Mit Enttäuschung hat der DVBS feststellen müssen, dass auch der jetzige Entwurf zur Änderung des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (LT-Drucks. 20/178 Vom 19. 02. 2019) die berechtigten Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen nur sehr unzureichend berücksichtigt. Praktisch lassen sich kaum Verbesserungen gegenüber dem hastig noch in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Entwurf (LT-Drucks 19/6675) konstatieren.
Entsprechend halten wir die bereits in unserer Stellungnahme vom 11. Oktober 2018 vorgebrachte Kritik voll umfänglich aufrecht. Sie finden die wesentlichen Punkte in der aktuellen Stellungnahme noch einmal zusammengefasst als PDF hier.