welche Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland entrichtet wurden und in Spanien anerkannt werden müssen. ß kommt in keiner anderen europäischen Amtssprache vor. Auf den spanischen Tastaturen gibt es kein ß, und die meisten Deutschunkundigen könnten den Buchstaben sogar für ein großes B halten. Man könnte zwar auf die Idee kommen, "Strauss" zu schreiben. Aber wenn in der spanischen Anfrage "Strauss" - oder erst recht "StrauB" mit großem B - steht, wird es schwierig. Es ist also wichtig, dass auch in spanischen Amtsstuben mit dem ß umgegangen werden kann.

Keine Punkte mehr vorrätig

Aber zurück zu unserem "tefan" mit der vermeintlichen Lücke vor dem t. Nur die wenigsten Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern in Deutschland werden Rumänisch lesen können. Daher fehlt bei der Standardinstallation für Deutsch die Wiedergabe des Buchstaben S mit Komma darunter mittels Sprachausgabe und Brailleschrift. Technisch ließe sich dies einpflegen. Bei der Brailleschrift kommt aber jetzt die schwierige Frage: Welche Punktkombination soll für diesen Buchstaben stehen?

Das Problem liegt darin begründet, dass alle möglichen Braillezeichen schon belegt sind. An der Braillezeile liest man Computerbraille. Dessen Zeichen bestehen nicht aus Kombinationen aus 6, sondern aus 8 Punkten. So sind 256 verschiedene Zeichen möglich. Bei den Standardinstallationen der Screenreader werden diese für etwa tausend Zeichen am Bildschirm verwendet. Deswegen müssen viele Punktkombinationen für mehr als ein Bildschirmzeichen herhalten. Der Spitzenreiter in JAWS ist ein Braillezeichen, das für mehr als 15 Bildschirmzeichen stehen kann!

Das heißt aber, dass wir für S mit Komma kein freies Braillezeichen finden werden. Wir könnten es zwar als weitere Bedeutung eines bestehenden Braillezeichens zulassen. Nur wissen wir dann beim Lesen immer noch nicht, welches der Bildschirmzeichen gemeint ist. Dasselbe gilt schon jetzt für viele Buchstaben aus anderen Alphabeten. Mit denselben Punkten wie ein Ü kann auch ein griechisches Ypsilon mit Akzent, ein kyrillisches yu, ein h mit Akzent aus Esperanto oder sogar ein aserbaidschanischer Buchstabe wiedergegeben werden. Warum gerade aus dieser Gegend und nicht Rumänien? Zufall? Vielleicht. Auf jeden Fall ginge es auf dem Passamt filmreif zu, wenn plötzlich bulgarische Namen aus griechischen Buchstaben bestünden. Das darf einfach nicht sein.

Ein Fall für das BSKDL

Für wen? Für das BSKDL, das Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder. Dieses kleine Gremium regelt hierzulande die Brailleschrift. Es überlegt sich, wie dies und jenes geschrieben werden kann: Nicht nur Wörter, sondern auch mathematische oder chemische Formeln, neue Symbole oder was auch immer. Im BSKDL sind Organisationen der Braillenutzenden, der Brailleproduzierenden und der Brailleunterrichtenden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz vertreten.

Aus dem Kreis der Verantwortlichen für die Umsetzung der EU-Vorschriften zur Verarbeitung von Personalien in Deutschland kam eine Anfrage an das BSKDL: Kann das deutsche Computerbraille alle vorgeschriebenen Zeichen eindeutig erkennbar wiedergeben? Natürlich nicht! Daher hat das BSKDL die Anfrage als Auftrag aufgefasst, etwas daran zu ändern.

Im Kern vertraut, am Rand ungewohnt

Die Herausforderung war es, die mehr als tausend vorgegebenen Buchstaben und Zeichen mit nur 256 Punktkombinationen wiederzugeben - und zwar so, dass keine zwei gleich dargestellt werden. Und nicht nur die Bildschirmzeichen aus der EU-Vorschrift, sondern auch diejenigen, die von Screenreadern schon berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte es systematisch aufgebaut sein, um das Erlernen zu erleichtern.

Das BSKDL entschied sich dafür, alle Darstellungen aus den oberen sechs Punkten so zu belassen, wie sie aus dem deutschen Computerbraille vertraut sind. Das sind die kleinen Grundbuchstaben, die Ziffern und die wichtigsten Satzzeichen. Auch die großen Grundbuchstaben und die Kleinbuchstaben ä, ö und ü sollten in bekannter Form daherkommen. Abweichungen gibt es aber schon bei Computerbraille-Darstellungen, die von vielen als willkürlich empfunden werden, etwa die Großbuchstaben Ä, Ö und Ü, das ß sowie die "deutschen" Anführungszeichen.

Am offensichtlichsten sind die Abweichungen bei Buchstaben mit Akzenten (Diakritiken) und bei Buchstaben aus fremden Alphabeten. Durch das Voranstellen von speziellen Braillezeichen für verschiedene Fremdalphabete wird zum Beispiel gezeigt, ob ein Buchstabe aus dem griechischen, dem kyrillischen oder dem hebräischen Alphabet stammt.

Bei den Akzentbuchstaben ist ebenfalls ein Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Die Punktedarstellung besteht nunmehr jeweils aus dem Grundbuchstaben gefolgt von zwei weiteren Braillezeichen: das erste der beiden gibt lediglich an, dass es sich beim nächsten Zeichen um einen Akzent handelt; das zweite ist der Akzent selbst. Diese Reihenfolge ist in der Brailleschrift ungewöhnlich, stimmt aber mit der internen Computerdarstellung überein und ist daher technisch gut umsetzbar. Zudem ist es wie am Bildschirm: Der Grundbuchstabe ist immer zu erkennen, und ein bestimmter Akzent sieht bei jedem Buchstaben gleich aus.

Für die genaue DETAIL-Erkennung ...

Die neue Tabelle heißt DETAIL, ein Akronym für "Detaillierte Erweiterbare Taktile AlphabetIdentifikationsListe´" bzw. "Detailed Extendible Tactile Alphabet Identification List". Sie ist für Situationen gedacht, in denen es wirklich darauf ankommt, Angaben oder Texte zeichengenau lesen zu können, insbesondere welche mit Fremdbuchstaben oder speziellen Symbolen. Also dort, wo das übliche Computerbraille versagt, wie im Fall des rumänischen Namens auf dem Amt.

DETAIL ist für die eindeutige Erkennung von Hunderten von Zeichen gedacht und zudem so konzipiert, dass immer mehr Zeichen hinzukommen könnten. Je mehr Zeichen möglich sind, desto umständlicher werden die einzelnen Zeichen dargestellt. Es ist wie bei Adressen: Kennen Sie sich in einem Dorf nicht aus, können Sie ohne weiteres einfach nach "Hauptstraße 2" fragen. Versenden Sie jedoch einen Brief per Post, können Sie die Ortsangabe nicht weglassen und erwarten, dass die Post eindeutig weiß, welche "Hauptstraße 2" gemeint ist.

... aber kaum für den alltäglichen Lesegenuss

DETAIL funktioniert also eher wie eine Postanschrift. Bei jedem Buchstaben aus einem fremden Alphabet gibt es ein Zeichen, das lediglich das betreffende Alphabet angibt, gefolgt von einem weiteren Zeichen für den einzelnen Buchstaben - und dann vielleicht noch weitere Zeichen für einen Akzent. Für die eindeutige Identifikation eines griechischen Namens ist das geeignet. Beim Lesen eines längeren griechischen Textes ist es dagegen fast immer klar, dass die Buchstaben griechische sind. Die Zusatzzeichen sind dann unnötig und nerven.

Und wie ist es beim Lesen von deutschen Texten? Zwar kommt das deutsche Alphabet auch bei DETAIL ohne Zusatzzeichen daher, da lateinische Buchstaben als der Normalfall gelten. Trotzdem könnte die Darstellung anderer Zeichen für den Alltagsgebrauch weniger attraktiv sein.

Zum Glück muss man sich nicht fürs eine oder andere entscheiden!

Aber falls es doch einmal aufs DETAIL ankommt: Die notwendigen Dateien und Dokumentationen für die Einbindung in JAWS und NVDA stehen auf der Webseite des BSKDL (www.bskdl.org/detail) zur Verfügung.

Für das Schreiben der Zeichen, die nicht auf der Tastatur stehen, wird ebenfalls eine Lösung mitgeliefert: nämlich eine Tabelle für ein kostenloses Programm, das die Eingabe über eine Brailletastatur ermöglicht.

Aber muss man dann immer in DETAIL lesen? Mitnichten! Einmal installiert braucht es nur wenige Tastendrücke, um zwischen dem herkömmlichen Computerbraille und DETAIL - oder umgekehrt - umzuschalten.

Das Ganze ist zwar nur ein DETAIL - aber für die Barrierefreiheit ein wichtiges.

Zum Autor

Vivian Aldridge unterrichtet bei der Schweizerischen Fachstelle für Sehbehinderte im beruflichen Umfeld (Erlenhof | SIBU) in Basel. Im BSKDL vertritt er den Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V.

Abb. 1: In Schwarzschrift steht der Name "Stefan" mit einem Komma unter dem großen S. Darunter steht die Wiedergabe in DETAIL: Die Buchstaben entsprechen dem üblichen Computerbraille, aber zwischen dem S und dem t wird das untergestellte Komma durch die Zeichen mit Punkten 5, 8 und Punkten 2, 7 dargestellt.

Abb. 2: Die Buchstaben a, A, c, e und z jeweils mit einem Akut-Akzent sowie deren Wiedergabe in DETAIL: Hinter dem jeweiligen Buchstaben in 8-Punkt-Braille wird der Akzent durch die Zeichen Punkte 5, 8 und Punkte 3, 5 angegeben.

Bild: Vivian Aldridge lacht. Er blickt durch eine leicht getönte schmale Brille. Er hat einen braun-melierten Haarkranz, einen kurzen grauen Kinn- und Oberlippenbart und trägt im grünen Außenbereich ein Hemd in Rosa. Foto: privat.

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In der Kürze liegt die Würze?

Von Annette Pavkovic

"Wozu braucht man heute noch Steno?" Diese Frage taucht häufig auf, wenn Eltern in Klasse 5 das neue Fach auf der Stundentafel entdecken bzw. Lehrkräfte im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) das Thema Kurzschrift aufs Tapet bringen. Weist man dann darauf hin, dass Stenografie noch kürzer und sogar in einer 8-Punkt-Variante geschrieben werden könne, ist die Verwirrung in der Punktewüste erst mal komplett.

Vielleicht liegt hier ja auch schon ein Teil des Problems. Warum soll man eine Schrift lernen, die nicht mehr Buchstabe für Buchstabe erschließt. Dazu muss das Konzept Buchstabe, Silbe, Wort verinnerlicht worden sein. Hierzu sei angemerkt, dass mir in den letzten Jahren immer mehr geburtsblinde Schüler begegnen, die auch in den oberen Klassen der Grundschulstufe noch Buchstaben "spiegeln", also beispielsweise Probleme mit d, f, h und j haben oder e und i vertauschen. Auf ein derartiges Fundament kann man keine Silbenkürzungen aufbauen, da sich die Verwechslungsgefahr ja quasi potenziert.

Und genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen! Das meine ich völlig unabhängig von Bildungsgrad oder Schulabschluss. Effektives Lesen der Kurzschrift setzt sicheren Umgang mit der Sprache voraus. Ich hatte immer wieder Schüler mit psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie, bei denen sich der Wortschatz und damit auch die Lesefähigkeit der Kurzschrift in oder nach der Pubertät rapide verschlechterte.

Für gute Braille-Leser ist die Kurzschrift dagegen eine große Chance, mit weniger Punkten mehr Text unter die Finger zu bekommen und rascher decodieren zu können, was das Lesetempo erheblich steigert. Dies gilt gleichermaßen für Texte in gedruckter und elektronischer Form. Den wissenschaftlichen Beweis hierzu lieferte die Studie zur Zukunft der Brailleschrift (ZuBra).

Während allerdings die Kurzschrift in den Stundentafeln von Mittel- und Realschule an Förderzentren mit 2 (MS) und 1 (RS) Wochenstunden einen festen Platz einnimmt, gestaltet sich die Vermittlung bei inklusiv beschulten Kindern und Jugendlichen häufig schwieriger, da MSD-Lehrkräfte meist nicht so regelmäßig vor Ort sein können, um ein sicheres kontinuierliches Üben zu ermöglichen. Hier können unterstützende Online-Kurse eine gute Hilfe sein. Allerdings ist in Zeiten auditiver Medien die Notwendigkeit des selbständigen Lesens häufig nur schwer zu vermitteln. Das Hauptargument früherer Generationen (Papierersparnis) greift heute kaum mehr. Schon die Autorin der "Kurzschriftfibel" von 1986, Blindenoberlehrerin Dorothea Lutter, meinte 1972 auf einer Tagung des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes: "Die Kurzschrift ist keine Jedermann-Schrift."

"Prognosen sind besonders dann schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen", lautet ein dem Komiker Karl Valentin zugeschriebenes Bonmot. Mittelfristig hat die Kurzschrift nach meinem Dafürhalten eine Zukunft als Leseschrift vor sich und ist in geschriebener Form höchstens zur digitalen Rückübersetzung interessant, was aufgrund der Komplexität der Systematik bisher aber noch fehleranfällig ist. Auch dieser Weg ist sicherlich nur für einen Teil der Braillelesenden praktikabel, was aber noch lange nicht bedeuten muss, dass die Kurzschrift ausstirbt. Sie findet nur immer wieder neue Nischen, jedenfalls hoffe ich das!

Zur Autorin

Annette Pavkovic (46) ist Lehrerin am Sehbehinderten- und Blindenzentrum Unterschleißheim (www.sbz.de) und Geschäftsführerin des Blindenschrift-Verlags und -Druckerei "Pauline von Mallinckrodt" gGmbH Bonn (www.pader-braille.de). Außerdem ist sie Mitglied des Leitungsteams der AG Braille im Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V.

Bild: Annette Pavkovic hat dunkle Augen und dunkles, kurzes Haar und lächelt. Sie trägt einen dunkelblauen Pullover mit Musterpasse am Ausschnitt sowie eine kleine goldfarbene Kette mit Kreuzanhänger. Foto: privat

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Beruf, Bildung und Wissenschaft

Nun bin ich eine Punktschriftlehrerin!
Ausbildung zur Punktschriftlehrerin durch den DBSV im Rahmen des Projekts "Punktum"

Von Isabella Brawata

Ein Herr Ende sechzig hat einen gravierenden Sehverlust erlitten. Er möchte sich wieder eigenständig in seinem Umfeld bewegen und die Brailleschrift erlernen. Sein erstes Anliegen kann ganz einfach gelöst werden, denn es gibt speziell ausgebildete Fachkräfte für Orientierung und Mobilität, und die Schulungen werden von den Krankenkassen finanziert. Doch das Recht, nach einem Sehverlust wieder lesen und schreiben zu können, wird den Betroffenen bislang nur unzureichend gewährt. Solange man im berufsfähigen Alter ist, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer blindentechnischen Grundrehabilitation Brailleschrift zu erlernen. Aber die Menschen, die nicht oder nicht mehr berufstätig sind, haben kaum Möglichkeiten, eine Brailleschulung bezahlt zu bekommen. Es klappt manchmal im Rahmen eines Kurses für lebenspraktische Fähigkeiten oder im Rahmen der Eingliederungshilfe, aber die Finanzierung ist mühsam und häufig nicht gesichert. Daher setzt sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) dafür ein, dass Unterrichtsstunden in Braille genauso selbstverständlich vom Arzt verordnet werden können und die Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen.

Ein weiterer Missstand besteht darin, dass es bislang keine Ausbildung zur Punktschriftlehrerin oder zum Punktschriftlehrer gab. Aber es ist allgemein bekannt: Wer großartig Handball spielen kann, ist deshalb noch lange nicht in der Lage, diese Sportart an andere weiterzugeben. Sie oder er muss zunächst eine Trainerlizenz erwerben, bevor sie oder er Kinder, Jugendliche und Erwachsene trainieren darf.

Im Rahmen des Projekts Punktum sollen daher Interessierte zu Lehrkräften für Braille ausgebildet werden. Ich arbeite seit mehreren Jahren an der blista als Punktschriftlehrerin in der blindentechnischen Grundrehabilitation. Daher war ich sehr froh, als sich mir die Gelegenheit bot, die Ausbildung zur Punktschriftlehrerin zu machen, um mein Wissen zu erweitern und zu vertiefen und ein Zertifikat zu erwerben. Ich möchte von meinen Erfahrungen berichten. Vielleicht wird mein Bericht Ihr Interesse wecken, denn es werden noch Kurse angeboten.

