Geldspende

Ihre Geldspende unterstützt unsere Arbeit in verschiedenen Projekten oder auch ganz allgemein. Welche aktuellen Projekte Sie fördern können, sagen wir Ihnen auf Anfrage gern. Fordern Sie unseren Jahresbericht an und lesen Sie, welchen Aufgaben sich der DVBS im Einzelnen widmet.

Bei Anlassspenden für besondere Anlässe wie: Runder Geburtstag, Silberne bzw. Goldene Hochzeit oder Kranzspende bei Trauerfällen wenden Sie sich bitte an unseren Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie erhalten hierfür einer Sonderbankverbindung, damit diese eindeutig zugeordnet werden können und eine Aufstellung im Rahmen dieser Aktion für den Initiator erstellt werden kann.

Die Spende ist eine Zuwendung, die keine Gegenleistung beansprucht! Sie ist steuerlich abzugsfähig, und zwar bis 20 % des Einkommens.

Was man wissen sollte:

  • Spenden ab 200 € müssen durch den DVBS schriftlich quittiert werden. Bei kleineren Spenden reicht zur Vorlage beim Finanzamt allermeist der Zahlungsbeleg (Überweisungsträgerdurchschlag, Kontoauszug), ggf. später ergänzt durch eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit des DVBS, wenn das Finanzamt dies verlangt. Wir stellen aber schon ab 100 € eine Spendenquittung aus, als besonderen Service. Vorausgesetzt uns ist Ihre Adresse bekannt.
  • Auch der Mitgliedsbeitrag für ordentliche und fördernde Mitglieder ist steuerlich abzugsfähig.
  • Auch Sach- und Zeitspenden können quittiert werden. Allerdings muss der DVBS auf Verlangen des Finanzamtes glaubhaft machen können, dass es sich nicht um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelte, also für nicht erbrachte Zuwendungen oder oberhalb des tatsächlichen Wertes quittiert wurde. Bei Zeitspenden könnte bspw. auf die Internetseiten eines Referenten, bei Sachspenden auf den bilanziellen Buchwert verwiesen werden.
  • Sach- und Zeitspenden von Mitgliedern können durch den DVBS quittiert werden, wenn der Aufwand mit Belegen glaubhaft gemacht wird.
  • Spenden können mit einer gemeinnützigen Zweckbindung versehen werden. Das ist dann vom Spender bei der Überweisung im Verwendungszweck zu vermerken. Eine Spende für die Rettung der Robben müsste der DVBS dabei ablehnen, sie hat nichts mit seinem Satzungszweck zu tun.
  • Spenden, ob zweckgebunden oder nicht, muss der DVBS zeitnah ausgeben.
  • Der DVBS selbst darf nicht spenden! Er darf Ausgaben tätigen, mit denen er seinen Satzungszweck verfolgt, braucht also eine Rechnung.

Sachspende

Doch nicht nur Geld- sondern auch Sach- und Dienstleistungsspenden nehmen wir gern an. Oft findet bei uns durchaus sinnvoll Verwendung, was Sie oder Ihr Unternehmen leicht entbehren können. Seien es Büroausstattung und -material, ein Buffet bei einem der vielen Seminare, Kongresse etc., die der DVBS überall im Bundesgebiet fortlaufend veranstaltet, oder auch ein bisschen Ihrer fachkundigen Arbeitszeit.

Geldbußen zuweisen

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) ist eine Selbsthilfeorganisation von blinden und sehbehinderten Menschen, die trotz ihrer Behinderung selbstbestimmt leben und beruflichen Erfolg haben wollen.

Die Mitglieder des Vereins engagieren sich nach Expertise, Interesse und Region: Sie gehören der Bezirksgruppe ihres Wohnsitzes an und arbeiten in einer oder mehreren Fachgruppen mit. Im Jahre 1916 gegründet, ist Marburg/Lahn der Sitz unseres gemeinnützigen Vereins. Für nähere Informationen zum DVBS: Satzung / Jahresberichte / Vorstand.

In der Selbsthilfe sind wir neben viel persönlichem Einsatz auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit der Zuweisung von gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Geldauflagen unterstützen Sie unsere Arbeit für blinde und sehbehinderte Menschen.

Sponsoring und Werbung

Warum nicht eine "Fachzeitschrift, vertont mit freundlicher Unterstützung von..." Ihrem Unternehmen oder eine Broschüre unseres Vereins mit Ihrer Werbebotschaft darin. Wie wäre es einmal mit einer Anzeige in unserer Vereinszeitschrift "Horus"? Die Möglichkeiten mit dem DVBS zu werben sind vielfältig. Wir beraten Sie gern.

