Teilhabe im Job vor Reha oder Rente

Zahlreiche Vertreter von Integrationsämtern und Sozialleistungsträgern, Berater, Schwerbehindertenvertreter, Bildungsinstitute sowie IT- und Hilfsmittelspezialisten und natürlich viele Betroffene hatten sich am 4. und 5. März 2019 zu der zweitägigen Fachtagung „Teilhabe im Job – vor Reha, vor Rente“ zusammengefunden, die der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) veranstaltete. Gemeinsames Ziel ist die Verbesserung und Sicherstellung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt angesichts von Digitalisierung und Arbeit 4.0.

„Wir haben die Chance, einen substantiellen Unterschied zu machen!“ Mit diesen Worten wandte sich Hans-Jörg Lienert, selbst von Erblindung betroffener Spezialist für Blinden- und Sehbehindertenhilfsmittel, bei der Podiumsdiskussion am Montagabend an die Teilnehmenden. Der Satz zeigt bereits die Spannbreite der Diskussion. Dass die Teilhabe schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt insbesondere dann gelingt, wenn ihre aktive Teilhabe an den Wandlungsprozessen gesichert ist, ist keine neue Einsicht. Im lebhaften Austausch wurden die Erfolgsfaktoren für berufliche Teilhabe in unserer Zeit noch einmal betont: Berufliche Weiterbildung und Kompetenzentwicklung, rechtzeitig vor dem Eintritt digitalisierungsbedingter Veränderungen.

Digitalisierung als Schlagwort war vielfach zu hören, und damit war auch die bisher zumeist noch nicht realisierte Barrierefreiheit zentrales Thema. Bislang ist nämlich die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Hard- und Softwarearbeitsmittel durch behinderte Beschäftigte noch nicht gegeben. Hier wurde allenthalben erheblicher Nachholbedarf gesehen. Die intensiven Diskussionen zwischen den Beteiligten der Tagung verdeutlichten den enormen Gesprächs- und Handlungsbedarf. Sie zeigten aber auch, dass die Vertreter der verschiedenen Interessengruppen an einer Verbesserung der Situation interessiert und zu einem Austausch bereit sind.

Dieses positive Grundfazit zog sich durch die gesamten zwei Tage, wobei die Herausforderungen nicht kleingeredet wurden. „Die rechtlichen Grundlagen sind da“, sagte Anne-Marie Nebe, Expertin für barrierefreie IT-Anwendungen bei T-Systems Multimedia Solution GmbH. Diese Aussage wurde auch von Dr. Michael Richter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechte behinderter Menschen gGmbH, gestützt. „Die gesetzliche Basis ist vorhanden! Doch die Umsetzung bedarf viel guten Willens“, mahnte er.

Insbesondere in der Diskussion zwischen den Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, der Integrationsämter und der Rentenversicherung wurde deutlich, dass die Zersplitterung der Zuständigkeiten ein Problem ist. Paradoxerweise wird dieses Problem bei Weiterbildungs- und Karriereambitionen der schwerbehinderten Erwerbstätigen noch verstärkt. Dies beginnt bei der fehlenden Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen und Weiterbildungen und endet beim Vorwurf an die Mitarbeiter, sie seien nicht verlässlich; tatsächlich ist aber die am Arbeitsplatz verwendete Software manchmal nach einem Update nicht mehr barrierefrei und die Mitarbeiter somit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähig.

Zu Ende ist die Diskussion dieser umfangreichen Themen noch lange nicht. Das Ziel der Tagung, das Bewusstsein darüber zu stärken, dass der humane Faktor nicht hinter dem Profitgedanken stehen darf, wurde hingegen im intensiven Austausch klar erreicht. Die Bereitschaft aller Akteure zu weiterer Kooperation, um eine Verbesserung der Fördermöglichkeiten zu erreichen, wurde jedenfalls deutlich: Menschen mit Behinderungen sollen in die Ausgestaltung der Förderpraxis der zuständigen Stellen wie Arbeitsagentur, Rente und Integrationsamt stärker einbezogen werden. Die Chance, einen substantiellen Unterschied zu machen, ist also in der Tat da. Jetzt muss sie nur noch ergriffen werden.