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Bezirk Bayern - Bezirksversammlung
Samstag, 28. September 2019
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Kontakt Ria Becker, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nürnberg, im August 2019

Liebe Mitglieder und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lädt Sie die Leitung der Bezirksgruppe Bayern des DVBS zur Bezirksgruppenversammlung am Samstag, 28. September 2019
ab 11:00 Uhr
recht herzlich ein. In diesem Jahr muss auch die Bezirksgruppenleitung neu gewählt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Was:

Jahresversammlung der Bezirksgruppe Bayern im DVBS

Wo:

München
Arnulfstr.22
80335 München
Geschäftsstelle des BBSB
Raum Bayern

Wann:

Samstag, 28.09.2019
11:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

Treffpunkt:

10:30 Uhr am Service-Point im Hauptbahnhof München

Anmeldung über:

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Anmeldeschluss:

Mittwochabend, 25.09.2019

Veranstaltungsort ist der Raum Bayern des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbunds e.V. (BBSB, Arnulfstr. 22, 80335 München, direkt gegenüber dem Hauptbahnhof).

Ursula Weber, Vorsitzende des DVBS, wird als Vertreterin des Vorstands an unserer Bezirksgruppenversammlung teilnehmen.

Als vorläufige Tagesordnung schlagen wir vor:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Festlegung der endgültigen Tagesordnung
  3. Tätigkeitsbericht der letzten drei Jahre
  4. Aussprache
  5. Neuwahlen des Leitungsteams
  6. Ursula Weber berichtet über die aktuelle Lage und zukünftige Perspektiven des Vereins
  7. Mittagspause mit gemeinsamem Mittagessen
  8. Nominierungen unserer Bezirksgruppe für die Vorstandswahlen 2020 (siehe Anlage)
  9. Vortrag zu digitaler Barrierefreiheit (Dr. Aleksander Pavkovic)
  10. Verschiedenes und Ende der Veranstaltung ca. 17:00 Uhr

Das Mittagessen findet im nahegelegenen „Rechtaler Hof“ statt. Den Weg dorthin und zurück zum Veranstaltungsraum werden wir als Gruppe gehen.

Da wir Plätze zum Essen reservieren und auch für die Gruppengröße planen müssen bitten wir sie, sich bis spätestens Mittwochabend, 25. September 2019, entweder per E-Mail unter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder über Telefon bei

Ria Becker
Tel.: 0911 356934,

Leonore Dreves,
Tel.: 0170 1652965,

Jörg Korinek,
Tel.: 0911 685319,

Josef Kurmann,
Tel.: 0151 18838872 oder

Dr. Joh.-Jürgen Meister,
Tel.: 08161 66569,

anzumelden. Auch Kurzentschlossene werden nicht abgewiesen und sind herzlich willkommen. Wir bitten Sie, sich für eine Mitarbeit im Leitungsteam zur Verfügung zu stellen.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann hoffen wir, dass viele von Ihnen an unserer diesjährigen Jahresversammlung teilnehmen werden

und grüßen Sie bis zum Wiedersehen am Samstag, 28. September 2019

Ihr

Leitungsteam


Anlage:

Vorstandswahlen 2020: Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten

2020 geht die vierjährige Amtszeit des jetzigen DVBS-Vorstandes zu Ende. Konkret: Es steht bei der Mitgliederversammlung 2020 die Neuwahl des Vorstandes an. Dabei haben nicht nur die Mitglieder ein Mitspracherecht, die selbst zur Mitgliederversammlung kommen. Indirekt können auch die Bezirke sowie die Fach- und Interessengruppen Einfluss auf diese Wahl nehmen. Sie haben nämlich ein Vorschlagsrecht: Nur ein ordentliches Mitglied, das von zwei Vereinsgliederungen vorgeschlagen ist, kann von der Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt werden.

Die Nominierung erfolgt durch die Bezirks-, Fach- und Interessengruppen des Vereins. Sie muss nach § 10 unserer Satzung drei Monate vor der Mitgliederversammlung abgeschlossen sein. Termin der Mitglieder-versammlung ist der 23. Mai 2020.

Mit diesem Schreiben möchten wir außerdem über das Verfahren informieren und einige Fragen beantworten, die uns häufig gestellt werden.

In der Bezirksgruppenversammlung ist eine Nominierungsliste zu erstellen. Die Abstimmung kann einzeln oder en bloc erfolgen, wofür einfache Mehrheiten der Anwesenden ausreichen. Die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.

Die Leiterinnen und Leiter der Bezirke sowie der Fach- und Interessengruppen sind, so will es die Satzung, an einem zusätzlichen Nominierungslauf beteiligt, nämlich dem des Arbeitsausschusses, dessen Mitglieder sie sind. Er hat während seiner vom 15. bis 17. November 2019 in Bad Soden-Salmünster stattfindenden Sitzung Gelegenheit, eine Nominierungsliste zu erstellen.

Wer kann nominiert werden?

Das sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins. Dazu zählen natürlich auch die sog. „Elternmitglieder“, nicht aber „Fördernde Mitglieder“.


Welche Vorstandsposten gilt es zu besetzen?