Neugierig geworden? Noch Fragen? Wir beraten Sie gern und informieren Sie näher.

Der DVBS ist gemeinnützig und Ihre Spende ist somit steuerlich abzugsfähig. Selbstverständlich stellen wir Ihnen einen entsprechenden Spendenbeleg aus. Als Unterstützer des DVBS erhalten Sie überdies regelmäßig aktuelle Informationen über die Vereinsarbeit.

Ihre Adresse verwenden wir nur um Ihnen eine Spenden-Bescheinigung zukommen zu lassen und Sie als Förderer über unsere Aktivitäten zu informieren. Ihre Daten geben wir keinesfalls an dritte weiter.

  • Datum des aktuellen Freistellungsbescheides: 26.10.2020
  • Steuernummer beim Finanzamt Marburg: 03125000293
  • Amtsgericht Marburg: VR 528

Herzlichen Dank!

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt zurzeit 132 Euro, die im März jedes Jahres in Rechnung gestellt werden. In bestimmten Fällen kann der Beitrag auf 66 Euro ermäßigt werden.

Wenn Sie eine Ermäßigung auf 66,00 Euro Jahresbeitrag beantragen möchten, ist das nur schriftlich per Fax, per Post oder per E-Mail formlos möglich. Wird die Ermäßigung für das laufende Jahr gewährt, muss diese jedes Jahr erneut bis spätestens 28. Februar des jeweils laufenden Jahres schriftlich beantragt werden! Ermäßigungsanträge, die erst nach dem 28. Februar eingehen, können wir aus technischen und kaufmännischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigen.

Wer kann eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags beantragen?

Die Mitgliederversammlung hat eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags auf 66 Euro für bestimmte Gruppen beschlossen: Mitglieder, die sich in der Ausbildung befinden, arbeitsuchend sind oder im Ausland leben. Über Ermäßigungsanträge in Härtefällen entscheidet der Vorstand.

Was bietet der DVBS seinen Mitgliedern?

Unser Angebot: Information, Beratung, Weiterbildung, Austausch und Vernetzung.

Zu unseren Informationsangeboten gehören unter anderem die für Mitglieder kostenlose Vereinszeitschrift „Horus“, der Newsletter „Horus aktuell“ , der Job-Service und der regelmäßige Mitgliedernewsletter.

Unsere Beratungsangebote verstehen wir als Hilfe zur Selbsthilfe: Ganz gleich ob Sie Fragen zur Hilfsmittelausstattung am Arbeitsplatz haben, Erfahrungsaustausch mit Betroffenen suchen oder rechtliche Unterstützung benötigen. Als Ansprechpartner für all diese Fragen stehen Ihnen sowohl Mitglieder, Fach-, Interessen- und Bezirksgruppenleitungen, als auch das hauptamtliche DVBS-Geschäftsstellen-Team zur Verfügung. In schwierigeren Rechtsfragen unterstützt uns die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm).

Seminare der  Fach-, Interessen- oder Projektgruppen und Fachtagungen des DVBS unterstützen Sie beim Erwerb von Wissen und Handlungskompetenz. Die Veranstaltungen werden von „Experten in eigener Sache“ bedarfsgerecht konzipiert. Externe Sachverständige wirken mit.

Unser Mentoringprogramm ist offen für alle. Es baut auf Vernetzung und Erfahrungsaustausch ähnlich betroffener Personen auf (Peer to Peer). Wir bringen Interessenten und Ratsuchende mit selbst betroffenen Menschen zusammen, die Vergleichbares schon erlebt und erfolgreich durchgestanden haben.

Mitglied werden

Ordentliche Mitgliedschaft

Wenn Sie blind oder sehbehindert sind und ein Mindestalter von 16 Jahre haben, sind Sie bei uns als ordentliches Mitglied willkommen. Wir setzen voraus, dass Sie einen mittleren allgemeinbildenden Abschluss - bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand - haben oder momentan anstreben. Dabei ist unwichtig, ob Sie zur Schule gehen, studieren, berufstätig, arbeitslos, selbständig oder im Ruhestand sind. Als Mitglied gehen wir davon aus, dass Sie die Ziele unseres Vereins unterstützen.