Von Behinderungsbewältigung bis Unterrichtsdidaktik: Mein Zertifikatskurs

Der Kurs setzte sich aus zwei Online-Kursen und einem fünftägigen Präsenzseminar zusammen. Das Lehrmaterial wurde für Personen erstellt, die bereits Schwarzschrift lesen und schreiben können und nun auf Brailleschrift umsteigen müssen.

Im ersten Online-Workshop ging es um das Thema Behinderungsbewältigung. Wie verarbeiten Menschen ihren Sehverlust? Welche Phasen gibt es? Wie sollte man als Lehrkraft mit Wut und Trauer der Menschen umgehen?

Anschließend ging es um Unterrichtsdidaktik. Wie bereite ich eine Unterrichtseinheit vor? Was muss ich bei der Unterrichtsplanung berücksichtigen? Wie kann ich Unterricht so gestalten, dass er den Lernenden Freude macht?

Das zweite Online-Seminar behandelte das Thema "Lernen im Alter". Dieses Thema hat mich besonders stark interessiert, denn natürlich kann man sich die Frage stellen: Macht es überhaupt noch Sinn, im Alter Brailleschrift zu lernen? Es gibt ja mittlerweile viele Hilfsmittel wie Daisy-Player oder Audio-Labeler. Doch technische Hilfsmittel sind nicht dasselbe wie eigenständig lesen und schreiben zu können. Früher galt häufig der Satz: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr. Doch heute ist erwiesen, dass wir ein Leben lang lernen und dass sich auch Menschen im hohen Alter neue Lerninhalte aneignen können. Es geht zwar häufig ein wenig langsamer, aber es geht. Die Tastsensibilität kann, muss aber nicht eingeschränkt sein, und durch intensives Üben lassen sich oft erstaunliche Erfolge auch bei den Menschen erzielen, die das Erfühlen der Punkte zu Beginn des Unterrichts große Mühe gekostet hat.

Das Präsenz-Seminar fand in meinem Fall in Witten statt. Im Rahmen des Workshops wurden das Braille-Punktum-Lernmaterial und die Punktum-Lernsoftware ausführlich behandelt. Das Konzept des Kurses besteht darin, zunächst Buchstaben zu lernen, die sich in ihren Punktkombinationen möglichst stark voneinander unterscheiden, um dann den Schwierigkeitsgrad immer weiter zu steigern. Schon nach drei Lektionen werden die Lernenden in die Lage versetzt, eine kleine Geschichte zu lesen. Im weiteren Lernverlauf erhalten die Teilnehmenden anspruchsvolle Übungen, die sie dazu anregen sollen, beidhändig zu lesen. So soll man beispielsweise aus einer zweispaltigen Tabelle zwei passende Wörter finden, die ein sinnvolles zusammengesetztes Wort ergeben.

Die Punktum-Software hat den unschätzbaren Vorteil, dass alle im eigenen Tempo lernen können. Man arbeitet mit der Braillezeile und bekommt die Aufgabe, eine bestimmte geometrische Figur herauszusuchen oder so schnell wie möglich einen bestimmten Buchstaben zu finden.

Wir lernten Spiele für die Braillezeile kennen und viele, viele Materialien wie Steckbretter oder Legosteine, die dazu genutzt werden können, Brailleschrift zu lernen.

In der letzten Unterrichtseinheit beschäftigten wir uns mit der Finanzierung von Braille-Schulungen. Um als freiberufliche Brailleschriftlehrkraft von der Arbeit leben zu können, muss man entsprechend kalkulieren. Wir rechneten exemplarisch durch, wie hoch unser Lohn sein müsste, damit unser Verdienst zum Leben reicht.

Um das Zertifikat zu erhalten, mussten wir eine kleine Prüfung ablegen. Wir erhielten Quizfragen, die wir beantworten mussten.

Fazit

Das Konzept, das Lernmaterial nach leicht voneinander unterscheidbaren und gut fühlbaren Buchstaben und anschließend nach der Häufigkeit der Buchstaben in der deutschen Sprache zu gliedern, finde ich sehr gelungen. Das Arbeiten mit der Punktum-Software ist für spielerisch veranlagte Menschen eine gute Möglichkeit, das Gelernte in ihrem eigenen Tempo zu üben. Die Aufgaben im Punktum-Braille-Ordner sind eine echte Innovation. Es handelt sich um vielfältige, interessante und mit viel Kreativität und einer Prise Humor erstellte Übungen, die recht anspruchsvoll sind und zum Um-die-Ecke-Denken anregen. Sie können viel Freude und Vergnügen bereiten und somit die Motivation deutlich steigern. Allerdings setzen nicht wenige der Übungen einen sehr guten Wortschatz voraus und sind daher nicht für alle geeignet. Auch sollte man nicht unterschätzen, wieviel Konzentration und Mühe es einigen Neulesenden abverlangt, selbst einfache Texte zu lesen und deren Inhalt zu erfassen, weil das Erfühlen der Punkte und das Zusammensetzen der Wörter so anstrengend ist. Lernende, denen das Lesen der Brailleschrift große Mühe macht, könnten von "langweiligeren" und leichteren Aufgaben profitieren.

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Seminar für Braille-Lehrkräfte
17. - 21. November 2025 in Berlin

Im Rahmen seines Punktum-Projektes mit Förderung der Aktion Mensch bietet der DBSV ein weiteres Seminar für Menschen an, die vor allem erblindete Erwachsene in Braille unterrichten wollen. Voraussetzung für die Teilnahme sind gute Braille-Kenntnisse. Die Absolvierenden erhalten ein Zertifikat des DBSV und können ehrenamtlich, auf Honorarbasis oder ggf. hauptamtlich Braille unterrichten.

Seminarzeiten

  • Montag, 03.11.25 von 17-19 Uhr: Online-Workshop Lernvoraussetzungen bestimmter Zielgruppen von Braille-Unterricht
  • Montag, 10.11.25 von 17-19 Uhr: Online-Workshop Didaktik / Organisation
  • Montag, 17.11.25 15 Uhr bis Freitag, 21.11.25 13 Uhr: Präsenzseminar
    Ort: Hotel Christophorus, Schönwalder Allee 26/3, 13587 Berlin

Der Teilnahmebeitrag ist 200 €. Darin enthalten sind das Kursprogramm, Materialien, Übernachtungen und Verpflegung.

Anmeldeschluss ist der 30.06.2025.

Kontakt

Das Anmeldeformular und weitere Infos erhalten Sie beim

DBSV
Pia Sonja Schmidt
Koordination Projekt "Punktum"
Tel.: 030 285387-153
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Punkte voll Fantasy - Hinter den Kulissen der Braille-Druckerei

Von Jochen Schäfer

Eine interessante Überschrift, bei der es sich bestimmt lohnt, weiterzulesen, oder? Wenn Sie öfter unsere Buchtipps aus der Braille-Druckerei lesen, sind Sie sicher neugierig, wie unser Alltag in der Braille-Druckerei aussieht, und genau darum geht's in diesem Artikel.

Wie wird ein Buch zur Umsetzung in Braille ausgewählt?

Am meisten freuen wir uns über Vorschläge von Lesenden, damit wir die Titel auswählen können, die sie sich als Lektüre wünschen (dazu regen wir seit einiger Zeit am Ende unserer Braillebuchtipps an). Wir selbst wählen Bücher nach unterschiedlichen Kriterien aus:

  • Kinder und Jugendliche sollen immer mit aktuellen, vielfältigen und spannenden Werken zum Lesen angeregt werden. Meine Kolleg*innen stöbern daher immer mal in Bestsellerlisten, fragen ihre eigenen Kinder oder holen Erkundigungen bei Freunden und Bekannten ein.
  • Für Erwachsene möchten wir ein vielfältiges Programm aus unterschiedlichen Genres bieten. Das beinhaltet auch Werke, die breit diskutiert werden, wie beispielsweise der berühmte Bestseller "Das geheime Leben der Bäume" von Peter Wohlleben, der bei Ihnen einige Jahre sehr beliebt war.
  • Bei der Umsetzung in Blindenschrift achten wir auf den Umfang des Werkes. Es soll schließlich noch durch Ihre Haustür passen.

Wir sind Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (MEDIBUS). Um Doppeldrucke im deutschsprachigen Raum zu vermeiden, muss vor dem Beginn einer Umsetzung geprüft werden, ob eine andere Druckerei das Buch bereits vorgemeldet hat. Ist dies nicht der Fall, kann es von uns übertragen werden.

Was machen ´"Textübertrager*innen"?

Nachdem wir ein Buch zur Übertragung angemeldet haben, muss es für die Umsetzung mit der Software vorbereitet werden, die Texte in Blindenkurzschrift oder Vollschrift umsetzt. Das ist die Aufgabe der Textübertrager*innen. Wir verwenden, je nachdem, welches Buch gerade umgesetzt werden soll, entweder das Konvertierungsprogramm Rich Text File Converter (RTFC) oder das Hagener Blindenschriftübertragungsprogramm (HBS), und seit einigen Jahren auch die DAISY-Pipeline. Mit dem Programm RTFC kann man z. B. Bücher gut in "Teilkurzschrift" umsetzen. Das ist sinnvoll, wenn das Werk für Personen übertragen wird, die Kurzschrift lernen und nach und nach alle Kürzungen kennenlernen sollen.

Als Vorlage dienen zum einen Printbücher in Schwarzschrift, zum anderen - vor allem für die Pipeline - überwiegend E-Books. Letztere haben den Vorteil, dass keine Scannfehler bei der Übertragung auftauchen. Dafür kommen aber andere Vorlagenfehler, wie z.B. Grammatik- oder Tippfehler, durchaus häufig vor.

Um eine gute Qualität zu bieten, müssen solche Fehler abweichend von der Vorlage beseitigt werden. Wir sind dabei sehr vorsichtig und kümmern uns nur um besonders auffällige Fehler, um die Vorlage möglichst so zu erhalten, wie sie ist. Es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Vorlage. Viel wichtiger ist es, Trenn- und Kürzungsfehler zu beseitigen, die durch die Software verursacht werden. Außerdem müssen Formatierungen wie Überschriften, Aufzählungen und hervorgehobene Textstellen sinnvoll wiedergegeben werden, z.B. durch Kursivmarkierungen bzw. Basisschrift bei fremdsprachigen Einschüben. Unsere Textübertrager*innen beurteilen hier schnell und zugleich genau, was die Übertragungssoftware im nächsten Schritt wie umsetzen soll. Sie entscheiden also über ein "Layout" eines Werkes. Unsere sehenden Übertragenden verfügen über sehr gute Blindenschriftkenntnisse, haben sich intensiv in die Kurzschrift eingearbeitet und können daher einschätzen, wo evtl. Leseprobleme auftreten könnten, und greifen gezielt ein.

Unser Team besteht aus blinden, sehbehinderten und sehenden Textübertrager*innen und Korrektor*innen. Wir tauschen uns ständig über den Stand der Buchbearbeitung und wer welches Buch derzeit bearbeitet oder korrigiert aus. Eine blinde Kollegin koordiniert alles, damit niemand doppelte Arbeit macht und jede*r weiß, was gerade zu tun ist.

Besonders intensiv sind wir auch mit Lehrerinnen und Lehrern im Austausch, wenn es um die Umsetzung von Schulbüchern geht. Sie haben inzwischen viel mehr Bilder, Tabellen und Schaukästen, als es noch vor 20 Jahren der Fall war. Da müssen wir bei der Umsetzung sehr sorgfältig sein und genau überlegen, wie jedes Bild beschrieben werden muss, vor allem dann, wenn ein Bild eng mit der Aufgabenstellung zusammenhängt. Wenn wir beispielsweise die Aufgabenstellung lesen "erzähle die Geschichte, die du auf den Bildern siehst", müssen wir die Bilder so beschreiben, dass man damit etwas anfangen kann, wir dürfen aber keineswegs zu viel erklären, denn die "Geschichte" soll die lernende Person erzählen.

Die Korrektur der Blindenschrift

Ist das Buch nun übertragen, wird sein Braille-Ausdruck zunächst korrigiert. Die Korrektor*innen lesen den Ausdruck im Ausnahmefall von Anfang bis zum Ende, um sicher zu gehen, alle vorhandenen Fehler zu erkennen. Sie achten besonders auf Kürzungs- und Trennfehler, die durch die Übertragungsprogramme entstehen. Bücher, bei denen sie sicher sein können, dass die Fehlerquote recht gering ist, werden überprüft, indem die ersten und letzten zehn Seiten eines jeden Bandes ganz gelesen und die anderen Seiten auf Formatierungs- und Trennfehler kontrolliert werden. So haben wir ein qualitativ hochwertiges, aber schnelles Übertragungs- und Korrekturverfahren, können mehr Bücher umsetzen und tragen zu einer sinnvollen Literaturversorgung bei. Die Korrektor*innen erstellen entweder eine Liste sämtlicher Fehler (Word-Datei) für die Person, die das Buch übertragen hat, oder korrigieren Fehler selbst. Das hängt u. a. vom Schwierigkeitsgrad des Buches ab, manchmal auch von den Fehlern, die auftreten. Schulbücher werden oft gemeinsam mit einer sehenden Assistenz gelesen und besprochen. Die Fehler korrigieren dann die Kolleg*innen, die das Buch übertragen haben.

Kinder- und Jugendbücher für die ganze Familie

Wir übertragen häufig Kinder- und Jugendliteratur. Unser großer Schwerpunkt sind dabei Fantasy-Serien, die von Kindern und Jugendlichen besonders geschätzt werden. Wir wollen gerade dieser Altersstufe die derzeit aktuellste Unterhaltungsliteratur präsentieren, sodass sie mit ihren sehenden Freund*innen mithalten können.

Aber auch blinde Angehörige sollen die Möglichkeit haben, ihren blinden/sehenden Kindern vorzulesen. Dies gilt übrigens nicht nur für Fantasyliteratur, sondern auch für speziell adaptierte Bilderbücher für Blinde und Sehende. Die blinde Kollegin, die unsere Arbeit koordiniert, hat selbst drei sehende Kinder und ist die Initiatorin dieses Bilderbuchprogramms. Vorlage sind gewöhnliche Schwarzschriftbücher. Wir versehen sie mit Bildbeschreibungen in Braille, so dass sie blinde Eltern mit ihren sehenden Kindern lesen können, während die Kinder sich die Bilder anschauen. Auch blinde Kinder können so mit ihren sehenden Eltern diese Bücher gemeinsam durchgehen. (Näheres hierzu siehe Wencke Gemril: Kinder und Beruf, eine Bilderbuchkombination, horus 3/2018). Diese inklusiven Kinderbücher sind bei blinden wie sehenden Kindern und Eltern und anderen Angehörigen gleichermaßen beliebt und erfreuen sich großer Nachfrage. Sie können auch gut in der Schule (Förder- oder Regelschule) benutzt werden.

Schlussbemerkung

Sie haben nun einen größeren Einblick in unsere Arbeit bekommen. Zusätzlich zu unserem geschilderten Angebot werden wir ab 2025 in der glücklichen Lage sein, Ihnen weitere Formate präsentieren zu können - etwa unsere Braillebücher als Datei herunterzuladen -, worüber wir Sie im horus informieren werden.

Bild: Ein typischer PC-Arbeitsplatz in der Braille-Druckerei: Jochen Schäfer arbeitet mit Braillezeile. Er hat kurzes dunkles Haar und trägt einen blauen Pulli. Foto: blista

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Recht

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ante Portas (Teil 1)

Von Uwe Boysen

Vorbemerkungen

Am 28. Juni dieses Jahres, also in etwa drei Monaten, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Erstmals werden hier bestimmte private Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Bislang war das nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) und den entsprechenden Landesgesetzen nur gegenüber sog. öffentlichen Stellen der Fall. Vielfach wird das Gesetz, das auf die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer Richtlinie der EU, zurückgeht, als großer Fortschritt gefeiert. Es lohnt sich aber, genauer hinzuschauen. So ist die Darstellung in den Sichtweisen, dem Magazin des DBSV, unvollständig, wenn dort in der Ausgabe 1/25 im Rahmen eines Interviews lediglich erklärt wird, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichte Hersteller von Produkten und Dienstleister dazu, ihre Angebote barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Das ist so pauschal nicht richtig. Vielmehr werden ganz bestimmte Produkte und Dienstleistungen aufgeführt, die unter das Gesetz fallen, andere also nicht. Es lohnt sich daher, einen genaueren Blick auf die Vorschriften des BFSG im Zusammenspiel mit dem EAA und inzwischen erlassenen Verordnungen zu werfen. Das wird wegen der Komplexität der Reglungen in zwei Teilen geschehen.