Der Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, seiner/m Stellvertreter/in, meist 2. Vorsitzende/r genannt, und drei Beisitzern/innen. Die/Der 1. und die/der 2. Vorsitzende vertreten den Verein rechtlich nach außen, das heißt z. B., sie unterzeichnen Verträge, eröffnen Bankkonten usw., wenn sie das nicht an die/den Geschäftsführer/in delegieren, was rechtlich nicht immer geht. Sie haften unter bestimmten Umständen, z. B. im Falle der Insolvenz oder bei gesetzeswidrigen Handlungen des Vereins auch mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die drei Beisitzer/innen hingegen sind für den Verein nicht zeichnungsberechtigt und haften auch nicht. Sie wirken aber bei der Willensbildung im Vorstand mit, haben also Sitz und vor allem Stimme, und auch sie repräsentieren den DVBS natürlich nach innen und außen, wenn auch eben nicht im rechtlichen Sinne.

Was hat ein Mitglied im DVBS-Vorstand zu tun und wie stark ist es zeitlich beansprucht?

Einzuplanen sind vier bis fünf Vorstandssitzungen im Jahr, die zumeist am Samstag ganztägig stattfinden, ein- bis zweimal auch schon Freitagnachmittag beginnen. Hinzu kommen evtl. noch drei bis vier Telefonkonferenzen jährlich und auf jeden Fall eine fortlaufende E-Mail-Korrespondenz. Erwartet wird natürlich auch die Anwesenheit bei den eintägigen Mitgliederversammlungen (sie finden alle zwei Jahre statt) und den jährlich stattfindenden Sitzungen des Arbeitsausschusses (1 - 2 ½ Tage). Der zeitliche Aufwand für die/den 1. Vorsitzende/n und ihre/seinen Vertreter/in ist naturgemäß höher, denn sie sind z. B. sog. „geborene Vorstandsmitglieder“ der „Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf“. Deren Termine sind jedoch nicht sehr zeitintensiv (der Vorstand tritt bspw. einmal jährlich für ca. zwei Stunden zusammen) und werden zumeist mit DVBS-Terminen verbunden. Die Mehrzahl der Sitzungen findet in Marburg statt. Darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten, sich als Vorstandsmitglied inhaltlich nach innen und außen einzubringen. Das Spektrum reicht von der vorstandsseitigen Verantwortung für Personalangelegenheiten bis zur Vertretung des DVBS in verbandsübergreifenden Gremien.

Die Arbeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt. Allerdings werden Reisekosten übernommen. Auch kann der Vorstand natürlich auf die Unterstützung durch die Geschäftsstelle, z. B. im Sekretariatsbereich, zurückgreifen. Für Fragen zur Vorstandstätigkeit stehen Ihnen die derzeitigen Mitglieder des Vorstandes und die Geschäftsführerin gern zur Verfügung.

Wie sollte eine Nominierungsliste aussehen?

Aus Praktikabilitätsgründen empfiehlt es sich, Personen für die Ämter im Vorstand (1. und 2. Vorsitzende/r, 3 Beisitzer/innen) zu nominieren, also etwa: Mitglied A für den Posten der/des 1. Vorsitzenden usw. Bezüglich der nominierten Personen sollte eine Verwechslungsgefahr, z. B. bei häufig vorkommenden Namen, ggf. durch Angabe des Vornamens, der Mitgliedsnummer und/oder weiterer Stammdaten (Wohnort, Geburtsdatum) ausgeschlossen sein.

Streng genommen verlangt die Satzung eine solche nach Ämtern gegliederte Vorschlagsliste nicht. Doch hat sich diese Praxis bewährt. Auch muss man sich nicht auf eine Person pro zu besetzendem Posten verständigen. Es können durchaus auch mehrere Nominierungen für einen einzelnen Posten vorgenommen werden, wenn die Versammlung das wünscht. Wichtig ist, die zu nominierenden Personen vor ihrer Benennung zu fragen, ob sie grundsätzlich bereit sind, zu kandidieren. Damit haben die Kandidaten sich längst noch nicht zur Übernahme des Postens im Falle ihrer Wahl verpflichtet. Sie können die Annahme der Wahl sogar noch nach der Abstimmung der Mitgliederversammlung verweigern. Es macht aber wenig Sinn, jemanden zu nominieren, der nicht bereit ist, sich wählen zu lassen.

In den Vereinspublikationen wird fortlaufend über das Nominierungsverfahren berichtet werden. Dort ist dann auch zu erfahren, welche Namen ins Spiel gebracht wurden.

Wie geht es nach der Nominierungsphase weiter?

Zur Mitgliederversammlung wird mit einer Frist von mindestens zwei Monaten schriftlich eingeladen. Die Bekanntgabe der für den Vorstand wählbaren Personen, also jenen, die in wenigstens zwei Nominierungslisten auftauchen, erfolgt hier und in besagten Vereinspublikationen. Die Wahl selbst ist geheim. Eine Möglichkeit der Briefwahl gibt es nicht, man muss der Mitgliederversammlung als ordentliches Mitglied also beiwohnen, um mit wählen zu können.

Die/Der Vorsitzende und ihre/sein Stellvertreter/in werden einzeln gewählt. In einem dritten Wahlgang werdendann die Beisitzerposten vergeben.

Ort München