Elternmitgliedschaft

Für Interessierte, deren von Sehbehinderung oder Blindheit betroffene Kinder noch unter 16 Jahre alt sind, ist eine Elternmitgliedschaft möglich. Sie erlischt automatisch im dem Jahr, in dem ein Kind volljährig wird. Wenn das Kind ab 16 Jahren selbst Mitglied werden möchte und Eltern den Mitgliedsbeitrag übernehmen möchten, ist dies natürlich auch möglich.

Fördermitgliedschaft

Fördermitglieder unterstützen uns vor allem ideell und durch ihren Mitgliedsbeitrag. Auch Organisationen können Fördermitglied werden und sind willkommen.

Der Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 132,00 Euro. Eine Ermäßigung auf 66,00 Euro ist auf Antrag für Studierende, Schüler, Arbeitslose und Geringverdienende möglich.

Ihr Mitgliedsantrag

Den entsprechenden Antrag zur Mitgliedschaft finden Sie nachstehend als PDF. Sie können ihn sich auch per Post zusenden lassen. Das Blatt mit Ihrer Originalunterschrift benötigen wir auf dem Postweg zurück, alles andere können Sie gerne mailen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 06421 94888-0 gerne zur Seite.

Werden und Wirken des DVBS

Ein kurzer Überblick

Den Anstoß zur Gründung des heutigen „DVBS“ gab der erste Weltkrieg. Schon bald nach dessen Ausbruch kehrten Soldaten, die an der Front ihr Augenlicht verloren hatten, in die Heimat zurück. Für sie richtete Professor Alfred Bielschowsky als Leiter der Marburger Universitätsaugenklinik Umschulungskurse ein. Der 1907 durch einen Arbeitsunfall erblindete Student Carl Strehl gab ihnen Unterricht in Blindenschrift und Maschinenschreiben. Unter diesen Kriegsblinden waren auch Gymnasiasten, Studenten und junge Akademiker. Für sie schien ihr Ausbildungs- bzw. Berufsweg jäh zu Ende zu sein, denn die damals üblichen Blindenhandwerke boten keine angemessene Alternative. Am 6. März 1916 gründeten Strehl, Bielschowsky und weitere Gleichgesinnte den „Vereins blinder Akademiker Deutschlands“ (VbAD). Dieser erhielt nach dem zweiten Weltkrieg den Namen „Verein der blinden Geistesarbeiter Deutschlands“ (VbGD). Seit 1983 nennt er sich „Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf“ (DVBS). 1971 begann man die bundesweiten Fachgruppen aufzubauen, die mit eigenen Fortbildungen und Informationsdiensten ein strategisches Kernstück für die Selbsthilfe bilden. 1978 stellte der DVBS den ersten Vorlesedienst für wissenschaftliche Literatur auf die Beine, wo die Texte nach festgelegten Regeln gelesen werden, so dass wissenschaftliches Arbeiten, insbesondere das Zitieren, durch Zuhören möglich wird. 1990 erfolgte die Gründung von Bezirksgruppen in den neuen Bundesländern. 1994 wurde unter maßgeblicher Beteiligung des DVBS Artikel 3 Abs. 3 S. 2 in das Grundgesetz aufgenommen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Seither arbeitet der DVBS daran, diesem Grundsatz in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung Geltung zu verschaffen. So erfolgte z. B. Im Jahre 2000 die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf Arbeitsassistenz, 2002 wurde die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) rechtskräftig, 2006 trat das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit dem erleichterten Zugang zu privatrechtlichen Versicherungen in Kraft. 2006 bis 2009 setzte sich der DVBS erfolgreich für Erhalt bzw. die Wiedereinführung der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) ein. Höhepunkt war 2007 die vom DVBS koordinierte Kampagne des „Netzwerks berufliche Teilhabe“ (NBT). 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) verabschiedet. 2009 wurde dieses Übereinkommen von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Seither setzt sich der DVBS für die rasche und möglichst vollständige Umsetzung der BRK ein, vor allem auf den Gebieten Bildung, Beruf und soziale Teilhabe.

1971 Im Streit um die Existenzberechtigung des VbGD setzt der Vorstand neue Schwerpunkte in der Vereinsarbeit: Die eigenständige Interessenvertretung und die berufsbezogene Arbeit treten in den Vordergrund.

Ab 1971 Gründung einer Reihe von Berufsfachgruppen, beginnend mit den Fachgruppen Jura, Gehobener Dienst, Theologie und Sozialwesen. Die Fachgruppen leisten einen wesentlichen Teil der berufsbezogenen Vereinsarbeit.