Erfasste Produkte und Dienstleistungen

Zunächst lässt sich fragen, wie die Produkte ausgewählt wurden, die es ins BFSG geschafft haben. Hierzu führte die EU in Vorbereitung des EAA ein sog. Screening durch, mit dem Produkte und Dienstleistungen ermittelt wurden, die für Menschen mit Behinderungen relevant sind und zu denen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Barrierefreiheitsanforderungen bestehen, die zu Wettbewerbshindernissen im Binnenmarkt führen können. Die Aufzählung im Gesetz ist abschließend.

Vorliegend können nur einzelne Produkte, die mir besonders wichtig erscheinen, aufgeführt werden.

  • Hardwaresysteme und für diese bestimmte Betriebssysteme für Universalrechner für Verbraucher (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BFSG) (*): Umfasst sind hiervon Desktoprechner, Notebooks, Tablets und Smartphones (siehe die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 35). Die Regelung nennt ausdrücklich Universalrechner für Verbraucher und klammert damit Arbeitsplatzrechner aus. Auch sie in den Geltungsbereich des EAA und des BFSG einzubeziehen, wäre für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen jedoch geboten gewesen und stellt damit keinen Fortschritt bei der beruflichen Inklusion unseres Personenkreises dar, abgesehen davon, dass die Grenzen zwischen Rechnern für Verbraucher und solchen, die zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden, kaum exakt zu ziehen sein dürften.
  • Selbstbedienungsterminals: Genannt werden unter anderem Geld-, Fahrausweis- und Check-in-Automaten.
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste verwendet werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 3): Hierzu zählen unter anderem Internetzugangsdienste und interpersonelle Kommunikationsdienste. Nicht vom Begriff der elektronischen Kommunikationsdienste umfasst sind Dienste, die Inhalte über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten oder eine redaktionelle Kontrolle über sie ausüben.
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 4): Darunter fallen beispielsweise Smart-TV-Geräte.
  • E-Book-Lesegeräte (§ 1 Abs. 2 Nr. 5), die absehbar eine immer größere Rolle spielen werden.

Dienstleistungen

  • 1 Abs. 3 enthält eine ebenfalls abschließende Aufstellung derjenigen Dienstleistungen, die für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 barrierefrei erbracht werden müssen:
  • Elektronische Kommunikationsdienste mit Ausnahme von Übertragungsdiensten zur Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation (§ 1 Abs. 3 Nr. 1).
  • Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen (§ 1 Abs. 3 Nr. 2): Nach dem Erwägungsgrund (ErwG) 31 der Richtlinie können dazu Websites, Online-Anwendungen, auf Set-top-Boxen basierende und herunterladbare Anwendungen, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen einschließlich mobiler Anwendungen und entsprechende Media-Player sowie auf einer Internetverbindung basierende Fernsehdienste gehören.
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher (§ 1 Abs. 3 Nr. 3): Dazu bemerkt ErwG 39 des EAA, dass der unionsweite Verbraucherschutz bei Bank- und Finanzdienstleistungen mit dem EAA auch auf Menschen mit Behinderungen ausgedehnt werden soll, um ihnen die Nutzung dieser Dienstleistungen und das Treffen fundierter Entscheidungen zu ermöglichen sowie sie angemessen, in gleicher Weise wie alle anderen Verbraucher, zu schützen.
  • E-Books und hierfür bestimmte Software (§ 1 Abs. 3 Nr. 5).
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 6): Darunter versteht der EAA nach ErwG 43 den Online-Verkauf von jeglichen Produkten oder Dienstleistungen. Damit wird vor Allem auch der Online-Handel mit umfasst, der von immer größerer Bedeutung wird.

Einschränkungen des Geltungsbereichs

In § 1 Abs. 4 Nrn. 1-5 werden verschiedene Inhaltsbereiche von Webseiten und mobilen Anwendungen ausdrücklich vom Geltungsbereich des BFSG ausgenommen. Wichtig ist dabei vor allem die Ausnahme für Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BFSG). Wer also den Vorschriften des BFSG in diesem Bereich entrinnen will, der kann das erreichen, indem er kurz vor dem Stichtag des 28.6.2025 seine Anwendungen modernisiert. Hier hätte es einer Übergangsfrist, wie sie in der RL (EU) 2016/2102 für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen enthalten ist, bedurft. Dort müssen auch ältere Formate der öffentlichen Stellen ab einem Stichtag die Voraussetzungen der Barrierefreiheit erfüllen.

Bei Online-Karten und Kartendiensten sind diese von den Anforderungen zur Barrierefreiheit ausgenommen, sofern bei Karten für Navigationszwecke wenigstens "wesentliche Informationen" digital barrierefrei bereitgestellt werden (§ 1 Abs. 4 Nr. 3). Häufig nutzen die nach dem BFSG verpflichteten Wirtschaftsakteure Inhalte von Dritten, die von ihnen weder finanziert oder entwickelt werden, noch deren Kontrolle unterliegen. Auch für sie gelten dann EAA und BFSG nicht (§ 1 Abs. 4 Nr. 4). Um sie doch in den Geltungsbereich des BFSG einbeziehen zu können, müssen Marktüberwachungsbehörden oder Menschen mit Behinderungen, die versuchen wollen, gegen sie vorzugehen, Detailkenntnisse über etwa vorhandene wirtschaftliche Verflechtungen besitzen, was wohl nur selten der Fall sein wird, mit der Folge, dass die Bestimmung weitgehend leerlaufen dürfte, wenn es um eine Ausnahme von der Ausnahme gehen soll.

Allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Die Mitgliedstaaten müssen hierzu gewährleisten, dass die Wirtschaftsakteure nur Produkte in Verkehr bringen und nur Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen. Das BFSG nimmt in § 3 Abs. 1 Satz 2 zutreffend Bezug auf die Definition der Barrierefreiheit in § 4 des BGG, nachdem der Referentenentwurf hier noch eine eher schwammige Formulierung enthielt.

Wie die Anforderungen an Barrierefreiheit im Einzelnen aussehen sollen, wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 durch eine Rechtsverordnung geregelt. Sie wird nach § 3 Abs. 2 Satz 1 vom Bundesarbeitsministerium im Benehmen mit weiteren Bundesministerien und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.

Abweichungen von den Barrierefreiheitsanforderungen

Kleinstunternehmen sind nach§ 2 Nr. 17 Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. EUR beläuft. Das BFSG nimmt zunächst in § 3 Abs. 3 Satz 1 nur Dienstleistungserbringer von den Anforderungen zur Barrierefreiheit aus. Für Kleinstunternehmen, die Produkte in Verkehr bringen, ergeben sich Erleichterungen bei der Pflicht zur Dokumentation ihrer Beurteilung, warum sie meinen, die Anforderungen an Barrierefreiheit nicht erfüllen zu müssen (§ 16 Abs. 4).

Einschränkung der Barrierefreiheitsanforderungen bei grundlegenden Änderungen und unverhältnismäßigen Belastungen

Sehr kritisch sind §§ 16, 17 zu betrachten. Hier gelten Barrierefreiheitsanforderungen nur insoweit, als deren Einhaltung keine wesentliche Änderung eines Produkts oder einer Dienstleistung erfordert, die zu einer grundlegenden Veränderung der Wesensmerkmale des Produkts oder der Dienstleistung führt (vgl. § 16), und für die betreffenden Wirtschaftsakteure keine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 17).

Die Beurteilung, ob das der Fall ist und eine Abweichung von den Barrierefreiheitsanforderungen vorliegt, überlässt das BFSG zunächst den Wirtschaftsakteuren selbst (§ 16 Abs. 1 Satz 2). Damit diese Beurteilung nachvollziehbar wird, haben die Wirtschaftsakteure ihre Beurteilung jedoch zu dokumentieren und alle einschlägigen Ergebnisse für einen Zeitraum von fünf Jahren ab der letzten Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt oder nach der letzten Erbringung einer Dienstleistung aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 Satz 1).

Absehbar wird es bei Streitigkeiten über die Einhaltung der Pflicht zur Gewährleistung von Barrierefreiheit häufig darum gehen, ob es sich für sie um eine unverhältnismäßige Belastung handelt. Die Versuchung, sich darauf zu berufen, dürfte groß sein, zumal der fragliche Wirtschaftsakteur auch hier zunächst eine Selbstbeurteilung vornimmt (§ 17 Abs. 1 Satz 2). Sinnvoll und dringend erforderlich wäre es hier gewesen, den Ausnahmecharakter dieser Vorschrift auch schon im EAA bzw. im BFSG stärker hervorzuheben. Den Begriff der Ausnahme verwendet auch ErwG 66 zum EAA. Kriterien hierfür lediglich in einer Rechtsverordnung festzulegen, reicht bei dieser zentralen Norm nicht aus. Beruft sich ein Wirtschaftsakteur auf die Ausnahmeregelung, muss ihn stattdessen die Darlegungslast für das Vorliegen einer unzumutbaren Belastung treffen.

Im zweiten Teil dieses Beitrages wird es vor allem um die Möglichkeiten der Marktüberwachung und der Rechtsdurchsetzung bei fehlender Barrierefreiheit gehen.

(*) Paragrafen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf das BFSG, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2021 I S. 2970.zurück

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Barrierefreiheit und Mobilität

Ehrenamtliche Unterstützung für blinde und sehbehinderte Flüchtlinge: Integration und Mobilität in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen

Von Kaushik Krishnamoorthy

Die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) in Gießen dient als erste Anlaufstelle für Flüchtlinge im Bundesland Hessen. Während des Asylverfahrens ist die EAEH für deren Unterbringung und Versorgung verantwortlich. Die Aufenthaltsdauer in der Einrichtung variiert je nach Bleibeperspektive der Schutzsuchenden. Personen mit einer guten Bleibeperspektive werden schneller in die Kommunen weitergeleitet, während jene mit geringerer Bleibeperspektive länger in der Einrichtung bleiben. Auch schutzbedürftige Personen mit Behinderungen gehören zu den Betroffenen.

Die Landessozialarbeiter erhalten werktäglich eine Liste mit als vulnerabel eingestuften Personen, darunter auch Menschen mit Behinderungen. Nach der Identifikation blinder oder hochgradig sehbehinderter Personen kontaktieren sie die Betroffenen, um zu klären, ob sie im Herkunftsland bereits Kenntnisse in Orientierung und Mobilität (O&M) oder anderen Fähigkeiten für den Alltag erworben haben, ob sie eine Schule besucht oder einen Beruf ausgeübt haben. Fehlen solche Kenntnisse, werden erste Schritte zur Rehabilitation eingeleitet.

Blinde Flüchtlinge erhalten lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Eine Eingliederungshilfe gemäß SGB IX steht ihnen erst nach einer Anerkennung als Schutzberechtigte oder nach 15 Monaten im Asylverfahren zu. Kosten für ein O&M-Training werden im Rahmen des AsylbLG nicht übernommen. Daher erhalten die Betroffenen zunächst gespendete Langstöcke.

Die EAEH ist auf die Unterstützung ehrenamtlicher Lehrkräfte angewiesen, die O&M-Trainings anbieten. Besonders pensionierte Trainer wie Gert Willumeit, der viele Jahre als Rehalehrer an der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) Marburg gearbeitet hat, leisten hier wertvolle Hilfe. Interessierte Bewohnerinnen und Bewohner werden mit einem passenden Langstock ausgestattet, und es werden Termine mit einem Trainer sowie Dolmetschern organisiert. In den Unterrichtseinheiten, die meist vormittags und nachmittags stattfinden und jeweils 120 Minuten dauern, werden grundlegende Techniken wie Langstocknutzung, Treppentechniken sowie taktile und akustische Orientierung vermittelt.

Sehbehinderte können häufig schon nach einem Tag sicher im Umfeld navigieren, während blinde Menschen hierfür ein bis zwei weitere Termine benötigen. Diese Schulungen verbessern nicht nur die Startchancen für weiterführende O&M-Kurse, sondern stärken auch das Selbstwertgefühl der Betroffenen und fördern ihre soziale Integration.

Neben Gert Willumeit konnte die EAEH mittlerweile weitere Unterstützung gewinnen, darunter die durch Monika Vestweber, Fachkraft der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation. Sie trainiert aktuell eine blinde Bewohnerin aus Syrien. Weitere Trainer haben ihre Hilfe angeboten. Zudem arbeitet die Einrichtung mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) und der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte (SBS Frankfurt) zusammen, die Schulungsprogramme und Hilfsmittel bereitstellen.

Um die Integration weiter zu erleichtern, unterhält die EAEH eine Liste von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in hessischen Landkreisen, Kommunen und Städten, die bei der Unterbringung von Personen mit besonderen Bedürfnissen unterstützen. Vor der Zuweisung kontaktieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EAEH die dortigen Verantwortlichen, um eine bedarfsgerechte Unterbringung sicherzustellen. Zusätzlich erhalten schwerbehinderte Asylsuchende Informationen über Frühförderzentren, Förderschulen und Behindertenwerkstätten, um Verzögerungen bei der Integration zu vermeiden.

Nähere Informationen zur Arbeit der EAEH gibt es auf https://rp-giessen.hessen.de/integration-und-asylrecht/erstaufnahmeeinrichtung-des-landes-hessen.

Kontakt

Wenn auch Sie blinde oder sehbehinderte Flüchtlinge der Einrichtung unterstützen möchten, wenden Sie sich gerne an

Kaushik Krishnamoorthy
Landessozialarbeiter an der EAEH und selbst blind
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Tel.: 0641 303 8551

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Berichte und Schilderungen

Als Botschafter der Inklusion per Tandem unterwegs von Berlin zum Geburtsort von Louis Braille

Von Thorsten Wolf

1.300 Kilometer war die Strecke lang, die drei sehgeschädigte Tandem-Fahrer mit ihren sehenden Begleitern im August 2024 bewältigten. Startpunkt war in Berlin vor der französischen Botschaft am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor. Als Fahrrad-Demo angemeldet, rollte die Gruppe am 6. August los. Ihr Ziel: Paris, und zwar pünktlich zur Eröffnungsfeier der Paralympics. Als Schirmherr der Tour konnte der französische Botschafter in Deutschland, François Delattre, gewonnen werden. Ein Tandem, das von einem blinden und einem sehenden Menschen gemeinsam gefahren wird, ist ein Paradebeispiel gelungener Inklusion - es geht nicht ohne den anderen voran. So nanntenco- sich die Mitglieder des Berliner Blinden- und Sehbehindertensportvereins zurecht "Botschafter der Inklusion".

18 Tage nach ihrem Start wurde die Gruppe dann unter dem Arc de Triomphe durch den stellvertretenden Pariser Bürgermeister und den deutschen Botschafter in Paris empfangen. "Die Ankunft war überwältigend", erinnert sich Thorsten Wolf. "Einmal, weil wir es tatsächlich geschafft haben, aber auch, weil wir so eine große Aufmerksamkeit bekommen haben. Wir waren sprachlos." Mit Botschafter Stephan Steinlein ging es dann durch den Pariser Stadtverkehr in dessen Residenz. Verglichen mit Berlin war Paris ein Paradies für Radfahrende. "Das Hupen und Drängeln der Autofahrer in Berlin und der rücksichtsvolle Umgang in Paris - dazwischen liegen wirklich Welten.", berichtet Wolf.

"Wir wollten Spaß haben und zeigen, dass man als blinder Mensch lange Strecken aus eigener Kraft zurücklegen kann", fasst Tandem-Fahrer Thorsten Wolf die Motivation der Gruppe zusammen, "und wir wollen anderen Sehbehinderten Mut machen." Schließlich verlieren die meisten Sehbehinderten ihre Sehfähigkeit erst im Laufe des Lebens. Dann stehen sie vor der Frage, was nun? Wer vorher gerne Rad gefahren ist, wird feststellen, dass das allein nicht mehr geht. Hier ist Tandemfahren eine gute Lösung. "Mit Tandem und Pilot kann man weiterhin Rad fahren, kann etwas erleben, seine Möglichkeiten ausprobieren und neue Leute kennenlernen", so Wolf. Und er ergänzt: "Wir wollen die Leute von der Couch holen. Wenn dann jemand nach einer Fahrt sagt, jetzt geht es mir ein bisschen besser, dann ist das ein Riesenschritt."

Auf der Strecke durch Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie die Niederlande und Belgien schlossen sich den Inklusionsbotschaftern zeitweise auch andere Tandemgruppen und einzelne Radfahrer an. Ihre Tour fand große Aufmerksamkeit. Unterwegs gab es zahlreiche offizielle Empfänge, beispielsweise in Braunschweig durch die Sportreferentin und in Hannover durch den Oberbürgermeister Belit Onay sowie durch Hans-Werner Lange, Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). Die Fahrer wurden häufig interviewt und konnten so viele Menschen und die breite Öffentlichkeit für ihr Thema sensibilisieren. Über die letzten 40 Kilometer nach Paris berichtete am 26. August das "heute journal" des ZDF.

Vor allem aber waren es die zahlreichen spontanen Begegnungen, die den Fahrern im Gedächtnis bleiben werden. Interessierte Passanten und Radfahrer*innen mit und ohne Seheinschränkung ermutigten sie, ihre Mission des inklusiven Miteinanders und des gemeinsamen Freizeitsports bekannter und erlebbar zu machen. Eine Radfahrerin aus einer Pariser Tandemgruppe für sehbehinderte Menschen kam am Ankunftstag auf die Gruppe zu und hatte großes Interesse am gemeinsamen Austausch.

Am 28. August, dem Eröffnungstag der Paralympics, fuhren die Inklusionsbotschafter mit ihren drei Tandems rund 40 Kilometer nach Coupvray östlich von Paris, dem Geburtsort von Louis Braille. Dort besuchten sie das Museum Maison Natale de Louis Braille und besichtigten den Sinnesgarten am Geburtshaus. Anschließend stand noch ein Besuch des Pantheons in Paris auf dem Programm, wo Louis Braille anlässlich seines hundertsten Todestages 1952 beigesetzt worden war.

Was bleibt von der tour d'inclusion? Zunächst einmal, jeden einzelnen dieser 1.300 Kilometer erstrampelt zu haben. Darüber hinaus war den drei Co-Piloten Jürgen Pansin, Thorsten Wolf, Bernd Glauke und ihren Piloten Michael Zeidler, Uli Pebler, Harald Belz der Gedanke des friedlichen Miteinanders, des olympischen und paralympischen Wettstreits ein großes Anliegen. Deshalb gehörten das ehemalige Olympische Dorf Elstal, Gedenkorte der Schlacht bei Waterloo sowie der historische Standort des Wagens von Compiègne, in dem der Erste Weltkrieg beendet wurde, mit zu den Stationen der Tour. Der Erfolg und die neuen Kontakte, die die Gruppe schließen konnte, waren die Anstrengung der langen Fahrt inklusiv Sonnenbrand und Muskelkater auf alle Fälle wert.

Bild: Vor dem Arc de Triomphe stehen (v. l. n. r.) Tandemteam Jürgen Pansin und Michael Zeidler, der stellvertretende Bürgermeister von Paris Arnaud Ngatcha, Tandemteam Thorsten Wolf und Ulrich Pebler, der deutsche Botschafter in Paris Stephan Steinlein, Tandemteam Bernd Glauke und Harald Belz. Weit in der Hintergrundmitte ragt die Spitze des Eiffelturms hervor. Foto (c) Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Paris.

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Yoga - Eine für mich besondere Erfahrung

Von Rita Schroll

Vor einiger Zeit las ich von einem Angebot für eine kostenlose Yogastunde am Samstag. Diese, so hieß es in der Ankündigung, werde via Zoom angeboten. Das Angebot richtete sich speziell an blinde und sehbehinderte Menschen, denn alle Übungen sollten so verbalisiert werden, dass sie auch ohne zu sehen nachvollzogen und mitgemacht werden können.

Ich war sehr skeptisch. Erinnerte ich mich noch gut an ein Sport-Angebot via Zoom: Alle Teilnehmenden waren verunsichert, ob sie von der Kursleitung ausreichend gesehen werden, um ggf. korrigiert werden zu können. So entstand bisweilen ein akustisches Durcheinander. Doch hatte ich an besagtem Samstagmorgen Zeit und nutzte gerne die Gelegenheit, Yoga, das in meinem Bekanntenkreis sehr viel praktiziert wird, auszuprobieren: extra für blinde und sehbehinderte Menschen konzipiert und zudem nicht nur wohnortnah, sondern direkt am Wohnort. Niedrigschwelliger geht es ja gar nicht mehr.

Hanna Wroblewski, die Yogalehrerin, die in England lebt und auch dort Kurse anbietet, vermittelte von Anfang an viel Sicherheit. Es wurde schnell klar, dass sie ein schon oft praktiziertes Kurskonzept hat und sehr geübt im genauesten Verbalisieren der Übungen und in der Beobachtung aller Teilnehmenden ist. Zu Anfang teilte Hanna uns mit, ob und wenn ja wie wir uns besser ausrichten müssten, damit sie uns alle sieht. Doch danach: Oh Schreck. Hanna kündigte an, dass sie uns ab jetzt alle stumm schaltet, dass sie uns alle im Blick hat und ggf. korrigiert. Sie teilte auch mit, dass am Ende der Stunde noch Zeit für unsere Fragen sei. Keine Zeit mehr für ein "Ja, aber ..." oder "und wenn ...?", denn direkt nach ihrer Ankündigung erfolgte gleich die Tat - wir waren stummgeschaltet.

Die Übungen wurden perfekt beschrieben, Korrekturen erfolgten dann, wenn nötig. Ganz in Ruhe für sich, durch Zoom verbunden mit Anderen, ohne Zwischenfragen Yoga kennenzulernen, war für mich eine gute Erfahrung.

Yoga bietet mir Gelegenheit, einerseits meine Beweglichkeit und Dehnfähigkeit zu trainieren, und andererseits mich nur auf mein Tun zu konzentrieren und sehr genau meinen Körper und die Auswirkung der jeweiligen Übung zu spüren.

Neben einem Anfänger- und Fortgeschrittenenkurs gibt es monatlich die Möglichkeit, für eine Stunde Yoga kostenlos zu probieren. Zudem bietet Hanna auch einen Podcast mit Yoga-Sequenzen zum Mitmachen an, der zu spezifischen Thematiken erscheint und eine gute Möglichkeit für Übungswillige und Disziplinierte ist, außerhalb des wöchentlichen Yogakurses Yoga zu praktizieren.

Hanna Wroblewski ist es wichtig, allen interessierten blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme an ihren Kursen zu ermöglichen. Deshalb gibt es für ihre Kurse eine gestaffelte Kursgebühr mit zwei kostenlosen Plätzen, falls jemand sich die Teilnahme finanziell nicht leisten kann.

Hanna Wroblewski hat über 20 Jahre pädagogische Erfahrung im inklusiven Yoga und Tanzbereich. Die Augenerkrankung ihres Vaters inspirierte sie, sich auf die Arbeit mit sehbehinderten Menschen zu konzentrieren. 2021 entstand das Angebot: "HERU - Yoga for the Blind" zunächst als Podcast. Seit 2022 gibt es monatlich eine kostenlose Online-Samstagsstunde sowie die regelmäßigen Online-Kurse. 2022 erhielt sie von der englischen Regierung den Points of Light Preis für ihr freiwilliges Engagement. Seit 2023 unterrichtet sie außerdem in London an der international renommierten Rambert School of Ballet and Contemporary Dance zeitgenössischen Tanz für blinde Menschen.

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Den Yoga-Podcast gibt es unter:
https://www.podcast.de/podcast/2859158/heru-yoga-fuer-blinde-menschen
sowie unter:
https://podcasts.apple.com/gb/podcast/heru-yoga-f%C3%BCr-blinde-menschen/id1566022121

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Wendungen und Wandlungen - Ein Leben mit RP in bewegten Zeiten

Gertrud Herold im Interview mit Isabella Brawata

Isabella Brawata (IB): Wann und wie wurde Ihnen bewusst, dass Sie eine Sehbeeinträchtigung haben?

Gertrud Herold (GH): Ich erhielt die Diagnose eher zufällig. Ich bekam schon in der Grundschule eine Brille, weil ich leicht weitsichtig war. Als ich wieder einmal eine neue Brille anpassen ließ, informierte der Augenarzt meine Eltern, dass ich von der ererbten Augenkrankheit Retinitis Pigmentosa betroffen sei und dass man das bei der künftigen Familienplanung beachten sollte. Zu dieser Zeit war allerdings noch wenig über die verschiedenen Vererbungs- und Verlaufsformen dieser Augenerkrankung bekannt.

Es gab eigentlich schon erste Vorboten, dass mit meinen Augen etwas nicht in Ordnung war. Als Jugendliche konnte ich tagsüber noch normal sehen, aber nachts waren die Straßen auf dem Dorf, wo ich wohnte, schlecht beleuchtet und da merkte ich, dass ich weniger sah als andere Menschen. Ich behalf mir mit einer Taschenlampe. In den fünfziger, sechziger und siebziger Jahren gab es noch keine Schulungen in Orientierung und Mobilität. Heute denke ich, dass mir damals ein Langstock wesentlich besser geholfen hätte. Bei Ballspielen habe ich z. B. stets den Kürzeren gezogen, weil mir der Überblick fehlte.

Meine Sehbehinderung zeigte sich im klassischen Tunnelblick. Das Tückische an dieser Erkrankung ist, dass das Gesichtsfeld immer kleiner wird, man es selbst jedoch kaum merkt. Solange das Sehzentrum noch gut funktioniert, denkt man immer, dass alle anderen rücksichtslos sind, nimmt aber nicht wahr, dass man aufgrund des Sehverlustes selbst nicht mehr rechtzeitig reagieren kann.

Meinen Berufswunsch, Lehrerin zu werden, hat hingegen niemand in Frage gestellt. Die Ärzte sagten mir, ich solle ruhig Lehrerin werden, und sollte sich mein Sehen verschlechtern, könnte ich ja immer noch einen anderen Berufsweg einschlagen. In der Rückschau hätte mir eine Berufsberatung mehr geholfen als ein Rat zur Familienplanung.

IB: Wie verlief Ihr beruflicher Werdegang?

GH: Ich war 25 Jahre, die Referendarzeit mitgerechnet, im Schuldienst tätig. 1963 habe ich Abitur gemacht. Es war das Jahr, in welchem die deutsch-französische Freundschaft begründet wurde. Ich habe es als ein Wunder empfunden, dass eine Aussöhnung möglich war, und wollte an der Völkerverständigung mitwirken. So beschloss ich, Französisch auf Lehramt zu studieren. Auch mein zweites Studienfach war mit meiner Biografie und der Geschichte verknüpft. Ich bin in Nordbayern in der Nähe des Eisernen Vorhangs aufgewachsen, an der Grenze zur ehemaligen DDR. Der Eiserne Vorhang schnitt uns buchstäblich den Weg ab. Da Deutschland in der Zeit begann, mit der damaligen Sowjetunion Handelsbeziehungen aufzubauen, entschloss ich mich, als zweite Sprache Russisch zu studieren.

Zunächst war es schwierig, eine geeignete Schule zu finden, denn ich wollte beide Fächer unterrichten, aber Russisch wurde an vielen Schulen bloß als AG angeboten, und es gab bereits eine Lehrkraft, die diese AGs leitete. Also ergriff ich die Flucht nach vorn und bewarb mich bei verschiedenen Ministerien, nicht nur in Bayern, sondern auch in Baden-Württemberg und Hessen. Ich hatte unglaubliches Glück, denn ich habe sehr schnell eine Zusage von einem humanistischen Gymnasium in Ulm (BW) bekommen. Dort hatte sich eine Elterninitiative dafür stark gemacht, dass an der Schule Russisch gelehrt werden sollte, und so wurde genau meine Fächerkombination - Russisch und Französisch - gebraucht. Mein Unterrichtsfach Russisch war eng mit der Einwanderungsgeschichte Deutschlands verankert. Zunächst unterrichtete ich Schüler/innen, die neben Latein und Englisch Russisch als dritte Fremdsprache lernen wollten, dann Menschen, die aus der ehemaligen DDR geflüchtet waren und eine zweite Fremdsprache brauchten. Später brachte ich Russlanddeutschen und Kontingenzflüchtlingen, also Jüdinnen und Juden, die aus Russland geflohen waren, Deutsch bei.

IB: Wie wirkte sich Ihre Sehbehinderung auf Ihren Berufsalltag aus?

GH: Zunächst wenig, und ich hatte auch keine Ahnung, welche Hilfen es für Menschen mit einer Schwerbehinderung gibt. Erst ab 1986, als ich Mitglied bei der "Deutschen Retinitis Pigmentosa Vereinigung" (heute "PRO RETINA") geworden war, wurde ich über Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel informiert. Dort riet man mir, mich als schwerbehindert einstufen zu lassen. Ich erhielt einen GdB von 80% und später 100%, allerdings wollte man mir das Merkzeichen "bl" zunächst nicht zuerkennen.

Meinen Beruf als Lehrerin konnte ich gut ausüben, allerdings machte sich der Sehverlust zunehmend bemerkbar. Ich brauchte viel länger, um Klassenarbeiten zu korrigieren, und benützte zunehmend vergrößernde Brillen und Lupen. Später konnte ich Klassenarbeiten unter einem damals noch riesigen Bildschirmlesegerät bearbeiten. Irgendwann war mir die Beaufsichtigung von Jugendlichen bei außerschulischen Veranstaltungen zu riskant, da ich auf mich selbst aufpassen musste. Ich stellte einen Antrag auf eine Assistenz, die für mich die Aufsicht übernimmt. Eine rechtlich abgesicherte Begleitung wurde zwar bewilligt, ich hätte jedoch jedes Mal vor einem Ausflug einen Antrag stellen müssen, was völlig weltfremd war. Ich hatte ein nettes Kollegium, das mir unter die Arme gegriffen hatte, sodass ich an Reisen nach Frankreich und Russland teilgenommen habe, allerdings war ich bei der Beaufsichtigung der Jugendlichen keine große Hilfe.

1995 bin ich aus dem aktiven Schuldienst ausgeschieden. Ich hatte mehrere Erkrankungen, die, wie mein Arzt mir sagte, stressbedingt waren. Er riet mir dringend dazu, meine Berufslaufbahn zu beenden.

IB: Was haben Sie getan, nachdem Sie in den Ruhestand gegangen sind?

GH: Ich habe zunächst noch Nachhilfeunterricht gegeben und mich dann 15 Jahre lang ehrenamtlich für die PRO RETINA Regionalgruppe im Raum Ulm engagiert. Was Hilfsmittel betrifft, so hat mir Frau Prof. Blankenagel von der Universitätsaugenklinik Heidelberg sehr geholfen. Sie hat als eine der Wenigen die Einstellung gehabt: Sag mir, was du machen möchtest, und ich finde ein passendes Hilfsmittel für dich. Sie hat also nicht nur danach geschaut, was man nicht kann, sondern danach, was noch möglich ist.

Auch die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe hat mir sehr viel weitergeholfen. 2004, als ich 60 wurde, habe ich an einem Computerkurs für sehbehinderte Menschen teilgenommen, der von PRO RETINA angeboten wurde. Damals erfolgte der Umstieg von DOS auf Windows. Ein selbst sehbehinderter Physiker hat in Bielefeld einen Wochenendkurs gegeben. Wir arbeiteten an riesengroßen Bildschirmen. Ich konnte noch den Mauszeiger erkennen, weil man ihn stark vergrößern konnte, und die Symbole auf dem Bildschirm, aber es gelang mir aufgrund meines kleinen Gesichtsfeldes nicht, die Maus an eine bestimmte Stelle zu führen. Und es geschah etwas, was ich so nicht kannte: Nach einem halben Tag bekam ich fürchterliche Kopfschmerzen und mir wurde sehr übel.

Wieder bekam ich Hilfe, diesmal vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund. Ich nahm in Saulgrub an einem Computerkurs teil, den Werner Krauße geleitet hat. Ich lernte, mit der Sprachausgabe JAWS zu arbeiten und mit verschiedenen Computerprogrammen umzugehen. Dort sah ich auch zum ersten Mal eine Braillezeile und versuchte, meine vorher schon erworbenen Brailleschrift-Kenntnisse auszuprobieren. Ich erfuhr dort auch von der IG Ruhestand des DVBS.

IB: Wie haben Sie die Brailleschrift erlernt?

GH: Nachdem ich gemerkt habe, dass mich das Arbeiten mit den Augen am Computer so anstrengt, dass es nicht mehr geht, habe ich beschlossen, Brailleschrift zu lernen. Ich habe mir ein Buch zum Erlernen der Vollschrift gekauft und es vor allem im Urlaub durchgearbeitet. Im Naturheilsanatorium hatte ich ganz viel Zeit und Muße und habe meine schlaflosen Nächte damit zugebracht, mir die Brailleschrift im Laufe von Wochen und Monaten beizubringen. Da es aber in Vollschrift nichts Gescheites zu lesen gab, beschloss ich, auch Kurzschrift zu lernen.