1974 Umfassende Satzungsreform mit Erweiterung des Vorstandes und stärkerer Einbindung der jungen Mitglieder.

Ab 1976 Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blindenverband und dem Bund der Kriegsblinden Deutschlands; es kommt zu gemeinsamen Veranstaltungen, Gesetzesinitiativen und sonstigen Aktivitäten.

1977      Einstellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers, der zugleich Syndikusanwalt ist; seither stetiger Ausbau der Geschäftsstelle entsprechend den wachsenden Aufgaben des Vereins.

Ab 1978 Aufbau eines Aufsprachedienstes für wissenschaftliche Literatur (ADW), d. h. auf individuellen Wunsch werden die benötigten Bücher auf Kassette gelesen; ferner werden für Fachgruppen spezielle Informationsdienste auf Kassette produziert. Immer mehr Tagungen, Wochenendseminare und Kurse, die der Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch dienen, werden organisiert.

1979      Dr. Otto Hauck aus Marburg löst Prof. Dr. Heinrich Scholler aus München als Vorsitzender des Vereins ab. Scholler hatte dieses Amt seit 1968 inne und kandidierte nicht mehr.

Ab 1980 Bildung einer Reihe gemeinsamer Gremien und Fachausschüsse der Blinden- und Sehbehindertenverbände, um die Arbeit der Selbsthilfe zu koordinieren und effektiver zu gestalten. Außerdem Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Deutschen Blindenstudienanstalt, in deren Vorstand die Blindenselbsthilfeverbände durch Satzungsänderung eingebunden werden.

1983      Satzungsmäßige Öffnung des Vereins für die Sehbehinderten und dementsprechend Änderung des Vereinsnamens in „Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf  e. V. (DVBS)“.     

1984      Erwerb eigener Geschäftsräume in der Frauenbergstraße 8.

1990      Nach der Wende Gründung von Bezirken in den neuen Bundesländern und Unterstützungsmaßnahmen für die dortigen Mitglieder, insbesondere Fortbildungsveranstaltungen für die Juristen, deren berufliche Wiedereingliederung unter den veränderten Umständen dadurch entscheidend erleichtert wird.

1992      Europäische Konferenz für akademische und verwandte Berufe in Loccum, organisiert vom DVBS unter Beteiligung von BKD und DBSV.

Ab 1992 Regelmäßige Seminare für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

1994      Art. 3 Abs. 3 S.2: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ wird auf Betreiben der Behindertenbewegung und der maßgeblicher Beteiligung des DVBS in das Grundgesetz eingefügt.

1997      Gründung des „Arbeitskreises Nachteilsausgleiche (AKN)“ des DVBS, der grundlegende Vorarbeiten für die rechtspolitischen Aktivitäten der Blinden- und Sehbehindertenselbshilfe leistet.

Ab 2000 Erhebliche Fortschritte auf dem Gebiet der Gesetzgebung:

  • Gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf Arbeitsassistenz
  • Bundesgleichstellungsgesetz mit den dazugehörigen Rechtsverordnungen, vor allem für die barrierefreie Informationstechnologie
  • Gleichstellungsgesetze in vielen Bundesländern
  • Sozialgesetzbuch IX mit Neuregelung des Schwerbehindertenrechts
  • Verbesserungen beim Urheberrecht

Ab 2001  Vermehrt und mit zunehmender Intensität gravierende Einschränkungen bei der Gewährung von Blindengeld in den meisten Bundesländern.

2001      Gründung der „Task Force Blindengeld“ gemeinsam mit dem DBSV; sie setzt sich für die Erhaltung und Fortentwicklung dieses unverzichtbaren Nachteilsausgleichs ein.

2001     Errichtung des „Gemeinsamen Arbeitskreises Rechtspolitik (GAK)“, der die aktuelle rechtspolitische Arbeit des DBSV und des DVBS koordiniert.

2002      Start des BIK-Projektes „barrierefrei informieren und kommunizieren“ unter Beteilung des DVBS.

2002      Im Rahmen der „Marburger Schriftenreihe zur Rehabilitation Blinder und Sehbehinderter“ erscheint die Dissertation von Mohammad Reza Malmanesh „Blinde unter dem Hakenkreuz – Eine Studie über die Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. Marburg und den Verein der blinden Akademiker Deutschlands e.V. unter dem Faschismus“.

2004      Dr. Otto Hauck stellt sich nach 25-jähriger Tätigkeit als Vorsitzender nicht mehr zur Wahl; er wird zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Sein Nachfolger wird Uwe Boysen aus Bremen.