In Saulgrub und Boltenhagen, aber auch in der Geschäftsstelle des BBSB, wurden Kurse angeboten. Aber die Kursleiterin des Kurses in München ermutigte mich, da ich mir schon eigenständig die Vollschrift beigebracht habe, mir auch selbst Kurzschrift beizubringen, damit ich nicht hin- und herfahren müsste. Also kaufte ich mir erneut Lehrmaterial und lernte Kurzschrift. Nach etwa zwei Jahren konnte ich Kurzschrift lesen. Ich beantragte eine Braillezeile, lernte Computerbraille und nutze die Zeile, um die Schreibweise von Namen nachzuschauen. Ich habe mir auch eine Punktschriftmaschine gekauft, eine Erika Picht, um mir Dinge im Haushalt zu beschriften. Das ist jedoch zunehmend anstrengend, sodass ich vielleicht demnächst auf einen Audio Labeler umsteigen werde.

Sobald es akustische Hilfsmittel gab, habe ich mir ein Diktiergerät und einen Daisy-Player zugelegt und höre leidenschaftlich gerne Hörbücher.

IB: Welche Erkenntnisse haben Sie beim Erwerb der Brailleschrift gesammelt?

GH: Das Erlernen der Voll- und Kurzschrift gelang mir, wie ich denke, vor allem deshalb, weil ich mir selbst keinen Druck gemacht habe. Ich konnte mir Zeit lassen und musste nicht auf ein bestimmtes Ziel hin lernen. Es ist von Vorteil, wenn man es gewohnt ist, zu lernen. Das war bei mir der Fall, da ich für meine fremdsprachlichen Fächer Vokabeln und Grammatik lernen musste. Ich bin froh, dass ich Kurzschrift gelernt habe. Das ist mir klargeworden, als ich mir einen Kalender aus Leipzig bestellt habe, der fühlbare Abbildungen von bedrohten Tieren und Pflanzen enthält und in Vollschrift gedruckt ist. Wenn man erst mal Kurzschrift gelernt hat, empfindet man die Vollschrift als hinderlich, weil die Wörter so unendlich lang sind.

Ich habe gemerkt, dass es wichtig ist, Brailleschrift regelmäßig zu lesen, damit man in Übung bleibt. Ich hatte mir eine Zeitschrift aus Leipzig bestellt, die sich an Menschen richtete, die die Brailleschrift neu erlernt hatten. Sie enthielt kleine Artikel zum Blindenwesen, Geschichten von Leserinnen und Lesern, Rätsel, Kochrezepte sowie allerlei Vermischtes. Dadurch blieb ich in Übung. Allerdings fällt es mir bei engzeilig gedruckten Texten manchmal schwer, die Zeile zu halten. Ich habe sogar vom BIT-Zentrum eine Auswahl von Artikeln aus einer französischen Tageszeitung gelesen. Auch wollte ich mir aus Leipzig russischsprachige Punktschriftbücher ausleihen, aber die Auswahl war leider recht klein.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass späterblindete Menschen die Brailleschrift sehr unterschiedlich nutzen können. Ein schon betagter Herr hat mir sehr leidgetan. Er hat in Boltenhagen einen Braillekurs belegt und in der Theorie alles gewusst, aber es gelang ihm beim besten Willen nicht, die Punkte zu erfühlen. Ein anderer späterblindeter Mann hingegen liest Punktschrift in einer unglaublichen Geschwindigkeit und hört keine Hörbücher, weil das Lesen der Brailleschrift ihm solche Freude bereitet.

Ich finde es enorm wichtig, dass man als späterblindeter Mensch, auch im höheren Alter, die Brailleschrift lernt. Man muss keine langen Texte lesen, aber um sich etwas aufschreiben zu können, ist das Können der Brailleschrift unerlässlich. So kann man sich Dinge im Haushalt beschriften, sich ein Telefonbuch oder einen Terminkalender anlegen. Man verliert so auch nicht so leicht die Erinnerung an die Rechtschreibung. Ich bin froh, dass ich die Brailleschrift kann, auch, wenn ich etwas traurig darüber bin, dass ich nicht die Notenschrift gelernt habe.

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Aus der Arbeit des DVBS

Gemeinsame Ziele: DVBS gratuliert ZAV zum 70. Geburtstag

Der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademiker (AG-S SBA) feierte den 70. Geburtstag. Im Rahmen einer Veranstaltung am 5. November 2024 in Bonn gratulierten zahlreiche Gäste, wie der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, und der Behindertenrechtler Ottmar Miles-Paul. Es ging jedoch nicht nur um das, was bisher erreicht wurde, sondern auch um die zukünftigen Entwicklungen des AG-S SBA. Im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion am Nachmittag standen die kommenden 70 Jahre. Am frühen Abend wurde das Get Together mit Livemusik gerne genutzt, um sich zwanglos auszutauschen.

Zu den geladenen Gästen gehörten auch Werner Wörder, 1. Vorsitzender des DVBS, und DVBS-Geschäftsführer Elias Knell. Denn schließlich haben DVBS und AG-S SBA das gemeinsame Ziel, Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung zu unterstützen, wenn es um berufliche Belange wie etwa den Einstieg in den Arbeitsmarkt geht.

Der AG-S SBA ist in der Bundesagentur für Arbeit Teil der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Er hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich sein Angebot erweitert, z. B. durch das inklusive Expert*innen-Netzwerk (iXNet). Zum einen berät der AG-S SBA Bewerberinnen und Bewerber, zum anderen unterstützt er Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung, auch finanziell. "Wir stehen seit vielen Jahren in engem Kontakt mit der ZAV", so Werner Wörder im Nachklang zur Veranstaltung. "Als Betroffene sind uns die Nöte und Hindernisse, auf die schwerbehinderte Menschen bei der Stellensuche treffen, bestens bekannt. Als Selbsthilfeorganisation mit kleinem Budget, die Hauptamtliche an der Schnittstelle zum Ehrenamt beschäftigt, kennen wir aber auch die Arbeitgeber-Perspektive."

Eine große Unterstützung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind zeitlich befristete Eingliederungszuschüsse. Jüngstes Beispiel im DVBS ist hierfür eine Stelle im Bereich Mitgliederverwaltung und Gremienbetreuung, die dank der Förderung der ZAV besetzt wurde. Hierdurch konnte 2024 Christian Karges zum Team der Marburger Geschäftsstelle stoßen. "Nach gut zwölf Monaten hier im Büro freue ich mich nach wie vor über die Chance, eine unbefristete Stelle, die mir Freude macht, gefunden zu haben", so der sehbehinderte Familienvater. Und er ergänzt: "Das ist auch anderen Menschen mit Schwerbehinderung zu wünschen, die nach dem Studium einen Job suchen oder beruflich nicht weiterkommen. Mein Rat: Flexibel bleiben, bitte nicht aufgeben und ruhig Beratung und Unterstützung annehmen!"

Wichtig ist es, rechtzeitig Kontakt zur AG-S SBA aufzunehmen, weiß Geschäftsführer Elias Knell. Die Mehrheit seines Teams ist schwerbehindert, nicht bei allen war die ZAV anfangs mit im Boot. Werner Wörder betont: "Die Tätigkeit der AG-S SBA ist Gold wert für den DVBS und viele seiner Mitglieder!". Er ist sich sicher: "Angesichts der finanziellen Herausforderungen, die Staat und Gesellschaft zu stemmen haben, sowie der Sorgen unserer Mitglieder, wird die Arbeit des AG-S SBA auch in den nächsten 70 Jahren von großem Nutzen sein. Wir wünschen ihm alles Gute."

Kontakt

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 502082876
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.zav.de

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Gemeinschaftsstiftung: Staffelstab wird an nachfolgende Generation weitergereicht

Stiftungen wollen über Generationen hinweg nachhaltig wirken. Sie bewahren und mehren das Stiftungsvermögen und setzen lediglich die Erträge für ausgewählte Förderzwecke ein. So sichert etwa die Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf seit 1998 die DVBS-Selbsthilfearbeit und solche DVBS-Projekte, deren Finanzierung anderweitig nicht möglich ist.

Als Ende Oktober 2024 in Bad Soden-Salmünster turnusgemäß Wahlen sowohl für den Stiftungsvorstand als auch für die drei DVBS-Vertreter in der Stiftergemeinschaft anstanden, wurde deutlich, dass die Anwesenden wegen des demografischen Wandels für einen Generationenwechsel votierten.

Zunächst schied der langjährige erste Beisitzer Jörg Ruhrmann am 25. Oktober auf eigenen Wunsch aus seinem Amt. Der Marburger Finanzberater wurde für seine umfangreiche und ausgezeichnete Arbeit sehr gelobt und würdig verabschiedet. "Jörg Ruhrmann hat in den letzten Jahren für Kontinuität und Weitergabe von Fachwissen gesorgt. Das waren Jahre, die von Niedrigzins, Wechseln in der DVBS-Geschäftsstelle sowie der Umstellungen der DVBS-Buchhaltung geprägt waren", so Elias Knell, Geschäftsführer der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf. Die Stiftergemeinschaft wählte den Aktien-Portfolio-Manager Marian-Moritz Frisch (35) als Nachfolger, der zuvor seit 2019 zweiter Beisitzer gewesen war. Neu gewählt wurde der Jurist Rainer Krauser (54) als zweiter Beisitzer. Er arbeitet ebenfalls im Bankensektor. Der erste und die zweite Vorsitzende des Stiftungsvorstands werden nicht von der Stiftungsversammlung bestimmt, da sie in Personalunion erster bzw. zweite Vorsitzende des DVBS sind. Die beiden Ehrenämter werden zurzeit von Werner Wörder und Sabrina Schmitz ausgefüllt. Zusammen mit den beiden Beisitzern gehören dem Viererteam des Stiftungsvorstands nun ausschließlich DVBS-Mitglieder an.

Am darauffolgenden Tag hatte der DVBS-Arbeitsausschuss über drei Mitglieder zu entscheiden, die der DVBS satzungsgemäß in die Stiftergemeinschaft entsendet - eine Gemeinschaft, der alle angehören, die mindestens 5.000 Euro gestiftet haben. Die langjährigen Delegierten Dr. Otto Hauck (86), Dr. Hans Helmut Vollert (86) und Reiner Spring (68) standen auf eigenen Wunsch nicht mehr zur Verfügung. "Vor allem Dr. Otto Hauck und Dr. Hans Helmut Vollert gehören zu den sehr engagierten Gründungsvätern der Gemeinschaftsstiftung, denen für die Idee und die Überzeugungsarbeit große Anerkennung gebührt", so Werner Wörder. "Ihre juristische Expertise bei Nachlässen und ihre persönliche Integrität in Beratungsgesprächen haben wesentlich zum Vertrauen in die Gemeinschaftsstiftung und zu ihrem Wachstum beigetragen." Übernommen werden die Aufgaben der drei nun durch die nachfolgende Generation: Sabrina Schmitz (39), Malek Alaamri (50) und Dr. Andreas Wagner (55).

Nach wie vor aber gehört Dr. Otto Hauck zum bundesweiten Netzwerk der Gemeinschaftsstiftung, an die sich jede und jeder wenden kann. Im vertraulichen Gespräch mit den erfahrenen Juristinnen und Juristen können Fragen zur Gemeinschaftsstiftung, zur Einrichtung eines Testaments oder zu steuerlichen Aspekten beim Stiften beantwortet werden. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen stehen online auf dvbs-online.de/index.php/stiftung/broschüre.

Außerdem sind die beiden Vorsitzenden und der Geschäftsführer der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf über die DVBS-Geschäftsstelle erreichbar (Tel.: 06421 94888-0).

Bildcollage: Der Vorstand der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf nach der Wahl im Oktober 2024: 1. Vorsitzender Werner Wörder (o.l.), 2. Vorsitzende Sabrina Schmitz (o.r.); 1. Beisitzer Marian-Moritz Frisch (u.l.), 2. Beisitzer Rainer Krauser (u.r.). Fotos: DVBS/privat/privat/privat

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SightCity 2025: blista und DVBS sind dabei

Von Elias Knell und Cecilia Röhler

Die SightCity, international größte Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel, öffnet vom 21. bis 23. Mai 2025 wieder ihre Türen - dieses Jahr erneut in einem hybriden Format. Besucher*innen können die Messe sowohl vor Ort im Kongresshaus Kap Europa in Frankfurt am Main als auch digital über die Plattform sightcity.net erleben.

Zum modernen Messekonzept gehören erstmals auch eine Workshop-Bühne und ein Gaming-Lab. Für die hybriden, werbefreien Workshops aus den Bereichen Freizeit oder Arbeitswelt können sich Besucher*innen anmelden und sich dort in kleineren Gruppen intensiver austauschen und nachhaltig lernen. Im Gaming-Lab dreht sich alles um den inklusiven Spielespaß - sowohl digital als auch analog. Das Lab wird in Zusammenarbeit mit Microsoft/Xbox und Inclusive Gaming angeboten. Hier gibt es etwa Vorträge, ein eSport-Turnier der beliebten Xbox-Rennspiel-Reihe "Forza Horizon" sowie ein öffentliches Kniffel-Turnier für alle.

Auch in diesem Jahr ist die Selbsthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen ein fester Bestandteil der Messe. Am Gemeinschaftsstand L 1.01 präsentieren der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) ihre vielseitigen Angebote.

Der DVBS steht mit Vorstandsmitgliedern bereit, um Fragen rund um Ausbildung, Studium und Beruf zu beantworten und sein breites Unterstützungsangebot zu präsentieren.

Am Stand der blista sind Besucher*innen herzlich eingeladen, ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen und die vielfältigen Angebote kennenzulernen. Spannende Einblicke bieten aktuelle Entwicklungen aus der Carl-Strehl-Schule, die kürzlich eröffnete Deutsche Blinden-Mediathek, unsere Beratungs- und Schulungsangebote sowie die hessische Beratungsstelle für Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit.

Weitere Informationen, wie etwa ein Ausstellerkatalog, die Wegbeschreibung oder die wie Messe-Guides den Besuch unterstützen können, werden zeitnah auf der Webseite sightcity.net bereitgestellt. Hinzu kommt der Messekompass, den der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gemeinsam herausgeben. Dieser wird ab März 2025 über die Hörzeitschriften der Verbände sowie über die Websites bsbh.org und dbsv.org verfügbar sein.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bild: Ein großes Banner über dem Eingang heißt Besucher*innen der SightCity willkommen. Links neben den gläsernen Eingangstüren des Kap Europa, dem Kongresshaus der Messe Frankfurt, stehen Menschen mit und ohne Langstock im Gespräch. Foto: SightCity GmbH

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Seminare 2025

Von Christian Axnick

Für 2025 sind bisher folgende Seminare geplant:

  • 25.05.2025, Fachgruppe Wirtschaft: Reden und präsentieren. Ort: Herrenberg-Gültstein.
    Rede- und Präsentationstraining für blinde und sehbehinderte Menschen: Die Teilnehmer/innen lernen, in Präsentations- und Redesituationen kompetent, gelassen und souverän zu erscheinen und auch zu sein.
  • 27.07.2025, Fachgruppe Wirtschaft: Biografisches Theater.
    Zugänge aus dem biografischen Theater und dem Psychodrama bieten hilfreiche Methoden an, um mehr Klarheit über Bedeutung und Auswirkungen der eigenen Behinderung im beruflichen Lebensweg zu erlangen. Bei diesen Methoden geht es aber nicht nur um die Aufarbeitung gemachter Erfahrungen, sondern sie eröffnet auch die Chance, eigene Wünsche und Pläne zu antizipieren, sie quasi einem Probehandeln zu unterziehen.
  • 16.08.2025, Interessengruppe Ruhestand: Seminarwoche. Ort: Saulgrub.
  • 07.12.2025, Fachgruppe Wirtschaft: Gesprächsführung und Gelassenheit - Zeit- und Selbstmanagement. Ort: Herrenberg-Gültstein
    Sehbehinderte und blinde Menschen sind bei alltäglichen Gesprächen gehandicapt, da sie die Reaktion ihres Gesprächspartners auf dem optischen Kanal nur teilweise wahrnehmen. Der Seminarteil "Gesprächsführung und Gelassenheit" zeigt Wege aus diesen Schwierigkeiten und liefert die Grundlagen für selbstsicheres, kompetentes und gelassenes Verhalten in alltäglichen und kritischen Gesprächssituationen.
    Im zweiten Teil geht es darum, Tages- und Wochenarbeitszeit effektiver einzuteilen, Arbeitsabläufe besser zu planen, persönliche Schwachstellen zu erkennen und zu verändern.

Unsere Seminare stehen auch Nichtmitgliedern offen, sollten noch Plätze frei sein.

DVBS-Mitglieder mit geringem Einkommen und ohne institutionelle Förderung können einen Zuschuss aus unserem Solidaritätsfonds beantragen.

Kontakt

Bei Fragen zum Seminar- und Veranstaltungsprogramm des DVBS wenden Sie sich an:
Christian Axnick
DVBS-Geschäftsstelle
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Aus der blista

"Spielen, Lernen, Ausprobieren!": blista eröffnet neue "Bibliothek der Dinge"

Von Mirko Melz (Leiter des Zentrums für Barrierefreiheit)

Unter dem Motto "Teilen ist das neue Haben" entstehen an immer mehr Orten in Deutschland sogenannte "Bibliotheken der Dinge". Meist angegliedert an die Stadtbibliotheken, können u. a. Sportgeräte, Nähmaschinen, Schallplattenspieler zum Digitalisieren der alten Lieblings-LPs oder Bohrhämmer ausgeliehen werden. Dahinter steckt der Gedanke, dass Dinge, die man nur selten benötigt, für viele Menschen zu teuer sind, um sie anzuschaffen, oder dass man zuerst einmal ausprobieren möchte, ob man mit der komplizierten Kaffeemaschine überhaupt klarkommt, bevor man sie kauft.

Vor ähnlichen Fragen stehen auch Eltern von blinden und sehbehinderten Kindern, Lehrer*innen oder Menschen, die erst im höheren Alter erblinden. Oft haben sie nicht die Möglichkeit, etwas auszuprobieren, bevor sie es kaufen oder bei einem Kostenträger beantragen.

Deshalb hat die blista am 3. Dezember 2024 anlässlich des "Europäischen Tages der Menschen mit Behinderung" ein neues Angebot gestartet.

"Viele speziell entwickelte Lehr- und Lernmittel sind sehr teuer und werden nur kurzzeitig eingesetzt. Immer häufiger wurde deshalb bei uns angefragt, ob wir sie nicht auch verleihen könnten", sagt Mirko Melz, Leiter des "Zentrums für Barrierefreiheit" der blista. Dieser Wunsch wurde jetzt aufgegriffen und die Deutsche Blinden-Bibliothek (DBB) wurde um die "Deutsche Blinden-Mediathek" (DBM) erweitert.

Breites Angebot in der Ausleihe

"Wir verleihen zwar keine Rasenmäher oder Aktenvernichter", sagt Melz mit einem Grinsen, "aber zum Beispiel adaptierte Gesellschafts- und Kartenspiele, bei denen man, egal, ob sehend oder blind, gemeinsam Spaß haben kann".

Ein Schwerpunkt der neuen Mediathek liegt auf der Unterstützung von blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen. So sollen zukünftig Materialien zur Frühförderung ebenso angeboten werden wie inklusive Kinderbücher, Materialien zum Erlernen der Brailleschrift, speziell entwickelte Lehr- und Lernmittel für den Schulunterricht und ein barrierefreier On- und Offlinetaschenrechner zum Download.

Aber auch später erblindete Senior*innen, die noch keine Erfahrung haben, wie gut sie Dinge ertasten können oder mit welchem Abspielgerät zum Hören der barrierefreien Hörbücher sie gut klarkommen, werden in der neuen Mediathek fündig.

Der Bestand befindet sich im Aufbau

"Wir haben jetzt mit einem gewissen Grundsortiment angefangen", sagt Melz. "Wir sind gespannt, wie unser Angebot ankommt, und wollen zum Beispiel mit dem "Bundesverband der Eltern blinder und sehbehinderter Kinder" (BEBSK) oder dem "Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik" (VBS) beim weiteren Ausbau des Sortimentes kooperieren."

Bundesweiter Versand als besondere Herausforderung

"Im Versand von Hör-CDs und Braille-Büchern hat die blista seit Jahrzehnten Erfahrung, aber leider hat die Zuverlässigkeit und die Sorgfalt beim Umgang mit unseren Büchern bei der Post in den letzten Jahren sehr nachgelassen", sagt Andrea Katemann, Leiterin der "Deutschen Blinden-Bibliothek". "Die Kolleg*innen sind deshalb im Moment intensiv mit dem Testen beschäftigt, welche Verpackungen gut händelbar und stabil genug sind, damit die ausgeliehenen Dinge auch möglichst unversehrt und vollständig wieder bei uns ankommen."

Die Ausleihe ist kostenlos

Das neue Angebot richtet sich an die Mitglieder der "Deutschen Blinden-Bibliothek", Eltern von blinden und sehbehinderten Kindern sowie Frühförder*innen und Lehrkräfte, die blinde und sehbehinderte Kinder unterstützen. Die Ausleihe und der Postversand aller Medien sind kostenlos. "Wir gehen davon aus, dass alle Ausleihenden die Medien mit äußerster Sorgfalt behandeln und die Ausleihfristen einhalten", ist Katemann optimistisch, "sodass möglichst viele Interessierte in den Genuss dieses neuen Service kommen".

Der Katalog gibt einen Überblick

Unter katalog.blista.de findet man Fotos und die Beschreibung der Dinge, die ausgeliehen werden können. Hier gibt es auch Infos zur jeweiligen Ausleihdauer, Anmeldung, Formulare, um die verschiedenen Medien auszuleihen usw.

Interesse oder Fragen? Melden Sie sich!

Für weitere Informationen und bei Rückfragen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Tel.: 06421 6060 oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und darauf, gemeinsam mit Ihnen neue Wege zu gehen.

Bild: Große Auswahl: In der Deutschen Blinden-Mediathek (DBM) der blista können z. B. taktile Bücher, Spiele und MuLis ausgeliehen werden. Foto: blista

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"Es war ein spannender und imposanter Abend": Erste Weinprobe im Dunkeln auf dem blistaCampus

von Thorsten Büchner

Als nach über drei Stunden ganz behutsam kleine Teelichter den Raum in sanftes Licht tauchten, konnte man in entspannte, zufriedene Gesichter blicken. 25 Personen nahmen Mitte November an einer Premiere auf dem blistaCampus teil: einer Weinprobe in völliger Dunkelheit. In Zusammenarbeit mit dem Marburger Weinhändler Robert Sabo von "Wein und Käse" konnten Interessierte in einem völlig abgedunkelten Raum ganz besondere Erfahrungen sammeln.

Bevor es in die Dunkelheit ging, begrüßte der Vorstandsvorsitzende der blista, Patrick Temmesfeld, zu Beginn des Abends die neugierigen Gäste mit einem Begrüßungssekt und stimmte alle auf das gleich folgende Erlebnis ein.

"Selbstverständlich soll der Genuss im Vordergrund des Abends stehen. Wir wollen Ihnen aber auch ein wenig vermitteln, wie sich Ihre Wahrnehmung verändert, wenn Sie plötzlich nichts mehr sehen", erläuterte er die Motivation der blista für die Veranstaltung. Alle Gäste legten potenziell leuchtende oder lichtaussendende Gegenstände wie Uhren, Mobiltelefone oder ähnliches ab und wurden nach und nach in den völlig dunklen Raum geführt. Dort wurden sie von Isabella Brawata, Wencke Gemril und Thorsten Büchner empfangen. Die drei blinden blista- Mitarbeiter*innen fungierten an diesem Abend als Serviceteam und versorgten die 25 Teilnehmenden den gesamten Abend über mit frischem Brot, neuen Getränken und standen natürlich auch für Fragen zur Orientierung am Platz zur Verfügung. Das Mineralwasser mussten sich die Gäste nämlich selbst einschenken.

Ganz am Anfang war bei den Teilnehmer*innen noch eine leichte Verunsicherung spürbar. Die Situation, in völliger Dunkelheit zu sein, war noch ungewohnt. Dieses Gefühl wich sehr schnell ausgelassener Stimmung mit Stimmengewirr, weil sich alle Gäste an ihren Tischen miteinander unterhielten, ob sie sich vor der Veranstaltung kannten oder auch nicht.

Als dann Robert Sabo und seine Kollegin Nadine Skurska mit den Erläuterungen zu den ersten beiden Weißweinen des Abends und dem bereits intensive Düfte verströmenden Käseteller ansetzten, war die Aufmerksamkeit groß und alle rochen, schmeckten und probierten. So manch ein Gast hielt den kräftigeren Weißwein gar für einen Rotwein, bis das Geheimnis dann gelüftet wurde.

Die kulinarischen Köstlichkeiten wurden im hellen Vorraum angerichtet und dann auf Servierwägen in den abgedunkelten Raum durch eine speziell auf den Raum angepasste und konstruierte Lichtschleuse, inklusive lichtundurchlässigen Vorhang, transportiert und vom blinden Serviceteam in Empfang genommen und an die hungrigen Gäste verteilt. Für viele war es das erste Dunkelerlebnis, und so nahmen alle intensiv Anteil am Gefühl, Lebensmittel wie Käse, Schinken und Antipasti oder verschiedene italienische Weiß- und Rotweine allein über den Geruchssinn und Geschmackssinn wahrzunehmen.

Jens Flach, Bandleader von "Warehouse" und Englischlehrer an der blista, steuerte stimmungsvolle Musik auf seiner Gitarre bei.

An den Tischen wurde über die unterschiedlichen Wahrnehmungen der einzelnen Weine debattiert, sich über die ungewohnte Situation im Dunkeln ausgetauscht, aber vor allen Dingen - und das war wunderbar zu spüren - hatten alle Gäste einen entspannten Abend mit netten Gesprächen und neuen Erfahrungen. Das spiegelte sich auch in den sehr netten Rückmeldungen nach der Veranstaltung wider. "Es war ein spannender und imposanter Abend."

Robert Sabo und Nadine Skurska von "Wein und Käse" erhielten viel Applaus für die Köstlichkeiten, die sie mitgebracht hatten, und die sympathische Art und Weise, diese vorzustellen. Die Weinprofis wiederum bedankten sich bei den Gästen, dass sie sich auf das Experiment eingelassen hatten, und bei den drei Kellner*innen, die professionell, charmant und zugewandt die Gäste umsorgten und zusammen mit Cecilia Röhler von der blista-Öffentlichkeitsarbeit für den reibungslosen und stressfreien Ablauf des Abends gesorgt hatten.

Es waren sich alle einig: Es wird auf keinen Fall die letzte Weinprobe im Dunkeln auf dem blistaCampus gewesen sein! Wenn neue Termine feststehen, sind diese auf der Webseite der blista oder bei "Wein und Käse" zu finden. Großer Dank gilt neben allen Beteiligten am Abend noch Martin Wege und seinem Team von Bau-Technik, die den Raum für die Weinprobe komplett abdunkeln konnten, so dass kein einziger Lichtstrahl das Erlebnis trüben konnte, und die die unverzichtbare Lichtschleuse gebaut und angepasst haben.

Bild: Eine Hand hält im sonst dunklen Raum ein brennendes Teelicht über einen gedeckten Tisch, schwach sind Teller und ein Gast zu sehen. Foto: blista

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"Das ist eine coole Schule": PRO RETINA Familien-Seminar an und mit der blista

Von Daniela Wüstenhagen

Vom 20. - 22. September 2024 hat der Arbeitskreis "Eltern betroffener Kinder" der PRO RETINA Deutschland e.V. ein Wochenendseminar in Marburg an und mit Unterstützung der blista organisiert. Wir freuen uns sehr, dass dieses Seminar im zweiten Anlauf stattfinden konnte, denn 2020, als die erste Planung abgeschlossen war, durchkreuzte Corona unsere Pläne. Umso schöner, dass wir diese Pläne letztes Jahr wieder aufnehmen konnten. Gerne berichten wir von dem Seminar.

Bei strahlendem Sonnenschein startete unser Seminar Freitagnachmittag mit dem Kennenlernen der verschiedenen Bereiche der blista wie RES, Carl-Strehl- Schule und Training in Orientierung und Mobilität. Viele Informationen wurden gegeben und Fragen beantwortet. Abgerundet wurde alles von einem Campusrundgang. Den Abend ließen wir nach einem Spaziergang mit Simulationsbrillen und Langstock im Ufercafé ausklingen. Das Grillbuffet war soooo lecker, die Atmosphäre im Bootshaus toll und das Stockbrot am Lagerfeuer bildete für die Kinder und Jugendlichen den krönenden Abschluss des Tages.

Am Samstagvormittag stand, neben Mitmachangeboten in der Turnhalle der blista, eine Chemiestunde und der Besuch des Medienzentrums auf dem Programm. Gestärkt von einem leckeren Mittagessen waren wir bereit, das Konzept der Wohngruppen kennenzulernen. Im Anschluss war ein Besuch in mehreren Wohngruppen möglich. Ein großes Dankeschön an alle Bewohner*innen und Betreuer*innen, die uns herzlich empfangen haben. Kaum waren alle Fragen beantwortet, ging es zum Landschulheim Steinmühle. Wir erkundeten die Lahn mit dem Kajak oder genossen am Ufer die Sonnenstrahlen. Ein leckeres Abendessen im Marburger Hof, unserem Hotel, rundete diesen Tag ab.

Damit wir Marburg nicht verlassen, ohne die Stadt ein wenig kennen zu lernen, startete der Sonntag mit einer adaptierten Stadtführung. Frau Jacobi und Herr Hoffmann haben uns Marburg auch mit Sehbehinderung oder Blindheit nahegebracht. Es war sehr interessant, kurzweilig und hat Lust auf einen weiteren Besuch in Marburg gemacht. Im Anschluss trafen wir uns ein letztes Mal im Bielschowsky-Raum. Adaptiertes Schulmaterial im gemeinsamen Lernen, der PRO RETINA Beratungsfinder und das Patientenregister waren einige Themen, die noch auf dem Programm standen. Nach einem Mittagssnack endete unser diesjähriges Seminar und begeisterte Familien machten sich auf den Heimweg nach Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, NRW, Niedersachsen, ...

Dankeschön

Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Temmesfeld für die Möglichkeit, das Seminar an der blista durchführen zu können, bei Frau Krönert-Ritz für die Planung und das tolle Programm, bei Frau Röhler für die Begleitung während des Seminares und im Vorfeld, bei allen Lehrkräften und Mitarbeiter*innen, die uns unterstützt haben, und dem Küchenteam. Besonders auch bei Herrn Mahnke, der uns mit dem "Paddelangebot" einen wunderbaren Nachmittag ermöglicht hat und uns, gemeinsam mit seinen Kolleginnen, seine Freizeit geschenkt hat. Es waren wunderbare Tage in Marburg. Wir haben eine tolle Schule mit engagierten Lehrer*innen und Mitarbeitenden kennengelernt. Es war im wahrsten Sinne des Wortes ein "Augenöffner" zu sehen, wie Unterricht gestaltet werden kann, der alle Sinne anspricht; was Kindern und Jugendlichen zugetraut wird und mit wie viel Herzblut Schule an der blista gelebt wird. Die Kinder waren sich einig: "Das ist eine coole Schule."

Bild: Mehrere Kinder spielen in der Turnhalle. Auf dem Boden liegen blaue Turnmatten, im Vordergrund klettert ein Kind auf einen Turnbock. Foto: blista

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Bücher

Hörbuchtipps aus der blista

Von Thorsten Büchner

Hörbücher der DBH

Muriel Asseburg: Der Nahostkonflikt. Geschichte, Positionen, Perspektiven

C.H. Beck, München, 2023. Buch-Nr.: 1617471, Spielzeit: 355 Minuten.

Der Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern sowie seinen arabischen Nachbarn hält seit Jahrzehnten die Welt in Atem. Seit Oktober 2023 ist er mit dem Überfall der Hamas auf Israel und dem Krieg Israels gegen die Hamas im Gazastreifen in zuvor unvorstellbarer Weise eskaliert. Die Autoren zeichnen die Geschichte des Konflikts nach, beschreiben die wichtigsten Streitpunkte - von Jerusalem über den Zugang zu Wasser bis zum Grenzverlauf - und erklären, warum Frieden und Sicherheit für alle Seiten in so weite Ferne gerückt sind.

Katharina A. Zweig: Die KI war's! Von absurd bis tödlich: Die Tücken der künstlichen Intelligenz

Heyne, München, 2023. Buch-Nr.: 1617621, Spielzeit: 621 Minuten.

Katharina Zweig, vielfach ausgezeichnete Informatikprofessorin, erklärt unterhaltsam und anhand spannender aktueller Fälle, wie wir falsche Entscheidungen von Künstlicher Intelligenz erkennen und uns dagegen wehren können. Denn wir sollten wissen, worauf wir achten müssen, damit Algorithmen nach unseren Regeln spielen und nicht nach ihren eigenen.

Jon Fosse: Ein Leuchten

Rowohlt, Hamburg, 2023. Buch-Nr.: 1612281, Spielzeit: 97 Minuten.

Ein Mann setzt sich ins Auto und beginnt zu fahren, ohne zu wissen, wohin er will. Er biegt mal rechts, mal links ab und bleibt schließlich am Ende eines Waldweges stecken. Es dämmert und beginnt zu schneien, doch anstatt umzukehren und Hilfe zu holen, wagt sich der Mann törichterweise in den dunklen Wald hinein. Tiefer und tiefer dringt er vor in die Dunkelheit, bis er sich unweigerlich verirrt. Er ist müde und friert, als ihm tief in der Finsternis des Waldes ein leuchtendes Wesen begegnet. Das Besondere an diesem Hörbuch: Sprecher Michael Rehmer und blista-Tontechniker André Schlegl haben die Geschichte von Literaturnobelpreisträger Jon Fosse mit eigens komponierter Musikbegleitung versehen und verleihen der Geschichte so noch eine eindringlichere Intensität.

Hörbücher zum Schwerpunktthema "Noch 200 Jahre Brailleschrift?"

Hélène Jousse: Die Hände des Louis Braille

Faber und Faber, Leipzig, 2020. Buch-Nr.: 1466861, Spielzeit: 528 Minuten.

Constance, eine erfolgreiche Dramaturgin, erhält den Auftrag, ein Drehbuch über Louis Braille (1809-1852) zu schreiben. Voller Faszination für Louis, dessen Namen zwar alle kennen, über dessen Lebensumstände aber nur wenig bekannt ist, stürzt sie sich in eine Recherche über dieses vergessene Genie: Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kommt der 10-jährige Junge, der durch einen Unfall erblindet ist, ans Königliche Institut für jugendliche Blinde. Er will lesen und schreiben lernen, doch es gibt für Blinde keine Bücher. Louis beschließt, das zu ändern.

Michael C. Mellor: Louis Braille - fühlbare Genialität

Blindenschrift-Verlag und -Druckerei, Paderborn, 2009. Buch-Nr.: 663601, Spielzeit: 422 Minuten

Der Historiker Mellor zeichnet in sieben Kapiteln den Lebensweg und die außergewöhnliche Persönlichkeit von Louis Braille nach. Seine umfassende Darstellung enthält zahlreiche bislang unveröffentlichte Dokumente und Briefe. Neben der Entwicklung der Brailleschrift beschreibt der Autor den Weg, den das Schriftsystem nimmt hin zum universellen Kommunikationsmittel für Blinde.

Thomas Zwerina: Eine Fingerkuppe Freiheit. Historischer Roman

HarperCollins, Hamburg, 2024. Buch-Nr.: 1609841, Spielzeit: 547 Minuten.

Paris 1821, am Institut National des Jeunes Aveugles, Frankreichs nationaler Blindenanstalt: Es ist die "Nachtschrift" eines gewissen Charles Barbier, die den blinden Louis Braille in tiefes Grübeln versetzt. Fasziniert streicht der Junge mit den Fingerkuppen über die erhabenen Zeichen und stellt sich die eine Frage: Ist diese Schrift, die ursprünglich als Geheimschrift für das Militär ersonnen war, etwa das Vehikel in die Freiheit?

Ihr Kontakt zur DBH

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.
blistaCampus, Am Schlag 2-12
35037 Marburg
Tel.: 06421 606-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
sowie über unsere kostenlose Leselust-App und
unseren barrierefreien Online-Katalog unter https://katalog.blista.de

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Zeitzeichen - Aktuelles aus Kirche und Gesellschaft

DAISY-Ausgabe bei DeBeSS erhältlich

Von Barbara Brusius

Was ist gerade los in der evangelischen Kirche, worüber wird gesprochen? Aktuelle Themen sind in der Zeitschrift "Zeitzeichen - Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft" zu finden. "Zeitzeichen" gibt Anstöße zu Diskussionen, berücksichtigt unterschiedliche Strömungen innerhalb der Kirche und greift Themen aus Gesellschaft und Kultur auf. Einen größeren Umfang nehmen auch regelmäßig Rezensionen von Büchern, Hörbüchern und Musik ein.

Monatlich erscheint eine Ausgabe, jede hat ein neues Schwerpunktthema. Im Jahr 2024 reichte dabei die Vielfalt vom Auto bis zu 75 Jahren Grundgesetz, von der Beschäftigung mit der Migration nach Europa bis zu den Schulen unter Druck. Einen Überblick der Ausgaben und Schwerpunkte gibt es auf https://zeitzeichen.net/ausgaben.

"Zeitzeichen" erscheint nicht nur in Print und digital, sondern auch als Hörversion im DAISY-Format, produziert vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS). Das Jahresabonnement der Hörversion kostet 40 Euro und ist damit für blinde und sehbehinderte Menschen preiswerter als ein Print- oder Online-Abo.

Kontakt und Bestellung

Eine kostenlose Hörprobe und weitere Informationen zur DAISY-Ausgabe erhalten Sie gerne beim:

Dachverband der evangelischen Blinden- und evangelischen Sehbehindertenseelsorge (DeBeSS)
Ständeplatz 18
34117 Kassel
Tel.: 0561 72987161
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: https://www.debess.de

Das DAISY-Abo von "Zeitzeichen" kann bestellt werden per Telefon, Mail oder per Direktlink unter
www.debess.de/hilfe-und-seelsorge/barrierefreie-informationen-und-literatur/zeitschrift-zeitzeichen/

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Aus der Braille-Druckerei: Braille for Kids - die Super-Quizshow für junge Leute rund um unsere Neuerscheinungen (1. Staffel)

Von Wencke Lutz-Gemril und Jochen Schäfer

2025 ist das große Jubiläumsjahr der Punktschrift. Vor genau 200 Jahren erfand der 16-jährige Louis Braille aus Frankreich diese geniale, aus 6 Punkten bestehende Schrift, die wir Blinden alle heute noch benutzen, vor allem zum Lesen, denn das ist nicht langweilig oder doof, sondern macht viel Spaß und "Leselust". Um diese noch mehr zu steigern, haben wir uns aus Anlass des Jubiläums was Besonderes für euch ausgedacht: Wir, die blista-Braille-Druckerei, präsentieren ein spezielles Quiz für junge Leute rund um unsere Neuerscheinungen in Punktschrift. Dieses gibt es sowohl auf unserer Homepage (https://katalog.blista.de) als auch im "horus" und in einigen anderen Zeitschriften.

So funktioniert es:

Wir stellen unsere neuesten Kinder- und Jugendbücher vor, garniert mit einigen Fragen dazu, und zwar in 4 Staffeln, also viermal in diesem Jahr. Zu den Fragen gibt es mehrere Antwortmöglichkeiten, aus denen ihr die richtige auswählt. Wenn ihr die Fragen der 1. Staffel richtig beantwortet habt, seid ihr automatisch in der 2. Staffel, und so geht es weiter bis zur 4., die dann gegen Jahresende kommt. Bei der richtigen Beantwortung der 4. Staffel habt ihr die einmalige Chance auf einige Überraschungspreise, die jetzt natürlich noch nicht verraten werden. Die Verlosung soll bei der Weihnachts-"Leselust" 2025 erfolgen. Es lohnt sich also, auf unsere Homepage zu schauen, wo wir rechtzeitig genug auf die jeweils nächste Staffel verweisen, damit ihr auch nichts verpassen könnt. Außerdem gibt's sämtliche Staffeln natürlich auch im "horus" und anderswo. Die Fragen werden auch recht einfach sein und beziehen sich immer auf das Buch, das gerade vorgestellt wird.

So beteiligt ihr euch: Schreibt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder ruft uns an: 06421 606-0. Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

Und hier ist die 1. Staffel, in der wir euch 2 Bücher vorstellen, die eher nachdenklich sind.

Oliver Scherz: Sieben Tage Mo

Thienemann, Stuttgart, 2023. 2 Bände in reformierter Kurz-, 3 in Vollschrift, Bestell-Nr. 6345.

Mo ist Mo. Unberechenbar und unaufhaltsam. Er macht, was er will, und sagt, was ihm in den Kopf kommt. Mit ihm kann man Verrücktes erleben. Und manchmal wäre Karl gern so wie er, so sorglos, so ungehemmt. Oft aber nervt es ihn auch, sich um seinen Bruder kümmern zu müssen, der eine geistige Behinderung hat. Ständig ist er für ihn verantwortlich, gefühlte sieben Tage die Woche. Am liebsten möchte Karl sich freimachen von allem, einfach mit dem Rad durch die Gegend fahren. Oder Nida treffen, die er immer interessanter findet. Um sie zu sehen, lässt er Mo für ein paar Stunden allein. Als er nach Hause zurückkehrt, ist sein Bruder verschwunden.

Quiz-Fragen:
  1. Was ist das Besondere an Mo? Ist er:
    1. hochbegabt?
    2. geistig behindert?
    3. kleinwüchsig?
  2. Was würde Karl lieber machen, als auf seinen Bruder aufzupassen?
    1. Computer spielen?
    2. Fußball spielen?
    3. Rad fahren und eine Freundin treffen?

Kathrin Schrocke: Weiße Tränen

Mixtvision, München, 2023. 4 Bände in reformierter Kurz-, 5 in Vollschrift, Bestell-Nr. 6373.

Lenni und Serkan sind die besten Freunde. Bis der neue, farbige Mitschüler Benjamin auftaucht, die Theater-AG fast sprengt, einen beliebten Lehrer kritisiert und Rassismus offen anprangert. Lennis Welt steht Kopf. Er soll plötzlich Stellung beziehen. Aber für wen? Wer hat hier recht? Und was hat das Kopftuch von Serkans Schwester Elif damit zu tun? Eine hochaktuelle, aufrüttelnde Geschichte über Freundschaft und Liebe, Leben und Tod - und über den Alltagsrassismus in unserem Land.

Quiz-Fragen:
  1. Wodurch wird die Freundschaft von Lenni und Serkan belastet?
    1. Einer von beiden hat eine Freundin?
    2. Einer von beiden hat mehr Anerkennung in der Klasse?
    3. Ein farbiger Mitschüler kommt in die Klasse?
  2. Um welches soziale Problem geht es hauptsächlich?
    1. Rassismus?
    2. Geschlechtergerechtigkeit?
    3. Klassenzusammenhalt?

Kontakt und Bestellungen

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
blistaCampus
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
Tel.: 06421 606-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder über unseren barrierefreien Online-Katalog https://katalog.blista.de
bzw. die populäre App "Leselust".

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Panorama

Begleitung im Krankenhaus: Empfehlungen zur Umsetzung veröffentlicht

Seit dem 1. November 2022 können Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt durch eine vertraute Person in Anspruch nehmen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat im September 2024 Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung im Krankenhaus veröffentlicht.

Die gesetzlichen Regelungen trennen zwischen zwei Formen der Begleitung. Zum einen ist eine Begleitung durch eine Person aus dem persönlichen Umfeld des Menschen mit Behinderungen möglich. Diese kann dann Krankengeld und einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch nach §§ 44b ff. SGB V in Anspruch nehmen. Zum anderen kann eine vertraute Person eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe nach § 113 Abs. 6 SGB IX als Begleitung eingesetzt werden.

Krankenhausaufenthalte und die Durchführung der erforderlichen diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen sind für behinderte Menschen häufig erst möglich, wenn sie durch eine Bezugsperson begleitet werden. Dabei kann der Unterstützungsbedarf quantitativ und qualitativ stark variieren. Die Unterstützungsleistungen überschneiden sich eventuell mit den therapeutischen und pflegerischen Verrichtungen, die vom Krankenhauspersonal zu erbringen sind. In der Praxis ergeben sich daraus Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins geben Anregungen und Hilfen zu diesen Umsetzungsfragen. Darüber hinaus setzen sie Impulse zur Fortentwicklung, um dem Gesetzgeber mögliche Änderungsbedarfe aufzuzeigen. Sie richten sich vorrangig an die Träger und Erbringer von Leistungen der Eingliederungshilfe und wenden sich mit Weiterentwicklungsfragen an den Bundesgesetzgeber. Als PDF-Datei steht das Empfehlungspapier zum Download bereit unter
www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen

Mit Stand vom Dezember 2022 gibt es außerdem eine Orientierungshilfe zu Assistenzleistungen im Krankenhaus, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe veröffentlicht hat (siehe www.bagues.de/de/veroeffentlichungen/orientierungshilfen-und-empfehlungen/).

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Wieder erhältlich: Antrag auf ... Praktische Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen

Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis? Wo gibt es den Parkausweis, mit dem ich einen Behindertenparkplatz nutzen kann? Bei wem kann ich eine Braillezeile oder eine Arbeitsassistenz beantragen? Der bewährte DVBS-Ratgeber "Antrag auf ..." enthält Antworten und zahlreiche Tipps aus der Beratungspraxis rund um Leistungen und Anträge. Er richtet sich an Betroffene und Angehörige, Arztpraxen und Personen, die Menschen mit stark eingeschränktem Sehvermögen unterstützen und beraten.

Die Ausgabe wurde von Dr. Michael Richter, Geschäftsführer der Rechte behinderter Menschen gGmbH (rbm), aktualisiert (Stand September 2024) und ist als 52-seitige Broschüre in Print oder als PDF-Datei wieder erhältlich. Online gibt es erstmals auch einen separaten Adressanhang mit Kontaktdaten von Sozialhilfeträgern (Word-Datei, 42 Seiten).

Bestelladresse
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Download-Links: dvbs-online.de/index.php/angebote/beratung.

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Der Paritätische begrüßt Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat unter Minister Prof. Karl Lauterbach Anfang Dezember 2024 den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorgelegt. Ursprünglich sollte der Aktionsplan laut Ampel-Koalitionsvertrag bereits Ende 2022 vorliegen. Unklar bleibt, welche der geplanten Maßnahmen nach der Regierungsbildung 2025 umgesetzt werden.

Der Aktionsplan ist das Ergebnis eines so genannten Dialogprozesses, an dem sich über 100 Akteurinnen und Akteure aus Selbstvertretungsverbänden und Interessenvertretungen beteiligten. Die Zivilgesellschaft hatte die Möglichkeit, über ein Formular bzw. eine Website beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Vorschläge einzureichen. Die über 3.000 eingereichten Vorschläge veranschaulichen dabei die Bedeutung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bzw. im Gesundheitswesen im Speziellen. Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege am Beteiligungsverfahren mitgewirkt.

Der Aktionsplan enthält folgende Themenfelder:

  • Barrierefreie und inklusive Gesundheitsversorgung
  • Barrierefreiheit in der Langzeitpflege
  • Personal im Gesundheitswesen
  • Inklusive Gesundheitsförderung und Prävention
  • Förderung der Gesundheitskompetenz und zielgruppengerechten Kommunikation
  • Inklusive Digitalisierung
  • Diversität im Gesundheitswesen

Die Abschnitte für die einzelnen Handlungsfelder sind jeweils untergliedert in Ausgangslage, Zielsetzung und Übersicht der Maßnahmen, wobei die Übersicht der Maßnahmen Angaben zur Umsetzungsform, zur Verantwortlichkeit für die Umsetzung und zum Zeitrahmen (fortlaufend, sofort, kurzfristig und langfristig) beinhaltet.

Grundsätzlich wird der Aktionsplan begrüßt. Kritisiert wird aber, dass bei etlichen der aufgeführten Maßnahmen lediglich auf eine Umsetzung bereits bestehender gesetzlicher Verpflichtungen hingewirkt werden soll. Auch steht die Umsetzung der Ziele explizit unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, so dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, auch, weil die zuständigen Ministerien nicht in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen wurden und hier somit die Bereitschaft fehlt, ihn mitzutragen.

Die Veröffentlichung kann als barrierefreie PDF-Datei heruntergeladen werden:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/A/Aktionsplan/Aktionsplan_barrierefreies_Gesundheitswesen_2024.pdf

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Barrierefrei Posten auf Social Media

Instagram, LinkedIn, Facebook, TikTok, X (ehemals Twitter) und Co: Die Autor*innen Ina-Marie Ernst und Finnja Lüttmann von der TU Dortmund, Bereich Behinderung und Studium (DoBuS), zeigen mit ihrem ausführlichen Leitfaden zum Thema Social Media, wie eigene Inhalte mit nur wenig Mehraufwand barrierefrei werden.

Sie erklären Alternativtexte, Untertitel, Audiodeskription, Hashtags, Farbkontraste, die Einbindung von sprechenden Links, barrierefreie Bildgestaltung und einiges mehr.

Beispiel Hashtags: Die sind üblicherweise klein geschrieben, auch wenn sie mehrere Worte beinhalten, wie #studierenmitbarrieren. Ein Screenreader, wie er von Personen mit Sehbeeinträchtigung genutzt wird, liest den Hashtag als ein Wort vor. Tipp: Wird jedes neue Wort mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben (#BarrierefreiStudieren), kann der Screenreader den Unterschied erkennen.

Der Leitfaden (Stand Juni 2024) wurde unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht und kann als barrierefreie PDF-Datei heruntergeladen werden auf:
https://hochschulforumdigitalisierung.de/wp-content/uploads/2024/08/DoBus_Barrierefrei-Posten-auf-Social-Media.pdf

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Berufliche Teilhabe von Menschen mit Adipositas

In Deutschland liegt der Anteil der Erwachsenen mit Adipositas über dem EU-weiten Durchschnitt. Daher ist eine Sensibilisierung für die Erkrankung, die durch eine starke Vermehrung des Körperfetts gekennzeichnet ist, lohnenswert. In der Reihe "REHADAT-Wissen" ist nun online als Band 15 erschienen: "Ein (ge)wichtiges Thema" - Berufliche Teilhabe von Menschen mit Adipositas". Der Ratgeber informiert über die chronische Erkrankung, die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssituation der Betroffenen und über Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung. Neben der Erkrankung und den Faktoren, die zu Adipositas beitragen, werden praktische Lösungen für Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzanpassung und Hilfsmittel sowie die Beratung und Förderungsleistungen im Arbeitskontext thematisiert.

Die Publikation ist online zugänglich unter:
rehadat-wissen.de/ausgaben/15-adipositas/

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Deutscher Seniorentag 2025 in Mannheim

Vom 2. bis 4. April 2025 findet in Mannheim die wichtigste bundesweite Veranstaltung zum Älterwerden in Deutschland statt: der Deutsche Seniorentag.

Er wird in der Regel alle drei Jahre von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und ihren Mitgliedsverbänden ausgerichtet und findet jedes Mal in einem anderen Bundesland statt. Mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm und der Messe bietet er älteren Menschen und ihren Angehörigen Informationen und Anregungen für ein gutes Leben im Alter. Politik, Verbände und Gesellschaft diskutieren aktuelle Fragen der Seniorenarbeit und Seniorenpolitik. Auf dem Programm stehen mehr als 90 Einzelveranstaltungen. Zudem präsentieren Aussteller wie z. B. der DigitalPakt Alter oder der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein ihre Angebote. Eine Ausstellung "Halt - keine Gewalt" thematisiert verschiedene Formen von Gewalt gegen ältere Menschen.

Das Motto des 14. Deutschen Seniorentages lautet "Worauf es ankommt". Die BAGSO ruft damit in herausfordernden Zeiten dazu auf, den Blick auf das Wesentliche zu richten und anzupacken. Im Fokus stehen alle Themen rund um ein gutes Leben im Alter, aber auch aktuelle gesellschaftspolitische Themen wie eine lebendige Demokratie und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.

Der Veranstaltungsort, das Congress Center Rosengarten, ist so barrierearm wie möglich gestaltet. Ehrenamtliche Helfer*innen unterstützen Besucher*innen auf ihren Wegen. Assistenzhunde sind gestattet, sofern Sie als solche erkennbar sind. Das Programm ist in Großdruck (20 pt) sowie im DAISY-Format vorab hier erhältlich:

BAGSO-Geschäftsstelle
Tel.: 0228 24999357
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Download als barrierefreie pdf-Datei:
deutscher-seniorentag.de/programm/

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Impressum

horus 1/2025

Jg. 87 der Schwarzschriftausgabe
Jg. 99 der Brailleausgabe

Herausgeber: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista).

ISSN 0724-7389

V.i.S.d.P.: Andrea Katemann (DVBS) und Thorsten Büchner (blista).

Verlag: DVBS, Frauenbergstr. 8, 35039 Marburg, Tel.: 06421 94888-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Web: https://dvbs-online.de.

Redaktion: Für den DVBS: Peter Beck, Leonore Dreves und Andrea Katemann. Für die blista: Isabella Brawata, Thorsten Büchner und Amélie Schneider.

Koordination: DVBS, Sabine Hahn.

Brailledruck: Deutsche Blindenstudienanstalt e. V.

Digitalisierung und Audio: DVBS.

Print: Druckerei Schröder, Lindauer & Wolny GbR.

horus erscheint vierteljährlich in Braille, Print und digital (mit DAISY-Hörfassung, HTML sowie Braille-, RTF-, Word- und PDF-Dateien).

Jahresbezugspreis: 42 Euro (Versandkosten Inland inklusiv). Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Für Mitglieder des DVBS ist der Bezug im Jahresbeitrag enthalten.

Bankkonto des DVBS:
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE42 5335 0000 0000 0002 80
BIC: HELADEF1MAR

Beiträge und Bildmaterial schicken Sie bitte ausschließlich an den DVBS, Redaktion. Bitte geben Sie an, falls Ihr Beitrag bereits in anderen Zeitschriften veröffentlicht wurde oder für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung der Redaktion.

Vorschau horus 2/2025

Schwerpunkt: "Tierisch, tierisch"
Erscheinungstermin: 26.05.2025
Anzeigenschluss: 11.04.2025
Redaktionsschluss: 14.03.2025

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Beta Hilfen für Sehgeschädigte GmbH

Neu: Online-Seminare zur iPhone- und PC-Nutzung

In unseren neuen Online-Seminaren bieten wir kompaktes Wissen für sehbehinderte und blinde Smartphone- und PC-Nutzer. In kleinen Gruppen machen wir Sie fit für den Einsatz von VoiceOver und JAWS mit speziell entwickelten Inhalten für Einsteiger und Fortgeschrittene.

Ein Einblick in unser Kursangebot:

  • PC- und Windows11 Grundlagen mit JAWS
  • Spezialkurs Outlook mit JAWS
  • Spezialkurs Internet mit JAWS
  • Spezialkurs Word mit JAWS
  • Spezialkurs Excel mit JAWS
  • iPhone und VoiceOver
  • v.m

Alle Informationen zu unseren Online-Seminaren (Termine, Inhalte, Kosten, Ablauf) finden Sie über diesen QR Code, unter www.beta-hilfen.de/onlineseminare oder rufen Sie uns an unter 0361 43068310. Unsere aktuellen Seminartermine finden Sie unter www.beta-hilfen.de/aktuelles/seminartermine.

Save the Date: 01.10.2025 Wir feiern 30 Jahre Beta Hilfen für Sehgeschädigte GmbH. Mehr dazu unter www. Beta-hilfen.de/30-jahre-beta/


Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. (BSVS)

Landeshilfsmittelzentrum

Kompetenz und Beratung inklusive!

  • Text- und Grafikservice
  • Erstellung von Hörbüchern
  • Mobile, persönliche und telefonische Beratung
  • Alltagshilfsmittel- und Low-Vision-Beratung
  • Peerberatung - Betroffene beraten Betroffene
  • Telefonfachvorträge, Telefonkonferenzen
  • Vorstellen von Alltags- und Freizeitangeboten
  • Anamnese - aktuelle Hilfsmittelnutzung
  • Kontaktaufnahme soziale Dienste, Ämter
  • Unterstützung bei Antragstellungen
  • Einreichung Verordnungen bei Kostenträgern
  • Versand von Alltagshilfsmitteln

Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. - Landeshilfsmittelzentrum
Louis-Braille-Str. 6
01099 Dresden
Tel.: 0351 80 90 624
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.landeshilfsmittelzentrum.de
Onlineshop: www.lhz-dresden.de


blista

Schnuppern macht Spaß!

Reinschauen in eine Schule mit einem einmaligen Profil, kleinen Klassen, ganzheitlicher Förderung und tollen Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Auch alle Quereinsteiger*innen sind herzlich willkommen!

Schnuppertage jeweils samstags von 10 Uhr bis 15 Uhr: 24.05.2025 (www.blista.de/schnuppertage). Hier erwartet dich eine breite Auswahl an Schul- und Berufsabschlüssen: Allgemeines Gymnasium, Berufliches Gymnasium (Wirtschaft), Fachoberschulen für Gesundheit und Sozialwesen (nähere Infos unter: www.blista.de/css).

PROStart für alle, die sich beruflich orientieren möchten: 05. Bis 09.05.2025, 02. Bis 06.06.2025 Am blista-Zentrum für berufliche Bildung stehen dir 6 Ausbildungen und Umschulungen zur Wahl. (www.blista.de/ausbildungen-und-umschulungen).

Bei der blista bist du richtig!

Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista)
blistaCampus
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 06421 606-339
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 06421 606-541


Deutsche Vermögensberatung

Neu! Braille-Finanz. Barrierefreie Finanzberatung.

Ihr Partner rund ums Thema Finanzen. Früher an Später denken.

Agentur Chinaedu Igbokwe
Römerstr. 6
35423 Lich
Tel.: 0176 72295099


Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH (DHV)

Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte

Der Deutsche Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH (DHV) bietet Ihnen Hilfsmittel für hochtradig sehbehinderte und blinde Menschen aller Altersgruppen. Ob für Haushalt, Beruf oder Hobby - unsere Produkte und Dienstleistungen sollen den Alltag erleichtern und Ihnen ein weitgehend selbstständiges Leben ermöglichen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung geeigneter Hilfsmittel über diverse Kostenträger, wie z.B. gesetzliche Krankenkassen behilflich. Sie können unseren gesamten Hilfsmittelkatalog als Druckvariante und auf Hör-CD erhalten, oder besuchen Sie uns im Internet.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH
Bleekstraße 26
30559 Hannover
Telefon: 0511 95465-0
Fax: 0511 95465-37
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de

Abbildung: 4 Produktkategorien aus dem Angebot: Smartphones, gefalteter Langstock, Anstecker, Uhr.


Dräger Lienert GmbH & Co. KG

Sehbehinderte und blinde Menschen arbeiten mit DL® Produkten einfach und wettbewerbsfähig.

DL® reduziert die Abhängigkeit von Technik. DL® entwickelt ausschließlich barrierefreie Anwendungen. DL® kümmert sich darum, dass Fachanwendungen generell nur noch barrierefrei entwickelt werden. Vom Standard-Blindenarbeitsplatz bis zu Roboteranbindungen, alles, was einen Behindertenarbeitsplatz ermöglicht, wird umgesetzt. Vom Einzelarbeitsplatz bis zum Infrastrukturprojekt - DL® rollt moderne Technik aus.

Melden Sie sich! Wir schicken Ihnen gerne Informationen auf einem Audioplayser.

Draeger Lienert GmbH & Co. KG
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: +49 (0) 6421 952 400
Internet: www.dlinfo.de


Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf

Nachhaltig wirken: Gemeinsam Gutes tun für blinde und sehbehinderte Menschen!

Werden Sie Teil unserer Stiftergemeinschaft - Wir unterstützen Projekte für blinde und sehbehinderte Menschen

Bauen Sie mit am Fundament für Integration und Teilhabe - Ausbildung, Studium und Beruf sind wichtiger als je zuvor.

Unser Ansprechpartnernetz blinder und sehbehinderter Juristinnen und Juristen berät Sie unverbindlich bei Fragen rund um Zustiftungen und Nachlässe.

Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf
gegründet 1998
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: dvbs-online.de/index.php/stiftung
Stiftungskonto: Commerzbank Marburg, IBAN DE29 5334 0024 0393 1110 00


horus

Eine Lektüre mit Gewinn

Durch ein Abonnement der Fachzeitschrift "horus" erfahren Sie,

  • wie blinde und sehbehinderte Menschen Beruf und Alltag bewältigen und ihre Träume legen,
  • was schulische und berufliche Bildung blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen bietet,
  • wofür sich die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe aktuell engagiert.

In Print, Braille oder digital erhältlich bei:

DVBS
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 06421 94888-0


F. H. Papenmeier GmbH & Co. KG

Hotline Service - Unser WIR für Ihren Hilfsmittel NOTFALL.

Kostenfreie Hotline: +49 2304 205 250

Kontakt:
F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
Talweg 2
58239 Schwerte
Telefon: +49 2304 205 0
Fax: +49 2304 205 205

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.papenmeier-rehatechnik.de

Bildbeschreibung: Unser WIR für Ihren Hilfsmittel NOTFALL: Eine Gruppe von drei RehaTechnik Mitarbeiter - zwei Männer und eine Frau - schauen freundlich in die Kamera.


Pedalpower mobility solutions

Tandem Bikes

Deep, mit oder ohne e-Motor - teilbar!
Butterfly, Falttandem - faltbar!
Double Speed Sprint, Renntandem
Cross Country, Reiseradtandem - teilbar!
Berlin Steel, 26 Zoll oder 28 Zoll - teilbar!
Kolibri, Eltern/Kind Tandem

10% Rabatt für DVBS-Mitglieder und deren Angehörige.

www.pedalpower.de

Bildbeschreibung: Fotos der sechs Tandems, "Deep" (schwarzer Lack) und "Butterfly" (rot lackiert) auch geteilt bzw. zusammengeklappt. QR-Code.


RTB

Gezielte Steuerung der Signale - Per App sicher unterwegs

Immer sicher unterwegs
Ohne Anwohnerkonflikte
Kostenfreie Smartphone-App
LOC id kompatibel
LZA - Detektion - Parken - E-Mobilität

RTB
www.rtb-bl.de
Tel.: +49 5252 9706-0

Bild: Bunte Grafik eines bärtigen Mannes mit dunkler Brille und weißem Langstock, der an einer belebten Straße steht. In der Hand ein Smartphone, das Signale aussendet, im Hintergrund eine Großstadt.


SightCity 21.-23. Mai 2025

Die weltweit führende Fachmesse für blinde und sehbehinderte Menschen

Hybride Messe: Kap Europa Frankfurt & Online

  • Über 100 Aussteller: in Präsenz und online
  • Teilnahme vor Ort oder per Computer, Telefon oder Smartphone
  • Hybride Ausstellervorträge
  • Umstiegshilfe für sehgeschädigte Besucher ab dem Frankfurter HBF
  • Persönliche Messeguides

SightCity Forum: Hybride Fachvorträge von medizinischen Fachkräften und Betroffenen rund um das Thema Low Vision.

Jetz neu: Gaming-Lab: Inklusiver Gaming-Bereich. Workshopbühne: Arbeitswelt vs. Freizeitwelt.

Weitere Informationen unter:

www.sightcity.net
unter neuer Telefonnummer Tel.: 02304 205902


Synphon Elektronische Hilfen für Sehgeschädigte

Einfach SynPhon! Die Firma SynPhon entwickelt einfach zu bedienende elektronische Hilfsmittel, die blinden und seheingeschränkten Menschen das Leben erleichtern:

Der Einkaufs-Fuchs Produkt-Erkenner sagt mit einem Piep und Laserscanner, was es für eine Sache ist.

Die Fledermaus Orientierungshilfe erkundet den Raum mit Ultraschall und Infrarot und zeigt, wo es sicher langgeht.

Einfach mal testen! Haben Sie Fragen? Rufen sie an!
Tel.: 07250 929555
www.synphon.de


Vanda Pharmaceuticals

Non-24. Eine zyklische Schlaf-Wach-Rhythmusstörung bei völlig blinden Menschen

Sind Sie völlig blind? Fühlen Sie sich oft nicht fit und unkonzentriert? Schlafen Sie nachts schlecht und sind tagsüber sehr müde? Die mögliche Ursache: Ihre innere Uhr. Jeder Mensch besitzt eine innere Uhr. Der wichtigste Taktgeber ist das Tageslicht. Es setzt die innere Uhr immer wieder auf exakt 24 Stunden zurück. Völlig blinde Menschen fehlt die Lichtwahrnehmung, deshalb kann es dazu kommen, dass der Körper nicht mehr zwischen Tag und Nacht unterscheiden kann. Diese Menschen leiden an der Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Rhythmusstörung, kurz Non-24.

Wie äußert sich Non-24? Betroffenen fällt es phasenweise sehr schwer, sich tagsüber wachzuhalten und zu konzentrieren. Nachts hingegen signalisiert der Körper oftmals kein Schlafbedürfnis.

Rufen Sie das Team des Non-24 Service an. Die erfahrenen Mitarbeiter finden den richtigen ärztlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe und beantworten Ihre individuellen Fragen. Sie sind rund um die Uhr erreichbar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 24 321 08 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Werden Sie aktiv: Ein Termin bei einem Arzt ist der nächste Schritt oder informieren Sie sich in unseren Tele-Vorträgen. Die Termine finden Sie unter dem Punkt Informationen auf non-24.de

Dies ist ein Service der Firma Vanda Pharmaceuticals Germany GmbH (QR Code).

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